Open Access in der EU: Konservative wollen Verlage für „Verluste“ entschädigen (Updates)

Open Access bedeutet, dass steuerfinanzierte Forschungsergebnisse auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen. Geht es nach dem Willen des konservativen EU-Abgeordneten Christian Ehler, sollen Verlage für dadurch entgangene Gewinne entschädigt werden. Eine eher interessante Position – ist er doch sonst strikt für Sparsamkeit bei staatlichen Ausgaben.

Über das neue Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 der EU haben wir schön öfters berichtet. Die Europäische Union fördert damit von 2014 bis 2020 verschiedene Forschungsprojekte mit 80 Milliarden Euro. In diesem Rahmen gibt es auch wieder ein Sicherheitsforschungsprogramm, unter dessen Vorläufer das Projekt INDECT gefördert wurde.

Wenn die EU schon so viel Geld für Forschung ausgibt, sollten die Ergebnisse davon wenigstens unter Open Access-Bestimmungen allen zur Verfügung stehen. Das kündigte zumindest die Europäische Kommission im Juli an:

In einem ersten Schritt wird die Kommission den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen als allgemeinen Grundsatz im Programm „Horizont 2020”, dem Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU für den Zeitraum 2014-2020, verankern. Ab 2014 müssen alle Artikel, die mit Hilfe der Förderung durch „Horizont 2020” zustande gekommen sind, zugänglich sein.


Heute wurden Horizon 2020 und die dazugehörigen Regeln für die Beteiligung und die die Verbreitung der Ergebnisse im Ausschüss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments behandelt. Unter dem Berichterstatter, dem deutschen CDU-Abgeordneten Christian Ehler, wurde heute eine schlechtere Version angenommen.

David Hammerstein vom TransAtlantic Consumer Dialogue kommentiert:

Dieser Bericht unter Leitung des konservativen deutschen Europaabgeordneten Ehler hat viele gute Vorschläge der Europäischen Kommission zu Lizenzierung, öffentlichem Interesse und dem offenen Zugang deutlich verwässert.

Die schwedische Piraten-Abgeordnete Amelia Andersdotter auf Twitter:

https://twitter.com/teirdes/status/273730619975032833

Besonders dieser Teil ist beachtenswert:

Kosten im Zusammenhang mit Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen, die Ergebnisse von Horizon 2020 finanzierter Forschung sind, egal ob sie während oder nach der Projektdauer veröffentlicht werden, sollen erstattungsfähig sein.

Also erst finanzieren wir Forschung mit unseren Steuergeldern, und zum Dank, dass wir die auch lesen dürfen, bezahlen wir Verlagen wie Elsevier noch ihre Verluste? Na Hauptsache wir reden überall von Haushalten und Sparen.

Auf christian-ehler.de kann man ihm die Meinung sagen.

Dieser Text vom Ausschuss geht jetzt in das Plenum des Parlaments, das dann mit Kommission und Rat über die endgültige Version verhandelt.

Update: Peter Suber, der Direktor vom Harvard Open Access Project kommentiert:

Wegend er Unbestimmtheit können wir nicht genau sagen, ob Open Access nur verbindlich ist, wenn es von „Forschungs-Publikationen“ (Fachzeitschriften) geleistet wird. Wenn ja, ist dies ein „goldenes“ Open Access Mandat, das weitaus schlechter ist als das „grüne“ Open Access Mandat im ursprünglichen Entwurf für Horizon2020. Darüber hinaus zu sagen, dass eine Publikation „erstattungsfähig sein kann“, setzt vorraus, dass alle Open Access Journals Veröffentlichungsgebühren verlangen (oder Artikel-Bearbeitungs-Gebühren, APCs), während heute die meisten Open Access Journals überhaupt keine Gebühren erheben. Darüber hinaus wird Geld versprochen, dass gebührenlose Journals dazu veranlassen wird, Gebühren zu erheben. Falls der geänderte Plan wirklich das grüne Open Access Mandat aufgegeben, ein goldenes Mandat eingeführt und Anreize geschaffen hat, dass gebührenfreie Journals Gebühren erheben, dann ist es deutlich schlechter als das Original.

