Zensur

  • : LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft
    LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

    Wir haben mal wieder ein juristisches Problem, wie Internet-Law berichtet: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft.

    Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.
    […]
    Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
    „Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“

    Passend dazu auch das Datenschutz-Blog: Warnung: Hausdurchsuchung bei sämtlichen Blog-Betreibern denkbar?

    Das heißt übersetzt: Verdächtig ist, wer zu einer (nicht “bösen”) Seite linkt, die zu einer Seite linkt, die “böses” bereit hält. Im konkreten Fall ging es um Wikileaks.de. Der Betroffene hatte aber nicht direkt dorthin gelinkt, sondern zu einer Seite, die wiederum auf Wikileaks.de verwiesen hat. Das reichte, mit obiger Begründung, für eine Durchsuchung. Mit dieser Argumentation ist letztlich jeder Link, der – gleich über wie viele Ecken – zu irgendeiner “bösen” Seite weiterleiten könnte. Das Problem nur: Zu Wikileaks.de hat auch Heise.de in einem Artikel verlinkt. Und ich möchte jetzt nicht darüber sinnieren, wie viele Blogs irgendwo mindestens einen Link zu heise.de gesetzt haben, somit in das obige Muster fallen. Das Feindstrafrecht zeigt seine Fratze.

    30. März 2009 27
  • : Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren
    Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren

    Alvar Freude hat den Gesetzesentwurf (PDF) für Internet-Sperren zugeschickt bekommen und veröffentlicht: Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren: Europa oder alle Länder?

    Bei Heise gibt es dazu einen Artikel: Kinderporno-Sperren: Gesetzentwurf sieht nur Blockade außereuropäischer Webseiten vor.

    Dem Papier zufolge schlägt das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor, dem Telemediengesetz (TMG) einen Paragrafen 8a hinzuzufügen. Im ersten Absatz dieses 8a sollen Provider dazu verpflichtet werden, „durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“, den Zugang zu Kinderpornographieangeboten auf der Sperrliste „zu erschweren“. Gemäß dem fünften Absatz sollen die Provider „dem BKA eine statistische Auswertung über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele“ übermitteln. Das Bundeskriminalamtgesetz wird laut Entwurf um einen Paragrafen 4a ergänzt. Hier findet sich eine Überraschung: Dem Vorschlag des BMWi zufolge soll das BKA nur Webadressen auf die Liste setzen, die außerhalb der Europäischen Union gehostet werden. Das BKA soll außerdem jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass die Webseiten zum Zeitpunkt der Bewertung tatsächlich kinderpornografisches Material enthielten.

    30. März 2009 10
  • : Michael Rotert über Netz-Zensur
    Michael Rotert über Netz-Zensur

    Wolfgang Noelke hat ein Video-Interview mit Professor Michael Rotert zu den Netz-Zensur Plänen der Bundesregierung gemacht:

    Deutschlands erste E‑Mail versendete der junge Informatiker im Jahr 1983. Somit ist Professor Michael Rotert einer der Internetpioniere und heute Vorstandsvorsitzender des, mehr als 400 Mitglieder starken Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. Von Prof. Rotert wollte ich wissen, ob die politischen Bestrebungen, Internetzensur einzuführen grundsätzlich kontraproduktiv sind. Zensur ist es gleich aus drei Gründen. Die Zensoren werden gegen Ende dieses Jahrzehnts von der Technik überholt, mit der These, dass Zensur langfristig unmöglich sein wird.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Dazu passt auch der Deutschlandfunk-beitrag von Wolfgang Noelke über „Filter-Störung – Internet-Experten befürchten Netzprobleme durch Filter für Kinder-Pornografie

    „Wenn ich solche Umleitungen mache mit dem ‚Telefonbuch’, dann kann ich das nur bedingt machen, denn dadurch wird zusätzlicher Verkehr auf das Netz aufgeladen. Es werden nicht mehr die ursprünglichen Wege genommen, sondern es müssen Umwege geschaffen werden, über die plötzlich alle Daten laufen. In Australien läuft im Moment eine Untersuchung: „wie viel Einträge kann man in solche Sperrlisten machen, bevor das Netz zusammenbricht?“ Und die Zahl, die ich da im Kopf hab, die liegt bei einigen Tausend, wo dann der normale Breitbanddurchsatz sich bereits auf fünfzig Prozent verringert. Sprich: Ein Benutzer, der eine 16 Megabit-Leitung von der Telekom hat, der hat dann hinterher nur noch einen 8000er- Anschluss, zahlt aber genauso viel, nur weil andere Provider sperren.“



    Hier ist die MP3 dazu.

    29. März 2009 17
  • : Das Interview nach der Hausdurchsuchung von Wikileaks.de
    Das Interview nach der Hausdurchsuchung von Wikileaks.de

    Vorgestern gab es eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Theodor ‚morphium’ Reppe. Ihm wird als Besitzer der Domain Wikileaks.de die Verbreitung pornographischer Schriften vorgeworfen. Wir haben ein kurzes Interview mit ihm per Mail geführt:

    netzpolitik.org: Du besitzt die Domain Wikileaks. Warum?

