Zensur
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: Netz-Zensur: Tot in Australien, extreme Forderung in Frankreich
: Netz-Zensur: Tot in Australien, extreme Forderung in Frankreich Internet
filterzensur in Australien so gut wie tot: Nachdem Senator Nick Xenophon, der bisher die Pläne der Regierung unterstützt hatte, sich nun dagegen ausgesprochen hat, gibt es im Parlament keine Mehrheit mehr dafür. Die ISPs und Internetnutzer hatten sich ohnehin mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, teilweise war es auch schon zu Straßenprotesten gekommen.Krasse Zensurforderungen in Frankreich: Die französische Kulturministerin Christine Albanel will, dass öffentliche WLAN-Hotspots (also solche in Cafes oder Flughäfen) eine Whitelist benutzen, also nur noch staatlich genehmigte Webseiten übertragen können. Das geht deutlich über alle bisherigen
FilterZensurforderungen hinaus und schlägt sogar China. Wir danken für die Offenheit. -
: Vertrag zu Netzsperren: Neuauflage
: Vertrag zu Netzsperren: Neuauflage Der bereits als PDF beim Chaos Computer Club publizierte BKA-Vertragsentwurf zur Netzsperrung kursiert nun auch in einer Neuauflage, zu finden etwa bei Datenschutzbeauftragter Online oder im ODEM.blog. Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe zu Kinderporno-Sperren, die am vergangenen Freitag ergebnislos vertagt worden war, war dieser neue Vertragsentwurf aber offensichtlich kein Thema gewesen, vielmehr ging es dem Familienministerium darum, die Netzsperren ohne gesetzliche Grundlage Basis möglichst schnell durchzusetzen:
Das Familienministerium setzt weiterhin auf eine „freiwillige“ Sperrung durch die Provider. Dass diese bei einem solchen Unfug und aufgrund der ungeklärten Haftungsfragen und eventueller strafrechtlicher Relevanz ohne gesetzliche Grundlage nicht wirklich mitmachen wollen, ist nachvollziehbar.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Bearbeitung der Telekom. Laut Dr. Annette Niederfranke, die für das Familienministerium an dem Treffen teilnahm, fand vergangenen Dienstag ein Gespräch zwischen Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und René Obermann von der Telekom statt, bei der dieser „umgedreht“ worden sei.
Laut Teilnehmerberichten von der Arbeitskreissitzung am Freitag verlangt die Telekom aber weiterhin ein klares politisches Signal, dass ein Gesetz kommen wird sowie eine schriftliche Erklärung vom Familien‑, Innen‑, Wirtschafts- und Justizministerium, dass es hinsichtlich des Verfassungsrechts, Telekommunikationsrechts, des Straf- und Zivilrechts keine rechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Selbstverpflichtung gebe.
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: Internet filtering: 2008 in review
: Internet filtering: 2008 in review Die OpenNet Initiative hat einen kleinen Jahresrückblick auf globale Internetzensur-Massnahmen für das Jahr 2008 veröffentlicht: Internet filtering: 2008 in review. Die Flash-Animation ist zwar etwas unübersichtlich zu lesen, aber trotzdem interessant.
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: Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert
: Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert Vor einigen Tagen hatten wir über ein Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“ mit veröffenlticht. Dort war die Sprache von einem Gutachten, was das Bundesinnenministerium zur Machbarkeit vorlegen sollte. Das ist jetzt da („Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“) und praktischerweise wieder geleakt. Alvar Freude hat es veröffentlicht: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert.
Die passenden Kommentare zu dem Text, der den Namen Gutachten nicht wirklich verdient hat, könnt ihr bei Alvar lesen.
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: Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“
: Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“ Am Freitag hat sich im Bundesfamilienministerium die „Arbeitsgruppe Access Blocking“ getroffen, um Möglichkeiten der Internet-Zensur in Deutschland zu diskutieren. Alvar Freude hat von einem Teilnehmer ein Protokoll zugeschickt bekommen:
Am Freitag hat im Bundesfamilienministerium wieder die „Arbeitsgruppe ‚Access Blocking’ “ getagt. Auf der Agenda stand die Diskussion über den Entwurf einer „freiwilligen“ Vereinbarung, den das BMFSFJ am Mittwoch Abend verteilt hatte und der am Freitag vom CCC veröffentlicht wurde (und übrigens a) als Entwurf und b) nicht als vertraulich gekennzeichnet war).
Als Providervertreter zu Beginn des Termins den potenziellen Eingriff in das Grundrecht des Telekommunikationsheimnisses ansprachen, versuchte die in der AG federführende Vertreterin des BMFSFJ, Frau Dr. Annette Niederfranke, eine entsprechende Diskussion zu unterbinden, was die Provider ablehnten. Der Vertreter des Referats Grundsatzfragen des Bundesministeriums des Inneren vertrat die Rechtsauffassung, dass der Abruf von Webseiten generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes unterliege. Demzufolge sei auch § 88 TKG nicht einschlägig. Anwesende bezeichneten diese Ausführungen als „unterirdisch“.
Als Ergebnis erteilte die Arbeitsgruppe dem BMI den Auftrag, ein Gutachten zu erstellen, das sowohl einen möglichen Eingriff in das TK-Geheimnis durch entsprechende Maßnahmen als auch dessen Abdingabrkeit durch AGB-Änderungen evaluieren soll.
