Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 26 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört, also jede Sekunde. Die Bundesnetzagentur verlangt jetzt, dass Anschlussinhaber einen Personalausweis vorlegen. Bei der Gesetzesänderung 2016 hatte das Innenministerium eine solche Überprüfung noch ausgeschlossen.