Thomas De Maiziere

  • : Pressekonferenz zum IT-Sicherheitsgesetz – Mit anonymer Meldepflicht gegen Premiumangriffe
    Namentlcih gemeldet wird erst, wenns sowieso jeder merkt und das Licht aus ist - CC BY-SA 3.0 via wikimedia
    Pressekonferenz zum IT-Sicherheitsgesetz – Mit anonymer Meldepflicht gegen Premiumangriffe

    Nach der Abstimmung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SG) im Kabinett am Morgen, fand eine Pressekonferenz mit Innenminister de Maizière und BSI-Präsident Michael Hange statt, auf der es auch um die Lage der IT-Sicherheit der Nation gehen sollte.

    Thematisch passend, denn die „weiterhin angespannte“ Lage zur IT-Sicherheit in Deutschland stellt eine willkommene Legitimation für ein IT-SG dar. Und so begann de Maizière auch damit, auf die Risiken durch das Internet hinzuweisen, darunter die täglich 2000–3000 Angriffe auf Regierungsnetze. Hange setzte mit Beispielen fort und beschrieb, jeder Laie könne „zum Preis von 300 Dollar“ einen Trojanerkoffer kaufen und 2 Promille aller Softwarezeilen seien „mit Schadcode infiziert“ (sic). Außerdem beschwor er die zunehmende Relevanz von Advanced Persistence Threads, zielgerichteten und professionellen Angriffen auf kritische IT-Infrastrukturen, die er als „Premiumangriffe“ bezeichnete. Sie stellten das Hauptangriffsszenario für Unternehmen dar, währenddessen Bürger primär Opfer von Identitätsdiebstahl würden. Darüberhinaus sprach er noch diejenigen Bedrohungen an, die ein Problem für das gesamte Internet darstellten, wie etwa Heartbleed, das als „Open Source Software-Tool“ bezeichnet wurde…

    Was klar wurde: Die Bundesregierung hat erkannt, dass IT-Sicherheit ein Problem ist, dass das Internet längst zu einer kritischen Infrastruktur geworden ist und hat deshalb das IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Doch leider ist das nur ein sehr schwammig formulierter Katalog von Mindestkriterien. Während der Pressekonferenz wurde deutlich, dass man das aber seitens der Ministerien gar nicht als Bug, sondern als Feature anzusehen scheint und sich darauf verlässt, dass die Branchen intern Dinge schon näher regeln würden.

    Es gibt aber eine ganze Menge, das unklar bleibt und das schon im Vorgängerartikel angesprochen wurde: Wie wird geprüft, ob ein System sicher ist? Was ist dieser „Stand der Technik“, der zum Mindestmaß für alle Betreiber von Telemediendiensten werden soll? Was ist ein „erheblicher Vorfall“, der einer Meldung bedarf? Dass das in der Eigenverantwortung der Betreiber liegen soll, da laut Hange „jeder für sich selbst entscheiden muss, wie er Sicherheit gestaltet“, befriedigt nicht. Auch nicht, dass der Innenminister es als Erfolg verbucht, die anonyme Meldepflicht von erheblichen Sicherheitsvorfällen weniger Anforderungen an Unternehmen stelle als beispielsweise Produktrückrufe in der Lebensmittelindustrie.

    Man braucht keine weitere Sicherheitssimulation, die nur die Interessen der Industrieverbände schützt. Es sind wirksame Mindestrahmenbedingungen notwendig und – vor allem – Transparenz gegenüber dem Verbraucher.

    Und man kann sich vorstellen, was in zwei Jahren passieren wird: Die Anzahl der Meldungen an Sicherheitsvorfällen wird sich vermutlich durch den Meldemechanismus im IT-SG erhöhen, damit wäre eines der ausgesprochenen Ziele erreicht, um einen besseren Blick auf das Lagebild zu bekommen. Das wird dann im nächsten Lagebericht zur IT-Sicherheitslage oder zur Cybersicherheit oder irgendeinem anderen Bericht zu den bösen Seiten des Internets auffallen. Und bietet dann eine gute Argumentationsgrundlage, Ermittlungsbehörden weitere Kompetenzen und Ermittlungsmethoden zu geben.

    17. Dezember 2014 6
  • : IT-Sicherheitsgesetz im Kabinett beschlossen – Die kritischen Punkte zusammengefasst
    Nicht wie im Bild: Die Bürger werden weiterhin bei den meisten Vorfällen im Dunkeln gelassen - via bsi-fuer-buerger.de
    IT-Sicherheitsgesetz im Kabinett beschlossen – Die kritischen Punkte zusammengefasst

    Heute wurde im Kabinett das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Beim Bundesinnenministerium war zuvor nur ein Gesetzesentwurf aus dem August verfügbar, wir haben Anfang November den aktuellsten uns vorliegenden Entwurf veröffentlicht. Ein Vergleich der beiden Versionen findet sich bei dem IT-Sicherheitsbeauftragten der Max-Planck-Gesellschaft Rainer Gerling.

    Es gibt viele Punkte im IT-Sicherheitsgesetz, die problematisch sind. Die wesentlichen, die sich auch in der heute verabschiedeten Version finden, sind hier noch einmal zusammengefasst:

    • Das BSI bekommt die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten [§8b], muss sie aber nicht zwingend veröffentlichen – zumindest nicht gegenüber der breiten Bevölkerung.
    • Es gibt eine Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle bei Unternehmen, aber keine konsequente. Standardfall sind anonyme Meldungen [§8b(4)], bei denen die Information der Betroffenen nicht sichergestellt ist, nicht einmal das BSI erfährt den Namen des betroffenen Unternehmens. Darüberhinaus greift jegliche Meldepflicht erst bei der Bereitstellung „Kritischer Infrastrukturen“, also Wasser, Energie, Telekommunikation [§8c].
    • Namentliche Meldung muss erst ab dem Ausfall kritischer Infrastruktur erfolgen, nicht bei einem Angriff oder Schaden im Allgemeinen. Also dann, wenn großflächig das Licht ausgeht und sowieso jeder mitbekommen würde, dass etwas nicht in Ordnung ist. Das bedeutet auch, dass beispielsweise ein massenhafter Datenabfluss aus einem Energieunternehmen gar nicht von Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes betroffen wäre, da der Betrieb dennoch funktioniert. Aus Ministeriumskreisen hieß es, die Unternehmen hätten diese Vereinbarung „sehr goutiert.“
    • Was letztlich ein „kritischer Vorfall“ und eine „erhebliche Störung“ sind, die zu einer anonymen Meldung verpflichten, wird diskutiert werden müssen. Angeblich sollen das Betreiber und BSI zusammen festlegen, da die Betreiber am besten wüssten, welches ihre kritischen Betriebsprozesse seien.
    • Durch anonyme Meldungen entsteht auch kein öffentlicher Druck für die Unternehmen, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern, Sanktionen sind ebenso nicht vorgesehen. Hier hofft man darauf, dass bereits andere gesetzliche Regelungen greifen und die Branchen selbst derartige Regelungen treffen. Branchen könnten eigene Standards erarbeiten und vom BSI anerkennen lassen.
    • In Zukunft soll das BKA für sogenannte „Hackertools“ und deren Verfolgung zuständig sein und mehr Kompetenzen im Bereich Internetstraftaten bekommen. Damit würde vor der Erforschung und Veröffentlichung von Sicherheitslücken und Exploits weiter abgeschreckt [Artikel 7].
    • BKA, BBK und Verfassungsschutz sollen neben dem BSI mehr Mittel Kompetenzen bekommen, vor allem bei Eingriffen in Systeme des Bundes und kritische Infrastrukturen [Artikel 7].