In der anschließenden Diskussion äußerten die Provider Kritik an nahezu allen Punkten des vorliegenden Vertragsentwurfs. Besonders kritisch wurde der Vorschlag angesehen, Mittels einer AGB-Änderung das Telekommunikationsgeheimnis einzuschränken (gleichzeitig wunderten sich Provider, warum denn eine solche Regelung notwendig sei, wenn doch laut BMI das Fernmeldegeheimnis nicht berührt sei…). Als weiteres Problem in diesem Zusammenhang wurde angesprochen, dass eine AGB-Änderung für Bestandskunden zustimmungspflichtig wäre. Im Falle eines Widerspruchs müssten die Provider entweder für beide Kundengruppen getrennte DNS-Infrastrukturen vorhalten, oder aber die „widerspenstigen“ Kunden kündigen – eine Variante, für die sich nur Vodafone klar aussprach.
Schließlich wurde heftig über den geplanten „Stopp-Server“ diskutiert. Auf diesen Web-Server sollen per DNS-Umleitung alle Anfragen umgeleitet werden, die auf Domains, die Bestandteil der „Sperrliste“ des BKA sind, zielen. Die Provider würden diesen Server am liebsten beim Bundeskriminalamt sehen, das in jedem Fall für die inhaltliche Gestaltung verantwortlich sein soll. Das BKA sieht hierbei jedoch ein „Akzeptanzproblem“: Das Amt möchte explizit keine Logfiles (und damit Referrer oder IP-Adressen von Nutzern) speichern (und gäbe damit natürlich eine Möglichkeit zur Täterermittlung und Strafverfolgung aus der Hand). Nun wird nach einem „vertrauenswürdigen Dritten“ gesucht, der eine solche Seite betreuen könnte. Vodafone beteiligte sich an der Diskussion nicht, wollte sich aber die Möglichkeit von „individuellen Zusatzvereinbarungen“ zu einem entsprechenden Vertrag offen halten.
Aufgrund der Vielzahl der geäußerten Bedenken bat das BMFSFJ die Provider, nun den Vertragsentwurf in einer eigenen Arbeitsgruppe bis kommenden Donnerstag zu überarbeiten und dann mit einem neuen Entwurf in das nächste Meeting der AG Access Blocking am kommenden Freitag, 20.02. zu gehen.
Alvar berichtet auch, dass von Providerseite nur Vodafone / Arcor ein Befürworter der Filter-Massnahmen ist:
Vodafone/Arcor ist (nach meinem Kenntnisstand) der einzige Provider, der die Pläne von Ursula von der Leyen offen unterstützt – nach entsprechenden Berichten hat sich deren Direktor Unternehmenskommunikation und Politik Thomas Ellerbeck für die Pläne aus dem Familienmonisterium eingesetzt. Dabei ist interessant, dass er durchaus mit der Politik verdrahtet ist – als ehemaliger Leiter der Pressestelle der Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern und stellvertrenender Sprecher von Roman Herzog gibt es hier sicherlich diverse Kontakte.
Vielleicht liegt der Einsatz für Filter bei Vodafone aber auch daran, dass man den in Großbritannien genutzten Filter weiterverkaufen möchte? In Tschechien ist er schon im Einsatz: dort filtert Vodafone das, was sie als Kinderpornografie ansehen. Wieso aber nicht nur vollkommen unverdächtige Technik-Webseiten und Tipps wie Studenten bei Vodafone Geld sparen können auf den Sperrlichen landet, das bleibt wohl das Geheimnis von Vodafone …
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: Die bequeme „Lösung“
: Die bequeme „Lösung“ Wahljahre sind so eine Sache. Plötzlich tauchen Minister wieder auf und heischen um Aufmerksamkeit, die sich während der Legislaturperiode in die politische Bedeutungslosigkeit verabschiedet hatten. Doch mit der Absehbarkeit eines Wahltermins tauchen sie plötzlich wieder auf. So auch die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: sie fordert das Wegsperren von missliebigen Inhalten – im Namen des Jugendschutzes. Bevormundung aller zum Wohle der Jugend: das sehen die Gesetze der Bundesrepublik so vor.
Verschiedene Akteure des Jugendschutzes befürworten Internetsperrungen, obwohl auch sie wissen, dass sie technischer Humbug sind. Es ist das Denken der piefigen Bundesrepublik der 50er Jahre, das hier durchschlägt: was nicht legal ist, kann nicht sein. Was nicht sein kann, ist auch nicht. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes lässt sich viel subsumieren.Wenn alles nicht mehr hilft: sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein argumentatives Symbol – da kann man nicht dafür sein: Wer gegen „uns“ ist, ist für Sex mit Kindern.
Die dahinterstehende Frage ist eine andere: wollen wir, dass in die Internetinfrastruktur zugunsten von spezifischen Schutzinteressen (Kinderpornographie, Urheberrecht, politisch unliebsame Inhalte) eingegriffen wird? Kein Kind weniger wird durch die Sperrung von Websites missbraucht werden. Es ist ein Detail am Rande: Vielleicht führen die Sperrungen im Endeffekt sogar dazu, dass man Kinderpornofans schlechter habhaft werden kann, da die Verfolgung der Nutzer hinter zugreifenden IP-Adressen nicht mehr zum Täter führt – ohne den Zugriff auf Kinderporno gibt es keine strafbare Handlung und somit auch keine Ermittlungsansätze. Das Zugreifen auf eine Sperre ist und kann nicht strafverfolgbar sein.
Alle so gern zitierten internationalen Beispiele zeigen Kollateralschäden, während sich die Inhalte Wege jenseits der Sperrlisten suchen. Solche Katz- und Mausspiele sind im Internet seit jeher nicht zu gewinnen. Die von Ursula von der Leyen und ihrem Ministerium im Zuge der Wiederwahlwerbung vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur technisch, sondern auch gesellschaftlich untauglich: Wer Symbolpolitik dieser Art betreibt, stellt nur eines unter Beweis – bequemen Ministerialsessel-Aktionismus statt einem ernsthaften Willen zur Problemlösung.
