Das Transatlantische Freihandelsabkommen TAFTA soll „einen starken Schutz der Rechte des geistigen Eigentums beinhalten“. Das hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit beschlossen und der Kommission als Verhandlungsmandat mitgegeben. Damit werden viele Fehler des gescheiterten Handelsabkommens ACTA wiederholt – inklusive intransparenter Verhandlungen.
Im Februar wurde offiziell bekannt gegeben, dass die USA und die Europäische Union an einem Transatlantischen Freihandelsabkommen arbeiten. Das Abkommen mit den Namen „Trans-Atlantic Free Trade Agreement“ (TAFTA) oder „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) wird auch als „Wirtschafts-Nato“ bezeichnet.
Aus netzpolitischer Sicht wird vor allem befürchtet, dass auch Regelungen zum sogenannten „geistige Eigentum“, also beispielsweise Patenten, Urheberrechten, Marken und geografischen Angaben „harmonisiert“, also verschlimmbessert werden sollen. Im März hatten 38 europäische und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen gefordert, dass „geistiges Eigentum“ nicht Teil von TAFTA werden soll. Wenig erfolgreich, denn ein kurz darauf geleaktes Verhandlungsmandat zeigte, dass „geistiges Eigentum“ durchaus Teil der Verhandlungen ist.
Diesem Wunsch der Verhandlungsführer von EU-Kommission und USA hat sich nun auch das Europäische Parlament angeschlossen. In einer Entschließung, die heute mit großer Mehrheit von Liberalen, Konservativen und Sozialdemokraten angenommen wurde, betont das Parlament:
[…] dass das geistige Eigentum eine der Antriebskräfte für Innovation und Kreativität sowie ein Stützpfeiler der wissensbasierten Wirtschaft ist und dass das Abkommen einen starken Schutz genau und eindeutig festgelegter Bereiche der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) beinhalten und mit bestehenden internationalen Abkommen in Einklang stehen sollte; vertritt die Auffassung, dass andere Unterschiede im IPR-Bereich gemäß internationalen Schutznormen behoben werden sollten;
Damit wird TAFTA immer mehr zu einem neuen ACTA, La Quadrature du Net spricht bereits von einem Super-ACTA. Jérémie Zimmermann kommentiert:
Diese Entscheidung ist der erste Schritt zu einem neuen Handelsabkommen, das unsere Grundfreiheiten und das freie Internet beschädigen könnte, im Namen des Schutzes der Interessen der Unterhaltungs-Industrie.
Doch auch ein weiterer Fehler von ACTA wird wiederholt: Die Inhalte des Abkommens werden wieder in geheimen Sitzungen verhandelt, eine wirkliche Transparenz der Verhandlungen gibt es nicht. Zwar beinhaltet die heutige Entschließung einen Hinweis, dass sich die Kommission mit „betroffenen Parteien“ „kontinuierlich und transparent“ austauschen soll. Ein Einblick in die tatsächlichen Verhandlungsdokumente gibt es aber nicht. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur bezeichnet den Transparenz-Absatz daher auch als „fake“. Alle Änderungsanträge, die eine wirkliche Transparenz gefordert hätten, wurden vom Parlament abgelehnt.
Der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser aus Österreich kritisiert die Abstimmung des Parlaments:
Nur ein Jahr nach der Ablehnung von ACTA wird nun erneut versucht, veraltetes Urheberrecht durch internationale Verträge zu zementieren. Eine Auslagerung der Urheberrechtsfragen wäre wünschenswert gewesen. Darüber hinaus fand sich fatalerweise keine Mehrheit für transparente Verhandlungen. Somit wird erneut im Vorfeld eine öffentliche Debatte unterbunden. Das EU-Parlament hat aus dem Fiasko um ACTA nichts gelernt.