Thomas De Maiziere

  • : Vorstellung des BSI-Lageberichts zur IT-Sicherheit: „Asymmetrische Bedrohungslage spitzt sich zu“
    Geplante Cybersicherheitsstrategie für Deutschland - noch will sich die Regierung nicht äußern.
    Vorstellung des BSI-Lageberichts zur IT-Sicherheit: „Asymmetrische Bedrohungslage spitzt sich zu“

    Heute wurde auf einer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz der Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur IT-Sicherheit in Deutschland 2015 vorgestellt. Anwesend waren BSI-Präsident Michael Hange, der Ende des Monats in Ruhestand gehen wird, und Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

    Der Grundtenor ähnelte dem des letzten Jahres: Es liegen weiterhin Bedrohungen, vor allem durch fortgeschrittene Angriffe vor – sogenannte Advanced Persistent Threats (APT). Die Meldungen an das BSI seien nicht gestiegen, de Maizière vermutet dahinter jedoch etwas anderes, was dazu führt, dass eine höhere Dunkelziffer anzunehmen ist:

    Das liegt nicht an der Anzahl der Angriffe, sondern an der Anzahl der Meldungen.

    Es sei Unternehmen „peinlich“, Sicherheitsvorfälle öffentlich zu machen, während die „asymmetrische Bedrohungslage im Cyberraum“ sich weiter zuspitze. Er forderte daher dazu auf, sich „vertrauensvoll an das BSI zu wenden“. Gestiegen sei hingegen die Sensibilität für Sicherheitsprobleme, das BSI verzeichnete eine gestiegene Nachfrage nach Informationen und Beratung.

    Hange bemängelte, dass IT-Sicherheit für Unternehmen oft noch zweitrangig und kein ausreichender Wettbewerbsfaktor sei. Patches würden nur unzureichend eingespielt, gerade für ältere Software und weniger kritische Sicherheitslücken. In den elf am häufigsten genutzten Programmen wurden 2015 insgesamt 847 kritische Schwachstellen gefunden, 2014 waren es noch 700. Wobei das unserer Meinung nach nichts Negatives bedeuten muss, sondern auch auf intensivere Tests hinweisen kann.

    Nutzer seien oftmals nicht informiert und können keine bewussten Entscheidungen treffen:

    Mangelnde Transparenz trifft auf mangelndes Technikverständnis.

    Dazu komme eine „digitale Sorglosigkeit“ der Nutzer. Nur 13 Prozent der Nutzer fühlten sich ausreichend geschützt, auch wenn ihnen die Bedrohung bewusst sei. Daher sei IT-Sicherheit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der auch Unternehmen beteiligt werden müssen. Auf die Nachfrage, ob es nicht die Möglichkeit einer Haftbarkeit für Unternehmen geben sollte, falls diese entgegen besseren Wissens Sicherheitsupdates nicht bereitstellten, zeigte sich de Maizière interessiert und erwiderte, dass dies vielleicht sogar bereits jetzt über das deutsche Gewährleistungsrecht machbar sei. Einen Präzendenzfall kenne er jedoch noch nicht. Hange forderte in diesem Kontext auch dazu auf, von seinen Verbraucherrechten Gebrauch zu machen.

    IT-Infrastruktur des Bundes soll gestärkt werden

    Großes Thema waren auch die Angriffe auf Regierungsnetze und der Bundestagshack, der im Mai 2015 bekannt wurde, lange nicht beseitigt werden konnte und schließlich zu einer einwöchigen Abschaltung der Bundestags-IT führte.

    Es sei ein komplizierter Angriff gewesen, so de Maizière, es spreche viel dafür, dass die Angreifer organisiert waren und von staatlicher Seite stammten. Insgesamt sei mittlerweile aber ein Großteil der Angriffe auf Regierungsnetze von kriminellen Angreifern ausgegangen und nicht mehr von Nachrichtendiensten anderer Staaten. Im Mittel würden 15 solcher APTs pro Tag auf Regierungsnetze verzeichnet. Wie genau sich diese verteilen, etwa auf verschiedene Ministerien oder das BSI selbst, könne nicht bestimmt werden. Hange erklärte:

    Das Regierungsnetz hat nur zwei Eingangstore – Bonn und Berlin […] Wir können zentral an beiden Eingängen Angriffe detektieren. Wir dürfen unter strengen Datenschutzregeln Monitoring vornehmen.

    Interessant ist, dass das BSI primär auf Open-Source-Software zurückgreift, da natürlich ein erfolgreicher Angriff auf das BSI selbst besonders peinlich wäre. Da stellt sich die Frage, warum Open Source nicht generell verstärkt genutzt wird, wenn das BSI darin einen Sicherheitsvorteil erkennt. Zur allgemeinen Verbesserung der IT-Struktur kündigte de Maizière an, dass der Haushaltsausschuss letzte Woche genehmigt habe, die Netze des Bundes Stück für Stück zu erneuern, um sie abwehrfähiger zu machen.

    Eigenlob zum IT-Sicherheitsgesetz

    Lobend wurde das IT-Sicherheitsgesetz erwähnt. Durch die Meldepflicht der Unternehmen erwartet man einen besseren Überblick über die Lage. Wir bemängeln jedoch bereits seit langem mehrere Punkte, unter anderem, dass die Meldungen im Regelfall anonym erfolgen können. Das reduziert zwar die Peinlichkeit, nimmt aber auch die Möglichkeit, öffentlichen Druck auszuüben, die eigene Infrastruktur bereits im Vorfeld gegen Angriffe abzusichern.

    De Maizière kündigte an, dass im Frühjahr 2016 Rechtsverordnungen zur Konkretisierung des Gesetzes vorgestellt werden sollen, zumindest für vier der Sektoren Kritischer Infrastruktur: Ernährung, Wasser, Energie und IKT. Ende 2016 sollen Verordnungen für die Sektoren Gesundheit, Transport und Verkehr, Medien und Kultur, Finanz- und Versicherungswesen und Staat und Verwaltung folgen. Wir sind gespannt, ob sich mit konkreten Regelungen auch wirksamere Maßnahmen ergeben.

    Bedrohung durch Cyberterrorismus? Irrelevant, alles muss geschützt werden.

    Die Fragen der Journalisten zielten vermehrt auf die Bedrohungen durch sogenannte Cyber-Terroristen ab. Die hätten die Website eines hessischen Weihnachtsmarktes gehackt. Zudem hat die britische Regierung angekündigt, den Haushalt zur Bekämpfung von Cyber-Angriffen durch ISIS zu verdoppeln. De Maizière hält davon nicht viel. Es sei gleichgültig, ob ein Angreifer gewöhnlicher Krimineller oder Terrorist sei. Man müsse die IT-Sicherheit gegen alle Angreifer erhöhen. Da können wir de Maizière nur Recht geben.

    Für vermessen halten wir jedoch Hanges Antwort in diesem Kontext. Er ordnete Cyber-Angreifer mit terroristischem Hintergrund in die Riege der Aktivisten ein. Diese Generalisierung finden wir fatal und selbst der Bericht zu Hacktivismus des BKA, bei dem Hacktivismus als „Cybercrime-Phänomen“ bezeichnet wird, grenzt diese Form digitalen Widerstands deutlich von Cyber-Terrorismus ab, dessen primäres Ziel es sei „Gewalt auszuüben, um einzuschüchtern und Schrecken und Leid zu verbreiten“.

    19. November 2015 1
  • : EU-InnenministerInnen wollen Geflüchtete vermehrt in polizeilichen Datenbanken speichern
    Nach Fingerabdrücken sollen im SIS II zukünftig auch Gesichtsbilder und vielleicht DNA-Daten zentral gespeichert werden.
    EU-InnenministerInnen wollen Geflüchtete vermehrt in polizeilichen Datenbanken speichern

    Die EU-Mitgliedstaaten sind angehalten, das Schengener Informationssystem SIS II verstärkt zur Speicherung von Geflüchteten zu nutzen. Dies geht aus einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Dokument hervor, das heute auf dem Sondertreffen der Justiz- und Innenminister beraten wird.

    Demnach sollen die zuständigen Behörden „alle erforderlichen Maßnahmen treffen“, um sicherzustellen dass durchgeführte Abschiebungen nach Artikel 24 der SIS-II-Verordnung in der europäischen Fahndungsdatenbank gelistet werden.

    Die Folge ist, dass die Betroffenen (zunächst unbefristet) nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Allerdings können die Abgeschobenen nachträglich eine „Entfristung“ beantragen. Alle an Schengen angeschlossenen Staaten müssen die Einreiseverbote umsetzen.

    Orbán will undokumentiert Eingereiste als Kriminelle speichern

    Die Angaben zu den ausgeschriebenen Personen enthalten unter anderem die Daten einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Verarbeitet werden Fingerabdrücke, Lichtbilder und Hinweise über „objektive unveränderliche körperliche Merkmale“. Neben dem Ausschreibungsgrund wird die ausschreibende Behörde und die zu ergreifende Maßnahme gespeichert.

    Als weitere Gründe zur Speicherung von „Drittstaatsangehörigen“ im SIS II gelten die Verurteilung wegen einer Straftat, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist oder auch ein „begründeter Verdacht“ dass solche Taten begangen würden.

    Möglich ist die Speicherung auch dann, wenn MigrantInnen sich der „Nichtbeachtung der nationalen Rechtsvorschriften über die Einreise oder den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen“ schuldig gemacht haben. Der ungarische Premierminister Victor Orbán will das nun ausnutzen. Ab heute gilt die undokumentierte Einreise in Ungarn als Straftat. Dies würde nach nationalem Recht die umgehende Abschiebung erlauben. Nach Medienberichten will Ungarn die Abgeschobenen im SIS II als StraftäterInnen registrieren. Dies hätte zur Folge, dass ihre Einreiseverbote für mindestens 10 Jahre gelten und nicht entfristet werden können.

    Abnahme von Fingerabdrücken auch von Kindern notfalls mit Gewalt

    Unter dem Titel „Migration: EU-Maßnahmen und aktueller Stand“ listet der luxemburgische Ratsvorsitz eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen auf. Schwächen existieren demnach auch beim derzeitigen System zur Speicherung von Fingerabdrücken EURODAC. So können asylsuchende MigrantInnen die Abnahme von Fingerabdrücken in manchen Ländern unter Umständen verweigern. Alle Mitgliedstaaten sollen deshalb ihre Asylrechtsvorschriften dahingehend ändern, dass Fingerabdrücke notfalls auch mit Gewalt abgenommen werden können. Dies beträfe auch „schutzbedürftige Personen“ wie Schwangere und Minderjährige. Allerdings soll die von der Polizei ausgeübte Gewalt in diesem Fall entsprechend „angepasst“ werden.

    Die Abgabe der Fingerabdrücke in einem bestimmten Land zwingt die Geflüchteten, nach der Dublin-Richtlinie dort auf den Ausgang ihres Asylverfahrens zu warten. Eine Weiterreise in andere EU-Mitgliedstaaten ist dann nicht erlaubt. Widersetzen sich die AsylbewerberInnen der Verordnung, können sie in das betreffende Land zurückgeschoben werden.

    Mitunter versuchen die Betroffenen deshalb, ihre Fingerabdrücke nach einer erfolgten Abnahme unkenntlich zu machen, indem die Fingerkuppen verbrannt oder zerschnitten werden. Die Kommission hat hierauf mit einem zehnstufigen Plan zur Verfahrensweise geantwortet. Dort ist niedergelegt, dass MigrantInnen mit zerstörten Fingerkuppen solange in Haft genommen werden können, bis die sogenannten Papillarleisten nachgewachsen sind.

    Die EU-InnenministerInnen wollen das Phänomen der zerstörten Fingerabdrücke nun mit technischen Maßnahmen lösen. Zukünftig sollen außer den Fingerabdrücke noch mehr „biometrische Identifikatoren“ in EURODAC gespeichert werden, um dadurch die Identitätsfeststellung zu erleichtern. Früher konnten nur Grenz- und Asylbehörden auf die EURODAC-Daten zugreifen. Nach einer Änderung der Errichtungsanordnung steht die Datenbank auch für polizeiliche Ermittlungen offen.

    Mehr Zusammenarbeit der Geheimdienste

    Schließlich soll auch der Informationsaustausch unter den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten weiter ausgebaut werden. Geplant ist die Einrichtung eines „Netzes der Kontaktstellen“, um der EU-Grenzagentur Frontex mehr Zugriff auf Daten der nationalen Polizeien zu gewähren. In Deutschland ist hierfür die Bundespolizei zuständig. Frontex ist angehalten, sein Kooperationsabkommen mit der Polizeiagentur Europol umgehend zu upgraden.

    Auch der EU-Geheimdienst INTCEN soll stärker in die Handhabung von Migrationsströmen eingebunden werden. Weil „Schleuser und Menschenhändler“ immer nur „maximalen Profit“ vor Augen hätten, seien laut dem Statewatch-Dokument eine „intensivere Strafverfolgung“ und ein „verstärkter Kampf“ auf nationaler Ebene erforderlich. Auf internationaler Ebene soll nicht nur die polizeiliche, sondern auch die geheimdienstliche Zusammenarbeit ausgebaut werden.

    Der luxemburgische Ratsvorsitz richtet mit Unterstützung des Generalsekretariats des Rates eine eigene Intranetplattform zur „Flüchtlings- und Migrationskrise“ ein. Diese „Überwachungsseite“ soll seit dem 10. September zur Verfügung stehen. Mittelfristig sei die Einrichtung eines „Frühwarnsystems“ geplant, das Migrationsströme prognostizieren kann und dadurch „eine Politikplanung und proaktives Handeln der EU ermöglicht“.

    Frontex lädt nach München

    Geplant ist auch, die EU-Außengrenzen mithilfe weiterer „technischer Instrumente“ aufrüsten. Genannt werden das System intelligenter Grenzen und „automatische Sicherheitsschleusen für EU-Bürger“. Entsprechende Vorschläge sollten „sehr früh zu Beginn des Jahres 2016 vorgelegt werden“.

    Nach Ende des Oktoberfestes lädt Frontex deshalb nach München zu einem zu einem „ABC-Workshop“. Das Kürzel steht für „automatische Grenzübertritte“, die gemeinhin auf biometriebasierten Verfahren beruhen. Der Workshop in München wird in Kooperation mit deutschen Behörden durchgeführt, die dort vermutlich ihre Erfahrungen mit einem entsprechenden Pilotprojekt vorstellen. Hersteller sind eingeladen, ihre Produkte zu präsentieren. Am Ende besichtigen die Teilnehmenden automatische Kontrollschleusen am Münchener Flughafen.

    14. September 2015 16
  • : EU-Mitgliedstaaten verabreden mehr Überwachung und Kontrolle von Zügen, Bahnsteigen und Passagieren
    EU-Mitgliedstaaten verabreden mehr Überwachung und Kontrolle von Zügen, Bahnsteigen und Passagieren

    Europäische Sicherheitsbehörden fordern Kontrollen und Überwachung im europäischen Bahnverkehr. Dies geht aus einer Erklärung hervor, die von den EU-Verkehrs- und Innenministern nach einem Treffen in Paris veröffentlicht wurde und mittlerweile auch auf Englisch vorliegt.

    Demnach sollen Züge und Bahnsteige besser überwacht werden, auch Passagiere und Gepäck müssten verstärkt kontrolliert werden („visual inspection and luggage control, both in stations and onboard trains”). In einigen Zügen soll mehr Sicherheitspersonal mitfahren. Auf bestimmten Strecken könnten nun „koordinierte und simultane Kontrolloperationen” durchgeführt werden. Um welche Strecken es sich handelt, bleibt unklar, vermutlich geht es aber um ausschließlich Hochgeschwindigkeitszüge.

    Eine Woche zuvor hatte der marokkanische Staatsangehörige Ayoub El K. im Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris um sich geschossen. Die Zusammenkunft in Paris war eine Reaktion auf den mutmaßlich geplanten Anschlag. Aus Deutschland nahmen der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an dem Treffen teil. Weitere Minister kamen aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz und Spanien. Auch die EU-Kommissare Dimitris Avramopoulos (Inneres und Migration) und Violeta Bulc (Verkehr) sowie der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, waren vertreten.

    Nutzung polizeilicher Informationssysteme

    Laut der Erklärung müssten alle polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeitsformen in Europa intensiver genutzt werden, insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS II). Gemeint ist die Möglichkeit der „verdeckten Fahndung“, wonach die Betroffenen nicht kontrolliert, aber jeder Kontakt mit Sicherheitsbehörden an die ausschreibende Polizeidienststelle weitergegeben wird. Auch der Bundesinnenminister befürwortet die vermehrte Speicherung von Terrorismus-Verdächtigen im SIS II, allerdings müssten diese „eher zur offenen als zur verdeckten Fahndung ausgeschrieben werden“.

    Nach einem Bericht des RBB Berlin sei auch Ayoub K. auf diese Weise im SIS II ausgeschrieben gewesen. Trotzdem sei er bei der Kontrolle „intensiv“ kontrolliert worden. Das Bundesinnenministerium hatte diese Darstellung Anfang der Woche dementiert, wollte aber zu Speicherungen des Ayoub K. in polizeilichen Informationssystemen keine Auskunft geben.

    Die Erklärung von Paris fordert eine „informationsbasierte“ („information led“) Sicherheitsherangehensweise. Gewöhnlich meint eine solche Formulierung den Ausbau der Gefahrenabwehr gegenüber der Strafverfolgung. Möglich ist auch die Verarbeitung geheimdienstlicher Erkenntnisse. Unter Umständen könnten dann weitere „zielgerichtete Kontrollen“ erfolgen. Verabredet wurde die Verbesserung des Datentausches zwischen allen nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden, die für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr zuständig sind. Geplant ist auch, das Zugpersonal besser auf etwaige Sicherheitsrisiken vorzubereiten. Auch hier bleibt das Papier aus Paris allerdings vage.

    Mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen

    Die bereits existierenden gemeinsamen Streifen im Rahmen der Gemeinsamen Zoll- und Polizeizentren, wie sie in großer Zahl mittlerweile an den Binnengrenzen errichtet wurden, sollen ebenfalls ausgebaut werden. Angestrebt ist mehr Kooperation mit Zollbehörden. Zudem müssten existierende, grenzüberschreitende Polizeinetzwerke genutzt werden. Genannt werden das Netzwerk der Eisenbahnpolizeien (TISPOL), das Netzwerk polizeilicher Spezialkräfte ATLAS sowie das International Rail Transport Committee.

    Auch die Kooperation mit der „Land Transport Security Expert Group“ (LANDSEC) könne verstärkt werden. Die Gruppe ist unter anderem für Sicherheitsforschungsprojekte zuständig. In der Erklärung findet sich auch eine Aufforderung zur Einführung von „neuen Technologien“ zur Verstärkung der Sicherheit im Schienenverkehr zu nutzen. Das findet Anklang im Bundesinnenministerium: Laut de Maizière könnte für Deutschland ein bereits existierender Investitionsplan „für die bessere Nutzung von Kameras in deutschen Bahnhöfen“ genutzt werden. Vermutlich meint der Minister die andauernde Modernisierung der Videoüberwachung an deutschen Bahnhöfen.

    Die UnterzeichnerInnen der Pariser Erklärung fordern zu prüfen, inwiefern Bahnfahrkarten für Hochgeschwindigkeitszüge im europäischen Bahnnetz zukünftig nur noch mit Namen personalisiert vergeben werden könnten („implementation of nominative tickets for long-range international trains“). Das Bundesinnenministerium will hierzu ein Gutachten einholen.

    Weitere Konferenz geplant

    Die europäischen Minister regen an, Sicherheitskonzepte für Flugreisen auch auf Schienentransporte zu übertragen. Diesbezüglich hatte der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung vor einiger Zeit gefordert, auch für Zugreisen Fluggastdaten zu verarbeiten. Ähnlich wie im Luftverkehr soll nun die „Cybersicherheit“ für Schieneninfrastrukturen gestärkt werden.

    Sämtliche Vorhaben müssten laut der Pariser Erklärung verhältnismäßig sein, damit Bahnreisende nicht auf Flug- oder Busreisen ausweichen. Trotzdem könnte weitere Maßnahmen beschlossen werden, wenn sich demnächst alle europäischen Behörden und Dienstleister, die für Schienentransport und ‑sicherheit verantwortlich sind, zu einer weiteren Konferenz verabreden werden.

    4. September 2015 21
  • : Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister
    Nach Einstellung der Ermittlungen: Aufdröseln, wer was wann wusste - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/albaraa/7837158826/in/photolist-cWxuh3-qmutQm-qCSXt8-pGh3oV-qmutRd-7Rwk8e-cWxrBQ-6WkUCV-9ENsLc-4MevTX-cWxrYb-mmvK2M-5oF6Bs-6Tj3vh-vfw9w-5ctVGG-79Xm1i-79Xnzv-7a332b-7a2fAE-6WpVJm-59KB7-79Xjtp-4J61YU-pTg4Cf-7Q9hMB-6WkVtv-4fpo7A-5e8XWi-cWxssQ-6WpUmE-5GX87S-cWxsaC-5UgyfX-7a29c5-5BWPm2-5C1YNo-5BWEuc-NTcKx-cWxrvN-7MmqrC-7a2XVb-5C1Z1U-5BWEFB-5BWEgF-7Caabw-5C1RVG-5C1ESC-5BWoVz-5BWp8v">albaraa</a>
    Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister

    Wer hat was wann bei der Einleitung der Landesverratsermittlungen gegen uns und in deren späterem Verlauf gewusst? Das ist eine Frage, die uns und andere immer noch umtreibt, auch wenn die Ermittlungen mittlerweile eingestellt sind. Denn die Problematik der Verantwortlichkeit ist nicht damit abgehandelt, dass Ex-Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nehmen musste. Mehr Details versuchten die Grünen im Bundestag über eine Kleine Anfrage zu erfahren, deren Antworten jetzt vorliegen. Dazu gibt es auch ein Blog-Post bei Gruen-Digital.de.

    Sie helfen uns an manchen Stellen, die Chronologie der Ereignisse zu vervollständigen, daher hier ein Überblick anhand der Informationen aus der Antwort und voriger Berichterstattungen (eine weitere, sehr ausführliche Chronologie zum Durchklicken findet sich bei CORRECT!V, einige Informationen aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung sind dort jedoch noch nicht enthalten):

    25. Februar 2015: Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    26. Februar 2015: Einen Tag nach Veröffentlichung informiert der Verfassungsschutzpräsident „die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI“.

    Eine Benachrichtigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sei in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.

    3. März 2015: Der Verfassungsschutzpräsident berichtet der Staatssektretärin Emily Haber „ergänzend“, dass Strafanzeige gegen Unbekannt geplant sei.

    4. März 2015: Ein Vertreter der Bundesregierung beantwortet im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich eine Mündliche Frage von Hans-Christian Ströbele über das bei uns veröffentlichte Vorhaben des Verfassungsschutzes, das später als Staatsgeheimnis deklariert werden soll. Laut Regierung sei es jedoch in den Antworten nur um die Mitteilung offener Informationen gegangen.

    25. März 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt beim LKA Berlin Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    In der Anzeige findet sich bisher nur der Name „Marcus Beckendahl“.

    1. April 2015: Die erste Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt zur Prüfung ein.

    15. April 2015: Veröffentlichung von Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.

    Noch am selben Tag informiert die Hausleitung des BfV den „zuständigen Abteilungsleiter im BMI“, auch über die Absicht, erneut Strafanzeige zu stellen: „Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet“, von de Maizière keine Rede.

    16. April 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt beim LKA Berlin die zweite Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von „Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“ am 15. April.

    Nun taucht auch der Name Andre Meister in der Strafanzeige auf. Bisher sei aber der Vorwurf Landesverrat noch nicht im Raum. Es fällt auf, dass bei der zweiten Anzeige nur ein Tag zwischen Veröffentlichung und Anzeigenstellung liegt.

    Das Stellen der Anzeigen beim LKA Berlin ist ungewöhnlich. Es wäre davon auszugehen gewesen, dass die Anzeigen eher bei den Staatsanwaltschaften in Köln oder Berlin gestellt worden wären, die für die Verletzungen von Dienstgeheimnissen zuständig sind. Die Bundesregierung begründet das folgendermaßen als nebensächlich:

    Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    21. April 2015: Ein Mitarbeiter des GBA informiert die Staatssekretärin des BMJV mündlich über die erste Strafanzeige und den eingeleiteten Prüfvorgang. Folgend sei auch Minister Heiko Maas persönlich in Kenntnis gesetzt worden:

    Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    Am 21. April habe auch das Bundeskanzleramt „am Rande einer Besprechung“ von der ersten Anzeige gegen Unbekannt erfahren. Weiteres soll es danach bis zum Beginn der medialen Diskussion nicht gewusst haben, auch nicht über die namentliche Erwähnung von Markus und Andre. Es ist natürlich praktisch für alle Beteiligten, dass man über solche heiklen Sachen „am Rande einer Besprechung“ klärt und nicht schriftlich festhält. Wir hatten bereits am 6.7. vermutet, dass das Kanzleramt im Rahmen dieser Runde Bescheid gewusst haben müsste.

    29. April 2015: Die zweite Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt ein. Das BfV übermittelt dem BMI seine Einschätzungen zur Staatsgeheimnis-Frage, genauer den „zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung“. Außerdem wurden sie dem Fachabteilungsleiter und den zuständigen Fachreferaten vorgelegt.

    30. April 2015: Das BfV übermittelt dem LKA „rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses“ – im Weiteren BfV-Gutachten genannt.

    Das Gutachten bekommen wir nicht zu Gesicht, denn es ist als Verschlusssache eingestuft. Es ist aber bereits bekannt, dass es zu dem Schluss kommt, dass ein Staatsgeheimnis vorliegt. Grund dafür seien „die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen“.

    Wer das Gutachten verfasst hat? Ob es wirklich „Herr Müller“ ist, der in der Berichterstattung der SZ genannt wird, ist unklar. Die Bundesregierung schweigt sich über die Identität des Gutachters aus. Es gibt lediglich nichtssagende Angaben zu seiner Qualifikation:

    Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen.

    5. Mai 2015: Der GBA erhält ebenso das BfV-Gutachten zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses.

    13. Mai 2015: Der Generalbundesanwalt eröffnet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Markus und Andre wegen Verdacht des Landesverrats.

    19. Mai 2015: Der GBA ordnet an, vor Vorliegen des GBA-Gutachtens keine Exekutivmaßnahmen, etwa Hausdurchsuchungen und Verhaftungen, durchzuführen.

    27. Mai 2015: Das BMJV wird über das Ermittlungsverfahren des GBA informiert, das Schreiben ist auf den 19. Mai 2015 datiert. Die Information erreicht Justizminister Maas, die vorher genannte Staatssekretärin und „die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung“ am 27. Mai. Während nun selbst Maas Bescheid wusste, scheint im BMI immer noch niemand die politische Brisanz des Themas erkannt zu haben oder darauf hingewiesen worden zu sein. Auch das Bundeskanzleramt sonnt sich in Unwissenheit.

    18. Juni 2015: Der GBA beauftragt einen externen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens (GBA-Gutachten) zur Prüfung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses.

    23. Juni 2015: Das BMI erhält vom BKA einen Bericht darüber, dass es mit Landesverratsermittlungen beauftragt worden sei. Wieder sei Minister de Maizière nicht unterrichtet worden, der Bericht sei „routinemäßig“ erfolgt.

    2. Juli 2015: Schriftlicher Auftrag für das GBA-Gutachten.

    Der Auftrag geht an Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Justizministerium sei in die Frage der Vergabe des GBA-Gutachtens einbezogen worden.

    4. Juli 2015: Wir erfahren aus dem Deutschlandfunk von Anzeigen wegen Verrats von Staatsgeheimnissen aufgrund unserer Berichterstattung, bisher jedoch vermeintlich nur gegen Unbekannt.

    30. Juli 2015: Uns erreicht das Schreiben, dass gegen Markus, Andre und Unbekannt wegen Landesverrats ermittelt wird. Das Schreiben ist auf den 24. Juli datiert.

    31. Juli 2015: Eine Staatssekretärin aus dem Justizministerium erörtert mit dem Generalbundesanwalt telefonisch die Rücknahme des Auftrages für das GBA-Gutachten, man war der Auffassung, dass das Gutachten „frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts“ fertiggestellt sein würde. Das Justizministerium hat inzwischen ein eigenes Gutachten (BMJV-Gutachten) in Auftrag gegeben, das bis zum 6. August vorliegen sollte.

    Man spricht ausdrücklich nicht von einer „Weisung“ des Justizministeriums, sondern von einer Vereinbarung. Ebenso gebe es keinerlei schriftliche Fixierungen der Vereinbarung, das sei „aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet“ worden.

    Das BMI behauptet, erst am 31. Juli davon erfahren zu haben, dass Justizminister Maas Zweifel am Ermittlungsverfahren gehabt habe. Generell habe der Bundesinnenminister überhaupt nichts von der Anzeige gewusst, andere Mitglieder des Ministeriums jedoch (siehe 29. April) sehr wohl, die Anzeigen wurden offiziell gebilligt.

    Die Frage, ob de Maizière sein Ministerium nicht im Griff hat oder schlichtweg gelogen wird, wurde bereits mehrmals aufgeworfen. Die Regierung begründet seine Uninformiertheit damit, dass der Vorfall erst durch die „aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt“ habe. Wobei man sich das eigentlich vorher hätte ausmalen können, wenn gegen Journalisten ermittelt wird und die Pressefreiheit in Frage steht.

    3. August 2015: Erst jetzt kommt der GBA der „Vereinbarung“ zur Rücknahme des GBA-Gutachtenauftrags nach. Dazu teilt er jedoch der BMJV-Staatssekretärin mit, der externe Gutachter sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass zumindest eines der Dokumente Staatsgeheimnisse enthalten habe.

    4. August 2015: Justizminister Maas versetzt GBA Range in den Ruhestand.

    6. August 2015: Das BMJV übermittelt dem GBA die Ergebnisse des eigenen Gutachtens.

    Wieder ist das Gutachten nicht der Öffentlichkeit zugänglich und als VS-VERTRAULICH eingestuft.

    10. August 2015: Die Ermittlungen werden eingestellt.

    19. August 2015: Die Bundesregierung stellt dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss das BfV- und BMJV-Gutachten zur Verfügung. Dieser kommt in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zusammen, um über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns und unsere Quellen zu diskutieren.

    Ein Gutes zum Schluss: Laut Angaben der Bundesregierung gebe es keine weiteren Strafanzeigen gegen Journalisten wegen Weitergabe vertraulicher Informationen. Wir hoffen, dass das so bleibt. Genauso wichtig wäre aber auch der Schutz von Unbekannt, also der Quellen, gegen die immer noch ermittelt wird. Denn auch wenn eine Einschüchterung von uns nicht funktioniert hat, wissen wir nicht, wie es mit den potentiellen Whistleblowern da draußen aussieht. Die Bundesregierung gibt auch an, nicht beurteilen zu können, ob eine Einschücherungssituation – zumindest für Journalisten – vorliegt:

    Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Leider will sie keine Aussage dazu treffen, ob Reformbedarf besteht, wenn es um Pressefreiheit und Whistleblowerschutz geht. Dabei wäre genau jetzt der Zeitpunkt, besseren Whistleblowerschutz konkret anzugehen, das ist eine unserer zentralen Forderung im Zusammenhang mit der Landesverratsaffäre.

    Eine weitere ist die lückenlosen Aufklärung der Verantwortlichkeiten. Denn für uns steht fest: Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz und Innenministerium. Es sind zufällig genau die Personen, die sich in der Sondersitzung des Rechtsausschusses letzte Woche nicht den Fragen stellen wollten und nur Vertretungen schickten.

    Außerdem wollen wir wissen, ob und wie Mitglieder unserer Redaktion überwacht wurden. In der Antwort findet sich der Hinweis, dass es ausschließlich „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ durch das BKA gegeben habe. Exekutivmaßnahmen seien zu keiner Zeit geplant worden. Was das bedeutet, können wir nur mutmaßen – welche Datenbanken wurden abgefragt und welche Angaben enthielten diese?

    Die Antwort der Bundesregierung fasst zwar einiges zusammen, aber die vorgenannten Fragezeichen bleiben. Wir hoffen, dass bald die Akteneinsicht möglich sein wird, die uns weitere Puzzleteile zur Komplettierung des Bildes bringen kann. Und wir fordern auch, zu erfahren, was in den jeweiligen Gutachten steht. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

    Aus dem PDF befreiter Volltext der Antwort

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    „Strafrecht und Pressefreiheit“

    - Bundestagsdrucksache 18/5739 -

    [Vorbemerkung der Fragesteller:]

    Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§ 94 des Strafgesetzbuchs – StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB), das nach dem „Spiegel-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des „Cicero-Urteils“ des BVerfG (1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hatte am 7. Februar 2006 einen Gesetzentwurf für einen weitergehenden Schutz von Journalisten vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/576), den die Mehrheit der Großen Koalition am 10. Mai 2007 ablehnte (Plenarprotokoll 16/97, S. 9880 A).

    Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25. März und 16. April 2015, welche sich u. a. auf die am 25. Februar und 15. April 2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des BfV zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.

    Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa www.tagesschau.de vom 25. Juni 2014; Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014; neues deutschland vom 28. Juni 2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4. März 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis – auf eine Mündliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele berichtet (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.).

    Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den Morden des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie seit Beginn der Enthüllungen von Edward Snowden im Juni 2013 steht das BfV gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.

    Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse im Sinne von § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015).

    Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (Bundesministerium des Innern – BMI, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und das Bundeskanzleramt) und die dortigen Amtsleitungen über die Planung und Absendung der Strafanzeigen, die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie die konkreten Ermittlungsmaßnahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1a. Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015)?
    Falls ja, warum bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht, und ggf. warum?

    Es trifft zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Strafanzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat. Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    1 b. Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner Landeskriminalamt an den GBA nach Kenntnis der Bundesregierung auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?

    Die Strafanzeige vom 25. März 2015 wurde unmittelbar vom LKA Berlin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) weitergeleitet und ist dort am 1. April 2015 eingegangen. Die Strafanzeige vom 16. April 2015 wurde ebenfalls unmittelbar vom LKA Berlin an den GBA weitergeleitet und ist dort am 29. April 2015 eingegangen. Das Bundeskriminalamt (BKA) war nicht beteiligt.

    2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat?

    Wenn ja, jeweils zwischen wem, und wann?

    Das BfV hat das Bundesministerium des Innern (BMI) über die Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ und die Absicht informiert, angesichts der dadurch bekannt gewordenen strafbaren Verschlusssachenweitergabe an „netzpolitik.org“ Strafanzeige zu stellen. Die Information zur ersten Veröffentlichung vom 25. Februar 2015 ist am 26. Februar 2015 durch den Präsidenten des BfV an die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI erfolgt. Am 3. März 2015 hat der Präsident des BfV der Staatssekretärin ergänzend berichtet und auch mitgeteilt, dass Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Die Anzeige ist im Nachgang am 25. März 2015 beim LKA Berlin gestellt worden.

    Über die weitere Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ am 15. April 2015 hat die Hausleitung des BfV den zuständigen Abteilungsleiter im BMI am selben Tage unterrichtet und dabei auch mitgeteilt, dass neuerlich Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet. Am Folgetag erstattete das BfV beim LKA Berlin wiederum Strafanzeige gegen Unbekannt.

    Über den Sachverhalt der Anzeige, die das BfV am 9. Juni 2015 wegen des Zugänglichmachens einer Verschlusssache an die Süddeutsche Zeitung gegen Unbekannt gestellt hatte, hat der Präsident die Sicherheitsstaatssekretärin im BMI in einer Besprechung am 16. Juni 2015 informiert.

    3. Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor?
    Wenn ja, wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klarheit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?

    Die angesprochenen Abstimmungen sind ursprünglich vorgangsmäßig nicht gesondert erfasst worden. Das BMI hat im Zuge der Nach- und Aufbereitung aus Anlass der öffentlichen Diskussion zu den Anzeigevorgängen insgesamt gesonderte Aktenvorgänge angelegt.

    Da ein parallel zum Ablauf geführter Vorgang nicht existiert, kann er auch nicht veröffentlicht werden. Im Übrigen prüft die Bundesregierung stets einzelfallbezogen, inwiefern der Öffentlichkeit Dokumente zugänglich gemacht werden können. Die Bundesregierung hat jederzeit Klarheit über den Sachverhalt geschaffen, dass vorliegend offenkundig geheime Verschlusssachen unter Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht, also im Wege einer Straftat, an Medien weitergegeben worden sind und der Täter unbekannt ist. Auch dass das BfV wegen der begangenen Straftaten Anzeigen gestellt hat, ist seit Anfang Juli öffentlich bekannt.

    4. Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des Chefredakteurs von netzpolitik.org Markus Beckedahl, und des Journalisten Andre Meister genannt waren?

    Wenn ja, in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc. )‚ und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015; bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben)?

    In der Anzeige vom 25. März 2015 ist der Name Markus Beckedahl und in der Anzeige vom 16. April 2014 auch der Name Andre Meister bei der Beschreibung des Sachverhaltes erwähnt. Eine „Rolle (als Täter, Mittäter etc.)“ wird den Personen dabei nicht zugeschrieben, vielmehr sind die Anzeigen ausdrücklich gegen Unbekannt gerichtet. Eine rechtliche Qualifikation als Landesverrat hat das BfV in keiner seiner Anzeigen vorgenommen, auch nicht in den aus Anlass der Veröffentlichung auf „netzpoiitik.org“ erfolgten.

    5a. Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten verlegte?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)

    Das LKA Berlin hat das BfV um ergänzenden Sachvortrag zur Fragestellung gebeten, ob die publizierten Verschlusssachen als ein „Staatsgeheimnis“ i.S.d. § 93 des Strafgesetzbuches (StGB) zu qualifizieren sein könnten. Mit Schreiben vom 30. April 2015 hat das BfV dem LKA Berlin rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses übermittelt. Nachträglich hat auch der GBA das Gutachten vom BfV erbeten und am 5. Mai 2015 erhalten.

    Das Gutachten ist angesichts der angesprochenen Risikoanalyse wegen des behandelten Sachverhalts als Verschlusssache eingestuft. Wenngleich das allgemeine parlamentarische Fragerecht keine Unterlagenvorlage einschließt, hat die Bundesregierung diese Unterlage am 19. August 2015 wegen des besonderen, berechtigten Informationsinteresses gleichwohl den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses unter Wahrung des Verschlusssachenschutzes zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

    5b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Tragend sind dort die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen. die ausländischen Nachrichtendiensten – auch in Zusammenschau mit weiteren Informationen – eine Risikoabschätzung und ‑vermeidung bei deren gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aufklärung ermöglichen und dadurch aus Sicht der Fachbehörde die äußere Abwehrfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf einem besonders wichtigen Gebiet gewichtig schädigen könnten.

    5c. Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich „Herr Müller“ vom BfV auf zehn Seiten (SZ 5. August 2015)?

    5d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter des BfV?

    Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Das Gutachten ist im BfV von der zuständigen Organisationseinheit unter Rückgriff auf den Fachverstand der Behörde auch in anderen betroffenen Bereichen erstellt worden. Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen. Von einer Namensmitteilung sieht die Bundesregierung ab. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Frage richtet sich gegen einen einzelnen Bundesbeamten. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens Von Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.

    6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichung der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger

    a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte?

    Es wird auf die Antwort zu Frage 5 Buchstabe b) verwiesen. Unabhängig von der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ergibt es sich daraus, dass die Kenntnisnahme der publizierten Verschlusssachen durch Unbefugte für die Aufgabenwahrnehmung des BfV schädlich sein kann.

    b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?

    Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der insoweit zuständige GBA zwischenzeitlich die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt hat. Er geht davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.

    7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Markus Beckedahl und Andre Meister auf die Informationen, die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im bei Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele besprochen wurden?
    Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Markus Beckedahl und Andre Meister veröffentlichten Informationen waren nach Ansicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
    Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?

    Die in der Frage angesprochenen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs haben sich auf die Mitteilung offener Informationen beschränkt. Insbesondere waren nicht die in der Antwort auf die Frage 5b. angesprochenen, sensiblen Informationen Gegenstand seiner Mitteilung in der Fragestunde.

    8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Markus Beckedahl oder Andre Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, Kommentar zum StGB § 94 Randnummer 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?

    9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesanwaltschaft hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausführungen des BfV den Anfangsverdacht einer Straftat des Landesverrats gemäß § 94 StGB – subsidiär auch einer Straftat des Offenbarens von Staatsgeheimnissen gemäß § 95 StGB – bejaht.

    10. Hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen der Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister durch den GBA zu irgendwelchem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?

    Wenn ja, wann und wie?

    Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen,obwohl er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemitteilung des BMJV vom 31. Juli 2015)?

    Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und weitere unbekannte Personen durch den GBA zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht.

    Gemäß §§ 146, 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufsicht und Leitung gegenüber dem Generalbundesanwalt zu. Diese Dienstaufsicht berechtigt zur Erteilung von allgemeinen Weisungen und Weisungen im Einzelfall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Sachbehandlung. Allerdings unterliegt die Dienstaufsicht Grenzen, die sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) und aus der Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) ergeben. Soweit das Gesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulässt, kommt die Ausübung des Weisungsrechts somit von Vornherein nicht in Betracht.

    11. Hat der GBA am 31. Juli 2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form?

    Die Rücknahme des Gutachtenauftrags wurde – im Hinblick auf eine rechtliche Stellungnahme, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kurzfristig erstellen sollte – zwischen der beamteten Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt am 31. Juli 2015 telefonisch erörtert. Sie kamen gemeinsam überein, dass dadurch der externe Gutachtenauftrag obsolet werde.

    12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?

    Auf die Antwort zu Frage 11 wird Bezug genommen.

    13. Ist der GBA diesen Vereinbarungen (Frage 12) am Freitag, den 31. Juli 2015, nachgekommen ?

    Nein, entgegen der Vereinbarung wurde der Auftrag erst am 3. August 2015 zurückgenommen.

    14a. Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)? Falls ja, an wen, wann zu welchen Konditionen genau, warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen BMJV, abgestimmt?

    14b. Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtenauftrag vergeblich angeboten (vgl. Süddeutsche Zeitung 3. August 2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA hat am 18. Juni 2015 einen externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der schriftliche Gutachtensauftrag datiert vom 2. Juli 2015; darin wurde um sachverständige Bewertung gebeten, ob es sich bei den am 25. Februar 2015 und 15. April 2015 im Rahmen des Internetblogs publizierten Inhalten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 StGB handelt. Bei dem Sachverständigen handelt es sich um Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Entschädigung des Sachverständigen erfolgt gemäß § 84 StPO in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz. Die Bundesanwaltschaft stand bei der Frage der Vergabe des Sachverständigengutachtens in Kontakt mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Andere Experten wurden vertraulich angefragt, hatten aber abgesagt.

    14c. Aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?

    Es wurde keine Weisung erteilt, vielmehr wurde am 31. Juli 2015 die sofortige Rücknahme des Gutachtenauftrags erörtert und dann gemeinsam vereinbart, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Gleichzeitig wurde vereinbart, dem GBA zur Frage des Staatsgeheimnisses bis zum 6. August 2015 eine eigene Einschätzung zu übermitteln. Diese Einschätzung sollte – im Einvernehmen mit dem GBA – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden, sodass das in Auftrag gegebene externe Gutachten obsolet wurde, vgl. auch die Pressemitteilung des GBA vom 2. August 2015. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse des extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Nach den im BMJV am 31. Juli 2015 vorliegenden Informationen des GBA war davon auszugehen, dass das extern vergebene Gutachten frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts 2015 vorliegen würde.

    14d. Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und des BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31. Juli 2015 sowie nochmals am 3. August 2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten, „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so Pressemeldung des BMJV vom 4. August 2015, ebenso Bundesminister Maas z. B. in den ARD-Tagesthemen)?

    Zur Vereinbarung vom 31. Juli 2015 wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14c. verwiesen. Der GBA hat der Staatssekretärin am Montag, 3. August 2015, telefonisch mitgeteilt, dass nunmehr eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handeln könne. Der Gutachtenauftrag war zu diesem Zeitpunkt entgegen der Vereinbarung mit dem GBA vom 31. Juli 2015 offenbar noch nicht zurückgezogen worden.

    In einem weiteren Telefonat am Montag, 3. August 2015, bezog sich die Staatssekretärin auf die am 31. Juli 2015 vereinbarte Verfahrensweise, die der GBA erneut bestätigte. Er teilte mit, er werde den Gutachtenauftrag zurückziehen.

    14e. Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz der Brisanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und vor allem weit früher zu treffen?

    Der Kontakt zwischen BMJV und GBA erfolgt seitens des BMJV üblicherweise auf Fachabteilungsebene und mit der beamteten Staatssekretärin. Eine schriftliche Fixierung der Verabredung selbst wurde aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet.

    15a. Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)?

    Das BMJV hat die in der Antwort auf Frage 14c. genannte Einschätzung dem GBA am 6. August 2015 übermittelt. Diese Einschätzung ist als VS – VERTRAULICH eingestuft. Die Bundesregierung hat ungeachtet des Umstandes, dass das allgemeine parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Herausgabe oder Zugänglichmachung von Unterlagen begründet, die genannte Einschätzung am 19. August 2015 den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

    15b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses wird in dieser Einschätzung nicht bejaht.

    15c. Wer hat dieses Gutachten wann erstellt?

    Die Einschätzung wurde von der Strafrechtsabteilung des BMJV bis zum 6. August 2015 abgegeben.

    15d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?

    Die Einschätzung basiert auf der in der Strafrechtsabteilung vorhandenen langjährigen forensischen Strafrechtserfahrung und Kenntnissen auf dem Gebiet des Staatsschutzstrafrechts. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5.c) und 5.d) verwiesen.

    16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt (Antwort bitte begründen)?

    Die Bewertung der Veröffentlichung der Dokumente auf netzpolitik.org oblag dem für das Ermittlungsverfahren zuständigen GBA. Dieser hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses am 10. August 2015 nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, eine gutachtliche Einlassung, die das BfV auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde zur Tatfolgenbewertung unter dem Gesichtspunkt des § 93 StGB abgegeben hat, zu bewerten.

    17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMI von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.


    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    Das BfV hat mit Schreiben vom 29. April 2015 das BMI über seine Antworten auf Bitten des LKA um ergänzenden Sachvortrag informiert. Dem Bericht war auch das betreffende Gutachten beigefügt. Dieses Schreiben war an die zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung adressiert. In der Fachabteilung ist der Bericht zudem dem Abteilungsleiter als Eingang vorgelegt worden. Er ist jeweils an die zuständigen Fachreferate ausverfügt worden. Einen Hinweis, dass vom LKA Berlin eine Nachfrage zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses vorlag, enthielt bereits eine Berichtsunterlage des BfV, die im BMI am 21. April 2015 eingegangen ist. Vor dem von der LKA-Nachfrage veranlassten Gutachten hat diese rechtliche Frage, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu würdigen ist, in der Berichterstattung des BfV keine Rolle gespielt und im Weiteren erst wieder bei den Berichten und Vorlagen im Zusammenhang der aktuellen Mediendiskussion.

    d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichung von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    Hiervon hat das BMI am Tag der Presseerklärung von Bundesminister Maas vom 31. Juli 2015 erfahren.

    18. Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde?

    Ja.

    Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Absatz 3 Nummer 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer“ Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?

    Die Hausleitung des BMI besteht aus dem Bundesminister und den Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, die ihn vertreten (§ 6 GGO). Zur Unterrichtung der Hausleitung wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Gegenstand der Unterrichtung war die Absicht, einen offenkundig strafbaren Sachverhalt (Weitergabe von Verschlusssachen an Medien) zur Anzeige zu bringen und dadurch die Strafverfolgungsbehörden in der rechtsstaatlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die unabhängig von Anzeigen bestehen, zu unterstützen. Die gebotene Strafverfolgung des Täters bzw. der Täter hat erst durch die aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt, die zudem eine Unterrichtung des Ministers persönlich veranlasste.

    19a. Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von der Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von den Erörterungen, der Einleitung und der Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens?

    19b. Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat im Zuge der öffentlichen Diskussion nach Bekanntwerden des vom GBA wegen Landesverrats eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nach seiner Erinnerung Ende Juli 2015 von den Strafanzeigen und dem Ermittlungsverfahren erfahren. Seine Einlassungen ergeben sich aus den öffentlichen Verlautbarungen der Regierungspressekonferenz.

    20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMJV von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Nachdem dem GBA die Anzeige des BfV vorlag, hat ein Mitarbeiter des GBA die beamtete Staatssekretärin und den Leiter der Strafrechtsabteilung am Rande einer Besprechung in anderer Sache am 21. April 2015 erstmals mündlich über diesen Umstand unterrichtet sowie darüber, dass der GBA einen Prüfvorgang angelegt habe. Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    Nachdem das BMJV am 27. Mai 2015 über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informiert worden war, wurde der Leiter der Strafrechtsabteilung vom GBA zu einem späteren Zeitpunkt unterrichtet, dass zur Klärung der Rechtsfrage, ob es sich bei den veröffentlichten Unterlagen um ein Staatsgeheimnis handelt, ein externes Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.

    c) über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister?

    Das BMJV wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2015, eingegangen im BMJV am 27. Mai 2015, über das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren unterrichtet. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die beamtete Staatssekretärin und die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung des BMJV erhielten über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens Kenntnis.

    21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Strafanzeigen des BfV,

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    d) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    f) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV und BMJV?

    Der Präsident des BfV hat am 21. April 2015 am Rande einer Besprechung im Bundeskanzleramt erstmalig mündlich und in allgemeiner Form über die Anzeigen des BfV vom 25. März 2015 und 16. April 2015 gegen Unbekannt informiert. An diesen Besprechungen nehmen in der Regel der Chef des Bundeskanzleramtes, der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes und der Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt teil sowie u. a. die Staatssekretäre mehrerer Ministerien, auch von BMI und BMJV. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.

    Über die o. g. Einzelheiten der vom BfV gestellten Strafanzeigen sowie des Ermittlungsverfahrens des LKA Berlin und des GBA ist das Bundeskanzleramt im Vorfeld der Presseveröffentlichungen vom 30. Juli 2015 nicht informiert worden.

    22. Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt, v.a. in dortigen sogenannten nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde ?

    Wenn ja, wann‚ wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern?

    Wenn nein, warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.

    23. Wer wird üblicherweise durch die Leitung des BfV, des BND und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese eine Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?

    Der übliche Meldeweg für das BfV und für den BND zu wichtigen Sachverhalten ist in Fachaufsichtsangelegenheiten an die zuständige Fachabteilung bzw. deren zuständige Fachorganisationseinheit gerichtet. Weitere Unterrichtungen im BMI zu Angelegenheiten des BfV sind dortiges Internum. Bei besonderen Sachverhalten erfolgt unabhängig von diesem Meldeweg auch eine unmittelbare Unterrichtung der Hausleitung des BMI durch die Leitung des BfV, etwa im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen. Im vorliegenden Zusammenhang wird hierzu auch auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.

    Die Amtsführung des MAD-Amtes würde eine Strafanzeige wegen LandeSverrats bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden stellen und die hierfür relevanten Daten dorthin übermitteln. Aufgrund der Bedeutung eines solchen Sachverhaltes erhielte das für den MAD zuständige Fachaufsichtsreferat im Bundesministerium der Verteidigung einen entsprechenden Bericht des MAD-Amtes.

    Darüber hinaus würde das Parlamentarische Kontrollgremium über einen solchen Vorgang von besonderer Bedeutung unterrichtet werden.

    24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter im BMI und im BMJV waren im Jahr 2015 an Erörterungen der mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt?

    Zur Erörterung der betreffenden Strafanzeigen im BMI wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen (Sicherheitsstaatsekretärin und Leiter der zuständigen Fachabteilung ÖS).

    Im BMJV waren der Minister, die beamtete Staatssekretärin, der beamtete Staatssekretär und der Leiter der Strafrechtsabteilung befasst.

    b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligten Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär im BMI Klaus-Dieter Fritsche oder Kanzleramtsminister Peter Altmaier) in Kontakt standen?

    Wenn ja, warum nicht, und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Ja. Die Einschätzung, ob das Bundeskanzleramt gem. § 24 Absatz 1 GGO über eine Angelegenheit von grundsätzlicher politischer Bedeutung zu unterrichten ist, obliegt in erster Linie dem jeweiligen Ressort im Einzelfall.

    25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten unterschiedlichen AuffasSungen informiert gewesen sein sollte, ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Absatz 1 beziehungsweise § 26 Absatz 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?

    Das kommt auf den Einzelfall an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.

    26a. Welche Position zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordnete Behörden bezogen?

    26b. Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?

    Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode auf die Problematik der Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien hingewiesen. Darüber hinaus prüft das Bundeskanzleramt das gebotene Vorgehen generell in Fällen, in denen eingestufte Dokumente aus seinem Zuständigkeitsbereich unautorisiert veröffentlicht werden. Strafanzeige ist bislang in keinem Fall gestellt worden.

    26c. Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats Seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen?

    Falls ja‚ warum?

    Nein.

    27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range

    a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustizministers bzw. des BMJV in dieser Frage (Süddeutsche Zeitung 3. August 2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV anschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,

    b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA entscheidet in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, ob und gegebenenfalls hinsichtlich welcher Straftaten er zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegeben hält.

    28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMJV ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 20.a) und 20.c).

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMI ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

    29. Kann ausgeschlossen werden, dass Stellen der Bundesregierung in irgendeiner Weise auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einflussgenommen haben?

    Der Bundesregierung sind keine Einflussnahmen bekannt.

    30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt, und wenn nein, warum nicht?

    Nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten gegen jeden Verdächtigen einzuschrelten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese ergeben sich aus den Anzeigen des BfV.

    31. Wie schätzt die Bundesregierung den Effekt der Strafanzeigen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister für Journalisten im Allgemeinen ein? Sollten diese gegebenenfalls einschüchternd wirken?

    32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Das BMJV prüft derzeit, ob der interessengerechte Ausgleich zwischen dem Schutz der Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der äußeren Sicherheit des Staates andererseits durch die bestehenden Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in ausreichender Weise gewährleistet ist. Eine konkrete Aussage zur Frage nach einem etwaigen Reformbedarf kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

    33. Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wortlaut mindestens dem Deutschen Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können?

    Wenn nein, warum nicht?

    Es existieren keine „gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA“. Im Übrigen besteht kein Schriftwechsel, da die maßgeblichen Gespräche zwischen BMJV und GBA telefonisch geführt wurden.

    34a. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem Strafverfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (SZ 3. August 2015) gegenüber Markus Beckedahl und Andre Meister seit dem 13. Mai 2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen?

    Der Ermittlungsauftrag des GBA an das BKA umfasste im besagten Zeitraum ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA.

    34b. Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, die in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (SZ 3. August 2015)?

    Es ist zu keinem Zeitpunkt von Angehörigen der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen worden, Exekutivmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen beim Emiittlungsrichter zu beantragen. Es trifft zu, dass der GBA persönlich am 19. Mai 2015 angeordnet hat, dass es zu keinen Exekutivmaßnahmen gegen die beiden namentlich genannten Beschuldigten kommen darf. Er hat zum selben Zeitpunkt angeordnet, dass zunächst ein externes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, eingeholt werden soll.

    35. Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt und ggf. erteilt, um anlässlich der Veröffentlichungen durch netzpolitik.org gemäß § 353b Absatz 4 StGB auch wegen einer Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können?

    Wann wurde ggf. auch das BMJV hieran beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß den Nummern 249 Absatz 2 und 212 Absatz 1 der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren?

    Ein Ersuchen auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 353b Absatz 4 StGB wurde bisher weder beim BMI noch beim BfV gestellt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Strafverfahren vom GBA zunächst unter dem Verdacht einer Straftat nach § 94 StGB geführt worden ist, die eine Verfolgungsermächtigung nicht erfordert und eine tateinheitliche Tat nach § 353b StGB in den Hintergrund treten lässt. Der GBA hat seine rechtliche Prüfung erst am 10. August 2015 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Straftat nach §§ 93 ff. StGB nicht vorliegt. Dementsprechend wurde BMJV im Hinblick auf Strafverfolgungsermächtigungen nicht beteiligt.

    Falls eine solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann, warum nicht?

    Die Verfolgung von Straftaten nach § 353b StGB fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (vgl. § 120 GVG). Das Verfahren wurde daher an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, die den Vorgaben des § 353b Absatz 4 StGB Rechnung tragen wird. Anzumerken ist, dass sich das eingestellte Verfahren der Bundesanwaltschaft auch gegen Unbekannt, also auch gegen die möglichen Quellen, gerichtet hat.

    27. August 2015 43
  • : „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“
    http://www.stop-djihadisme.gouv.fr/decrypter.html
    „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“

    Die Organe der Europäischen Union wollen dem „gewaltbereiten Extremismus“ und „Terrorismus“ zukünftig mit „strategischer Kommunikation“ begegnen. Vor allem im Internet, aber auch im Fernsehen sollen „Gegenerzählungen“ („counter narratives“) präsentiert werden. Ein ähnliches Projekt „Think Again. Turn Away“ war vor zwei Jahren in den USA gestartet worden, mittlerweile gelten dessen Erfolge aber als dürftig. Unter dem Namen „Handeln gegen die terroristische Bedrohung“ hat auch die französische Regierung eine entsprechende Präsenz im Internet gestartet.

    Nach äußerst kurzer Vorbereitungszeit haben einige Mitgliedstaaten Anfang des Jahres ein „Beratungsteam für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ (SSCAT) ins Leben gerufen. Die Gruppe wird von der belgischen Polizei, der EU-Kommission und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung geleitet. Mit der „Research, Information and Communications Unit“ (RICU) ist auch die britische Polizei beteiligt. Perspektivisch soll aus dem Projekt ein Netzwerk von Behörden und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert werden. Rund zwanzig Regierungen haben VertreterInnen ins SSCAT entsandt. Die Gruppe hat sich bereits mehrmals getroffen. Auch mit der NATO hat es direkte Gespräche gegeben, ein weiteres Treffen ist für den Herbst anvisiert.

    „Youtuber gegen den Islamischen Staat“?

    Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten sowie europäische Institutionen bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur „strategischen Kommunikation“ zu unterstützen. Polizeien der EU-Mitgliedstaaten können vom SSCAT auch Beratung anfordern, um der verstärkten Anwerbung für den islamistischen Terrorismus zu begegnen. Das SSCAT wird von der EU-Kommission für 18 Monate mit zunächst einer Million Euro unterstützt. Außer den EU-Mitgliedstaaten können auch Drittstaaten teilnehmen. Anvisiert sind beispielsweise Tunesien, Marokko, Jordanien und die Türkei.

    Die Arbeit des SSCAT ist in drei Abschnitte gegliedert. Zur Vernetzung werden zunächst Behörden in einzelnen Mitgliedsstaaten besucht. Anschließend sollen „Gegenerzählungen“ entwickelt werden, die schließlich in einem dritten Abschnitt gemeinsam umgesetzt werden sollen. Dabei soll vor allem auf die Schwächen des „Islamischen Staates“ abgehoben werden, etwa die Unfähigkeit, ein eigenes Staatswesen aufzubauen oder die hohe Zahl bei Luftangriffen getöteter Kämpfer.

    Auf welche Weise die Inhalte veröffentlicht werden, bleibt unklar. Ebenfalls offen ist, ob die besagten „Gegenerzählungen“ von muslimischen Gruppen oder Personen erstellt werden. Vermutlich kommt aber den behördlichen Bildungseinrichtungen eine besondere Rolle zu. In Deutschland arbeitet das SSCAT beispielsweise mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. Eine dort vorbereitete Kampagne könnte sich an Erfahrungen von „Youtuber gegen Nazis“ orientieren.

    Durch eine „authentische Ansprache“ könnten „junge, politikferne Zielgruppen“ erreicht werden. Dabei sollten „anerkannte Youtuber“ helfen, indem sie „Orientierungswissen vermitteln“ und „aufklärend und deradikalisierend“ wirken. Laut einem Bericht der FAZ von heute habe der unter dem Pseudonym „LeFloid“ auftretende Florian Mundt seine Beteiligung zugesagt. Die „Beauty-Bloggerin“ Hatice Schmidt und „MrWissen2go“ alias Mirko Drotschman hätten ebenfalls Beiträge zugesagt.

    Im österreichischen Innenministerium ist man ein Schritt weiter und will selbst „zielgruppengerechte Präventionsvideos“ erstellen. Auch Deutschland wolle sich laut einer Aussendung Österreichs daran beteiligen.

    Entwicklung von „Strategien gegenüber der Wirtschaft“

    Ein weiteres, sehr ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) wird unter Federführung der Niederlande betrieben. An mehreren Arbeitstreffen haben die Innenministerien aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilgenommen. Zu den Aufgaben gehört die Bekämpfung der Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen“.

    Die Gruppe soll laut dem Bundesinnenministerium „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“ ausarbeiten. Ziel ist, inkriminierte Inhalte „unter Einsatz einer Palette von Instrumenten, darunter auch Maßnahmen der Strafverfolgung, zu verringern“. Hierzu hatte die Polizeiagentur Europol kürzlich eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eingerichtet. Die Kommission betreibt derzeit die Gründung eines „Forums der Internetdienstleister“. Firmen wie Google, Microsoft und Facebook sollen für die verstärkte Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden gewonnen werden. Wie das SSCAT könnte das EJI-ICT auf bestehenden Maßnahmen aufbauen. Hierzu gehört das vom Bundeskrimnalamt gestartete EU-Projekt „Check the web“, das seit 2007 eine Datenbank zu „islamistisch-extremistischen“ Webseiten bei Europol angelegt hat.

    Die beiden neuen Maßnahmen waren nach den Anschlägen von Paris im Januar in Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen anvisiert worden:

    Verbesserung der strategischen Kommunikation, Entwicklung einer Strategie zur Einbindung der arabischen Welt, einschließlich der Entwicklung eines Gegendiskurses zur terroristischen Propaganda, der Förderung der Grundrechte, der Berücksichtigung des immer häufiger auftretenden Missbrauchs des Internets für die Radikalisierung, der Herstellung von Kontakten über die sozialen Medien und der Verbesserung der Kommunikation in arabischer Sprache.

    Neuer „Aktionsplan über Strategische Kommunikation“

    Das SSCAT und das EJI-CT findet die ausdrückliche Zustimmung des deutschen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), der seit einigen Monaten für Maßnahmen der „Gegenerzählung zur islamistischen Propaganda im Internet“ wirbt. Bereits im November hatte de Maizière den Start einer entsprechenden europäischen Kooperation bekanntgegeben. Die „Werbeplattform Internet“ dürfe nicht dem IS überlassen werden. Die „Gegenerzählungen“ der EU-Regierungen sollen in allen europäischen Sprachen, aber auch auf Arabisch und Türkisch online gehen.

    Mittlerweile hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in die Erstellung von „Gegenerzählungen“ zu den „von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften“ eingeschaltet. Zusammen mit der EU-Kommission hat der EAD eine entsprechende Task Force gestartet. Ziel ist die Einbettung entsprechender Maßnahmen in die EU-Außenpolitik. Auf diese Weise könnten etwa arabische Regierungen überredet werden, Ausstrahlungen von Satelliten-Fernsehsendungen auf dem Gebiet der EU zu verhindern oder wenigstens zu beeinflussen, wie es der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung gefordert hatte. Die EU hat bereits mehrere Projekte für Regierungen im Nahen Osten und Nordafrika (der sogenannten MENA-Region) gefördert, die darin beraten werden, wie sie der Argumentation islamistischer Gruppen „durch einen wirksamen Gegendiskurs entgegentreten können“. Zuletzt wurden hierfür im Februar 3,3 Millionen Euro ausgegeben, nun laufen Verhandlungen mit „Umsetzungspartnern“.

    Die Maßnahmen firmieren als neue „Public-Diplomacy-Strategie“. Mit von der Partie ist auch der „Club of Venice“, der sich aus Kommunikationsexperten der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Die langjährigen BehördenmitarbeiterInnen beraten regelmäßig zu Kommunikationsstrategien hinsichtlich bestimmter Phänomene, darunter auch zur Terrorismusbekämpfung oder zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP. Vor kurzem hat die EU auch einen „Aktionsplan über Strategische Kommunikation (Ost)“ erarbeitet. Ziel ist, „Russlands laufenden Desinformations­kampagnen entgegenzuwirken“. Zielgruppe entsprechender „Gegenerzählungen“ der EU-Mitgliedstaaten sind insbesondere die westlichen Balkan-Länder.

    17. August 2015 32
  • : ZDF Heute Show: Der Metadatensauger ein Spiel für die ganze Familie
    Quelle: Screenshot
    ZDF Heute Show: Der Metadatensauger ein Spiel für die ganze Familie

    Auf der Webseite der ZDF-Satire-Sendung findet sich ein kleines nettes Spiel zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei kann man entweder in die Rolle des Innenministers Thomas de Maiziére schlüpfen oder wenn es einem beliebt, auch mit Justizminister Heiko Maas vorlieb nehmen. Problem des Justizministers ist nur, dass es doch diese lästigen Verfassungsrichter zum Umfahren gibt, der geübte Spieler kann diese Aufgabe aber dennoch bewältigen, Sigmar Gabriel will es so!

    4. August 2015 2
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Verstöße gegen Vereinbarungen und deutsche Interessen sind Fakt.“
    Zeuge Klaus-Dieter Fritsche vor Begin der Anhörung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Verstöße gegen Vereinbarungen und deutsche Interessen sind Fakt.“

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche (Bundeskanzleramt, Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes) und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière (MdB, 2005–2009 Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes). Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Copyright: Die Zeichungen der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, kontaktiert bitte Stella Schiffczyk.

