Die SPD und die VDS: Warten auf die neue Offenheit?

Der Hinweis von Mittwoch, dass sich die Abgeordneten der SPD im Unterausschuss Neue Medien nicht für einen Antrag der Grünen erwärmen konnten, der eine Einführung der VDS über den Umweg der EU missbilligt, hat im Netz überraschend hohe Wellen geschlagen.

Der Fairness halber sei daher auf einen Beitrag von Lars Klingbeil im Netzpolitik-Blog der SPD-Fraktion verwiesen, in dem er die Entscheidung begründet. Ich werde aus der Begründung allerdings nicht wirklich schlau:

Ich möchte natürlich nicht verhehlen, dass ich als Netzpolitiker der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung außerordentlich kritisch gegenüberstehe und in meiner Fraktion für Alternativen einer anlasslosen Speicherung auf Vorrat werbe, etwa Quick-Freeze-Verfahren. Aber: Die Diskussion in der SPD-Bundestagsfraktion hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Man kann jedoch mit einigem Recht feststellen, dass es durchaus eine neue Offenheit für netzpolitisches Denken in meiner Fraktion gibt.

Prima. Wenn es nun also eine neue Offenheit gibt, wäre es dann nicht sinnvoll, gerade als sachverständiger Netzpolitiker mit gutem Beispiel voranzugehen? Wer, wenn nicht der Unterausschuss Neue Medien, könnte mit einer Empfehlung an die eigene Fraktion Zeichen für die Zukunft setzen?

Aber gut, ich bin auf die Vorstellung der „Alternativen“ gespannt. Was man so hört, dürften die bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung wohl auch nur bedingt für Begeisterung sorgen.

13 Ergänzungen

  1. Was mir immer noch keiner erklären konnte: Was soll bei Quick Freeze denn eingefroren werden? Angesichts der flächendeckenden Verbreitung von Flatrates werden durch die Provider ja gar keine Informationen (zu Abrechnungszwecken) zu den Inhabern von IP-Adressen gespeichert.

    1. @Sven: Meines Wissens speichern die Provider solche Daten im Schnitt (auch bei Flatrates) für sieben Tage (aus den unterschiedlichsten Gründen). Dass die Daten verfügbar sind, zumindest innerhalb eines gewissen Zeitfensters, sieht man ja auch an den erfolgreichen Abmahnungen der Rechteverwerter. Somit müsste die Polizei „nur“ personell ausreichend ausgestattet werden, um im Bedarfsfall dem Provider den Wunsch auf Speicherung der Daten für Person XYZ mitzuteilen.

      Grüße,
      Drizzt

  2. @Drizzt: Es gibt durchaus Provider (Backboneproblematik aussen vor), die bei Flatratekunden nicht speichern, welche IP vergeben wurde.

    Womit wir auch schon ein elementares Problem erkannt hätten: Wer Quickfreeze fordert, fordert immer auch eine „VDS lite“ in Form einer Möglichkeit IPs zuordnen zu können.

    Ein Quickfreeze, der sich auf laufende Straftaten bzw. Taten in der Zukunft bezieht („Ab morgen bitte mal alles von XY mitschneiden!“), ist nochmal eine andere Baustelle.

    1. @Jörg-Olaf Schäfers: Klar, nicht alle. Aber mal ganz ernsthaft: Provider wie Manitu sind die löbliche Ausnahme. Somit sollte das bei der Strafverfolgung eher irrelevant sein.

      Sonst hat man heute meist rund 24 h Zeit die Daten einzufrieren. Einfach weil viele doch „always online“ sind und die gewünschte IP somit gerade noch zugeordnet ist. Wobei ich nicht glaube, das unsere Polizei hierzu in naher Zukunft fähig wäre.

      Ganz allgemein stellt sich sowieso die Frage, ob man das, was die VDS theoretisch anbietet in der Praxis wirklich braucht. Und da fehlt mir bislang (vom Einzelfall abgesehen) wirklich ein nachhaltiger Beweis. Deshalb wäre meines Erachtens die ersatzlose Streichung das Beste.

      Grüße,
      Drizzt

  3. @Drizzt:

    Sonst hat man heute meist rund 24 h Zeit die Daten einzufrieren. Einfach weil viele doch „always online“ sind und die gewünschte IP somit gerade noch zugeordnet ist. Wobei ich nicht glaube, das unsere Polizei hierzu in naher Zukunft fähig wäre.

    Eben. Wir reden nicht über Stunden oder Tage. Mitunter reden wir nicht einmal über Wochen. Wir reden regelmäßig über Monate. Und spätestens hier fällt jeder 14-Tage-Kompromiss hinten runter.

