Aufgabenbereiche und Angehörige des Parlamentarischen Kontrollgremiums wachsen – Tätigkeitsbericht und Unterrichtung vorgelegt

Auch H.-C. Ströbele gelangt über das PKGr an geheime Informationen. Seine Reise nach Moskau führte zur Forderung des Gremiums, Snowden anzuhören
Auch H.-C. Ströbele gelangt über das PKGr an viele geheime Informationen. Seine Reise nach Moskau führte zur zaghaft vorgetragenen Forderung des Gremiums, Edward Snowden anzuhören

Erst heute ist der vor einigen Tagen bereits durchgesickerte Tätigkeitsbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) offiziell online gestellt worden. Auch die Unterrichtung der übrigen Abgeordneten ist nun auf der Webseite des Bundestages abrufbar. Dabei geht es nur um das Jahr 2012, während der Tätigkeitsbericht einen längeren Zeitraum abdeckt. Das PKGr ist nicht zu verwechseln mit der G 10-Kommission. Diese nimmt laut dem Bericht „eine verantwortungsvolle quasi-richterliche Aufgabe wahr“ und entscheidet über die Zulässigkeit und Notwendigkeit digitaler Überwachungsmaßnahmen durch die drei Geheimdienste Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD). Ihre Anordnungen werden dann durch das PKGr geprüft.

Wir erfahren nun, wie sich das PKGr aus Angehörigen aller Fraktionen zu einer Art Geheimdienst-Kommittee entwickelt: Erstmals hatte sich das Gremium ein „Jahresarbeitsprogramm“ gegeben, um bestimmte Sachverhalte weiter zu vertiefen. Zu den Themen gehörten zunächst „Islamismus/islamistischer Terrorismus“, „Reaktion auf Cyber-Bedrohungen“ und die Beschneidung von Kompetenzen des Militärischen Abschirmdienstes. Letzteres steht auch 2013 auf der Agenda, hinzu kommt das Thema „Spionageabwehr“. Man war sich „einig, dass mehr Mitarbeiter notwendig sind“, weshalb ab 2013 drei neue Stellen vorgesehen waren.

Gleichzeitig hat sich die Zuständigkeit des PKGr erweitert. Die Abgeordneten sind nun auch für die Abfrage von Passagierdaten sowie erweiterte Finanzdatenermittlungen zuständig. Zusammen mit der Telekommunikation bilden die beiden Datensammlungen die drei wichtigsten Vorratsdatenspeicherungen, auf die Polizei und Dienste immer öfter zugreifen.

Angst vorm Verlust der „technologischen Souveränität Deutschlands“

Die Mitglieder des PKGr können von der Bundesregierung zahlreiche Unterlagen und Datensätze verlangen, auch Zutritt zu sämtlichen Dienststellen muss gewährt werden. Angehörige von Bundesbehörden können jederzeit befragt werden. Das war wohl nötig, denn das Gremium konnte sich dadurch nach Selbstauskunft „einen vertieften Einblick über die jeweiligen Sachverhalte verschaffen, diese bewerten und – wo notwendig – Verbesserungsvorschläge machen“. Welche, bleibt aber geheim.

Nicht immer scheint das PKGr gut informiert: Denn erst aufgrund von Pressemeldungen seien die Abgeordneten auf „Aufklärungseinrichtungen des Bundesnachrichtendienstes auf Flottendienstbooten der Bundesmarine“ aufmerksam geworden. Gemeint sind Schiffe mit Technik zur Erfassung sämtlicher funkgebundener Telekommunikation, wie sie etwa vor Syrien kreuzen. Das Gremium habe sich deshalb „von der Bundesregierung hierzu unterrichten“ lassen.

Im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2012 standen auch „Cyberbedrohungen “ auf der Agenda, die demnach nicht weniger als die „technologische Souveränität Deutschlands“ in Frage gestellt hätten. Gefordert werden nun mehr Anstrengungen „sowohl im staatlichen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich“. Angeregt wird deshalb die „Weiterentwicklung bestehender technologischer Kompetenz deutscher Firmen“. Andere von der Bundesregierung eingeleitete Maßnahmen werden gelobt, darunter die „Cyber- Sicherheitsstrategie“, die Einrichtung eines „Nationalen Cyber-Abwehrzentrums“ oder der „Cyber-Sicherheitsrat“.

„Edward Snowden als Zeugen vernehmen“

Seit Sommer hat sich das PKGr auch mit „Überwachungssystemen ausländischer Nachrichtendienste“ befasst. Gemeint sind Aktivitäten von britischen und US-amerikanischen Geheimdiensten. Für die Kontrolleure standen vor allem „Souveränitäts- und Rechtsfragen“ im Vordergrund, als Berater fungierten ausgerechnet Hans-Peter Friedrich und Ronald Pofalla. Die beiden trugen wieder ihr unbelegtes Mantra vor, „die amerikanische Seite“ habe behauptet, die „Übermittlung von Auslandsdaten des BND“ hätten „Anschläge auf Truppen in Afghanistan“ seit Januar 2011 „wiederholt Anschläge gegen deutsche Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan verhindert“. Den Zusicherungen der USA und Großbritanniens, keine geltenden Gesetzte zu brechen, mochte das PKGr nicht recht Glauben schenken. Die Mitglieder des Gremiums hielten „weitere Nachfragen sowohl an die US-amerikanische als auch an die britische Seite für erforderlich“.