    Theodor ‚morphium’ Reppe: Ich besitze die Domain wikileaks.de, korrekt. Ich möchte damit wikileaks unterstützen, denn auch eine .de-Domain verursacht (wenn auch nur geringe) Kosten. Außerdem muss ja irgendjemand die Domain registrieren, wenn man möchte, dass Wikileaks auch unter wikileaks.de erreichbar ist.

    netzpolitik.org: Vorgestern wurdest Du von der Polizei besucht. Was wirft diese Dir konkret vor?

    Theodor ‚morphium’ Reppe: Das weiß nur die Polizei selbst. Auf dem Durchsuchungsprotokoll steht Verbreitung pornografischer Schriften. Ein Durchsuchungsbeschluss liegt im Moment noch nicht vor.

    netzpolitik.org: Was geschah bei der Hausdurchsuchung. Was wurde mitgenommen?

    Theodor ‚morphium’ Reppe: Als die Beamten eintrafen, teilten Sie mir mit, dass Sie meine gesamte Rechentechnik beschlagnahmen möchten. Vorher hätten sie gern noch, dass ich das Passwort für die Domain wikileaks.de mit ihnen zusammen ändere, sodass es nur noch den Beamten bekannt ist. Als ich erklärte, dass das nicht möglich sei, fragten sie mich, ob ich nicht wenigstens „die Seite“ vom Netz nehmen könnte. Auch das verneinte ich. Die Beamten durchsuchten dann sehr oberflächlich meine Wohnung und haben meinen Firmenlaptop und 1 herumliegende Festplatte mitgenommen. Wohnung+Keller+Auto hat nicht länger als 15 Minuten gedauert, was für die „Gründlichkeit“ der Durchsuchung spricht. Es könnte also auch durchaus zur Einschüchterung gedient haben.

    Außerdem möchte ich hier kurz erwähnen, dass genau gestern, also 1 Tag nach der Durchsuchung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden bei mir eingetrudelt ist, dass ich die beschlagnahmten Gegenstände von vor 20 Monaten am 1. April (huh? ;) ) wieder abholen kann, da die Beschlagnahme aufgehoben wurde. Die Beschlagnahme hat im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Tor-Servers
    stattgefunden.

    netzpolitik.org: Was ist da konkret passiert?

    Theodor ‚morphium’ Reppe: Meine Wohnung und eine LAN-Party, die ich veranstaltet habe, wurden parallel durchsucht (mit Durchsuchungsbeschluss, Vorwurf: Verbreitung KiPo). Dabei wurden mehrere private Datenträger & PCs beschlagnahmt.

    netzpolitik.org: Und was ist dabei herausgekommen?

    Theodor ‚morphium’ Reppe: Mein Anwalt hat vor mehreren Monaten erneuten Antrag auf Akteneinsicht gestellt und bis heute nicht erhalten. Unser letzter Stand war auch, dass meine Sachen noch nicht einmal ausgewertet wurden. Umso erstaunlicher ist das nun eingetroffene Schreiben der Staatsanwaltschaft.

    netzpolitik.org: Wirst Du weiter einen Tor-Server betreiben.

    Theodor ‚morphium’ Reppe: Natürlich, mein Tor-Server läuft nach wie vor. Es ist ja auch nicht so, dass der Staat komplett inkompetent wäre. Das BKA schickt einfach einen Brief, und fragt wer dann und dann die und die IP hatte. Da antwortet man dann freundlich, dass man das nicht weiß, weil man einen Tor-Server betreibt. Das ist dann auch ausreichend. Aber das LKA Sachsen hat da halt erstmal Kahlschlag gemacht, bevor es nachgefragt hat. Die Polizei sollte sich wirklich kompetente Leute zulegen, oder
    wenigstens einkaufen, damit nicht weiterhin die Grundrechte von Bürgern grundlos so massiv beeinträchtigt werden.

    netzpolitik.org: Wie kann man Dir jetzt helfen?

    Theodor ‚morphium’ Reppe: Zuallererst durch mediale Aufmerksamkeit – danke also auch an Netzpolitik! Außerdem möchte ich alle Leser aufrufen, für die Arbeit von Wikileaks zu spenden! Da Wikileaks hinter mir steht, wird mir das auch direkt in diesem Verfahren zu Gute kommen. Aber auch die Arbeit von Wikileaks ist dauerhaft unterstützenswert.

    netzpolitik.org: Danke für das Interview und viel Erfolg.

    26. März 2009 33
  • : Zahlenspiele des Familienministeriums
    Polizeiliche Kriminalstatistik 2007
    Zahlenspiele des Familienministeriums

    Das Eckpunktepapier zur Netz-Zensur (mittlerweile auch offiziell als PDF erhältlich), beginnt mit folgendem Zahlenspiel, welches auch Journalisten gerne aufnehmen:

    Die polizeiliche Kriminalstatistik weist seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung von Kinderpornographie aus. Im Jahr 2007 hat sich die Zahl im Hinblick auf die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet mehr als verdoppelt (111%).

    Ein Blick in diese Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 Seite 33 offenbart:

    Dort steht also, im Jahr 2006 wurden 124 kinderpornografische Schriften nach § 184b Abs. 3 StGB und 2.773 nach Abs. 1 erfasst, sind zusammen 2897. 2007 waren es 347 respektive 2.525, zusammen 2872. Das ist bei mir keine Verdopplung, sondern eine Konstante. Woher die 111% herkommen ist mir schleierhaft, kann die jemand anders in der Statistik finden?