    Was verspricht man sich von einem IT-Sicherheitsgesetz, dass nur wenig konkrete Konsequenzen haben wird und dem man den Druck der Industrie, so wenig wie möglich zur Verantwortung gezogen werden zu können, überdeutlich anmerkt?

    Die Antwort: Ein „verbessertes Bild zur IT-Sicherheitslage“ in Deutschland. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht davon, dass bei 2000 Betreibern kritischer Infrastruktur vermutlich maximal sieben Meldungen pro Betreiber und Jahr anfallen. Bekommt man so also mehr Meldungen über IT-Sicherheitsvorfälle als in den vergangenen Jahren, hat das nebenbei den Effekt, dass man in Lageberichten noch besser die Gefahren aus dem Internet beschwören kann, um Maßnahmen zu dessen Überwachung und Regulierung zu rechtfertigen.

    Einen Teilerfolg in der abgestimmten Entwurfsversion gibt es jedoch zu verzeichnen, um nicht alles schwarz zu malen. Die Speicherberechtigung von Telemedienanbietern, Nutzerdaten bis zu sechs Monate lang zu protokollieren, um Fehler zu erkennen und zu beheben, ist aus der jetzigen Gesetzesfassung gestrichen worden [Artikel 4]. Wir hatten zuvor darüber berichtet, dass es in den Ressorts Diskussionen dazu gab, ob das eine neue Form von Vorratsdatenspeicherung sein könnte. Unseren Informationen zufolge verschwand die Berechtigung wieder, da man sich innerhalb der Bundesregierung nicht einigen konnte. Ganz vom Tisch sei das Thema aber noch nicht, die Industrie mache großen Druck in diese Richtung – natürlich nur, um sich besser präventiv vor Angriffen schützen zu können…

    Unserer Einschätzung nach greift das IT-Sicherheitsgesetz an vielen Stellen zu kurz. Vor allem was die Meldepflichten, aber auch was die überhaupt betroffenen Unternehmen angeht. Ob das Gesetz also nicht nur eine Simulation von IT-Sicherheit generieren wird, werden wir beobachten. Zunächst aber einmal die Pressekonferenz von Innenminister de Maizière verfolgen, der das Gesetz der Öffentlichkeit präsentieren will, zusammen mit einem Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland, der durch BSI-Präsident Michael Hange präsentiert werden wird.

    17. Dezember 2014 3
  • : Innenministerien wollen „terroristische Internetinhalte“ löschen lassen und durch Gegenpropaganda ersetzen
    Die InnenministerInnen von Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein wollen " terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet" löschen.
    Die InnenministerInnen von Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein wollen " terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet" löschen.
    Innenministerien wollen „terroristische Internetinhalte“ löschen lassen und durch Gegenpropaganda ersetzen

    Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete am Freitag über eine Forderung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), „der Propaganda von Islamisten mit einer Aufklärungsoffensive zu begegnen“. Der Minister war hierzu eigens in der Politikredaktion der FAZ aufgekreuzt und hatte dort beklagt, „Islamisten wie jene von der Terrormiliz“ hätten „bei der Propaganda im Internet erheblichen Vorsprung“. De Maizière wirbt dafür, die „öffentliche Propagandahoheit dieser Szene“ durch „eine Art Gegenoffensive“ zu kontern. Diese Aufgabe könnte demnach von der Bundeszentrale für politische Bildung übernommen werden.

    In Wirklichkeit gehen die anvisierten Maßnahmen gegen die „ausländische Kämpfer“ aber deutlich über eine meist als „Counter Narratives“ bezeichnete Gegenpropaganda im Internet hinaus. Die Regierungen von EU-Mitgliedstaaten diskutieren seit geraumer Zeit über neue Möglichkeiten, „terroristische Onlineaktivitäten“ in Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern zu stoppen und unliebsame Inhalte zu löschen.

    Auch auf den regelmäßigen G6-Treffen einiger EU-Innenministerien (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Polen) war das Thema bereits mehrmals auf der Agenda. An dem jüngsten Treffen haben nicht nur wie üblich Innen- und Justizminister aus den USA teilgenommen: Neben Behörden aus Kanada sei auch die Türkei nach Presseberichten „hochrangig vertreten“ gewesen. Zu vorläufigen Ergebnissen erklärte demnach de Maizière:

    Wir haben verabredet, dass wir in einem strukturierten Dialog mit den großen Netzbetreibern erreichen wollen, dass sie aus eigenem Interesse diese Quelle des digitalen Dschihad dadurch austrocknen, dass sie solche Inhalte selbst aus dem Netz entfernen.

    Die Netzbetreiber sind vom „eigenen Interesse“ augenscheinlich noch nicht wirklich überzeugt: Es handele sich laut de Maizière bislang um einen „dringenden Appell“.

    Informelles Abendessen mit Twitter, Google, Microsoft und Facebook

    Vor ihrer Oktober-Sitzung hatten sich die Innenminister aller EU-Mitgliedstaaten mit den Internetkonzernen Twitter, Google, Microsoft und Facebook zu einem informellen Abendessen getroffen, auch die EU-Kommission war eingeladen. Ziel war, „Instrumente und Techniken“ zu entwickeln, um den „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzutreten.

    Es ist aber unklar, um welche Inhalte es sich eigentlich handelt. Denn im Bezug auf Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sind die Interdienstleister längst von sich aus bemüht, Filme möglichst schnell zu erkennen und den Zugang zu sperren.

    Laut der Bundesregierung sei es bei dem Abendessen um „Internetbezogene Sicherheitsaufgaben im Kontext der Beziehungen zu Großunternehmen der Internet-Branche“ gegangen. Auch „Verfahrensanforderungen“ seien erörtert worden. Außer „Möglichkeiten der Verhinderung der Verbreitung von Hinrichtungsbildern für Propagandazwecke“ sei auch die Nutzung von Accounts in sozialen Netzwerken Thema gewesen. Das Treffen habe der „Vertrauensbildung und Schaffung von Transparenz“ gedient.

    Löschen von Inhalten „um keinen Keim zu säen“

    Das Bundesinnenministerium ist auch an weitergehenden Initiativen beteiligt. Hierzu gehört die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe mit Innenministerien aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Im Ergebnis hieß es, dass noch 2014 ein „Workshop zur Erarbeitung von Präventionsvideos“ in Wien veranstaltet werden soll. Auch Deutschland will sich ausweislich einer Mitteilung des Innenministeriums Österreichs daran beteiligen.

    Allerdings hat sich auch diese Arbeitsgruppe nicht nur mit Gegenpropaganda befasst. Denn laut der österreichischen Innenministerin Mikl-Leitner sei es vor allem darum gegangen, dass „terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet genommen werden, um keinen Keim zu säen“. In der gleichen Pressemitteilung ist davon die Rede, dass Mikl-Leitner hierzu das „Google Entwicklungszentrum Zürich“ besucht habe, das als der „größte Entwicklungsstandort der Firma außerhalb der USA“ beschrieben wird. Die Innenministerin habe sich dort angesehen, „an welchen Entwicklungen Google-Experten arbeiten, um verhetzende Inhalte zu erkennen“.

