Das behaupte ich jetzt einfach mal im Vorgriff auf das bis Ende Januar erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die einzige Wahl, die noch vorher stattfindet, ist die Hessenwahl 2.0, und dafür hat der Landeswahlleiter den Kommunen bereits mitgeteilt, dass es keine Verwendungsgenehmigung für den Einsatz der umstrittenen Nedap-Geräte geben wird.