GlüStV: Gute Wege, schlechte Wege. (Nachtrag)

Eigentlich hatte ich ja nicht damit gerechnet, heute noch Stimmen zum GlüStV zu bekommen, der laut Ministerpräsidentenkonferenz „auf einem guten Weg“ sein soll. Leider, so hieß es aus Berlin, inkl. der umstrittenen Klausel für Netzsperren.

Pia Schellhammer, seit gestern auch offiziell für Netzpolitik (und Datenschutz, Demokratie sowie Rechtsextremismus) in der rheinland-pfälzischen Landtagsfraktion der Grünen zuständig (Glückwunsch!) war allerdings richtig schnell und hat meine Mail bereits beantwortet:

„Mit den GRÜNEN in Rheinland-Pfalz – und auch in anderen Bundesländern, wie die Stellungnahme gezeigt hat – sind Netzsperren nicht zu machen. Unser Koalitionsvertrag trifft eine klare Aussage: Wir lehnen Netzsperren jedweder Art ab. Auch von unserem Koalitionspartner gibt es keine Anzeichen für eine gegenteilige Meinung.“

Ich befürchte, dass Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), das durchaus anders sehen könnte. Vielleicht sollte man das Thema doch einmal zeitnah ansprechen, und sei es intern (Nachtrag, 21:15 Uhr: Ganz ähnlich in NRW. Auch von Matthi Bolte (Grüne), kam mit Verweis auf den Koalitionsvertrag die Bestätigung, dass mit den Grünen keine Netzsperren zu machen seien. Innenminister Ralf Jäger vom Koalitionspartner SPD sah das vor zwei Wochen noch anders. /Nachtrag).

Fast parallel bestätigte mir Jörn Pohl (Mitarbeiter von Konstantin Notz, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion) die Position der Grünen:

FachpolitikerInnen von Bündnis 90/Die Grünen lehnen derzeitigen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags ab und fordern klare Absage an Netzsperren

Der Entwurf eines neuen Glückspielstaatsvertrags in der Fassung vom 14. April 2011 wird von uns abgelehnt.

Ein Vertrag, in dem nach wie vor Netzsperren als Regulierungsmittel gegen illegale Wettangebote enthalten sind, ist für uns auch weiterhin nicht zustimmungsfähig. […]

Von anderen Politikern bzw. ihren Referenten habe ich zumindest die Antwort bekommen, dass es wg. der laufenden Plenarsitzung im Bundestag evtl. später würde.

Nachtrag: Aus dem Berliner Senat erreicht mich die Nachricht, dass SPD und Linke auf ihrer letzten Plenarsitzung erklärt hätten, dass sie einem GlüStV, der Netzsperren enthalte, nicht zustimmen würden und dieser Punkt auf MPK-Ebene nachverhandelt werden müssen.

Nun, ganz so deutlich wird das für mich nicht, wenn ich mir das Protokoll der Plenarsitzung von 26.05. (PDF) durchlese. Während sich Gernot Klemm auf Seite 90f für die Linksfraktion eindeutig gegen Netzsperren ausspricht …

Dann lasse ich in Anbetracht der Zeit drei andere kluge Punkte weg

[Zuruf von Benedikt Lux (Grüne)]

und stelle zumindest fest, dass im Entwurf des Änderungsstaatsvertrags Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubtem Glücksspiel untersagt werden kann. Dazu sagen zwar einige Staatskanzleien in einer Antwort auf Kleine Anfragen: Wissen wir nicht genau, ob es sich dabei um eine Netzsperre handelt. Aus unserer Sicht ist es eine Netzsperre. Netzsperren lehnen wir als Linke selbstverständlich ab.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Deshalb sehen wir an der Stelle dringenden Änderungsbedarf.

… sucht Frank Zimmermann auf Seite 88 für die SPD nach Lösungen, um gegen „illegale Glücksspielanbieter im Netz“ (Anmerkung: Die Anbieter agieren aus Perspektive deutschen Rechts illegal, verfügen in der Regel aber über entsprechende Konzessionen im Ausland) vorgehen zu können

Wir müssen fragen: Welches sind die nötigen Regelungen, um illegale Anbieter von einem Betrieb im Netz abzuhalten, und welches sind die nötigen Regelungen, um einzelne Spieler, die suchtgefährdet sind, vom Spielbetrieb im Netz fernzuhalten? – Da mahnen wir als SPD-Fraktion eine verhältnismäßige, angemessene Lösung an, die nicht heißen kann, es wird gesperrt auf Teufel komm raus, sondern es müssen sinnvolle Regeln da sein, die diese illegalen Angebote unterbinden. Diese sehen wir in diesem Staatsvertrag so nicht gegeben. Deswegen fordern wir an den Punkten eine Nachverhandlung, damit wir hier zu Verbesserungen kommen.