Wer als besten Schutz für Kinder und Jugendliche Zugriffsverbote für Alle erdenkt, ist bedauernswert. Eine Lösung ist dies nicht.
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: Kinderpornographie: Die CDU-Propaganda schlägt zurück
: Kinderpornographie: Die CDU-Propaganda schlägt zurück Die CDU-Propaganda schlägt zurück: Gegner von Internetsperren fördern Kinderpornografie.
Die CDU/CSU-Fraktionsvizechefin Ilse Falk hat die Gegner von Internetsperren per Access Blocking beschuldigt, Kinderpornografie zu fördern. Kritiker handelten verantwortungslos und stellten „die Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder“, sagte Falk wörtlich. Wer mit „fadenscheinigen Argumenten“ und Störfeuern versuche, die Pläne von Bundesfamilienministerin von der Leyen (CDU) für Internetsperren gegen Kinderpornografie zu torpedieren, handele verantwortungslos und stelle die „Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder“. Das hat Ilse Falk (CDU), die Vizechefin der christsozialen Bundestagsfraktion, am 16. Februar 2009 in Berlin erklärt. „Ihre Blockade gefährdet auch nicht das Grundrecht auf Kommunikation“, sagte Falk.
Man kann es auch so formulieren: Wer bei den nächsten Wahlen mithilft, CDU/CSU mit seiner Stimme zu unterstützen, fördert Überwachung und den Abbau von Grundrechten im digitalen Zeitalter. Think before you vote!
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: Jörg Tauss zu den Netz-Zensur-Plänen
: Jörg Tauss zu den Netz-Zensur-Plänen Wolfgang Noelke hat nach der Anhörung über Netzsperrungen ein Video-Interview mit Jörg Tauss (SPD) dazu gemacht:
Am Tag der Anhoerung zur, von der Bundesfamilienministerin angestrebten „Sperrverfuegung gegen Internet Service Provider“ bat ich Joerg Tauss (SPD) um eine Stellungnahme, weil er ein wissenschaftliches Gutachten für diese Anhörung veranlasste, dessen Ergebnis die technische Internetzensur als ’sehr fragwuerdig’ erscheinen lässt.
Wie das immer so ist, sollte man nicht unbedingt die Meinung von Jörg Tauss mit der Position der SPD-Fraktion verbinden. Ich lass mich überraschen, ob der SPD-Flügel der Internet-Ausdrucker wieder schmutzige Deals mit der CDU auskaspert und alles ganz anders kommt.
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: CCC veröffentlicht BKA-Vertrag zur Internetzensur
: CCC veröffentlicht BKA-Vertrag zur Internetzensur Der Chaos Computer Club hat den BKA-Vertrag zur Internetzensur veröffentlicht (PDF): BKA-Sperrliste soll geheim bleiben.
„Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornographie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht wurde, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche – seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen – ein Leichtes sein“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Die offensichtlich verfassungswidrige Planung soll dabei nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern durch zivilrechtliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ISPs durchgeführt werden. Diese Art der Umsetzung durch eine Änderung der AGB eröffnet immerhin frustrierten Kunden ein Sonderkündigungsrecht und somit den Wechsel zu einem zensurfreien ISP.
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: Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?
: Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz? Offenbar wollen die großen Access-Provider in Deutschland durch eine freiwillige Internet-Filterung ein gesellschaftliches Signal gegen Kinderpornografie setzen. Dies wurde in der heutigen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag deutlich. Dr. Guido Brinkel vom Branchenverband BITKOM hat zwar klare Zweifel, dass der kommerzielle Markt für Kinderpornografie damit beeinträchtigt werden kann. Dennoch wollen die großen deutschen Access-Provider mit 95% Marktdurchdringung eine freiwillige vertragliche Vereinbarung mit dem Familienministerium treffen, um Internet-Filter für Kinderpornografie einzuführen.
Vor der Anhörung fand eine nicht öffentlich angekündigte Veranstaltung mit der Ministerin von der Leyen statt, von der Spiegel Online die Ministerin so zitiert:
Die Vereinbarung mit den Providern soll laut der Ministerin in den nächsten vier Wochen abgeschlossen werden. Die erste Internet-Seite könne in einigen Monaten geblockt werden.
Darüber hinaus wird trotzdem eine Änderung des Telemediengesetzes angestrebt. Stefan Krempl berichtet für Heise:
Nötig sei die Gesetzesänderung, um alle Provider zu erfassen. Die inzwischen an den Gesprächen beteiligten acht Zugangsanbieter würden zwar 95 Prozent des Marktes abdecken, aber eben nicht 100 Prozent.
Zum zweiten Branchenverband eco gehören 230 ISPs als Mitglieder. Darunter sind einiger der große Provider, die zu den 95% Marktanteil gehören, wie auch die überwiegende Mehrheit der Mitglieder, die zu den übrigen 5% des Marktes gehören. Deren Rechtsanwalt Oliver Süme kritisierte die Maßnahme und bezeichnete sie allenfalls als „ultima ratio“. Er machte deutlich, dass sich die Mitglieder des eco nicht an freiwilligen Sperren per Vertrag beteiligen, sondern auf eine gesetzliche Regelung warten, um Rechtssicherheit zu haben und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Am liebsten wäre ihm ein Spezialgesetz, dass über Kinderpornografie hinausgehende Filterungen verbietet.
