Urheberrecht

  • : Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Parlaments über Softwarepatente
    Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Parlaments über Softwarepatente

    Heute vor genau einem Jahr am 24. 9. 2003 fand in Brüssel die legendäre Abstimmung des Europaparlaments zur Softwarepatente-Direktive statt, in der das Parlament eine stark eingeschränkte Einführung von Softwarepatenten beschloss und den Rahmen genau festlegte. Bleibt zu hoffen, dass das neu gewählte Parlament in diesem Herbst, bzw. Winter wiederum eine vergleichsweise weise Entscheidung gelingt.

    24. September 2004
  • : Zypries rudert zurück
    Zypries rudert zurück

    Brigitte Zypries wurde mal wieder vollkommen falsch verstanden, zumindest rudert das Bundesjustizministerium zurück und möchte nicht falsch verstanden sein. Alfred Krüger schreibt darüber für Telepolis mit der Überschrift „Sollen Kazaa-Nutzer in den Knast“ und Stefan Krempl hat schon gestern für den Heise-Ticker die Computerbild-Meldung auseinander genommen: „Justizministerium: Keine 3 Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer geplant“.

    Darin wird auch Till Kreutzer von IfrOSS zitiert, der auf die Probleme mit „offensichtlich oder nicht offensichtlich rechtswidrigen Quellen“ und anderen Formulierungen in Gesetzestexten hinweist, die selbst Frau Zypries gerade leicht verwirren:

    „Der beste Ausweg aus dem Schlamassel bestehe darin, die geplante Einschränkung der Privatkopie wegzulassen. Ein weiterer Vorschlag Kreutzers: „Man könnte auch die strafrechtliche Verfolgung auf gewerbliche Urheberrechtsverletzungen beschränken.“

    Dem bleibt nichts hinzuzufügen.

    21. September 2004
  • : Zypries: Bis zu 3 Jahre Haft für Filesharing?
    Zypries: Bis zu 3 Jahre Haft für Filesharing?

    Die Computerbild bringt am kommenden Montag in ihrer neuen Ausgabe ein Interview mit Brigitte Zypries, in der sie Stellung zum Thema Filesharing nimmt. Dies berichtet Computerbild mit Auszügen aus dem Interview über den OTS-Ticker.

    Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Musik, Kinofilme) aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

    Für privates. unkommerzielles Tauschen von Musik oder für kommerzielles Kopieren?

    Mit der Neufassung wolle man nicht „die Schulhöfe kriminalisieren“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). „Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor“, erklärte die Ministerin gegenüber dem Magazin. „Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen.“

    Nun mal langsam. Was ist denn bitte schön eine illegale Tauschbörse? Kazaa, eDonkey & Co. können dmait schlecht gemeint sein, denn selbst in den USA sind diese (noch) legal. Ausserdem geht das einzelne herunterladen vom neuen Robbie Williams-Song komplett an der Realität vorbei. Was ist denn bitte schön mit vielen Downloads aus legalen Tauschbörsen? Und was mache ich, wenn ich als rechtsschaffender Bürger zukünftig von lauter Kriminellen jungen Menschen umgeben bin? Muss ich dann den Kontakt zu diesen Menschen beenden, um nicht Teil einer Kriminellen vereinigung zu sein? Ist Filesharing dann zukünftig Organisierte Kriminalität? Und selbst Einzeldownloader des neuen Robbie Williams-Song dürften damit zukünftig den Repressionen der Musikindustrie ausgesetzt sein, was auch zur Überlastung der Justiz führen wird. Wofür? Für das unkommerzielle Tauschen von Musik zu privaten Zwecken?

    Aber was sagte Brigitte nochmal am Anfang: „Wir wollen keine Kriminalisierung der Schulhöfe“.

    Und die Jugend will anscheinend Musik interkulturell und zu nichtkommerziellen und privaten Zwecken tauschen, erleben, mixen, rippen und teilen. Und wird in die Kriminalität gedrängt.

    18. September 2004 1
  • : Nächste Windows-Version mit eingebautem Kopierschutz für Musik
    Nächste Windows-Version mit eingebautem Kopierschutz für Musik

    Microsoft verhandelt mit der Musikindustrie über die direkte Einbettung von Kopierschutzsystemen in die nächste Windows-Version. Dabei handelt es sich wol um das schon länger vermutete DRM-System, welches mit TCPA geschützt werden soll. de.internet.com berichtet aktuell darüber:

    Die Musikindustrie hatte sich mit der Einführung immer umfassenderer Kopierschutztechnologien bei zahlreichen Nutzern unbeliebt gemacht. So ist bereits ein großer Teil der von Major Labels veröffentlichten Musik durch die Restriktionen nicht auf den immer beliebter werdenden portablen Playern nutzbar. Die Schutzfunktionen sollen daher zukünftig von den DRM-Systemen des Betriebssystems übernommen werden, was eine flexiblere Gestaltung der Nutzungsrechte ermöglichen würde.

    Das gute daran ist:

    In der Linux-Community wird die Musikindustrie hingegen kaum eine Chance haben, ihre Kopierschutztechnologien zu verankern.