    Es ist denkbar, dass die EU-Innenminister Einfluss auf die Filtertechnologien oder entsprechende Suchkriterien nehmen wollen. Ähnlich hatte Großbritannien vergangene Woche mitgeteilt, dass ein eigentlich zur Erkennung von Kinderpornografie eingerichteter Filter auf „extremistische Inhalte“ erweitert werden soll. Neu ist die Idee nicht, bereits Anfang des Jahres war von „Cybergrenzkontrollen“ gegen „extremistische Videos“ die Rede.

    24. November 2014 20
  • : Das Internet ist der Brandbeschleuniger der organisierten Kriminalität
    (Symbolfoto, CC-BY-SA Luc Viatour)
    Das Internet ist der Brandbeschleuniger der organisierten Kriminalität

    Unser Bundesinnenminister Thomas de Maiziere klärt auf: „Das Internet ist der Brandbeschleuniger der organisierten Kriminalität“.

    19. November 2014
  • : De Maizière im Interview: Kein Recht auf Anonymität im Internet, aber mehr Datenschutz
    De Maizière im Interview: Kein Recht auf Anonymität im Internet, aber mehr Datenschutz

    Unser Innenminister Thomas de Maizière hat der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Interview gegeben. Darin geht es um „das Internet“ und die Gefahren, die dort lauern. De Maizière plädiert unter anderem dafür, dass es keinen Anspruch auf Anonymität in WLANs geben dürfe, denn sonst fielen wichtige Ermittlungsinstrumente weg und die habe man ja in der analogen Welt auch. Darüberhinaus macht de Maizière klar, dass er es viel schlimmer findet, wenn Unternehmen aus kommerziellem Interesse Datenhandel betreiben und kritisiert, dass Menschen gegenteilig bei „der Terrorismusbekämpfung“ mehr auf die Einschränkungen durch den Staat achten als bei der Nutzung von Online-Diensten.

    Die Lösung, die er vorschlägt:

    Wir brauchen Sicherheit durch Recht, durch Technik und durch Umsicht. Also etwa ein IT-Sicherheitsgesetz und eine europäische Datenschutzverordnung. Dann technische Sicherheit, die auch anwenderfreundlich ist. Schließlich wird es ohne verantwortliches Handeln des Einzelnen nicht gehen.

    22. September 2014 5
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 34
    Ein Selfie? Bild: Joachim S. Müller, Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 34

    Dieser Woche wurde eindeutig von der Digitalen Agenda 2014–2017 der Bundesregierung dominiert. Und das, obwohl sie zu wenig Konkretes aussagt und viel zu spät kommt. Doch der Reihe nach: Am Dienstag veröffentlichten wir die neueste Fassung der Digitalen Agenda. Das war sozusagen die Merkel-Version, an der im Vergleich zum letzten ressortabgestimmten Entwurf nur noch wenig geändert worden war. Dazu lieferten wir auch einen Vergleich mit den netzpolitischen Vereinbarungen des aktuellen Koalitionsvertrags und fragten uns: Wo sind all die Versprechen hin? Wir freuen uns, wenn jemand der Großkoalitionäre die Förderung von Open Source – Plattformen und Freifunk-Netzwerken wiederfindet.

    Damit die offizielle Präsentation des schon seit Wochen bekannten Texts am Mittwoch nicht gar zu langweilig wurde, hatten wir ein Bingo-Spiel vorbereitet. Und unsere drei Internetminister gaben alles: Schon nach 20 Minuten hieß es #dabingo! Wir spielten live vor Ort in der Bundespressekonferenz in Berlin mit, die „besten“ Aussagen haben wir für euch transkribiert, und für alle, die sich die gesamte PK antun möchten, gibt es ein Video. Auch eine kleine Sammlung an Tweets und eine Übersicht der Kommentare und Reaktionen in der Presse haben wir zusammengestellt. Dazu gab es einen Gastbeitrag zu Sigmar Gabriels juristischem Irrflug beim Thema Störerhaftung.

    Um es kurz zu machen: Das Feedback war so gut, wie die Digitale Agenda ambitioniert ist. Bis auf Teile der Wirtschaft, die diese wahrscheinlich mitgeschrieben haben, scheint mit der Digitalen Agenda niemand zufrieden zu sein, nicht einmal die Titanic. Aber das wundert uns nicht, viele der Vorhaben in dem Papier wären schon vor einigen Jahren nicht ambitioniert gewesen. Deswegen hat die Digitale Gesellschaft eine eigene, alternative Digitale Agenda verfasst, die in sieben konkrete Punkten zentrale netzpolitische Herausforderungen erörtert. Außerdem hat die stiftung neue verantwortung einen Vorschlag vorgelegt, wie das netzpolitische Koordinierungschaos zwischen drei federführenden Internetministerien reduziert werden könnte.

    Auch wenn es sich so anfühlt, die Digitale Agenda war nicht das einzige Thema der Woche. Wir erfuhren, dass Affen kein Recht an ihren Selfies haben, wer die EFF Pioneer Awards 2014 erhält und, dass das US-Militär seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Lesen des „Intercept“ warnt. In einem Gastbeitrag schreibt die Europaabgeordneten Julia Reda (Piraten Partei) über ihren Besuch in einem schwedischen Gefängnis – bei Peter Sunde, dem Sprecher von The Pirate Bay.

    Unsere Informationsfreiheitsanfragen an das Innenministerium und den Bundesnachrichtendienst wurden leider abgelehnt, weil beide angefragten Dokumente geheim seien. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat der „sogenannten Netzgemeinde“ übrigens in der FAZ eine „Gier nach immer neuen Informationen“ attestiert. Wir fühlen uns geehrt. Aus dem Auswärtigen Amt wurde bekannt, dass diplomatische Vertretungen ihr Geheimdienst-Personal melden sollen. Und der Entwurf des neuen IT-Sicherheitsgesetzes wurde veröffentlicht, wir haben ihn natürlich unter die Lupe genommen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich gegen Geheimhaltung in Bundestagsausschüssen ausgesprochen, leider aber ohne rechtliche Wirkung.

    Eine weitere Meldung macht die Runde: Auch der deutsche BND spioniert „befreundete“ Staaten aus. Damit geraten nun auch endlich die deutschen Geheimdienste in den Fokus der Aufmerksamkeit. Und zwar auch schon unter der rot-grünen Regierung. Der moralische Vorteil Deutschlands schmilzt damit wie Eis in der Sonne und die Türkei ist zu Recht sauer, genau wie davor die Kanzlerin, als sie noch meinte „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“.

    Zum Schluss noch ein Wort in eigener Sache: Wir bedanken uns beim Chao Computer Club für eine großzügige Geburtstagsspende. Und am 17.10. feiern wir mit Konferenz und Party 10 Jahre netzpolitik.org – save the date!

    22. August 2014 2
  • : „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“ – Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt
    Sicherheit statt Freiheit - CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/Free Press
    „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“ – Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt

    Im gestrigen FAZ-Beitrag hat unser Innenminister de Maizière nicht nur kundgetan, dass ihm unsere Agenda-Leaks gegen den Strich gingen, sondern er hat ebenso das geplante IT-Sicherheitsgesetz angesprochen, dessen Entwurf mit Stand von gestern man auf den Seiten des Innenministeriums herunterladen kann. Es ist außerdem ein Ausblick auf die Digitale Agenda der Bundesregierung, die morgen vorgestellt werden wird.