    Die Aufklärungsquote ist übrigens von 62.1% auf 82,7% für Abs. 3 und 73,0% auf 75,3% für Abs. 1 gestiegen.

    Im Bereich „Straftaten mit Tatmittel Internet“ (S. 243 ff.) gibt es gar keinen Eintrag zu Kinderpornographie, sondern lediglich die „Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse)“. Diese ist von 5.909 auf 9.952 Fälle angestiegen, jedoch stieg ebenso die Aufklärung von 79,2% auf 86,3%.

    Und wo bitte kommt diese Behauptung her?

    Nach Schätzungen könnten in Deutschland täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe geblockt werden.

    Update: Markus hat mich via Notizblog auf diese Pressemitteilung des BKA verwiesen, wo die 111% wohl herkommen:

    Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle)(Angabe aktualisiert am 26.11.2008).

    Nur spricht das BKA von Besitzverschaffung und von der Leyens Ministerium von Verbreitung. Das eine ist wohl der Konsum, das andere das Anbieten.

    25. März 2009 77
  • : Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur
    Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur

    Das Bundeskabinett hat heute ein „Eckpunktepapier“ für die Netz-Zensur Bestrebungen beschlossen. Dies ist kein Gesetz und Eckpunktepapier klingt wie ein Letter of Interest (LOI). Mich würde ja das Papier im Ganzen interessieren. Gibt es das irgendwo online oder kann uns das jemand schicken? Danke für die Zusendung: Hier ist das Papier (In einer Version vom 23.3.)

    Das sind die Eckpunkte:

    Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

    • Ziel ist es, auf rechtsstaatlicher Grundlage alle deutschen Zugangsanbieter zur Erschwerung des Zugangs zu Inhalten im Internet zu verpflichten, die kinderpornographisches Material im Sinne des § 184 b StGB darstellen oder darauf verweisen.
    • Im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung sind auch Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte, insbesondere des Fernmeldegeheimnisses, der Berufsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu klären.
    • Die Liste der zu sperrenden Adressen wird durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist.
    • In Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben werden die Zugangsanbieter nicht verpflichtet, selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen.
    • Soweit die Zugangsanbieter sich bei der Durchführung der Maßnahmen an die rechtlichen Vorgaben halten, wird sichergestellt, dass Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind.
    • Aus präventiven Gründen wird den Nutzern gegenüber klargestellt, warum der Zugang zur Internetseite verwehrt wird. Gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg bei der staatlichen Stelle eröffnet, die für die Listenerstellung verantwortlich ist. Dies wird durch geeignete Maßnahmen wie etwa eine Verpflichtung der Zugangsanbieter, auf eine ggf. von ihnen betriebene Stopp-Seite umzuleiten, umgesetzt werden.
    • Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein.

    Hier gibts auch Fragen und Antworten des Familienministeriums zum Thema.

    Das Virtuelle Datenschutzzentrum berichtet darüber: Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur.

    Das Papier ist sehr dünn und legt nur Eckpunkte für eine geplante gesetzliche Regelung fest und ist noch kein Gesetzentwurf. „Die Bundesregierung betont mit diesen Eckpunkten ihre Entschlossenheit, zügig ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren“, heißt es dort. In den parallel laufenden Verhandlungen mit den Providern hatten diese angemahnt, dass eine gesetzliche Regelung notwendig sei. Familienministerin Ursula von der Leyen wollte die Sperren zunächst über eine Vereinbarung des Bundes mit den Providern einführen, eine Lösung, die von vielen Experten als rechtlich äußerst zweifelhaft angesehen wird. Nach dem Eckpunktepapier soll die Sperrung so laufen: Eine staatliche Stelle, im Gespräch ist das BKA, betreibt eine Liste mit gesperrten Seiten, die dann wiederum den Providern übermittelt wird, die dann Aufrufe entsprechender Seiten sperren; die Nutzer werden auf eine „Stopp-Seite“ weitergeleitet, die Gründe für die Sperrung nennen soll. Die Provider sollen gegen Klagen ihrer Kunden, wenn aus Versehen legale Seiten gesperrt werden, immun sein.

    Es gibt eine Pressemeldung des FITUG e.V. zu Internet-Sperren:

    Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen. In Deutschland hat aus gutem Grund die Rezipientenfreiheit Verfassungsrang (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz). Dies bedeutet, dass sich jeder aus allen öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten darf. Wir dürfen Grundrechte nicht aufgeben für ein bisschen Wahlkampfgetöse und unwirksame Sperren gegen Webseiten, die den Straftatbestand der Kinderpornografie in den meisten Fällen nicht erfüllen – wie die Erfahrung mit den Sperrlisten betroffener Länder zeigt.

    Heise berichtet, dass nun wohl mehr Provider umgefallen sind und bei der Netz-Zensur mitspielen wollen. Namentlich sind dies:

    So seien die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, O2 und Kabel Deutschland nun bereit, die Selbstverpflichtung abzugeben. Die aus den Verhandlungen ausgestiegenen Zugangsanbieter Freenet, Versatel und United Internet (1&1) würden im zweiten Schritt mit dem angestrebten Gesetz gezwungen, „Seiten, die Vergewaltigungen zeigen, zu sperren“.