    To-Do: Links, Zusammenfassung. Bis dahin einfach nach „(!)“ suchen.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Presse-Statements (12:10)

    Renner: Kurz und wenig überraschend. Wie zu erwarten hat die Große Koalition beantragt, Vorschlag der Bundesregierung zu V‑Person Folge zu leisten. Kein Parlamentsrecht. Wir sollen nicht unterstützt, sondern ersetzt werden durch V‑Person. Rechts- und verfassungswidrig. Rechte von Parlamentarischem Untersuchungsausschuss (PUA) und Opposition ausgehebelt. Grundgesetz ausgehebelt. Bundesregierung muss PUA Amtshilfe leisten. Bundesregierung und Große Koalition tun das Gegenteil. Wir werden das nicht unterstützen. Wir sind nicht die Zuarbeiter der Bundesregierung. Selbstaufklärung durch Bundesregierung ist jahrelang gescheitert, wie BND zeigt. System kann nur unterbrochen werden, wenn NSAUA Spionageskandal aufklären kann. Vorgehen ist Chimäre, Parlament wird brüskiert. Zeigt mit Finger auf Bundesregierung. Wie gross muss der Skandal sein, auf dieses abwegige Verfahren zu kommen. In Selektorenliste sind wohl auch Politiker. Aufklärung. Nur durch Parlamentarischer.

    Lücking: Name Ermittler?

    Renner: Namen laufen über Agenturen, nicht im NSAUA. Missachtung des Parlaments. Durchstecherei an Presse von Bundesregierung. Bundesregierung will NSAUA im Hintergrund kontrollieren. Unerträglich, wenn Sachverständige so auch verbrannt werden.

    Frage: Welche Namen gibt es?

    Renner: Läuft über Agenturen, kommentieren und legitimieren wir nicht. Wir gehen nach Karlsruhe.

    Frage: Vertrauensperson in öffentlicher Anhörung?

    Renner: V‑Person wird Aussagegenehmigung brauchen. Ist absurd. Wird kein Name eines Unternehmens oder Politikers genannt werden. Geht darum, Ausmaß und Größe des Skandals nicht erfahren zu dürfen.

    Notz: Mehrheitsverhältnisse im Parlament 83 zu 17 %. Parlament soll Bundesregierung kontrollieren, laut Verfassung. Dieser Versuch der Bundesregierung ist, sich selbst zu kontrollieren. Vertrauensperson schon vom Klang her Misstrauensantrag gegen Bundestag. Bundesregierung soll Person bestellen, bezahlen und Aussagegenehmigung erteilen. Bundesregierung will nach eigenem Gutdünken an Stellschraube Aussagegenehmigung drehen. Gremium sui generis ist nicht geeignet, parlamentarische Kontrolle vorzunehmen. Eindruck, dass sich Merkel Mehrheit des Parlaments bedient, verfassungswidrige, aber genehmige Struktur auszudenken, um Skandal abzumoderieren. Fügt sich ein in Vernebelung und Vertuschung nach Snowden-Veröffentlichungen. Parlamentarische Kontrollgremien bewusst belogen, Vorspiegelung falscher Tatsachen. Alles Zeit von Merkel-Verantwortung. Kontextualisiert sich in diesem Vorschlag. Müssen uns dagegen wehren, ist unsere Pflicht. Effektive Kontrolle der Bundesregierung nicht mehr möglich.

    Flisek: Haben Entscheidung der Bundesregierung beraten. Regierungsfraktionen haben Vorschlag auf Basis der Bundesregierung gemacht. Wir müssen schnell vorwärts kommen. Unser Interesse ist Aufklärung. Vorschlag an Opposition unterbreitet. Dieser Weg einer unabhängigen Vertrauensperson im ersten Schritt geeignet. Elementare Bedingungen der SPD-Fraktionen wurden erfüllt. NSAUA bestimmt Person und Untersuchungsauftrag, Person bekommt sämtliche Unterstützung, uneingeschränkter Einblick in alle Selektoren. Im Anschluss uns in einer Sitzung unterrichten. Diese Bedingungen der SPD sind erfüllt. Haben Klarstellung erwirkt. Weg ist geeignet. Erster Schritt. Weitere Schritte vorbehalten. Ganz elementar. Bedauere ausdrücklich, dass Opposition sich daran nicht beteiligt. Opposition will auch Namensfindung nicht begleiten. Sollen sich das nochmal überlegen. Opposition will Verfahren boykottieren und klagen. Ich bedauere das. Haben Respekt vor BVerfG, aber man kann sich einbringen. Abwarten. Bedenkzeit. Dieses neue Verfahren führt dazu, dass Parlament Heft des Handelns in der Hand hat. Erster Schritt. Ich will nach der Sommerpause belastbare Informationen über Selektoren-Liste. Bundesregierung ist nicht bereit, die dem Ausschuss zu geben. Also brauchen wir anderes Verfahren. Sind wir Bürgern und unternehmen schuldig. Nichtaufklärung unerträglich. Erster Schritt.

    Lücking: Namen bekannt?

    Flisek: Haben uns in Arbeitsgruppen Gedanken über Personen gemacht. Unabhängig, einschlägige juristische Kompetenz. Sind nicht allzu viel in Deutschland, nur eine Handvoll. Kreis von Personen. Wollen einvernehmliche Entscheidung mit Opposition.

    Lücking: Namen vorher bekannt? Oder nur möglich?

    Flisek: Offener Prozess, keine Entscheidung getroffen.

    Warken: Koalition hat NSAUA Antrag vorgelegt. Gemeinsame Benennung einer Person. Gute Möglichkeit. Behalten uns weitere Schritte vor. Gangbarer Weg. Name offen. Einladung an Opposition, sich zu beteiligen.

    Frage: Heute keine Entscheidung?

    Warken: Nein.

    Ströbele: [Zu leise.] Bundesregierung muss Abgeordneten die Selektorenliste zur Verfügung stellen. Erster Schritt glaube ich nicht. Verhalten der Großen Koalition zeigt, keine Tür bleibt offen, siehe Snowden.

    [Jetzt Pause für namentliche Abstimmung im Plenum.]

    Einleitung: Vorsitzender (13:04)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Zeuge 1: Klaus-Dieter Fritsche, Bundeskanzleramt

    Kein Rechtsbeistand.

    Mein Name ist Klaus-Dieter Fritsche, 62 Jahre, Anschrift Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1.

    Eingangsstatement: Habe in diesem Ausschuss schon öfters in Beratungssitzungen gesprochen. Drei Vorbemerkungen. Was erhofft sich Bundesregierung von NSAUA.

    1. Aufgabe des NSAUA ist, Fehler zu benennen und Vorschläge für Optimierung vorzunehmen. Bundesregierung hilft mit Zeugen und Unterlagen. Es darf aber nicht alles offen diskutiert werden. Wesen der Geheimdienste ist es, zur Sicherheit unserer Bürger Erfolg zu haben. Das geht nur, wenn Methodik nicht bekannt wird. Unabdingbare Voraussetzung für Zusammenarbeit mit AND. Vertrauen. Nur dann geht Sicherheit für Land. Kann auch geheim aufgeklärt werden. BVerfG hat Bundesregierung und Bundestag Staatswohl gemeinsam gegeben.

    2. Wenn Fehler passiert sind, dann können Medienberichte nicht zu generellen Unterstellungen führen können. Geheimhaltung ist nicht gleich Gesetzesbruch. Es gibt keine Verschwörungstheorien, nur menschliche Fehler. BND-Mitarbeiter leisten schwere Aufgabe. Geheimnis vs. Transparenz. Ich will Mitarbeiter stützen, sie sind wichtig für unsere Sicherheit.

    3. Wir alle leben in einer zunehmend globalisierten Welt. Zusammenarbeit ist un-ver-zichtbar. Gewährleistung von Sicherheit ist heute schwerer als im Kalten Krieg. Internationaler Terrorismus, Konflikte vor der Haustür, Proliferation, Auslandseinsätze der Bundeswehr und Polizei. Bedrohung für unsere Gesellschaft. NSAUA soll Sicherheitsdienste stärken. Zusammenarbeit mit Partnern notwendig.

    Fragerunde 1: Vorsitzender (13:14)

    Sensburg: Sagten: „Wenn Fehler passiert sind.“ Welche Fehler sind passiert?

    Fritsche: Das ist ihre Aufgabe. (!) Bundesregierung hat erklärt, dass es organisatorische Unzulänglichkeiten im BND gibt. Bundesregierung wirkt entgegen.

    Sensburg: Konkreter?

    Fritsche: Selektorenliste, Informationsverhalten in BND zu Fach- und Dienstaufsicht verbessern.

    Sensburg: Meldewesen also. Was noch?

    Fritsche: Wir klären noch auf. Maßnahmen erst danach. (!)

    Sensburg: Seit wann führen sie diesen Prozess der Nachsuche der Defizite?

    Fritsche: Seitdem Bundesregierung von Nichtinformieren erfahren hat, also März 2015. Aber nicht nur hier, Fach- und Dienstaufsicht justiert permanent nach.

    Sensburg: BND-Untersuchungsausschuss 2005 stellte Probleme bei Außenstellen und Meldewesen fest. (!) Genau das jetzt wieder. Schindler betonte dieses Defizit hier auch. Passiert nichts?

    Fritsche: Ich hoffe, dass etwas passiert. Damals war das nicht Fernmeldeaufklärung, sondern andere. Danach wurden Außenstellen reduziert. Strategische Fernmeldeaufklärung muss an geostationären Punkten sein. Außenstellen stehen dort, wo sie stehen müssen. Die brauchen auch Personal. Künftige Erfahrung dieses NSAUA diskutieren wir derzeit. (!)

    Sensburg: Ist auch für BND-Präsident missliebig. Sorge, dass Informationen nicht nach oben dringen. Viele Außenstellen, Abteilung TA. Anderes System des Informationsflusses entwickelt. Verbessern. Sollbruchstelle. Einziger Knackpunkt? Oder weitere? Wir möchten Sie unterstützen, gemeinsame Verbesserungen.

    Fritsche: Das sind gutachterliche Fragen. Meldekette im BND ist optimierbar. Sind aber derzeit in Gesprächen. Kann noch keine Maßnahmen vorlegen, ist zu früh.

    Sensburg: Abteilung TA. Sie waren AL der Abteilung 6, Fach- und Dienstaufsicht macht Gruppe 6–1, Referat 6–11. Wie erfolgt Fach- und Dienstaufsicht?

    Fritsche: Als AL6 und im Bundeskanzleramt habe ich Fach- und Dienstaufsicht gestärkt. Damals schon, jetzt wieder. Fach- und Dienstaufsicht reagiert auf Fehler und macht Vorschläge. Als AL6 habe ich regelmäßige Jour Fixe mit Abteilungen eingeführt, jetzt wieder. Damals als AL6 hatten wir Umstellung von leitungsgebundenen auf paketvermittelten Verkehr. Damals intensive Gespräche mit BND zu diesen neuen Herausforderungen. Auch mit G‑10-Kommission. BND sagte damals, dass bei Anfang Paketvermittlung BND keine guten Spam-Filter hatte. 80 % der Meldungen waren Spam. (!) Halbjährliche Berichte an G‑10-Kommission. War damals der entscheidende Punkt für uns. Das zeigt, wie Fach- und Dienstaufsicht reagiert. Fach- und Dienstaufsicht hat keine 100-%-Kontrolle. Geht nirgends. Über 6.000 Mitarbeiter des BND.

    Sensburg: Haben sie sich Paketvermittlung mal zeigen lassen? Ich musste mir das erst aneignen.

    Fritsche: Ich bin Jurist, habe mir das erklären lassen. Ich war vor Ort und habe mit allen Abteilungen gesprochen, Pullach und Außenstellen. Habe mir das vorstellen lassen. Gespräche auch über Probleme. Damals technische Umstellung und Spam.

    Sensburg: Suchbegriffe bei Paketvermittlung, oder alles?

    Fritsche: Damals Suchbegriffe. (!) Einzelheiten nicht-öffentlich ().

    Sensburg: Suchbegriffe Spam? Sucht BND nach Viagra? (!)

    Fritsche: Nicht Aufgabe der Fach- und Dienstaufsicht, machen Fachleute, die können das besser erklären. Spam kann auch die Merkmale erfüllen.

    Sensburg: Welche Suchbegriffe? Woher kommen die?

    Fritsche: Ist Aufgabe der Fachabteilungen im BND, die zu entwickeln und zu finden.

    Sensburg: Nur vom BND? Oder bei Paketvermittlung auch Suchbegriffe von Five Eyes-AND?

    Fritsche: Zu meiner Zeit als AL6 haben wir über ein Projekt gesprochen. . Damals Problem vor allem G‑10-Ausfilterung. Haben uns massiv eingebracht.

    Sensburg: Dieses Projekt: Eikonal, Transit. Ging nicht um G‑10-Verkehre.

    Fritsche: Ja, verwende die Bezeichnung nicht. (!)

    Sensburg: Welche Daten wollte man bekommen?

    Fritsche: Das, was BND in Routineaufklärung in Aufklärungsprofil hat.

    Sensburg: G‑10 als Beifang, wie Problem gelöst?

    Fritsche: Erforderte Zeitaufwand. Zu lange für Erfolg des Projekts. (!)

    Sensburg: Weitere Diskussion zu G‑10? Gewinnung der Verkehre?

    Fritsche: Nein. (!)

    Sensburg: Telekom sagte, dass es Probleme beim Kabelabgriff gab.

    Fritsche: Wir wurden nicht einbezogen. (!) Vor meiner Zeit vielleicht, da wurde das entwickelt.

    Sensburg: Transit-Verkehre, konnte G‑10-Verkehre nicht 100 % filtern. Zeitkomponente Problem für Projekt?

    Fritsche: Ja.

    Sensburg: Herbst 2013 bis Anfang 2014. Snowden-Veröffentlichungen. Gab es einen Zeitraum, in dem BRD und USA ein No-Spy-Abkomen schließen wollten?

    Fritsche: Da war ich Innenstaatssekretär. AFAIK gab es Verhandlungen. Ende im Frühjahr 2014.

    Sensburg: Details?

    Fritsche: Delegationsreise Anfang August 2013, ich war dabei. Gespräche geführt, Abkommen signalisiert. Begriff „No-Spy“ ist unglücklich. Abkommen unter Diensten gegen Einsatz von Spionen ist ein Widerspruch. (!) Uns wurde signalisiert, dass Abkommen möglich wäre. Habe an Verhandlungen nicht selbst teilgenommen. Optimismus Frühjahr 2014 getrübt.

    Sensburg: Delegationsreise August 2013, wer noch?

    Fritsche: Chefs BfV und BND.

    Sensburg: Dienste-Ebene?

    Fritsche: Ja, und Schnittstelle für Politik. Ich und DNI.

    Sensburg: Sie waren Staatssekretär im BMI. War Innenminister auch da?

    Fritsche: Ja, steht ja in Medien. Bestätige, was dort steht.

    Sensburg: Wann war er da?

    Fritsche: Nach uns, Mitte August, ungefähr.

    Sensburg: Weitere Minister?

    Fritsche: Keine Ahnung (KA). Gespräche Außenminister BRD und USA. Ich und DHS Dezember 2013.

    Sensburg: Wollten USA das? Oder wollte das BRD und USA sagte: okay, mal angucken.

    Fritsche: Idee kam von USA, nicht von uns.

    Sensburg: Warum wollten die das?

    Fritsche: Feste Allianz unter Partnern. Und Umstände durch Snowden. Heute noch nicht vollständig geklärt, was abgeflossen ist.

    Sensburg: USA unter Druck, Schaden gutzumachen?

    Fritsche: KA. Bereitschaft bestand, haben wir gerne entgegengenommen.

    Sensburg: Spontan? Oder haben sie das erwartet?

    Fritsche: Habe keine Kenntnis über Vorbesprechungen. War angenehm überrascht.

    Sensburg: Anfang 2014 näher?

    Fritsche: Regierungssprecher sagte, das wird absehbar nichts.

    Sensburg: […]

    Fritsche: Ich habe mit Stellvertreter von Susan Rice gesprochen, nicht optimistisch.

    Fragerunde 1: Linke (13:39)

    Renner: Uhrlau sagte, dass EADS und Eurocopter 2005 in wohl Präsidentenrunde besprochen wurde. Wurden sie darüber unterrichtet? Wann? Von wem? Veranlasst?

    Fritsche: Ich hoffe, das alles gemeldet wird. Ich kann mich nicht erinnern, dass er mich über Selektoren unterrichtet habe. Hoffe das auch. (!) Vier-Augen-Gespräche unter der Tür. Erwarte Schriftliches. Das kam nicht. (!)

    Renner: Weg von Begriff Selektoren. Suchmerkmale, EADS, Wirtschaftsspionage?

    Fritsche: Gilt genau das gleiche. Wenn das besprochen worden wäre, habe ich gesagt, dass ich einen schriftlichen Bericht haben will. Ich habe keinen bekommen. (!)

    Renner: Prinzip des Schriftlichen ist nicht so üblich, sagten Zeugen. Eher andersrum, Kritisches eher mündlich. Auftrag Selektorenprüfung mündlich, Ergebnisse nur mündlich. Wurden sie mündlich informiert, dass USA so etwas machen?

    Fritsche: Nochmal. Ich weiß nicht, was andere zeugen gesagt haben. Als AL6 und jetzt: wenn ich etwas mündlich erfahren haben, wollte ich einen schriftlichen Bericht. Wer schreibt, der bleibt. (!) Bei Operationen geht mündlich gut. Ich will Schriftliches.

    Renner: Schreiben MAT A BK 6–3, Seite 32. Vorbereitung Gespräch Chef-BK mit DNI, 22.02.2008 an AL6. „Gesprächsthemen: Zusammenarbeit TA, IT-Sicherheit. AL6 unterrichtet persönlich. Kein neuer Sachstand zu erwarten.“ Nur persönliche Unterrichtung widerspricht, was sie gerade gesagt haben. (!) Nur persönlich, nicht schriftlich. Was sagte ihnen Uhrmann damals?

    Fritsche: IIRC ist das Vorlage der AL6 an Chef-BK zur Reisevorbereitung. Unterlagen lagen mir vor. In Vorlage wurde gesagt, weitere Einzelheiten durch AL6. Erfolgte auch. Im Flugzeug und im Hotel in Washington. Ging weniger um Fernmeldeaufklärung, sondern grundsätzliche politische Frage: Wie weit kann man in Kooperation mit USA zusammenarbeiten, nicht wegen Misstrauen, sondern technischer Entwicklung. Das war Gegenstand des Gesprächs. Habe nicht mündlich erfahren, sondern schriftlich. Und Minister unterrichtet.

    Renner: „Ab Einstufung Unterrichtung persönlich.“ Warum?

    Fritsche: Weil wir Unterlagen nicht mitnehmen konnten, die blieben in Deutschland.

    Renner: An Gespräche oder Akten erinnern, dass man bei Kooperationen zu SIGINT Zurückhaltung üben sollte, weil Aufklärung der USA gegen Europa?

    Fritsche: . (!)

    Fragerunde 1: SPD (13:48)

    Flisek: In Medien wird gesagt, dass Referatsleiter Stellungnahme zur Kooperation mit AND, auch NSA, anforderte. Zeugen Kurz und Vorbeck bestätigten das. Ihre Abteilung. Drang das zu ihnen durch?

    Fritsche: Ja.

    Flisek: Gaben sie Auftrag?

    Fritsche: Kann ich nicht ausschließen. (!)

    Flisek: Üblich, dass Referatsleiter so etwas ohne sie macht?

    Fritsche: Kann sein, muss nicht. Alleine oder im Gespräch mit mir.

    Flisek: Im BND herrschte sehr kritische Haltung zu Kooperation mit US-ND wie NSA. Als AL6 waren sie stark eingebunden. Warum kritische Haltung?

    Fritsche: Diskussion führten wir, mit Ministern und Chef-BK. Besuch DNI Anfang Dezember 2007 und 2008. Frage war: Was ist Folge, wenn wir weitere technische Kooperation mit USA haben? Nabeln wir uns in eigenen Fähigkeiten ab? Können wir verlangen, dass wir von USA gleiche Zugänge bekommen, wie USA von uns bei Eikonal bekam? Poltische Diskussionen, nicht nachrichtendienstlich. Industriepolitisch: Verfestigen und erweitern wir Abstand in Know-how? Europa hat keine Router-Industrie mehr.

    Flisek: Grundlegende strategische Überlegung. Wir interessieren uns für konkrete Probleme. Laut Medien sah BND konkrete Probleme: USA spielten nicht mit offenen Karten gegenüber BND, verfolgten andere Dinge. Diskutierten sie das auch?

    Fritsche: . Auch andere Diskussionen, ja. G‑10-Filter bei Eikonal war schwer. Auch dort diskutiert.

    Flisek: Gab richtige Richtungskämpfe in BND und mit Bundeskanzleramt. Fraktion: Kooperations-Befürworter und Kooperations-Skeptiker. Richtig?

    Fritsche: Kam bei mir so nicht an. Wir diskutieren zu allem. Keine festen Fraktionen.

    Flisek: Starke Strömungen in BND, die Ausweitung von Kooperationen mit US-AND skeptisch gegenüber standen. Teilen sie das?

    Fritsche: Mag sein, dass es eine solche Diskussion in BND gab. Bei unseren Diskussionen mit BND haben wir auch über Industriepolitik diskutiert.

    Flisek: Wir werden ihnen das mit eingestuften Akten vorhalten. (!) Es gab nicht nur eine strategische Diskussion. (!) Konkrete Probleme spielten eine Rolle.

    Fritsche: Ich will nicht ausweichen. Operative Details. . (!) ja, es gab andere Gründe. .

    Flisek: Konnten sie die Kritik nachvollziehen?

    Fritsche: Problem bei Eikonal [er sagt den Namen nicht] spielte eine Rolle. Und generelle Probleme bei allen ND-Kooperationen.

    Flisek: Im Nachhinein ist man immer schlauer. Aber ex post: massive Vorwürfe im Raum. Einer: bei Suchbegriffen Verstöße gegen deutsches Recht. Jahrelang massiv gegen deutsche Interessen verstoßen. Darüber reden wir seit Wochen. Wir wollen herausfinden, an welcher Stelle diese Themen bei BND und Bundeskanzleramt aufschlugen. Konkrete Selektorenliste scheinbar erst im März 2015. Gab es vorher valide Anhaltspunkte, dass bei Suchbegriffen/Selektoren Risiken schlummern? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Thema in elementaren Bereich jahrelang nicht betrachtet wurde. Wäre fatal für BND und Bundeskanzleramt.

    Fritsche: Zweifelhaft, ob es Verstöße gegen deutsches Recht gab. Verstöße gegen deutsche Interessen (DI) und gegen Vereinbarungen ist Fakt. Entscheidende Frage: Wurde Fach- und Dienstaufsicht nicht mitgeteilt. Muss optimiert werden. Wurde ja nicht mal BND-Leitung gemeldet. Ich spreche permanent mit Abteilungen. Hier informierte uns BND nicht. (!)

    Flisek: Eingestufte Akte vorlegen: MAT BK-6b, Tagebuchnummer 51–14, Seiten 22 und 23.

    Fritsche: [Liest.]

    Flisek: Das ging über ihren Tisch?

    Fritsche: Ja. (!)

    Flisek: Haben sie gelesen?

    Fritsche: Ja. (!)

    Flisek: Dort wurde an Aufsichtsbehörde gemeldet, dass Kooperation kritisch gesehen wurde. (!)

    Fritsche: Ich habe nicht bestritten, das es eine Diskussion gab. (!)

    Flisek: Kommt nicht von unterster Stelle des BND. (!) Da weiß der Absender schon, was er schreibt.

    Fritsche: Ja. Aber Fach- und Dienstaufsicht bekommt häufig Schreiben von Verantwortlichen. Ist normale Diskussion. Ich nehme das zur Kenntnis und diskutiere das.

    Flisek: Konsequenzen?

    Fritsche: Diskussion mit den Leuten. Gibt ja auch andere Bundesregierung-Organisationen, die das anders sehen. Diskussion.

    Flisek: Bedenken des BND ausgeräumt?

    Fritsche: Zu konkreter Frage DNI: Ausweitung Kooperation kam nicht.

    Fragerunde 1: Grüne (14:07)

    Notz: Beruflicher Werdegang. Seit 2014 Staatssekretär Bundeskanzleramt, untersteht Chef-BK Altmaier. Für Abteilung 6 zuständig?

    Fritsche: Ja.

    Notz: 2009–2013 BMI, öffentliche Sicherheit?

    Fritsche: Ja.

    Notz: 2005–2009 Leiter Abteilung 6 Bundeskanzleramt, Koordinator ND Bund?

    Fritsche: Ja.

    Notz: Bis 1996–2005 Vizepräsident BfV?

    Fritsche: Ja.

    Notz: Damals Bericht Echelon. Erinnern?

    Fritsche: Existenz ja, grob.

    Notz: Was war das Problem bei Echelon?

    Fritsche: Anlagen zur Überwachung.

    Notz: Übergriffig und problematisch?

    Fritsche: Wurde gesagt, nicht von mir.

    Notz: War das als Vize BfV ein Thema?

    Fritsche: Am Rande. Nicht besonders. (!)

    Notz: Aber BfV für Spionageabwehr zuständig?

    Fritsche: Ja. (!)

    Notz: Für Vize-BfV nicht relevant?

    Fritsche: Öffentliche Diskussion war stark, ja. Keine Kenntnisse. (!)

    Notz: Konsequenzen aus Abschlussbericht?

    Fritsche: Welche denn? (!)

    Notz: Konnte man USA blind vertrauen?

    Fritsche: Ist eine grundsätzliche Diskussion, führen wir immer. Muss Vertrauen haben bei gemeinsamen Projekten. (!) Anschläge verhindern.

    Notz: Kann man USA blind vertrauen?

    Fritsche: Niemandem blind vertrauen. (!)

    Notz: Geheimdiensten erst recht?

    Fritsche: Gesamtes berufliches Feld.

    Notz: Heute Nachmittag machen wir das mit Akten. Uhrlau verwendete hier Begriff „Bösgläubigkeit“: „Hinsichtlich der US-Interessen Bösgläubigkeit nach 2008 vorhanden gewesen. Nicht mein Versäumnis. Bezogen auf Eikonal auch Bösgläubigkeit zu Eikonal im Bundeskanzleramt. Wichtiges immer mit Chef-BK besprochen. Notz: Vorstellbar, dass Übergriffigkeit nicht mit Chef-BK besprochen? Uhrlau: Kann ich mir nicht vorstellen.“ Waren Sie nicht schon vor März 2015 bösgläubig zu Kooperationen mit USA?

    Fritsche: Ich weiß nicht, was Uhrlau mit Bösgläubigkeit alles umschreiben will. Ende Eikonal war Kanzleramtsminister und mir bekannt. Einzelheiten . Äußerungen von Uhrlau verstehe ich nicht ganz, war immer mein Problem. (!) Wir wussten vor März 2015 nichts von diesen Themen jetzt.

    Notz: Er sagte, dass Ende Eikonal nur vor dem Hintergrund Bösgläubigkeit zu verstehen war.

    Fritsche: Hatte ich schon Flisek gesagt. Auch industriepolitische Fragen und Erfahrungen bei Eikonal, weil G‑10-Filter.

    Fragerunde 1: Union (14:17)

    Warken: 2005 AL6 im Bundeskanzleramt. Wie war der Kenntnisstand in Abteilung 6 zu Wirtschaftsspionage? Definition? Was berichtete Uhrlau Ihnen?

    Fritsche: Begriff ist kein Rechtsbegriff. Abgrenzung Wirtschaftsspionage von Konkurrenzspionage. Wirtschaftsspionage tun Staaten, Konkurrenzspionage tun Privatdetektive und Firmen unter sich. Einige Definitionen, die existieren. Gibt auch Aufklärung zu Proliferation und Saktionsverstößen, ist auch Aufgabe des BND.

    Warken: Was berichtete Uhrlau Ihnen bei Amtsübergabe?

    Fritsche: Nichts zu Wirtschaftsspionage von NSA.

    Warken: Uhrlau sagte uns, dass er Anfang 2006 von Urmann über problematische Funde informiert wurde. Wann und von wem haben Sie davon erfahren?

    Fritsche: IIRC bekam ich Unterlagen zur Reisevorbereitung Frühjahr 2010. Diese Begriffe standen darin zum ersten Mal. KA, ob ich das auch gelesen habe. Will ich nicht ausschließen. Da war ich Innenstaatssekretär. Habe damals nichts unternommen, nicht meine Zuständigkeit. (!)

    Warken: Erstes Mal konkret. Allgemeiner schon vorher?

    Fritsche: Nein.

    Warken: Wie wurde damals reagiert?

    Fritsche: KA. Ich habe nicht nachgefragt. (!)

    Warken: Uhrlau berichtete Ihnen nicht, hätte es aber müssen?

    Fritsche: Gehe davon aus, dass BND das frühzeitig berichten musste, April/Mai 2005. (!)

    Warken: Keine Kenntnis, wie BND gegenüber USA reagierte?

    Fritsche: Nein.

    Warken: Januar 2008 Gespräch im Bundeskanzleramt, Reisevorbereitung. US-Wunsch Kooperation ausbauen. Uhrlau, Urmann, von Brandis (BND-Vize), Sie. Uhrlau konnte sich nicht erinnern, dass dort EADS oder Eurocopter genannt wurden. Sie auch nicht. Aber über Skepsis gesprochen. Wie wurde die begründet?

    Fritsche: Teile Erinnerung von Uhrlau, das wurde nicht genannt. Ging gar nicht um Ansteuerung, sondern das, was ich vorhin sagte. Politische Fragen und Schwierigkeiten G‑10-Filter bei Eikonal. (!)

    Warken: Begriff Selektor oder Suchbegriff auch nicht?

    Fritsche: Anfang Dezember 2007 war DNI da und sagte allgemein: mehr zusammenarbeiten. Weil VoIP nicht mehr leitungsgebunden ist. Das war allgemein. Chef-BK sagte: Darüber müssen wir sprechen. Ganz allgemein über das Internet. (!) Fragen im Bundeskanzleramt, ob es Probleme mit Grundlage der Zusammenarbeit gibt. Antwort BND: nein. Diskussion ging um technische Abhängigkeit und ob wir auch so einen Zugang von der NSA bekommen würde. Selektoren waren kein Thema.

    Warken: Ergebnisse? Gleichwertiger Zugang?

    Fritsche: Weitere Verfestigung und neue Kooperationen nicht weiter verfolgt. (!)

    Warken: Schwachstellenbericht Urmann 2007. Eigentlicher Grund Ende Eikonal und weitere Wünsche zurückgewiesen. Bekannt?

    Fritsche: Erst seit Frühjahr 2015 bekannt.

    Warken: Uhrlau sagte, darüber wurde gesprochen. Ohne, dass er ihnen vorlag? Wurde der diskutiert?

    Fritsche: Ich habe definitiv keine Erinnerung, dass darüber gesprochen wurde. Schon gar nicht vorgelegt. (!)

    Warken: Laut Spiegel wollte Minister damals wissen, ob an USA andere Zusammenarbeit anbieten könnte. BND abgewunken. Eikonal beendet. Zutreffend?

    Fritsche: Minister fragte. Dort nicht endgültig entschieden. Nochmal nachgedacht im BND.

    Warken: Konkrete Gründe gegen Ausweitung, neue Kooperation und Ende Eikonal konkreter?

    Fritsche: Nochmal: G‑10-Filter bei Eikonal war zu langsam, Projekt nicht effektiv. Deshalb Ende Eikonal Sommer 2008. Keine weitere Verstärkung in diesem Bereich, die DNI McConnell wollte. (!)

    Warken: Wann und wer Ende Eikonal entschieden?

    Fritsche: BND und NSA. Kein Sinn mehr. USA gaben Anstoß. (!)

    Warken: Uhrlau sprach von Austrocknen statt Stopp. Warum?

    Fritsche: IIRC gab es Zwiegespräch, ob es doch noch etwas bringt. Nein, gab keine andere Möglichkeit doch für schnellen G‑10-Filter.

    Warken: Keine Probleme mit USA?

    Fritsche: Mit Zustimmung USA.

    Warken: Spiegel 16.05.2015: Alles ungefiltert. „Mithilfe später Kabelerfassung mit NSA in anderem Land. Nicht mehr deutscher Boden.“ Bestätigen? (!)

    Fritsche: Kein Untersuchungsgegenstand. Und operativ: . (! (!))

    Sensburg: Was ist was?

    Fritsche: Nicht-Five Eyes ist nicht Gegenstand. (!)

    Warken: Herbst 2013: BMI erstellte Hintergrund-Informationen zu Snowden. Lagen die ihnen vor?