Auch Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey, Autor des Rechtsgutachtens für den Bundesverband Digitale Wirtschaft, betont, dass Sperren nur mit einer gesetzlichen Regelung möglich sind. Seiner Auffassung nach lässt das Telemediengesetz Sperren zwar grundsätzlich zu, diese müssten jedoch spezifiziert werden. DNS-Sperren sind für ihn ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, und diese Eingriffe gehen nur per Gesetz. Vor einem solchen wünscht sich der Anwalt jedoch einen umfassenden demokratischen Willensbildungsprozess. Da in einem Rechtsstaat die Judikative die Exekutive kontrolliert, schlug er eine richterliche Kontrolle der durch das BKA erstellten Liste vor.
Dem Abteilungspräsident der „Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität“ beim Bundeskriminalamt, Jürgen Maurer, geht das nicht schnell genug. Seinen Ausführungen zufolge gibt es ein Überangebot an Kinderpornografie im Netz, womit Millionen verdient werden. Dazu gäbe es eine Vielzahl internationaler Staaten, die keinerlei Bereitschaft zeigen, dagegen vorzugehen. Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten. Eine Sperrung der Seiten mittels Stopp-Seite könne User in einer solchen Situation auf die Unrechtsmäßigkeit hinweisen und Access-Versuche gleich noch protokollieren. Auch er schlägt eine freiwillige Vereinbarung von ISPs vor, etwa eine AGB-Anpassung „wir verpflichten uns nicht, Kinderpornografie anzuzeigen.“ Das diskutiert das BKA mit Technikern der Provider seit dem ersten nicht-öffentlichen Spitzengespräch Anfang Januar.
Per Vertrag oder Gesetz, das BKA soll dann eine Filter-Liste mit Seiten erstellen, die den Providern übergeben wird. Als er nach widersprüchlichen Informationen direkt gefragt wurde, ob es eine solche Liste schon gibt, erteilte Maurer die Auskunft: Eine solche Liste gibt es nicht, aber sie kann innerhalb kürzester Zeit hergestellt werden. Er weiß auch schon, dass diese dann 5.000–10.000 Domains beinhaltet. Nach seinen Vorschlägen schickt schickt das BKA dann täglich 10 Uhr eine Liste mit Domains auf sicherem Weg an ISPs, welche diese dann innerhalb von 6 Stunden in ihr Filter-System pflügen, damit die Seiten spätestens 24 Stunden später für Endnutzer gesperrt sind.
Die Diskussion ging in großen Teilen um die Sperrung per DNS. IP-Sperren wurden zwar erwähnt, aber immer mit dem Hinweis, dass damit viele unschuldige Seiten auch gesperrt werden können, was bereits geschehen ist. Als hybrides System per IP-Sperrung und Proxy wurde das Cleanfeed-System von British Telecom genannt.
Prof. Dr. Hannes Federrath vom Lehrstuhl Management der Informationssicherheit der Uni Regensburg erklärte zunächst DNS und DNS-Sperren, aber dann auch praktisch die einfache Umgehung mittels einem anderen der ca. eine Million DNS-Server weltweit. Er ist der Auffassung, dass DNS-Sperren nicht schaden, aber auch nichts helfen. Notfalls werden einschlägige Links dann ohne Domainnamen und stattdessen mit IP in der URL getauscht. Kinderporno-URLs seien eh „so lang“ (er zeigte einen halben Meter Abstand mit den Händen), die werden sowieso nicht abgetippt. Jörg Tauss (SPD) berichtete, dass auch auf der BKA-Herbsttagung am Beispiel Norwegen deutlich wurde, dass DNS-Sperren allenfalls Symbolpolitik sind und niemanden von etwas abhalten. Den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitierte er damit, dass „man sich mit Sperrung der Straßen begnügt, statt zum Täter zu fahren.“
Statt DNS oder IP-Filtering plädiert der Informatiker Federrath für eine Content-Filterung per Hashes. Das BKA hat beispielsweise einen Rechner mit Kinderpornografie, der aus den Medien-Dateien Prüfsummen erstellt. Diese werden zur Zeit auf Live-CDs gebrannt, die dann bei Hausdurchsuchungen zum Einsatz kommen, um damit solche Dateien auf dem Zielrechner zu suchen. So funktionieren auch kommerzielle Produkte wie PERKEO zum Filtern in großen Netzen wie Universitäts-Netzen. Bereits vor zwei Jahren gab es laut Federrath ein Forschungsprojekt mit dem BKA für eine Internet-Filterung per Hash-Verfahren, dies sei aber im Sand verlaufen. Trotz Schwierigkeiten wie schlechter Performance und hohen Kosten plädierte der Informatiker für eine solche Sperrung, da dies die beste Content-Filterung derzeit sei. Er verdeutlichte dies damit, dass ein falscher Hash so unwahrscheinlich sei wie die Zerstörung des Universums durch Außerirdische :)
Das Offensichtliche wurde auch angesprochen: Ekin Deligöz verwies auf die bereits geleakten Filterlisten von Schweden (von über 1.000 Einträgen sind 7 KiPo), Dänemark (3.600 Einträge, 9 KiPo) und Thailand, unter deren 1.200 Einträgen auch Charlie Chaplin-Filme sind. Eine solche ungewollte, aber schwer verhinderbare Veröffentlichung einer Zensur-Liste ist laut Oliver Süme ein GAU, da dies reinste Werbung für die betroffenen Seiten ist. Süme beklagte auch, dass es über die Jahre eine ganze Reihe an wertvollen Informationen zum Thema in Form von Forschung und Gutachten gibt, diese aber in der bisherigen Debatte leider wenig berücksichtigt wurde.