    25. März 2009 34
  • : Hausdurchsuchung bei Wikileaks.de?
    Hausdurchsuchung bei Wikileaks.de?

    Gerade vermeldet Wikileaks auf Twitter, dass es eine „Gefahr im Verzug“-Hausdurchsuchung beim Domaininhaber von Wikileaks.de gegeben haben soll. Dieser sitzt laut Denic in Dresden. Als Grund wurden nur kurz „Internet-Zensurlisten“ angegeben und weitere Informationen angekündigt: „Stay tuned“.

    Mehr Informationen gibt es im Moment nicht. Allerdings dürften die Sicherheitsbehörden beim Domaininhaber nichts finden. Dazu ist Wikileaks zu dezentral aufgebaut. Aber unnötigen Ärger und Einschüchterung für den Domaininhaber wird das sicherlich bringen.

    Update 2:30h: Wikileaks hat zu diesem Vorfall eine englischsprachige Pressemitteilung und das Polizei-Protokoll der Durchsuchung veröffentlicht. Aus ihm gehe hervor, dass der Betroffene bei der Durchsuchung nicht über seine Rechte aufgeklärt worden sein soll („shows the box to be left unchecked“). Kein Wunder also, dass er weder Widerspruch zur Beschlagnahmung einlegte noch einen Zeugen hinzugogen habe. Entspricht diese Einschätzung der Wahrheit, wär diese rechtsstaatlich entsprechend skandalös und sollte ein entsprechendes Nachspiel haben.

    Wikileaks.org rückt die Durchsuchung in den Zusammenhang mit der aktuellen politischen Stimmung um Ursula von der Leyen über die Sperrungen kinderpornographischer Websites:

    The raid appears to be related to a recent German social hysteria around child pornography and the political battle for a national censorship system under the German family minister Ursula von der Leyen. It comes just a few weeks after a member of parliament, SPD minister Joerg Tauss had his office and private house searched by police and German bloggers discussing the subject were similarly raided.

    Hintergrund zu Wikileaks.org bietet der Netzpolitik-Podcast 071 mit Julien Assange von Wikileaks.

    24. März 2009 55
  • : Deep Packet Inspection in der Diskussion
    Deep Packet Inspection in der Diskussion

    Die relativ neue DPI-Technologie , mit der die ISPs in Echtzeit in unseren Internet-Traffic reinschauen und die Paktete anhand des Inhalts zensieren, bremsen, an die NSA weiterleiten oder andere Sachen damit machen können, gerät langsam aber sicher in die öffentliche Debatte. Im Kern geht es hier um eine potenziell disruptive Technologie, die die Grundlage für viele Debatten über Internet-Filter, Netzneutralität, Peer-to-Peer-Traffic, Echtzeit-Überwachung, verhaltensbasierte Werbung und vieles mehr ist. Auf breiter Fläche installiert würde sie das Grundmodell des Internet – dass die Protokoll-Schichten klar getrennt sind und auf TCP/IP-Ebene nur die Endpunkte entscheiden, was sie mit den Daten anfangen („End-to-End-Principle“ ), untergraben. Allerdings gibt es auch legitime DPI-Anwendungen, etwa im Bereich der Firewalls, und das Problem, dass bisherige Ansätze wie Congestion Management an den TCP-Endpunkten oder Active Queue Management auf Router-Ebene mit „unfair“ Bandbreite verschlingenden Anwendungen nicht umgehen können, wird auch schon in der IETF diskutiert .

    Soweit, so technisch. Langsam werden aber auch die politischen Implikationen von DPI stärker in der Öffentlichkeit thematisiert. Beim Deutschlandfunk gibt es dazu gerade ein kurzes Feature , zu dem ich auch interviewt worden bin (hier die mp3 ), Ars Technica hat aktuell einen schönen Artikel zur DPI-Debatte in den USA , der bereits kräftig die Runde macht , und bereits letztes Jahr wurden z.B. in der Washington Post die wichtigen Fragen dazu gestellt . Für die SIGINT in Köln Ende Mai scheint das Interesse an dem Thema auf Veranstalterseite auch groß zu sein. Ich habe daher dort einen Vortrag eingereicht, der auf meinen kürzlich vorgestellten ersten Forschungsergebnissen basiert.

    Leider gibt es zu DPI bisher kaum politikwissenschaftliche, juristische oder ähnliche sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung. Ich habe daher mal eine kleine Leseliste zusammengestellt und einige Forschungsperspektiven angerissen . Wenn sich ein paar Leute melden, die dazu aus akademischer Sicht etwas beitragen können, würde ich zusammen mit zwei Kollegen, die auch an dem Thema dran sind, gern einen Workshop oder eine Konferenz organisieren. Meldungen bitte in die Kommentare hier oder unter der Leseliste, oder per Mail direkt an mich (r punkt bendrath at tudelft punkt nl).

    22. März 2009 15
  • : Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor
    Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor

    Die Neue Osnabrücker Zeitung hat ein Interview mit dem Unionsfraktionsvize im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), geführt. Dabei ist ein interessantes, nicht unwichtiges Detail ans Licht gekommen: Die Große Koalition aus Union und SPD will den Bundestrojaner in Kürze auch zur nachträglichen Strafverfolgung zulassen. Justizministerin Brigitte Zypries hat bereits einen schriftlichen Entwurf dafür erstellt:

    „Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.“ Den Strafverfolgern soll zum einen zur
    Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte „Quellen-TKÜ“ erlaubt werden.

    Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) wird zwar in der Öffentlichkeit verkauft als etwas anderes als eine Online-Durchsuchung, da man angeblich nur die Kommunikationsdaten, etwa von VoIP-Gesprächen, vor der Verschlüsselung abgreifen will. Aber es setzt genauso ein heimliches Eindringen in einen Rechner voraus und Beinhaltet die Überachung der Sytemnutzung.

    Damit ist die nächste Verfassungsbeschwerde vorprogrammiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum NRW-Trojaner festgestellt, dass in das Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ nur eingegriffen werden darf, wenn eine konkret Gefahr für ein überragendes Rechtsgut besteht. Aus den Leitsätzen :

    2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. (…)

    Eine heimliche Infiltration ist damit meiner Meinung nach nicht mehr zulässig, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, also im Falle der nachträglichen Aufklärung und Strafverfolgung.

    Was sagen die Juristen?

    Und: Hat jemand schon den Entwurf des BMJ?

    Brigitte Zypries spielt hier mal wieder das übliche Doppelspiel der Sozialdemokratie: In der Netzfilter-Debatte gibt sie sich besonnen und weist öffentlich auf Verfassungsprobleme hin, während gleichzeitig intern und ohne öffentliche Debatte an weiteren verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen gebastelt wird. Man kann nur hoffen, dass die SPD auch dafür bei den kommenden Wahlen die Zeche bezahlen muss.

    Update, 22.3.2009: Das ging ja schnell: Die SPD rudert zurück, oder tut jedenfalls so als ob. Erstmal versuchen sie, eine große Differenz zwischen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ aufzumachen, was rhetorisch geschickt ist, aber meiner Meinung nach in die Irre führt, da in beiden Fällen der Rechner erstmal korrumpiert werden muss (kritisch dazu der Blogfürst in Kommentar 9 unten). Bei der Online-Durchsuchung wollen sie erstmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum BKA-Gesetz abwarten, wo die ja für die Prävention schon drin ist. Aber bei der Quellen-TKÜ ist das Justizministerium weiterhin unklar:

    Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. (…) Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.

    Ich fasse zusammen: Es gibt bereits einen Entwurf aus dem BMJ (das hat die SPD nicht dementiert), aber jetzt sagt das BMJ, dass die Zeit nicht reicht und die Koalitionsfraktionen eigene Entwürfe erstellen sollen? Warum bitte haben sie dann überhaupt erst dran gearbeitet? Das erinnert mich an an Kind, das man mit der Hand im Honigtopf erwischt hat und das jetzt versucht, die Schuld auf den kleinen Bruder zu schieben. Im Ergebnis zwar schön, weil das Vorhaben damit mindestens bis zur Bundestagswahl wohl gestorben sein dürfte, aber politisch ist das alles ganz schön erbärmlich. Wenn der Bosbach sich gegenüber der Neuen OZ nicht verplappert hätte, würde man im BMJ wahrscheinlich immer noch heimlich an dem Gesetzesentwurf arbeiten, während nach außen Leute wie die Generalbundesanwältin vorgeschickt werden .

    21. März 2009 28
  • : Australische Zensurliste geleakt
    Australische Zensurliste geleakt

    Wo wir gerade bei Australien waren: Deren Liste mit Webseiten, die sie gerne blockieren würden , ist jetzt auch verfügbar .

    Ich vermute ja inzwischen, dass die BKA-Sperrliste bei Wikileaks erscheinen wird, ehe Frau von der Leyen sie hat.

    Update: Lupo hat sich mal die .de-Seiten angesehen , die auf der Liste verzeichnet sind.

    Update 2: Die oben verlinkte Liste ist die alte von August 2008, sorry. Die neue vom 18. März 2009 ist hier .

    20. März 2009 11
  • : Wikipedia: quod erat demonstrandum
    Wikipedia: quod erat demonstrandum

    Die Wikipedianer sind gerade lustig und zeigen die Stärke ihres Modells, merken es dabei aber gar nicht selber.

    Es gab einen kleinen Edit-War in dem Eintrag zur Australischen Netzregulierungsbehörde ACMA, wo ein Link auf die Seite eingefügt wurde, die die ACMA gerade zu zensieren versucht . Ein paar von den Wikipedia-Leuten haben daraufhin den Eintrag gesperrt und den Link wieder herausgenommen. Angeblich nicht, weil sie zensieren wollten, sondern weil Wikipedia keine Plattform für politische Kampagnen werden solle. Sie haben allerdings verschwiegen, dass es wie in vielen Wikis eine Sammlung aller früheren Versionen einer Seite gibt.

    Insofern ist der Informationsfreiheit wie der Kontroll-Illusion wunderbar gleichzeitig gedient. Das hat aber dort noch keiner erwähnt.

    20. März 2009 3
  • : Iranischer Blogger stirbt im Gefängnis
    Iranischer Blogger stirbt im Gefängnis

    Wie Global Voices Online in Berufung auf eine Meldung der Human Rights Activists in Iran berichtet, starb Omid Reza Mir Sayafi heute in einem iranischen Gefängnis. Angaben über die Todesursache wurden bisher nicht gemacht, allerdings soll sich Mir Sayafi in schlechter psychischer Verfassung befunden haben.

