Störerhaftung: Hier hat unser Parlament die Chance, unser Land nahezu ohne Aufwand und Kosten ein Stück fairer und menschlicher zu gestalten

Dieses Interview mit Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, stammt aus dem „Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur“.

netzpolitik.org: Warum bist du gegen die Vorratsdatenspeicherung, hast Du was zu verbergen?

Buermeyer: Ja, natürlich – meine Privatsphäre, so wie jeder Mensch, der nicht zum Exhibitionismus neigt. Aber mal ernsthaft: Die massenweise Speicherung sensibler Daten lässt sich mit meinem Verständnis eines freiheitlichen Rechtsstaats nicht vereinbaren. Wenn es überhaupt Vorteile für die polizeilichen Ermittlungen geben sollte – alle Kriminalstatistiken sprechen eher dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung wirkungslos ist – dann stehen die minimalen Erfolge in keinem Verhältnis zu den gravierenden Einbußen, was die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger angeht. Deswegen bin ich gegen die Vorratsdatenspeicherung, obwohl ich selbst jeden Tag Strafverfolgung betreibe.

netzpolitik.org: Deutschland hat zwar im Moment keine Vorratsdatenspeicherung, aber viele Provider speichern trotzdem viele dieser Daten. Wo ist das Problem?

Buermeyer: Das Problem liegt darin, dass es keine hinreichend präzisen gesetzlichen Vorgaben gibt, welche Daten Provider wie lange speichern dürfen – und diesen Graubereich nutzen manche Provider aus, um möglichst viel zu speichern. Mit den Daten lässt sich schließlich Geld verdienen, da jede Auskunft an die Polizei vergütet wird. So rächt sich übrigens auch, dass der Bund die Provider nicht für ihre erheblichen Investitionen entschädigt, zu denen er sie mit der Vorratsdatenspeicherung gezwungen hat.

netzpolitik.org: Was ist denn die Alternative zur Vorratsdatenspeicherung?

Buermeyer: Keine: Man kann ersatzlos auf sie verzichten, weil ohnehin bereits genug Daten für polizeiliche Ermittlungen zur Verfügung stehen, die man allerdings „auf Zuruf“ einfrieren können sollte – insoweit teile ich die Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Bundesministerin der Justiz.

netzpolitik.org: Funkzellenabfragen sind doch praktisch, warum hast Du was dagegen?

Buermeyer: Ich habe nichts gegen das Instrument der Funkzellenabfrage. Mir geht es allerdings darum, dass es mit Bedacht eingesetzt wird: Die nicht personalisierte Funkzellenabfrage (also die Abfrage der sog. „Turmdaten“) greift massiv in die Telekommunikationsfreiheit von tausenden Bürgerinnen und Bürgern ein, die praktisch alle vollkommen unverdächtig sind. Eine Maßnahme mit einer solchen Breitenwirkung ist nur verhältnismäßig, wenn es tatsächlich um schwerste Straftaten geht, also etwa um Tötungsdelikte oder andere Schwerverbrechen, bei denen langjährige Freiheitsstrafen drohen.

Außerdem darf die Maßnahme nicht dazu missbraucht werden, jedenfalls faktisch davon abzuschrecken, an Demonstrationen teilzunehmen: Demonstrationen sind nach den Maßstäben des Grundgesetzes „gut“ (Art. 8 Grundgesetz), auch wenn sie der Polizei mitunter viel Arbeit machen. Ich würde mir wünschen, dass die Sicherheitsbehörden konsequenter dem Eindruck entgegenwirken, es sollte per se davon abgeschreckt werden, dieses Grundrecht auch wahrzunehmen: Ich will nicht unterstellen, dass diese Überlegung zum Beispiel in Dresden eine Rolle gespielt hat. Aber es entsteht ein fataler Eindruck, wenn systematisch die Teilnehmer von Demonstrationen überwacht werden, nur weil einige wenige unter ihnen sich möglicherweise strafbar gemacht haben. Polizei und Justiz leben von dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass sie jederzeit unsere Verfassung schützen. Vorgehensweisen, wie sie der Sächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert hat, sind nicht geeignet, dieses Vertrauen zu stärken.

netzpolitik.org: Viele der vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten funktionieren nicht. Was schlägst du stattdessen vor?