Der Vertreter vom eco betonte auch, dass zwar bisher nur über Kinderpornografie geredet wird, aber klar ist, dass eine Reihe weiterer Interessengruppen ähnliche Anforderungen stellen werden. Die Erfahrung zeigt, dass einmal implementierte Filter-Technologie auch für weitere Filter-Interessen genutzt wird.
Während der gesamten Anhörungen waren sich alle Anwesenden nicht nur einig darüber, dass alle etwas gegen Kinderpornografie im Internet unternehmen wollen, sondern auch, dass die Kosten dabei derzeit keine Rolle spielen. Die Finanzierung sei nach der Auswahl der besten Methode zur Filterung zu klären. Eine Schätzung des Familienministeriums, wonach DNS-Filter in Deutschland nur 40.000 Euro kosten, wurde jedoch vielfach kritisiert. BITKOM schätzt mehrere Hunderttausend bis Millionen für einen großen ISP, auch eco nennt eine Hausnummer von 800.000 Euro.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte leider in großen Teilen nur um das „wie“ lief. Das Resümee von Stefan Krempl, dass die Sperren als „wirkungslos“ betrachtet wurden, teile ich nicht. Die einzelnen Sperr-Methoden wurden zwar jeweils kritisiert, aber nicht nur von den Abgeordneten der großen Koalition durchaus als ziel führend gesehen. Der zweite große Teil der Debatte drehte sich um den rechtlichen Rahmen der Sperren (freiwilliger Vertrag oder verpflichtendes Gesetz). Eine grundsätzliche Kritik an staatlichen Zensur-Maßnahmen fehlte stattdessen völlig, auch von der Opposition. Symptomatisch dafür war, dass das Wort „Zensur“ überhaupt nicht fiel, „Filter“ klingt eben viel besser. Mehr zu diesem Neusprech gibt es in der Ausgabe von Chaosradio zum Thema.
Derzeit sieht es also so aus, dass Internet-Filter in Deutschland wohl kommen. Unklar ist lediglich noch, wie diese technisch aussehen werden. Sollten, wie angekündigt, wirklich schon bald die ersten ISPs mehr oder wenig freiwillig filtern, wird das den Prozess für ein entsprechendes Gesetz wohl noch beschleunigen. Es bleibt viel zu tun.
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: Kinderporno-Zensur – Streitgespräch im Radio
: Kinderporno-Zensur – Streitgespräch im Radio Heute gabs bei Deutschlandradio Kultur ein Streitgespräch zum Vorhaben von Ministerin von der Leyen, ein Website-Blockiersystem einzurichten: Beginn chinesischer Verhältnisse oder unerlässlich gegen Kinderpornografie? Mit dabei waren Mechthild Maurer, Geschäftsführerin ECPAT Deutschland vs. Frank Rieger, Chaos Computer Club.
Davon gibts bisher nur die MP3 und später hoffentlich auch ein Transcript. Kurzzusammenfassung: Argumentativer Totalverlust für die Gegenseite. Danke an Frank dafür.
Mittlerweile spiegelt der Chaos Computer Club auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zu Netzsperren und hat nun auch eine Pressemitteilung zur Debatte veröffentlicht: Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter.
„Eine Ausblendung problematischer Inhalte durch Sperrverfügungen wie von Frau von der Leyen vorgeschlagen würde bedeuten, dass die Taten und die Täter der Wahrnehmung und auch der Strafverfolgung entzogen werden. Staatliche Defizite bei der Verfolgung dieser Straftaten löst man aber nicht dadurch, dass man die Darstellung der Delikte ausblendet“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn zu dem Vorschlag von der Leyens.[…] „Da die Server erst dann auf die BKA-Sperrlisten gelangen können, wenn sie den Ermittlern bekannt sind, gibt es keine Ausrede der Strafverfolger, nicht unmittelbar gegen die Betreiber vorzugehen. Entsprechende Anstrengungen zur internationalen Kooperation und effektiven Strafverfolgung liegen aber offenbar gerade nicht im Fokus der Politik“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.
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: Bundestag: Von Kinderpornografie zum Urheberrecht in 12 Minuten
: Bundestag: Von Kinderpornografie zum Urheberrecht in 12 Minuten Matthias Schindler berichtet gerade per Twitter von der Bundestags-Anhörung zu den Kinderpornografie-Sperren, für die Familienministerin Ursula von der Leyen „an allen Fronten“ kämpfen will. Wie gefährlich es ist, einmal mit so einer Zensur-Infrastruktur anzufangen, weil dann alle möglichen Begehrlichkeiten entstehen, wurde dabei erstaunlich schnell klar:
„Nur 12 Minuten nach dem Beginn der Kinderpornoblockdebatte fällt das Wort Urheberrecht.“
Update: Fefe hat noch ein nettes Detail. Der CCC hat Andreas Bogk hingeschickt, und der
„hat da öffentlich das Detail angesprochen, dass ein Großteil der von den Skandinaviern gefilterten Domains in Deutschland liegen. Da war die von der Leyen plötzlich ganz klein mit Hut.“
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: Internet-Zensur – und täglich grüßt das Murmeltier
: Internet-Zensur – und täglich grüßt das Murmeltier Zwei nüchterne Einschätzungen zu diesem widerlichen „wir machen das Internet kaputt, aber dabei denken wir an die Kinder“-Diskurs:
Wie alle anderen Medien wird auch das Internet zur Verbreitung von beispielsweise rechtsradikalen oder kinderpornographischen Informationen missbraucht. Dies hat in letzter Zeit den Ruf nach einem staatlichen Eingriff laut werden lassen, um zentrale Sperrungen bestimmter Inhalte zu erreichen.