    Damit dürfte der Run auf Linux spätestens mit der nächsten Windows-Version einsetzen, wenn die Nutzer kapieren, dass ihre ganze Musik nicht mehr abgespielt wird. Denn es gibt eine Alternative…

    18. September 2004 1
  • : Schröder trifft Ifpi
    Schröder trifft Ifpi

    Die NeueMusikZeitung hat eine komplette Pressemitteilung des deutschen Phonoverbandes gedruckt, in der Gerd Gebhardt über ein Treffen mit unserem Bundeskanzler am heutigen Tage jubelt:

    Gerd Gebhardt fasst das Gespräch zusammen: „Wir haben die Gelegenheit genutzt, dem Bundeskanzler unsere Sicht der Urheberrechtsgesetznovelle zu erläutern. Wir sind dem Bundeskanzler dankbar, dass er sich für das Recht von Kreativen und Produzenten ausgesprochen hat, ihre Leistungen zu schützen. Einem Anspruch auf die Privatkopie erteilte er eine deutliche Absage. Er sicherte seine Unterstützung für die notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber dem Koalitionspartner zu.

    Kein Recht auf Privatkopie mit unserem Bundeskanzler? Und wie wird wohl die „notwendige Überzeugungsarbeit“ gegenüber den Grünen ablaufen?

    Mittlerweile gibt es bei Yahoo Nachrichten auch eine AP-Meldung dazu:

    Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Bedeutung des Urheberrechts für junge Künstler betont. Es gehe darum, eine Balance zwischen den Interessen der Künstler, der Unternehmen und der Verbraucher zu schaffen, sagte Schröder am Dienstag in Berlin bei einem Besuch der deutschen Zentrale des Musikkonzerns Universal.

    Gut, fangen wir doch mal mit der Balance an und reformieren erstmal auf europäischer Ebene die European Copyright Directive, auf der der ganze Mist wie Umgehung von Kopierschutzmassnahmen sind verboten, gewachsen ist. Hier fehlt nämlich tatsächlich die Balance zwischen den Interessen der Künstler, Unternehmen und den Verbrauchern. Aber wird´s der „Genosse der Bosse“ lösen?

    14. September 2004
  • : Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck…
    Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck…

    Hier jetzt noch die Reaktion von Volker Grassmuck (Privatkopie.net) auf die „7 Thesen“ von Phonoverbands-Chef Gerhard Gebhard:

    G: (Gerhard Gebhard)
    V: (Volker Grassmuck)

    G:1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob, von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine „Kulturflatrate“ wäre eine Enteignung der Rechteinhaber

    V:1. Korrekt. Die Kulturflatrate wäre eine „Enteignung“, so wie die Privatkopierfreiheit, die Bildungsprivilegien, die Zwangslizenz für Tonträger oder das Kabelweitersendungsrecht es heute sind. Das ist also gar kein Skandal, sondern einerseits das, was das Grundgesetz mit der Gemeinwohlbindung des Eigentums vorschreibt und andererseits, was sich als pragmatische Lösung immer wieder bewährt hat. Natürlich können Musiker – oder bislang doch wohl eher Musikfirmen – weiter darüber entscheiden, wie ihre Musik genutzt wird, nur eben nicht schrankenlos. Und wer Fahrräder und Information in einen Topf wirft, will uns zu Verbrauchern machen, von etwas, das sich durch seinen Gebrauch ja gerade nicht verbraucht.

    G:2. Für die Umsetzung einer „Kulturflatrate“ im Internet fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen voraussetzt – kaum durchsetzbar.

    V:2. Über die Rechte der Künstler zu sprechen, wäre sehr notwendig. Die sollten dann aber selbst sprechen. Dass es keine Interessenidentität von Künstlern und Medienunternehmen gibt, wird klar wenn die rechtliche Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Urheber von den Verwertern bis aufs Letzte bekämpft wird, wenn BMG 80 % seiner Künstlerverträge kündigt, wenn die Majors in den verbliebenen Verträgen jetzt auch Einnahmen aus Konzerten und Merchandizing von den Künstlern beanspruchen und wenn sie von den Urhebern das Doppelte aus den Pauschalvergütungen fordern. Ein absolutes Exklusivrecht haben Rechteinhaber, wie gesagt, ohnehin nicht. Und, ja, die digitale Revolution erfordert selbstverständlich lanwierige Diskussionsprozesse. Ein technischer Quick-Fix, unlilateral verhängt und vom Gesetzgeber pauschal mit Sonderschutz versehen, ist auf jeden Fall nicht die Lösung.

    G:3. Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.

    V:3. Von 20 legalen Musikangeboten in Deutschland sind 19 so schlecht, dass sie auch ohne Kulturflatrate keine Zukunft haben. Der einzige, der als Erfolg gefeiert wird, weil er aus dem Stand zwei Drittel des (Nicht-)Marktes holte, ist Apples iTunes Music Store. Es verwendet ein nominelles DRM, das nicht verhindert, dass Stücke in kürzester Zeit in Filesharing-Netzen auftauchen. Diese sind, wie die jüngsten
    Gerichtsurteile zeigen, nicht zu verbieten. Das Tauschen wird also weitergehen. Ihre Industrie, Herr Gebhardt, kann also weiter auf die untaugliche aber gleichwohl schädliche und kostspielige Strategie von Technologie und Terror setzen oder sie kann beides sein lassen und für legalisiertes Filesharing Vergütung kassieren. Einen effizienteren Onlinedienst als 100 Millionen, die selbstorganisiert und ‑bezahlt Musik
    vertreiben, kann es gar nicht geben. Was fehlt, ist die Zulässigkeit und die Vergütung.