    Der Blogger war im Dezember wegen angeblicher Beleidigungen gegen Ayatollah Khomeini und staatsfeindlicher Propaganda zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Anders als andere prominente inhaftierte iranische Blogger schrieb Mir Sayafi nicht vornehmlich über Politik, sondern über Kultur und persische Musik.

    „I am a cultural blogger, not a political one. Of all the entries I posted online, only two or three were satirical. I did not intend to insult anyone“,

    erklärte er gegenüber Reporters sans frontières. Warum er letztlich unter tausenden regimekritischen Bloggern herausgegriffen wurde, bleibt unklar.

    Omid Reza Mir Sayafi ist weltweit der erste Blogger, der als politischer Häftling ums Leben kam.

    18. März 2009 1
  • : Netz-Zensur in Deutschland nicht nur für Kinderpornografie
    Netz-Zensur in Deutschland nicht nur für Kinderpornografie

    Heise hat ein paar Insider-Informationen über die Gespräche zwischen den Prividern und der Bundesregierung zu den Webseiten-Sperren erhalten. Vor allem die Deutsche Telekom und Vodaphone sind offenbar sehr für eine Einigung zur Zensurinfrastruktur, während der Verband der freien ISPs, eco, sich weiterhin dagegen stemmt. Dass es dabei nicht nur um Kinderpornografie geht, war ja in der Bundestagsdebatte schon deutlich geworden . Nun ist es aber auch in die schriftlichen Entwürfe eingeflossen :

    In den abschließenden Verhandlungen mit dem Familienministerium in großer Runde ist laut Ansicht von eco-Vertretern ferner klar geworden, dass es den bislang beteiligten Ressorts einschließlich des Wirtschafts- und Innenministeriums nicht nur um die von Experten als wirkungslos erachteten Sperrungen im Bereich Kinderpornographie gehe. Von einer entsprechenden Beschränkung sei nicht mehr die Rede gewesen. Somit stünde die Tür offen für Blockadeforderungen etwa auch von Rechteinhabern im Kampf gegen Copyright-Verstößen im Netz oder von den Betreibern staatlich genehmigter Glücksspieleanbieter gegen die illegale Online-Konkurrenz.

    In Australien ist derweil ein Forum-Betreiber von der Regulierungsbehörde ACMA mit Bußgeld in Höhe von 11.000 AUS$ pro Tag (!) bedroht worden, weil dort auf eine Seite gelinkt worden war, die in der Zensurliste enthalten ist. Es handelte sich allerdings nicht um Kinderpornografie oder anderes illegales Material, sondern um eine Anti-Abtreibungs-Seite. Jetzt werden also schon diejenigen verfolgt, die auf die Fehler in den Zensurlisten hinweisen. Die ACMA geht damit erstaunlich dreist um: Sie sagen einfach, der Inhalt der Webseite könnte „möglicherweise verboten“ sein , was ein grelles Licht auf die Rechtsstaatlichkeit dieser Zensurverfahren wirft. Das Gesetz in Australien, das eine Zensur aufgrund der ACMA-Liste erzwingen würde, bekommt aber, wie berichtet , wohl keine Mehrheit.

    Dafür haben wir in Deutschland jetzt auch noch eine Zensurdebatte auf Länderebene, nämlich in Nordrhein-Westfalen . Damit sind jetzt drei verschiedene Ansätze parallel im Gespräch: Auf Bundesebene die „freiwilligen“ Verträge zwischen ISPs und BKA, sowie eine gesetzliche Regelung (die auch die SPD NRW fordert), und auf Landesebene eine Lösung über die Sperrverfügungen der Kommission für Jugendmedienschutz (von CDU und FDP in NRW gefordert).

    Es gibt ja noch eine vierte Option, nämlich den ganzen Quatsch einfach sein zu lassen, weil es nicht funktioniert, weil es missbraucht werden wird für politische Zensur und die Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen, und weil es in die Grundrechte eingreifen würde. Leider ist hier kaum noch eine der Oppositionsparteien bereit, das offen so zu sagen. Die FDP ist zumindest in NRW auf CDU-Linie eingeschwenkt, und auch die Grünen dort haben bereits im Oktober 2008 in einer Landtagsdebatte gesagt :

    Positiv zu vermerken ist, dass sehr viele Länder diese Diskussion führen und auch schon Access-Blocking eingeführt haben.

    Welche Wahl habe ich jetzt im Wahljahr 2009? Die Linkspartei ist auch keine glaubwürdige Option, denn die gehen zwar auf Datenschutz-Demos, beschließen aber gleichzeitig als Regierungspartei im Land Berlin einen Ausbau der Kameraüberwachung . Die Piratenpartei ist hier zwar glaubwürdig, aber noch zu klein, um eine ernsthafte Alternative zu sein; außerdem fehlt denen noch ganz viel Substanz in anderen Politikfeldern. Bleibt wohl nur wieder der Gang auf die Straße…

    18. März 2009 42
  • : Kann man nicht doch etwas tun?
    Kann man nicht doch etwas tun?

    Angela Merkel im Deutschlandfunk-Interview:

    […] Zweitens: Was den Zugang zu Gewaltvideos anbelangt, so ist es ja immer wieder eine permanente Diskussion. Die Jugendministerin hat ja vieles auch versucht – jetzt gerade in letzter Zeit in Blick auf Kinderpornografie, auf Sperrung von Seiten. Ich gehöre, ehrlich gesagt, zu denen – ich hab das auch mit dem französischen Staatspräsidenten besprochen, die immer wieder überlegen: Kann man nicht doch etwas tun? Einfach nur mit der Freiheit des Internets zu argumentieren, wird uns letztlich auch nicht weiterhelfen. Was Psychologen anbelangt: Sicherlich.