Zu einem klaren Bekenntnis gegen Internetsperren kann sich Zimmermann auch nach einem expliziten Hinweis auf die Sperrklausel in § 9 (5) des Entwurfs vom 14.04. nicht hinreissen, im Gegenteil (S. 89):

Frank Zimmermann (SPD):

Herr Kollege Behrendt! Wenn die Konsequenz Ihrer Position ist, dass Sie gegen illegale Glücksspielanbieter im Netz nichts unternehmen und auch keine Untersagung ermöglichen wollen, dann kann ich nur sagen: Das ist nicht unsere Position. Wir wollen, dass es auch im Netz Möglichkeiten gibt, um Spielsucht zu bekämpfen und illegale Anbieter zu beseitigen.

[Beifall bei der SPD]

Es geht allein um die Frage, ob das eine verhältnismäßige, angemessene und dem Internet entsprechende Regelung ist. Ich kann an Ihrer Kritik nicht erkennen, was da eine so inkriminierte und unmögliche Sperrverfügung sein soll, wenn es an die Ursache geht, nämlich dass der Betrieb des Anbieters untersagt werden soll.

[Zurufe von den Grünen]

Wir wollen keine bloße Sperrverfügung, wir wollen illegale Anbieter fernhalten.

Bonuslevel: In Berlin könnte sich die Situation ähnlich wie letztes Jahr beim JMStV in NRW entwickeln: Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind am 18. September. Die Unterschriften für den GlüStV dürften – nach aktuellem Zeitplan – 3 oder 4 Wochen später anstehen. Unterschreiben dürfte für Berlin dann wohl noch Klaus Wowereit (SPD).

Ob Wowereit auch Bürgermeister (und Ministerpräsident) bleibt, und wenn ja, mit welcher Koalition, ist eine ganz andere Frage. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage liegen SPD und Grüne bei der Sonntagsfrage in Berlin derzeit mit jeweils 27% gleichauf. Eine Zustimmung zu Internetsperren wären in einem solchen Szenario schwer vorstellbar.

Wie es scheint, dürfte die Weg für die Befürworter der Netzsperren also noch ziemlich holprig werden. Von gleich mehreren Seiten, vor allem aber aus mehreren Parteien, habe ich inzwischen die – vertrauliche – Info bekommen, dass die Sperrklausel nicht zu halten sei.

/Nachtrag

Wie auch immer: Für mich stellt sich damit einmal mehr die Frage der realpolitischen Umsetzung. Im Idealfall müssten die Korrekturen inkl. Streichung der Klausel für Netzsperren eingebracht werden, bevor die Ministerpräsidenten im Oktober den Entwurf unterschreiben. Dafür gibt es – zumindest derzeit – allerdings keine Anhaltspunkte. Die deutlich schlechtere Option wäre, den Entwurf anschließend in den Parlamenten die Zustimmung zu versagen.

Dies würde allerdings nicht nur die betroffenen Ministerpräsidenten beschädigen und die jeweiligen Koalitionen belasten, sondern wäre auch rein rechnerisch ein gewagtes Spiel. Um den GlüStV in Kraft treten zu lassen, müssen nämlich nur 13 der 16 Länder mitspielen. Aus dem aktuellen Entwurf:

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Neubekanntmachung

(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2011 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

D.h. eine „Große Koalition der Willigen“ in 13 Ländern wäre im Zweifel ausreichend, der Schaden für die parlamentarische Demokratie in einem solchen Fall aber immes. Das kann niemand wollen. Auf der anderen Seite kann man den bestehenden Vertrag auch nicht einfach auslaufen lassen. Der seit dem 01.01.2008 gültige GlüStV (PDF) bestimmt:

§ 28
Befristung, Fortgelten

(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten außer Kraft, sofern nicht die Ministerpräsidentenkonferenz unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Evaluation (§ 27) bis Ende des vierten Jahres mit mindestens 13 Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages beschließt.

Na, mitgedacht? Genau, läuft der bestehende Vertrag zum Jahresende aus, ohne das es einen Nachfolger gibt, wäre das Glücksspiel in Deutschland weitgehend unreguliert. DAS dürften die Länder noch weniger wollen. Kurz: Wird noch spannend, Drehbuch bitte zur mir.

