Hier die Hörversion als Podcast mit Tim Thaler von bln.fm. Danke dafür!
Liebe Freunde des freien und offenen Internets,
auch in dieser Woche haben die Anhänger nationaler Sicherheit und anlassloser Massenüberwachung nicht geruht. Die deutsche Sicherheitsfirma G Data hat russische Spionagesoftware gefunden, die Offline-Rechner ausspähen kann, solange nur ein anderer Computer in einem Intranet mit dem Internet verbunden ist. Die Software ist so fortgeschritten, dass sie vermutlich von offiziellen Stellen kommen müsse und sich gegen größere Ziele wie Unternehmen oder andere Regierungen richte. Neuigkeiten gab es auch über den Staatstrojaner RCS der italienischen Firma Hacking Team. Dass dieser entgegen der Beteuerung der Entwickler auch von autoritären Regimes eingesetzt wird, war bereits bekannt. Jetzt hat ein Bericht von Citizen Lab ergeben, dass von dem RCS-Trojaner genutzte Server-Infrastruktur, die zum Verbergen des Ursprungs der Spähangriffe verwendet wird, in den USA gehostet ist. Welche rechtliche Rahmensituation und eventuelle Gesetzesverstöße daraus entstehen, ist noch unklar.
In Deutschland weinen die Freunde der Totalkontrolle dem Staatstrojaner hinterher. Die Nutzung des alten Trojaners wurde 2011 als grundrechtswidrig und unsicher erkannt und seitdem warten die Ermittler von Zoll, Landes- und Bundeskriminalämtern auf Ersatz. Und weil man Angst hat, irgendwann gar keine Quellen-TKÜ-Mittel mehr zu bekommen, hat das BKA angefangen, Fälle zu sammeln, in denen seine Ermittlungstätigkeiten durch fehlende technische Überwachungsmöglichkeiten behindert werden.
Gleichzeit schaut sich die Behörde im Rahmen einer Marktbeobachtun gnach neuem Data-Mining-Spielzeug um. Dabei geht es vor allem darum, neues Wissen aus vorhandenen Datenbergen zu ziehen. Europol setzt solcherlei Software bereits ein und bietet das anderen EU-Staaten und damit auch dem BKA an. Da die Programme jedoch Eigenentwicklungen sind, weiß das BKA nichts über deren interne Funktionsweise und verschafft sich nun einen eigenen Überblick über das Angebot an Profiling- und Analysesoftware zu Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.
Die Möglichkeiten des Data Mining beschäftigen zur Zeit ebenfalls das Verteidigungsministerium. Zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie und IBM forscht man dort ab Mai an einem System zur Wissenserschließung aus offenen Quellen. Welches Wissen da genau erschlossen und analysiert wird, ist aber noch nicht ersichtlich. Daten aus sozialen Netzwerken sollen aber nach Angabe nicht einbezogen werden.
In England ist man derzeit vor allem an Patientendaten interessiert. Frei nach dem Motto “Krebs gewinnt, wenn Europa Datenschutz verordnet” werden dort wild und ausufernd Patientendaten gesammelt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können dann Zugang zu diesen pseudonymisierten Datenbasen bekommen. Es gab bereits einige Pannen, zum Beispiel wurde bekannt, dass Daten an die Versicherungsindustrie verkauft wurden oder auf Google-Servern gelandet sind. Man mag gar nicht darüber nachdenken, was bevorsteht wenn die Daten, wie geplant, in naher Zukunft in einer einzigen Datenbank zentral verwaltet werden.
Widerstand gegen Überwachung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung kommt diese Woche aus der Schweiz. Im letzten Jahr hatte die Schweizer Regierung beschlossen, Staatstrojaner, eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher und Zugang zu allen Anlagen von Internetdiensten einführen zu wollen. Am 10. März wird der Entwurf der dazu notwendigen Änderungen des “Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs” im Ständerat besprochen werden. Der Schweizer Verein Digitale Gesellschaft hat aus diesem Anlass dazu aufgerufen, sich an die Ständeräte zu wenden und dafür zu appellieren, die Ausweitung der Überwachung zu stoppen.
Ein positives Signal zur Nutzung öffentlicher Daten kam aus dem Umweltministerium. In der neuen Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) ist begründet, dass „Geodaten und Metadaten über Geodatendienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen“ sind. Etwaige Grenzfälle und Unsicherheiten bestehen zwar noch, es gibt jedoch begründete Hoffnung, dass diese zu Gunsten der freien Verwendung geklärt werden und mehr Datensätze öffentlich verwendet werden dürfen.
Für uns gab es diese Woche noch einen freudigen Anlass: Markus hat endlich eine Jahrespresseakkreditierung für den Bundestag bekommen. Das ist zunächst einmal gut für uns, aber wir wollen uns damit nicht zufriedenstellen lassen und werden verfolgen, ob es mittlerweile transparente Richtlinien für die Vergabe dieser Akkreditierungen im Allgemeinen gibt und wollen uns dafür stark machen, die generelle Nutzung von Smartphones und Notebooks auf der Zuschauertribüne des Bundestages zu erlauben, damit auch anderen die parlamentarische Berichterstattung ermöglicht werden kann.
Ein schönes vorfrühlingshaftes Wochenende euch allen!
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