    Fritsche: Passierte auf Arbeitsebene, hatte die teilweise.

    Warken: 19.12.2013: „NSA schlug Vereinbarung vor, deren Zusicherung bereits mündlich vereinbart wurde. Chef-BK bat BND-Präsident, Verhandlungen zu beginnen. 04.11. Gespräch mit NSA-Chef und DNI.“ Bestätigen?

    Fritsche: Habe das auch gelesen, war aber nicht direkt beteiligt. Mein Telefonat mit Weißes Haus war im Januar oder Februar 2014.

    Warken: Anlass für Zweifel daran?

    Fritsche: Nicht für mich. War am 05.08. dabei. Frage kam nicht von uns, sondern war Angebot von USA.

    Fragerunde 2: Linke (14:38)

    Renner: Ihre Zeit als AL6 im Bundeskanzleramt. Wir hatten Vorbeck, Müller und Kurz hier. Wie ist Fach- und Dienstaufsicht organisiert. Gruppe 62 und Gruppe 61 haben nicht den selben Informationsstand. Need-To-Know im BND setzt sich in Bundeskanzleramt fort. Wussten sie als Chef alles?

    Fritsche: Grundsätzlich gilt Need-To-Know auch für Fach- und Dienstaufsicht. (!) Auch aufgrund der Kapazität. Ich habe so weit wie möglich für Transparenz gesorgt, gab’s vorher nicht. Ich werde in der Hierarchien unterrichtet, wenn etwas wichtiges ist. Laufende Verfahren machen auchmal die Referate. Ich kann nicht verspreche, dass ich alles wusste, ich hoffe es.

    Renner: Bei Operationen wurde AND-Technik eingesetzt. War das bekannt? Technik, Zweck, Zertifizierung?

    Fritsche: Ist nicht meine Aufgabe als AL.

    Renner: BSI-Zertifizierung?

    Fritsche: Sicher mal unterrichtet, allgemein. Weiß ich nicht mehr. Vereinbarung bedurfte keiner Anpassung.

    Renner: Grundlage der Kooperation bei Eikonal war privater Transit-Vertrag. Und Grundlage bei Glotaic bei MCI WorldCom?

    Fritsche: Gibt zwei Möglichkeiten: G‑10-Gesetz, dann G‑10-Antrag. Oder allgemeine Tätigkeit nach BND-Gesetz bei Routineaufklärung, dann Ziele der Bundesregierung relevant.

    Renner: Keine grundsätzlichen Ausführungen. Was war Grundlage für Glotaic?

    Fritsche: Kann mich nicht erinnern. (!)

    Renner: Wenn wir konkret werden, kann sich hier nie jemand erinnern. (!)

    Fritsche: Wenn wir wüssten, dass das mal hier eine Rolle spielt, hätten wir uns alle Vermerke gemacht. Aber das ist unser tägliches Geschäft. Wir können uns nicht an alles erinnern.

    Renner: Dem Bundeskanzleramt muss klar gewesen sein, dass das heikel ist. Da waren TK-Verkehre von US-Bürgern drin. Sie wissen genau, dass diese Operation im BND und Bundeskanzleramt eine besondere Relevanz hatte, neben Eikonal.

    Fritsche: Kann mich nicht erinnern.

    Renner: Waren sie eingebunden?

    Fritsche: KA. (!)

    Renner: Kannten sie die Operation?

    Fritsche: Kenne ich jetzt. (!)

    Renner: Wie viele Operationen mit CIA zur Fernmeldeaufklärung kennen sie? War doch singulär, oder nicht?

    Fritsche: Einzelheiten der Operationen . (!)

    Renner: Gibt es weitere Operation mit CIA zu Kabelabgriff.

    Fritsche: AFAIK nein.

    Renner: Also muss das Thema gewesen sein.

    Fritsche: Kann sein, aber ich kann mich nicht erinnern. (!)

    Renner: Wir kommen da nachher nochmal dazu. Muss Bundeskanzleramt bei Dateianordnung beteiligt werden?

    Fritsche: Ja.

    Renner: Ist AL6 beteiligt?

    Fritsche: I.d.R. macht das Gruppenleiter.

    Renner: Welcher? 61 oder 62?

    Fritsche: 61. (!)

    Renner: Wer war verantwortlich für Dateianordnung?

    Fritsche: 61 war zuständiges Referat.

    Renner: BfDI beschäftigte sich damit. Dateianordnung wird von Bundeskanzleramt genehmigt. Wer ist zuständig? Wenckebach und [XXX]?

    Fritsche: Ja.

    Renner: Wer genau?

    Fritsche: Referate machen die Arbeit.

    Renner: Referatsleiter erteilt Genehmigung vor Bundeskanzleramt?

    Fritsche: AFAIK Referatsleiter, ja. Bundeskanzleramt erteilt Genehmigung, egal wer.

    Renner: Wer weiß, wer das macht? Oder macht das keiner? Sie wissen, die Dateianordnungen fehlen ja. Selektoren laufen ja in Dateien. Gibt es dafür Dateianordnungen?

    Fritsche: AFAIK gibt es keine Dateianordnung. (!)

    Renner: Nicht?

    Fritsche: Nein.

    Renner: Es gibt zwei Dateien in Bad Aibling: Wählverkehre und IP-Daten. Selektoren werden da eingestellt. Wenn es keine Dateianordnung gibt, ist Datenverarbeitung in Teilen ohne rechtliche Grundlage. (!)

    Fritsche: Ich glaube, die gibt es nicht. (!)

    Fragerunde 2: Union (14:51)

    Warken: Keine öffentlichen Fragen.

    Fragerunde 2: Grüne (14:52)

    Ströbele: Kenntnis Bundeskanzleramt 2008 zu Begehrlichkeiten der NSA. Uhrlau sagte, Probleme waren 2008 im Bundeskanzleramt bekannt. War Grund gegen neuen Kooperationen mit NSA.

    Fritsche: Habe ich schon paarmal gesagt. Keine Intensivierung der Kooperation. Industriepolitik und G‑10-Filter.

    Ströbele: NSA hatte Begehrlichkeiten zur Datengewinnung gegen deutsche Interessen. Nichts damit zu tun?

    Fritsche: Hatte nichts mit Selektoren zu tun. .

    Ströbele: Uhrlau sagte, Urmann unterrichtete ihn darüber. Ging davon aus, dass er auch mit Ihnen gesprochen hat. Eindeutige Position Chef-BK: „Keine Vertiefung spricht Bände.“ Was bedeutet das? Bestätigen?

    Fritsche: Das, was ich jetzt schon ein paarmal gesagt habe. Industriepolitische Frage und G‑10-Filter bei Eikonal.

    Ströbele: „Spricht Bände“: „Interessenlage der USA nicht mit deutschem Recht kompatibel auf gemeinsamen Fußballfeld.“ Interpretieren?

    Fritsche: Nein, Uhrlau fragen. (!)

    Ströbele: Fußballfeld. Begehrlichkeiten, Interessen. Uhrlau nickte.

    Fritsche: Nicht überraschend. USA wollten jemand anwerben, haben wir nach Hause geschickt. Trotzdem gemeinsames Projekt gemacht.

    Ströbele: War im Bundeskanzleramt bekannt, dass USA Sachen haben wollten, die wir nicht geben wollten?

    Fritsche: Was Uhrlau sagt, war nicht bekannt. EADS, Eurocopter und Französische Behörden. Schließe ich aus, hätte ich schriftlich verlangt.

    Ströbele: Selektoren, in Neuzeit Jahr 2015. Waren sie beim Auffinden der Selektorenliste beteiligt?

    Fritsche: Kein Untersuchungszeitraum. Ich habe im März 2015 davon erfahren, wie alle anderen. (!) Beim Auffinden war nicht nicht dabei.

    Ströbele: Was steht in den Selektorenlisten? Verstößt das gegen Vereinbarungen?

    Fritsche: Muss noch aufgeklärt werden. (!)

    Ströbele: Ihre Meinung?

    Fritsche: Bin als Zeuge da, nicht für Meinung. (!)

    Fragerunde 2: SPD (15:02)

    Flisek: Chef-BK traf Entscheidung gegen Intensivierung der Kooperation. Gründe?

    Fritsche: Industriepolitik.

    Flisek: Was heißt das?

    Fritsche: Abhängigkeit von Partner, Gleichbehandlung. Können wir so eine Operation auch in USA machen. Austrocknung von Eikonal wegen zeitnaher G‑10-Filterung.

    Flisek: Industriepolitik und Augenhöhe. Forderte BRD Zugriff auf Kabel in USA?

    Fritsche: AFAIK auch Fachebene ja. (!)

    Flisek: Wir haben immer gehört: Informationen gegen Hard- und Software.

    Fritsche: War Geschäftsgrundlage für manche Projekte. Aber für neue Projekte neu bewertet.

    Flisek: USA nicht über den Weg getraut?

    Fritsche: Immer im Auge behalten, aber nicht entscheidend. Projekte wurden und werden durchgeführt, selbstverständlich. (!)

    Flisek: Zäsur. Gab es da nie Grund, weitere Kooperationen wie in Bad Aibling mal zu untersuchen?

    Fritsche: Wir hatten dafür keine Veranlassung. (!) Hatten Fragen zu MoA gestellt, ob Entwicklungsbedarf besteht. Wurde nicht gestoppt. Nur mit Intensivierung beschäftigt. Zäsur hätte geheißen, dass es schon konkretes Angebot gab. DNI war Anfang 2007 da und sagte: Internet wird das Problem der Zukunft. (!) Besprechung mit BND. Kein definitives Angebot, das wir abgelehnt haben.

    Flisek: Wie reagierten USA auf Entscheidung Chef-BK?

    Fritsche: Wurde auf Diensteebene besprochen. USA: Können wir das? BND: Jetzt nicht.

    Flisek: Grundskepsis war da. Negativentscheidung gegen USA. Bisher war Philosophie, Projekte mit USA zu machen. Jetzt Ablehnung. Gab es nie Bestrebungen, laufende Kooperationsprojekte zu evaluieren?

    Fritsche: Zeitnahe G‑10-Filter-Problematik war ja bekannt.

    Flisek: Aufsichtsfunktion wird nur gemacht, wenn ihnen etwas gemeldet wird?

    Fritsche: Ja. Nur so kann Fach- und Dienstaufsicht funktionieren. Sonst bräuchten wir 6.000 Leute im Bundeskanzleramt für 6.000 Leute im BND.

    Flisek: Überzogen. Sie können proaktive Stichproben machen.

    Fritsche: Regelmäßige Jour Fixe von Referaten und Fach- und Dienstaufsicht.

    Flisek: Funktioniert nicht.

    Fritsche: BND muss uns das auch sagen.

    Flisek: BND kann Interesse haben, manche Dinge nicht zu melden. Ist ja Aufsichtsbehörde. Ist ja kein Synchronschwimmen, Fach- und Dienstaufsicht soll BND auch hin und wieder das Leben schwer machen.

    Fritsche: Da sind wir gar nicht aufeinander. Aber wir müssen zum Reagieren auch Informationen haben. Grundlage ist Vertrauen. (!) Ist nicht nur harmonisch. Wir machen keine Pressing Groups und 100-%-Kontrolle.

    Flisek: Keine 100-%-Kontrolle. Wenn in Kooperation etwas schief läuft, kann Legitimationsgrundlage der ND beschädigt werden. Ja?

    Fritsche: Ja.

    Flisek: Kann also Aufsicht nur auf Meldungen vom Objekt der Aufsicht vertrauen? Sind ja alles nur Beamte. Ist das ein geeignetes Kontrollmodell?

    Fritsche: Fach- und Dienstaufsicht geht nicht in ein vollständiges Kontrollinstrumentarium über, sondern unterstützt selbstständige Behörde. BND hat eine Amtsleitung, wir haben eine unterstützende Pflicht. Etwas anderes ist gar nicht möglich. BND spricht ja Probleme an und kehrt die nicht alle unter den Teppich. Wir haben kein grundsätzliches Misstrauen gegenüber BND. (!)

    Flisek: Aufsichtsbehörde ist ja nicht irgendjemand, sondern das Bundeskanzleramt, mit Chef-BK und Kanzlerin. Ist da Stimmung, dass die gar nicht alles wissen wollen? Ist ja politisch auch sehr brisant. Besonderer Akzent bei Need-To-Know. Ist Aufsicht durch Bundeskanzleramt der Weisheit letzter Schluss?

    Fritsche: Gerne diskutieren, aber ich bin Zeuge. Gibt keinen Unterschied zu anderen Ministerien. Ich war auch im BMI, dort ist die Frage genau so zu stellen. Ich habe als AL6 und ND-Beauftragter immer gesagt, wir wollen alles wissen. Wenn es Probleme gibt. (!)

    Flisek: Besondere Vorkommnisse. Wie wird sicher gestellt, dass jeder operativ tätige BND-Mitarbeiter eine klare Anweisung hat, zu beurteilen, was ein Besonderes Vorkommnis ist und was nicht?

    Fritsche: Allgemeine Dienstanweisung des BND. Nichts genaueres. Wird in Besprechungen von oben nach unten weitergegeben. Wenn ich BND besucht, gehe ich auch in die Abteilungen.

    Fragerunde 3: Linke (15:20)

    Renner: Wie funktioniert Dienst‑, Fach- und Rechtsaufsicht? Ist Datenausleitung an AND eine Sache für die Fach- und Dienstaufsicht?

    Fritsche: Nicht allgemein. Finished Intelligence. Und Projekt Eikonal, wo Bundeskanzleramt eingebunden war.

    Renner: Sie kennen MoA?

    Fritsche: Nicht auswendig, aber ja.

    Renner: Wissen, was passiert, wenn Verstoß?

    Fritsche: Ja. Als ich anfing, existiere das ja schon. Habe Anfang 2008 nachfragen lassen, ob MoA geändert werden muss. Antwort: nein. (!)

    Renner: Ist MoA auch Grundlage für Ausleitung von Metadaten?

    Fritsche: Ich gehe davon aus.

    Renner: Ausleitung von Metadaten außerhalb des MoA, wie Glotaic, was ist Grundlage?

    Sensburg: Nicht präzise.

    Renner: Wenn bei Kabelerfassungen Metadaten an AND gehen, was ist Grundlage?

    Fritsche: Wie bei konkretem Projekt in Bad Aibling [Eikonal].

    Renner: Glotaic war Rheinhausen, nicht Bad Aibling.

    Fritsche: .

    Renner: Ausleitung von Metadaten aus Kabel, was brauche ich dafür?

    Fritsche: Wenn BND: BND-Gesetz. Bei gemeinsamen Projekt die Vereinbarung zu gemeinsamen Projekt.

    Renner: Für jedes gemeinsame Projekt also Vereinbarung?

    Fritsche: Kann mündlich sein. (!)

    Renner: Finden Projekte statt,die mündlich vereinbart wurden?

    Fritsche: Kann sein. (!)

    Renner: Gab es für alle Projekte schriftliche Grundlagen?

    Fritsche: Mir war MoA bekannt. KA zu sonstigen. (!)

    Renner: Wie funktioniert Kontrolle ohne schriftliche Vereinbarung?

    Fritsche: Bundeskanzleramt kontrolliert BND, nicht AND. (!)

    Renner: Bei Eikonal gab es Hinweise. Auch bei Glotaic?

    Fritsche: An Projekt [Glotaic] kann ich mich nicht erinnern. (!)

    Renner: Gab es bei Eikonal andere Hinweise als G‑10-Problem?

    Fritsche: Konzentriert auf G‑10.

    Renner: Ausforschung der EU?

    Fritsche: War kein Thema. (!)

    Renner: Ist Ausforschung der EU erlaubt?

    Fritsche: Rechtliche Grundlage für BND. Selbstverständlich auch Aufgabe, Proliferation, Sanktionen, Organisierte Kriminalität und Terrorismus in Europa zu untersuchen. (!)

    Renner: Adressen von Institutionen, Regierungen und Parlamenten?

    Fritsche: .

    Renner: Rechtmäßigkeit?

    Fritsche: Kommt auf Institution an.

    Renner: Wirklich?

    Fritsche: Für BND: Terrorismus, Proliferation, allgemeinpolitische Aufklärung, siehe Russland und Ukraine.

    Renner: Keine allgemeinpolitische Aufklärung der EU von BND?

    Fritsche: Sehe ich nicht von APB gedeckt.

    Renner: Proliferation und Terrorismus schon?

    Fritsche: Wenn das so ist, ist das gerechtfertigt.

    Renner: Schindler gab Weisung, europäische Interessen bei BND-eigenen Selektoren zu berücksichtigen. Wie war das vor 2013?

    Fritsche: War bei mir kein Thema.

    Fragerunde 3: Grüne (15:29)

    Notz: Sagten, es kam zu Fehlern. Bundeskanzleramt oder BND?

    Fritsche: Nicht Bundeskanzleramt.

    Notz: Schuld zu 100 % beim BND?

    Fritsche: Möchte ich ausdrücklich relativieren. BND hat engagierte Mitarbeiter. BND hat versäumt, die Fach- und Dienstaufsicht zu informieren.

    Notz: BND hat Bringschuld, Bundeskanzleramt keine Holschuld?

    Fritsche: Gibt beides. Holschuld, wenn man Problem erkannt hat. Dann muss man darüber reden.

    Notz: Begehren des DNI. Von BND kam keine Kritik zurück. Nochmal Akte vorhalten. Rückmeldung Chef-BK 17.01.2008 mit Ihrer Karaffe.

    Wolff: Eingestuft?

    Notz: Klar, Sie stufen ja alles ein, was relevant ist.

    Sensburg: .

    Notz: Fritsche sagte aber öffentlich dazu etwas. Falscher Sachverhalt entsteht. MAT A XX. Tagebuchnummer 41–14, Seite 22. Schreiben des BND. Da steht überhaupt nicht drin, dass BND kein Problem mit Wirtschaftsspionage oder Übergriffigkeit sieht.

    Fritsche: Falsch verstanden oder falsch ausgedrückt. Ist nicht unkritisch. Kam von BND, wurde im Bundeskanzleramt diskutiert.

    Notz: werden wir das gemeinsam lesen. Was dort steht, ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Wirtschaftliche Interessen bis März 2015 unbekannt?

    Fritsche: Konkurrenzspionage.

    Notz: Meine ich nicht.

    Fritsche: Industriepolitische Interessen damals.

    Notz: Es gibt Schreiben, die Sie gezeichnet haben, wo drinsteht, dass es Übergriffigkeiten gab. (!) Wie können Sie sagen, dass Ihnen das erst im März 2015 bekannt wurde?

    Fritsche: März 2015 sind Listen aus gemeinsamen Projekt. Das andere, aus dem Sie zitieren, ist ganz generell. Da waren keine Rückschlüsse auf das andere möglich.

    Notz: Im Sommer 2013 reisten Sie als Reaktion auf Snowden in die USA?

    Fritsche: Ja.

    Notz: Was lasen Sie aus Snowden? Warum No-Spy?

    Fritsche: Laut Behauptungen von Snowden fanden Tätigkeiten der US-ND hier statt. Wir wollten Sachverhaltsaufklärung mit USA. Wollen Auskünfte. Dort bat DNI Verhandlungen zu Abkommen an.

    Notz: Weil sich die USA in der BRD nicht an deutsches Recht halten, laut Snowden?

    Fritsche: Nein, weil die öffentliche Diskussion diesen Eindruck vermitteln könnte. (!)

    Notz: Placebo für die Öffentlichkeit?

    Fritsche: Nein. Ging um Verhandlungen zu realen Abkommen.

    Fragerunde 3: SPD (15:39)

    Mittag: Wann erstes Mal Begriff No-Spy gehört?

    Fritsche: Von Chef-BK in Presse Juni 2013.

    Mittag: Skepsis schon vorher. Die blieb. Nicht merkwürdig, dass so ein Abkommen verhandelt werden sollte? Realistisch?

    Fritsche: Vorschlag kam von USA, wir haben Chance ergriffen.

    Mittag: Realistische Einschätzung mit Erfahrung?

    Fritsche: Ich hatte das nicht erwartet, hatte keine Veranlassung an Zweifeln.

    Mittag: Nichtausweitung der Kooperation auch politische Gründe in Bundeskanzleramt. Wurde das auch der BND-Führung kommuniziert?

    Fritsche: Ja, Grundlage für Entscheidung Chef-BK. Wurde an BND kommuniziert, das mit neuen Projekten zu intensivieren.

    Mittag: Wann kommuniziert?

    Fritsche: Februar, März 2008.

    Mittag: Wie kommuniziert? Nur Kooperation, nicht ausbauen? Oder Änderung der Grundeinstellung?

    Fritsche: Ging allein um Intensivierung, nicht bestehende. (!)

    Mittag: Wem im BND gesagt, Leitung?

    Fritsche: Bei mir sind solche Meldungen gewollt.

    Mittag: Wie können Sie Dienst- und Fachaufsicht ausführen, wenn Sie das dem BND nicht kommunizieren?

    Fritsche: Meine Aufgabe ist, mit den Leuten zu reden, auf allen Ebenen.

    Mittag: Wie passierte das damals?

    Fritsche: Es ging um Intensivierung. Uhrlau war bei Gespräch mit Chef-BK dabei. Entscheidung: keine weitere Intensivierung. Mussten ja nicht offensiv auf USA zugehen. So ist das gegangen. Amtsleitung setzte das um.

    Mittag: Sie redeten nur mit Amtsleitung?

    Fritsche: In diesem Fall, ja.

    Mittag: Würden Sie das heute anders organisieren?

    Fritsche: Nach Erfahrungen arbeiten wir an Stellschrauben, ist Aufgabe der Dienst- und Fachaufsicht. Macht ja auch dieser NSAUA.

    Flisek: No-Spy-Abkommen. Welche Rechtsnatur sollte das für Bundesregierung haben?

    Fritsche: Waren noch in Gesprächen, auf politischer und ND-Ebene. Abkommen auf ND-Ebene nicht völkerrechtlich bindend. Politische Ebene, soweit waren wir noch nicht.

    Flisek: Wer verhandelte? Vor allem Dienstebene, wie Schindler sagt?

    Fritsche: Ja, ich glaube, aber war nicht dabei. Nicht Abteilung 6.

    Flisek: Die hatten als Ziel einen völkerrechtlicher Vertrag?

    Fritsche: War nicht dabei, müssen Sie Verhandelnde fragen.

    Flisek: Verhandlungen?

    Fritsche: Laufen auf Dienstebenene nach wie vor. (!)

    Flisek: Erfolgversprechend?

    Fritsche: Kann keine Prognosen abgeben. Bin nicht absolut pessimistisch. (!)

    Flisek: Würde MoA, wo Details der Kooperation geregelt sind, auch mit Rücksichtnahme. Würde das Begriff No-Spy-Abkommen ausfüllen?

    Fritsche: Begriff komisch, aber ja. (!)

    Flisek: Dann hat man ja schon eins gehabt. (!)

    Fritsche: Abkommen sollte grundsätzliche Zusammenarbeit betreffen, nicht nur ein Projekt. (!)

    Flisek: Projektübergreifend?

    Fritsche: Ja.

    Flisek: Projekt mit Selektoren. Hätten Sie Vertrauen in die USA, dass sie Verpflichtungen einhalten? Jeweilige Staatsbürger schützen, politische Interessen nicht unterlaufen. Vertrauen?

    Fritsche: Ich gehe davon aus, dass wir auch weiterhin mit den USA zusammenarbeiten und vielleicht neue Abkommen für neue Projekte machen. Haben kein grundsätzliches Misstrauen. (!) Gehe auch bei Selektoren nicht von bösem Willen aus, sondern organisatorische Gründe. . Haben eingestuftes Testat vorgelegt, wie das entstanden ist.

    Flisek: Gibt es ein solches No-Spy-Abkommen irgendwo?

    Fritsche: Hierzu kann ich nichts sagen. (!)

    Flisek: Warum?

    Fritsche: Kein Untersuchungsgegenstand. Keine Five Eyes. Kernbereich. (!)

    Flisek: Ist Ihnen No-Spy-Abkommen zwischen Five Eyes bekannt?

    Fritsche: AFAIK nein.

    Flisek: Wäre also einmalig?

    Fritsche: Ja. (!)

    Flisek: Einer der 9–11-Attentäter kam aus Deutschland. Warum sollten USA das mit BRD machen, wenn sie es mit keinem anderen Staat der Welt haben, nicht mal mit Five Eyes?

    Fritsche: Zur Motivation der USA kann ich nichts sagen. Die haben uns das angeboten. (!)

    Flisek: Widerspricht außenpolitischen Interessen der USA. War eine Nebelkerze im Wahlkampf. (!)

    Fritsche: Nebelkerze wäre es, wenn es von uns gekommen wäre. War aber Gegenteil.

    Flisek: Whistleblower kam von USA. Bundesregierung hatte im Wahlkampf riesige Probleme damit. No-Spy-Abkommen. Obama wollte das nicht in den Mund nehmen.

    Fritsche: Ich kann nur das sagen, was ich erlebt habe. Kein Vorfühlen von uns bei USA. Wurde nicht von uns initiiert.

    Fragerunde 4: Linke (15:58)

    Renner: Klaus Landefeld vom DE-CIX berichtete hier, dass es einen Fragebogen der BNetzA im Sommer 2013 gab. Er wurde von Ihnen angerufen und Sie sagten ihm, dass er das nicht beantworten durfte. Richtig?

    Fritsche: Falsch. (!)

    Renner: Er hatte auch Gespräch mit dem Bundeskanzleramt.

    Fritsche: 2013 war ich nicht AL6 im Bundeskanzleramt.

    Renner: Stimmt. Haben Sie in Ihrer Zeit als AL6 von Anrufen oder Schreiben an TK-Unternehmen gehört?

    Fritsche: Kein Untersuchungsgegenstand. Hatte ein Gespräch mit Landefeld, da ging’s aber allgemein um Zugangsmöglichkeiten im Rahmen von G‑10-Maßnahmen. Er erklärte, dass er die Rechtslage einhält.

    Renner: Was waren seine Bedenken?

    Fritsche: DE-CIX hat vorher mit BND geredet, BND sagte Rechtslage. DE-CIX wollte das von Bundeskanzleramt nochmal hören. Taten wir.

    Renner: Eikonal: G‑10-Legende für Routineverkehre im Windschatten. War das eine Sorge von Landefeld, G‑10-Anordnung für Routineverkehre?

    Fritsche: Gesprächsanlass war konkrete G‑10-Maßnahme, keine weiteren Themen. Es gibt keine Legendenwesen. (!)

    Renner: Im Geheimdienst vollkommen undenkbar.

    Fritsche: Nur bei HUMINT.

    Renner: Auch bei SIGINT. Unter Legende und mit Tarnfirmen an Kabel gehen.

    Fritsche: Operativ. Alles mit Einverständnis des Providers. (!)

    Renner: Ich denke, Sie kennen Glotaic nicht?

    Fritsche: Keine operativen Details. Ich sagte nicht, dass das bei dieser Operation war.

    Renner: War aber hier.

    Fritsche: Dann vielleicht auch hier. (!)

    Renner: Passiert das öfters?

    Fritsche: Kann passieren.

    Renner: Der Provider weiß das in jedem Fall?

    Fritsche: Davon gehe ich aus. (!)

    Renner: Und wer beim Provider?

    Fritsche: Die Verantwortlichen.

    Renner: Das können wir nicht aufklären, weil wir den Verantwortlichen nicht hören dürfen, weil wir Namen nicht erfahren. (!)

    Wolff: Eingestuft. .

    Renner: Strecke nach Luxemburg, hypothetisch. Hat man da beim Provider gefragt, ob das geht?

    Fritsche: Gespräche gingen um grundsätzlichen Zugang.

    Renner: Innerdeutsche Strecken dabei auffällig?

    Fritsche: Ging um G‑10, nicht um Einzelheiten.

    Renner: Was das das einziges Gespräch Bundeskanzleramt mit Providern?

    Fritsche: IIRC ja.

    Renner: Wie sind US-Selektoren eingestuft?

    Fritsche: Geheim. (!)

    Renner: Dürfen die kopiert werden?

    Fritsche: Bei Einstufung gilt Verschlusssachen-Anweisung.

    Renner: Was heißt das, wenn man das ausdruckt und es kopiert wird?

    Fritsche: Muss registriert werden, besondere Geräte, muss gesagt werden, wer von wo, Vier-Augen-Problematik. (!)

    Renner: Das ist super, wir suchen noch die 2.000er-Liste. Wir bekommen die 40.000er Liste nicht. Die soll im Bundeskanzleramt ausgedruckt im Tresor liegen. Ist das die einzige Kopie?

    Fritsche: Eine bei BND, eine beim Bundeskanzleramt. (!)

    Renner: Wie viele Exemplare?

    Fritsche: Die beiden.

    Fragerunde 4: Grüne (16:10)

    Ströbele: Im Juni 2013 stellte Bundesregierung Fragen an die NSA.

    Fritsche: Gab damals Fragen an viele. Ich habe Botschaften in UK angeschrieben.

    Ströbele: Schriftliche Fragen an NSA gemacht?

    Fritsche: Ich gehe davon aus.

    Ströbele: Gab es Antwort, dass Antwort Zeit braucht, um Dokumente herunterzustufen?

    Fritsche: Ja. War Anlass unserer USA-Reise.

    Ströbele: Inzwischen beantworten?

    Fritsche: AFAIK nein. (!)

    Ströbele: Herabstufung passiert?

    Fritsche: AFAIK nein. (!)

    Ströbele: Haben sie nachgehakt?

    Fritsche: Ja, auf allen Ebenen.

    Ströbele: Ergebnis?

    Fritsche: Keins. (!)

    Ströbele: Anfang August 2013 waren sie selbst dort. Sagte NSA da, das sie sich in Deutschland an deutsches Recht halten?

    Fritsche: .

    Ströbele: Gab es Verpflichtung der NSA, sich in BRD sich an deutsches Recht hält?

    Fritsche: Sonst hätten wir ja keine Angebot dafür für die Zukunft erhalten. Gilt natürlich immer.

    Ströbele: Stand das auch in MoA?

    Fritsche: .

    Ströbele: War das nur Grundsatz oder stand das irgendwo?

    Fritsche: Für konkrete Projekte gab es Verträge.

    Ströbele: Halten die sich immer an deutsche Gesetze?

    Fritsche: Völkerrechtlicher Grundsatz ist, bei Erwischen bei Spionage ergreift man Maßnahmen. Wir haben einen Vertreter von US-Diensten erkannt und Maßnahmen eingeleitet.

    Ströbele: Und bei Selektoren? Entsprach das deutschem Recht und MoA?

    Fritsche: Hab ich vorhin beantwortet. Bin skeptisch, ob Rechtsverstoß vorliegt. Aber Grundlagen wurden nicht eingehalten. (!)

    Ströbele: Warum dann Abkommen abschließen, wenn die das eh nicht einhalten?

    Fritsche: Kam ja von allen Fraktionen, dass wir so etwas abschließen sollen. Haben das auch angeregt, Vorschlag kam von USA.

    Ströbele: Macht also Sinn, obwohl das nicht eingehalten wird. (!) Wurde Begriff „No-Spy“ verwendet? Oder erneute Regelung für neue Urkunde wie MoA?

    Fritsche: Verschiedene Schienen. Wurde über Inhalt gesprochen, aber noch nicht final über Form.

    Ströbele: Sprachgebrauch. Wurde gesagt „No-Spy“? Oder etwas ähnliches wie MoA?

    Fritsche: Einzelheiten .

    Ströbele: Wieso?

    Fritsche: Eingestuft.

    Ströbele: Wieso? Wir reden doch die ganze Zeit darüber.

    Fritsche: Konkrete Formen der Umsetzung…

    Ströbele: Danach fragte ich nicht.

    Fritsche: Doch. Kernbereich. Kann ich nicht.

    Ströbele: Also wollen Sie nicht.

    Fritsche: Nicht nur wollen, gibt Regeln.

    Ströbele: Mündlich mal USA gefragt, ob sie Zugriffe auf Daten deutscher Bürger haben?

    Fritsche: Ja. (!)

    Ströbele: Antwort?

    Fritsche: . (!)

    Ströbele: Zehn, Tausend, Millionen?

    Fritsche: Keine Millionen. (!)

    Ströbele: Selektoren sind Millionen.

    Fritsche: Ja, aber Sie sprechen von deutschen Bürgern.

    Fragerunde 4: SPD (16:19)

    Flisek: Geltender Rechtsrahmen und Kontrollregime für Routineverkehre gut aufgestellt? Oder ändern?

    Fritsche: Hat Bundesregierung bereits erklärt.

    Flisek: Ich frage Sie als Zeuge.

    Fritsche: Es muss eine Klarstellung geben.

    Flisek: Was bedeutet das?

    Fritsche: Mehr als BND-Gesetz.

    Flisek: Bisher nur Aufgabennorm. Notnagel.