    In dem Entwurf zur Digitalen Agenda heißt es:

    Wir verbessern die IT-Sicherheit durch den Ausbau von Partnerschaften mit Betreibern kritischer Infrastrukturen und durch gesetzliche Vorgaben zu Mindestsicherheitsstandards und eine Meldepflicht für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle im Rahmen eines IT-Sicherheitsgesetzes.

    De Maiziére spricht in seinem Gastbeitrag davon, die „IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands sollen die sichersten weltweit werden“. Um das zu erreichen, werden im IT-Sicherheitsgesetz diverse Maßnahmen vorgeschlagen. Unter anderem, weg vom Prinzip der Freiwilligkeit bei der Sicherung der IT-Infrastruktur in Unternehmen zu gehen, hin zu stärkeren „ordnungspolitischen Eingriffen“, um Unterschiede zwischen den Branchen zu verringern. Auch für die IT-Systeme des Bundes solle es verbindliche Vorgaben geben. Eine freiwillige Basis reiche nicht mehr aus, stattdessen fordert der Minister eine Anschnallpflicht im Digitalen – „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“.

    Nicht der erste Versuch von Regelungen für IT-Sicherheit

    Auf EU-Ebene steht ein mittlerweile im Parlament bestätigter Entwurf für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) seit Längerem im Raum und bereits Ex-Innenminister Friedrich hatte in der letzten Legislaturperiode einen Anlauf für das IT-Sicherheitsgesetz gewagt. Er präsentierte 2013 seinen Entwurf, der von vielen Stimmen kritisiert wurde, unter anderem vom ehemaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, der eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür unter Rechtfertigung durch den Cyber-Abwehrkampf fürchtete und den Aktionismus ohne abgestimmte Strategie bei der Abwehr von Gefahren aus dem Internet anmahnte. Doch nicht nur Datenschützer, vor allem auch Stimmen aus der Wirtschaft zeigten sich unzufrieden. BITKOM beispielsweise nannte „Überregulierung und Überschneidung von Kompetenzen“ als aus deren Sicht Schwachpunkte des Vorschlags. Besonders die Meldepflicht wurde kontrovers diskutiert. Letztlich hat die Industrielobby derart massiven Druck auf das Wirtschaftsministerium ausgeübt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes von diesem blockiert wurde.

    Lobbydruck durch Wirtschaft war erfolgreich

    Diesmal soll die Wirtschaft nicht wieder dazwischenfunken, dafür zeigt man schon im Vorfeld massives Entgegenkommen. Es sind Erleichterungen in Form anonymer Meldemöglichkeiten bei noch nicht erfolgtem „gefährlichen Ausfall oder einer Beeinträchtigung der kritischen Infrastruktur“ – wie auch immer das definiert wird – vorgesehen, damit Firmen keine Imageschäden mehr fürchten müssen. Außerdem fallen die zu meldenden Angaben minimal aus. Lediglich die „technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der eingesetzten und betroffenen Informationstechnik“ und die Branche müssen ans BSI übermittelt werden. Sinnvoll wäre aber außerdem eine Angabe zu der Schwere von Schäden und der Menge der Betroffenen.

    An diesem Punkt haben die Industrielobbyisten ganze Arbeit geleistet. De Maizière ist darauf bedacht, sie von ihrem Vorteil bei der Sache zu überzeugen. Informationen seien die Währung der heutigen Zeit, der Staat zahle als Gegenleistung für die Meldepflicht „bar zurück“, da alle Unternehmen von Informationen profitierten, die vom BSI gesammelt wurden und sich somit selbst besser schützen können.

    Dabei bleibt aber außer Acht, dass die anonyme Meldepflicht Schlupflöcher lässt, sich der Verantwortung zu entziehen. Denn wenn ein Sicherheitsproblem durch ausschließliche Meldung an eine Behörde keinen öffentlichen Druck für das Unternehmen erzeugt, sondern nur eine anonyme Nachricht erfordert, ist die Motivation gering, proaktiv für genügend Sicherheit zu sorgen. Denn im Zweifel kann man sparen und nimmt Sicherheitslücken im Glauben, es werde schon alles gut gehen, in Kauf.

    Die eigentlichen Betroffenen werden im Unklaren gelassen

    Die eigentlich Betroffenen – die Verbraucher – erfahren bei einer anonymen Meldemöglichkeit nichts, daran krankten bereits der vorige Entwurf des Gesetzes sowie die geplante EU-Richtlinie. Mit einer bloßen Benachrichtigung von Behörden kann die „besondere Verantwortung für das Gemeinwohl“, von dem im Entwurf die Rede ist, nicht durchgesetzt werden. Diejenigen, die qua Gesetzentwurf zukünftig Verbraucher informieren müssten, sind Telekommunikationsanbieter. Dafür sollen ihnen im Gegenzug Bestands- und Verkehrsdaten seiner Kunden zum „Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen“ zur Verfügung stehen. Wer hier eine Hintertür-Vorratsdatenspeicherung wittert, liegt richtig. Außerdem fragt man sich, warum nur die Telekommunikationsanbieter in die Benachrichtigungspflicht genommen werden? Warum nicht alle, die personenbezogene und ‑beziehbare Daten speichern, Onlineshops beispielsweise?

    Es gibt noch weitere Appetit-Häppchen für die Wirtschaftsvertreter. De Maizière betont, wie wichtig ihm die Beteiligung von Unternehmen trotz zunehmender Außenregulierung sei und wie er sie einbeziehen will:

    Betreiber Kritischer Infrastrukturen und ihre Branchenverbände können branchenspezifische Sicherheitsstandards vorschlagen.

    Daraus ergebe sich durch die Vorreiterrolle Deutschlands ebenso eine Stärkung der Wirtschaft, Exportchancen für Sicherheitsunternehmen würden verbessert. Tatsächlich bietet sich aber ein offenes Tor für die Bestrebungen, möglichst wirtschaftliche, sprich minimale, Anforderungen zu formulieren und tatsächliche Sicherheit und vor allem Datenschutz zu schwächen. Der gesamte Entwurf ist durch die Lobbyarbeit der IT-Branche beim letzten Versuch verwässert worden.

    Mehr Geld und Kompetenzen für BKA, BSI, BBK und Verfassungsschutz

    Neben IT-Sicherheit bei Unternehmen soll eine Ausweitung der Kompetenzen des BKA auf dem Gebiet der „Cybercrime-Bekämpfung“ Abhilfe schaffen. „Cyberdelikte“ fielen dann nicht mehr unter die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer sondern würden zentral dem BKA zugeordnet. Dafür gebe es extra Gelder, auch für BSI, den Bundesverfassungsschutz und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Insgesamt sollen etwa 270 neue Stellen entstehen. Dafür seien 20 Millionen Euro eingeplant, was in Widerspruch zu den von anderer Stelle bekanntgegebenen Sparmaßnahmen beim BSI steht. Das IT-Sicherheitsgesetz enthält übrigens auch eine Änderung des BSI-Gesetzes, das die Forderungen der SPD nach Unabhängigkeit der Behörde vom Innenministerium hinfällig macht:

    Der Bund unterhält ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als nationale Informationssicherheitsbehörde. Es untersteht als Bundesoberbehörde dem Bundesministerium des Innern.

