Wenn Unternehmen künftig verpflichtet werden, Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern, muss deren Sicherung gewährleistet sein. Das gilt auch, wenn die Handhabung der Vorratsdaten an Dienstleister ausgelagert wird. Wie sie das sicherstellen will, erklärt nun die Regierung. Parlament oder Öffentlichkeit sollen aber nicht informiert werden, falls es zu IT-Zwischenfällen kommt.