Sidney Gennies hat heute im Tagesspiegel über das Leistungsschutzrecht geschrieben. Darin stand zunächst dieser Satz:
Obwohl der Verein Netzpolitik auch Geld von Google für seine Lobbyarbeit gegen das Leistungsschutzgeld (sic!) bekommen hat, sehen nicht alle dort die Kampagne von Google positiv. „Inhaltlich hat Google Recht“, meint Andre Meister. Er persönlich finde aber, dass Google nun selbst seine Marktmacht nutze, um ein Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen, habe ein „Geschmäckle“.
Das stimmt natürlich nicht. Weder ist Netzpolitik ein Verein (jedenfalls noch nicht), noch haben wir jemals Lobby-Geld von Google erhalten. Auch der Digitale Gesellschaft e. V. hat niemals Geld von Google erhalten. Was ich ihm gestern gesagt habe war: Der Digitale Gesellschaft e. V. und auch netzpolitik.org sind ideelle Unterstützer von IGEL – der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Wie viele andere, z.B. Stefan Niggemeier. Sind die jetzt alle von Google finanziert?
Es gab eine Änderung, nachdem wir darauf hingewiesen haben, dass das eine Falschaussage sei:
Obwohl der Mitarbeiter des Vereins Netzpolitik auch für die von Google mitfinanzierte Kampagne IGEL arbeiten, sehen nicht alle dort die Kampagne von Google positiv. „Inhaltlich hat Google Recht“, meint Andre Meister. Er persönlich finde aber, dass Google nun selbst seine Marktmacht nutze, um ein Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen, habe ein „Geschmäckle“.
Immer noch fehlerhaft. Und ein dritter Versuch:
Die Redaktion von Netzpolitik.org, ist eng verbunden mit dem Verein „Digitale Gesellschaft“, der sich wiederum in der von Google mitfinanzierten Kampagne IGEL engagiert. Trotzdem sehen nicht alle dort die Kampagne von Google positiv. „Inhaltlich hat Google Recht“, meint Andre Meister. Er persönlich finde aber, dass Google nun selbst seine Marktmacht nutze, um ein Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen, habe ein „Geschmäckle“.
Ja, nochmal: Wir unterstützen die Anliegen von IGEL, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu verhindern. Wie viele andere auch. Wir lassen uns aber nicht durch Industrie-Interessen fürs Lobbying bezahlen.
Leider werden diese Änderungen beim Tagesspiegel nicht transparent gemacht. Update: Jetzt wird die Änderung auch transparent dargestellt. Darüber freuen wir uns.
Das ist also das Schutzobjekt des Leistungsschutzrechts für Presseverleger.