    Ein Ausblick darauf, dass die gewünschten Zensur-Infrastrukturen gegen Kinderpornographie nach Etablierung schnell ausgeweitet werden. Der Verweis auf Frankreich klingt nach dem „zivilisierten Internet“, was Sarcozy haben will.

    Die MP3 liefert wieder Remix-Material.

    Wurden die Sendezeiten fürs Internet eigentlich in den letzten Tagen wieder gefordert?

    16. März 2009 6
  • : Welttag gegen Internet-Zensur
    Welttag gegen Internet-Zensur

    Heute ist wieder Welttag gegen Internetzensur. Und im Gegensatz zu den Vorjahren ist Deutschland diesmal auch betroffen. Wenngleich wir noch nicht im Jahresbericht von Reporter ohne Grenzen auftauchen, weil die Etablierung von Zensur-Infrastrukturen bei uns noch diskutiert wird. Un in anderen Staaten schon bittere Realität ist.

    Bei der internationalen Sektion von Reporters sans Frontier gibt es eine Liste der 70 Cyber-Dissidenten, die derzeit in verschiedenen Ländern in Haft sitzen.

    Hier ist die Pressemitteilung: “Internet monitored and controlled, even in democracies” .

    “The 12 ‘Enemies of the Internet’ – Burma, China, Cuba, Egypt, Iran, North Korea, Saudi Arabia, Syria, Tunisia, Turkmenistan, Uzbekistan and Vietnam – have all transformed their Internet into an Intranet in order to prevent their population from accessing ‘undesirable’ online information,” Reporters Without Borders said.

    Hier ist das passende Kampagnen-Video zum Aktionstag:

    In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an den Drittanbieter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Der Drittanbieter betrachtet Deinen Klick möglicherweise als Einwilligung die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt der Drittanbieter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von DailyMotion

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org


    12 mars – Journée mondiale contre la cybercensure
    Uploaded by rsf_internet
    12. März 2009 2
  • : BMI-Dokument zu Internet-Sperren
    BMI-Dokument zu Internet-Sperren

    Alvar FReude hat wieder ein internes Dokument des Bundesinnenministeriums zur Netzzensur bekommen und veröffentlicht: BMI-Interna zu Internet-Sperren.

    Hier ist das ganze Dokument, wo der Grundrechtsrahmen abgesteckt wird und analysiert wird, wie man das am Besten machen könnte:

    Aber zurück zur internen Stellungnahme des Innenministeriums:

    In einer internen Notiz weist der Autor auf die Probleme der angedachten Verträge der Provider mit dem BKA in Zusammenhang mit § 58 Verwaltungsverfahrensgesetz hin, um dann gleich die Frage zu stellen, ob man diese nicht „lieber verschweigen“ solle (Seite 7 unten im PDF). Der Grund dies zu verschweigen ist klar: jeder Internet-Nutzer müsste demnach schriftlich der Sperre zustimmen:

    “ § 58 VwVfG

    Zustimmung von Dritten und Behörden

    (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.“

    Es gibt also allen Grund, dies erstmal unter den Tisch kehren zu wollen …

    Ähnlich Aufschlussreich ist auch die Begründung, warum ein Grundrechtseingriff durch eine AGB-Änderung weggewischt werden würde: Wenn der Kunde einwilligt, gebe es ja gar keinen Grundrechtseingriff. Ach so! Hier ist dem Autor wohl entgangen, dass überraschende AGB-Klauseln unwirksam sind. Und es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass eine AGB-Klausel, die das Blockieren der Wikipedia, der W3C-Webseite, von Technik-Blogs oder von in Deutschland gehosteten Webseiten erlaubt, überraschend ist.

    Auch die Wegzauberei von Grundrechtseingriffen findet sich in dem Dokument.

    Gänzlich hanebüchen wird es aber, wenn der Mensch aus dem Innenministerium behauptet, die Weiterleitung aller gesperrten Zugriffe auf einen BKA-Server sei kein Grundrechtseingriff. Schließlich sei es ja Massenkommunikation und der Nutzer habe zugestimmt. Abgesehen von den juristischen Scharmützeln vergisst der Autor, dass es sich da um beliebige Zugriffe auf die betreffenden Webseiten handeln kann: Ob der Nutzer ein Formular abschickt, einen Text anruft oder nur die Startseite ganz normal aufruft, ist im Vorfeld nicht kontrollierbar.

    12. März 2009 10
  • : Kontrolle und Zensur im Internet greifen um sich
    Kontrolle und Zensur im Internet greifen um sich

    Bayern2-Radio hat ein Feature über „Access denied“ – Kontrolle und Zensur im Internet greifen um sich“ gesendet:

    Für ihre Internetzensur stehen sie weltweit am Pranger: Diktaturen wie China, Nordkorea oder Kuba. Doch auch im Westen wird das Filtern von Online-Angeboten immer beliebter. Hauptargument: Der Kampf gegen Kinderpornographie.