22 Ergänzungen

  1. Schafft endlich alle Parteien und Politiker ab und ersetzt sie durch eine Zeitgemäße Basisdemokratie.

    Alle 4 Jahre die Regenten zu wählen die danach durchregieren können wie sie wollen ohne das man als Bürger in irgendeiner Weise darauf Einfluss hätte ist für eine sogenannte Demokratie einfach kein Zustand. Da braucht man sich nicht wundern wenn die Zahl der Nichtwähler immer weiter zunimmt.

    Wir brauchen endlich echte Demokratie anstatt diesen ewigen sinlosen Machtkampf und hohlen Populismus der Parteien.

    1. Hast du mal ein Konzept zur Hand, wie man in einer „echten & zeitgemäßen Basisdemokratie“ komplexe Probleme löst oder unpopuläre, für eine nachhaltige Entwicklung aber notwendige, Weichenstellungen vornimmt?

      Bonuslevel: Eines, das in diesem Land funktioniert. Einem Land, dessen Bevölkerung zwar gerne und laut über „die da oben“ quengelt, eigentlich aber doch lieber durchregiert werden möchte – allein schon, weil das bequemer ist, als selber Verantwortung zu übernehmen und man nicht mehr maulen kann, wenn man selber schuld ist?

      Ich glaube, wie brauchen da noch ein paar Jahrzehnte.

      hohlen Populismus der Parteien

      Und du bist dir sicher, dass eine „echte Basisdemokratie“ nicht viel anfälliger für Populismus ist? Ich frage für eine Gesellschaft, die da echt schlechte Erfahrungen gemacht hat.

      1. „Hast du mal ein Konzept zur Hand, wie man in einer “echten & zeitgemäßen Basisdemokratie” komplexe Probleme löst oder unpopuläre, für eine nachhaltige Entwicklung aber notwendige, Weichenstellungen vornimmt?“

        Das aktuelle Konzept schafft das auch nicht btw oder bekomme ich in Fragen Renten-(stellvertretend für Sozialsysteme) und Umwelt- und Sicherheitspolitik was nicht mit?

        Basisdemokratie ist sicherlich anfällig für Populismus. Sehr sogar. Das ist das Problem, an dem ich auch bei jedem Gedankenexperiment scheitere. Siehe nur die gescheiterte Einführung der Gesamtschule (war das in Hamburg?). Und auch Netzsperren hätten wir mit freundlicher Unterstützung der Willensbildung durch die Bi LdZeitung schon :D

        Auch Konzepte, wie liquid Democracy setzen _mündige_ Bürger voraus. Viele davon kenne ich leider nicht, ganz im Gegenteil.

      2. Andererseits:
        Bei Parteien muss ich relativ wenig Aufwand betreiben um via bspw Lobbyismus massiv Einfluss zu nehmen.
        Vorbehaltlich oben genannter Papierverschwendung wird das im Rahmen einer Basisdemokratie deutlich schwerer.

      3. Ein Konzept zwar nicht aber wie wäre es damit:

        […]
        a) Diäten und Parteizuschüsse (vom Staat) erhöhen dafür

        b) Verbot von Parteispenden
        c) Verbot für Politker des Ausübens von Nebenjobs ( und Erwerb von
        Nebeneinkünften)
        d) Verbot für Politker Mitglied in Aufsichtsräten, als Berater,
        Gutachter tätig zu sein…
        e) Ebenfalls keine Mitgliedschaft in Vereinen
        f) Verbot der Beschäftigung des Politiker für mindestens 18 Jahre
        nach Ausscheiden aus der politischen Arbeit um den „Schily-Effekt“
        (Wechsel in die Biometriesparte nach Einführung d. biometrischen
        Ausweises) zu vermeiden.
        g) Verbot des Fraktionszwangs explizit als Paragraph mit
        Strafandrohung bei Nachweis der bis zur Auflösung der Partei geht
        ähnlich „Three Strikes“.

        h) eine Art „griechisches Scherbengericht“ für „amoklaufende
        Politiker“ so dass die Bürger so jemanden eine Auszeit verpassen
        können….
        […]
        http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Re-Wie-saehe-eine-Alternative-fuer-Dich-aus/forum-197811/msg-20098104/read/

        bombjack

      4. Leider…

        Btw. bin today mit meinem Dad auf das Thema gekommen und erinnerte mich, dass wo ich in Bayern im öffentlichen Dienst beschäftigt war (als „Laborratte“ sprich TA) mir ein Rundschreiben unter gekommen war, auf dem hingewiesen wurde, dass 500 g Kaffee oder die Flasche Wein von einem Vertreter einer Biofirma oder Laborausrüsters usw. als strafbare Bestechung ausgelegt werden könnte….ob dies so sinnvoll ist oder nicht….keine Ahnung (ich habe mich von so was nicht beeinflussen lassen; da zählte es eher wie der Vertreter von der Persönlichkeit und Kompetenz herüber kam) nur wenn da der Level so niedrig ist, wie schaut es dann bei Politkern aus die in einem Aufsichtsrat sitzen? Warum wird mir als TA fast schon in den Arsch getreten wenn ich eine Flasche Wein annehme und Politikern die die Gesetze machen wird es abgenommen das sie ihren Politikerposten und den Aufsichtsratposten wunderbar trennen können?

