Frau Weiss ist Kulturstaatsministerin und äussert sich gerne zu netzpolitischen Themen. Gerade ist sie in Cannes und schmeisst mal eben die „Bagatellklausel“ aus dem Urheberrecht heraus.
Erst am 7.4.2005 sagte sie in einem Interview zur Bagetellklausel folgendes:
Im Einklang mit der Justizministerin halte allerdings auch ich nichts von einer „Kriminalisierung der Schulhöfe“. Diesem Aspekt hat der Gesetzgeber im ersten Korb auch Rechnung getragen, indem er die Privatkopie lediglich von offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen verboten hat. Ohnehin entspricht der geplante Strafausschließungsgrund auch der bisherigen Praxis der Staatsanwaltschaften, im privaten Bereich nicht jede einzelne unzulässige Kopie zu verfolgen. Verfolgungsaktivitäten in diesem Umfang sind weder möglich noch wünschenswert. Ich sehe deshalb in der Bagatellklausel einen tragbaren Kompromiss, zumal sie den Verursachern der großen wirtschaftlichen Schäden ohnehin nicht zu Gute kommt.
Und nun, nur gut einen Monat später, zitiert die Kölnischen Rundschau am 17.5.2005 Frau Weiss:
Zum Thema Film-Piraterie betonte sie, dass alle Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz in Deutschland illegal seien und blieben. „Ich bestehe darauf, dass es keine Bagatellregelung gibt“, sagte Weiss. „Da wird man nicht den einzelnen Schüler für einen Download bestrafen. Aber es muss gesetzlich klar sein, dass das verboten ist und Schaden anrichtet.“
Damit hat sich mal wieder die Filmindustrie durchgesetzt, die mit „Raubkopierer sind Verbrecher“ die passende Lobby- & Einschüchterungskampagne fährt und schon im Februar mit einem Brief an die Bundesregierung die Abschaffung der Bagatellklausel forderte. Und auch die CDU dürfte sich freuen, die dies für die Filmindustrie immer fleissig mit forderte.
Naja, viel Spass mit der Kriminalisierung der Schulhöfe.
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