(Kristian Köhntopp, Marit Köhntopp, Martin Seeger: Sperrungen im Internet – Fragen und Antworten. Eine systematische Aufarbeitung der Zensurdiskussion. 1997)Hegel bemerkte irgendwo, daß alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce. (Karl Marx: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 1852)
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: Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur
: Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur Gestern haben wir über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zur geplanten Netzzensur geschrieben, was einigen Medien schon vorlag. Da der Deutsche Bundestag anscheinend noch nicht in der Lage war, es selber zu publizieren, helfen wir gerne bei der Veröffentlichung: Hier ist das PDF.
Das Gutachten ist wichtig für die öffentliche Debatte rund um die von der Bundesregierung geplanten Internet-Filter. Beschäftigt Euch damit, verbreitet es und bloggt darüber! Die Pläne der Bundesregierung sind ein Dammbruch für Internetzensur in Deutschland und gefährden die offene Infrastruktur des Netzes und unsere Kommunikationsfreiheiten.
Der Bundesverband Digitaler Wirtschaft hat vor kurzem ein ähnliches Gutachten veröffentlicht: Rechtsgutachten zum „Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien“. Das findet sich hier als PDF.
Mehr Hintergrund: Netzpolitik-Interview: Alvar Freude über Netzsperrungen.
Zur besseren Lesbarkeit und Zitieren gibt es das Dokument hier auch nochmal als Plaintext. Rechtschreibfehler haben wir drin gelassen, die interessanten Parts sind fett markiert.
Sperrverfügung gegen Internet-Provider
– Ausarbeitung .aktualisierte Fassung-
Günter Pursch und Verena Bär
© 2009 Deutscher Bundestag WD 10 – 3000 – 010.2009‑2-
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
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: Philip Rizk: Deutsch-ägyptischer Blogger in Ägypten entführt
: Philip Rizk: Deutsch-ägyptischer Blogger in Ägypten entführt Der ägyptische Staatssicherheitsdienst hat bereits am Freitag den Studenten, Blogger und Journalisten Philip Rizk nach einer Demonstration entführt und hält ihn seitdem an einem unbekannten Ort fest.
Rizk wurde nach einer Pro-Gaza-Demonstration in eine Polizeistation gelockt und von dort aus entführt. Dabei lieferten sich die Sicherheitskräfte eine Verfolgungsjagd mit Rizks Kollegen, wie die britisch-ägyptische Journalistin Sarah Carr in ihrem ausführlichen Bericht beschreibt:
All hell broke out at 11 p.m. The lawyers rang down to say that Philip had been kidnapped: state security officers had told him that they wanted him for questioning without the lawyers in a room next door. They took him downstairs and put him in a Suzuki microbus which, when it appeared at the police station’s exit, we attempted to prevent moving by blocking its path. It forced its way through while state security officers frenziedly threw us out of the way.
Seitdem ist Rizk verschollen, auch wenn der schwedische Journalist Per Bjørklund berichtet, nach inoffiziellen Aussagen eines hohen Beamten sei der Blogger in das Kairoer Hauptquartier des Staatssicherheitsdienstes gebracht worden.
Es kann als sicher angesehen werden, dass Rizk wegen seines Engagements für den Gaza-Streifen entführt wurde. Dort hat der Student der amerikanischen Universität in Kairo zwei Jahre lang gelebt und unter anderem einen Dokumentarfilm über das Leben
im Westjordanlandin Palästina gedreht. Nach seiner Rückkehr nach Ägypten setzte er dieses Engagement fort – unter anderen im Rahmen der Demonstration, nach der er nun inhaftiert wurde. Auch sein Blog tabula gaza widmet sich ausschließlich dem an Ägypten grenzenden Landstreifen.Die Unterstützung der Palästinenser wird von dem ägyptischen Regime, einem der engsten Verbündeten der USA im Nahen Osten, als Gefährdung seiner Machtbasis angesehen. In der Vergangenheit hat die stark politisierte ägyptische Bloggerszene sich immer wieder in diesem Bereich engagiert, so sitzt mit Mohamed Adel ein weiterer prominenter Blogger bereits seit November im Gefängnis, nachdem er in einem ähnlichen Zusammenhang wie Rizk festgenommen worden war.
Dieser dürfte aber dank seines deutschen Pass und guten Beziehungen zu der Familie des deutschen Botschafters in Ägypten bessere Chancen haben, bald wieder freizukommen, wie das Nahost-Blog Al Sharq berichtet.
Der schweizer Korrespondent André Marty hat weitere Eindrücke von einem Treffen mit Rizk:
Jeden Tag läuft er in seinem Quartier an einer Polizeistation vorbei. „Das erinnert dich daran, dass du der nächste sein kannst, den sie reinholen.“
Nachtrag (01:13): Wie gerade an die Mitglieder einer Facebook-Gruppe zur Unterstützung Philip Rizks verbreitet wurde, durchsuchen im Moment Angehörige der Staatssicherheit die Wohnung seiner Familie.
Nachtrag 2 (20:52) Nachdem die Geheimpolizei in der vergangenen Nacht zeitweilig abgezogen war, wurde später versucht, Philips Vater Maged ebenfalls in eine Polizeiwache zu locken – ausgerechnet mit dem Argument, er solle über die vorhergegangene Hausdurchsuchung aussagen. Das berichtet Philips Schwester via Facebook. Nach Intervention eines Anwalts verschanzte sich die Familie bis zum Abzug der Polizei am frühen Morgen.
