Die Gutachten von britischen und amerikanischen Kanzleien zur Snowden-Befragung waren „überhaupt nicht zulässig“. Das sagte die linke Obfrau im NSA-Untersuchungsausschuss als Reaktion auf weitere Details. Die beiden Kanzleien waren schon vorher aufgefallen – als Reagan-Mitarbeiter beziehungsweise Assange-Gegner.
Vor zwei Wochen hatten wir die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung veröffentlicht. Vor allem das Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei, das Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung in den USA drohte, wurde kritisiert.
Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, hat mal eine schriftliche Frage an das Auswärtige Amt gestellt, wie viel der Steuerzahler für diese Gefälligkeitsgutachten zahlen musste. Die Antwort von Staatsministerin Maria Böhmer:
Für das Gutachten von Barrister Aaron Watkins hat die Kanzlei Matrix Chambers ein Honorar von 3.600 GBP (rund 4.370 Euro) in Rechnung gestellt. Eine Rechnung der Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. liegt der Bundesregierung noch nicht vor.
Auf die Frage, ob die Anwaltskanzleien bereits andere Aufträge von der Bundesregierung erhalten hatten, antwortete Böhmer:
Die Anwaltskanzlei Matrix Chambers wurde erstmalig von der Deutschen Botschaft in London mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Matrix Chambers genießt in Fachkreisen einen sehr guten Ruf, insbesondere in den für den Sachverhalt relevanten Rechtsgebieten. Dies wurde auch von der Vertrauensanwältin der Botschaft bestätigt.
Die Deutsche Botschaft in Washington arbeitet seit 2002 eng und sehr gut mit der Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. zusammen. Die Erfahrungen mit ihren Leistungen und ihrer Expertise sind ausgezeichnet. Seit 2004 gibt es daher einen Mandatsvertrag mit dieser Kanzlei, aufgrund dessen Rechtsfragen der Deutschen Botschaft in Washington aus zahlreichen Rechtsgebieten, z.B. in konsularischcn Fragen, für eine Pauschale beantwortet werden.
Dazu Martina Renner gegenüber netzpolitik.org:
Die Antwort macht noch einmal deutlich, dass erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Gutachten angebracht sind – insbesondere des Gutachtens zur us-amerikanischen Rechtslage. Zudem hätte die Bundesregierung von Anfang an wissen müssen, dass nicht zu ihren Aufgaben gehört, eine vermeintliche Strafbarkeit des Verhaltens von bundesdeutschen Abgeordneten nach ausländischem Recht zu beurteilen oder durch von der Bundesregierung beauftragte Gutachter beurteilen zu lassen.
Gegenüber Dirk Liedtke auf dem stern Investigativ-Blog sowie netzpolitik.org fügte sie hinzu:
Gesetzlich ist klar geregelt, dass es gar nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung gehört, die vermeintliche Strafbarkeit des Verhaltens von bundesdeutschen Abgeordneten nach ausländischem Recht zu beurteilen oder durch von der Bundesregierung beauftragte Gutachter beurteilen zu lassen. Die Aufträge sind daher überhaupt nicht zulässig.
Beide Kanzleien sind zudem nicht ohne politische Vorgeschichte.
Der grüne Abgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte die US-Kanzlei gegenüber netzpolitik.org bereits als „neokonservativ“ bezeichnet:
Deren zuständiger Partner und Verfasser der Studie war früher unter der Reagan-Administration u.a. hochrangig im Justizministerium beschäftigt sowie mit Spionageabwehr.
Und der Verfasser des britischen Gutachtens schreibt in seiner Selbstdarstellung:
Aaron […] has been instructed in the recent key Supreme Court decisions in this area of law, including Assange v The Swedish Public Prosecutor (led by Clare Montgomery QC) for the Swedish authorities.
Wie nett. Erst die schwedische Staatsanwaltschaft gegen Julian Assange vertreten, dann der Bundesregierung ein Gutachten zu Edward Snowden schreiben. Vollkommen unabhängig.
