Video-Plattformen und das Urheberrecht

Bei tagesschau.de gibt es ein Interview mit Till Kreutzer zum Thema Video-Plattformen und dem Urheberrecht: „Nicht verbieten, was sich nicht verbieten lässt“.

tagesschau.de: Der Medienkonzern Viacom hat kürzlich YouTube verklagt, weil auf der Plattform Ausschnitte aus Viacom-Produktionen laufen. Leitet das das Ende der wilden Zeit des Internet-Videos ein?

Kreutzer: Wahrscheinlich nicht. Viacom wird möglicherweise wie angekündigt gegen Google vorgehen, aber ob YouTube-Besitzer Google haftet, ist eine ganz andere Frage. Das ist bei solchen User-Generated-Content-Plattformen noch ungeklärt und hängt im Einzelfall von sehr vielen Faktoren ab. Nach deutschem Recht gibt es etwa nur eine sehr eingeschränkte Haftung für Plattformanbieter, die grundsätzlich nicht verpflichtet sind, alles zu überprüfen, was die Nutzer einstellen. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist noch sehr uneinheitlich. Die Nutzer können sich allerdings strafbar machen, wenn sie etwas hochladen, für das sie nicht die Rechte besitzen.

Und:

tagesschau.de: Was könnten Politik und Medienindustrie besser machen?

Kreutzer: Für die Medienkonzerne wäre es viel besser, den Leute auf positive Weise den Wert von kreativen Inhalten näher zu bringen und zu zeigen, dass es sinnvoll ist, wenn Künstler an ihren Werken verdienen. Stattdessen veranstalten die Unternehmen Abschreckungskampagnen, bei denen es sinngemäß heißt: Jeder, der eine CD brennt, ist ein Verbrecher. Dafür haben die Nutzer aber kein Verständnis. Der Gesetzgeber sollte meiner Ansicht nach prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, ein Modell mit erweiterten Vergütungspflichten wie die Abgaben auf Kopierer und CD-Brenner einzuführen, statt etwas zu verbieten, was sich nicht verbieten lässt.

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