    Fritsche: Derzeitige Regelung einschlägig. Klarstellende Regelung gut, vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion.

    Flisek: BND-Interpretation der bisherigen Gesetzeslage bekannt: Weltraumtheorie. Satellitenerfassung in Bad Aibling im Weltraum, nicht Deutschland. Virtuelles Ausland: Kabelerfassung in Frankfurt ist virtuelles Ausland. Metadaten sind nicht personenbezogen. Entziehung von deutschem Recht. Tragbarer Zustand?

    Fritsche: Deswegen ist Bundesregierung bestrebt, eine klarstellende Regelung zu haben.

    Flisek: Klarstellung reicht?

    Fritsche: Ja. (!)

    Flisek: Bei Routineverkehre nicht auch Anordnung, Entscheidung und Kontrolle regeln?

    Fritsche: Die Bundesregierung wird einen Vorschlag machen. Der geht dann ins Parlament. (!)

    Flisek: Derzeit keine gute Stimmung in der G‑10-Kommission. Die sagen einhellig, das lassen wir uns nicht länger gefallen. Wie ist das in Bundeskanzleramt?

    Fritsche: Wir haben G‑10-Kommission schon letztes Jahr vorgeschlagen, dass wir in den normalen Anträgen Routineverkehre mit aufnehmen. (!)

    Flisek: Warum hat Bundeskanzleramt das nicht einfach getan?

    Fritsche: . (!)

    Flisek: G‑10-Anordnung hat anderen Zweck als Routine?

    Fritsche: G‑10-Anordnung ist G‑10-Anordnung, mehr genehmigt G‑10-Kommission nicht. (!) Bundesregierung bot an, auch mehr genehmigen zu lasen.

    Flisek: Kein Problem gesehen?

    Fritsche: Mein. G‑10-Kommission ist für G‑10-Genehmigungen zuständig. Es wurden keine G‑10-Maßnahmen beantragt, um an Routineverkehre zu kommen. (!)

    Flisek: Nicht?

    Fritsche: Nein.

    Flisek: Gibt keine Anordnung für Routineverkehre im geltenden Recht. Man ist bei Eikonal ganz gezielt an Routineverkehre ran. Dort filtert man G‑10 raus, aber geht mit G‑10-Anordnung ran. Wie geht das zusammen? Missbrauch von G‑10-Anordnungen.

    Fritsche: Es geht um G‑10-Maßnahme, dann dürfen wir auch G‑10-Personen erfassen. Strategische Routine ist Ausland im Ausland. Dafür muss BND sorgen, dass G‑10-relevante Personen herausgefiltert werden. Ist ein Unterschied.

    Flisek: Sehen wir anders. Ein BND-ler sagte: „Alles außerhalb G‑10 ist zum Abschuss freigegeben.“ Teilen sie das?

    Fritsche: Nein. Es gibt ja eine Befugnisnorm, die auch angepasst werden soll. Formulierung unpassend.

    Flisek: Was außerhalb G‑10 ist nicht zum Abschuss freigegeben?

    Fritsche: Das, was nicht in APB steht. Außerhalb Kernländer und Schwerpunkte.

    Flisek: APB ist entscheidende Weichenstellung?

    Fritsche: Das füllt das aus.

    Flisek: Für EU-Bürger gibt es keinen besonderen Schutz?

    Fritsche: Kann es nicht geben. G‑10 gilt nur für Deutsche. Wir verfolgen Terroristen auch in Europa.

    Flisek: Tätigkeit auch ohne Anordnung? Österreich, Luxemburg?

    Fritsche: Dazu muss ich Technik erläutern. .

    Flisek: Schindler sagte das hier.

    Fritsche: Dann müsste ich ihn rügen. (!) Das ist nach wie vor geheim. Oder, Herr Wolff?

    Wolff: Technische Einzelheiten .

    Flisek: Rechtsgrundlage für Überwachung von EU-Bürgern.

    Wolff: Das waren nur abstrakte Rechtsfragen IIRC. Hier sind technische Details.

    Flisek: ich erwarte keine technischen Ausführungen. Muss „zum Abschuss freigegeben“ einordnen und bewerten. Wie geht der BND mit EU-Bürger-Daten um?

    Fritsche: Europäische Personen oder Einrichtungen sind selbstverständlich auch im Aufklärungsziel des BND, wenn sie im APB sind. (!)

    Flisek: Wann?

    Fritsche: Terrorismus. Wir haben Hinweis, dass ein Terrorist in Frankreich nach Syrien und Irak reist.

    Flisek: Was fangen sie ab und erfassen sie?

    Fritsche: Was Terrorismusbezug betrifft. Das ist wichtig, auch zum Schutz der EU.

    Flisek: Der BND erfasst nur dann Daten von EU-Bürgern, wenn sie konkrete Anhaltspunkte haben, dass diese Person Terrorist ist? Ansonsten nicht?

    Fritsche: APB ist geheim. . Es ist mehr als Terrorismus.

    Fragerunde 5: Linke (16:37)

    Renner: Protokoll Landefeld geholt: „Bundeskanzleramt rief BNetzA an. Bei Treffen vor Ort wurde uns mitgeteilt, dass die Fragen nicht beantwortet werden sollen. Kontakt Bundeskanzleramt. Einen Tag vorher Fritsche angerufen.“ Kann das sein?

    Fritsche: Nein, er hat nicht mich angerufen.

    Renner: Vielleicht hat er ja mit Herrn Günter Heiß telefoniert.

    Wolff: IIRC wurde das auch später in der Sitzung noch geklärt.

    Renner: Gibt es eine Dienstvorschrift zum Melden nach oben?

    Fritsche: Grundsätzliche Berichtspflicht im BND-Gesetz. Dienstanweisung, dass politisch und medial bedeutsame Sachen dem Bundeskanzleramt zu melden sind.

    Renner: Schriftlich?

    Fritsche: Ja, allgemeine Dienstanweisung. (!)

    Renner: Medial bedeutsam?

    Fritsche: Journalisten kontaktieren BND.

    Renner: EADS und Eurocopter standen vor Meldung in der Presse. (!) Was passiert, wenn Meldung unterlassen wird?

    Fritsche: Beamte oder Soldaten. Rechtliche Formen, Strafrecht, Beamtenrecht, Soldatenrecht, Disziplinarverfahren.

    Renner: Sind ihnen Fälle bekannt?

    Fritsche: Nur allgemein, nicht konkret.

    Renner: Gab es?

    Fritsche: Davon gehe ich aus, kein konkreter Fall.

    Renner: Hat sich Bundeskanzleramt mal beschwert, zu spät erfahren?

    Fritsche: Kann sein, kann mich nicht konkret erinnern. (!)

    Renner: Wenn Bundeskanzleramt feststellt, dass sie nicht rechtzeitig informiert werden, bei wem beschweren sie sich?

    Fritsche: Kommt drauf an, Referat, Leiter, Amtsleitung.

    Renner: Wird schriftlich niedergelegt?

    Fritsche: Habe das gemacht als AL6.

    Renner: Also gibt’s Vorfälle. Schindler konnte sich daran nicht erinnern. Mitarbeiter beruft sich auf Zeugnisverweigerungsrecht.

    Fritsche: Da ist das Verfahren einzuhalten. So lange es das gibt, hat er das Recht.

    Renner: Wie bewerten sie, dass D.B. das nicht gemeldet hat?

    Fritsche: Fehler, der behoben werden muss. Nicht nur Amtsleitung unterrichten, auch Bundeskanzleramt.

    Renner: Wurde Amtsleitung unterrichtet?

    Fritsche: AFAIK nein.

    Renner: Wie beheben?

    Fritsche: Anweisungen.

    Renner: Gab’s aber schon.

    Fritsche: Nochmal sagen. (!)

    Renner: Gibt widerlaufende Philosophien im BND: viel melden vs. wenig melden. System der Abschottung. Besonderer Geheimschutz über streng geheim hinaus. Operationen, wo nur sechs Leute Bescheid wissen. Wie funktioniert Fach- und Dienstaufsicht, wenn es Räume gibt, in denen niemand das Licht anschaltet? (!)

    Fritsche: Ich bin der Überzeugung, dass es zu keinen Beanstandungen kommt, wenn die Zuständigen in Amtsleitung und Fach- und Dienstaufsicht unterrichtet werden. Ich will das wissen.

    Renner: Haben Sie sich abgeschirmte Operationen angesehen?

    Fritsche: Hatte noch keine Zeit. (!)

    Fragerunde 5: Grüne (16:47)

    Notz: Sie sagten, „Sie wollen alles wissen“. D.B. und R.U. haben über Löschaktionen nicht berichtet. Ihre Reaktion?

    Fritsche: Weisung, dass sie zu berichten haben.

    Notz: Und in Bezug auf diesen Vorfall?

    Fritsche: Habe ich doch gesagt. Gibt Frage nach persönlichem Verschulden. Muss in BND und Fach- und Dienstaufsicht gemeldet werden.

    Notz: Hätte damals gemeldet werden müssen. Was ändert also neue Anordnung?

    Fritsche: Jetzt liegt Fall offen. Nochmal Anlass für erneuten Hinweis.

    Notz: Schindler war gestern voll des Lobes über Herrn D.B. Können Sie das verstehen?

    Fritsche: Seine Motivation kenne ich nicht.

    Notz: D.B. machte, was Fach- und Dienstaufsicht hätte machen müssen. Er hat Selektoren gelöscht.

    Fritsche: Widerspruch. Fach- und Dienstaufsicht wird tätig bei Hinweisen. D.B. war näher dran.

    Notz: Spiegel 16.05.2015: Alles ungefiltert. „Ausdrücklich warnte BND vor Wirtschaftsspionage gegen deutsche Netzbetreiber und Schäden für Wirtschaft. Hinweis war nicht nur hypothetisch. BND hatte etliche Belege gesammelt. Fazit: Eine umfassende Kooperation mit USA auf deutschem Boden birgt Risiko politischer Verwerfungen. Bundeskanzleramt nahm das zur Kenntnis. BND hielt Hidden Agenda möglich bis wahrscheinlich. Andere Sicherheitsbehörden sahen das anders. Bundeskanzleramt wollte BND umstimmen. Argumentativ wappnen.“ Bundeskanzleramt war nicht nur bösgläubig, sondern wollte Kritik des BND kleinreden und abwiegeln.

    Fritsche: Gab damals eine Diskussion, zwei Fraktionen, dagegen und dafür. Fand statt. Intensivierung der Zusammenarbeit, industriepolitische Fragen, G‑10-Filter-Dauer bei Eikonal. Projekt in USA. Gesamtschau: keine Intensivierung. Trotzdem weiterhin Zusammenarbeit.

    Notz: Im Sommer 2013 mit Snowden müssen alle Alarmglocken angehen. Intensive Diskussionen. Sie bestreiten nicht, dass das Zitierte Position des BND war. Sie sagen, dass nur BND schuld ist. Ich habe Zweifel. Bundeskanzleramt spielt billiges Blame Game und will das dem BND umhängen. Bleiben Sie dabei?

    Fritsche: BND hat Fehler gemacht. Was Uhrlau sagte zu Bösgläubigkeit sah und hörte ich damals nicht. Keine Bösgläubigkeit.

    Notz: Andere Fehler im Bundeskanzleramt dazu gemacht?

    Fritsche: Immer Fehler, aber keine zu diesem Untersuchungsgegenstand und zu NSAUA. (!)

    Notz: Wann haben Sie von Selektoren gehört?

    Fritsche: Frühjahr 2015.

    Notz: Suchbegriffe?

    Fritsche: Besuchsmappe 2010 von Bundeskanzleramt. Da standen EADS und Eurocopter drin.

    Notz: Dass AND gegenseitig Suchbegriffe einstellen bei Ihren Kooperationen. War bekannt?

    Fritsche: Ja. Hauptproblem war Spam.

    Notz: Gab andere Probleme als Spam. 2006: Überprüfung der AND-Kooperation Separator-Gutachten, Schwachstellenbericht und Kontrollsystem. Bekannt?

    Fritsche: Seit den Akten jetzt.

    Notz: Vorher nie?

    Fritsche: Nein.

    Notz: War Erstellerin des Schwachstellenberichts danach im Bundeskanzleramt?

    Fritsche: Selbstverständlich. (!)

    Notz: Ersteller des Separator-Gutachtens?

    Fritsche: Erstellerin Sachwachstellenbericht war bei uns, da war ich dabei.

    Notz: Worüber geredet?

    Fritsche: Motivation, was entstanden ist.

    Notz: Hinreichend dargelegt?

    Fritsche: Ihre Sichtweise, ja. Waren ja noch bei Sachverhaltsaufklärung.

    Notz: Passierte Einladung von Zeugin K.L. auf Ihre Initiative hin?

    Fritsche: Ja. (!)

    Notz: Problem, wenn sie kurz danach hier auftritt?

    Fritsche: Nein, Fach- und Dienstaufsicht geht weiter.

    Notz: Laden Sie Kontrollsystem ein. Gibt es Protokoll von Treffen mit K.L.?

    Fritsche: Ui, kann sein. (!)

    Notz: Würde uns interessieren. Ergebnisse Kontrollsystem?

    Fritsche: KA.

    Notz: Wir wissen es auch nicht. Kurios.

    Wolff: Eingestuft.

    Notz: Komisch, dass diese Ergebnisse von 2006 nicht in Akten sind?

    Fritsche: Dazu weiß ich zu wenig, was damals gelaufen ist.

    Notz: Nichts von Ergebnissen gehört?

    Fritsche: Doch. .

    Fragerunde 6: Linke (17:02)

    Renner: Ereignisse müssen melden, wenn sie in der Presse stehen?

    Fritsche: Dinge, die BND nicht als besonderes Vorkommnis sieht, werden eins, wenn sie in den Medien stehen. (!)

    Renner: Wenn sie in der Presse stehen, fragt Bundeskanzleramt auch BND dazu?

    Fritsche: Ja.

    Renner: Selektorenproblematik erst Frühjahr 2015 bekannt. Süddeutsche 04.10.2014: Codewort Eikonal: „Risiken und Nutzen abgewogen. USA nicht an Spielregeln gehalten. EADS, Eurocopter und französische Behörden.“ Also spätestens damals zur Kenntnis genommen. Was passierte danach?

    Fritsche: Der Artikel fußt ja auf Unterlagen von diesem Ausschuss. IIRC wurde das nicht mit Selektorenfragen verknüpft.

    Renner: Wann haben Sie das erste Mal von EADS und Eurocopter gehört?

    Fritsche: 2010. Glaube ich.

    Renner: In Süddeutsche steht nicht Wort Selektoren, aber Vorgang. Was passierte dahin, vor März 2015?

    Fritsche: KA. Ich bin erst seit Januar 2014 wieder im Bundeskanzleramt.

    Renner: Die Selektoren liegen bei Ihnen im Tresor. Sie sind wichtige Person. Seit Oktober 2014 nicht herumgefragt?

    Fritsche: Grundlagen für den Artikel hat ja Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt. Gab keinen Hinweis auf Selektorenliste.

    Renner: Selektoren, Suchbegriffe, Telekommunikationsmerkmale. Egal, wie man es nennt. Grundlage ist nicht zulässige Selektoren. Muss doch bei BND und Bundeskanzleramt klar sein. Erst nach Beweisantrag: „Huch, Selektoren!“ Versteh ich nicht.

    Fritsche: Ist aber so. Zu meiner Verantwortung ist der Begriff nicht aufgefallen. War lange her und wurde behoben. (!)

    Renner: So gut behoben, dass man jetzt die Ausleitung von Internet-Verkehr eingestellt hat. (!) Glaube ich nicht. USA stellen das ja nicht nur bei BND ein, sondern auch in anderen Ländern. Tauschen Sie die mit anderen AND aus?

    Fritsche: So unterhalten sich ND nicht. Es gibt multilaterale und bilaterale Gespräche. Bei SIGINT-Senior-Treffen geht es nicht um konkrete Operationen. Ich habe keine Kenntnis, dass die Selektoren geteilt oder woanders eingesetzt werden.

    Renner: Es gibt Länder, die sich dagegen entschieden haben. (!)

    Fritsche: Liegt in deren Hoheit.

    Renner: Echelon. Gab schon früh Hinweise, dass USA EU-Unternehmen ausspionieren.

    Fritsche: Diskussion damals war andere. Echelon-Stationen waren jeweiligen Nationalstaaten.

    Renner: Kann Ihnen Artikel raus suchen, wo Wirtschaftsspionage der USA schon eine Rolle spielen.

    Fritsche: Wirtschaftsspionage als Know-how-Abfluss und Wettbewerbsvorteil ist mit Demokratie und Marktwirtschaft nur sehr schwer vermittelbar. An welche Firma sollen diese Informationen gehen? Unplausibel.

    Renner: Weg von Begriff Selektor. Gab es nicht zulässige Suchprofile, Suchmerkmale, Telekomunikationsmerkmale von der NSA an den BND?

    Fritsche: Ja.

    Fragerunde 6: Grüne (17:14)

    Ströbele: No-Spy-Verhandlungen in USA. Schreiben 14.01.2014 vorhalten: MAT A BK‑1–7b. „Verhandlungen mit USA zu Vereinbarung haben kritischen Punkt erreicht. […] Bewertung: USA setzen sich mit klar negativen Aussage zu angestrebten Vereinbarung in Widerspruch zur Aussage des NSA-Chefs Keith Alexander. US-Haltung scheint festzustehen. Die sind nicht bereit, völligen Ausschluss von XXX zuzugestehen. Wäre auch international echtes Novum. Über Five Eyes hinaus. […] Hinweise auf möglichen Abbruch der Verhandlungen führten schon zu Negativschlagzeilen in Presse und Kritik in Bundestag. Also noch nicht vom Ende sprechen. […] Das macht dann Sinn, wenn politische Bewertung Verbesserung des Status Quo ist.“ Bundeskanzleramt wusste, dass nichts draus wird. Der Öffentlichkeit etwas anderes gesagt.

    Fritsche: Es gab Verhandlungen, Frühjahr 2014 beendet. Am 14.01. war es noch nicht so. Selbstverständlich gibt es Vorlagen über kritischen Punkt. Deswegen gibt es ja Vorlagen und wir diskutieren. 14.01. war mein erster Tag in neuer Position, gab eine Diskussion dazu. Gab Anlass August 2013, kam von USA.

    Ströbele: G‑10-Filter. Sie sagten, dass das nicht schnell genug gefiltert werden kann. Ist es nicht so, dass das technisch gar nicht geht?

    Fritsche: Darüber reden wir seit Jahren mit der G‑10-Kommission. Es gibt dazu schon Rechtssprechung. BRD-Bürger mit .com-Endung und nichtdeutschen Namen in Fremdsprache wird erst hinterher festgestellt. Dafür ist G‑10-Positivliste da. (!) Wenn erkannt, ist das zu löschen.

    Ströbele: Geht technisch nicht.

    Fritsche: Habe mit USA geredet. BND war nicht in der Lage, dass 100 % mit Technik zu machen. Deswegen händisch nochmal kontrolliert. Das ist 100 % sicher, aber dauert 24 Stunden. Das war USA zu langsam. (!) Das führte zur Austrocknung.

    Ströbele: Wurde im BND ein Risiko gesehen, wenn rauskommt, was bei Eikonal gemacht wird?

    Fritsche: Ja, öfters mal. (!) Aber Bundeskanzleramt hat entschieden, das zu goutieren und zu machen. (!)

    Ströbele: Was war Risiko?

    Fritsche: Habe ich nicht mit Sachbearbeiter gesprochen.

    Ströbele: Stand das nicht in Schreiben, was das Risiko ist?

    Wolff: Eingestuft?

    Ströbele: Ja.

    Fritsche: . (!)

    Ströbele: Gab es gegen D.B. nochmal ein Disziplinarverfahren?

    Fritsche: Gibt Vorermittlungen. (!)

    Ströbele: Sie sind nicht informiert?

    Fritsche: Läuft noch.

    Notz: Nimmt D.B. an Aufklärung des Sachverhalts teil?

    Fritsche: Jeder der TA hat die Pflicht, das aufzuklären.

    Notz: Sie schieben Schuld auf BND und D.B., jetzt klärt er mit auf?

    Fritsche: Sonst würde uns vorgeworfen, nicht alle Informationsquellen zur Aufklärung zu nutzen.

    Notz: Könnte sein, dass Disziplinarverfahren ihn trifft?

    Fritsche: Laufender Vorgang.

    Notz: Wann haben Sie vom Schwachstellenbericht erfahren?

    Fritsche: Innerhalb der ersten zwei Wochen nach 13. März 2015.

    Notz: Die war hier am 18. Dezember 2014, im Bundeskanzleramt war sie „ein paar Wochen vorher“. (!)

    Fritsche: Kann nicht sein. (!) Habe erst im März erfahren. Vielleicht war sie aus anderen Gründen da.

    Wolff: Geht um Schwachstellenbericht, nicht Selektoren.

    Notz: Wurde sie nochmal geladen wegen Selektoren?

    Wolff: Nein. (!)

    Notz: Sie war vor 18.12.2014 im Bundeskanzleramt zum Rapport. Widerspruch zu Problemkenntnis des Bundeskanzleramt. Vor März 2015. War sie schon November oder Dezember 2014 da und berichtete über Probleme bei Eikonal?

    Fritsche: Sprach nach 13. März 2015 darüber. 2014: KA. (!)

    Notz: Wenn das schon 2014 war, haben Sie dann vor 2015 davon gewusst?

    Fritsche: Habe erst März 2015 von Selektoren erfahren. (!)

    Sensburg: Missverständnis Schwachstellenbericht und Selektoren?

    Notz: Aber er muss sich doch an das Gespräch mit ihr erinnern. K.L. sagte auf S. 119: „Also ich war vor ein paar Wochen im Bundeskanzleramt, weil ich gebeten worden bin, einen Mitarbeiter zu begleiten, Herrn Fritsche zu begleiten, und wie Stellen im Bericht zu verstehen sind. Sollte mitkommen. Sah Bericht in Stücken. Ist eingestuft. Da sind mir Passagen untergekommen. Renner: Wann bei Fritsche? Sie: Vor ein paar Wochen, weiß nicht genau.“ Sagte sie am 18.12. hier. (!) Sie war da und hat berichtet.

    Wolff: Aber nicht zu Selektoren. Geht um Eikonal und Selektoren.

    Notz: Zeuge Wolff, Sie waren auch anwesend. Vielleicht wollen wir Sie auch nochmal hören. Probleme bei Eikonal stehen in Schwachstellenbericht auf dramatische Weise drin. Bleiben Sie dabei, erst im März 2015 Problembewusstsein bekommen zu haben?

    Fritsche: Dabei bleibe ich. (!)

    Notz: Wozu diente Operation Glotaic?

    Fritsche: .

    Notz: Grundsätzlich. Selbst der Leiter der Operation konnte uns nicht sagen, was das sollte.

    Fritsche: Ich soll eigentlich nur Glo… sagen.

    Notz: Ich komme mir als Abgeordneter albern vor, das steht in der Zeitung. Wozu diente Operation Glo…? Warum ist man in Düsseldorf an die Glasfaser, was war Rolle des BfV, was war Rolle des BND?

    Fritsche: Habe nur Kenntnisse aus Akten, nicht aus Erinnerung. (!)

    Notz: Aber das war in Ihrer Verantwortung 2005, als AL6 im Bundeskanzleramt. War eine wesentliche Operation. Ich glaube, dass Sie viele Dinge zu tun hatten. Aber bei SIGINT und Internet waren Glo… und Eikonal die beiden wichtigen Operationen des Bundeskanzleramts.

    Fritsche: Von Glo… habe ich keine Erinnerung.

    Notz: Was war der Kern der Operation Eikonal?

    Fritsche: Austausch von Informationen, die auch den BND in APB betreffen, Terrorismusbekämpfung.

    Notz: Was war Kern? Was war neu? Was war der Deal?

    Fritsche: Wissen zusammenlegen. Und Technik. (!)

    Notz: Wurde Technik angeboten, die man mit Zugang kompensiert hat?

    Fritsche: Mag ein Aspekt gewesen sein. (!)

    Notz: Wie lief das genau? Hat man Suchbegriffe zusammengelegt?

    Fritsche: So weit war ich nicht eingebunden. Ich habe mich mit G‑10-Filter beschäftigt. (!)

    Notz: Selektoren sind System der Rasterung. Sie kennen von BfV die Problematik.

    Fritsche: Habe Problem mit Begriff der Rasterung. Das ist in Deutschland und vor allem Innenstaatssekretär. Bei Fernmeldeaufklärung den Begriff noch nie verwandt. APB. Terrorismus, Proliferation. In die Ströme gehen.

    Notz: In die Ströme gehen und Dinge ausfiltern. Vergleich zur Rasterung nicht total verwegen.

    Fritsche: Begriff kenne ich aus innerer Sicherheit.

    Notz: Sie waren beteiligt an Erstellung des APB. Unterschiedliche Ministerien streuen Begriffe ein. Das sind Selektoren.

    Fritsche: So läuft es nicht. APB ist geheim. Dort werden Thematiken und Regionen benannt.

    Notz: Keine Telefonummern?

    Fritsche: Ja.

    Notz: Wenn man Kooperation mit AND eingeht und die streuen Selektoren ein, muss man da nicht jeden einzelnen Begriff nach G‑10 prüfen und eventuell von G‑10-Kommission genehmigen lassen?

    Fritsche: Habe ich vorhin mit Flisek diskutiert. Wir führen ja diese Diskussion zu neuer Rechtsgrundlage, mit NSAUA und G‑10-Kommission.

    Notz: Sehr bedenkenswerte Praxis, die Dinge im Detail anzugucken und genehmigen zu lassen?

    Fritsche: Klarere Befugnisnorm in Rechtsgrundlage. Gutachter zu Beginn des Ausschusses: Bundesregierung will Klarstellung. (!)

    Notz: Was in den letzten Jahren in G‑10-Kommission lief: G‑10-Legende, steht in den Akten. Kam es da zu Fehlentwicklungen, die G‑10-Kommission berechtigt empört lässt?

    Fritsche: Ja, aber muss nicht heute sein, habe ihr schon letztes Jahr angeboten, Routine auch anzubieten.

    Notz: Als Konsequenz von Snowden?

    Fritsche: Konsequenz der Diskussion.

    Notz: Stimmen Sie der Kritik der G‑10-Kommission zu, dass man Strecken mit G‑10 beantragt, aber Routineverkehre will, dass das Betrug ist?

    Fritsche: Nachvollziehbar, dass wir G‑10-Kommission besser informieren müssen.

    Notz: Wussten Sie, dass die G‑10-Anträge so beantragt wurden?

    Fritsche: Welche Form, gibt viele nach § 3, § 5 und § 8 G‑10-Gesetz.

    Notz: Sie haben falsche Tatsachen vorgespielt. Sie wollen A20, wollen PKWs, geht Ihnen aber um LKWs. Würden Sie sich als Kontrollgremium hinter die Fichte geführt vorkommen?

    Fritsche: G‑10-Kommission ist zuständig nach § 3, § 5 und § 8, nicht für Routineaufklärung. Sie wusste, dass es Routineaufklärung daneben gibt. Jetzt wollen wir mehr sagen.

    Notz: […]

    Fritsche: Bei Routine gab es nicht nur G‑10-Anordnungen, sondern auch Verträge.

    Notz: Waren aber auch Deutsche in Datenstrom. Die wurden rausgefiltert.

    Fritsche: Bundesregierung will das zukünftig der G‑10-Kommission sagen.

    Notz: Also vorher nicht korrekt gelaufen?

    Fritsche: Doch. Rechtlich nicht zu beanstanden.

    Notz: Kennen Sie den Fall, dass die Telekom eine G‑10-Genehmigung wollte statt eines Vertrags? Ursünde?

    Fritsche: Nein. (!)

    Notz: Nie gehört?

    Fritsche: Nein.

    Notz: Einsicht im Bundeskanzleramt 2004, dass man eigentlich eine Gesetzesänderung dafür bräuchte? (!)

    Fritsche: Ging an mir vorbei.

    Notz: Kam sie nochmal vorbei?

    Fritsche: Nein.

    Notz: Nie von rechtlicher Einschätzung gehört?

    Fritsche: Nein. Mir nur bekannt, dass es die Projekte, insbesondere Eikonal, gab und die Grundlage ausreichend war. Diskussionen davor kenne ich nicht.

    Beschluss Ausschluss der Öffentlichkeit.

    [Kurze Pause. (17:54)]

    Zeuge 2: Dr. Thomas de Maizière, 2005–2009 Chef des Bundeskanzleramtes (18:07)

    Kein Rechtsbeistand.

    Name Thomas de Maizière, geboren 21.01.1954, zu laden über BMI in Alt-Moabit.

    Eingangsstatement: $Danke. Worum es im NSAUA geht, betrifft vor allem meine Zeit im Bundeskanzleramt November 2005 bis August 2009. Als BMI: Unser Land sieht sich einer Vielzahl Bedrohungen ausgesetzt. Keine nationale Sicherheitsbehörde ist diesen Herausforderungen alleine gewachsen. USA sind keine Gegner, sondern enge Partner. Dass wir keine schwerwiegenden Anschläge hatten, verdanken wir Glück, deutschen Behörden und Zusammenarbeit mit USA. Sicherheit unserer Bürger, auch Soldaten im Ausland. Niemand sollte Zusammenarbeit in Frage stellen. Gemeinsam gerecht werden.

    Kein Missverständnis: Arbeit von ND unterliegt Grenzen. Diese sind schwieriger zu definieren als früher. Was nicht geht, ist Nichtbeachtung von Maß und Mitte. Gibt berechtige Zweifel, ob NSA dem immer gerecht wurde. Begrüße Debatte in USA zu ND-Reform.

    Als Chef-BK gehörte neben Vielzahl von Aufgaben auch Aufsicht BND und Koordinierung der ND. Unterstützt durch Abteilung 6. Mich erreichten Vorlagen zu Vielzahl an Themen: Mehrere Entführungen Deutscher im Ausland, kann und will nicht alle aufzählen. Entscheidung BND-Umzug, besser Teilumzug. Umstrukturierung im BND, Reaktion auf Terror. Zahlreiche andere Baustellen und Krisenherde. Libanonkrieg 2006, UNIFIL-Mission, iranisches Atomprogramm. IT-Sicherheit und IT-Schutz. Gemeinsam mit Sicherheitsressorts der Regierung informiert, in Lage und Briefings. Wurde auch über IT-Sicherheit unterrichtet. Gefahren bei Einsatz von IT-Produkten, Computersabotage. Chef-BK ist i.d.R. nicht in operative Einzelheiten eingebunden.

    Kooperation mit NSA bei Fernmeldeaufklärung – Schwerpunkt ihrer Beweisaufnahme und Berichterstattung – war bei mir nicht im Mittelpunkt. Erst seit Berichterstattung zu Snowden hat das für alle ganz anderes Gewicht.

    Mittlerweile bekannt, das Kooperation BND und NSA in BA auf MoA basiert, 2002 abgeschlossen. Vereinbarung ist im Grundsatz richtig. Als ich November 2005 kam, lief Eikonal bereits, G‑10-Anordnung wurde vor mir beantragt und genehmigt. Bedurfte mit meinem Amtsantritt keiner Entscheidung mehr. War darüber hinaus nicht mehr entscheidend mit dieser Operation befasst. Auch Entscheidung der Einstellung wurde mir lediglich mittelbar zur Kenntnis gegeben.

    Allgemeine Information dazu durch Gespräche Ende 2007, Anfang 2008 durch Gespräche mit Director of National Intelligence John Michael McConnell. Habe PKGr am 06. Mai darüber informiert. Dabei ging es um Gefährdung des Internet und KRITIS-Schutz. USA wollten Ausweitung der Kooperation bei Fernmeldeaufklärung. Dazu kann ich öffentlich nicht mehr sagen, hatte ich bei PKGr umfassend vorgetragen. Ging nicht um Selektoren. BND riet davon ab, mit abstrakten Risiken, abgewogen gegen Nutzen. Also sind wir nicht darauf eingegangen, nahmen davon Abstand. Einschätzung weiter richtig.

    Darauf bezogen sich auch Zitate aus geheimen Akten des Bundeskanzleramts, die öffentlich wurden. Ich hatte keine Kenntnis von Selektoren gegen BRD. Soll mir 2008 vorgelegt sein worden. Die Dokumente beziehen sich auf Gespräche mit USA zu weitergehender Kooperation, nicht auf Selektoren-Problematik. Bundeskanzleramt hat die Dokumente NSAUA und PKGr gegeben. Selektoren EADS, Eurocopter, französische Behörden nicht bekannt. Hat Schindler hier bestätigt.

    Operation Glo… kenne ich nicht. War damit nicht befasst. Kann auch nichts in Akten finden.