Erst nach Berichten über die „Überwachung des Handys der Bundeskanzlerin durch die NSA“ kam Bewegung in die Haltung der Bundesregierung. Gegenüber dem PKGr habe sie deutlich gemacht, „dass vor diesem Hintergrund die bisherigen Angaben der US-Dienste überprüft und grundlegend neu bewertet werden müssten“. Man rechne mit „weiteren Informationen der US-Dienste“. Spannend könnte sein, dass sich das PKGr auch mit einer Anhörung von Snowden anfreunden kann:

Nach dem Treffen des Abgeordneten Ströbele mit Edward Snowden in Moskau hat das Parlamentarische Kontrollgremium in einem ausführlichen Gespräch die Möglichkeiten erörtert, Edward Snowden als Zeugen zu vernehmen. Einvernehmlich beschloss das Gremium, die Bundesregierung um Prüfung zu bitten, ob eine Vernehmung von Edward Snowden in Moskau möglich sei.

Umfang der „Strategischen Fernmeldeaufklärung“ bleibt gleich

Während der Tätigkeitsbericht eher allgemein bleibt, enthält die „Unterrichtung“ für 2012 konkrete Zahlen. Sie enthält auch Angaben zur „Strategischen Fernmeldeaufklärung“ des BND, also dem Abhören des Internetverkehrs an Knotenpunkten. Hierzu heißt es erläuternd:

Von Strategischen Beschränkungen spricht man, wenn nicht der Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehr einer bestimmten Person (= Beschränkung im Einzelfall), sondern internationale Telekommunikationsbeziehungen, bei denen die Übertragung gebündelt erfolgt, nach Maßgabe einer gesetzlich festgelegten Maximalquote anteilig überwacht werden. Aus einer großen Menge verschiedenster Verbindungen werden mit Hilfe von Suchbegriffen einzelne erfasst und ausgewertet.

Die Rasterfahndung mit mehreren Tausend Suchbegriffen darf unter einer Vielzahl von geargwöhnten Gefahren erfolgen, darunter „eines bewaffneten Angriffs“ der „Begehung internationaler terroristischer Anschläge“, der „Verbreitung von Kriegswaffen“ oder des „des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien“ sowie der Handel mit Betäubungsmitteln oder eine „Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum“. Auch unerwünschte Migration gehört zum Aufgabenbereich der „Strategischen Fernmeldeaufklärung“.

Die Suchbegriffe dürfen nicht zu einer Identifizierung von Kommunikation einzelner Personen genutzt werden – dies gilt aber nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland. Über ihre stetige Aktualisierung entscheidet die G 10-Kommission.

Vielfach unterbleibt die Benachrichtigung Betroffener und ihrer Kontaktpersonen

Gegenstand der „Unterrichtung“ sind auch die im G 10-Gesetz festgelegten „Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“. Demnach darf bei verschiedenen Straftaten bzw. Verdachtsfällen abgehört werden, etwa wegen „Hochverrats“, „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“, „Straftaten gegen die Landesverteidigung“ oder auch Straftaten gegen in Deutschland angesiedelte NATO-Truppen. Auch als kriminell oder terroristisch definierte Vereinigungen oder Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz können weitgehende Abhörmaßnahmen begründen.

Gegenüber 2011 sind die Eingriffe laut der Unterrichtung etwa gleich geblieben: Die G 10-Kommission hatte dem BfV, dem BND und dem MAD im ersten Halbjahr 73 und im zweiten Halbjahr 84 „Beschränkungsmaßnahmen“ genehmigt. Die meisten hatte der Inlandsgeheimdienst beantragt. Die Anzahl der „Hauptbetroffenen“ schwankte demnach zwischen 305 im ersten Halbjahr und 321 im zweiten Halbjahr 2012, die der „Nebenbetroffenen“ zwischen 363 und 386.

Nicht immer wird den Abgehörten der Eingriff in ihre telekommunikative Selbstbestimmung mitgeteilt: Zu „551 aus der Überwachung ausgeschiedenen Personen und Institutionen (278 Haupt- und 273 Nebenbetroffene)“ wurde demnach geprüft, ob eine Mitteilung erfolgen kann. 73 „Hauptbetroffene“ und 87 „Nebenbetroffene“ wurden benachrichtigt, bei insgesamt 319 „Personen/Institutionen“ seien die „Voraussetzungen für eine Mitteilung noch nicht gegeben“. Gegenüber 72 Personen habe die G 10-Kommission einstimmig festgestellt, „dass es einer Mitteilung endgültig nicht bedürfe“.

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