Buermeyer: Es gibt keine Alternative zum Richtervorbehalt, aber man muss sich darüber im klaren sein, dass er derzeit längst nicht immer die Gewähr dafür bietet, dass eine beantragte Maßnahme tatsächlich rechtmäßig ist, auch wenn die Anordnung des Ermittlungsrichters sie natürlich formell zunächst legitimiert. Um den Richtervorbehalt zu stärken, kommt eine Vielzahl von Maßnahmen in Betracht. Sinnvoll wäre etwa eine deutlich geringere Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen, so dass sie alle Akten auch wirklich lesen können, sowie der Einsatz von besonders erfahrenen Richterinnen und Richtern, die bereits einmal befördert wurden (Besoldungsgruppe R2).

Bezogen auf Funkzellenabfragen und Telekommunikationsüberwachung müsste aber auch die Strafprozessordnung reformiert werden: Bislang sind die Voraussetzungen für beide Maßnahmen mit sehr weiten Begriffen formuliert. Nötig wäre es, stattdessen konkrete Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit vorzusehen. Ich würde vorschlagen, dass eine bestimmte Strafe – z. B. ein Jahr Freiheitsstrafe – im konkreten Fall mindestens zu erwarten sein muss, damit eine Funkzellenabfrage durchgeführt oder ein Telefonanschluss abgehört werden kann. Bisher geht es danach, ob das verletzte Strafgesetz abstrakt einen entsprechenden Strafrahmen enthält. Die Strafrahmen des Strafgesetzbuchs sind aber so weit gefasst, dass diese Voraussetzung in der Praxis fast immer erfüllt ist, z. B. ist ein einfacher Ladendiebstahl theoretisch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Der Ermittlungsrichter hat also nach geltenden Recht viel zu wenig konkrete Maßstäbe an der Hand, nach denen er wirklich kritisch prüfen könnte.

netzpolitik.org: Eine Funkzellenabfrage betrifft tausende Menschen. Müssen die Betroffenen darüber informiert werden?

Buermeyer: Das sollte selbstverständlich sein, denn wo kein Kläger, da kein Richter: Wenn die Polizei nicht über eine Funkzellenabfrage informiert, entsteht der fatale Eindruck, die Behörden hätten etwas zu verbergen. Das haben Polizei und Justiz aber nicht nötig – wir sollten mit offenen Karten spielen und jeden informieren, der von einer Funkzellenabfrage erfasst worden ist. Nur so kann übrigens auch der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis im Nachhinein abgemildert werden.

netzpolitik.org: Der Digitale Gesellschaft e. V., dessen Mitglied zu bist, hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Lösung der Störerhaftung vorgestellt. Welches Ziel verfolgt dieser?

Buermeyer: Es geht darum, dass kleine private und gewerbliche Anbieter lokaler Funknetze (WLANs) – ebenso wie bisher schon große Provider – nicht mehr für mögliche Rechtsverletzungen haften sollen, die unbekannte Nutzer ihrer Netze begehen.

netzpolitik.org: Welche Alternativen zu Eurem Vorschlag sind momentan in der Diskussion?

Buermeyer: Echte Alternativen sind bisher nicht diskutiert worden – die SPD hat unseren Vorschlag zwar aufgegriffen, aber bisher leider nicht in Form eines konkreten Gesetzentwurfs, sondern nur mit einem Prüfauftrag an die Bundesregierung. Die Fraktion der Linken hat den Entwurf des Vereins Digitale Gesellschaft hingegen in den Bundestag eingebracht. Ich würde mich freuen, wenn auch andere Fraktionen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und sich dem anschließen würden.

netzpolitik.org: Bedeutet ein Ausschluss der Haftung für offene WLANs nicht das Ende der Verfolgung aller Urheberrechtsverletzungen, da ein Verletzer nur angeben muss, sein WLAN sei offen gewesen?

