Interne Protokolle: Bundesbehörden nehmen Gesetz zur Informationsfreiheit nicht ernst genug

Acht Jahre nach dem Inkrafttreten tun sich deutsche Bundesbehörden noch immer schwer mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Das geht aus Protokollen einer ressortübergreifende Arbeitsgruppe hervor, die Zeit und Zeit Online veröffentlicht haben. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit hält das Gesetz zwar für einen Erfolg, seht aber „noch viel Spielraum für Verbesserungen“.

Seit 2005 2006 gibt es ein deutsches Gesetz zur Informationsfreiheit, nicht zuletzt durch die Plattform FragDenStaat.de nehmen immer mehr Menschen ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen wahr. Bei den Behörden, die der Öffentlichkeit Transparenz bieten sollen, kommt dieses Recht nicht immer gut an. Die Zeit und Zeit Online haben jetzt in ihrem anonymen Briefkasten Protokolle von Treffen der Behörden im Innenministerium zwischen Januar 2006 und April 2012 erhalten und veröffentlicht (lokaler Mirror).

Und darin stehen ein paar Zitate, die zeigen, wie schwer sich die Behörden tun:

In Einzelfällen stellt sich die Frage, ob ein Antrag im Hinblick auf einen unverhältnismäßigen Bearbeitungsaufwand zurückgewiesen kann.

Davon steht aber nichts im Gesetz.

Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschlägigen Ausnahmegründe, insbesondere die §§ 5 und 6 IFG zu prüfen.

Sind Journalisten etwa weniger wichtig als andere Fragesteller?

Ein paar weitere Fundstellen haben Kai Biermann und Martin Kotynek in einem Artikel zusammengestellt und eingeordnet: Behörden tun sich mit Informationsfreiheit schwer.

Dazu haben die Datenjournalisten Stefan Wehrmeyer und Michael Hörz Statistiken der Protokolle in einer Open Data Anwendung visualisiert:

Wir zeigen, wie offen oder verschlossen die Ministerien sind, wie viele Anfragen sie erhalten, wie viele davon sie beantworten und wie viel Geld sie dafür verlangen. Uns zugespielte Protokolle aus dem Bundesinnenministerium geben zudem einen Einblick in die internen Diskussionen über die Herausgabe behördlicher Daten.

zeit-ifg-stattgegeben

Schließlich gibt es noch ein Interview mit dem dem Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Peter Schaar: „Transparenz sollte Grundsatz sein, nicht Ausnahme“. Darin kritisiert er die vielen Ausnahmeregelungen die Informationsfreiheit im Weg stehen, z.B. die Kosten:

ZEIT ONLINE: Schrecken die im Zweifel nicht unerheblichen Kosten Menschen von Anfragen ab?

Schaar: Anfangs sicher nicht, denn viele Behörden zeigten sich bei den Kosten kulant. Ich habe aber den Eindruck, dass manche Behörden inzwischen die Kostenpflicht nutzen, um der Flut der Anträge Herr zu werden. Das darf nicht sein. Sehr frühzeitig hatte die Bundesregierung zugesichert, den Gebührenrahmen so zu nutzen, dass hier keine Abschreckungseffekte entstehen. Diese Botschaft scheint aber bei einigen Behörden leider in Vergessenheit geraten zu sein. Insofern denke ich, dass ein Nachjustieren da erforderlich wäre.

Aber auch, dass das Urheberrecht als Ausrede gegen Informationsfreiheit genutzt wird, kritisiert Schaar:

Schaar: Das Urheberrecht von Privaten muss im Prinzip auch im Informationsfreiheitsrecht beachtet werden. Für falsch halte ich es aber, wenn sich staatliche Stellen auf das Urheberrecht berufen, wenn sie Informationen unter Einsatz öffentlicher Gelder generieren oder beispielsweise durch Forschungsinstitute generieren lassen.

Ich meine, dass derartige „Auftragswerke“ schon heute überwiegend dem Informationszugangsrecht unterliegen und das Urheberrecht keine „Sperre“ für den Informationszugang begründen kann. Dort, wo Gutachten mit öffentlichen Mitteln zu öffentlichem Zweck erstellt worden sind, halte ich es für widersinnig, wenn Urheberrechte geltend gemacht werden. Eventuell müsste das gesetzlich klargestellt werden.

Zudem sollte die generelle Ausnahme für Nachrichtendienste fallen, spätestens seit dem NSU-Debakel. Nur wenn die Ausnahmen und Kosten auf ein Minimum begrenzt statt politisch instrumentalisiert werden, verdient das Informationsfreiheitsgesetz auch seinen Namen.

5 Ergänzungen

  1. ‚Bundesbehörden nehmen Gesetz zur Informationsfreiheit nicht ernst genug‘. Das stimmt doch einfach nicht. Die Behoerden nehmen das sehr ernst und ‚antworten‘ mit bewaehrten buerokratischen Taktiken. Die tun sich nicht schwer. Das wuerde ja voraussetzen, dass ein Wille da ist. Die wissen doch genau, was sie tun und wie sie gefuehlte 80 Jahre Webersche Buerokratie dazu nutzen koennen, um sich einzuigeln.-meistens erfolgreich, denn es gibt ja keine Druckmittel. Als die Gruenen in die Parlamente und Behoerden einzogen hat man sich ja auch alle moeglichen Reformen versprochen und es ist wenig passiert. Die Kraefte sind staerker als Parteien oder eine Modeerscheinung.

  2. Gut recherchiert wie immer, Herr Meister. Das IFG ist 2006 in Kraft getreten, also eher sieben denn acht Jahre alt. Aber klar, es geht’s nur wieder um Werbung für den formmailer „fragdenstaat“ bzw. Selbstlob der ganzen „Branche“. Dabei hätte selbst die von Ihnen bereits hochgelobte weitere Innovation des Herrn Wehrmeyer, das siechende bundesgit, diese einfache Frage beantworten können.

    1. Danke, Herr Name. Ich hatte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt genommen, die war am 5. September 2005. Das Inkrafttreten war in der Tat erst am 1. Januar 2006. Mea culpa, ist korrigiert.

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