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: Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr
: Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat ein Gutachten zum Thema Internetzensur im Kampf gegen die Kinderpornographie erstellt. Das wandert gerade durch die Medien, ist aber leider noch nicht veröffentlicht worden. (Wer es schon hat, kann es uns gerne zur Veröffentlichung schicken!)
Keine Überraschung scheint das Ergebnis des Gutachtens zu sein, was wir hier schon seit Anfang der Debatte genauso sehen: Wirksam ist das nicht und es erinnert an das Vorbild China. Spiegel-Online brachte die Story gestern als erstes: Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Bundestags- Gutachten unwirksam.
Wollte man eine wirksame Sperre einrichten, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern aufgegeben werden. Vor allem aber zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es bestehe die Gefahr, dass Provider aus Furcht vor Geldbußen auch Inhalte sperren, „die an sich unbedenklich sind“. Es gebe ein großes Missbrauchspotential bei zentralen technischen Filtersystemen. Dies sei eine Gefahr, die vor allem unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie „als besonders schwerwiegend angesehen werden“ müsse.
Heise liegt das Gutachten wohl auch schon vor: Gutachten: Rechtliche Bedenken gegen Internet-Sperren
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags sieht die Kommunikationsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes für gefährdet. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die „Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können“, auch „Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind“. Damit würden „private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.“
Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hielt in seinem Gutachten nur „punktuelle und begrenzt wirksame Maßnahmen“ für rechtlich möglich – dies sei jedoch lediglich symbolische Politik. Eine wirkungsvollere nationale Abschottung erfordere hingegen gesetzliche Neuregelungen. Hierfür sei eine Grundsatzdiskussion über technische Konzepte und Möglichkeiten zur „Territorialisierung des Internet“ in freiheitlichen Gesellschaften notwendig. Außerdem müssten alternative Schutzstrategien wie eine „regulierte Selbstregulierung“ diskutiert werden. Eine effektive Sperrpolitik gegen illegale Inhalte im Internet, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehe, sei jedenfalls „zum Scheitern verurteilt“.
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: Bundestag: Öffentliche Anhörung zu Internet-Filtern
: Bundestag: Öffentliche Anhörung zu Internet-Filtern In der 24. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien des deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 12.02.2009 findet ein „Öffentliches Gespräch mit Sachverständigen über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten sowie Grenzen von Sperrungsverfügungen von Internetzugängen im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz, insbesondere dem Schutz vor Kinderpornographie im Netz“ (PDF) statt.
Als Experten sind geladen:
- Dr. Guido Brinkel, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
- Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath, Lehrstuhl Management der Informationssicherheit, Universität Regensburg
- Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte, Köln
- Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt, Wiesbaden
- Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Bonn
- Friedemann Schindler, Leiter Jugendschutz.net, Mainz
- Oliver J. Süme, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Köln/Hamburg
Wer sich anmelden will:
Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 10. Februar 2009 unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien anzumelden.
Tel.: 030/227–34006, Fax: 030/227–36502, E‑Mail: kulturausschuss@bundestag.de
Der Personalausweis ist bereitzuhalten.Hier nochmal die Daten:
Donnerstag, dem 12.02.2009, 15:30 Uhr,
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1, Sitzungssaal: 4.400, Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus -
: Chaosradio: Das Familieninternet
: Chaosradio: Das Familieninternet Am vergangenen Mittwoch gab es wieder ein Chaosradio auf Radio Fritz. Thema war diesmal „Das Familieninternet – Internetsperren gegen Kinderpornographie (und andere Dinge, die wir nicht sehen sollen)“. Davon gibt es hier die MP3.
Familienministerin von der Leyen hat sich Anfang Januar mit deutschen Internetprovidern geeinigt, dass der Zugriff auf bestimmte Internetseiten gesperrt wird, da sie kinderpornographisches Material enthalten sollen. Der Begriff „Zensur“ wird dabei bewusst vermieden. Juristisch steht diese Sperre auf wackeligen Beinen, viele technische Fragen sind offen. Im Chaosradio möchten wir über die technische Umsetzung dieser Maßnahme sprechen und welche weiteren Konsequenzen dieser Schritt in Richtung „sauberes Internet“ für die Gesellschaft hat.
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: Provider und Datenschützer weiterhin skeptisch bei Internet-Zensurlisten
: Provider und Datenschützer weiterhin skeptisch bei Internet-Zensurlisten Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung im Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco), hat in der neuen Ausgabe von Multimedia und Recht (MMR) einen lesenswerten Kommentar zu den von der Bundesregierung und vor allem von Familienministerin von der Leyen geforderten Zensurmaßnahmen gegen Kinderpornografie geschrieben:
Gerade im Bereich der Kinderpornografie ist die politische Versuchung groß, nichts unversucht zu lassen und alles, was auf den ersten Blick möglich erscheint, zu fordern, um Lösungen anzubieten. Eine breite öffentliche Zustimmung ist dabei in der Regel garantiert. Wenig bekannt ist in der Öffentlichkeit jedoch z.B. der Umstand, dass sich nur ein Bruchteil dieser kriminellen Aktivitäten auf Websites abspielt und die Inhalte hauptsächlich in Peer-to-Peer-Netzen und Chat-Protokollen getauscht werden.
Neben der Berücksichtigung solcher Erkenntnisse der Strafverfolger und der Einrichtungen der Internetwirtschaft ist jedoch eine technische, rechtliche und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit der Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung zu netzseitigen Sperrungen dringend geboten. Obwohl zahlreiche Fakten dazu auf dem Tisch liegen, haben diese bisher kaum Einzug in die politische Debatte gehalten.