    Fazit

    Der Journalist Thorsten Kleinz kommentiert einen Aspekt des Entwurfs treffend:

    Das Problem: Das IT-Sicherheitsgesetz definiert das Internet selbst als Problem. Würde man so eine Problembeschreibung beginnen, die sich um Verkehr oder das Energienetz dreht? „Der Straßenverkehr durchdringt Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in immer größerem Maße.“ Oder: „Quer durch alle Branchen ist heute schon mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland von Elektrizität abhängig.“

    Das Internet ist immer noch Neuland und aus Angst vor diesem setzt man stets auf mehr Durchregulierung, Kontrolle und Sicherheit, man militarisiert das Internet. Freiheit und Datenschutz bleiben dabei auf der Strecke. Von Datenminimierung beispielsweise ist keine Rede. Dabei könnte die dabei helfen, die Schäden von Datenlecks einzudämmen. Denn wenn sensible persönliche Daten gar nicht erst erhoben oder zeitnah gelöscht werden werden, soweit sie nicht dringend nötig sind, können sie auch nicht in die falschen Hände geraten. Doch der Einfluss der IT-Industrie zählt mehr als der Schutz der Bevölkerung. Nach den NSA-Skandalen ist der Schutz vor Wirtschaftsspionage vor den Schutz der Normalnutzer gerückt.

    Der Entwurf wurde heute in die Ressortabstimmung der beteiligten Ministerien gegeben. Dem soll eine Debatte „mit den beteiligten Kreisen aus Wirtschaft und Gesellschaft“ folgen. Danach bleiben die Unternehmen zwei Jahre Zeit, beschlossene Standards umzusetzen. Wir finden, das ist die falsche Reihenfolge. Die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen, um ihnen dann die Illusion von Mitsprache zu geben, reicht nicht. Wir würden uns deshalb freuen, wenn ihr uns mitteilt, wie ihr den Entwurf einschätzt und wo ihr die kritischen Punkte sehr. Verweise auf andere aufschlussreiche Analysen dürft ihr auch gern in den Kommentaren posten.

    19. August 2014 4
  • : De Maiziere zum Urheberrecht: „Debatte festgefahren“
    De Maiziere zum Urheberrecht: „Debatte festgefahren“

    Wie Markus bereits gebloggt hat, beschwert sich Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in seinem FAZ-Gastbeitrag zur Digitalen Agenda der Bundesregierung zwei Absätze lang über die Agenda-Leaks. Nur drei Sätze hingegen widmet de Maiziere einem zentralen Digitalisierungsthema, dem Urheberrecht – und zwar als Beispiel für die „Ausformulierung eines Ordnungsrahmens“:

    Der Staat als Akteur dieser Debatte muss bei der Ausformulierung eines solchen Ordnungsrahmens drei Aufgaben erfüllen. Erstens: Der Staat muss die verschiedenen Positionen und Aspekte in den verschiedenen von der Digitalisierung betroffenen Feldern gegeneinander abwägen und Interessen ausgleichen. Das mag nicht spektakulär klingen, ist aber kompliziert und mühsam. Denn es ist die ureigenste Aufgabe von Politik überhaupt, das große Ganze im Blick zu behalten. Wie schwer dies ist, zeigt exemplarisch der jüngst veröffentlichte Konsultationsbericht der Europäischen Kommission zu den rund 11 000 eingegangenen Anregungen zur Weiterentwicklung des europäischen Urheberrechts. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie festgefahren die Debatte zwischen den verschiedenen Interessensgruppen allein in diesem Aufgabenfeld der Digitalisierung ist. Sie zeigen auch, welche großen Aufgaben die Politik an dieser Stelle hat.

    Wie hier bereits mehrfach dargelegt, sind die Ergebnisse der EU-Konsultation zum Urheberrecht in der Tat instruktiv. Sie zeigen allerdings mehr als nur den Umstand, dass die Debatte „festgefahren“ ist. Die Auswertung der Ergebnisse nach Stakeholder-Gruppen weist nämlich auch den Weg, um das Urheberrecht wieder besser auszubalancieren: Unzufriedenheit herrscht vor allem auf Seiten der Konsumenten und institutionellen Nutzer wie Bibliotheken und Forschungseinrichtungen, während auf Seiten der Verlage und Verwerter keinerlei Reformbedarf gesehen wird:

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    Wie groß der Bedarf nach Urheberrechtsreformen ist, wird noch deutlicher, wenn auch die Anzahl der Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation berücksichtigt wird, wie das die deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament Julia Reda auf Basis meiner Rohdaten getan hat:

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    Es stimmt also, wenn de Maiziere an dieser Stelle von „großen Aufgaben“ für die Politik schreibt. Die Ergebnisse der EU-Konsultation könnten aber eine große Hilfe dabei sein, diese auch zu bewältigen. Dazu ist es aber notwendig, nicht nur die Frontstellung sondern auch das Unzufriedenheitsgefälle zwischen Nutzern und Rechteinhabern wahr- und ernstzunehmen.

    18. August 2014
  • : EU-Datenschutzreform und das „Recht auf Vergessen“
    EU-Datenschutzreform und das „Recht auf Vergessen“

    Golem berichtet über die aktuelle Diskussion zur EU-Datenschutzverordnung im Lichte des sogenannten „Recht auf Vergessen“. Während die meisten Beteiligten lediglich von „Klarstellungsbedarf“ im Nachgang des EuGH-Urteils sprechen, haben die Briten wohl eine neue Ausrede zur Blockade des gesamten Gesetzes-Vorhabens gefunden:

    Scharfe Kritik an der geplanten Datenschutzreform und dem „Recht auf Vergessen“ kam am Mittwoch auch von der britischen Regierung. Justizminister Simon Hughes zeigte sich in einer Parlamentsanhörung „besorgt“ über den Entwurf, wie der Guardian berichtete. „Wir wollen das Gesetz nicht in eine Richtung entwickeln, wie sie das EuGH-Urteil voraussetzt. Dieses bedeutet eine Sperrung vom Zugang zu Informationen innerhalb der EU, während dieser für den Rest der Welt offenbleibt. Dem aktuellen Text können wir nicht zustimmen“, sagte der Liberaldemokrat.

    13. Juli 2014
  • : De Maizières Datenschutzinitiative: Alter Wein in neuen Schläuchen? Wir veröffentlichen die Original-Vorschläge
    Thomas de Maizière. Foto: MC1 Chad J. McNeeley Lizenz: CC BY 2.0.
    De Maizières Datenschutzinitiative: Alter Wein in neuen Schläuchen? Wir veröffentlichen die Original-Vorschläge

    In der vergangenen Woche hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière seine „In­itia­ti­ve zur Datenschutz-Grund­ver­ord­nungge­star­tet. Diese besteht aus einem Schreiben an die aktuelle griechische und kommende italienische Ratspräsidentschaft sowie EU-Justizkommissarin Viviane Reding und der Ankündigung mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einen Dialog treten zu wollen. Das Schreiben enthält sechs Punkte, die das Innenministerium als „Kernfragen“ bezeichnet, „die bislang eine Einigung im Rat verhindert hatten“. Anders gesagt: Es handelt sich dabei vor allem um jene Punkte, mit denen die Bundesregierung bislang ihre Verzögerung der Verhandlungen in Brüssel legitimiert.