  4. Ich finde es erstaunlich, wie komisch um die Ecke gedacht wird. Wenn in einer Fraktion der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen ist, dann wäre es doch sehr seltsam, wenn auf einmal drei Abgeordnete im UA Neue Medien dem Diskussionsprozess vorweg gegriffen hätten? Wer die Verhandlungsprozesse im Bundestag ein wenig kennt, weiß das nichts gebracht hätte.

  5. Man muss dabei auch bedenken, dass für Ausschüsse gilt, dass die Abgeordneten bei Abstimmungen die Fraktionslinie zu verfolgen haben. Natürlich können sie theoretisch auch mal gegen diese Linie entscheiden, aber dann machen sie sich das Leben eher schwer.

    Von daher ist eine Enthaltung gegenüber einer erst einmal zu vermutenden Ablehnung doch ein Fortschrittt. Zumal die Fraktion intern noch im Meinungsfindungsprozess ist.

    Abgesehen davon wird man dem denjenigen Gegnern der Vorratsdatenspeicherung, die IP-Adressen (oder zumindest solche, die irgendwo gespeichert werden) für das Werk des Teufels halten, nie mit einer sinnvollen Lösung kommen können. So manche Argumentationsweise sowie so manche Falschdarstellung ärgert mich da schon seit Jahren.

    So ist es beispielsweise einem Betreiber einer Webseite nicht möglich, die sexuellen Vorlieben oder die Gewerkschaftszugehörigkeit eines Internet-Nutzers herauszufinden, nur weil der Betreiber die IP-Adresse des Nutzers speichert. Das Gerücht hält sich aber seit einiger Zeit hartnäckig.

  6. Sagt mal:
    Erledigt sich nicht der ganze Unfug ohnehin mit IP6? Dann hat doch jeder Anschluss eigentlich eine statische IP und Schicht im Schacht?

  7. @Alvar Freude:
    „Zumal die Fraktion intern noch im Meinungsfindungsprozess ist.“

    Eine Enthaltung ist kein Fortschritt.

    „für das Werk des Teufels halten“
    Ich glaub solche laecherlichmachungs-„Argumente“ haben irgendeinen Namen, der mir gerade nicht einfaellt.

    Ob IP-Speicherung legal oder illegal ist, ist mir (ohne Kontext) egal. Solange IP-Nichtspeicherung legal ist. Allerdings ist legale IP-Speicherung weiter weg von legaler IP-Nichtspeicherung als illegale IP-Speicherung. Deswegen bin ich eher fuer illegale IP-Speicherung.

    @mayleen: Es geht nicht um Technik, es geht um Politik. :P
    Und man kann natuerlich auch ueber IPv6 Proxies, NATs und andere Datenweiterleitungen und -verpackungen machen, wie in IPv4.

  8. @Karsten Wenzlaff: Ich finde meine Formulierung wenig missverständlich. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn Mitarbeiter von Parteipublikationen angeben, wer sie sind.

    @Alvar:

    Man muss dabei auch bedenken, dass für Ausschüsse gilt, dass die Abgeordneten bei Abstimmungen die Fraktionslinie zu verfolgen haben.

    Schöner kann man es kaum zusammenfassen. Da schickt man also Experten zwecks Meinungsbildung in einen Ausschuss, und die haben dort die Meinung der – Verzeihung für das Wortspiel – noch ungebildeten Fraktion zu vertreten.

    So ist es beispielsweise einem Betreiber einer Webseite nicht möglich, die sexuellen Vorlieben oder die Gewerkschaftszugehörigkeit eines Internet-Nutzers herauszufinden, nur weil der Betreiber die IP-Adresse des Nutzers speichert. Das Gerücht hält sich aber seit einiger Zeit hartnäckig.

    Ach bitte, Alvar. Das ist nun fast so albern wie das „Die Street View Gegner glauben ja auch, das habe was mit Videoüberwachung zu tun“.

    Dass es bei der VDS längst nicht nur um die Zuordnung von IP-Adressen geht, müssen wir hier doch nicht wirklich diskutieren.

  9. Auch hier wieder werden IP-Nummern mit Vorratsdatenspeicherung vermischt.

    Man möge das Thema bitte getrennt betrachten.

    IP-Nummern werden auch heute noch, je nach Provider, max. sieben Tage gespeichert. Egal, was für ein Vertrag.

    Vorratsdatenspeicherung ist aber eine ganz andere Baustelle. Aufgrund eines Mißverständnisses fühlen sich viele Leute sicher, nach dem Motto: Nur bei „schweren Straftaten etc… (Bundesverfassungsgericht) werden die Daten preisgegeben…“.

    Leute, dabei geht und ging es nicht um die IP.

    Genau das ist das Problem.
    Das Problem des Verstehens.

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