Maßgeblich sind hier insbesondere die Ergebnisse der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten (…), die sich mit den technischen und rechtlichen Anforderungen an Sperrungsverfügungen auseinandersetzen. Darin wird unter anderem mit Blick auf die gern als Musterbeispiel zitierten Blockingmaßnahmen des größten Providers in Großbritannien klargestellt, dass es dort trotz aufwändigster technischer Administrierung immer wieder zu Fehlern und Einbrüchen kommt, aus denen sich ein erhebliches Risiko ergibt. Sperrungsmaßnahmen generell werden technisch hohe Hürden und Nebenwirkungen bei wenig Effizienz attestiert.
Rechtlich müssen insbesondere der daraus resultierende Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sowie die Eingriffe in Art.12 und 14 GG problematisiert werden. Der Gesetzgeber müsste bei einer gesetzlichen Neuregelung das einfachgesetzliche wie auch das verfassungsrechtliche Zitiergebot einhalten und klarstellen, dass das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden und hinter die Eingriffsmöglichkeit des Staates zurücktreten soll. Darüber hinaus wird das Verbot von Überwachungspflichten zu berücksichtigen sein, das einen Eckpfeiler der E‑Commerce-Richtlinie und des TMG darstellt.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat kürzlich darauf hingewiesen, dass eine solche Zensur-Infrastruktur eine Überwachung des Internet-Verkehrs der Nutzer bedeuten könnte:
„Wenn etwa die Telekom auswertet, welche Internetadresse jemand aufruft, wäre das eine komplett neue Technologie. Damit müsste im Grund das gesamte Surfverhalten eines Nutzers durch solch einen Filter hindurch“, verwies Schaar auf mögliche tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Surfer. Damit würde eine Überwachungsstruktur geschaffen, die sich mühelos auf andere Inhalte ausweiten ließe.
Oliver Süme diskutiert in seinem MMR-Beitrag weiterhin die Rechtmäßigkeit solcher Zensurlisten, die im Gegensatz zu den bisherigen vereinzelten Sperrverfügungen kaum noch eine intensive Einzelfallprüfung erlauben werden. Das Problem solcher großen Listen ist nämlich, dass dort auch alles mögliche andere drauf landen kann. In Tschechien kam zum Beispiel gerade heraus, dass auf einer opt-in-Filterliste von Vodaphone, die sich offiziell nur gegen Kinderpornografie und rassistische Inhalte richtete, auch Tech-Blogs, Firmenverzeichnisse und Spartipps für Vodaphone-Kunden standen.
Sümes Fazit:
Kein Opfer wird dadurch geschützt, keine Website entfernt, kein Täter gefasst. Ob dennoch die gesetzliche Einführung und Verankerung einer derartigen technischen Filter-Infrastruktur gewollt ist, muss Gegenstand einer breiten politischen Grundsatzdiskussion sein, die i.R.d. zu erwartenden Gesetzgebungsverfahrens sicher geführt werden wird.
Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass es durchaus Alternativen gibt. Neben bereits vorhandenen technischen Lösungen auf der „Client“-Seite kann sicher auch der diplomatische Druck auf sog. „Schurkenstaaten“ deutlich erhöht und die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden weiter verbessert werden. Es wäre wünschenswert, dass die Politik auch in diese Richtung einfach einmal vorprescht.
Ein bisher kaum diskutiertes Problem solcher Listen ist übrigens auch, dass sie immer an die Öffentlichkeit geraten können und dann eine wunderbare Bookmark-Liste für alle Perversen darstellen. Das ist zum Beispiel gerade in Dänemark, Thailand und Finnland passiert.
(Hinweis: Die Artikel werden bei MMR nach kurzer Zeit wieder aus dem Netz genommen. Ich kann also nicht sagen, wie lange der Link auf den Original-Beitrag von Oliver Süme funktioniert.)
Update, 26.1.2009: Auch der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, äußerte sich skeptisch zu den Sperrlisten. Er sagte, diese
würden lediglich eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Wer im Internet Kinderpornos finden wolle, werde dies auch weiterhin schaffen.
Statt dessen fordert er die Einstellung von spezialisierten „Cyber-Cops“, also Polizisten für die Online-Fahndung, die spezielle IT-Kenntnisse haben müssten.
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: Remixt die von der Leyen
: Remixt die von der Leyen Wird mal Zeit, dass es etwas mehr kreatives Feedback aus dem Netz zu den Filterplänen unserer Familienministerin gibt. Meine Remix-Künste sind leider etwas beschränkter als ich das gerne hätte. Daher hier nur ein kleiner Aufruf, doch mal lustige und / oder nachdenkliche Remixe mit der von der Leyen zu machen. Audio oder Video ist egal. Als Preise winken Ruhm und Ehre. Und ich stelle auch gerne re:publica’09 Freitickets für herausragende Leistungen zur Verfügung.
Rohmaterial sollte sich im Netz genug finden. Wer beim sammeln mitmachen möchte, kann gerne Audio- und Videoquellen in den Kommentaren verlinken oder gleich ins Wiki eintragen. Ich lass mich mal überraschen, ob dabei was rauskommt.
Update: Ein Grundstock an remix-fähigen Audio- und Videomaterial ist schon im Wiki zusammengekommen. Danke schon mal für die Beiträge. Da ist auch noch genug Platz für weitere Funde im Netz.
Die erste Einsendung ist da: Chris by(e) hat einen 3‑Minuten langen Audio-Remix featuring von der Leyen und Schäuble gemacht, der mir gut gefällt. Findet sich hier bei zshare zum Download. Einsendungen, die auf freien Inhalten beruhen, kann ich auch gerne hier hosten.