TTIP: Die Transatlantische Handels- und Investment-Partnerschaft

US-Präsident Barack Obama hatte bereits vorgestern in seiner State of the Union Rede darauf verwiesen, dass die Verhandlungen zu einer „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ zwischen den USA und der EU konkreter werden. Seit gestern ist es richtig offiziell, wie Obama, der Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso und der derzeitige Präsident des EU-Rates Herman Van Rompuy in einem gemeinsamen Statement mitteilten.

Die EU-Kommission erläutert nochmal die Schwerpunkte der Verhandlungen in einer gesonderten Pressemitteilung: European Union and United States to launch negotiations for a Transatlantic Trade and Investment Partnership. Aus netzpolitischer Sicht bietet so ein riesiges Abkommen erstmal viele Chancen und Risiken. Eines der größten Risiken steckt allerdings im Kapitel „Intellectual Properties Rights“. Denn bei den Verhandlungen sitzen dieselben Menschen auf Seiten der EU-Kommission und USA-Regierung am Tisch, die bereits ACTA zu Ende verhandelt hatten. Und dann erst vom EU-Parlament gestoppt wurden. In der EU-Aussendung heißt es dann auch:

Intellectual Property Rights: Both the EU and the United States are committed to maintaining and promoting a high level of intellectual property protection, including enforcement. Given the efficiency of their respective systems, the intention is not to strive towards harmonisation, but to identify a number of specific issues where divergences will be addressed.

Das klingt nicht gut. TTIP, bis gestern auch als Transatlantic Free Trade Area (TAFTA) bekannt, droht zu einem ACTA 2.0 zu werden! Eine Forderung wäre, dass alle Fragen rund um Urheber- Markenrechte und Patente aus den Verhandlungen ausgeklammert werden müssen.

Unser Bundesdatenschutzbeauftragter weist nochmal auf den speziellen Punkt Datenschutz hin: Transatlantische Freihandelszone? Aber nur bei verbessertem US-Datenschutz!

Ich hoffe, dass die gute Idee einer transatlantischen Freihandelszone die Bemühungen um einen guten Datenschutz in den USA und in der Europäischen Union fördert. Einen Abwertungswettbewerb zu Lasten von Freiheits- und Bürgerrechten darf es nicht geben! Schließlich setzt sich inzwischen weltweit die Erkenntnis durch, dass guter Datenschutz einen erheblichen Wettbewerbsvorteil sichert – auch und gerade für eine Freihandelszone.

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