    Spionage der USA in Deutschland: War schon vor Snowden bekannt, dass Interessen der US-ND nicht immer mit denen andere Staaten – auch uns – deckungsgleich sind. Entspricht dem Wesen von ND. Beobachtung von Gegnern hat eindeutig Priorität. BfV leistet unverzichtbare Arbeit. Zum Anfang Ostblock und Stasi. Nach Wende Umorientierung, auch in BRD. Weitere Zäsur 9–11. Danach wurde bewusst, dass wir Dimension der Bedrohung durch Terrorismus unterschätzt hatten. Darauf umfassend einstellen. Personelle Ressourcen von Spionageabwehr abgezogen. Aufgabenpriorisierung nach Staaten und Gefährdung differenziert. Nicht zu beanstanden, wenn Freund-ND weniger beobachtet werden als Feind-ND. USA sind Hauptverbündeter. Bis Sommer 2013 Aktivitäten der US-ND nicht in Blick genommen. Bundesregierung bleibt nicht untätig. Mitarbeiter der US-Botschaft ausgewiesen. Schon früher, stille Ausreise.

    US-Seite hat versichert, keine Wirtschaftsspionage zu betreiben. Habe erst zu G6 mit Vertreter DOJ geredet, nochmal versichert. Dazu gab es öffentlich einige Unklarheiten und Missverständnisse. Vor allem Definition, Begriffe durcheinander. Verständlich ist, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu begrenzen. Zu Proliferation auch Unternehmen beobachten. Das ist etwas anderes als Wirtschaftsvorteile zu erlangen. Unternehmen beobachten ist also nicht automatisch Wirtschaftsspionage. Auch OK, Waffenhandel, Verstöße gegen Embargos. Einzelne Mitarbeiter können auch Terror-verdächtigt sein. USA klären das weltweit auf, auch in Europa. Auch deutsche und EU-Rüstungsunternehmen.

    Proliferation macht auch Ressortkreis Ausfuhrkontrolle im BMWi. Kooperation zwischen Ressorts und Sicherheitsbehörden. Auch Hinweise von US-Seite gehen dort ein. Diese Tätigkeit ist dort bekannt, in Ordnung, ihre Pflicht.

    Habe keine Erinnerung, dass US-ND Wirtschaftsspionage betreiben. Entspricht aus US-Recht.

    Wirtschaftsspionage nicht erst seit Snowden. BMI hat 2007 Ressortkreis Wirtschaftsschutz aufgesetzt, Vielzahl Behörden. Arbeitet mit Wirtschaft, Gegenmaßnahmen, Schwerpunkt Bedrohung aus China und Russland. Auch hier: Keine Erkenntnisse über US-Dienste.

    Koalitionsvertrag der Gro0en Koalition: Thema aufgenommen. Schutz von Know-how ist gesamtstaatliches Interesse. Erfolgsfaktor für Wirtschaft. Wir erarbeiten Maßnahmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage.

    Letztes Jahr habe ich als Konsequenz aus Snowden 360-Grad-Blick auf den Weg gebracht, um Verdachtsfällen verstärkt nachgehen zu können. Keine Einzelheiten, aber Aufklärung des BfV richtet sich gegen Spionage aller fremden ND, ohne Festlegung auf oder Ausschluss von Staaten, auch USA. Fokus weiterhin gegnerische ND. Systematische Bearbeitung auch zukünftig nur gegen diese.

    Auch NSAUA sollte nicht vergessen: Gefahren gegen nicht von Westen aus.

    Zusammenfassung:

    1. Zusammenarbeit mit US-Nachrichtendiensten ist zentral.
    2. Nachrichtendienste, auch US-Nachrichtendienste müssen Maß und Mitte beachten.
    3. Als Chef-BK wusste ich nichts von Selektoren.
    4. Wünsche der USA nach Ausweitung Kooperation haben wir abgelehnt.
    5. Haben keine Erkenntnisse zu US-Wirtschaftsspionage.

    Fragerunde 1: Union (18:30)

    Warken: Was wusste Bundeskanzleramt 2005 von Wirtschaftsspionage?

    Maizière: Steinmeier hat Rolle verändert. ND-Lage eingeführt. Fand ich richtig, habe ich übernommen. Bei Übergabegespräch spielte Wirtschaftsspionage (Wirtschaftsspionage) keine Rolle. In Lage später: besonders China.

    Warken: Gab es Hinweise, dass NSA Kooperation seit 2002 für Wirtschaftsspionage oder gegen deutsche Interessen missbrauchen könnte?

    Maizière: Nein. Habe ich auch erst Ende 2007, Anfang 2008 erfahren.

    Warken: Auch dann erst von Eikonal erfahren?

    Maizière: Ja. (!) Auch meine Vorgänger waren meist nicht in Einzeloperationen eingebunden, Ausnahme Geiselentführungen.

    Warken: Eikonal, Kabelabgriff, G‑10, Beifang. MAT XX. BND soll G‑10-Anordnung beantragen, passierte Oktober 2005. Beifang Routine im Bundeskanzleramt bejaht. G‑10-kommission nicht informiert. Wurde ihnen rechtliche Problematik geschildert?

    Maizière: Nein. (!) Erst 2007/2008?

    Warken: Wie dann beurteilt?

    Maizière: Laut Unterlagen taucht Routineverkehre nur einmal in Klammern auf, wird darauf nicht eingegangen.

    Sensburg: .

    Warken: Gespräch mit DNI McConnell Ende 2007. Spiegel 16.05.2015: „22.01.2008 Gespräch Bundeskanzleramt, Uhrlau, Urmann, von Brandis.“ Erinnern sie sich?

    Maizière: Hauptgegenstand des Besuchs war nicht weitere Kooperation, sondern Iran-Dossier. USA machten unter DNI eine Einschätzung, dass Iran weit weg von Bau der Atombombe ist. Das stand in der Zeitung. Am Rande weitere Kooperation angeboten. . Gibt Ergebnisprotokoll des Gesprächs.

    Warken: Uhrlau berichtete uns, dass er Bedenken vortrug gegen Ausweitung der Kooperation. Welche?

    Maizière: Ja, äußerte er. War auch Rat der Abteilung 6 Bundeskanzleramt. Grundlage: allgemeine, nicht konkrete Einschätzung über damit verbundene Risiken. Er hat vor Übergriffsmöglichkeiten gewarnt. (!) Sensibel. Einer der Gründe für Ablehnung.

    Warken: Uhrlau und Fritsche sagten, Übergriffe nur allgemein zu Wirtschaftsspionage. Nicht EADS, Eurocopter im Gespräch?

    Maizière: Ja.

    Warken: Ging nicht nur darum, Schwerpunkt industriepolitische Gründe, dass man sich in Kooperation nicht nur aus USA verlassen will, sondern eigenes Know-how wollte. Erinnern sie sich?

    Maizière: Deckt sich. .

    Warken: G‑10-Filter. Technisch 100% Filter nicht möglich, deshalb händisch, dauerte lang. Auch ein Grund für Bedenken. Erinnern sie sich?

    Maizière: Ja. Entnahm dem, dass BND G‑10-Schutz achtsam war.

    Warken: Nahmen Warnungen des BND ernst und lehnten Wunsch ab?

    Maizière: Entschieden zusammen. Entscheidung auf Diensteebene übermittelt. Habe in den USA verschiedene Gespräche geführt, auch mit McDonnel, nicht nochmal drüber geredet.

    Warken: Reaktion der USA auf Ablehnung?

    Maizière: Nein. Ist nicht unüblich.

    Warken: Nochmal Spiegel: „Sie wollten von den USA wissen, ob man USA andere Zusammenarbeit anbieten kann. BND nein.“ Näheres? Erfolgte so etwas?

    Maizière: Erwogen eine Kompensation. .

    Warken: Nochmal Spiegel: „Kabelerfassung in anderem Land realisiert. Nicht Deutschland.“ Bestätigen? Nach NSA keine Kabelerfassung der NSA in Deutschland, aber Ausland?

    Akmann: Nicht Untersuchungsgegenstand.

    Maizière: Keine Erinnerung. (!)

    Warken: Keine Kabelerfassung nach Eikonal in Deutschland mit NSA?

    Maizière: Nicht Untersuchungsgegenstand, keine Aussagegenehmigung. (!)

    Warken: Das war Kompensationsprojekt.

    Maizière: . (!)

    Sensburg: Wechsel zu Bundeskanzleramt 2005. War Steinmeiers Chef-BK anders als ihre? 9–11?

    Maizière: Ich wurde Chef-BK als Landesminister. Ich hatte keine operative Erfahrung im Bund. Unterschied. Brauchte mehrere Monate, um Fülle der Aufgaben voll auszufüllen. Andere Liga. Auch BND. Veränderung der ND-Lage und Präsidentenlage durch Steinmeier war Konsequenz aus 9–11. War für mich absolut einleuchtend und wichtiger Fortschritt. Erhebliche Verbesserung der Vernetzung der Ressorts. Ging um Terror, Israel/Libanon, Geiselbefreiung, Finanzkrise, Ölpreis. Spionageaktivitäten spielten untergeordnete Rolle, nur China und Russland. Fand das gut. Merkte in Kurnaz-Untersuchungsausschuss, wie schwierig die Entscheidungen sind. Das gilt für alles, was Chef‑K machen. Immer in die jeweilige Zeit denken. Welt nach Snowden ist anders als vorher.

    Sensburg: Wesentliche Abkommen wie MoA Zeit Steinmeier: 2005 und danach das in Frage gestellt?

    Maizière: Nein. Fand das richtig. Zusammenarbeit mit USA richtig, auch nach Irak-Krieg.

    Sensburg: Gab es bei Amtsübernahme Grund, Dinge zu überprüfen?

    Maizière: Hatte keinen Anlass, das grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Waren in Afghanistan. Im ersten Monat meiner Amtszeit erste Entführungen. Lagebild über Ort der Geisel kam eindeutig von USA. Damaliger AL6 Uhrlau BND-Präsident: Zeichen der Kontinuität. Auch damals immer engste Zusammenarbeit.

    Sensburg: War für sie wichtig, das Fritsche AL6 wurde?

    Maizière: War wichtig. War zwar Innenminister, aber Land. Dieses Bild war mir neu. Große Koalition kam schwierig zu Stande. Nicht von vornherein überall Vertrauen. Mir war wichtig, bei Sicherheit ganz eng zusammenzuarbeiten. Dem diente auch Versetzung Uhrlau. Sehr viel Kontinuität. Ich wollte jemand, er aus der Szene kommt. Kannte Fritsche vorher nicht, wurde mir empfohlen. Vieles hat Fritsche gemacht. Wir hatte vor allem mit BND-Umzug zu tun. War komplizierte Arbeit, auch mit CSU.

    Warken: Notz: Ich habe vorhin aus Akte BND-Beweis 17 119, Blatt 11–13 zitiert.

    Fragerunde 1: Linke (18:58)

    Renner: Eikonal: Sie kannten entscheidende G‑10-Anordnung nicht. Kennen sie andere?

    Maizière: Nein. (!) Erreichten mich nicht, war AL6 und BMI.

    Renner: Nochmal Wort entscheidend: „War nicht mehr entscheidend damit befasst.“

    Maizière: Ich hab nicht entschieden, Eikonal einzustellen.

    Renner: Zu Ende Eikonal haben wir jetzt fünf Varianten.

    Maizière: Ich habe es nicht entschieden. (!)

    Renner: Sie waren Chef-BK zu diesen Operationen. Wie funktioniert Fach- und Dienstaufsicht, wenn niemand im Bundeskanzleramt von Operationen, Technik und Verträgen weiß? Glo… kennt niemand im Bundeskanzleramt. Absolut singuläre Operation. (!) Kennt kein Mensch im Bundeskanzleramt. Bedenklich. Würde bedeuten, dass es Bereiche im BND gibt, bei denen Grundrechtseingriffe und Datenverarbeitung stattfindet, wo Fach- und Dienstaufsicht nichts weiß.

    Maizière: Kenne Glo… nicht.

    Renner: Genau. Auch nicht AL6. Wie geht das?

    Maizière: Wenn es Abteilung 6 nicht weiß, kann ich es auch nicht wissen. (!)

    Renner: Muss nicht sein, man kann auch Ebenen überspringen.

    Maizière: Ja, siehe Edathy-Ausschuss. (!)

    Sensburg: Haben es eben nachgelesen: Fritsche sagte, er kennt Glo… doch.

    Renner: Aber nicht aus seiner Zeit, nur aus Akten.

    Maizière: Chef-BK hat BKA, BfV und BND. Nicht jeder Grundrechtseingriff wird vom Ministerium entschieden. Gibt generelle Holschuld. Zu erst Bringschuld der Behörde, besondere Vorkommnisse und Fehler melden. Erinnere mich an einen Fall: Überwachung eines deutschen Staatsbürger, kritisierte, dass ich nicht informiert wurde. Habe BND-Präsident einzitiert und ihm gelbe Karte gegeben. (!) Bringschuld. Holschuld besteht dann, wenn es Hinweise gibt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Sie können aber nicht das laufende Geschäft und einzelne Operationen kontrollieren in dieser Form. Skepsis: ND sind ND, sind Jäger und Sammler, werden da nicht gerne gestört. (!) Generelle Neigung, schon im eigenen Haus, zu melden, geringer ausgeprägt ist als im Lehrerkollegium. Wir haben Trennung vo Auswertung und Beschaffung aufgehoben. Auswertender dufte Beschaffung nicht wissen. Need-To-Know erschwert strukturell Aufsicht. Ich habe eine Aufsichtsstruktur übernommen. Ich habe neues Referat eingerichtet. Aber die Struktur gab es seit Jahrzehnten, hatte Tradition. Bin mir sicher und halte es für richtig, dass über die Tradition nachgedacht wird. Konsequenzen richtig. Bin Innenminister, nicht Chef-BK. Bundesregierung wird Vorschläge machen. Wird sich einiges ändern.

    Fragerunde 1: SPD (19:08)

    Flisek: Ergebnis NSAUA: Tradition kritisch prüfen.

    Maizière: Ja.

    Flisek: Wie stellen sie sich neue Geheimdienstaufsicht vor? Haben Need-To-Know angesprochen. Viele Wechsel zwischen BND und Bundeskanzleramt auch strukturelles Problem. Wie kann es sein, dass UA weitreichende Entscheidungen treffen, die Legitimation entziehen? Konsequenzen?

    Maizière: Bin nicht mehr Chef-BK. Personal: Zu wenig Sicherheitsprofis in Deutschland. Biographie Fritsche, Hanning, Uhrlau. Sind gut, aber gibt nicht viele andere. In USA und UK ganz anders. Brauchen auch für Aufsicht Leute, die aus dem Amt kommen. Zum Fegen muss man die Räume kennen. (!) Mehr Rotation von außen hinbekommen. Ist nicht so leicht. Unsere Sicherheitsbereiche haben nicht das Standing wie im Ausland. Wir finden keine 50 oder 100 Top-Referenten aus AA oder BMI, wenig Freiwillige. Rotation erhöhen, wenn nicht freiwillig, auch mit Versetzung. 2. Finde es richtig, dass wir nur 3 Dienste haben statt 16 oder 18 in USA. Auch richtig, dass Innen und Außen getrennt ist. Zusammenarbeit wichtig, Trennung richtig. Ist Verortung des BND im Bundeskanzleramt richtig? Ist woanders im AA. (!) Keine Empfehlung. 3. Wer auch immer Aufsicht hat, was soll operativ einbezogen werden? Obama hat Operation Bin Laden selbst geleitet, aber sich führen lassen. Ist das richtig? Wir haben Verfahren, fundamentale Entscheidungen vom Minister zu treffen. Aber Einzeloperationen der Zusammenarbeit müssen nicht alle gleich auf politischer Ebene entschieden werden. Frau Renner will das, verstehe ich. Bundeskanzleramt sollte von Einzelmaßnahmen verschont bleiben, so haben viele BND-Präsidenten agiert.

    Flisek: Sie verstehen Kultur, dass BND sich gut überlegt, was man Bundeskanzleramt sagt und was nicht. Keine Ressourcen, kein Wille, alles zu wissen. Richtig?

    Maizière: Ihre Interpretation. Bei Strukturreform des BND, Auswertung und Beschaffung zusammen. Ich hatte Bedenken, dass BND-Präsident sich sehr großen Leitungsstab zuteilte. Uhrlau sagte, er braucht das, damit er erfährt, was im BND wichtig ist. Da beginnt die Aufsicht. Bin ja hier nicht Sachverständiger, sondern Zeuge. Gibt Anlass, in Ruhe über Aufsichtstrukturen bei BND, gerne auch BfV, zu überlegen.

    Flisek: Mehr als Zeuge hier, geht ineinander über. Damals von Land zu Bund, gleich Chef-BK, brauchten mehrere Monate für Überblick. Wir arbeitet man sich da ein, bei Geheimdienst-Aufsicht? Geht man systematisch vor, macht man Besuche, Übergabegespräch genug?

    Maizière: Macht jeder selbst. Habe jeden Mitarbeiter besucht. Habe mir Berichte vorlegen lassen. Habe nachgeordnete Einrichtungen besucht. Damals bei BND, Personalversammlung. Einziges Thema Berlin-Umzug. Dann gleich jeden Dienstag ND-Lage. Danach auch mit Uhrlau oder Fritsche nochmal einzeln geredet. Versuch einer systematischen Inaugenscheinnahme des laufenden Geschäfts.

    Flisek: Bei Einarbeitung Überblick über laufende Kooperationsprojekte?

    Maizière: Nein. (!)

    Flisek: Verschafft man sich dann Überblick über riskante Dinge?

    Maizière: Habe Statusbericht nicht mehr im Kopf. Da war ein Punkt besondere Vorkommnisse. Kann mich nicht erinnern, dass Eikonal oder Operationen von besonderer Bedeutung waren. (!) Sehr schnell wurde Thema Guantanamo zentral. Rice, Guantanamo, Verhalten der Vorgängerregierung, El Masri. Iran, Naher Osten, Geiselverhandlungen. Keine detaillierte Liste von Kooperationen.

    Flisek: Wunsch der USA nach Ausweitung der Kooperation abgelehnt. Ist für uns eine Zäsur. Bis dahin Kooperation intensiviert. Dann auf einmal Eikonal eingestellt, unbefriedigend. Dann sie entschieden, Kooperation nicht auszuweiten. Dann auch keinen Überblick verschafft über Kooperationsprojekte? Wenn man nach Washington fährt und darüber verhandelt? Angst vor Enttäuschung der USA?

    Maizière: Soweit ich das öffentlich kann: Gespräch, Vorbereitung keine Unterlagen. Hauptinhalt Iran. Dann Frage bessere Zusammenarbeit. Ich fragte nach, was meint er damit? Vermerk, Gespräch. Kennen sie alles. Im Vermerk steht in Ansätzen drin, was es gibt. Danach machte ich Fragenkatalog, was stattfindet. In ihrem Sinne. In der Antwort stand einiges, was stattfindet. Wenn man das liest, steht da nicht, dass lauter Übergriffe drin sind. Formell. Kann konkreten Fall nicht schildern. Dieser Zugang ging zu weit, habe ich entschieden. (!) Ich bin wie sie wissen Atlantiker. Aber das muss auch Grenzen haben. USA haben nationale Interessen, wir auch. Das fand ich übergriffig. (!) Also Entscheidung. Fand ich richtig. Aber keine Wegscheide oder Bruch mit früher.

    Fragerunde 1: Grüne (19:28)

    Notz: Ich schätze sie. Hat mich enttäuscht, dass wir die Sitzung nicht ins Fernsehen übertragen können. Sie haben das abgelehnt. (!) Sie haben mit Glo… und Selektoren nichts zu tun?

    Maizière: Mit Glo… hatte ich nichts zu tun, weiß ich bis heute nicht genau. Prinzip der Selektoren habe ich das erste Mal gelesen nach Snowden, bei PRISM und Tempora. Da tauchte das in Vorbereitung auf. 2013/14. Vorher war mir Prinzip und Begriff nicht bekannt.

    Notz: Und Prinzip Suchbegriffe?

    Maizière: Kann ich nicht mehr sage. (!)

    Notz: Begriff Selektor oder Prinzip SIGINT?

    Maizière: Begriff Selektor. G‑10-Filter waren mir bekannt, aus 1–2 Fußnoten. (!) Kriterien für Selektoren waren nicht Gegenstand von Vorlagen oder Gesprächen.

    Notz: Spiegel 16.05.2015: Alles ungefiltert. „USA wollten 2007 uneingeschränkten Zugang zu deutschem Netz. Ausdrücklich warnte BND vor Wirtschaftsspionage gegen deutsche Netzbetreiber und Schäden für Wirtschaft. BND hatte etliche Belege. Fazit BND: ‚Umfassende Kooperation birgt Risiko politischer Verwergungen.’ Im Bundeskanzleramt kam das nicht an. Man nehme das zur Kenntnis, schrieb jemand an Maizière. BND hält Hidden Agenda von NSA für möglich, auch Industrieplitische Interessen. Bundeskanzleramt hoffte, BND umstimmen zu können. Argumentativ wappnen.“ Kann es sein, dass der BND damals offen und klar Probleme benannt hat und das Bundeskanzleramt unangenehm war?

    Maizière: Wesentliche Zitate beziehen sich auf geheime und streng geheime Unterlagen. . Richtig ist, dass wir entschieden haben, diese Kooperation nicht durchzuführen. Dass man Ratschläge bekommt und nicht befolgt, ist Eimaleins.

    Notz: Haben sie etwas anderen Wunsch erfüllt?

    Maizière: .

    Notz: War ihnen Datenerfasung und Bearbeitung in Bad Aibling mit NSA bekannt?

    Maizière: Im Zusammenhang zu Gespräch mit McConnell. Aber ohne methodisches Prinzip, Selektoren und Firmennamen.

    Notz: Wenn Ausbau der Kooperation abgelehnt, dann nicht fragen, was in anderen Kooperationen passiert?

    Maizière: Hatte extra nachgefragt, was es gibt, steht in Unterlagen. Wurde nicht nur begründet, sondern auch klargestellt, dass alles in Ordnung ist. .

    Notz: Reformbedarf. BND-Vermerk führte nicht zu grundsätzlichen Reformen im Bundeskanzleramt. Erkenntnis Reformbedarf Edward Snowden zu verdanken?

    Maizière: Nicht Snowden, aber der Debatte um ihn.

    Notz: Weil seine Informationen die Debatte ausgelöst haben.

    Maizière: Ich bleibe bei meiner Formulierung.

    Notz: Heute Reformbedarf, damals nicht?

    Maizière: Ja.

    Notz: Wollen Zeugen Snowden gerne hören.

    Fragerunde 2: Union (19:38)

    Warken: 14.01.2014 sagten sie im TV: Gespräche zu No-Spy-Abkommen dauern an. Genauer erläutern?

    Maizière: Debatte wird jetzt im Lichte des Briefwechsels betrachtet. Gespräche zwischen Regierungen und Diensten laufen über viele Kanäle, nicht einen. Ich habe auch auf SiKo München gesagt, dass meine Erwartungen nicht besonders hoch sind. Gespräche gab es. Erinnere mich an Gespräch mit US-Außenminister, nach der letzten Dornfried-Mail. Wenn man Plan A nicht erreicht, gibt es vielleicht Plan B. Obama hat im Cyberdialog Herrn Podesta benannt, Steinmeier und er haben Cyberdialog ins Leben gerufen. Sehr vernünftig. Selbst da ging es noch um Wiederherstellung von verloren gegangenem Vertrauen. Darauf bezog sich mein Interview und kleine Anfragen. Hatte auch Kontakt mit Holder. Verhandlungen gingen monatelang weiter.

    Warken: Konkreter: Worüber gesprochen?

    Maizière: Was BND auf Diensteebene besprach, weiß ich nicht. Für mich war wichtiger Gesprächspartner Eric Holder und John Podesta. Zeitungswissen: Umfeld Obama ist nicht immer eine Meinung, verschiedene Lager. Mehrheitsmeinung Dienste, und die anderen von Holder und Podesta. Die sahen außenpolitischen Vertrauensschaden. Ich habe mit diesem Lager geredet. Da gibt es andere Formen als Wort „No-Spy-Abkommen“. Da geht es auch um Datenschutzrahmenabkommen mit USA und Klagemöglichkeit für Bürger. Auch Verhandlungen zu Safe Harbor in diesem Zusammenhang.

    Marshall: Überfällige Aufhebung der Trennung Beschaffung und Auswertung durchgesetzt. Weil Auswertung auch Qualität der Beschaffung einschätzen muss. Haben diese weiterhin starke Tradition auch bei anderen Zeugenvernehmungen. Zeugen hat nicht interessiert, wo Informationen herkommen. Ist das nicht wesentlicher Grund für Probleme bei Meldung besonderer Vorkommnisse? Probleme bei Beschaffung nicht identifiziert?

    Maizière: Ganz gewiss ist das so. Dazu: Bad Aibling war US-Einrichtung. Erst viele Jahre nach Einheit übernommen. Nicht nur Deutsche Mitarbeiter einer US-Einrichtung, sondern Deutschland führt die jetzt. Jahre gedauert Dazu: Trauma kalter Krieg. Wenn viel erzählt wird, wird einer gekauft. Spielt im Terrorkampf keine Rolle, Al Quaida schleust wohl niemand in BND ein. Ferne von Berlin, Beschaulichkeit von Pullach für nicht zu politischer Sensibilität. Spielt zentrale Rolle. Mentalitäten können sie nicht von heute auf morgen ändern.

    Sensburg: Eikonal. Rechtliche Rahmenbedingungen. Telekom wollte Bestätigung von Bundeskanzleramt. Vor ihrer Zeit. Gab es dann auch. Uhrlau hat das unterschrieben. Gab es zu ihrer Zeit vergleichbare Sachverhalte? Kabelabgriff geht okay?

    Maizière: Ich habe keine Erinnerung. (!)

    Sensburg: Wenn Herr Fritsche sowas gemacht hätte, hätten sie erwartet, dass er das meldet?

    Maizière: Zweimal hätte. Schwer zu beantworten.

    Sensburg: Nicht erinnerlich?

    Maizière: Nein.

    Sensburg: Ist das besonderer Sachverhalt?

    Maizière: Nicht zu beanstanden. Nicht gleich Minister.

    Sensburg: Post nicht nachgeordnete Behörde, sondern Telekom.

    Maizière: Nicht erinnerlich, das gesehen zu haben.

    Fragerunde 2: Linke (19:54)

    Hahn: Nach PKGr sagten sie vor Presse: „Ich habe als Chef-BK nichts von Suchbegriffen oder Selektoren zu Wirtschaftsspionage erfahren. Ging um Ausweitung der Kooperation, einer problematischen Kooperation.“ Sie sprechen nicht davon, dass Ausweitung problematisch ist, sondern Ausweitung einer problematischen Operation. Was war problematisch? Wussten sie von Problemen?

    Maizière: Gewagte Auslegung. Zusatz problematisch bezog sich auf erweiterte Kooperation. Sie waren auch in PKGr.

    Hahn: Was war problematisch an Operation?

    Maizière: Jeder außer ihnen hat das verstanden. Erweiterung war problematisch, nicht Operation.

    Hahn: Bring- und Holschuld. Notz zitierte Spiegel. Dokument dürfen wir nicht zitieren. Öffentlich nachlesbar: Wenn Minister Papier bekommt, wo von Risiken innereuropäischer Verwerfungen und schweren Schäden für Wirtschaft ist, muss man als Minister nicht nachfragen?

    Maizière: Das was sie zitieren, entspricht IIRC nicht dem, was in den Akten steht. Geht darum, was USA wollten und Risiken, die entstanden wären. Ich habe das so verstanden, dass die Folge von Übergriffspotential sein könnten. Deshalb abgelehnt. Keine Firmennamen in diesen Unterlagen.

    Hahn: Was ich vorgetragen habe aus Spiegel ist wörtlich enthalten.

    Maizière: Spiegel erlaubt mir nicht, das zu zitieren. Immer noch geheim.

    Hahn: Innereuropäische Verwerfung. Nicht hellhörig geworden?

    Maizière: Sie sind PKGr-Vorsitzender. Ich habe berichtet, dass ich mehrmals nachgefragt habe, hätte erwartet, dass mir das vorgetragen wäre.

    Hahn: Muss ein Minister nicht nachfragen, wenn das schriftlich zugearbeitet wird?

    Maizière: Ich habe nachgefragt. Gibt einen Fragenkatalog und Antworten darauf. Mehr .

    Hahn: Aussage Zeuge Uhrlau, 53 Sitzung Seite 16: „Einbeziehung Bundeskanzleramt nicht erst 2010 erfolgt, sondern laut Maizière 2007/2008. Kenntnis im Bundeskanzleramt über Erfahrung mit Kabelerfassung bestand, auch über die Probleme.“ Uhrlau sagte, das Bundeskanzleramt 2007/2008 informiert war, also sie. Welche Probleme waren das?

    Maizière: Aussage von Uhrlau kenne ich nicht. Ich weiß aber, dass er bei Gespräch dabei war. Nichts davon findet sich als Ergebnis dieses Gesprächs. Hätte mir gewünscht, dass er mir das gesagt hat.

    Hahn: Hat er nicht gesagt?

    Maizière: Sagte das, was im Vermerk steht.

    Hahn: Darauf darf ich nicht Bezug nehmen. Seite 24 Zeugenaussage: „Spricht Bände, dass Maizière Kooperations-Ausbau ablehnte.“

    Maizière: Was werfen sie mir vor?

    Hahn: Dass sie von Problemen nichts wussten. Uhrlau sagte, sie wussten davon.

    Akmann: Da geht’s um G‑10-Filter.

    Maizière: Es ging nicht um Selektoren, auch nicht um Verstoß gegen G‑10-Gesetz. Sie sprechen von „davon“ und „etwas wissen“. BND und Bundeskanzleramt haben allgemein auf Risiken hingewiesen, ohne konkreten Bezug oder Hinweise auf Selektoren. Das ist richtig. Als Chef-BK habe ich Kooperations-Erweiterung abgelehnt, weil Risiken hoch waren. Es gab keinen Hinweis auf Firmennamen. Ich habe mich ja mit allgemeinem Hinweis nicht zufrieden gegeben, sondern nachgefragt. Auch dort keine Selektoren oder Namen.

    Hahn: Warum haben sie nach Vorlage der Unterlage nicht gefragt, wie der BND darauf kommt, was er mit europäischen Verwerfungen meint?

    Maizière: Habe ich.

    Fragerunde 2: SPD (20:07)

    Flisek: Hatten sie als Chef-BK Hinweise, dass NSA in Deutschland deutsche Ziele aufklärt?

    Maizière: Ich habe etwas zu Wirtschaftsspionage und Wettbewerbsvorteilen gesagt. Habe auf Ausschuss Außenwirtschaft hingewiesen. Da sitzen andere Ressorts (BMI, AA, BMVg) und BND. Da werden Verstöße bekommen. Da kommt vor, dass gesagt wird, wir haben Hinweis von USA, dass Deutsche Firma X gegen Embargo oder Verbot von Proliferation verstößt. Dann wird BfV oder BND gefragt: Was ist da los? Dann gibt es dazu ND-Aufklärung. Dann wird berichtet, was los war. Manchmal kommt was raus, manchmal nicht. US-Hinweis auf deutsche Firma X ist so allgemein Beschreibung eines deutschen Ziels. Das ist richtig und wichtig. Aber keine Wirtschaftsspionage. (!)

    Flisek: Wir reden allgemein.

    Maizière: Ob es Hinweise gibt, dass über Dubai unsere Sanktionen gegen Iran umgangen werden, gab es häufiger, auch bei US-Firmen. Gab konkrete hinweise auf Firmen. Methode ist, wie ich sie geschildert habe. Ist unsere verdammte Pflicht. (!)

    Flisek: Gibt es Eingrenzung des Proliferations-Begriffs? Dual-Use-Güter. Großer Teil der deutschen Exporte. Wie kommen US-ND an diese Informationen? Wie weit dehne ich den Proliferationsbegriff?

    Maizière: Kann ich nicht beantworten. Klassischerweise Rüstungsgüter, Iran-Saktionen. Klassisches Beispiel: Schiff fährt auf Zypern zu, hat wohl Waffen geladen, Reeder ist deutsch, Flagge Trinidad Tobago oder so ein Billigsteuerland. Was ist zu tun? Oft mit Hilfe des BND ermitteln. Proliferationsbekämpfung, völlig richtig. Hinweise kommen von BND, USA, Israel.

    Flisek: Wir unterhalten uns über Ernte, Treffer. Frage ist, wie kommt man dort hin? Was ist der Heuhaufen?

    Maizière: Das weiß ich nicht. Umfassende Aufklärung durch NSA, weltweit. Unser Proliferationsbegriff nicht aus dem Stand definieren. Kann nicht sein, dass Proliferation Trojaner für Wirtschaftsspionage ist.

    Flisek: Das will ich ausschließen.

    Maizière: Ich habe keine Anhaltspunkte, dass es so ist.