    Da das Innenministerium die Vorschläge lediglich in einer Pressemitteilung umreißt, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Original-Vorschläge, die das Innenministerium verschickt hat:

    Einordnung der Initiative

    Was ist nun von den Vorschlägen de Maizières zu halten? Zunächst einmal kann die EU-Datenschutzverordnung als eine der wichtigsten (netz)politischen Großbaustellen Aufmerksamkeit und Initiative vertragen. Die geltende Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1995 und ist kaum durchsetzungsfähig, während der informationstechnische „Fortschritt“ weiter Tatsachen schafft. In diesem Sinne ist das Schreiben des Innenministers zu begrüßen.

    7. Juli 2014
  • : BND wird durch Spion infiltriert – Scheinempörung und „Lösungsvorschläge“
    BND wird durch Spion infiltriert – Scheinempörung und „Lösungsvorschläge“

    cptobviousMittlerweile sind die Zweifel weitgehend ausgeräumt, dass der BND-Mitarbeiter, der letzte Woche Schlagzeilen als vermeintlicher Spion gemacht hat, wirklich für US-Geheimdienstbehörden gearbeitet hat. Im Zuge dessen soll er über einen Zeitraum von zwei Jahren sensible Informationen aus dem BND in die USA weitergegeben haben. Eine Wetter-App, die im Hintergrund verschlüsselte Kommunikation aufbaut, ein USB-Stick mit BND-Interna und konspirative Treffen in Österreich verhärten den Verdacht.

    Der Fall ist wieder einmal eine weitere Spitze in den NSA-Verwicklungen, aber das eigentlich Erschreckende im Fall ist wieder einmal, wie unsere führenden Politiker und Repräsentanten (nicht) reagieren. Ein Best-Of halbherziger Empörungsversuche und Lösungsvorschläge:

    7. Juli 2014 29
  • : Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!
    Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!

    postcard_3_800Innenminister Thomas de Maizière hat am 30. Juni angekündigt, Vorschläge zu unterbreiten, um die europäische Datenschutzreform voranzubringen. Der Digitale Gesellschaft e.V. und der europäische Dachverband EDRi begrüßen diese “Initiative”, hatte doch Deutschland zuvor emsig daran gearbeitet, die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zu verzögern. Wie die im Dezember vom Spiegel veröffentlichten internen Dokumente des Rates zeigen, gehörte Deutschland zu den treibenden Kräften im Rat, die die Reform verwässern und verzögern wollten. Jetzt jedoch scheint Deutschland willig zu sein, voran zu schreiten.

    In einer Kurzmeldung kündigte der Innenminister an, konkrete Vorschläge an die italienische Ratspräsidentschaft zu übermitteln, um die bisherigen Punkte, bei dem im Rat keine Einigung gefunden werden konnte, zu klären. In Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten erklärte der Minister etwa:

    “Den Vorschlag für einen entsprechenden Art. 42a hatte Deutschland im Zuge der NSA-Debatte eingebracht.”

    Großartig! – Allerdings ist bekannt, dass die Europäische Kommission bereits 18 Monate vor der NSA Affäre jenen Artikel 42 vorgeschlagen hat. Aber wie kann dann Deutschland diesen Vorschlag (nun als Artikel 42a) in die Debatte einbringen, wie der Minister versucht uns glaubhaft zu machen?

    In dem ursprünglichen Entwurf der Verordnung, der während der Verhandlungsphase in der Kommission geleakt (.pdf) wurde, schlug die Hüterin der Verträge damals einen Anti-Überwachungsparagrafen vor. Nachdem das US Handelsministerium intensiv lobbyierte, verschwand jener Artikel 42 jedoch wieder aus dem Verordnungsvorschlag der Kommission. Kommissionspräsident Barroso wollte die Beziehung zur USA kurz vor der Aufnahme um die Verhandlungen des Freihandelsabkommen TTIP nicht gefährden. Im Januar 2012 veröffentlichte die Kommission dann den abgeschwächten Verordnungsvorschlag.

    Im Oktober 2012, acht Monate vor den Snowden Leaks, stellte EDRi dann die Plattform ProtectMyData.eu ins Netz. Dort wurden Vorschläge zur Verbesserung des Kommissionstextes gesammelt, unter anderem auch jener Artikel 42, der wieder in die Verordnung aufgenommen werden sollte.

    Des Weiteren hat der zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, im November 2013 einen entsprechenden Änderungsantrag in seinen Berichtsentwurf aufgenommen (Artikel 43a neu)– acht Monate vor dem Brief de Maizières an die italienische Ratspräsidentschaft.

    Gut möglich, dass der Minister nichts davon mitbekommen hat, dass sein Vorschlag bereits seit zweieinhalb Jahren diskutiert wird. Vielleicht hat der Minister auch von der Kampagne von EDRi und dem Digitale Gesellschaft e.V., die Monate vor den Snowden Leaks begann, nichts mitbekommen. Vielleicht hat der Minister auch den Vorschlag im Europäischen Parlament, welcher lange vor den Snowden Enthüllungen gemacht wurde, übersehen. Vielleicht ist aber auch einfach nur 42 die Antwort. Daher wollen wir ihn natürlich auch nicht der Lüge bezichtigen.

    Links:

    Kurzmitteilung des BMI: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/06/initiative-zur-datenschutz-grundverordnung.html

    Leak des EU-KOMM Entwurfs vom Dezember 2011:
    http://statewatch.org/news/2011/dec/eu-com-draft-dp-reg-inter-service-consultation.pdf

    Spiegel Online: Deutsche Beamte bremsen Europas Datenschutz aus
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutsche-beamte-bremsen-europas-datenschutz-aus-a-936704.html

    US Lobbyismus gegen die Datenschutz-Verordnung
    http://edri.org/us-dpr/

    EDRi Vorschlag für die Aufnahme von Artikel 42 vom Oktober 2012
    http://protectmydata.eu/articles/articles-41–50/article-42/

    Offener Brief von NGOs an den EU Ministerrat vom 28. Januar 2014:
    International Data Privacy Day: We remind the European Council of our rights
    https://www.accessnow.org/blog/2014/01/28/international-data-privacy-day-we-remind-the-european-council-of-our-rights

    42
    http://hitchhikers.wikia.com/wiki/42

    Dieser Text von Kirsten Fiedler erschien zuerst auf englisch im aktuellen EDRIgram und wurde unter der Lizenz CC-BY 3.0 veröffentlicht. Übersetzung von Alexander Sander.

    3. Juli 2014 2
  • : „Der digitale Wandel ist weder gottgegeben noch Teufelswerk“ – de Maizière hält seine zweite Grundsatzrede zum Internet
    „Der digitale Wandel ist weder gottgegeben noch Teufelswerk“ – de Maizière hält seine zweite Grundsatzrede zum Internet

    120216-D-TT977-152_(cropped)Thomas de Maizière hält heute eine Rede zur Lage der Nation Netzpolitik, die wir hier schon einmal veröffentlichen. Und startet gleich damit, sich selbst als Vorreiter zu loben, denn vor vier Jahren hatte de Maizière schon einmal eine solche Rede gehalten und beruft sich nun darauf, bereits visionär „etwas Ähnliches“ wie das Google-Urteil antizipiert zu haben, indem er einen digitalen Radiergummi gefordert hatte. Aber gehen wir Schritt für Schritt durch, was der Minister mit dem Internet vorhat.