    G:4. Eine „Kulturflatrate“ ist ungerecht. Erna Müller aus Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.

    V:4. Korrekt. Jede Pauschale bedeutet, dass einige weniger zahlen als sie nutzen, andere mehr. Das ist so bei Rundfunkgebühren, Monatskarte oder all-you-can-eat. Mit geeigneten Staffelungen läßt sich der Effekt abfedern. Ein System, bei dem jeder exakt das bezahlt, was und in welchem Umfang er es nutzt, ist vorstellbar. Doch um welchen Preis? Datensammelei ungekannten Ausmasses, Kontrollverlust über Endgeräte, Beschränkung von technologischer Innovation und Wettbewerb. Warum sollen 30 Millionen Internetnutzer, die nie Musik gesaugt haben, unter technischen
    Einschränkungen leiden? Gerechtigkeit läßt sich nicht allein in Euro aufrechnen. Legt man andere Werte, wie die informationelle Selbstbestimmung und die Potentiale einer offenen Wisseninfrastruktur mit in die Waagschale, sieht die Gerechtigkeitsbalance ganz anders aus.

    G:5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard-Professor Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt herunter geladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann. Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen Lösung aus.

    V:5. Fishers Modell ist eines von mehreren vorgeschlagenen. Dafür stand ihm mit dem US-Copyright Office eine Behörde Pate. In Kontinentaleuropa wäre eine Verwertungsgesellschaft naheliegend. Die Electronic Frontier Foundation hat den Rechteinhabern vorgeschlagen, sich freiwillig zusammenzuschließen, um ihre Rechte kollektiv wahrzunehmen. Fisher schlägt nicht Marktforschung, sondern Messung von Downloads und Nutzungen vor. Das wäre ein ungleich präziseres Verfahren für eine Verteilung als heute. Die systematische Verzerrung zugunsten der Top-Titel, die im Radio gespielt werden, wäre beseitigt. Überläßt man der Anarchie des Marktes das Feld, kommen andere Werte als der Profit unter die Räder. Selbstverständlich
    wird es ohne eine Sicherung der öffentlichen Interessen, ohne „Bürokraten“ nicht gehen.

    G:6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu. Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist dafür angemessen?

    V:6. Korrekt. Alle Urheberrechtsvergütungen sind derzeit offen. Nicht nur die für den PC und die anderen Tarife, die gerade vor der Schiedsstelle liegen, sondern das ganze System, nach dem Vergütungstarife ausgehandelt werden. Das neu zu regeln, ist eines der Hauptziele des zweiten Korbs. Gleich, welches Verfahren dabei herauskommt, es wird alle betroffenen Parteien und hoffentlich auch die Nutzer einbeziehen, es wird Verhältnismäßigkeit, empirisch erhobene Nutzungsgewohnheiten, Praktikabilität und Gerechtigkeit berücksichtigen müssen und es wird schwierig werden. Nicht anders würde auch die Kulturflatrate ausgehandelt werden.

    G:7. „Tauschbörsen“ im Internet enthalten fast ausschließlich illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste positive Wirkungen sind schon eingetreten.

    V:7. Auf dem sinkenden Schiff, umgeben von lauter „Piraten“ wähnen Sie sich also in einen „Kampf mit allen Mitteln“. Mit den positiven Wirkungen meinen Sie vermutlich den Anstieg der CD-Absätze in UK und USA und den rasanten Zuwachs des Online-Musikmarkts in Deutschland um 25 Prozent pro Woche. Interessanterweise steigen gleichzeitig auch die Zahlen der Filesharer und der CD- und DVD-Brenner. Das wirft in der Tat ein interessantes Licht auf Ihre Behauptung, Brennen und Tauschen seien schuld an den vorangegangenen Einbußen. Wenn Sie die Kriegsfantasien vom „Kampf mit allen Mitteln“ gegen Ihre Kunden, bei dem nur Verlierer geben kann, aufgeben und sich stattdessen in einen sachlichen Dialog mit ihnen begeben, werden Sie feststellen, dass eine Kulturflatrate für alle eine faire Sache ist.

    V:Fazit
    Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass – wie bisher auch – für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt – wer nicht hört, zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind, wie z.B. bei der analogen Kopie aus dem Radio.

    … oder der digitalen Kopie aus dem Filesharing-Netz.

    Sie sehen, Herr Gebhardt, auf alle Fragen gibt es Antworten. Das Wichtigste ist, dass das Gespräch über Alternativen zu digitalem Stacheldraht und Kriminalisierung begonnen hat.

    10. September 2004
  • : Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate
    Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate

    Fairsharing hat Gegenthesen zu Gerd Gebhardts „Antithesen“ (Ich berichtete) aufgestellt und Spiegel hat das ganze veröffentlicht: „Antwort auf Phonoverband – Sieben Thesen zerlegt.“.

    Tonspion hat dankenswerterweise die ganzen Thesen übersichtlich gegeneinandergestellt und endet mit dem Fazit:

    Die öffentliche Auseinandersetzung verschafft einen Einblick in die Argumente beider Interessensvertreter. Zur Zeit scheinen alle Beteiligte – vor allen Dingen auch die Konsumenten – mit der Situation unzufrieden, und allein dieser Umstand rechtfertig es mit Sicherheit, über neue Systeme wie beispielsweise eine Musikflatrate nachzudenken.