    Flisek: Wie bewerten sie US-ND-Aktivitäten zu Deutschland außerhalb Proliferation? Deutschland als Aufklärungsziel.

    Maizière: Hätte ich gerne, USA und UK geben keine Auskunft.

    Flisek: Spionageabwehr?

    Maizière: Hatte USA und UK außerhalb von Zufallsfunden nicht im Blick. Habe ich geändert. Für US-Community ist Sammeln von Informationen wertneutral, ob Handy von Merkel oder Müller. (!) Nicht unsere Meinung. Ich weiß nicht, was stattgefunden hat. Aber wen das stattgefunden hat, was in der Zeitung steht, wäre das maßlos und unverhältnismäßig.

    Flisek: Tatsache, dass Dächer von US- und UK-Botschaften Regierungsviertel ausspionieren?

    Maizière: Fragen wir uns auch. 360-Grad-Blick. Haben etwas gemacht. Definitiv . (!)

    Flisek: Haben sie Hinweise, dass NSA gegen Vereinbarungen mit deutschem ND verstoßen hat?

    Maizière: Nein. (!)

    Fragerunde 2: Grüne (20:19)

    Ströbele: Sie wehren sich gegen Vorwurf, dass sie von EADS und Eurocopter wussten. Das war nach ihrer Zeit 2010. Als sie nach Washington gefahren sind, wurden ihnen vom BND Erfahrungen gesagt, dass NSA deutschen Interessen widerläuft. Betonte Uhrlau mehrfach. „Natürlich das war in Spitze BND und Bundeskanzleramt bekannt.“ Steht auch in geheimen Vermerken drin. Vorwurf, dass sie da nicht vehement nachfragt haben.

    Maizière: Was ist die Frage?

    Ströbele: Müssen sie das zugestehen?

    Maizière: Nein.

    Ströbele: Uhrlau sagte, ihre Erklärung nach PKGr-Sitzung machte deutlich, dass die Unregelmäßigkeiten bei Zusammenarbeit bekannt waren.

    Maizière: Unterstellung. Sie waren in Sitzung dabei und wissen, dass das nicht stimmt. Sie suggerieren, mit „etwas gewusst zu haben“, dass Hinweise etwas mit Selektoren und EADS zu tun hatten. Es gab allgemeine Hinweise, dass man aufpassen muss, dass USA auch übergriffig sein können. Kein Umkehrschluss auf Wissen heute. Unredlich. Ich habe ja nach allgemeinen Hinweisen mehrfach nachgefragt.

    Ströbele: Ja, von Selektoren steht nichts in Akten. Aber, dass NSA unzuverlässig ist und gegen deutsche Interessen operiert.

    Maizière: War keine Frage, sondern Kommentar.

    Notz: Angesichts des Vorhalts aus Spiegel eben. Wollen nichts sagen.

    Maizière: Dürfen.

    Notz: Wen das zutrifft, müsste man nicht gespreizte Definition von Wirtschaftsspionage verifizieren? Spionage mit wirtschaftlichem Hintergrund findet statt?

    Maizière: Nein. Definition muss man nicht ändern.

    Notz: Ist das legal, was hier beschrieben wird?

    Maizière: Welche Rechtsordnung?

    Notz: Deutsches Recht auf deutschem Boden. Legal?

    Maizière: Spionage auf deutschem Boden ist strafbar, Aufklärung im Ausland nicht. Ist Frage der Perspektive, macht jedes Land der Welt.

    Fragerunde 3: Linke (20:28)

    Hahn: Aus US-Sicht ist das nicht strafbar. US-Spionage in Deutschland aus deutscher Sicht?

    Maizière: Strafbar.

    Hahn: Davon reden wir?

    Maizière: Ist die Frage, ob es um Spionage ging. Gab keine Wirtschaftsspionage, habe keine anderen Erkenntnisse. Andere Formen Spionage wie Abhören von Regierungstelefonaten war lange nicht im Fokus von Deutschland. Haben wir geändert. (!) Gegner sind aber weniger westlicher Verbündete, sondern andere Staaten. All das wäre strafbar.

    Hahn: Wenn Süddeutsche sagt: über 2.000 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Unternehmen in Deutschland ausgeforscht. Strafbar?

    Maizière: Kenne Selektoren nicht. AFAIK, Aufklärungsziele alle im Ausland. Firma X mit Sitz in Pakistan. Lage ganz anders.

    Hahn: Filter kannten sie?

    Maizière: Ja, zu G‑10. Nicht andere.

    Hahn: Wussten nichts von mehreren Filtern hintereinander?

    Maizière: Nein, G‑10-Filter.

    Hahn: Gab es Vorgaben Bundeskanzleramt zu Gesetzesauslegung? Weltraumtheorie von Bundeskanzleramt gebilligt?

    Maizière: Nicht nach meinem Wissen. Kann ich nicht sagen.

    Hahn: Alls außerhalb Deutschlands vogelfrei?

    Maizière: Zu meiner Zeit Vorfall Ärger mit Uhrlau: Auch im Ausland Zielobjekte mit +49 oder .de nicht mehr Aufklärungsobjekt des BND sein dürfen. Deutsche Rechtsgüter im Ausland. Ausländer mit deutscher Handynummer geht aber. Nicht alle Menschen im Ausland selbe Grundrechte wie Deutsche, sehe ich anders als Papier. (!)

    Hahn: Europäische Interessen? Wurde gesagt: Österreicher wird behandelt wie Afghane.

    Maizière: Alle Menschen haben gleiche Menschenwürde.

    Hahn: Sie sprachen vorhin von Trojanern.

    Maizière: Zu Flisek-Frage.

    Hahn: Umgang mit G‑10-kommission. Kennen sie G‑10-Legende oder Türöffner?

    Maizière: Habe ich in Vorbereitung gehört, auch Ärger G‑10-Kommission. Vor meiner Zeit.

    Hahn: Auch in ihrer Zeit wurden solche Maßnahmen beantragt.

    Maizière: Kein Trojaner.

    Hahn: Wurden in ihrer Zeit auch G‑10-Anträge gestellt, die um Routineverkehre gingen?

    Maizière: G‑10-Anträge haben mich nicht erreicht. KA. (!) Wort „G‑10-Legende“ zurückweisen.

    Hahn: Ist vom BND.

    Maizière: Hoffe, damit wird verantwortungsvoll umgegangen.

    Hahn: Dokument Januar.- MAT A BK-6a, 3, Blatt 40: Zuarbeit für sie. „Da derzeit ca. 40 Klagen gegen US-TK wegen Zusammenarbeit mit US-ND laufen. Fordert Immunität. Kontrovers.“ gab es Überlegungen auch in Deutschland, wenn bekannt wird, dass TK-Unternehmen mit Verträgen kooperieren und das rauskommt, dass das eine Rolle spielte?

    Maizière: [Liest.] Vorbereitende Unterlage für Reise von Minister. Wird geschildert, wie Gesetzgebung in den USA ist. Nüchterne Schilderung über Sachverhalt in USA. Keine Rückschlüsse für Deutschland.

    Hahn: Bei G‑10-Maßnahmen sind TK-Unternehmen verpflichtet, zu kooperieren. Gab aber auch Verträge. Hätte Schadensersatz nach sich ziehen können. Dachten Bundeskanzleramt oder BND darüber nach, das zu entschädigen?

    Maizière: IIRC nein. (!)

    Fragerunde 3: Grüne (20:40)

    Notz: Nicht immer alles gut gelaufen. Sehen sie das so?

    Maizière: Sehe ich nicht so. Ihre Bewertung ist nicht meine.

    Notz: Gab es Fehlentwicklungen im BND in Bezug auf unsere Themen?

    Maizière: Kann ich nicht abschließend bewerten. Kenne Selektoren nicht. AFAIK war ein Teil der Selektoren nicht in Ordnung. (!)

    Notz: Wo liegt der Fehler?

    Maizière: Mangelnde Meldung, mangelnde Sensibilität 2013. (!)

    Notz: BND Schuld?

    Maizière: Ja.

    Notz: Bundeskanzleramt auch Fehler gemacht?

    Maizière: Möchte ich nicht abschließend beurteilen. Zu meiner Amtszeit kann ich Fehler nicht erkennen. (!)

    Notz: Deckt sich mit Fritsche: Bundeskanzleramt ist nicht Schuld, nur BND. (!) Kennen sie XKeyscore?

    Maizière: Nein. Hört, dass das ein Analysetool im BfV ist.

    Notz: Wird schon länger eingesetzt. Mal informiert?

    Maizière: Nein.

    Notz: Waren sie beteiligt, Fernmeldeaufklärung bei Internet voranzubringen, weiterzuentwickeln?

    Maizière: […]

    Notz: Wie waren sie mit Eikonal betraut? Probleme?

    Maizière: Wurde zu Beginn Amtszeit nicht unterrichtet. G‑10-Anträge erreichten mich nicht. 2007 wurde mir mitgeteilt, dass das wegen G‑10-Filtern eingestellt wurde. Traf Entscheidung nicht. (!) Steht in Akten.

    Notz: Von ihnen hören?

    Maizière: Akten sind eingestuft.

    Notz: Sagt ihnen HSDP6? Homeland Security Presidential Directive #6? Mit WM 2006? (!)

    Maizière: Keine Erinnerung. (!)

    Notz: Hat man gemeinsam versucht, Datenpools zu schaffen?

    Maizière: Nicht gehört. Redeten zu WM über Datenbanken zu Hooligans, aber nicht mit USA.

    Fragerunde 4: Linke (20:48)

    Renner: Wann haben sie im Bundeskanzleramt erfahren, das es andere Rechtsauffassungen gibt als im BND?

    Maizière: Frage sehr allgemein. Vermutlich bei Aufklärung zu deutschen Personen im Ausland. Habe ich vorhin gesagt. BND fand, wir waren zu pingelig.

    Renner: Wie?

    Maizière: BND fand, er weiß nicht, ob jemand mit .de-Adresse oder +49 auch Deutscher ist. Wir haben gesagt, das darf nicht erfasst werden.

    Renner: Weltraumtheorie?

    Maizière: Fragte Hahn schon.

    Renner: Fehlende Dateianordnung?

    Maizière: Nein. (!)

    Renner: Nicht funktionierende G‑10-Filter?

    Maizière: Doch, führte ich aus. Es gab Hinweise. Ohne Alarmismus.

    Renner: G‑10-Filter hängt mit Selektoren zusammen. Begriffe EADS uns Eurocopter kamen in DAFIS-Stufe 3. Auch Namen 5 Deutscher Politiker. Gehört?

    Maizière: Nein. Methodik Filtersystem war mir nicht bekannt. Namen auch nicht.

    Renner: Erörterung der Fehler immer nur abstrakt, nicht konkret?

    Maizière: Ja. Hintergrund war immer Wunsch der USA nach verstärkter Kooperation. Ich fragte bei BND nach und erhielt Antwort.

    Renner: Problematik Namen von Politikern hörten sie nie?

    Maizière: Nein. (!)

    Renner: Wenn Deutsche Politiker im Ausland sind, dürfen die überwacht werden?

    Maizière: Will ich nicht rechtlich bewerten. Wir haben angewiesen, dass im SIGINT-Bereich Zielobjekte mit +49 oder .de nicht weiter beobachtet werden sollen.

    Renner: Deutsche Politiker im EU-Parlament?

    Maizière: Rechtslage mir nicht bekannt.

    Renner: MAT A BK-6a, 3, Seite 9. 31.01.2007: Dr. Kurz an AL6 und Chef-BK: Seite 3. Vorlage Gesprächsvermerk Michael Chertoff. „Verwies US-Seite auf verfassungsrechtliche Schranken. Technische Unterstützung für deutsche Dienste.“ Was ist in USA nicht erlaubt, aber hier?

    Maizière: Darf ich das angucken?

    Renner: Ja.

    Maizière: Chertoff war DHS-Beauftragter, Heimatschutz klingt so nach Söder.

    Renner: Monitoring von Internet. Was ist in USA verboten, aber hier erlaubt?

    Maizière: Ich habe keine Erinnerung mehr, worum es da ging. Ist ungewöhnlich.

    Renner: Eine unserer Thesen.

    Maizière: Wäre ungewöhnlich, das Deutschland mehr darf als US.

    Renner: Man ging ja auch an Kabel von US-Firma in Deutschland.

    Maizière: Kann nicht sagen, worum es da geht. (!)

    Renner: MAT A BK6a,3. Blatt 34. Schreiben von Dr. Kurz an sie Washington-Reise.

    Maizière: [Liest.] Ja, und?

    Renner:BfV arbeitet in allen Bereichen den mit US-ND zusammen.“ Worin liegt Unterschied Kooperation BND und BfV mit NSA und CIA bei Auswertung von Daten in Datenbanken? (!) Ist es möglich, dass BND erfasst und BfV für NSA oder CIA auswertet? (!)

    Maizière: Das kann ich im Detail nicht sagen. (!) Bei BfV und Terrorismus geht es meist um Personen, Gruppen und Reisen. Das ist richtig und notwendig. Bei BND und NSA geht es um strukturelle Aufklärung und auch um Personen. Unterschied. Manchmal ist es so, dass Hinweis auf Personen oder denkbaren Anschlag, die US-Dienste sich nicht immer an deutsche Zuständigkeit halten. Geben Informationen mal an BND, mal an BfV, mal an BKA. Absolut richtig, dieses Wissen dann auch im GTAZ bei anderen abzuleiten. Meinen sie das?

    Renner: Nein. Kann man sich Vorstellen, dass BND Daten bei Provider erfasst, Einsatz von Selektoren und Profilbildung aber beim BfV läuft?

    Maizière: Kann ich nicht konkret sagen. BfV ist für anderes zuständig. Haben über Mentalitäten geredet. Neigung in BND und BfV, anderen Dienst zu informieren, hat Grenzen. Spricht gegen ihre These.

    Fragerunde 4: Grüne (21:02)

    Notz: XKeyscore. Spiegel 2X.07.2013. „Deutsche Geheimdienste nutzen Schnüffelwerkzeug XKeyscore selbst. BfV. Jenes Spionageprogramm, mit dem die NSA selbst Großteil der Daten abgriff.“ „Aus Snowden-Akten geht hervor, dass die NSA das BfV damit ausgestattet hat. BfV soll mit XKS ausgerüstet werden, um ihre Fähigkeit auszubauen, NSA zu unterstützten.“ „Einfach zu bedienen. Ermöglicht Ausspähung von Rohdaten wie kein anderes System. Full-Take-Zwischenspeicher für mehrere Tage.“ Sie haben von XKS oder so einem Programm nie gehört?

    Maizière: Nicht so konkret. Finde das nicht so skandalös. (!) Die Frage ist, was man damit macht. Ob man das im Rahmen seiner Zuständigkeit nutzt. Habe keinen Anlass zu Zweifel. Werkzeug allein nicht kritikwürdig.

    Notz: Derzeit sind Sie für das BfV verantwortlich.

    Maizière: Im normalen Ausschuss kann man sagen: Kann ich das schriftlich beantworten? Hier auch?

    Sensburg: Gibt’s hier nicht.

    Maizière: Okay. Kann nichts erhellendes Beitragen.

    Notz: BfV-Bericht 2013. Haben sie vorgestellt. Seite 206: „Spionage endet nicht mit Ende Sowjetunion. Fremde Regierungen wollen sich Vorteile verschaffen. Mögliche Folgen reichen von schwacher Verhandlungsposition bis hin zu Verlust nationaler Souveränität.“ Hauptproblematik Osten. „Doch auch Dienste anderer Staaten sind gegen Deutschland aktiv. 2013 geprägt von Snowden, insbesondere Spionagevorwürfe gegen USA.“ 211: „Für Fernmeldeaufklärung in Deutschland stellen Botschaften wegen günstiger Lage und Exterretorialität besonders geeignete Standorte dar. Regierungsviertel. Mobiltelefone, WLAN, Informationen auf Laptops oder Tablets.“ Treffende Problembeschreibung.

    Maizière: Finde ich auch.

    Notz: 335 nochmal ND westlicher Staaten. Kann man sagen, dass Bundesregierung gegen USA gutgläubig war? Hier 335: „NSAUA wird hierzu weitere Impulse setzen.“ Hatten sie nicht schon Mitte 2014 konkretes Problembild zu westlichen ND?

    Maizière: Haben wir schon erörtert. Fokus Spionageabwehr war im kalten Krieg gegen Osten. Danach Terror und andere Staaten. Nach Snowden 360-Grad-Blick eingeführt. Ist richtig nach den Erfahrungen 2013. Netze des Bundes von einem Betreiber getrennt. (!) Bei Beschaffungsverfahren No-Spy-Erklärung von Firmen. Konsequenzen seit 2013, auch BfV-Bericht. Ist aber anders als 1995, 2001 oder 2005.

    Notz: Erreichte das nicht auch Bundeskanzleramt? Bundeskanzleramt hat nicht geguckt, was in Bad Aibling abgeht?

    Fragerunde 5: Linke (21:14)

    Renner: Wenn man Hinweise auf Spionage mit technischen Mitteln hatte – plus HUMINT Markus R. -, warum kommt man erst 2015 auf die Idee, Teile der Kooperation zu beenden? Sagten sie auch zu Eingangsstatement: Wir können vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mit jemand, der Markus R. anwirbt. Der Bundesregierung ausspioniert, Regin, Kanzlerinnenhandy. Wie kann man sagen, Zweck heiligt die Mittel?

    Maizière: Sie verwechseln Kenntnisstand 2013 mir vorher. Gibt immer Grundskepsis mit AND. Jäger und Sammler jagen und sammeln viel. Haben Konsequenzen gezogen. Zusammenarbeit notwendig. Gerade im Antiterrorkampf, aber auch bei OK und anderen. Zusammenarbeit ist zu unserem Vorteil. Zugriff auf Regierungskommunikation ist noch gar nicht bewiesen, würde ich gerne wissen. Vertrauensbelastung. Müssen wir reparieren. Nicht nur Worte, auch Taten. Grundbasis der Zusammenarbeit seit Jahrzehnten wichtig und weiterhin unverzichtbar.

    Renner: Vertrauensbelastung. Bundesregierung sagt, NSAUA belastet Vertrauen.

    Maizière: Nein.

    Renner: Über Presse gespielt.

    Maizière: Nicht NSAUA. Staatswohl ist Bundesregierung und Bundestag gemeinsam anvertraut. Belastung sind Durchstechereien und Veröffentlichung geheimer Unterlagen. (!) Nach meiner Lebenserfahrung geschieht das sowohl aus Bereich des Parlaments, als auch der Exekutive. (!) KA, wie Anteil ist. Von beiden. Ich finde Umgang mit geheimen Akten in diesem Staat fahrlässig. Kann Sicherheit des Landes gefährden. Unterlassen. Auch an Exekutive. Tatsache PUA ermuntert, aus Geilheit und Eitelkeit Unterlagen durchzustechen. Richtet sich gegen alle. (!)

    Fragerunde 5: Grüne (21:23)

    Notz: Teile ich. Wird aber auch zu viel klassifiziert. Kuriosität im Ausschuss. Stellungnahme der Regierung ist geheim eingestuft. Ufert aus. Herabstufung nach gewisser Zeit aufheben, wie in USA. BfV-Bericht 2013 Skepsis gegen westliche ND. Merkelhandy, Markus R.. Wie kommt Bundeskanzleramt dazu, man war gutgläubig bis März 2015, wen Innenminister als Konsequenz von Snowden das zutreffend beschreibt?

    Maizière: Fragen sie Bundeskanzleramt, nicht mich. 360-Grad-Blick wurde in Einvernehmen mit Bundeskanzleramt getroffen.

    Notz: Ihre Zeit als Chef-BK sah viele rechtliche relevante Entscheidungen. Sie waren Fach- und Dienstaufsicht. Erinnern sie sich an Weltraumtheorie?

    Maizière: Kann mich nicht erinnern. BND hat Aufklärungsauftrag im Ausland nach BND-Gesetz,nicht besonders begrenzt. Wird geredet, das zu ändern.

    Notz: Satellitenschüssel in Deutschland, Verarbeitung in Deutschland, kein deutsches Recht?

    Maizière: In Schöningen gibt es Satellitenaufklärung in Zielgebieten. Da sehe ich nicht, wo Rechtsverstoß sein kann, wenn man das tut.

    Notz: Drei Staatsrechtler haben erhebliche rechtliche Probleme zu diese Methoden.

    Maizière: Teile ich überwiegend nicht. (!)

    Notz: Alle drei konnten sie nicht überzeugen?

    Maizière: So ist es. (!)

    Notz: Personenbeziehbarkeit von Metadaten mal diskutiert?

    Maizière: Habe ich als BMI zur VDS diskutiert. Im Bundeskanzleramt bei BND nicht. (!)

    Notz: Funktionsträgertheorie?

    Maizière: Umgang mit deutschen Handynummern und Kennungen habe ich ja vorgetragen.

    Notz: Zu Ende ihrer Zeit Änderung § 7 G‑10-Gesetz, Übermittlung von Daten. Erinnern sie sich an Diskussionen?

    Maizière: Nein. (!)

    Ströbele: Uhrlau sagte zu ihrer Reise: „Ob in dieser Unterrichtung etwas über konkrete Firmen gesagt wurde, sei dahingestellt. Aber Sachverhalt, um den es ging, […] spricht Bände.“

    Sensburg: Hatten wir schon vorgehalten.

    Ströbele: Ja.

    Maizière: Herr Uhrlau hat eine intensive Fähigkeit, auslegungsfähige Sätze zu sagen. (!) Was heißt das?

    Ströbele: Habe ich ihn auch gefragt. Er sagte: „Ströbele: Ist auch bei Maizière angekommen ‚Da ist ein Problem?’ Uhrlau: Sie haben Innenminister in PKGr ja erlebt. Das spricht Bände, das bekannt war, dass BND und Bundeskanzleramt auf gemeinsamen Fußballfeld sind.“

    Maizière: Klingt nach Uhrlau.

    Ströbele: „Dass NSA durchaus über das, was BND tut, Begehrlichkeiten also Interessen hat? Nicken, ja.“

    Maizière: Was folgt daraus? Die Tendenz zu Übergriffigkeiten muss man in diesem Geschäft in Rechnung stellen. Nichts stützt ihre Eingangsthese.

    Ströbele: Übergriffsproblematik. Mal geklärt?

    Maizière: Ich sage das zum fünften Mal, ich werde nichts neues sagen. Das ist ja geschehen. Ich habe ja nachgefragt. Das spricht dafür, dass Uhrlau auch nicht richtig im Film war. (!)

    Ströbele: Wenn Uhrlau nicht ergiebig ist, Arbeitsgruppe einsetzen? Dann auf Eurocopter gestoßen? War ja im BND bekannt, nur ihnen nicht.

    Maizière: Vielleicht, wäre, Kausalkette, These. Ich hatte nachgefragt und alles erforderliche getan, um zu erkennen, was los war und fertig.

    Notz: Wer hat ihnen daraufhin was geantwortet?

    Maizière: Ist eingestuft.

    Notz: Nichte Relevantes?

    Maizière: Allgemeine Risiken, Fehlverhalten in der Vergangenheit.

    Notz: Der NSA?

    Maizière: Ja.

    Notz: Dass NSA übergriffig war, wurde gemeldet?

    Maizière: […]

    Notz: Wer im BND wusste davon?

    Maizière: Irgendwelche Mitarbeiter. Selektoren.

    Notz: Übergriffigkeit.

    Maizière: Grundskepsis und Tendenz, die man haben muss.

    Notz: Diese Rückmeldung war für sie kein Anlass, nachzufragen, was in Bad Aiblig passierte?

    Maizière: Doch, passierte ja.

    Notz: Konsequenzen für Bad Aibling?

    Maizière: Bericht war so, dass ich keinen Anlass für weitere Nachfragen sah.

    Notz: Ich lese das da aber.

    Maizière: Das unterscheidet uns.

    Notz: Würden sie immer noch dabei bleiben, dass Schuld der gemachten Fehler zu Selektoren und Übergriffigkeit zu 100 % beim BND und 0 % beim Bundeskanzleramt liegt?

    Maizière: Ich sprach über mich. Kernfehler Mangel an Meldeverhalten ist im BND.

    Notz: Fritsche ist bisschen Schuld?

    Maizière: Zu 100 % im BND.

    Beschluss: Ausschluss der Öffentlichkeit. (21:42)

    Presse-Statements

    Notz: Fazit: Bundeskanzleramt war zu gutgläubig gegenüber NSA. Trifft auf Zeuge Fritsche zu und auf Zeuge Maizière. NSA hält sich nicht an Recht und Gesetz, sondern verfolgt eigene Interessen. Billiges Blame Game. Im BND wurden Fehler gemacht, sehen wir auch so. Aber Fach- und Dienstaufsicht im Bundeskanzleramt hatte auch Versäumnisse.

    Frage: Bundeskanzleramt?

    Renner: Unerheblich, ob Bundeskanzleramt nicht informiert war über fragwürdige Kooperationen mit NSA und abwegige Rechtsauffassungen des BND und es deswegen zu untersuchten Vorkommnissen kam oder ob sie das falsch bewertet haben. Ergebnis: Versagen der Fach- und Dienstaufsicht ermöglicht, dass BND Eigenleben führen konnte. Organisationsversagen. Unerheblich, ob ich nicht informiert wurde oder nicht richtige Fragen gestellt habe. Fach- und Dienstaufsicht hat versagt. 100 % Fehler beim BND ist zu einfach, so gern ich die auch vor’s Loch schiebe. Es gab Hinweise, und die wurden nicht beachtet.

    [Ende. (21:50)]

    18. Juni 2015 20
  • : EU-Mitgliedstaaten erweitern Sicherheitszusammenarbeit mit USA – De Maizière trifft Heimatschutz zum warm-up in Sachsen
    Dezent geht anders: Der G6-Stammtisch unter deutschem Vorsitz auf Schloss Moritzburg.
    Dezent geht anders: Der G6-Stammtisch unter deutschem Vorsitz auf Schloss Moritzburg.
    EU-Mitgliedstaaten erweitern Sicherheitszusammenarbeit mit USA – De Maizière trifft Heimatschutz zum warm-up in Sachsen

    Auf ihrem morgigen Ministertreffen in Riga wollen die EU und die USA die Ausweitung ihrer Kooperation in Sicherheitsfragen unterzeichnen. Dies geht aus einem Dokument hervor, das entsprechende Schlussfolgerungen zur Zusammenarbeit im Bereich der „Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ entwirft. Mit dieser Phrase hatte die EU im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche neue Maßnahmen übertitelt. Hierzu gehörte auch die engere Anbindung an die USA, die vor allem unter deutscher EU-Präsidentschaft 2007 entscheidende Fortschritte machte.

    Vorausgegangen waren mehrere Treffen und Beratungen der Mitgliedstaaten, aber auch der Kommission und des Auswärtigen Dienstes der Europäischen Union. Ein „Treffen hoher Beamter“ der EU und der USA hatte im Februar erste Entwürfe vorgelegt, eine Ratsarbeitsgruppe hatte im März die Position einzelner Mitgliedstaaten eingepflegt. Allerdings ist unklar, ob die USA in letzter Minute Änderungen einfordern.

    Wenig Fortschritt beim Datenschutz

    Bereits vor sechs Jahren hatten die EU und die USA eine solche Absichtserklärung unterzeichnet. Damals ging es um die Themen Migration, Drogenhandel, Finanzermittlungen und Cyberkriminalität. Das Abkommen von 2009 blieb allerdings vage was die Umsetzung der Maßnahmen betraf. Genannt wurde aber die Zusammenarbeit mit der EU-Polizeiagentur Europol, die seitdem tatsächlich in den genannten Gebieten vorangekommen ist. US-Behörden erhalten etwa Finanzdaten aus europäischen Überweisungen, die Weitergabe wird von Europol koordiniert und kontrolliert. Die Grenzpolizei der USA ist an einem neuen Lagezentrum von Eurpol zur Verhinderung von Migration über das Mittelmeer beteiligt. Auch im Bereich der Internetkriminalität wurde die Kooperation seit 2009 ausgeweitet.

    In der erneuerten Erklärung werden nun einzelne Maßnahmen benannt. An erster Stelle (des Dokuments, nicht der Prioritäten!) steht der Abschluß eines EU-US-Datenschutzabkommens. Es soll eigentlich für alle polizeilichen transatlantischen Zusammenarbeitsformen gelten. Die Der Vorschlag für ein solches Abkommen war allerdings bereits in der Erklärung von 2009 enthalten. Schwung erhielten die Verhandlungen erst durch die Veröffentlichungen der Snowden-Dokumente.

    Einen größeren Raum nimmt die Kooperation gegen „Terrorismus und gewalttätigen Extremismus“ ein. Dabei geht es insbesondere um das Internet. Die Sicherheitsbehörden wollen die Internetdienstleister hierzu mehr in die Pflicht nehmen („Increase all aspects of engagement and cooperation with the Communication Service Providers“). Dabei handelt es sich aber um eine Grauzone, denn die Anbieter kommen ihren Verpflichtungen zur Löschung oder Sperrung inkriminierter Accounts und Videos gewöhnlich nach. Den EU-InnenministerInnen reicht das nicht: Europol startet in vier Wochen eine Meldestelle für unerwünschte Internetinhalte, die zunächst auf „islamistischen Terrorismus“ beschränkt ist. Diskutiert wird, auch Webseiten zur Unterstützung unerwünschter Fluchthilfe über das Mittelmeer auf diese Weise stillzulegen.

    Mehr Datentausch mit den USA gefordert

    Die EU und die USA wollen auch mehr auf Dienste der Polizeiorganisation Interpol zurückgreifen. Nach dem Absturz des malaysischen Flugzeuges MH370 konnte Interpol durchsetzen, dass die Abfrage ihrer Datenbanken bei EU-Grenzkontrollen verpflichtend wird. Zur Bekämpfung von „islamistischem Terrorismus“ sollen die EU-Mitgliedstaaten auch mehr Gebrauch von einer „Foreign Fighter Cell“ bei Interpol machen. Der neue Interpol-Präsident ist der frühere BKA-Vize Jürgen Stock. Auf einer Konferenz kündigte er kürzlich an, den Informationsaustausch unter den 190 Interpol-Mitgliedern weiter auszubauen.

    Ein weiterer Punkt des Abkommens betrifft die Kooperation mit dem „U.S. Terrorist Screening Centre“. Das Zentrum ist verantwortlich für die sogenannten „No Fly-Listen“, mit denen einzelnen Personen die Einreise in bzw. Transitflüge über die USA untersagt wird. Zur Durchsetzung dieser Flugverbote haben die US-Heimatschutzbehörden Personal an die großen europäischen Flughäfen (darunter auch Frankfurt/ Main) abgeordnet. Auch die EU will Flüge aus „Risikodestinationen“ vermehrt kontrollieren, das Bundeskriminalamt erarbeitet bei Europol derzeit entsprechende Risikomerkmale.

    Der EU-US-Gipfel in Riga schließt direkt an das Treffen der G6-Staaten an, das diesmal unter deutschem Vorsitz im Schloß Moritzburg bei Dresden stattfindet. Die G6 sind ein Gremium der InnenministerInnen der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Frankreich, Polen). Das informelle Treffen hatte sich der damalige deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble ausgedacht. Schäuble war es auch, der dafür sorgte dass die USA an dem Stammtisch der sechs großen EU-Staaten teilnimmt.

    In Sachsen sind die USA heute durch die Justizministerin Loretta Lynch und den US-Heimatschutzminister Jeh Johnson vertreten. Das ist nicht immer so, mitunter schicken die Ministerien lediglich StaatssekretärInnen. Das mag an dem Gipfel in Riga liegen, wohin die beiden MinisterInnen morgen weiterreisen.

    „Gefährlicher als die Snowden-Enthüllungen“

    Inhalte der G6-Treffen werden gewöhnlich nicht bekannt. Das Bundesinnenministerium verlautbart allerdings vorab auf seiner Webseite, dass das Stelldichein mit den US-Ministern im Schatten des NSA-Ausschusses stattfindet.

    Kürzlich bedauerte bereits der Präsident des Verfassungsschutzes, Hans ‑Georg Maaßen, „dass die Amerikaner zögerlicher werden“ mit der Zulieferung von Informationen und Technik. Zu den Gründen hatte der US-Geheimdienstdirektor James Clapper laut einem Bericht der Bild-Zeitung erklärt, es würden geheime Unterlagen kontinuierlich an die Medien geben, weshalb sich die USA beim Schutz eingestufter Dokumente nicht mehr auf die Deutschen verlassen könne. Dies sei laut Clapper „gefährlicher als die Snowden-Enthüllungen“.

    Als erste Folge seien deshalb gemeinsame Projekte und geplante Kooperationen mit dem BND gestoppt worden. Die USA überlegten demnach auch, Überwachungsmaßnahmen wie in Bad Aibling an andere Geheimdienste zu übertragen. Andere Medien hatten berichtet, dass nicht näher benannte Treffen europäischer Geheimdienste bereits ohne den BND stattfinden würden.