Update 2: David Hammerstein vom TransAtlantic Consumer Dialogue sagt gegenüber netzpolitik.org:

Verlage könnten indirekt von der Europäischen Kommission Erstattungen erhalten (über einen Anteil der Fördergelder für Forscher), wenn sie „erlauben“, dass ihre Artikel kostenlos online einsehbar sind.

15 Ergänzungen

  1. yeah, it’s really surprising this. i wasn’t able to bring myself to vote in favour of the report as it was voted by the committe. it’s also strange that it appears the rapporteur was not even in line with the german government on this – if i understood the messages from CDU earlier this year, they are actually in favour of open access now.

    we need a new vision for europe which isn’t dominated by fear, suspicion and closedness, and this doesn’t cut it at all. also i hear probably parliament will attempt a first-reading agreement which means the only entities capable of stopping this intrinsically future unfriendly and antisocial way of defining the research program is the council of ministers, and i… am not confident that they will prioritize this battle. but we can hope i guess.

  2. Leider ist es aber weitverbreitet, dass OpenAccess Kosten hat: Einerseits lassen sich in der Tat die wissenschaftlichen Verlagen teilweise page charges bezahlen, wenn sie nicht das exklusivveroeffentlichungsrecht bekommen (soweit eine nicht wuenschenswerte Entwicklung), andererseits ist OpenAccess fuer mich als Wissenschaftler ja nicht abgegolten, wenn ich das paper als PDF auf meine Homepage stelle. Immerhin verpflichte ich mich ja, es ueber einen laengeren Zeitraum verfuegbar zu halten und ausserdem muss es natuerlich suchbar in Verzeichnissen sein, sonst nuestzt es nichts. Und nein, google scholar reicht da nicht. Also will ich das paper in ein zentralen Repository tun. Und dessen Unterhaltung hat kosten. Und die traegt bei Open Access eben der Autor (und das ist auch gut so). Und bei der Formulierung soll er die eben aus seinem grant bestreiten koennen.

    1. Das mit der Abgabe deiner wissenschaftlichen Arbeiten ist gar kein Problem. Die Deutsche Nationalbibliothek nimmt das gern. Ich denke du bist sogar dazu verpflichtet es dort abzuliefern, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html. Damit sind zumindest schon mal die Metadaten durchsuchbar und die Arbeiten auffindbar. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das ich dort sehr viele Diplom-, Studien- und Doktorarbeiten aus meinem Fachbereich finde. Wie man dann an das Dokument kommt, das ist nochmal eine andere Sache. Da gibt es politisch/organisatorisch sicher noch viel zu tun. Fernleihe ist sicher nicht zeitgemäß.

      Tipp, am Mac unter OS X lässt sich der DNB-Katalog bequem mit der Open Source Software BibDesk durchsuchen. Die gefundenen Dokumente (Literaturangaben) können dann lokal übernommen und direkt in LaTeX oder (wenn es denn unbedingt sein muss) auch in Word übernommen werden.

      1. Vielen Dank fuer den Hinweis. Dann brauche ich mich ja in Zukunft gar nicht mehr mit diesem furchtbar laestigen Review-Prozess der Zeitschriften rumzuaergern, ich schicke das Paper einfach direkt die die „Die Deutsche Nationalbibliothek“ nach Leipzig.

  3. Also ich kann an der Erstattungsfähigkeit für Open-Access-Publikationskosten nichts Anrüchiges finden. Das Gegenteil, d.h. Open Access-Publikationskosten NICHT aus Projektgeldern bezahlen zu dürfen, wäre schlimmer: Das würde die Autoren nämlich wieder den Closed-Access-Zeitschriften in die Fänge treiben.

  4. Der Autor interpretiert „Also erst finanzieren wir Forschung mit unseren Steuergeldern, und zum Dank, dass wir die auch lesen dürfen, bezahlen wir Verlagen wie Elsevier noch ihre Verluste?“ aus der Regelung „Kosten im Zusammenhang mit Open Access … sollen erstattungsfähig sein.“
    Dies zeugt von kompletter Unkenntnis der OA Diskussion wie auch der Fakten.