    Hier ist die MP3.

    11. März 2009 2
  • : Internet-Zensur in Deutschland gestoppt?
    Internet-Zensur in Deutschland gestoppt?

    Nach Berichten von Focus.de scheint die Bundesregierung die Arbeitsgruppe im Familienministerium mit den Providern ergebnislos aufgelöst zu haben: Der Traum von der Internetsperrung. Vielleicht war man auch genervt, dass nach jeder Sitzung die Protokolle an die Öffentlichkeit kamen. Nun hat sich auch das Bundesjustizministerium eingeschaltet, was bisher immer von den CDU-geführten Gesprächen ausgeschlossen war. Das BMJ will das Vorhaben nun rechtlich prüfen lassen. Die Schnellpläne mit einer gewünschten AGB-Änderung könnten aber vom Tisch sein. Gesetzliche Veränderungen wird es vor der Bundestagwahl wohl nicht mehr geben.

    Unklar ist noch, welchen Erfolg die Strategie der CDU-Minister haben wird, die von der Leyen und Schäuble einzeln bei den Chefs von Providern anrufen zu lassen, wie mir zu Ohren kam. Vodafone / Arcor ist ja bisher der einzige Provider, der sich für Internetzensur-Infrastrukturen ausgesprochen hat.

    4. März 2009 5
  • : Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt
    Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt

    Die auf Wikileaks aufgetauchte Sperrliste von kinderpornographischen Websites der dänischen Behörden ist nun [Korrektur: einem Blogger, der einen Beitrag des Blogs schutzalter verlinkte, welcher auf die Sperrliste verlinkte] in Form einer Hausdurchsuchung am vergangenen Freitag zum Verhängnis geworden.

    Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting „davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,“ und ferner ist es „ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat“ – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b. Udo Vetter hält diese Begründung im Durchsuchungsbeschluss gegen den Weblog-Verlinker für „bemerkenswert“.

    Annika Kremer schreibt dazu auf gulli.com:

    Die auf Wikileaks verlinkte Kopie der Liste ist, wie es Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem lawblog ausdrückt „für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken.“ Indirekte Links bedeutet in diesem Fall, dass auch der Link auf eine Seite, die wiederum die Sperrliste verlinkt, unter Umständen schon ein gewisses Risiko bedeutet. Was das in einem vernetzten Medium wie dem Internet bedeutet, kann sich jeder halbwegs erfahrene Nutzer desselben vorstellen.

    Im Blog des Betroffenen ist nun zu erfahren, dass auch der Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Material erhoben wird:

    Wie ich vorgestern durch eine polizeiliche Vorladung erfahren habe, wird nun auch gegen mich ermittelt, und war sogar wegen „Verbreitung von Kinderpornografie“. […]
    Ich muss sagen, dass ich dem Ausgang dieser Sache recht gelassen entgegen sehe. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ich mich durch meinen Artikel strafbar gemacht haben könnte. Schlimm genug finde ich es allerdings, dass dieser Vorwurf überhaupt ernsthaft erhoben wird und im Raum steht. […]
    Bemerkenswert ist es übrigens, dass ich bis jetzt noch keinen Appel oder gar eine Aufforderung erhalten habe, diese behauptete Verbreitung von Kinderpornografie einzustellen. Ich meine, einem Irren, der mit einem Messer andere Leute verletzt, würde man doch auch erstmal zurufen „hör auf damit“, ihm zureden, ihm drohen oder Gewalt gegen ihn einsetzen. Oder würde man ihn zu einer Anhörung einladen und ansonsten gewähren lassen?

    via @Annika_K

    3. März 2009 20
  • : Kommentar zur Internet-Todesstrafe in Irland
    Kommentar zur Internet-Todesstrafe in Irland

    TJ McIntyre von Digital Rights Ireland hat in der Sunday Post einen lesenwerten Kommentar zu dem „Three-Strikes – you’re out“-Abkommen geschrieben, das die irische Musikindustrie kürzlich mit dem Internetanbieter Eircom geschlossen hat. Die Musikindustrie versucht gerade, die anderen Provider dazu zu bringen, sich dem gleichen Prozedere anzuschließen. Dabei wird aber oft unterschlagen, dass die eigentlich ganz was anderes gefordert hatten, nämlich verpflichtende „Filter“ a.k.a. Zensur von MP3-Tauschbörsen. Das war gescheitert, und die Three-Strikes-Lösung war dann eher eine Verlegenheitseinigung, weil sowohl die Musikindustrie als auch Eircom einen Präzedenzfall vermeiden wollten. Was das aber nun im weiteren bedeutet, lest ihr besser selbst von TJ:

    Internet ‘death penalties’ unacceptable
    Banning someone from internet use is a draconian punishment. In an era where internet access is increasingly essential – whether to send an e‑mail, look for a job or book a flight – to deprive a person of this basic right is seriously to disrupt their daily life. In fact, an internet ban is such a serious sanction that the Irish courts have only ever imposed it in extreme cases involving child pornography. Yet in a private deal between Eircom and the music industry – a deal which the music industry is now trying to force on other Irish internet service providers (ISPs) – internet bans may become commonplace. (…)

    2. März 2009 4