Ein französisches Paradox gibt es nicht nur in Sachen Mittelmeer-Diät und Lebensstil. Auch im digitalen Bereich schaffen es die Franzosen, nicht immer ganz kohärent zu sein. Vor nur wenigen Tagen wurde bekannt, dass Frankreich das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich verankern will.
Der französische Rat für die digitale Agenda CCNum veröffentlichte Mitte März eine kurze Empfehlung, begleitet von einem 67-seitigen Bericht (pdf, FR). Die Stellungnahme des CCNum beschränkt sich zunächst darauf, das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich zu sichern – ohne sofort eine effektive Rechtsdurchsetzung vorzuschlagen. Konkret möchte der Rat Artikel 1 des Kommunikationsfreiheitsgesetzes von 1986 mit dem folgenden Text ergänzen:
Die Neutralität der Kommunikationsnetze, der Infrastruktur, der Zugangsdienste und der öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienste garantiert, dass Informationen und Mittel der Meinungsäußerung zu nicht diskriminierenden, gerechten und transparenten Bedingungen zugänglich sind.
Nach den Niederlanden und Slowenien könnte unser Nachbarland nun also zum dritten europäischen Staat werden, der eine Diskriminierung von Inhalten oder Diensten im Internet verbietet.
Allerdings passt dies nicht so ganz mit den französischen Überlegungen zur Bekämpfung unliebsamer oder illegaler Inhalte zusammen. Die französische Regierung liebäugelt seit einiger Zeit schon mit einer recht paradoxen Lösung: Amerikanische IT-Riesen einfach mit der Wahrung französischer Werte und Kultur sowie der Durchsetzung politischer Ziele beauftragen.
Ende Dezember schrieb die Regierungssprecherin und Frauenministerin Najat Vallaud-Belkacem einen längeren Kommentar in Le Monde mit dem schönen Titel „Twitter muss die Werte der Republik respektieren“. Dort bat sie das amerikanische Unternehmen mit Sitz in San Francisco in einen Dialog einzutreten und mehr dafür zu tun, dass sexistische oder rassistische Tweets verhindert, vermieden und eingedämmt werden. In eine ähnliche Richtung gehen auch die neuesten Pläne über die Zukunft der Urheberrechtsbehörde Hadopi: Wie bequem wäre es, wenn man Gerichte und Gesetzgeber ein wenig entlasten und einfach Unternehmen die Arbeit machen lassen könnte. Einem jüngsten Hadopi-Bericht zufolge soll die Behörde demnächst auch Finanzdienstleister, Werbefirmen und Suchmaschinen in den Kampf gegen vermeintlich illegale Inhalte einbinden. Klingt nach einem Déjà-vu.
Auch dieses Wahlversprechen wird Präsident Hollande also nicht einhalten können: Hadopi wird in der nächsten Zeit nicht abgeschafft. Momentan wird sogar ein Vorschlag der Musikindustrie diskutiert, automatisch einen Bußgeldbescheid von 140,- Euro an alle mutmaßlichen Verletzer zu verschicken, die ein drittes Mal erwischt werden – anstatt eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Offiziell schlägt der neueste Bericht der Urheberrechtsbehörde zum Streaming (pdf, FR) aber erst einmal eine Art Erpressung vor. Unternehmen sollen Abkommen mit Rechteinhabern abschließen, gedroht wird mit Netzsperren oder Beschlagnahme ihrer Domainname. Dieser Vorschlag hört sich ganz nach automatischen Filtern an, ähnlich wie es YouTube und Dailymotion bereits machen, sobald dort Inhalte hochgeladen werden.
Das zweite Kapitel für eine “vermehrte Intervention von Vermittlern zum Zwecke der Verhütung und Einstellung von Verstößen” (S.22) beschäftigt sich gänzlich mit dem Thema, wie man private Akteure stärker in die Verfolgung und Bestrafung von vermeintlichen Rechtsverletzungen einbinden kann. Alle Vermittler sollen hierbei eine Rolle spielen: Suchmaschinen, Werbefirmen und Finanzdienstleister wie MasterCard, PayPal oder Visa. Hadopi bezieht sich hier auf eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die bereits vor drei Jahren der Meinung war, dass Unternehmen zur Erreichung allgemeiner politischer Ziele beitragen sollten. Frankreich erfindet also nichts Neues, viele sind bereits auf die Idee gekommen, flexibel und außerhalb der trägen Rechtsprechung gegen unkomfortable Inhalte im Internet vorzugehen.
Die Hadopi-Studie sieht dabei über viele Probleme hinweg: Wie können Firmen beurteilen, was legal oder illegal ist? Wie können sie Schuld oder Unschuld überprüfen? Auch ungewollte Nebenwirkungen werden nicht analysiert: Könnten zum Beispiel Filter- und Sperrmaßnahmen gleichzeitig von Unternehmen für wettbewerbsfeindliche Zwecke missbraucht werden (immerhin ist die Gewinnmaximierung primäres Ziel der Wirtschaft)?
Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bedeutet auf mehreren Ebenen eine Gefahr für die Offenheit und Neutralität des Internets. Ist irgendwie komisch, dass gerade die französischen Sozialisten dieses Modell vorantreiben.
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