    Bei den „erstattungsfähigen Kosten“ geht es in der Tat vorwiegend um die Author Fees von Gold Open Access Journals. Davon hat allerdings Elsevier wohl kein Einziges. Und: Grundsätzlich waren diese Kosten auch schon im derzeitigen Forschungsrahmenprogramm erstattungsfähig.

    Das einzig neue hier ist „…egal ob sie während oder nach der Projektdauer veröffentlicht werden…“

    1. Danke für die Hinweise. Das war die Interpration unserer Quelle, die sehr nahe an den Verhandlungen ist. Ich habe nochmal nachgefragt.

  5. Fuer Netzpolitik ein erstaunlich schlecht recherchierter Artikel. Das mag ja sein, dass einige konservative MEPs sich schwer mit Transparenz tun, aber das an Open Access Erstattungsfaehigkeit festzumachen klappt nur sehr bedingt. Open Access Journals und kommerzielle Verlage verlangen Geld fuer offen zugaengliche Artikel. Eigentlich ist die Idee es dem Wissenschaftler zu ueberlassen wo er open access publiziert eigentlich ziemlich gut mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar. Ich waere auch vorsichtig den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. Solange Stellen, Prestige, weitere Foerdergelder usw. an das Publizieren in entsprechenden Journals geknuepft ist, werden sich vorallem Naturwissenschaftler bedanken, wenn man sie zu irgendwelchen Publikationsmodellen zwingt die sie nicht wollen bzw. die ihren Karrieren nicht foerderlich sind. Die Open Access Debatte kommt mir manchmal vor, als wollten Politiker damit schnell und clever Geld sparen und uebersehen, wie meistens, das komplexe System an direkten und indirekten Kosten das damit verbunden ist. Ist eben nicht einfach ‚pdf auf eine Webseite packen fuer umme‘.

    1. Jein. NIH und Wellcome haben auch durchgedrückt, dass Publikationen, welche mit ihren Mitteln finanziert wurden, (nach einer kurzen Frist) öffentlich zugänglich gemacht werden müssen und das klappt auch bei Nature, Science, etc.

      Und woraus Andre schließt, dass die EU Verlage für Verluste kompensieren will, ist mir nicht klar. Es scheint alles eine Fehlinterpretation des folgenden Satzes zu sein:
      „Kosten im Zusammenhang mit Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen, die Ergebnisse von Horizon 2020 finanzierter Forschung sind, egal ob sie während oder nach der Projektdauer veröffentlicht werden, sollen erstattungsfähig sein.“

      Mir als Forscher ist sehr recht, dass ich eine Veröffentlichung in einem OA-Journal nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss.

  6. Ich stimmte teekay und den meisten Vorrednern zu. Ein beschämend schlecht recherchierter Artikel, der die Fakten des akademischen Open Access Markets weitgehend vernachlässigt. Selbstverständlich kann das Open Access Modell der großen Verlage, das den Autor zwingt für die freie Verfügbarkeit zu zahlen, scharf kritisiert werden. Dennoch gibt es eben in vielen Bereichen schlicht kaum renommierte, referierte Open Access Publikationen, die gleichzeitig Qualität sicherstellen, fachlich angesehen sind und keine horrenden Gebühren erheben. Somit heißt eine Verpflichtung zu Open Access ohne Kostenübernahme letztlich dass der Autor entweder in einer wenig renommierten Publikation publizieren oder hohe Kosten selbst tragen muss.

  7. @Andre Meister: Wird das hier dann mal berichtigt? Die Überschrift und der drittletzte Satz sind ja geradezu hanebüchen. Zumindest, wenn nicht eine Quelle nachgereicht wird, die eine solche Interpretation zumindest im Ansatz zulässt. Wenn andere Schmarrn schreiben seid ihr ganz schnell mit der Kritik, bitte legt gleiche Maßstäbe an euch!

    1. Du hast Recht. Ich habe ein Update hinzugefügt. Ich bin immer noch in Kontakt mit unserer Quelle, die nah an den Verhandlungen ist, und die uns diese Interpretation geliefert hat, das zu konkretisieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.