Vor einem Monat haben wir berichtet, dass das Bundeskriminalamt die Version 4.20 des Staatstrojaners FinFisher/FinSpy nicht einsetzen darf, weil der gegen deutsche Gesetze verstößt. Diesen Prüfbericht der Firma CSC haben wir per Informationsfreiheitsgesetz angefragt – was jetzt abgelehnt wurde:
Der dem BKA vorliegende Zwischenbericht der Firma CSC zur Prüfung der Version 4.20 der Quellen-TKÜ-Software FinSpy ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft.
Der Zwischenbericht unterliegt der durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ (VS-Anweisung – VSA) geregelten Geheimhaltung.
Die Gründe für die Einstufung wurden anlässlich Ihres Antrages erneut geprüft. Nach fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass die o.a. Einstufung aufrechterhalten bleibt; die materiellen Voraussetzungen für eine Einstufung des Zwischenberichts als Verschlusssache liegen weiterhin vor.
Ein Teilzugang gemäß § 7 Abs. 2 IFG durch Schwärzung kommt nicht in Betracht; die schützenswerten Informationen beziehen sich nicht auf einzelne Passagen, sondern betreffen das Dokument als Ganzes.
Auf deutsch: Der Bericht ist geheim, weil geheim. Als Ganzes. Das werden wir nicht hinnehmen, haben die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten und werden Widerspruch einlegen.
Der abschließende Prüfbericht, der bereits im Dezember 2012 abgeschlossen sein sollte, ist immer noch nicht fertig. Den hatten wir bereits im Januar 2013 beantragt – und warten noch immer.
Wie wär’s mit einer zeitgleichen Zivilklage wegen Strafvereitelung im Amt? Man muss diese Leute schon etwas in Schwitzen bringen, bevor sie anfangen zu arbeiten. Und auch das tun sie nur, wenn der Kopf in der Schlinge ist.
na, eine Koststprobe davon [https://wikileaks.org/spyfiles4/] wäre doch herz aller liebst
Schön, dass ihr euch für uns einsetzt und euch gegen diese Unverschämtheit wehrt – Danke!