In zwölf Tagen ist der letzte Tag des Jahres 2014. Zwölf Tage, um auf je einen Monat zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.
Den Anfang des Jahres haben wir in guter Tradition damit verbracht, den Chaos Communication Congress aufzuarbeiten. Dort wurde unter anderem die Kampagne savetheinternet.eu gestartet, bei der man seine Abgeordneten im EU-Parlament zu den Themen Internetfreiheit und Netzneutralität kontaktieren konnte, denn die Netzneutralitätsdebatte in der EU ging in die heiße Phase. Dabei stand nicht nur zu befürchten, dass ein Zwei-Klassen-Internet entstehen könnte, sondern ein Vorschlag zur Verordnung zum “Telecom Single Market” enthielt Passagen, die es Providern gestatten sollten, Inhalte zu blockieren – natürlich im Namen der Verhinderung von Kinderpornografie und nicht näher definierten anderen „schweren Verbrechen“. Trotz all dieser Vorzeichen ging die Abstimmung der Kommissionsvorschläge letztlich besser aus als erwartet, Besserungsbedarf blieb natürlich immer noch.
In den USA stand es zeitgleich schlimm um die Netzneutralität. Der Telekommunikations-Anbieter Verizon gewann eine Klage gegen das von der Federal Communications Commission verabschiedete Verbot der Diskriminierung und Filterung von Datenverkehr. Argumentiert wurde dabei mit der zu großen Einschränkung von Handlungsfreiheit der Internetanbieter.
Es endete auch das Mandat Peter Hustinxs als Europäischer Datenschutzbeauftragter – er musste aber weiterhin im Amt bleiben, da kein Nachfolger gefunden, beziehungsweise von der Kommission als geeignet erachtet wurde. Derweil arbeitete die Polizeiagentur der EU fleißig daran, das Aufspüren von Peilsendern auch grenzüberschreitend betreiben zu dürfen.
Und auch sonst war einiges los auf europäischer Ebene, so wurde der Abschlussbericht zu den NSA-Anhörungen veröffentlicht. In diesem wurde die anlasslose Massenüberwachung durch Geheimdienste scharf kritisiert und immenser diplomatischer Schaden attestiert. Als Konsequenz schlug das Parlament vor, die
Safe-Harbor-Vereinbarung zur Übertragung personenbezogener Daten aus Europa in die USA und das SWIFT-Abkommen ausgesetzt werden. Ersteres wurde trotz deutlicher Mehrheit zunächst zugunsten „einer ausgiebigen Rechtsprüfung“ auf den Sommer vertagt, Letzteres gar nicht weiter aufgegriffen.
Jacob Applebaum gab zuvor auf dem 30C3 neue Einsichten, wie der Geheimdienst mit Wanzen, Handyimplantate und Computerfernbedienungen unsere Privatsphäre ausspähen kann – auch offline.
Aus den Leaks zu den Überwachungsaktivitäten der NSA wurde bekannt, dass auch Abgeordnete des US-Kongresses abgehört worden waren. Barack Obama hielt unterdessen eine Rede zur Reform der Geheimdienste, in der er zwar betonte, dass es bedauerlich sei, wie viel Unmut die Spionage ausgelöst habe, sich aber weder entschuldigte noch dahin gehend ausreichende Reformen ankündigte. Passend dazu wurde im US-Geheimdienstbericht zu Sicherheitsbedrohungen 2014 betont, dass interne Whistleblower die Sicherheitslage wesentlich verschlechtern würden. Das von der Bundesregierung geforderte No-Spy-Abkommen mit den USA scheiterte kläglich.
Edward Snowden wagte sich immer weiter in die Öffentlichkeit, nachdem er 2013 kaum selbst in Erscheinung getreten war. Nach einem Interview auf Twitter stellte er sich einem ersten Fernsehinterview, das in geschnittener Form spätabends im Ersten ausgestrahlt wurde. Norwegische Politiker schlugen Snowden erneut für den diesjährigen Friedensnobelpreis vor, diesmal pünktlich zur Frist im Februar.
Im Januar erschien außerdem der Tätigkeitsbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums für das Jahr 2012. Dem kann man entnehmen, dass sich der Kompetenzbereich des Gremiums vergrößert hat. Man beschäftigt sich dort mit islamistischem Terrorismus, Reaktion auf Cyber-Bedrohungen, Spionageabwehr und der Beschneidung von Kompetenzen des Militärischen Abschirmdienstes. Das Gremium ist darüber hinaus auch zusätzlich für die Abfrage von Passagierdaten und erweiterte Finanzdatenermittlungen zuständig.
Es gab aber auch Erfreuliches: Das Justizministerium verkündete, dass sie Streaming nicht für eine
Urheberrechtsverletzung halte und ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigte, dass Eltern nicht für ihre volljährigen Kinder haften müssen, wenn diese illegal Inhalte aus dem Internet herunterladen. Die vormals etablierten Netzsperren von „The Pirate Bay“ wurden in den Niederlanden zum Teil
wieder aufgehoben.
Eine zweifelhafte Abmahnaktion brachte unterdessen das Bundesinnenministerium, das die Plattform FragDenStaat abmahnte. Diese hatte eine Stellungnahme des Ministeriums veröffentlicht, die sich auf die 3%-Hürde für Europawahlen bezog, vom Bundestag entgegen der Empfehlung des BMI umgesetzt wurde. Die zugehörige Stellungnahme wurde zwar auf Anfrage herausgegeben, aber unter der Auflage, sie nicht zu veröffentlichen, was FragDenStaat dennoch tat. Die Abmahnung erfolgte nun begründet mit einer Urheberrechtsverletzung.
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