    Laut dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) könnte nach dem Kanzleramt auch das Innenministerium vom Groll der US-Regierung betroffen sein. Zwar sei die „Zusammenarbeit mit den USA bei der Terrorabwehr“ im Bereich der Polizei und der Inlandsgeheimdienste „gegenwärtig nicht eingeschränkt“. Weiter heißt es:

    Es gibt allerdings Sorgen, dass sich das ändern könnte. […] Wenn geheime Unterlagen auf dem Markt verkauft oder dargeboten werden, dann gefährdet das die Zusammenarbeit.

    1. Juni 2015 8
  • : Bundesregierung beschließt IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung und will „Bundes-Cloud“ (Update)
    Die Bundesregierung setzt große Hoffnungen in die Bundes-Cloud. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/dotcompals/3449854626/">flickr/Prashanth dotcompals</a>
    Bundesregierung beschließt IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung und will „Bundes-Cloud“ (Update)

    Die Bundesregierung will die IT-Landschaft der Bundesverwaltung neu organisieren und hat heute ein entsprechendes Konsolidierungs-Konzept beschlossen. Das ambitionierte Projekt soll die Anzahl der Standorte auf wenige reduzieren, IT-Anwendungen und Dienste zentral an einer Stelle entwickeln und zudem eine „Bundes-Cloud“ aufbauen. Auch die IT-Beschaffung soll in wenigen Stellen der Bundesverwaltung zusammengeführt werden.

    Als Grundlage dient ein vom Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegter Entwurf, die Projektleitung liegt bei der Bundesbeauftragten für IT im Bundesministerium des Innern (BMI) Cornelia Rogall-Grothe. Das BMI ist auch für die Finanzierung verantwortlich, wobei zur Zeit noch nicht bekannt ist, wie hoch der Finanzierungsbedarf ausfallen wird.

    Zunächst werden bis zum 1. Januar 2016 die IT-Dienstleistungszentren der Ministerien für Finanz‑, Innen- sowie Verkehr und digitale Infrastruktur zusammengelegt. Dieses Bundesrechenzentrum wird dem Finanzministerium unterstehen. Die genaue Rechtsform des Zentrums ist ebenfalls noch nicht abgeklärt und soll in einem zweiten Schritt erfolgen. So soll bis 2022 etappenweise die gesamte IT-Infrastruktur der Bundesverwaltung zusammengeführt werden, die sich im Moment noch auf über 1.300 Rechenzentren und Serverräume verteilt. Den Betrieb sollen ein bis zwei Dienstleister übernehmen.

    Mehrfachentwicklungen sollen dann ebenfalls der Vergangenheit angehören, indem ressortübergreifend benötigte IT-Anwendungen an einer Stelle entwickelt und verwaltet werden. Noch in diesem Jahr beginnt die Arbeit an einer gemeinsamen elektronischen Akte, einer Archivierungs- und Kollaborationsplattform sowie einem konsolidierten Personalverwaltungssystem.

    Parallel dazu soll eine Bundes-Cloud aufgebaut werden. Welche Funktion genau diese einnehmen soll bleibt zunächst unklar, ebenso, ob sie von Grund auf neu entwickelt wird und von wem – eine entsprechende Anfrage hat uns das BMI bislang noch nicht beantwortet. In seiner gestrigen Rede auf dem deutschen IT-Sicherheitskongress ging de Maizière nur am Rande darauf ein:

    Wir werden eine eigene Bundescloud aufbauen, um Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Sicherheit und Datenschutz der IT der Bundesverwaltung nachhaltig zu verbessern und ein nationales Vorbild zu schaffen. So reagieren wir auf den Trend, dass immer mehr IT-Firmen ihre Geschäftsmodelle in Richtung Cloud-Computing anpassen und Daten größtenteils nur noch im Internet außerhalb unserer Netze, auch außerhalb unseres Landes für Dienste des Bundes verarbeitet und gespeichert werden. Dem wollen wir mit einer Bundescloud entgegenwirken.

    Bleibt noch die Frage, wie viel das alles kosten soll und wie hoch das Einsparungspotenzial eingeschätzt wird. Die Pressemitteilung schweigt sich dazu aus. Sobald wir Antworten auf unsere Fragen aus der Pressestelle des BMI erhalten, werden wir die Meldung aktualisieren.

    Update: Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums beziffert uns gegenüber den Kostenaufwand des Projekts „IT-Konsolidierung Bund“ nach vorliegender Schätzung auf einen Betrag im „mittleren dreistelligen Millionenbereich.“

    Mit der Konzeption der Bundes-Cloud wird erst im Sommer 2015 begonnen, deshalb könne man zur Zeit auch noch keine Aussagen zur technischen Architektur treffen. Das Grobkonzept zur IT-Konsolidierung sieht vor, dass die Konzeptionsphase für die Bundes-Cloud Ende 2016 abgeschlossen sein soll. In Betrieb soll die Bundes-Cloud Ende 2018 mit ersten Nutzungsszenarien wie Office-Anwendungen gehen. Sie soll stufenweise aufgebaut werden und „perspektivisch viele mögliche Einsatzszenarien des Cloud Computings abdecken.“

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist aktiv in das Projekt eingebunden und erarbeitet etwa Sicherheitsanforderungen an das Cloud-Computing. Zudem soll die Behörde an der Sicherheitsgestaltung des Bundesrechenzentrums mitwirken.

    20. Mai 2015 9
  • : De Maizière beklagt „digitale Sorglosigkeit“, meint dabei aber nicht die Bundesregierung
    Bundesinnenminister de Maizière erklärt, was im Internet schiefläuft. CC BY-SA 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/boellstiftung/8513217996/">flickr/Heinrich-Böll-Stiftung</a>
    De Maizière beklagt „digitale Sorglosigkeit“, meint dabei aber nicht die Bundesregierung

    Von unerwarteter Seite bekommen wir gerade zu hören, dass sich „digitale Sorglosigkeit“ im Internet breitmachen würde. Kaum jemand würde die eigenen E‑Mails verschlüsseln, sondern die am Markt verfügbaren Werkzeuge ignorieren, weil sie zu umständlich erschienen. Fatalismus würde um sich greifen, weil viele wirksamen Schutz für unmöglich hielten und es gleich bleiben ließen. „Hier ist ein Umdenken erforderlich“ lautet die Forderung. Ebenfalls bedenklich sei die sorglose Verbreitung von privaten Fotos und Informationen im Internet: „Wo früher eine Freundschaft vertrauensvolle Gespräche erforderte (…), genügt heute ein Klick bei Facebook.“

    Diese Aussagen stammen von niemand geringerem als Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der heute den 14. Deutschen IT-Sicherheitskongress in Bonn eröffnet hat, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) alle zwei Jahre veranstaltet. Also vom gleichen Politiker, der sich dafür einsetzt, dass deutschen Ermittlungsbehörden Hintertüren zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Verschlüsselung mitlesen können:

    Unter anderem müssten die deutschen Sicherheitsbehörden „befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist“, sagte de Maizière. „Effektive Ermittlungen zur Strafverfolgung müssen auch im Cyberraum möglich sein.“

    Auch die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung liegt de Maizière am Herzen. Da sollte es dem Innenminister doch gerade recht sein, wenn die zu beschützende Bevölkerung so viele Metadaten wie nur möglich produziert.

    Anstatt unglaubwürdige Lippenbekenntnisse zu verbreiten, sollte der ehemalige Kanzleramts-Chef lieber dabei mithelfen, den aktuellen BND-Skandal aufzuklären – und das nicht hinter verschlossenen Türen. Die Opposition fordert nicht ohne Grund, dass sich de Maizière am kommenden Freitag dem NSA-Untersuchungsausschuss stellt. Sollte sich die Koalition darauf verständigen, dass der Innenminister öffentlich Rede und Antwort stehen muss, sind wir selbstverständlich dabei und bloggen live mit.

    19. Mai 2015 14
  • : Initiative will Hintertüren in IT-Produkten verhindern
    Die Debatte um verpflichtende Hintertüren in IT-Produkten will nicht aufhören. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/miggslives/4516035317/">flickr/Rafael Castillo</a>
    Initiative will Hintertüren in IT-Produkten verhindern

    IT-Unternehmen wie Apple und Google fordern im Verbund mit Kryptologen und Politikern US-Präsident Barack Obama auf, sich gegen Hintertüren in Kommunikationsgeräten auszusprechen. US-Ermittlungsbehörden haben sich in der Vergangenheit wiederholt dafür eingesetzt, die Verschlüsselung von Smartphones und anderen Geräten zu schwächen, um darauf liegende Daten abgreifen zu können.

    Der Aufruf geht auf eine Initiative des Policy Directors des Open Technology Institute Kevin Bankston zurück, der mehr als 140 Unternehmen und Sicherheitsexperten dafür gewinnen konnte, einen an Obama gerichteten Brief zu unterzeichnen. „Starke Verschlüsselung ist der Eckpfeiler für die Sicherheit moderner Informationsökonomie,“ zitiert die Washington Post aus dem ihr zugespielten Brief und richtet sich damit gegen andauernde Bestrebungen des FBI und des US-Justizministeriums, IT-Unternehmen dazu zu verpflichten, Hintertüren in ihre Produkte einzubauen.

    Vergangenen Herbst zeigte sich etwa FBI-Chef James Comey verwundert über die Ankündigungen von Apple und Google, standardmäßig starke Verschlüsselung einzusetzen, die weder die Unternehmen selbst noch Ermittlungsbehörden knacken könnten. Er finde es unverständlich, wie Konzerne etwas vermarkten könnten, was es ermöglichen würde, sich über das Recht zu stellen, so Comey. Mit einem konkreten Vorschlag wartete erst vergangenen April der NSA-Chef Michael Rogers auf, indem er statt einer Hinter- eine Vordertür forderte und Unternehmen gern dazu verpflichten würde, Schlüssel für Smartphones und Rechner zu hinterlegen, mit denen der Inhalt der Geräte entschlüsselt werden könnte.

    Sicherheitsexperten bezweifeln jedoch, dass es möglich wäre, Hintertüren einzubauen, die anschließend nicht auch beliebigen Angreifern offenstehen würden. Ronald Rivest, einer der Mitentwickler des RSA-Verschlüsselungsalgorithmus und Unterzeichner des Briefs, betont die globale Dimension des Problems und warnt eindrücklich davor, Sicherheitsstandards zu verwässern. „Wenn man einmal Ausnahmen für US-Ermittlungsbehörden einrichtet, macht man Ausnahmen für die Briten, Franzosen, Israelis und Chinesen, und irgendwann werden es die Nordkoreaner sein,“ so Rivest.

    Schützenhilfe erhält Rivest von einigen Mitgliedern der 2013 von Obama eingesetzten „Review Group on Intelligence and Communications Technologies“, die sich in ihrem Abschlussbericht klar dagegen aussprechen, Hintertüren einzuführen. Drei der fünf Mitglieder zählen zu den Unterzeichnern des Briefs, darunter auch Richard Clarke, ehemaliger IT-Sicherheitsberater von George W. Bush. Auch im US-Kongress mehren sich die Stimmen gegen eine Aushöhlung von Verschlüsselung. So bezeichnete kürzlich der Abgeordnete Ted Lieu Hintertüren als „technisch dumm.“ Der Initiator des Briefs Bankston selbst sagte vor knapp drei Wochen vor einem Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses aus und verwies dabei auf die in den 1990er-Jahren geführte Crypto-Wars-Debatte, die letztlich damit endete, dass den aktuellen Vorstößen ähnelnde Vorschläge beerdigt wurden.

    Solche Vorstöße beschränken sich nicht auf die USA, auch in Europa gab es wiederholt ähnliche Forderungen. Mangels dominierender Smartphone-Hersteller konzentrieren sich die Ansätze jedoch darauf, verschlüsselte Kommunikation lesbar zu machen. So forderte etwa der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove im letzten Januar, dass Internet- und Telekommunikationsanbieter verpflichtend Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation einbauen sollten. Das deckt sich mit Aussagen des britischen Premierministers David Cameron oder des deutschen Innenministers Thomas de Maizière, die ebenfalls darauf drängen, „verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist.“ Unterstützung für diese Forderungen erhielten sie von niemand geringerem als Barack Obama.

    19. Mai 2015 3
  • : BND-Skandal: De Maizière will Vorwürfe aufklären – aber nicht öffentlich
    Will nicht, dass die Öffentlichkeit ihre Schwerpunkte kennt: Die Regierung im Bundeskanzleramt. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>.
    BND-Skandal: De Maizière will Vorwürfe aufklären – aber nicht öffentlich

    Der unter Druck geratene ehemalige Kanzleramts-Chef und derzeitige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sich zu den Vorwürfen äußern, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem aktuellen BND-Skandal vorgebracht wurden – allerdings nicht öffentlich. „Es läge auch in meinem Interesse, die Dinge öffentlich klar zu stellen, denn es sind Unterstellungen“, sagte er.

    Da es sich jedoch um „Geheime“ respektive „Streng Geheime“ Informationen handeln würde, sei das nicht öffentlich möglich. Stattdessen will er sich vor dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages erklären. Er sei „gerne bereit, den zuständigen parlamentarischen Gremien umfassend Auskunft zu geben über mein Wissen und meine Erinnerung“, sagte de Maizière. „Ich würde mir wünschen, dass das so schnell wie möglich geschieht.“

    Der CDU-Politiker war zwischen 2005 und 2009 Kanzleramts-Chef und muss demnach informiert gewesen sein, dass der BND dem US-Geheimdienst NSA jahrelang bei Spionageaktionen ausgeholfen hat, die sich gegen deutsche und europäische Interessen richteten. Ein Regierungssprecher bestätigte vergangenen Sonntag einen Bericht der „Bild am Sonntag“, dass das Kanzleramt spätestens 2008 davon unterrichtet wurde.

    Sahra Wagenknecht, stellvertretende Vorsitzende der Linken, fordert Konsequenzen und den Rücktritt des Innenministers: „Thomas de Maizière hat das Parlament belogen und über Jahre hinweg tatenlos zugesehen, wie deutsche sowie französische Politiker und Unternehmen von US-amerikanischen Geheimdiensten ausspioniert wurden. Damit ist er als Innenminister völlig untragbar“, erklärte sie in einer Presseaussendung.

    29. April 2015 15
  • : Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren
    Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>.
    Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren

    Der Spiegel berichtet heute morgen von Forderungen der SPD und den Grünen im Zuge der Vermutungen, dass das Bundeskanzleramt schon seit 2008 vor der NSA-Spionage gewarnt worden sei und damit versagt hat, einzugreifen.

    Von „kläglichem Versagen“ ist sogar die Rede. Yasimi Fahimi, Generalsekretärin der Sozialdemokraten:

    Die aktuellen Vorwürfe sind gravierend. Sie müssen gründlich und umfassend aufgeklärt werden. Allmählich erreicht der Skandal eine ganz neue Dimension.

    Fahimi stellte auch eine Ausdehnung des NSA-Untersuchungsausschusses zur Debatte, dessen Sitzung am letzten Donnerstag aufgrund neuer Nachrichten über das Ausmaß der Kollaboration des BND mit der NSA abgebrochen wurde. Der Spiegel hatte veröffentlicht, dass unter den Selektoren, die der BND von der NSA zur Filterung des Datenverkehrs bekommt, auch solche seien, die nicht nur auf Terrorismusbekämpfung abzielten, sondern der Wirtschaftsspionage und der Ausforschung von Politikern dienten.

    Laut Fahimi sollen also nicht nur die Tätigkeiten des BND untersucht werden, sondern auch des Kanzleramtes. Es passe nicht zusammen, „sich einerseits seitens des Kanzleramts bitterlich darüber zu beschweren, dass die NSA deutsche Politiker abhört und ausforscht. Und andererseits im Auftrag der NSA europäische Top-Manager, EU-Politiker und Journalisten auszuspähen.“

    Eigentlich aber passt es doch sehr wohl zusammen, nämlich wenn man betrachtet, wie die „Beschwerden“ des Kanzleramtes bezüglich der NSA jeweils abliefen. Denn schon zu Beginn der Affäre stellten wir fest, dass die Empörungen im Laufe der einzelnen Enthüllungen doch recht kurz ausfiel und man schnell wieder in den Wir-sind-doch-Freunde-Habitus zurückkehrte. Und so ergibt es auch plötzlich Sinn, dass Kanzleramtschef Pofalla die gesamte NSA-Affäre schon nach kurzer Zeit für beendet erklären wollte.

    Unpassend erscheint daher, dass nun die Regierung versucht, den Schwarzen Peter wieder zum BND zu schieben. Letzten Donnerstag verkündete Steffen Seibert, seines Zeichens Regierungssprecher, dass das Bundeskanzleramt „im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert“ habe. Das lenkt aber auch nicht davon ab, dass das Kanzleramt eingeweiht war. Sowohl in der aktuellen Besetzung als auch unter de Maizière, der 2008 als Vorgänger von Pofalla im Amt war. Und heute Innenminister ist. Im April 2014 bezeichnete er die Überwachungstätigkeiten der NSA in einem Interview als maßlos. Kein Wunder, denn wahrscheinlich hat er besser als viele andere gewusst, was vor sich geht.

    Kein Wunder, dass Deutschland so nicht von den USA Ernst genommen wurde und wird. Man muss unter diesen Umständen beinahe davon ausgehen, dass all die Empörung inszeniert war und das Kanzleramt noch viel mehr wusste (und immer noch weiß) und daher keine ernsten Konsequenzen ziehen konnte und wollte. Denn die eigenen Leichen im Keller machen erpressbar und bilden einen selbsterhaltenden Maulkorb.

    Dass aus der BND-Affäre eine „Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung“ werden könnte, attestiert Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Und auch hier kann man nur halb recht geben. Denn die gesamte NSA-Affäre erschüttert schon seit langem deren Integrität. Angefangen bei halbherzigen Fragen an die US-Regierung, die niemals beantwortet und weiterverfolgt wurden bis zur Blockierung des NSA-Ausschusses durch das Zurückhalten von Informationen. Wir veröffentlichten schon im letzten Oktober ein internes BND-Protokoll, in dem Kanzleramtschef Pofalla und BND-Präsident Schindler ihre „große Sorge“ betonen, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht.

    Und noch ein anderer stimmt in die aktuelle Empörungswelle über Kanzleramt und BND mit ein: Unser Vizekanzler Sigmar Gabriel. Der forderte gestern im „Bericht aus Berlin“ der ARD eine Ende des „Eigenlebens“ des BND. Dass Gabriel das zum Überdenken seiner eigenen Überwachungsauffassungen bringen wird – diese Hoffnung haben wir nicht mehr. Denn vor Kurzem hat der empörte Vizekanzler noch die Notwendigkeit zur Wiedereinführung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung mit vermeintlichen Ermittlungserfolgen aufgrund – illegal durch Zusammenarbeit mit Geheimdiensten erlangten - Kommunikationsdaten in Norwegen zu rechtfertigen versucht.

    Die aktuellen Ereignissen bestätigen doch letztlich nur das, was lange zu ahnen war: Das devote Katzbuckeln der deutschen Regierung vor den Freunden auf der anderen Seite des Atlantik. Und sie werfen die Frage auf, ob im weiteren Verlauf der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss noch jemand übrig sein wird, der nicht durch sein aktives Tun oder auch sein Schweigen und Wegschauen das Ausmaß der aktuellen Überwachungsmaschinerie ermöglicht hat.

    27. April 2015 14
  • : Bundestag zur Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: „Ein Meilenstein“
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Bundestag zur Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: „Ein Meilenstein“

    Heute Mittag debattierte der Bundestag in einer Plenarsitzung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“. Wer die Sitzung in Gänze nachverfolgen will, kann das hier tun. Kern des Entwurfes ist der Ausbau des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), um einen in Zukunft besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden des Verfassungsschutzes, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene, zu garantieren. So würde es gelingen, ein erneutes Totalversagen der Verfassungsschutzbehörden, wie durch den NSU-Skandal aufgedeckt, zu verhindern. Über den Gesetzesentwurf haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach berichtet. Unisono sahen die Redner von CDU/CSU die Gesetzesvorlage als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem effektiveren Verfassungsschutz.

    Hier veröffentlichten wir erstmalig eine Vorabversion des Entwurfs, der besonders mit der Ausstattung des BfV mit neuen Kapazitäten zur „Cyber-Abwehr“ auffiel. Ein Kommentar zum kompletten Gesetzesentwurf ist hier nachzulesen. Außerdem leakten wir ein „VS-Vertraulich“ eingestuftes Dokument, das den Aufbau einer neuen Verfassungsschutzeinheit zum Ausbau der Internet-Überwachung beschreibt.

    In der Plenarsitzung war von Themen wie „Cyber-Abwehr“ oder „Cyber-Gefahr“ jedoch keine Spur. Die Debatte drehte sich vor allem um die erstmalige gesetzliche Regelung zum Umgang mit sog. „Vertrauensleuten“. Hauptstreitpunkt war neben der Frage, ob es für ein sicheres Deutschland überhaupt V‑Männer und Verfassungsschutz bräuchte, der § 9 im neuen Gesetzesentwurf. Dieser regelt sowohl die Rekrutierungsvoraussetzungen eines V‑Manns als auch die dem V‑Mann nach Anstellung verliehenen Rechte und Grenzen.

    Die Frage, ob der vorliegende Entwurf die Beschäftigung als V‑Mann vom Schlag eines Piatto oder Tino Brandt, beides brutale V‑Männer in der NSU-Affäre, verhindern könnte, war in diesem Zusammenhang zwischen Opposition und Regierung umstritten. Festzuhalten ist aber, dass es nach der Neuregelung keinesfalls auszuschließen ist, erneut Schwerverbrecher als V‑Männer zu beschäftigen oder V‑Männer im Dienste des BfV Straftaten begehen zu lassen.

    Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet werden; über Ausnahmen entscheidet der Behördenleiter oder sein Vertreter. …
    Im Bundeszentralregister eingetragene Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, schließen Anwerbung und Einsatz grundsätzlich aus. (Hervorhebungen durch die Redaktion)

    Die an diesem Punkt emotional geführte Debatte verpasste so die Chance, auf Diskussionen über andere Neuregelungen einzugehen, wie z. B. die Ausweitung der „Cyber-Strategie“ und die Weiterentwicklung des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS). Demnach sind Fragen über die Sicherheit der von NADIS gesammelten Daten, insbesondere im Licht der neuesten Erkenntnisse im NSA-BND-Skandal, nicht gestellt worden und folglich unbeantwortet geblieben.

    24. April 2015 1
  • : De Maizière auf dem Polizeikongress: Sicherheit ist harte Arbeit
    Thomas de Maizière. Foto: MC1 Chad J. McNeeley Lizenz: CC BY 2.0.
    De Maizière auf dem Polizeikongress: Sicherheit ist harte Arbeit

    Auf dem 24. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft unter dem Motto „Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – ohne uns läuft nichts“ hat unser Innenminister Thomas de Maizière eine Rede gehalten. In dieser ging es auch um die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, deren Leitlinien in der letzten Woche vorgestellt wurden. In seiner Ansprache gibt sich de Maizière „frohgemut“ in Hinblick auf die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Er zeigt sich optimistisch, eine verfassungskonforme Version der anlasslosen Massenüberwachung zu finden. Außerdem bringe die Vorratsdatenspeicherung Ermittlern „fundamentale Verbesserung.“ Eine Aussage, die – egal wie oft sie Mantra-artig wiederholt wird – nicht glaubhafter wird.

    Einen Wehmutstropfen gibt es jedoch, die „kurzen“ Speicherfristen von geplanten 10 Wochen. Die gekippte EU-Richtlinie hatte den Ländern Zwei-Jahres-Spielraum gelassen.

    Weiterhin äußerte sich de Maizière zu Predictive Policing, das aus großen Datenmengen versucht, Erkenntnisse für die Polizeiarbeit zu generieren und beispielsweise wahrscheinliche Gebiete für Wohnungseinbrüche vorherzusagen. Es wurde oft kritisiert, dass Predictive Policing zu Diskriminierung führt, weil bestimmte Personengruppen als besondere Risikofaktoren vorverurteilt werden. De Maizière stritt derartige Vorwürfe, wie den des Racial Profilings, jedoch ab: „Polizistinnen und Polizisten müssen grundsätzlich ein Gespür für verdächtige Personen haben, ansonsten könnten sie ihre Arbeit einstellen.“

    Gesamtbotschaft: „Sicherheit ist harte Arbeit.“

    Die Gefährder: „Blockupy-Protestierer, Hooligans oder politische Extremisten.“

    21. April 2015 7
  • Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform: Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“

    Der Bundesnachrichtendienst soll Internet-Kommunikation nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen und diese Daten auch an Polizeibehörden geben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Verfassungsschutz und Militärgeheimdienst sollen neue Regeln zur Aktenvernichtung bekommen, der Auslandsgeheimdienst wird davon ausgenommen.

    25. März 2015 6
  • : TV-Tipp für heute: Dokumentation „Terrorgefahr! Überwachung Total?“ auf Arte
    TV-Tipp für heute: Dokumentation „Terrorgefahr! Überwachung Total?“ auf Arte

    Heute Abend um 20:15 Uhr läuft auf arte eine Dokumentation über den Überwachungsstaat und dessen Auswirkungen. Der Regisseur Alexandre Valenti geht im Nachklang der Attentate von Paris unter anderem der Frage nach, ob es noch Orte gibt an denen man der Überwachung entgehen kann, ob totale Überwachung Terroranschläge überhaupt verhindern kann und wie Staaten und Konzerne von Verbraucherdaten profitieren. Valenti wirft dabei auch einen düsteren Blick in die Zukunft:

    Bald kommen wir in die Post-Überwachungs-Ära der Quantifikation. Die Algorithmen zur Auswertung der Datenberge werden immer besser. Ausgehend von den gesammelten Daten werden sie für Hochrechnungen über unsere Lebensweisen genutzt. Unsere Handlungen, unser Konsumverhalten werden kalkuliert und quantifiziert. Wir werden vorhersehbar sein. Was kommt, ist eine vorausschauende Welt, in der ein Snowden aufgehalten werden kann, noch bevor er zur Tat schreitet.

    Auch unser Innenminister und Überwachungsbefürworter Thomas de Maizère sowie der amerikanische Whistleblower Thomas Drake kommen in der Dokumentation zu Wort. Hier gehts zum Livestream auf arte.tv, nach der Ausstrahlung ist die Dokumentation sieben Tage lang online ansehbar.

    24. März 2015 1
  • : Innenminister de Maiziere will nicht unverschlüsselte Kommunikation verbieten – obwohl er könnte.
    <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">CC-BY-SA</a> Laurence Chaperon
    Innenminister de Maiziere will nicht unverschlüsselte Kommunikation verbieten – obwohl er könnte.

    Auf der Cebit ist unser Bundesinnenminister Thomas de Maiziere vom HPI-Gipfelblog u.a. zu der Forderung des Chaos Computer Club befragt worden, dass unverschlüsselte Kommunikation verboten werden sollte.

    Gipfelblog: Der CCC fordert ein generelles Verbot unverschlüsselter Kommunikation. Was ist ihre Meinung dazu?

    de Maiziere: Ja, das ist keine sinnvolle Forderung. Wir können national sowieso wenig verbieten. Das weiß der Chaos Computer Club auch. Wir treten für verschlüsselte Kommunikation ein. So haben wir jetzt zum Beispiel mit den Anbietern geworben, dass die DE-Mail eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bekommt. Andere Formen von Verschlüsselungen auch. Aber ein Verbot von unverschlüsselter Kommunikation, allein auf Deutschland bezogen, macht keinen Sinn.

    Wir haben das nicht verstanden, warum der Staat sowas nicht verbieten könnte, immerhin ist eine ganze Menge in unserem Land verboten. Wir haben mal beim Chaos Computer Club nachgefragt, ob dieser das tatsächlich auch weiß, wie Thomas de Maiziere behauptet. Dirk Engling, Sprecher des CCC widersprach unserem Bundesinnenminister:

    Wie sinnvoll die Forderung des CCC ist, zeigt sich doch schon daran, dass De-Mail nun doch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bekommen soll. Wieso sollen nicht alle gewerblichen Anbieter mit Fokus auf deutsche Kunden verpflichtet werden, ihre Dienste nur verschlüsselt anzubieten, wie es ohnehin schon in einschlägigen Datenschutzgesetzen geregelt ist, „Nutzerdaten verschlüsselt zur Verarbeitung zu transportieren und zu speichern“?

    Wenn der Innenminister diese Forderung nicht von allein aus den Datenschutzbestimmungen in Deutschland extrapolieren kann, sondern noch den CCC braucht, sie prägnant zu formulieren, hat er noch nicht alle Hausaufgaben gemacht.

    16. März 2015 7
  • : „Die CDU/CSU-Fraktion dankte dem Minister für die ‚besonnene’ Reaktion auf die Anschläge von Paris.“
    „Die CDU/CSU-Fraktion dankte dem Minister für die ‚besonnene’ Reaktion auf die Anschläge von Paris.“

    Unser Bundesinnenminister war heute zu Besuch im Innenausschuss im Deutschen Bundestag. Wir hätten gerne direkt darüber berichtet, aber wie jede andere Ausschusssitzung im Deutschen Bundestag fand auch diese hinter verschlossenen Türen statt. Deswegen bleibt uns nur die Sekundärquelle „Heute im Bundestag“. Dort findet sich diese Stilblüte:

    Die CDU/CSU-Fraktion dankte dem Minister für die „besonnene“ Reaktion auf die Anschläge von Paris.

    Genauer gesagt geht es noch weiter:

    Man könne nicht den Vorwurf erheben, dass die Bundesregierung auf die Anschläge aktionistisch reagiert oder die Attentate instrumentalisiert habe. Sie hob zugleich hervor, dass man den Themen Präventivarbeit und Deradikalisierung künftig mehr Aufmerksamkeit widmen müsse.

    Nun gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen und Definitionen von einer „besonnenen Reaktion“. Genau genommen scheint aber der Akzent darauf zu liegen, dass die Bundesregierung als Ganzes nicht „aktionistisch reagiert oder die Attentate instrumentalisiert habe“. Von unserem Bundesinnenminister Thomas de Maiziere kann man das leider nicht sagen. Er nutzte schließlich gerne die Gelegenheit, in Folge der Attentate erneut Forderungen nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der Einführung eines EU-weiten Passagierdatenabkommen aufzustellen und diese auf EU-Ebene voran zu treiben und der zunehmenden Verschlüsselung den Kampf anzusagen.

    Eine vollkommen besonnene Reaktion also.

    4. Februar 2015 2
  • : Thomas de Maiziere zur Vorratsdatenspeicherung: „Mehr ist das gar nicht.“
    Thomas de Maiziere zur Vorratsdatenspeicherung: „Mehr ist das gar nicht.“

    Thomas de Maiziere erklärte vorgestern die Vorratsdatenspeicherung bei Phoenix:

    Früher war es so, dass, wenn wir telefoniert haben, dann waren die Rechnungen plötzlich so teuer und dann ärgerte man sich über die eigenen Kinder und hat bei der Post gesagt: „Hallo, kann ich mal die Verbindungsdaten haben weil ich wissen möchte, wohin meine Tochter, mein Sohn so teuer telefoniert hat.“ Da haben die gesagt: bitte gerne, dann bekam man die. Und die bekam die Polizei natürlich auch, weil die da waren. Jetzt, im Zeitalter von Flatrates und allem, heben die Telekommunikationsunternehmen die gar nicht mehr auf. Und die Vorratsdatenspeicherung ist ja nichts weiter, als dass der Staat den unternehmen sagt: wir zwingen euch, einige Monate die Verbindungsdaten aufzuheben, die ihr früher sowieso aufgehoben habt. Um dann, wenn ein Richter es für geboten hält, bei der Aufklärung schwerster Straftaten mit der Polizei darauf zugreifen zu können. Mehr ist das gar nicht.

    Erstmal ging es bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um schwerste Straftaten, das wurde immer nur erzählt, im Gesetz stand dann auch „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“. Und die „Harmlosigkeit“ haben ja Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof herausgestellt: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht Grundrechtskompatibel.

    Bevor wir uns wiederholen, findet Ihr hier mehr Hintergrund zur „Harmlosigkeit“ der Verbindungsdaten:

    Vorratsdatenspeicherung: Warum Verbindungsdaten noch aussagekräftiger sind als Kommunikations-Inhalte
    Lieber Bundesnachrichtendienst: Wir erklären, warum Metadaten sehr wohl personenbezogene Daten sind.
    Metadaten: Wie dein unschuldiges Smartphone fast dein ganzes Leben an den Geheimdienst übermittelt
    Vorratsdatenspeicherung visualisiert: Was Verbindungsdaten alles verraten

    14. Januar 2015 9