    10. September 2004
  • : Post von den „Piraten-Jägern“
    Post von den „Piraten-Jägern“

    Spiegel bringt einen Artikel über die „Jäger der Internet-Piraten“. Das soll eine Firma namens BayTSP sein, die in den USA sitzt, das Internet nach Dateien durchsucht und Warnmails verschickt. Das sind diese Mails, die man bekommt, auch wenn man kein Filesharing macht, wo einem dann eine IP-Nummer präsentiert wird, über die man irgendein Filesharing-Netzwerk genutzt haben soll. Und verbunden mit der Warnung, dass man schnell aussteigen soll (und natürlich alles Urheberrechtliche geschützte sofort beseitigen soll. Das ganze sieht dann so aus, zumindest wurde diese Mail an einen Freund verschickt, bei dem laut Mail ein Film auf seinem Server liegen sollte:

    Notice Date:8 Sep 2004 23:17:58 GMT

    Dear Sir or Madam:

    BayTSP, Inc. („BayTSP“) swears under penalty of perjury that Paramount
    Pictures Corporation („Paramount“) has authorized BayTSP to act as its
    non-exclusive agent for copyright infringement notification. BayTSP’s search
    of the protocol listed below has detected infringements of Paramount’s
    copyright interests on your IP addresses as detailed in the attached report.

    BayTSP has reasonable good faith belief that use of the material in the
    manner complained of in the attached report is not authorized by Paramount,
    its agents, or the law. The information provided herein is accurate to the
    best of our knowledge. Therefore, this letter is an official notification to
    effect removal of the detected infringement listed in the attached report.
    The Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works, the
    Universal Copyright Convention, as well as bilateral treaties with other
    countries allow for protection of client’s copyrighted work even beyond U.S.
    borders. The attached documentation specifies the exact location of the
    infringement.

    We hereby request that you immediately remove or block access to the
    infringing material, as specified in the copyright laws, and insure the user
    refrains from using or sharing with others Paramount’s materials in the
    future (see, 17 U.S.C. §512).

    Further, we believe that the entire Internet community benefits when these
    matters are resolved cooperatively. We urge you to take immediate action to
    stop this infringing activity and inform us of the results of your actions.
    We appreciate your efforts toward this common goal.

    Please send us a prompt response indicating the actions you have taken to
    resolve this matter. Please reference the Notice ID number above in your
    response.

    Nothing in this letter shall serve as a waiver of any rights or remedies of
    Paramount with respect to the alleged infringement, all of which are
    expressly reserved. Should you need to contact me, I may be reached at the
    following address:

    Mark Ishikawa
    Chief Executive Officer
    BayTSP, Inc.
    PO Box 1314
    Los Gatos, CA 95031

    v: 408–341‑2300
    f: 408–341‑2399
    paramount-picture@copyright-compliance.com

    *pgp public key is available on the key server at ldap://keyserver.pgp.com

    Note: The information transmitted in this Notice is intended only for the
    person or entity to which it is addressed and may contain confidential and/or
    privileged material. Any review, reproduction, retransmission, dissemination
    or other use of, or taking of any action in reliance upon, this information
    by persons or entities other than the intended recipient is prohibited. If
    you received this in error, please contact the sender and delete the material
    from all computers.

    This infringement notice contains an XML tag that can be used to automate the
    processing of this data. If you would like more information on how to use
    this tag please contact BayTSP.

    Der Film lag natürlich nciht auf seinem Server, wieso sollte der auch „Rat Race“ online stellen… Ist das jetzt Spam, kann man die deswegen dran kriegen? Oder üble Nachrede? Was passiert mit den Daten Unschuldiger, die nichts getan hatten, aber Opfer von automatisierten Scripts wurden, die sie nun beschuldigen?

    10. September 2004
  • : Eckpunkte zum neuen Urheberrecht
    Eckpunkte zum neuen Urheberrecht

    Gestern wurde im Bundesjustizministerium in Berlin ein Eckpunktepapier zum „2. Korb“ der Urheberrechtsnovellierung vorgestellt. Beim Pressehintergrundgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries gabs kleine Croissants und Kaffee, dazu eine gute Stunde Unterhaltung. Die Lobbyisten der Gerätesteller (Bitkom & Co) waren ebenso da, wie die Film- und Musiklobbyisten und auch wir hatten einige Fragen. Meine Frage war ja, was ich denn als Konsument machen könnte, um an die neue Madonna-CD zu kommen. Also schilderte ich meine Erlebnisse mit Kopierschutz und kommerziellen Angeboten. Auf den Hinweis, dass ich die kopiergeschützten CDs nicht in meinem Computer abspielen könnte, ich also keine kopiergeschützten kaufen würde (Was will ich denn sonst damit), aber trotzdem vielleicht Madonna hören wollen würde, erklärte mir Frau Zypris, ich könne mir ja einen CD-Player kaufen. Aber was will ich mit einem CD-Player, wenn ich gute Boxen an meinem PC habe? Als ich dann meinte, dass ich als Linux-Nutzer keine kommerziellen Shops aufsuchen könnte, weil für Linux die DRM-Software jeweils nciht angeboten würde, meinte sie, dass ich mir das doch dnn selber programmieren könnte, worauf ich sie hinweisen musste, dass das wegen der Urheberrechtsgesetzgebung leider unter Strafe stehen würde. Helfen konnte mir da keiner vom BMJ und ich wurde an die Wirtschaft verwiesen.
    (Hallo Wirtschaft, eventuell will ich mir das nächste Madonna-Album anhören, ich mag aber keinen Kopierschutz und ich habe Linux – tut was. Übrigens mag ich auch keine verkrüppelte DRM-Dateien, die keinen offenen Standards entsprechen.)

    Der Ablauf zum „2. Korb“-Verfahren sieht nun so aus, dass nächste Woche der Referentenentwurf erstmal ins Kabinett soll und dann durch die Ministerien zirkuliert. Das Justizministerium will seine Gesprächsreihe „Geistiges Eigentum im Gespräch“ in München im Dezember fortsetzen und dann auch die parlamentarische Debatte eröffnen. Beschlossen werden soll vor „Zweites Halbjahr 2005“ nichts und dann steht auch schon der „3. Korb“ an, vermutlich ist damit die Umsetzung der umstrittenen „IP Enforcement Directive“ gemeint, die das Europäische Parlament im Frühjahr beschlossen hat.

    Das vorgestellte Ecpunktepapier enthielt erwartungsgemäss keine positiven Überraschungen, bis auf die Tatsache, dass auf ein Auskunftsrecht verzichtet wurde, was Rechteinhabern erlauben würde, ohne die Hürde „Staatsanwalt“ direkt an die Daten von Filesharing-Nutzern heran zu kommen. Das wäre unverhältnismässig, man wolle auch keine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ – ganz meine Meinung. Wir werden Frau Zypris nochmal bei der Umsetzung der „IP Enorcement-Richtlinie“ daran erinnern. Dieselbe Kritik hatten wir schon bei der Verabschiedung vorgetragen, die genau das enthält.

    Das Recht auf Privatkopie bleibt erhalten, aber nur auf dem Papier. Wenn Kopierschutz dabei ist, gibts keine Privatkopie. Das konnte natürlich nicht ohne Kritik bleiben, denn nur ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie stärkt Verbraucherrechte und muss nicht unbedingt schlecht für die Wirtschaft sein. Zufriedene Kunden gleich zahlende Kunden. Und unzufriedene Kunden weichen gerne in die komfortablen und leicht zu bedienenden Filesharing-Börsen aus. Was zu dem Thema im Eckpunktepapier drinne steht, ist umstritten, Frau Zypries und ihr Ministerialdirigent waren sich darüber bei der Pressekonferenz auch nicht ganz einig. Hier wird man mal schauen müssen, wie der genaue Wortlaut des Referentenentwurfs sein wird.

    Im übrigen fordert die CDU-Fraktion in Person des Abgeordneten Krings genau das Gegenteil von uns. Nämlich ein Auskunftsrecht und gar kein Recht auf Privatkopie. Zum Glück sind die nicht an der Macht, wenngleich durch den Bundesrat leider nicht unbeteiligt.

    10. September 2004
  • : Das Musikimperium schlägt zurück
    Das Musikimperium schlägt zurück

    Gerd Gebhard, Präsident des deutschen Phonoverbandes, hat in einem eigenen Artikel auf Spiegel-Online den Vorschlag von Oliver Moldenhauer von der Attac AG Wissensallmende zur Einführung einer Kulturflatrate geantwortet. (Das Konzept wurde mittlerweile in „Film- und Musikflatrate“ umgenannt, um Missverständnisse auszuräumen.) Dabei stellt Gerd Gebhard sieben Antithesen auf und antwortet pauschal mit „Nein“ auf den Vorschlag.

    Amüsant sind dabei viele der Antithesen, wenn das Thema nicht so ernst wäre. Z.B. die Nummer 3:

    Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.

    Da noch keines der legalen Musikangebote annähernd benutzer- / verbraucherfreundlich ist oder gar Offene Standards verwendet (Ausnahme: Finetunes mit OGG Vorbis - aber dort leider ganz üble Benutzerführung), werden diese Angebote auch ohne einer Film- und Musikflatrate in den nächsten zwei Jahren schliessen. Bestes Beispiel hierfür ist Phonoline, worüber ich schonmal berichtet hatte.

    Das Konzept von Pauschalabgaben auf Internetzugänge zur Kompensation von Künstlern und der Legalisierung von Filesharing wurde erstmals im Mai von der Grünen Jugend im Rahmen ihrer „copy4freedom- Für eine freie Digitalkultur“ – Kampagne gefordert. Im Juni wurde auf der Wizards of OS – Konferenz die „Berliner Erklärung zu kollektive verwalteten Online-Rechten: Kompensation ohne Kontrolle“ vorgestellt, die eine Musik- und Filmflatrate fordert. Gleichzeitig präsentierte ein Netzwerk von deutschen Nichtregierungsorganisationen ein Positionspapier zum laufenden 2. Korb Urheberrechtsgesetzgebungs-Prozess namens „Kompensation ohne Kontrolle“, welches sich den Forderungen anschliesst.

    6. September 2004
  • : Präsident der US-Filmindustrie im Interview zu Fair Use
    Präsident der US-Filmindustrie im Interview zu Fair Use

    Im Netz bin ich über ein aktuelles Interview mit Jack Valenti, Präsident der US-amerikanischen Filmdindustrie MPAA gestolpert. Und da ich die besten Antworten irgendwo abspeichern wollte, da man sie sicherlich nochmal verwenden kann, mache ich es gleich mal hier.

    Frage: Do consumers have a fair use right to remix a few seconds of a Hollywood movie into a home movie project?

    There is no fair use to take something that doesn’t belong to you.
    That’s not fair use. If you’re a professor in a classroom, you show ‘Singing in the Rain’ to your class. You can fast forward it, and there’s no performance fee for that. That’s fair use. Now, fair use is not in the law.

    Um das ganze nochmal auf deutsch zu wiederholen: Lehrer, die Filme oder Bücher ihren Schülern zeigen, um ihnen Allgmeinwissen und Fachwissen zu vermitteln, dürfen dies nach Herrn Valenti gerne legal tun, wenn sie den Film oder das Buch schnell vorlaufen lassen. Dabei kommen auch sicherlich die besten Lern-Resultate raus. Alles andere ist schon nicht mehr legal.

    Frage: What would you say to a mom who wants to make a backup of her kids’ DVD movies?

    When you go to your department store and you buy 10 Cognac glasses and two weeks later you break two of them, the store doesn’t give you two backup copies. Where did this backup copy thing come from? A digital thing lasts forever.

    Wenn ein Cognac-Glas kaputt geht, habe ich immer noch den Cognac. Wenn ich eine DVD kaufe, dann will ich den Film darauf haben und nicht den physikalischen Träger, der schnell verkratzt. Und wenn der physikalische Träger kaputt geht, möchte ich einen neuen haben, da ich den Film schauen möchte. Und wenn Herr Valenti mal die Lebenszeiten von Cognac-Gläsern und DVDs vergleichen würde, dann würde er feststellen, dass er auch noch in tausend Jahren aus dem Glas Cognac trinken kann und die DVD nur noch Umweltmüll ist. Und wenn ich in den USA ein Cognac-Glas kaufe, dann kann ich es auch in Deutschland mit einem deutschen Cognac trinken (wenn es den gibt?) Mit einer DVD würde das nicht klappen, weil die Filmindustrie die Erde in Länderregionen eingeteilt hat und Deutschland eine andere Länderzone ist als die USA.

    Aber was soll man dazu sagen? Armer alter Mann, der es nicht verstanden hat? Oder kann man die Filmindustrie des Diebstahls von Bürgerrechten und Freiheiten bezichtigen? Leider plappern Politiker gerne solche Phrasen nach, vor allem, wenn ihr Wahlkämpfe von Hollywood finanziert werden, was nicht gerade unüblich in den USA ist.

    31. August 2004
  • : DRM Talk endlich auch in deutsch
    DRM Talk endlich auch in deutsch

    Der grandiose DRM-Talk des Digital Rights Aktivisten Cory Doctorow auf einer Microsoft-Konferenz vor wenigen Wochen gehalten, ist endlich in einer deutschen Übersetzung erschienen. Wer schon immer mal auf 14 Seiten eine Zusammenfassung haben wollte, weshalb DRM technisch nicht funktioniert, weshalb die Verbraucher da nicht mitspielen und vieles mehr, sollte den amüsanten Vortrag nachlesen. Kernforderung ist, dass endlich mal Lösungen geschaffen werden müssen, die Verbraucher wollen. DRM gehört nicht dazu.

    Auf meinem SuSE-linux konnte ich die Datei nicht direkt öffnen, da sie nicht als PDF-Datei erkannt wurde. Erstmal abspeichern und dann lokal starten klappt aber.

    26. August 2004
  • : Und die RIAA klagt weiter
    Und die RIAA klagt weiter

    Die US-amerikanische Musikindustrie in Form ihres Verbandes RIAA klagt weiter gegen Filesharing-Nutzer. Dabei werden jetzt die Klagen gegen die Nutzer von anderen Filesharing-Systemen als Kazaa ausgeweitet, da Kazaa kaum noch jemand nutzt. de.internet.com nennt eDonkey- und Gnutella-Netze namentlich.


    Heise berichtet auch darüber:

    Die Organisation hat nunmehr 744 neue Klagen gegen unbekannt eingereicht. Außerdem wurden 152 Klagen gegen einzelne Personen vorgelegt, die in früheren Verfahren identifiziert worden waren, sich aber nicht auf eine außergerichtliche Einigung mit der RIAA im Rahmen eines umstrittenen Amnestieprogramms des Verbands einließen.

    Anscheinend mischt jetzt auch das FBI mit:

    Justizminister John Ashcroft erklärte, dass seine Behörde Verstöße gegen das Urheberrecht verfolgen werde, „auch wenn die Täter sich hinter der scheinbaren Anonymität eines Peer-to-Peer Netzwerks versteckten“

    26. August 2004
  • : USA wollen den Süden über „Geistiges Eigentum“ aufklären
    USA wollen den Süden über „Geistiges Eigentum“ aufklären

    Die USA haben ein Regierungsprogramm gestartet, um die Bevölkerung des globalen Südens über die Wichtigkeit von limitierten geistigen Monopolen (Sie nennen es „Geistiges Eigentum“) aufzuklären (Hier gibts auch einen Real-Stream dazu). Immerhin sind die grossen US-Medienfirmen die grössten Profiteure der internationalen Gesetzgebung, die sie vor einigen Jahren ohne grosse Diskussion auf internationaler Ebene durchsetzten. Nachdem wir in der EU schon den Salat mit Softwarepatenten, Urheberrecht und Markenrecht haben, gehts jetzt gen Süden. Im ersten Schritt gibts Gelder für Mexico, Parguay und Thailand, damit sie mehr „Piraterie“ bekämpfen, Lehrer ausbilden und Trainingseinheiten erstellen.

    23. August 2004
  • : Artikel zu den Filesharing-Klagewellen in USA
    Artikel zu den Filesharing-Klagewellen in USA

    Der Boston Globe hat einen sehr aufschlussreichen Artikel „Slow-moving lawsuits over music downloads producing court twists“ zu der Klagewelle der US-amerikanischen Musikindustrie, der die Strategie dahinter aufzeigt samt den Schwachstellen.

    Anscheinend will die RIAA das Auskunftsrecht, um direkt von den Providern IP-Adressen zu bekommen. Die dadurch gewonnen persönlichen Daten werden dann von privaten Schnüfflern untersucht, und die Schwächsten werden dann auf Schadensersatz verklagt. Denn nichts wäre ein schlimmeres Kommunikationsdesaster, als die Nichte eines Senators zu verklagen oder ein 13-jähriges Mädchen mit Krebs. Oder jemand, der genug Geld hat, um das ganze vor Gericht wegen Verletzung seiner/ihrer Grundrechte durchfechten zu können. Der Artikel endet dann auch mit dem sinnigen Kommentar:

    it’s that the punishments being meted out don’t fit the „crimes“ (which in this case don’t even have to be proven), and that big media is fucking up normal citizens’ lives for no reason other than to buy time for a failing business model.

    An dieser Stelle sei auch nochmal auf den CD-Boykott des Chaos Computer Club verwiesen „Informationsfreiheit ist kein Verbrechen“.

    Mittlerweile gibt es auch einen deutschsprachigen Artikel zu dem Thema bei Musikmarkt.de, indem thematisiert wird, dass die ersten Richter in den USA die Anklagen für nicht mehr verhältnismässig halten:

    „Ich habe noch nie eine Situation wie diese erlebt mit mächtigen Klägern und Anwälten auf der einen Seite und einer Menge von einfachen Leuten auf der anderen Seite“, zitiert die „LA Times“ die Bostoner Bezirksrichterin Nancy Gertner.

    Ein etwas älterer Artikel (Nielsen Rating System At Odds With RIAA’s Claim Of „Lost Sales) aus dem Mai beschäftigt sich mit den Zahlen, die die US-amerikanische Musikindustrie in Form ihres Verbandes RIAA immer präsentiert. Wahlweise steigen oder fallen die Verkäufe, je nachdem, mit wem man spricht. Bei Politikern wird dann immer von 7% weniger verkauften Alben berichtet. Dies liegt daran, dass es tatsächlich zwei Zahlen gibt. Im ersten Halbjahr 2004 wurden 7% weniger Alben von den Labels an die Läden ausgeliefert. Eine andere Zahl ist 10%, soviel mehr Alben wurden tatsächlich an der Ladentheken verkauft.

    „The RIAA reports a sale as a unit SHIPPED to record stores. Whereas Soundscan reports units sold [to the consumer] at the point of purchase. So, you’re talking about apples and oranges.“

    Mathematisch kommt dann folgendes heraus:

    Forget the confusing percentages, here’s an oversimplified example: I shipped 1000 units last year and sold 700 of them. This year I sold 770 units but shipped only 930 units. I shipped 10% less units this year. And this is what the RIAA wants the public to accept as „a loss.“

    Mit anderen Worten, Filesharing hat tatsächlich einen Effekt auf die Musikindustrie. Durch mehr KOnkurrenz muss sie Kosten sparen, eigentlich üblich in der Betriebswirtschaft. Also werden statt 100 Britney Spears Alben nur noch 93 ausgeliefert, aber trotzdem 10% mehr verkauft. What a deal!

    Abgesehen davon gibt es ja auch noch den Report aus dem Frühjahr, dass Filesharing keinerlei Einfluss auf die Verkäufe von CDs habe.

    23. August 2004
  • : Nintendo erhält Patent auf Online-Spiele
    Nintendo erhält Patent auf Online-Spiele

    Laut dem Register hat Nintendo ein US-Patent zu „home game video systems“ angemeldet, welches den Wettbewerb unter den Konsolen verändern könnte. Das Patent beschreibt Key-Features von Online-Spielen, die in der PC-Welt z.B. durchaus üblich sind. Zum Glück werden sie Argumentationsprobleme bekommen, wenn sie gegen PC-Spiele vorgehen wollen, aber was ist mit kommenden PDA-Onlinespiele?

    20. August 2004
  • : Linus Torvalds Interview mit BusinessWeek
    Linus Torvalds Interview mit BusinessWeek

    Linus Torvalds wurde von der BusinessWeek zu verschiedenen Themen interviewed.

    Was macht ihn so sicher, dass Linux eine grosse Zukunft hat?

    I think, fundamentally, open source does tend to be more stable software. It’s the right way to do things. I compare it to science vs. witchcraft. In science, the whole system builds on people looking at other people’s results and building on top of them. In witchcraft, somebody had a small secret and guarded it – but never allowed others to really understand it and build on it.

    um dann fort zu fahren:

    Traditional software is like witchcraft. In history, witchcraft just died out. The same will happen in software. When problems get serious enough, you can’t have one person or one company guarding their secrets. You have to have everybody share in knowledge.

    Auf die Frage, ob Open Source eine Chance für die USA ist, antwortet er u.a.:

    Other countries will take full advantage of open source, and it allows them to innovate and leave the U.S. behind – if it doesn’t innovate, too.

    Dazu äussert er seine Bedenken zu Softwarepatenten und eine Menge mehr. Mal wieder typisch ist die Microsoft-Banner-Werbung über dem Artikel bei BusinessWeek.

    20. August 2004
  • : Urlaubsgrüsse gegen Softwarepatente
    Urlaubsgrüsse gegen Softwarepatente

    Der FFII e.V. organisiert im Moment die Mini-Kampagne „Urlaubsgrüsse an die Politik“. Ziel ist, dass viele Menschen aus dem Urlaub Postkarten mit Urlaubsgrüssen an Abgeordnete des Europäischen Parlaments schicken und auf die Softwarepatenteproblematik verweisen und ihre Sorgen äussern. Hintergrund ist die nahende zweite Lesung des EU-Parlaments zu Softwarepatenten Mitte/Ende September.

    20. August 2004
  • : Filesharing-Software in den USA legal!
    Filesharing-Software in den USA legal!

    Die FTD titelt „Tauschbörsen triumphieren über Musik- und Filmindustrie“, Heise bringt „Schlappe für Unterhaltungsindustrie im Verfahren gegen Tauschbörsen“, aus England kommentiert The Register „Court tells RIAA and Congress to let P2P software thrive“, Musikmarkt.de bezeichnet das ganze als „Wegweisendes Urteil für Tauschbörsen“, für den Stern ist es eine „Schwere Niederlage der Musik-Giganten“ , der BoingBoing-Blog titelt „EFF wins Grokster. Software doesn’t have to be easy for Hollywood to wiretap!“ Wired schreibt „P2P Services in the Clear“ und nun hat auch Spiegel einen AP-Bericht online gestellt „Brechstangen-Produzent nicht verantwortlich für Diebstahl“.

    Worum gehts? Die US-amerikanische Musik- und Filmindustrie versuchte Filesharing-Software dafür verantwortlich zu machen, dass Menschen diese nutzen, um Filme und Musik zu tauschen. Da die Klagewellen nicht fruchteten, versuchte man nun, gleich die ganze Technik zu kriminalisieren. Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation, der als Anwalt die Filesharing-Börsen unterstützte, sagte, das Urteil folge „dem Prinzip, dass Hersteller von Brechstangen nicht verantwortlich sind für den Diebstahl, der damit verübt werden könnte“. Hier gibt eine 16MB grosse Datei mit der Verteidigungsrede von Fred von Lohmann.

    Aber die alten Dinosaurier geben sich immer noch nicht geschlagen:

    Man wolle „alle in unserer Macht stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, die zu bekämpfen, die unerlaubt vom wertvollen Eigentum unserer Mitglieder profitieren“, sagte der Präsident des Filmverbandes MPAA, Jack Valenti.

    Also weiter gegen Windmühlen rennen und Lobbyisten auf Politiker hetzen.

    Update:
    Janko Röttgers hat in seinem Weblog die PM von P2PUnited gespiegelt und für MP3-World einen Artikel dazu geschrieben: „US-Tauschbörsen gewinnen vor Gericht“. Und die beste englischsprachige Übersicht über alle möglichen Stellungnahmen und Berichte findet sich im Weblog von Ernest Miller.

    20. August 2004 1
  • : Phonoline gescheitert?
    Phonoline gescheitert?

    Phonoline, „das“ deutsche Portal für den Musikvertrieb über das Internet, steht mal wieder in der Kritik. Der deutsche Phonoverband, der die Infrastruktur zusammen mit der Telekom bereitstellt, lobt immer noch sein „Kind“. Aber laut Spiegel.de erwägt die Plattenfirma BMG bereits den Ausstieg:

    Maarten Steinkamp, Chef bei BMG Deutschland, hat eine ganz andere Meinung von dem Branchenportal. „Wir sehen Phonoline äußerst kritisch“, sagte er in einem Interview mit dem Fachblatt „Musikwoche“. „Wir müssten eigentlich das Geld, das wir in Phonoline gesteckt haben, zurückbekommen. Es ist ein Wahnsinn.“

    Wahnsinn ist auch das Angebot – viel ist nicht zu finden – und die Nutzerführung ist grottenschlecht. Von Anfang an versprühte Phonoline keineswegs den Charme des Aufbruchs ins digitale Zeitalter. Kein Wunder, dass niemand Phonoline nutzen will.

    Erst wenn es Angebote gibt, die einfach zu nutzen sind, offene Standards bei den Musikdateien bieten (MP3 oder Ogg), der Preis nicht zu hoch ist, Vielfalt geboten wird und die die Vorteile von Filesharing-Netzen nutzen, wird Online-Musikvertrieb überhaupt eine Chance haben.

    18. August 2004