    Die Digitale Agenda

    Auf die großmundig angekündigte und im März peinlich vorgestellte „Digitale Agenda“ der Bundesregierung mit dem Kurs für die Netzpolitik der aktuellen Legislaturperiode warten wir schon seit Längerem. De Maizière erwähnt sie in seiner Rede und benennt drei zentrale Punkte: „Ein leistungsstarkes und zuverlässiges Internet“, „Die digitale Transformation der deutschen Industrie“ und „Schutz, Sicherheit und Vertrauen“. Zum ersten Punkt gehört klar der Breitbandausbau, der zweite dreht sich um Buzzwords wie „Industrie 4.0“ und „Internet der Dinge“, die de Maizière amüsanterweise selbst als „aufgeplusterte und wichtigtuerische Sprache“ demaskiert.

    Der Punkt „Schutz, Sicherheit und Vertrauen“ ist kritischer als die ersten beiden, denn er enthält mehr Raum für Interpretationen. Wer hier große Bemühungen erwartet, die Daten der Bürger vor dem Zugriff von beispielsweise bestimmten amerikanischen zu schützen, der liegt falsch. Denn mit „Schutz“ meint de Maizière an den meisten Stellen vielmehr den “ Schutz der IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen“ und nicht den der Bürger-Daten. Oder auch den Schutz der Daten und der Systeme der Geheimdienste.

    23. Juni 2014 9
  • : Dänemark ändert Vorratsdatenspeicherung: Internet-Speicherung hilft nicht bei Strafverfolgung
    Weiss, dass Vorratsdatenspeicherung nichts bringt: dänische Justizministerin Hækkerup. Bild: <a href="http://www.norden.org/no/aktuelt/bilder/personer/ministre/danmark/karen-haekkerup/view">Nordic Council</a>. Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/dk/deed.en">CC BY 2.5</a>.
    Dänemark ändert Vorratsdatenspeicherung: Internet-Speicherung hilft nicht bei Strafverfolgung

    Nach dem Ende der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sind die nationalen Regelungen an der Reihe. In Dänemark gab Justizministerin Karen Hækkerup bekannt (Google Translate):

    Das Ministerium bezweifelt, ob der „Session Logging“ Teil der Vorratsdatenspeicherungs-Regelung angemessen ist, um das Ziel zu erreichen, als Teil der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zu dienen.

    Daher hat die Justizministerin beschlossen, dass die Regeln für die Sitzungsprotokollierung aufgehoben werden. Das wird durch eine Änderung durchgeführt werden, die in der kommenden Woche erwartet wird.

    Die dänische Regelung zur Vorratsdatenspeicherungs ging im Bereich Internet über die EU-Richtlinie hinaus und schrieb auch die Speicherung von Absender und Empfänger aller IP-Pakete, mindestens aber jedem 500. Paket vor. Umso erfreulicher ist jetzt, dass dieser Teil endlich beerdigt wird.

    Bereits im April hatte das Verfassungsgericht der Slowakei das dortige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung suspendiert. In Österreich beginnt nächste Woche die Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof, wo nach dem EuGH-Urteil ebenfalls gute Chancen auf ein Ende der anlasslosen Massenüberwachung bestehen.

    Nur unser Innenminister Thomas de Maizière hat’s noch nicht verstanden:

    Hier spiegelt sich wider, dass die Strafverfolgungsbehörden den größten Teil dieser Straftaten keinem Täter mehr nachweisen können, da die digitalen Spuren nicht zuletzt auch wegen fehlender und unterschiedlicher Regelungen für eine Mindestspeicherungsfrist in den einzelnen Staaten von den Tätern erfolgreich verwischt werden können.

    Immerhin macht EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erstmal keine Neuregelung.

    4. Juni 2014 16
  • : Ein Bett für Snowden in Deutschland! Auch wenn er am liebsten in die USA zurückkehren würde
    Ein Bett für Snowden in Deutschland! Auch wenn er am liebsten in die USA zurückkehren würde

    bettfuersnowdenDer Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der Edward Snowden vertritt, sagte dem Spiegel gegenüber, Snowden ziehe eine Rückkehr in die USA in Betracht. Dafür verhandele man mit US-Behörden und suche nach einer für Snowden erträglichen Lösung. Schon mehrmals, beispielsweise in einem Twitter-Interview aus dem Januar hatte Snowden klargemacht, dass er gern in seine Heimat zurückkehren würde:

    Returning to the US, I think, is the best resolution for the government, the public, and myself […]

    26. Mai 2014 8
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick 21/2014
    Netzpolitischer Wochenrückblick 21/2014

    muchdoge-700x393Woosh, wie schnell so eine Woche vergeht. Nur noch zweimal schlafen, dann ist Europawahl! Wir haben uns eingehend mit dem Thema befasst und sogar eine netzpolitische Wahlempfehlung für euch zusammengestellt! Sie basiert auf den detailliert analysierten Europawahlprogrammen der Parteien und den Versprechen von Kandidaten auf wepromise.eu. Diese Woche gab es auch noch einige Statements auf WePromise von den EU-Spitzenkandidaten, der Piratenpartei und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

    Was uns die anstehende Europawahl noch einmal verdeutlicht: Die wichtigen Themen wie ACTA, Urheberrecht und Netzneutralität sind noch nicht vorbei. Für Interessierte wurde vor Kurzem eine wissenschaftliche Analyse des Scheiterns von ACTA aufgrund des Engagements zivilgesellschaftlicher Organisationen veröffentlicht, in der auch netzpolitik.org und Markus Beckedahl vorkommen. Worth a read! Und die Bedeutung von Netzneutralität verdeutlichen uns Juice Rap News in der neuen Ausgabe ihrer Nachrichtenshow.

    Wie sieht es so aus mit der Überwachung? Ach ja, wir haben erfahren, dass die NSA sich ein bisschen an kompletter Totalüberwachung ausprobiert, auf den Bahamas und, zunächst ein Mystery-Land, in Afghanistan. Und ob das eine erschöpfende Liste ist, bleibt abzuwarten. In jedem Fall hat sich eine Debatte um die Scheibchentaktik der Veröffentlichung von Snowdens Dokumenten daran entzündet.

    Um die Überwachung für andere ein bisschen schwieriger zu machen, verhängte wenigstens das Wirtschaftsministerium einen Exportstop für deutsche Überwachungstechnologien in „Unrechtstaaten“.

    Aber Apropos Überwachung, Snowden, NSA: Großes Kino gab es am Donnerstag in der ersten öffentlichen Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags. Wir waren live dabei und bloggten fünf Stunden lang simultan. Nachdem wir schon vorab das Gutachten von Matthias Bäcker vorliegen hatten, in dem er die Überwachungspraxis des BND als grundrechtswidrig anprangert, zeichnete sich im Verlauf der Anhörung ab, dass alle drei Sachverständigen die Materie sehr einhellig sehen: Der BND verstößt mit seiner Abhörpraxis im Ausland gegen Grundrechte, und wie kann man von anderen Geheimdiensten fordern, woran man sich selbst nicht hält? Bezeichnend auch die Aufforderung der Juristen an den Ausschuss: Wenn die Politiker sich nicht ausreichend von der Bundesregierung informiert fühlen, sollen sie doch klagen. Aber was befassen wir uns überhaupt noch mit dem leidigen Problem NSA, wissen wir doch nach dem Interview von Innenminister Thomas de Maizière mit dem MDR, dass unsere deutsch-amerikanischen Beziehungen „wichtiger sind als das schwierige Thema NSA“.

