Referentenentwurf zum Telemediengesetz

Unsere Bundesregierung mal wieder… Diesmal gibt es einen Referentenentwurf für ein Telemediengesetz (PDF) aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wie Heise berichtet.

Grösster Nutzniesser sollen Online-Auktionen wie eBay sein. Allerdings können die Probleme, die mit dem Gesetzesentwurf beseitigt werden sollen, auch anders gelöst werden:

Datenschützer befürchten dagegen, dass der Gesetzgeber mit der unbestimmten Passage einer „Blockwartmentalität“ von Anbietern Tür und Tor öffnet. Sie verweisen darauf, dass sich eBay zunächst selbst um die Absicherung seiner Plattform mit verlässlichen Authentifizierungsmethoden kümmern sollte.

Eine grosse Hilfe für mehr Innovation im digitalen Zeitalter ist folgendes:

Unpräzise verläuft auch die Grenze zu „journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien“, welche die Länder im Rundfunkstaatsvertrag in einem neuen Unterabschnitt regeln wollen (PDF). Laut TMG-Entwurf sollen auch Internet-Radios, Live-Streamings und Webcasting als Rundfunk gelten. Deren Anbieter müssten dann eine Zulassung nach Landesrecht stellen, während Telemedien an sich zulassungsfrei bleiben.

Wie soll ich das jetzt verstehen? Anscheinend ist es in den höheren Behördenetagen noch nicht durchgedrungen, dass es Innovationen wie Podcasting gibt. Zumindest ahne ich böses, wenn ich diese Zeilen bei Heise lese, dass man zukünftig für das Bereitstellen von Podcasts oder das Streamen von Vorträgen eine Zulassung durch Landesbehörden brauchen könnte. Hallo? Realität? Wie war das nochmal mit der Förderung von Innovation? Das Innovationsjahr schon wieder vorbei?

Was mir eben noch beim lesen des Referentenentwurfes auffällt: Fällt p2p/Filesharing auch unter das Telemediengesetz? Mit meinen juristischen Laienkenntnissen würde ich das so interpretieren!

Noch schlimmer sieht es, wie immer, beim Datenschutz aus:

Der TMG-Entwurf liebäugelt auch mit einem erweiterten Auskunftsanspruch zur Herausgabe von Nutzerdaten durch Internet-Provider. „Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zu Fragen der Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Auskunfterteilung sind noch nicht abgeschlossen“, besagt zwar eine Fußnote. Eine vorbereitende Klausel findet sich aber schon in § 12: „Der Dienstanbieter darf nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen erteilen“, heißt es dort.

Ich erinnere mich noch an die erste Pressekonferenz zum zweiten Korb des Urheberrechtes, wo unsere kompetente Justizministerin Brigitte Zypries ausdrücklich darauf hinwies, dass ein Auskunftsrecht verfassungsrechtlich wohl nicht möglich sei. Also mal schnell ein paar Schrauben in anderen Gesetzen stellen, damit die Lobbyisten von der Unterhaltungsindustrie nicht ständig nerven und endlich das bekommen, was sie am lautesten brüllen…

Und dann biegt mal wieder der Schily um die Ecke und kündigt im nächsten Artikel einen „Nationalen Plan zum Schutz der Infrastrukturen“ an:

Auf dem heute eröffneten 9. Deutschen IT-Sicherheitskongress des BSI in Bonn erläuterte Schily, dass er dem BSI hierfür operative Aufgaben übertragen werde. Diese werden „weit über die derzeitigen beratenden Funktionen hinausgehen“ erklärte BSI-Präsident Udo Helmbrecht. Das BSI werde zur „vierten Säule“ der inneren Sicherheitsarchitektur neben Verfassungsschutz, Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt ausgebaut werden, die auch an die Politik „stringente Empfehlungen“ geben werde.

Da sehnt man sich schon nach einer anderen Regierung als Hüterin von Bürger- und Verbraucherrechten. Aber wenn ich mir die Beckstein/Westerwelle/Krings – Opposition ansehe, dann habe ich doch eher das Gefühl, dass die das noch krasser und radikaler können. Und auch machen werden.

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