Open Access bedeutet, dass steuerfinanzierte Forschungsergebnisse auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen. Geht es nach dem Willen des konservativen EU-Abgeordneten Christian Ehler, sollen Verlage für dadurch entgangene Gewinne entschädigt werden. Eine eher interessante Position – ist er doch sonst strikt für Sparsamkeit bei staatlichen Ausgaben.
Über das neue Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 der EU haben wir schön öfters berichtet. Die Europäische Union fördert damit von 2014 bis 2020 verschiedene Forschungsprojekte mit 80 Milliarden Euro. In diesem Rahmen gibt es auch wieder ein Sicherheitsforschungsprogramm, unter dessen Vorläufer das Projekt INDECT gefördert wurde.
Wenn die EU schon so viel Geld für Forschung ausgibt, sollten die Ergebnisse davon wenigstens unter Open Access-Bestimmungen allen zur Verfügung stehen. Das kündigte zumindest die Europäische Kommission im Juli an:
In einem ersten Schritt wird die Kommission den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen als allgemeinen Grundsatz im Programm „Horizont 2020”, dem Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU für den Zeitraum 2014–2020, verankern. Ab 2014 müssen alle Artikel, die mit Hilfe der Förderung durch „Horizont 2020” zustande gekommen sind, zugänglich sein.
Heute wurden Horizon 2020 und die dazugehörigen Regeln für die Beteiligung und die die Verbreitung der Ergebnisse im Ausschüss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments behandelt. Unter dem Berichterstatter, dem deutschen CDU-Abgeordneten Christian Ehler, wurde heute eine schlechtere Version angenommen.
David Hammerstein vom TransAtlantic Consumer Dialogue kommentiert:
Dieser Bericht unter Leitung des konservativen deutschen Europaabgeordneten Ehler hat viele gute Vorschläge der Europäischen Kommission zu Lizenzierung, öffentlichem Interesse und dem offenen Zugang deutlich verwässert.
Die schwedische Piraten-Abgeordnete Amelia Andersdotter auf Twitter:
https://twitter.com/teirdes/status/273730619975032833
Besonders dieser Teil ist beachtenswert:
Kosten im Zusammenhang mit Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen, die Ergebnisse von Horizon 2020 finanzierter Forschung sind, egal ob sie während oder nach der Projektdauer veröffentlicht werden, sollen erstattungsfähig sein.
Also erst finanzieren wir Forschung mit unseren Steuergeldern, und zum Dank, dass wir die auch lesen dürfen, bezahlen wir Verlagen wie Elsevier noch ihre Verluste? Na Hauptsache wir reden überall von Haushalten und Sparen.
Auf christian-ehler.de kann man ihm die Meinung sagen.
Dieser Text vom Ausschuss geht jetzt in das Plenum des Parlaments, das dann mit Kommission und Rat über die endgültige Version verhandelt.
Update: Peter Suber, der Direktor vom Harvard Open Access Project kommentiert:
Wegend er Unbestimmtheit können wir nicht genau sagen, ob Open Access nur verbindlich ist, wenn es von „Forschungs-Publikationen“ (Fachzeitschriften) geleistet wird. Wenn ja, ist dies ein „goldenes“ Open Access Mandat, das weitaus schlechter ist als das „grüne“ Open Access Mandat im ursprünglichen Entwurf für Horizon2020. Darüber hinaus zu sagen, dass eine Publikation „erstattungsfähig sein kann“, setzt vorraus, dass alle Open Access Journals Veröffentlichungsgebühren verlangen (oder Artikel-Bearbeitungs-Gebühren, APCs), während heute die meisten Open Access Journals überhaupt keine Gebühren erheben. Darüber hinaus wird Geld versprochen, dass gebührenlose Journals dazu veranlassen wird, Gebühren zu erheben. Falls der geänderte Plan wirklich das grüne Open Access Mandat aufgegeben, ein goldenes Mandat eingeführt und Anreize geschaffen hat, dass gebührenfreie Journals Gebühren erheben, dann ist es deutlich schlechter als das Original.
Update 2: David Hammerstein vom TransAtlantic Consumer Dialogue sagt gegenüber netzpolitik.org:
Verlage könnten indirekt von der Europäischen Kommission Erstattungen erhalten (über einen Anteil der Fördergelder für Forscher), wenn sie „erlauben“, dass ihre Artikel kostenlos online einsehbar sind.