Liebe SPD (& FDP),
könntet ihr der vernetzten Gemeinde evtl. kurz erklären, was ich gerade bei Anne Roth gefunden habe?
Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages behandelte heute den Antrag der Grünen, die Vorratsdatenspeicherung auch nicht über den Umweg EU zuzulassen. Das Ergebnis, getwittert vom Mitarbeiter des grünen MdB Konstantin von Notz:
Votum UA NM grüner Antrag “Keine VDS über Umweg Europa”: Linke/Grüne dafür, SPD Enthaltung, CDU/CSU u. FDP dagegen, für #vds
Ok, erste dachte ich, so ein Unterausschuss dürfe sowas vielleicht ja gar nicht. Da gibt es ja schließlich eine EU-Richtlinie. Andererseits, der Antrag, wo ihr euch enthalten habt, lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag nimmt unter Hinweis auf Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wie folgt Stellung:
1. Die Bundesregierung möge auf der europäischen Ebene Vorhaben, die Vorratsdatenspeicherungen vorsehen, energisch und unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 (1 BvR 586/08) entgegentreten.
2. Die Bundesregierung möge auf europäischer Ebene auf eine vollständige Aufhebung der Richtlinie 2006/24/EG (betreffend Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich) hinwirken.
Und das, liebe SPD, war für euch nicht zustimmungsfähig? Ernsthaft? Ok, vielleicht ist das alles nur ein wirklich großes Missverständnis. Verstehen würde ich es trotzdem gerne. Mag es mir jemand erläutern?
Bei der Gelegenheit dann vielleicht auch gleich, warum ihr folgenden Antrag der Linken abgelehnt habt:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (§ 20k des Bundeskriminalamtgesetzes) und zur Verwendung und Übermittlung solcher Daten (§ 20v BKAG) vorzulegen.
Und jetzt bitte nicht wieder „weil das Linke sind“ oder so ein Kinderkram. Danke.