Buermeyer: Ein Missbrauch ist nicht zu befürchten, da er das im Zweifel beweisen muss. Außerdem gibt es bereits heute zahllose Möglichkeiten, anonym das Netz zu nutzen. Unsere Initiative wird kaum Auswirkungen auf die Rechteinhaber haben, aber sie würde die notwendige Rechtssicherheit für die Betreiberinnen und Betreiber von WLANs schaffen. Hier hat unser Parlament die Chance, unser Land nahezu ohne Aufwand und Kosten ein Stück fairer und menschlicher zu gestalten – ich hoffe sehr, dass der Bundestag diese Chance auch wahrnimmt.

netzpolitik.org: Was hat Euer Vorschlag mit Freifunk zu tun?

Buermeyer: Auch die Freifunker würden von der Haftungsfreistellung profitieren, soweit sie Internet-Zugang für die Öffentlichkeit anbieten.

5 Ergänzungen

  1. Ich kann dies nur unterstützen.

    das Problem ist der beamte, der Technik-hörig glaubt, Beweismittel in der Hand zu haben, die zufällig entstanden sein können.

    Ich selbst bin im Januar Opfer einer solchen „Bildungslücke“ geworden,, da ein Polizist annahm, ich hätte ein Acronis-Produkt per Piraterie erworben, weil ich es per Download-Kauf erwarb. und das wäre Softwarepiraterie.

    Im Film „unschuldig hitter Gittern“ des SWR wird ein Beispiel dargestellt, wie eine junge Frau durch Funkzellenabfrage 6 Monate ins Gefängnis kam. Und nur durch ihre Verwandten dann der echte Täter gefunden wurde. Sie bekam dann 8,5 € für jeden Tag ausgezahlt, konnte aber ihr normales Leben nicht weiterleben.

    Solange die Ermittlungen so oberflächlich sind sollte man entweder Handys verbieten oder durch Rechtsgrundlagen solche „Irrtümer“ verhindern.

  2. Schönes Interview, danke. Ich persönlich bin ja nach wie vor der Meinung, dass die Ortung Unverdächtiger, die auch private Räume umfasst, verfassungswidrig ist, und damit alle Ermittlungsergebnisse, die darauf aufbauen, wertlos sind. Das mit der Vergütung durch den Staat ist interessant, damit lässt sich so einiges erklären ;)

  3. Das Problem des mittlerweile oftmals nutzlosen Richtervorbehalts ließe sich durch zwei einfache Maßnahmen schon deutlich reduzieren:

    1. Dem Verbot dem Richer vorgefertige Beschlüsse vorzulegen die dieser nur noch unterschreiben muss.

    2. Umkehr der Arbeitsbelastung bei der Genehmigung bzw. der Ablehnung einer Maßnahme.

    Oftmals werden den Richtern fertige Beschlüsse vorgelegt. Wenn sie diese unterschreiben ist der Fall für sie erledigt und macht keine weitere Arbeit.

    Werden die gewünschten Maßnahmen jedoch abgeleht bekommt der Richter den Antrag kurz darauf wieder auf den Schreibtisch und muss begründen wieso er diesen nicht genehmigt.

    Diese Prozedur ist eines Rechtsstaats unwürdig.

    Es muss genau andersherum laufen und war, meiner Meinung nach, vom Gesetzgeber auch so gedacht.

    Eigentlich sollte sich ein Richter selbst Gedanken über den Fall machen und die Verhältnissmäßigkeit prüfen…

    Hier ein paar Daten zum Richtervorbehalt:

    Ab Seite 272 ff.
    http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6085/pdf/Verkehrsdaten.pdf

    Max-Plank-Institut
    Rechtswirklichkeit der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO

    Seite 17 ff.
    http://www.mpicc.de/shared/data/pdf/fa-tue.pdf

  4. Ein exzellentes Interview mit einem überlegten, verantwortungsbewussten Gesprächspartner. Vielen Dank!
    Das Grundproblem scheint mir fehlendes Problembewusstsein in weiten Teilen der Republik – auch bei unseren Parlamentariern – zu sein. Die wesentlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang liegen wohl beim Gesetzgeber. Und solange die „Sheriff-Mentalität“ vieler Politiker auf verächtliche Begriffe wie „Datenschutz-Hysterie“ in der Führung der Gewerkschaft der Polizei trifft, ist bedauerlicherweise nicht viel Positives zu erwarten. Aber: Steter Tropfen höhlt den Stein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.