Diesen Monat wird BKA-Chef Jörg Ziercke in den Ruhestand gehen. Doch er hat die Gelegenheit nicht ausgelassen, gegenüber der dpa nocheinmal seine Agenda hinsichtlich mehr Überwachungs- und Datenspeicherungsbefugnissen zum Besten zu geben und sich über die derzeitigen „Einschränkungen“ zu beschweren.
Durch die Debatte über Bürgerrechte und Datenschutz spüren wir einen hohen Rechtfertigungsdruck bei der Frage, was der Staat darf und was nicht.
Das führt dann beispielsweise laut Ziercke dazu, dass etwa mangels Vorratsdatenspeicherung 70 % der Internetkriminalitätsfälle nicht aufgeklärt werden könnten.
Man solle seiner Meinung nach nicht mehr über Datenmissbrauch in den Behörden an sich nachdenken, sondern über Kontrollinstrumente. Zum Beispiel ein Richtergremium, dass über den Einsatz von Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung, der Online-Durchsuchung oder der Quellen-Telekommunikationsüberwachung entscheiden soll. Schön und gut, aber mit Blick auf die Vergangenheit will man solchen Gremien, die nur zu gerne Blankogenehmigungen ausstellen, keine wirkliche Kontrollfunktion beimessen.
Aber Kontrolle hin oder her, Ziercke bringt auch nochmal den Bundestrojaner zur Sprache:
Eine derartige Software wird derzeit von uns entwickelt, sie muss aber hohen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit sowie speziellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen.