Urheberrecht
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: Tonspion berichtet über die Privatkopie
: Tonspion berichtet über die Privatkopie Auf Tonspion ist ein Artikel zum Thema Privatkopie. Der Artikel ist nicht schlecht und auf jeden Fall lesenswert. Allerdings machen sie auch den Fehler, das Ende der Privatkopie nahen zu sehen:
Dennoch ist die Musikindustrie in Europa fest entschlossen, das Recht auf Privatkopie abzuschaffen. In Frankreich wird ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit heiß diskutiert. Es ist zu erwarten, dass auch in anderen EU-Ländern entsprechende Debatten anstehen und die entsprechende EU-Richtlinie zur Privatkopie in die Gesetzestexte einfließen wird.
Wie ich schonmal vor einer Woche geschrieben hatte, ist diese EU-Richtlinie aus dem Jahre 2001 in Deutschland im sog. „Ersten Korb“ in nationales Recht umgewandelt worden. Warum Frankreich diese EU-Richtlinie nicht schon früher so umgesetzt hat, wie die Lobbyisten es der EU in den Richtlinientext diktiert haben, weiss ich nicht. Eine Privatkopie ist in Deutschland nur noch gestattet, sofern kein Kopierschutz verwendet wird. Eine gekaufte CD mit Kopierschutz darf so nicht mehr kopiert werden. Das ist nicht schön und bringt langfristig massivste Probleme, weil es hier nicht nur um Musikprodukte geht, sondern diese Entscheidung grossen Einfluss auf die Zukunft eienr beginnenden Wissensgesellschaft hat.
Mehr Informationen finden sich übrigens beim Verbraucherportal iRights und bei der Initaitive Privatkopie.net
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: Bagatellklausel auf Druck der Lobby abgeschafft
: Bagatellklausel auf Druck der Lobby abgeschafft Frau Weiss ist Kulturstaatsministerin und äussert sich gerne zu netzpolitischen Themen. Gerade ist sie in Cannes und schmeisst mal eben die „Bagatellklausel“ aus dem Urheberrecht heraus.
Erst am 7.4.2005 sagte sie in einem Interview zur Bagetellklausel folgendes:
Im Einklang mit der Justizministerin halte allerdings auch ich nichts von einer „Kriminalisierung der Schulhöfe“. Diesem Aspekt hat der Gesetzgeber im ersten Korb auch Rechnung getragen, indem er die Privatkopie lediglich von offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen verboten hat. Ohnehin entspricht der geplante Strafausschließungsgrund auch der bisherigen Praxis der Staatsanwaltschaften, im privaten Bereich nicht jede einzelne unzulässige Kopie zu verfolgen. Verfolgungsaktivitäten in diesem Umfang sind weder möglich noch wünschenswert. Ich sehe deshalb in der Bagatellklausel einen tragbaren Kompromiss, zumal sie den Verursachern der großen wirtschaftlichen Schäden ohnehin nicht zu Gute kommt.
Und nun, nur gut einen Monat später, zitiert die Kölnischen Rundschau am 17.5.2005 Frau Weiss:
Zum Thema Film-Piraterie betonte sie, dass alle Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz in Deutschland illegal seien und blieben. „Ich bestehe darauf, dass es keine Bagatellregelung gibt“, sagte Weiss. „Da wird man nicht den einzelnen Schüler für einen Download bestrafen. Aber es muss gesetzlich klar sein, dass das verboten ist und Schaden anrichtet.“
Damit hat sich mal wieder die Filmindustrie durchgesetzt, die mit „Raubkopierer sind Verbrecher“ die passende Lobby- & Einschüchterungskampagne fährt und schon im Februar mit einem Brief an die Bundesregierung die Abschaffung der Bagatellklausel forderte. Und auch die CDU dürfte sich freuen, die dies für die Filmindustrie immer fleissig mit forderte.
Naja, viel Spass mit der Kriminalisierung der Schulhöfe.
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: Der französische „zweite Korb“
: Der französische „zweite Korb“ Über das Urheberrecht liest man öfters ziemlichen Mist. Gerade ist mir wieder der Pressetext aus Österreich aufgefallen, der über einen französischen „2. Korb“ schreibt. Nachdem zwei Gerichte in letzter Zeit in Frankreich das „Recht auf Privatkopie“ anerkannt haben, soll dies nun geändert werden, wie sich Pressetext auf Le Figaro bezieht: „Die Tage der Privatkopie seien gezählt“. Für uns Deutsche nichts ungewöhnliches. Hier wurde eine digitale Privatkopie von Werken, die mit einem Kopierschutz versehen sind, schon im „1. Korb“ abgeschafft. Sonst gibt es neben unwichtigen Informationen noch solche Stilblüten zu entdecken:
Für die Musikindustrie würde die Abschaffung der Privatkopie das Ende ihres Alptraums, der sie seit Napster und Peer-to-Peer heimsucht, bedeuten, während die Elektronikindustrie von der Besteuerung für digitale Träger befreit werden würde.
Nur dumm, dass Urheberrechtsabgaben keine Steuern sind und auch Deutschland mit der Abschaffung der digitalen Privatkopie „den Alptraum der Musikindustrie“ nicht beseitigt hat…
Die Umsetzung dieses Systems würde mit der zusätzlichen Verbesserung von digitalem Kopierschutz die Zahl der Anzeigen von Raubkopien sowie die Höhe der Schäden, die der Musikindustrie durch diese entstehen, in wenigen Jahren auf nahezu Null herunterschrauben.
Und zum Schluss des Artikels gibt es wieder das Märchen von DRM, dass zukünftig flächendeckend überall wirken soll und kein Kopieren mehr zulässt… Natürlich alles nur zum Wohle des Verbrauchers.
Das einzige lesenswerte an dieser News ist, dass Frankreich nun auch seinen „2. Korb“ hat. War mir bisher nicht bewusst. War aber klar, dass die Lobbyisten der Muik- und Filmindustrie nach den Gerichtsurteilen Sturm auf die Politik laufen. Und gerade stelle ich noch fest, dass der Musikmarkt die News komplett übernommen hat. Wäre ja eigentlich zu erwarten gewesen.
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: Cory Doctorow zum Thema Broadcast-Flag
: Cory Doctorow zum Thema Broadcast-Flag Cory Doctorow schreibt auf PopularScience über die Broadcast-Flag und welche Auswirkungen ein solches Gesetz auf Innovation und Wettbewerb hätte: „You Deserve Your RiVo – THE ISSUE: The RIAA wants to take away your right to record songs off the radio“
Today you can buy similar devices for radio—sometimes called RiVos—including Griffin’s Radio Shark and Neuros’s MP3 Computer, that connect to your computer and record programs to your hard drive. The next generation of these gadgets will go those one better, recording all of the radio stations in a frequency band simultaneously, then picking out individual songs and arranging them into playlists. Goodbye channels, chatter, idiot DJs and throwaway music. Who needs live radio when you’ve got a RiVo?
The problem is that tomorrow RiVo may be illegal. A new generation of radio called Digital Audio Broadcast (DAB, a.k.a. digital radio) is coming, and the Recording Industry Association of America (RIAA) is dedicated to making sure no RiVo-like device for digital radio ever reaches the marketplace. DAB is just beginning to show up in the U.S., but it will eventually replace analog FM and AM broadcasts. What worries the RIAA is that a DAB signal sounds better than analog, and it can carry information such as names of tracks and artists and be easily recorded to a hard drive. RiVo functionality could be in every DAB tuner.
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: OLG Hamburg kennt kein Auskunftsrecht
: OLG Hamburg kennt kein Auskunftsrecht Für das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gibt es kein Auskunftsrecht für Rechteinhaber auf Herausgabe von Provider-Kundendaten. Damit kassierte eine höhere Instanz das Urteil des Landesgericht Hamburg, das vor kurzem ein Auskunftsrecht für rechtens gefunden hatte. Begründung für das OLG war eine fehlende rechtliche Grundlage.
Aber diese ist auf dem Weg. Unklar ist noch, bei welchem Gesetzesvorhaben die Rechteinhaber ein Auskunftsrecht durchsetzen werden. Wird es der zweite Korb der Urheberrechtsreform werden? Oder die Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum? Oder wird es etwa der neue Referentenentwurf für ein neues Telemediengesetz?
Heise weiss mehr: Kein Auskunftsrecht für Plattenlabel auf Herausgabe von Provider-Kundendaten
Ob die beiden Urteile auch in Zukunft Bestand haben werden, ist fraglich. Schließlich plant der Gesetzgeber im Rahmen des neuen Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 12 Absatz 3 eine Auskunftsregelung, wonach Diensteanbieter „Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen“ erteilen dürfen.
Juristen befürchten, dass es nicht bei einem „Dürfen“ bleibt, sondern ein ausdrücklicher Auskunftsanspruch zu Gunsten von Urheberrechtsinhabern statuiert wird. Auch aus Sicht des Datenschutzes wird die schwammige Formulierung der Auskunftsregelung scharf kritisiert. So spricht beispielsweise der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Johann Bizer, von einer „Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Auftrag der Verfassung, normenklare und bestimmte Regelungen zu treffen“.
Und auch intern.de berichtet: Keine Auskunft ohne Staatsanwalt
Doch nach dem zweimaligen Scheitern dieses Versuchs scheint es klar, dass die Industrie auch weiterhin den strafrechtlichen Weg einschlagen muss, wenn ihr Rechtsverstöße im Internet bekannt werden. Sie muss dem Staatsanwalt ihr Begehren und ihre Beweise zur Prüfung vorlegen, und dieser wird dann entscheiden, welche rechtlichen Schritte notwendig sind.
Insofern ändert sich an der Situation für P2P-Nutzer so gut wie nichts. Denn bisher hat die Musikindustrie schon mehrfach demonstriert, dass sie auf diesem Weg ihre Rechtsansprüche durchsetzen kann. Und nach einer entschiedenen Strafsache ist es immer noch möglich, zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatz) gegen den dann bekannten Täter durchzusetzen.
Insofern dauert es noch ein wenig, bis Provider zu Hilfspolizisten gemacht werden.
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: DRM mit RFID mixen
: DRM mit RFID mixen Man nehme zwei aus Verbraucherschutz-Sicht umstrittene Technologien und mixe sie zu etwas neuem:
Laut einem Bericht im RFID Journal arbeitet eine Gruppe des Wireless Internet for Mobile Enterprise Consortium (WinMec) an einem Konzept, bei dem sich DVDs mit eingebettetem RFID-Tag vor dem Abspielen gegenüber einem im Player integrierten RFID-Reader korrekt authentifizieren müssen.
Heise weiss mehr. Alles natürlich nur, um Kopien verhindern zu wollen.
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: Auferstehung der Broadcast-Flag?
: Auferstehung der Broadcast-Flag? Die vor kurzer Zeit vor einem US-amerikanischen Gericht gescheiterte „Broadcast-Flag“ steht kurz vor der Wiederauferstehung. Die MPAA, der US-amerikanische Lobbyverband der Filmindustrie kauft im Moment wieder Kongressabgeordnete, um die „Broadcast-Flag“ „gerichtsfest“ durch zu setzen. Natürlich hat man auch gleich den passenden Gesetzentwurf, damit die Abgeordneten „entlastet“ werden. Der Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge wurde der Entwurf zugespielt.
Declan McCullagh beschreibt dies in seinem Blog auf News.com:
Advocacy group Public Knowledge, which sued to challenge the FCC’s broadcast flag, says it has obtained a copy of the Motion Picture Association of America’s draft legislation.
The draft bill says, simply, that the FCC will „have authority to adopt regulations governing digital television apparatus necessary to control the indiscriminate redistribution of digital television broadcast content over digital networks.“ The DC Circuit nixed the flag on the grounds that the FCC didn’t have the authority. This language would clear that up.
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: Referentenentwurf zum Telemediengesetz
: Referentenentwurf zum Telemediengesetz Unsere Bundesregierung mal wieder… Diesmal gibt es einen Referentenentwurf für ein Telemediengesetz (PDF) aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wie Heise berichtet.
Grösster Nutzniesser sollen Online-Auktionen wie eBay sein. Allerdings können die Probleme, die mit dem Gesetzesentwurf beseitigt werden sollen, auch anders gelöst werden:
Datenschützer befürchten dagegen, dass der Gesetzgeber mit der unbestimmten Passage einer „Blockwartmentalität“ von Anbietern Tür und Tor öffnet. Sie verweisen darauf, dass sich eBay zunächst selbst um die Absicherung seiner Plattform mit verlässlichen Authentifizierungsmethoden kümmern sollte.
Eine grosse Hilfe für mehr Innovation im digitalen Zeitalter ist folgendes:
Unpräzise verläuft auch die Grenze zu „journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien“, welche die Länder im Rundfunkstaatsvertrag in einem neuen Unterabschnitt regeln wollen (PDF). Laut TMG-Entwurf sollen auch Internet-Radios, Live-Streamings und Webcasting als Rundfunk gelten. Deren Anbieter müssten dann eine Zulassung nach Landesrecht stellen, während Telemedien an sich zulassungsfrei bleiben.
Wie soll ich das jetzt verstehen? Anscheinend ist es in den höheren Behördenetagen noch nicht durchgedrungen, dass es Innovationen wie Podcasting gibt. Zumindest ahne ich böses, wenn ich diese Zeilen bei Heise lese, dass man zukünftig für das Bereitstellen von Podcasts oder das Streamen von Vorträgen eine Zulassung durch Landesbehörden brauchen könnte. Hallo? Realität? Wie war das nochmal mit der Förderung von Innovation? Das Innovationsjahr schon wieder vorbei?
Was mir eben noch beim lesen des Referentenentwurfes auffällt: Fällt p2p/Filesharing auch unter das Telemediengesetz? Mit meinen juristischen Laienkenntnissen würde ich das so interpretieren!
Noch schlimmer sieht es, wie immer, beim Datenschutz aus:
Der TMG-Entwurf liebäugelt auch mit einem erweiterten Auskunftsanspruch zur Herausgabe von Nutzerdaten durch Internet-Provider. „Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zu Fragen der Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Auskunfterteilung sind noch nicht abgeschlossen“, besagt zwar eine Fußnote. Eine vorbereitende Klausel findet sich aber schon in § 12: „Der Dienstanbieter darf nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen erteilen“, heißt es dort.
Ich erinnere mich noch an die erste Pressekonferenz zum zweiten Korb des Urheberrechtes, wo unsere kompetente Justizministerin Brigitte Zypries ausdrücklich darauf hinwies, dass ein Auskunftsrecht verfassungsrechtlich wohl nicht möglich sei. Also mal schnell ein paar Schrauben in anderen Gesetzen stellen, damit die Lobbyisten von der Unterhaltungsindustrie nicht ständig nerven und endlich das bekommen, was sie am lautesten brüllen…
Und dann biegt mal wieder der Schily um die Ecke und kündigt im nächsten Artikel einen „Nationalen Plan zum Schutz der Infrastrukturen“ an:
Auf dem heute eröffneten 9. Deutschen IT-Sicherheitskongress des BSI in Bonn erläuterte Schily, dass er dem BSI hierfür operative Aufgaben übertragen werde. Diese werden „weit über die derzeitigen beratenden Funktionen hinausgehen“ erklärte BSI-Präsident Udo Helmbrecht. Das BSI werde zur „vierten Säule“ der inneren Sicherheitsarchitektur neben Verfassungsschutz, Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt ausgebaut werden, die auch an die Politik „stringente Empfehlungen“ geben werde.
Da sehnt man sich schon nach einer anderen Regierung als Hüterin von Bürger- und Verbraucherrechten. Aber wenn ich mir die Beckstein/Westerwelle/Krings – Opposition ansehe, dann habe ich doch eher das Gefühl, dass die das noch krasser und radikaler können. Und auch machen werden.
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: Die Angst vor Podcasting
: Die Angst vor Podcasting Aus einer Kolumne in der Chicago Tribune: Da geht in Chicago der Radiojournalist Steve Dahl für seine lokale Show auf dem Sender WCKG-FM 105.9 neue Wege und stellt Podcasts ins Netz und schon kommen die Anwälte. Der Sender gehört nämlich zu Infinity Broadcasting und die wiederum zum Viacom-Konzern. Die Anwälte von Infinity gehen davon aus, dass die Abspielrechte, für die Lizenzgebühren gezahlt werden, nur fürs Streaming gelten und möglicherweise nicht für Downloads beim Podcasten. Und so fürchtet man sich vor einem Präzedenzfall vor Gericht, was in den USA sehr teuer sein könnte. Denn die Verwertungsgesellschaften könnten dagegen klagen. Wieder mal ein gutes Beispiel, wie Innovation durch ein unflexibles Urheberrecht verhindert wird.
A local radio pro has found out that distributing his program like an amateur isn’t as simple as it sounds.
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: Ein Sieg für die freie Digitalkultur: Broadcast Flag verhindert!
: Ein Sieg für die freie Digitalkultur: Broadcast Flag verhindert! Von Public Knowledge:
Public Knowledge is pleased to announce that The U.S. Appeals Court for the D.C. Circuit this morning threw out the Federal Communications Commission’s order establishing the so-called “broadcast flag.”
In a unanimous opinion, the court agreed with our argument that the FCC exceeded its authority in creating this broadcast flag scheme. Judge Harry T. Edwards, writing for the court, said: “In the seven decades of its existence, the FCC has never before asserted such sweeping authority. Indeed, in the past, the FCC has informed Congress that it lacked any such authority. In our view, nothing has changed to give the FCC the authority it now claims.”
Die Electronic Frontier Foundation schwingt die Sieges-Fahnen: Waving Flags of Victory
The court ruled, as we argued, that the FCC lacks the authority to regulate what happens inside your TV or computer once it has received a broadcast signal. The broadcast flag rule would have required all signal demodulators to „recognize and give effect to“ a broadcast flag, forcing them not to record or output an unencrypted high-def digital signal if the flag were set. This technology mandate, set to take effect July 1, would have stopped the manufacture of open hardware that has enabled us to build our own digital television recorders.
This is extraordinary victory for fair use and innovation.
Cory Doctorow erklärt auf BoingBoing:
My first day on the job at EFF was at the first meeting where they were negotiating the Broadcast Flag, a set of rules for restricting the features of digital television devices to those that were approved by the Hollywood executives who tried to ban the VCR. The rules set out to ban the use of Open Source/Free Software in digital television applications, and to require hardware components to be designed to be hard or impossible to create open drivers for. Fox exec Andy Setos told me that we were there to create „a polite marketplace“ where no one would be allowed to disrupt his business model without getting his permission and cooperation first (cough planned economy cough commies cough).
I’m honored and thrilled to have been part of the gigantic upswelling of public outcry over this naked attempt to bootstrap the studios’ limited monopoly over copying movies into an unlimited monopoly over the design of every device that might be used to copy a movie.
Die Computerwoche widmet der Entscheidung eine kleine Meldung:
Die Filmindustrie hatte das broadcast flag gefordert, damit Verbraucher nicht Filme im Fernsehen mitschneiden und anschließend über Tauschbörsen könnten. Verbraucherschützer gingen dagegen auf die Barrikaden. Aus ihrer Sicht hätte die neue Technik Geräte unangemessen verteuert und zudem die legale Nutzung der Aufnahmetechnik verhindert.
Eine Argumentation der Gerichtsentscheidung:
We can find nothing in the statute, its legislative history, the applicable case law, or agency practice indicating that Congress meant to provide the sweeping authority the FCC now claims over receiver status. And the agency’s strained and implausible interpretations of the Communications Act of 1934 do not lend credence to its position. As the Supreme Court has reminded us, „Congress does not…hide elephants in mouseholes.“ Whitman v. Am. Trucking Association 531 U.S. 457, 468 (2001). In sum, we hold that the Commission only has general autority under Title 1 to regulate appartus used for receipt of radio or wire communication while those appartus are engaged in communication.
Worum gehts denn überhaupt? Die deutsche Wikipedia beschreibt die Broadcast-Flag im Moment folgendermassen:
Die Broadcast Flag ist eine weitere Form des Digital Rights Management (digitale Rechteverwaltung), abgekürzt DRM, nur speziell auf den Einsatz für Fernsehübertragungen bezogen.
Den Inhalteanbietern und den Rechteeigentümern wird dabei erlaubt Kopie und Weiterverbreitung einzelner Sendungen zu unterbinden oder einzuschränken, z.B. durch Limitierung der Anzahl von Kopien oder Einschränkung der Abspielbarkeit auf nur bestimmten, genehmigter Hardware. Ergänzt wird dies durch eine Regulierung der Empfangstechnologie: So können Hersteller von digitalen Empfangsgeräten dazu gezwungen werden, nur noch zu dem Kopierschutz-Signal kompatibele Geräte herzustellen, welche dann das Signal richtig auswerten und die Nutzung entsprechend beschränken. Diese Regulierung kann sich auch nur auf bestimmte Schnittstellen beziehen, welche das Signal nur mit Kopierschutz digital ausgeben können ( HDMI oder DVI‑D ) und dabei das ausgegebene Signal an den analogen Schnittstellen künstlich verschlechtern, damit keine hochwertigen Kopien darüber angefertig werden können. Besonders tragisch kann dieses herunterrechnen bei Sendungen sein, die in HDTV-Qualität ausgestrahlt werden und dann aber nur über die digitalen Schnittstellen in voller Auflösung ausgegeben werden dürfen, aber über analogem DVI‑A, YUV oder RGB auf unter PAL-Qualität absichtlich herunterverschlechtert werden. Dann wäre HDTV sinnlos und ältere HDTV-fähige Displays, Projektoren und Monitore, welche noch über analoge Eingänge angesprochen werden, wären somit nutzlos.
Mehr Links zu Blogs und News:
de.internet.com: US-Berufungsgericht kassiert Kopierschutz für digitales Fernsehen
Techdirt: Broadcast Flag Mandate Outside The FCC’s Authority
Ernest Miller: Victory in Broadcast Flag Case! FCC Has No Authority Says Court
Slashdot: FCC Broadcast Flag Struck Down
Susan Crawford: DC Circuit to FCC: Back Off
News.com: Court yanks down FCC’s broadcast flag
Heise: Broadcast Flag: Schlappe für die FCC
Futurezone: Kein Kopierschutz für digitales US-TV
Golem: USA: Gericht verhindert Einführung des Broadcast Flag
The Register: Court blasts FCC on broadcast flag
Wired: Court Nixes ‚Broadcast Flag’Ein grosser Sieg für eine freie Digitalkultur. Gratulation an die US-amerikanischen Bürger- und Verbraucherrechtler!
Ältere Einträge zur Broadcast-Flag:
23.2.2005: Mehr zum Broadcast-Flag Verfahren
22.2.2005: Klage gegen Broadcast-FlagEFF-Seite zur Broadcast-Flag
Englische Wikipedia zur Broadcast-Flag
Public Knowledge: Broadcast Flag Court Challenge -
: „Vision 2015: Die Zukunft der Ideen – Urheberrecht in der digitalen Welt“
: „Vision 2015: Die Zukunft der Ideen – Urheberrecht in der digitalen Welt“ Matthias Spielkamp und Till Kreutzer vom Urheberrechtsportal iRights waren am 3. Mai als Referenten zu Gast bei der forward2business-Zukunftsuniversität unter dem Titel „Vision 2015: Die Zukunft der Ideen – Urheberrecht in der digitalen Welt“. Ihr Urteil zum derzeitigen Stand des Urheberrechtes: „Das deutsche Urheberrecht ist undurchsichtig und unflexibel“.
Man müsse scharf abgrenzen, was legal und was illegal ist, erklärte Matthias Spielkamp. Vor allem bei Tauschbörsen entstehe oft der Eindruck, dass jeder Download einen Rechtsbruch bedeute. „Dieser Eindruck ist falsch“, so Spielkamp. Die Schwierigkeit sei jedoch festzustellen, was legal ist und was nicht. Durch Medienkampagnen, wie zum Beispiel der „Hart aber gerecht“ – Kampagne der Filmindustrie, würden die Bürger manipuliert und eingeschüchtert statt aufgeklärt.
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: USA Today Kolumne zu Kopieren und Musikindustrie
: USA Today Kolumne zu Kopieren und Musikindustrie Kevin Maney schreibt in seiner Technology-Kolumne auf USA TODAY über den chinesischen und US-amerikanischen Musikmarkt: If pirating grows, it may not be the end of music world. Er kommt zu dem Urteil, dass das Kopieren von Musik Künstlern nicht so schadet, wie oftmals in Medien kommuniziert, und neue Wege gefunden werden müssen, um einen gerechten Ausgleich zwischen Künstlern und Verbrauchern zu finden.
That would be nice for consumers and really bad for record companies and retailers. But the biggest concern is that this will be terrible for artists. If artists can’t earn money, economic logic says they might stop making music, which would be a major loss for society.
But is that equation true? While visiting USA TODAY last week, Roger McGuinn, who led the Byrds in the 1960s, said he earned just 0.0007 cents on each early Byrds album sold. He adds that although Arista Records sold 500,000 of his solo album, Back From Rio, McGuinn never got a penny. In other words, thanks to the machinations of the recording industry, McGuinn has never made any real money on even his most popular recorded music.
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: Fort Culture – What’s at stake in the fight for digital rights
: Fort Culture – What’s at stake in the fight for digital rights Downhill Battle leisten in den USA echt grossartiges. Fast jeden Monat gibt es neue Aktionen und Webseiten zum Thema Copyright&Culture. Gestern erschien: „Fort Culture – What’s at stake in the fight for digital rights“.
Who will be in charge of culture?
This is not a philosophical question, it’s a practical one and it could be decided in the next few years. The internet is making a new kind of culture possible: one where individuals can be a part of creating the mainstream. Hollywood is doing everything it can to stop that from happening and the next few years could define the next few decades. Fort Culture is a homebase for understanding and discussing this fightFort Culture enthät zum Start schon eine Menge Artikel zu den verschiedenen Aspekten des Themas. Eine neue Idee ist, mehr Menschen in die Kampagne dadurch einzubinden, dass die Verwaltung von relevanten Artikeln zum Thema via del.icio.us gemanaged wird. Mitmachen ausdrücklich erwünscht.
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: Knast ersteigern?
: Knast ersteigern? Den „Raubkopierer sind Verbrecher“-Machern fällt auch nichts Neues mehr ein, um mit ihrer manipulierenden Kampagne in die Öffentlichkeit zu kommen. Hab mir ja erstmal überlegt, ob ich überhaupt was zu ihrer neuesten Presseverlautbarung sagen soll. Andererseits ist eine ihrer Kampagnenideen sowas von bescheuert, dass ich da gar nicht drumherum komme. Und zwar gehts um ihre „erfolgreiche Knast-On-Tour“-Sache. Den Knast wird man bei eBay für einen Tag ersteigern können.
„Der Knast wird an einem von ihnen gewünschten Ort aufgebaut, sie können ihre Freunde einladen und werden mit Wasser und Brot, aber auch mit Kinokarten versorgt“. Zusätzliches Schmankerl: Schauspieler aus der RTL-Fernsehserie „Hinter Gittern“ sollen als Aufseherpersonal fungieren.
Hey, so ein Feature wollte ich immer schon auf meiner Party haben. Die Schauspieler kann man dann in den „Knast“ sperren und mit Torten beschmeissen, während sie die Werbeflyer aufessen müssen. Aber ich vermute mal, das wird nach 5min langweilig. Und Torten müssten sie schon selbst mitbringen… Vermutlich werden die Macher der Kampagne selbst bei eBay mitsteigern, damit sich überhaupt ein Dummer dafür findet.
Der Moment, wo ich zum ersten Mal ein Nachtsichtgerät im Kino auf mich gerichtet sehe oder Taschenkontrollen am Eingang durchgeführt werden, wird übrigens mein letztes Mal in einem (Mainstream-) Kino sein. Save Privacy!
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: p2p-Nutzerzahlen verdoppelt
: p2p-Nutzerzahlen verdoppelt Dass sich seit Beginn der IFPI-Klagewellen die p2p Nutzerzahlen verdoppelt haben, ging ja schon diese Woche durch die Medien. Die dazu passende Grafik hatte ich aber noch nicht:

Sieht wachsend aus, oder? Dabei fehlen noch viele Filesharing-Dienste wie BitTorrent, WinMX, SoulSeek, Sharaza, FileTopia oder OpenFT! Vielleicht ist die Klagewellen-Kampagne ja doch eine versteckte Marketing-Kampagne für p2p-Dienste, um dann in den nächsten Jahren die passenden Geschäftsmodelle seitens der Industrie zu präsentieren? Die schrottigen DRM-Downloadplattformen werden ja verständlicherweise nicht so von den Verbrauchern angenommen wie erhofft. Aber vermutlich wird die IFPI die Zahlen wieder vollkommen anders interpretieren, in ihrer Glaubenswelt sind die Nutzerzahlen ja fast um die Hälfte gesunken.
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: Animation: Wie Softwarepatente wirken
: Animation: Wie Softwarepatente wirken Softwarepatente sind für Laien ein sehr komplexes Thema. Jetzt gibt es beim FFII eine von Gavin Hill erstellte Animation, die in 4min erklärt, wie das System funktioniert und was daran schädlich für Innovation, Wettbewerb und Verbraucher ist. (In Englisch)

* Quicktime/MPEG4, 12.7 MB
* MPEG1, 17.4 MB – lower qualityPrädikat: Pädagogisch wertvoll. Bitte weiterverteilen!
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: Radiosendung: Peer-to-Peer File Sharing
: Radiosendung: Peer-to-Peer File Sharing Der US-Radiosender NPR hat in seiner Sendung „Justice Talking“ ein Special zum Thema „Peer-to-Peer File Sharing“ gemacht. Zu Gast im Studio waren Dean Garfield, Vice President and Director, Legal Affairs, Worldwide Anti-Piracy at the Motion Picture Association of America (MPAA) und Kembrew McLeod, ein Journalist, Activist, Künstler und Professor in the department of communication studies at the University of Iowa. Er ist Autor zweier Bücher, “Owning Culture: Authorship, Ownership and Intellectual Property Law” und “Freedom of Expression®: Overzealous Copyright Bozos and Other Enemies of Creativity.” Eine sehr interessante Diskussion:
Although the recording industry claims progress with its controversial legal campaign against file swappers, its optimism may clash with evidence that peer-to-peer file sharing is at an all-time high. How far can the entertainment industry go to safeguard its ownership interests in music, movies and other digital content?
Der Stream ist 55min lang und liegt leider nur im WMA-Format vor.
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: Wissensspiel: Urheberrecht für Anfänger
: Wissensspiel: Urheberrecht für Anfänger Das Bundesjustizministerium macht ja seit einem halben Jahr die Kampagne „Kopien brauchen Originale“, um für das Urheberrecht zu werben. Die technischen Probleme hat man immer noch nicht im Griff, wenn man sich die URLs ansieht, die nicht besonders lesbar sind. Und immer noch muss ich darüber schmunzeln, dass das Netzwerk Neue Medien nicht bei den Akteuren der Urheberrechtsdebatte aufgelistet ist, sondern unter Fachjournalismus. Natürlich kann man unsere Pressemitteilungen zur Urheberrechtsdebatte als Fachjournalismus ansehen. Muss man aber nicht.
Aber da mich gerade die Frage per Jabber, wo man denn Argumente pro Urheberrecht für ein Uni-Planspiel finden kann, besuchte ich mal wieder die Webseite und wollte zum ersten Mal das Wissensspiel zum Urheberrecht mitmachen. Die erste Frage klappte noch prima: „Edeltraut hat sich bei Kazaa „Like a Virgin“ von Madonna heruntergeladen. Legal?“. Klar ist das legal. Aber auch nicht besonders schlau. Dafür gibts bessere Tauschbörsen.
Die zweite Frage amüsierte uns dann doch sehr:

Da keine Lösungen vorgegeben wurden, haben wir uns mal schnell was ausgedacht:
„Was ist mit Digital Rights Management gemeint?“
1) Digitale Rechteminimierung?
2) Entmündigung der Verbraucher und Kreativen?
3) Digitaler Stacheldraht im Netz?
Nummer 2 ist übrigens die richtige Lösung. Sagt das Spiel.
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: Heute-Journal subversiv?
: Heute-Journal subversiv? Kam gerade per Jabber rein:
Im Heute Journal hat der Moderator einen Beitrag von seiner Vorsendung unverändert übernommen. Zum Tage des Geistigen Eigentum. Kopieren ist die schönste Form der Würdigung, meinte er dann noch.
Wieso gibts das Heute Journal eigentlich nicht im Netz zu streamen?
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: Hurra zum Tag des Geistigen Eigentums!
: Hurra zum Tag des Geistigen Eigentums! Nach dem „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ gibt es wieder einen Grund zu feiern: Heute ist der Tag des Geistigen Eigentums! (TdGE) Schon gestern meldete sich Dr. Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion mal wieder zu Wort und erzählte nur dasselbe wie in seiner Pressemitteilung von vergangener Woche: Weg mit dem störenden Datenschutz durch ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, damit diese effektiver und schneller Bürger verklagen können, die zu privaten Zwecken Kulturgüter im Internet tauschen. Und weg mit der Bagatellgrenze, damit auch jeder schnell verklagt werden kann, der mal den „neuesten Robbie Williams Song“ herunterlädt. Diese Woche findet er aber ausnahmsweise nicht die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Kampagne toll, sondern die WIPO. Diese hat den „TdGE“ ausgerufen, um „den Wert des geistigen Eigentums der Öffentlichkeit stärker bewusst zu machen“. Der Phonoverband feiert gleich öfters im Jahr den „TdGE“ mit denselben hehren Zielen: Immer dann, wenn neue Klagewellen kommuniziert werden. Das passt ja passend, da dessen internationaler Dachverband bei der WIPO als Nicht-Regierungsorganisation registriert ist und die halt nur einen Tag im Jahr haben. Die Verbände der Filmindustrie feiern immer den „TdGE“. Immer, wenn man im Kino für einen Film bezahlt hat und immer öfters auch im Werbefernsehen. Und hier schliesst sich wieder der Kreis, weil Herr Krings immer genau das fordert, was die Verbände und Firmen der Unterhaltungsindustrie wünschen.