        Falls nun der Einwand kommt man nimmt es denen nicht ab…dann die Frage warum lässt man es diesen ******BeeeeeP***** durchgehen?

        bombjack

      1. @flami: Das Konzept ist interessant, hat aber einige massive Defizite. Unter anderem gewinnen „aktive Lautsprecher“ vergleichsweise schnell an Macht. Fast noch schneller als in der aktuellen Politik.

        Böswillig könnte man auch behaupten, dass delegate voting die Nachteile direkter und repräsentativer Demokratie vereint (Delegation ohne Fundament … ,).

        Sorry, ich bin da einfach skeptisch.

      2. @J.O.Schäfers
        Das Personen die sich einbringen an Macht gewinnen, ist ja auch kein Bug sondern ein Feature. Die Frage ist, wer halt so präferiert wird, und damit gehts letztlich um eine Frage des Vertrauens in die Entscheidungsmündigkeit des Bürgers. Wenn man sich da Wahlen anguckt, sieht man, dass Extremisten jedenfalls klar in der Minderheit sind. Dafür könnten sich auch NGO’s und Experten auf ihrem Gebiet jeweils politisch einbringen und Entscheidungen gegen den Willen des Volkes zu treffen würde jedenfalls sehr schwierig.

        Naja, letztlich wird man das nicht durch diskutieren herausfinden können sondern nur durch den Versuch.

  2. Jetzt reichen schon 13 von 16 Stimmen, um Staatsverträge abzuschließen? Geht das mit rechten Dingen zu oder wäre das ein Fall für das BVerfG?

      1. Aber was hieße das dann für die 3 restlichen Länder?

        Das ganze ist – Staatsvertrag hin oder her – ja Landesrecht. Und Landesgesetzte werden ausschließlich von den jeweiligen Länderparlamenten gemacht.

        In den drei Ländern gilt dann also kein Glücksspielrecht? Bzw. dann halt eines, was das jeweilige Land für sich alleine zurecht zimmert?

      2. Staatsverträge gelten grundsätzlich nur gegenüber den Staaten (in dem Fall so genannten „Ländern“) die sie auch unterzeichnen und ratifizieren.
        Keine Unterzeichnung -> Keine Gültigkeit. Mir ist nicht bekannt, dass in dem Bereich andere abweichende Grundvereinbarungen gibt, hier bin ich mir aber nicht sicher.

        Ich halte das aber (rein politisch) für ein wenig realistisches Szenario, dass wir ein paar Länder haben die dem nicht zustimmen bzw nur eine Mehrheit von Ländern die ihn wie gesehen umsetzen, ohne die übrigen ins Boot zu holen.

    1. Nö, der ist sogar selbsterklärend. So funktioniert parlamentarische Demokratie. Kann man peinlich finden, ist aber systemisch. Vor allem ist es ein klassisches Problem von Nischenthemen, da muss man einstecken können ,(

      PS: In Wahrheit ist die Geschichte hinter dem Tweet weit komplexer. Wenn stimmt, was ich da letztens gehört habe, wird der, zusammen mit zwei weiteren, irgendwann mal in einem Museum landen ,)

  3. Der GlüStV tritt dann vielleicht in Kraft, aber nur in den Ländern, die ihn ratifiziert haben.

    1. Ja, vermutlich. Das ist überhaupt eine spannende Frage. Was ist dann mit dem Rest (keine Regulierung)? Und spielt die EU bzw. die EuGH da mit (Ich meine das Urteil so verstanden zu haben, dass es eine einheitliche Regulung – oder keine – geben muss)?

    2. AndreasM: Da die Massen-Provider aber keine Websperren auf Landesgrenzen abstellen können, reicht im Zweifel ein Bundesland… Hätte sich die Bezirksregierung Düsseldorf durchgesetzt, hätten Telekom und Vodafone schon vor einem Jahr Bwin und Tipp24 für alle Kunden sperren müssen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.