    In other news: Mit der Ehrendoktorwürde für Snowden sieht es mau aus, der Rektor der Universität Rostock hat Bedenken ob der Wissenschaftlichkeit von Snowdens Leistungen. Sagt er zumindest. Facebook bringt derweil fröhlich eine neue App heraus, die alle Umgebungsgeräusche mithört, damit man noch besser der ganzen Welt mitteilen kann, was gerade um einen herum geschieht. Keep calm and listen on. Da freuen wir uns doch über die erfreuliche Nachricht, dass die Beschlagnahme des Podcast-Busses von Metronaut rechtswidrig ist – und trauen uns demnächst wieder mit Mikrofonen auf die Straße.

    Und jetzt: Happy voting!

    23. Mai 2014
  • : Innenminister de Maizière: „Deutsch-amerikanische Beziehungen sind wichtiger als das Thema NSA“
    Innenminister de Maizière: „Deutsch-amerikanische Beziehungen sind wichtiger als das Thema NSA“

    Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, die globale Massenüberwachung aufzuklären oder gar Konsequenzen zu ziehen. In den USA hat Innenminister Maizière die deutsch-amerikanischen Beziehungen über die Grundrechte gestellt. Auch sonst sind seine Äußerungen zum Themengebiet der Netzpolitik ein Rückschritt zu seiner letzten Amtszeit.

    Innenminister Thomas de Maizière konnte man eigentlich, im Gegensatz zu seinen jeweiligen Vorgängern im Amt, als gemäßigt und vernünftig bezeichnen. In seiner letzten Amtszeit vor vier Jahren hielt er eine netzpolitische Grundsatzrede, in der wir damals „unerwartet positive Punkte“ gefunden haben. Noch vor zwei Monaten erklärte er:

    Wenn zwei Drittel dessen, was Edward Snowden vorträgt oder was unter Berufung auf ihn als Quelle vorgetragen wird, stimmen, dann komme ich zu dem Schluss: Die USA handeln ohne Maß.

    Reise nach Washington

    Jetzt sind all diese schönen Worte Geschichte. Auf seiner aktuellen USA-Reise gab er dem MDR-Hörfunkbüro Washington ein Audio-Interview. Darin versucht er, das Versagen der Bundesregierung bei der Aufklärung des Spähskandals zu rechtfertigen. Ein paar Auszüge:

    Ich will gerne nochmal unterstreichen, dass unsere [deutsch-amerikanischen] Beziehungen wichtiger sind als das schwierige Thema NSA.

    Danke, das wir das geklärt haben. Während ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auch die deutsche Auslandsaufklärung als illegal bezeichnet, erklärt die Bundesregierung die Affäre weiterhin als beendet.

    Im Internet angekommen? Oder doch noch Neuland?

    Auf die Frage, ob man beim Thema Internet-Sicherheit nicht staatliche Übergriffe thematisieren muss, antwortete er:

    23. Mai 2014 26
  • : Verbraucherschutzminister und Bundesdatenschutzbeauftragte fordern EU-Datenschutzreform – Bundesregierung mauert weiter
    Verbraucherschutzminister und Bundesdatenschutzbeauftragte fordern EU-Datenschutzreform – Bundesregierung mauert weiter

    Der Druck auf die deutsche Bundesregierung, die Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung voranzutreiben und zu einer Einigung im EU-Ministerrat beizutragen, wächst. Neben EU-Justizkommissarin Viviane Reding (np.org berichtete) drängten in dieser Woche auch die Verbraucherschutzminister der Länder sowie die Bundesdatenschutzbeuaftragte Andrea Voßhoff auf eine baldige Verabschiedung.

    Nach der erfolgten ersten Lesung der Datenschutzreform im Europäischen Parlament sind die Mitgliedsstaaten am Zug. Ohne deren Einigung kann das europäische Gesetzgebungsverfahren, bei dem sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf eine Position einigen müssen, nicht fortgesetzt werden. Die deutsche Position ist dabei entscheidend für den Fortgang der Verhandlungen.

    Voßhoff und Maas: Es drängt

    Auf der 10. Verbraucherministerkonferenz der Länder sagte Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

    Wir brauchen endlich ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht mit klaren und verbraucherfreundlichen Regeln. Ich setze mich deshalb für die zügige Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein.

    Die Beauftragte der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sagte dem Nachrichtenmagazin Focus:

    Unabhängig vom jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs wäre es notwendig, bald eine europäische Datenschutzgrundverordnung zu verabschieden, weil der Datenschutz in der digitalen Welt dringend der Reform bedarf.

    Bundesregierung: Es braucht noch

    Jedoch sind weder Maas noch Voßhoff federführend für die Verhandlungen in Brüssel zuständig. Das alltägliche Verhandlungsgeschäft übernimmt eine Gruppe Beamter des Bundesinnenministeriums und auf der Ministerebene Thomas de Maizière (für Hintergründe vgl. diesen FAZ-Artikel). Und die Verhandler (und somit auch die offizielle Position Bundesregierung) sprechen eine andere Sprache als Voßhoff und Maas. So berichtete heise.de in dieser Woche vom 15. Euroforum-Datenschutzkongress, wo der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU), die Aufgabe hatte, das Wording der Bundesregierung zu präsentieren:

    18. Mai 2014
  • : Business first: Update zum Stand der EU-Datenschutzreform
    Business first: Update zum Stand der EU-Datenschutzreform

    Die Arbeiten am Großprojekt EU-Datenschutzreform gehen weiter. Nachdem das EU-Parlament sich im Oktober auf seine Position geeinigt hat, wartet Europa auf eine Einigung der Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat (np.org berichtete). In dieser Woche gab es mal wieder ein paar Neuigkeiten zu dem Thema, um das es verhältnismäßig still geworden ist. Substantiell scheint sich die Tendenz des Ministerrates zur Wirtschaftsfreundlichkeit zu bestätigen. Den Verhandlungsverlauf betreffend, gab es von deutscher Seite gleich mehrere – mehr oder minder glaubwürdige – Prioritätsbekundungen.

    Aktuelle Arbeitsdokumente der Ratspräsidentschaft: Reducing Burden for Business

    Heise hat einen Blick auf Arbeitsdokumente der griechischen Ratspräsidentschaft geworfen, die Statewatch veröffentlicht hat. In solchen Arbeitsdokumenten fasst die jeweilige Ratspräsidentschaft die Diskussionen der Arbeitsgruppen im Rat zusammen und macht eigene Vorschläge in diesem Sinne, um die Verhandlungen weiter voranzubringen. Auch wenn diese Papiere vor allem die Position der Präsidentschaft wiedergeben, sind sie zumindest ein Indikator für die Stimmung Ministerrat. Eine seltene Möglichkeit, ist doch der Rat – noch stärker als das Parlament – eine intransparente Blackbox.

    22. Februar 2014
  • : Vorratsdatenspeicherung am Freitag im Bundestag
    Vorratsdatenspeicherung am Freitag im Bundestag

    46208791Am Freitag wird im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung debattiert. Der Tagesordnungspunkt 18 befasst sich mit den Anträgen der Grünen und Linken, daher hier nochmal einen kurzen Überblick, was in Sachen VDS in der jüngsten Vergangenheit passiert ist.

    Die SPD hat seit Mitte letzten Jahres versucht, sich wahlkampfwirksam als Vorratsdatenspeicherungsgegner zu positionieren - durch Aussagen wie diese:

    Nach Prism und Tempora darf auch die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand mehr haben. Die Richtlinie muss grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden.

    20. Februar 2014 4