Passend zum „TdGE“, biegt dann die SPD mit einer vollkommen unerwarteten Botschaft in Form eines Online-Banners um die Ecke: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Artikel 14, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. Ein medialer Ausdruck der Frühlingsgefühle von Müntefering und Schröder, die derzeit wieder massiv versuchen sich zu ihren Idealen bekennen, um ihre Kernwählerschaft für NRW mobilisiert zu bekommen?
Ja, wie wärs denn mal wieder mit mehr Balance in der Urheberrechtsgesetzgebung? Das „Recht auf Privatkopie“ wird genau mit diesem Artikel 14 aus dem Grundgesetz begründet. „Sozialbindung des Urheberrechts“ nennt man dies in der Fachdiskussion. Und die Rechte der Verbraucher könnten echt ein wenig mehr Balance vertragen. Aber noch vor wenigen Monaten hiess es von der SPD in Form von Gerhard Schröder:
“Es gibt Bestrebungen, die Privatkopie zu erlauben, also eine Regelung, die auf gut deutsch gesagt das Klauen erlaubt. Wir können die Privatkopie wohl nicht verhindern, aber wir unterstützen nicht diese Idee und tragen damit dauerhaft dazu bei, dass sich neue Geschäftsideen am Markt entwickeln können.”
Schröder hätte es damals als Jurist besser wissen müssen. Aber auch die Bagatellgrenze will er jetzt nicht mehr. Und gerade die war Justizministerin Zypries so wichtig, um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ zu verhindern. Wo wir wieder bei Herrn Krings wären. Der trifft sich gerne mit den Verbänden der Unterhaltungsindustrie. Genau wie der Kanzler, nur ein wenig öfters. Der Phonoverband schreibt sogar Pressemitteilungen, wenn der Kanzler mit ihm geredet hat und verkündet die neue Linie der Bundesregierung.
Vermutlich wird sich die SPD in der Urheberrechtsdebatte nicht an ihre neue Botschaft erinnern. Oder sie anders interpretieren. Die steht ja nur im Internet. Dass ich den Banner erst heute gesehen habe, ist sicherlich reiner Zufall und hat nichts mit dem „TdGE“ zu tun. Und ist sicher ganz „Analog“ gemeint. Aus diesen und anderen Gründen wird es wohl leider nichts mit einem durchsetzungsfähigen Recht auf Privatkopie, wie wir es fordern. Am Ende werden sich dann wohl die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Rhetoriker durchsetzen.
Aber heute feiern wir erstmal den TdGE. Und die Brigitte Zypries aus dem Justizministerium feiert mit:
„Dieser Tag soll unter dem Motto „Think, Imagine, Create“ vor allem junge Menschen ermutigen, ihre Kreativität und ihr Innovationspotenzial auszuschöpfen… Alle Bürgerinnen und Bürger müssen den Wert des geistigen Eigentums achten. Nur ein effektives Recht auf geistiges Eigentum gewährleistet die Möglichkeit, aus einer Erfindung Geld zu machen, um dann, wenn es gut läuft, das Geld in weitere Erfindungen zu investieren…“
Aber das klingt auch wieder sehr analog und statt einem Recht auf Privatkopie verkündet sie ein „Recht auf Geistiges Eigentum“. Vielleicht denkt sie dabei wieder an Softwarepatente?
Und was gibt es jetzt zu feiern? Immer mehr! Die überholten Konzepte einer Industriegesellschaft verlieren auf dem globalen Weg in viele Wissensgesellschaften an Bedeutung. Neue Konzepte und Ideen wie Freie Software und Linux erobern die digitale Welt. Die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia wächst fast sekündlich und auch die Anzahl an Creative Commons lizenzierten Werken geht mittlerweile in die Millionen. Immer mehr technologische Innovationen und Geschäftsmodelle entstehen auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Durch Social Software wie Instant-Messaging, Wikis und Weblogs wird Online-Kollaboration immer komfortabler und einfacher ermöglicht. Alles wird vernetzter miteinander. Und diese Entwicklung ist nicht mehr zu stoppen. Aber sie kann verlangsamt werden durch Softwarepatente und ein zu restriktives Urheberrecht. Auch darf der Datenschutz nicht vernachlässigt werden, damit neue Technologien von den Verbrauchern angenommen und Bürgerrechte gesichert werden.
Die Dinsosaurier der Unterhaltungsindustrie fürchten um ihre Pfründe und überholten Geschäftsmodelle. Aber in der WIPO konnte die Vormachtsstellung ihrer Industrieverbände von Entwicklungsländern und zivilgesellschaftlichen Organisationen gestoppt werden. Der Weg zu einer Developing Agenda ist frei. Eine neue Initiative in diese Richtung ist „a2k – Access to Knowledge“. Ziel ist ein internationales Abkommen über den „Zugang zu Wissen“ auf den Weg zu bringen.
Vielleicht gibt es irgendwann eine„World Intellectual Wealth Organisation“? Bis dahin werden aber noch viele CopyNights stattfinden müssen. Wir machen jetzt erstmal eine Flasche auf.