Als Teil der parlamentarischen Aufsicht der Geheimdienste veröffentlicht das Parlamentarische Kontrollgremium jedes Jahr einen Bericht über deren Überwachungsmaßnahmen nach Artikel 10-Gesetz. Im Februar wurde der aktuelle Bericht über das Jahr 2015 veröffentlicht.
Obwohl das Dokument aus nur zehn Seiten besteht, gab es außer einer Meldung auf bundestag.de keine nennenswerte Berichterstattung. Das liegt auch daran, dass die eigentlichen Neuigkeiten in einer Textwüste untergehen und nicht eingeordnet werden. Auf Basis der Arbeit von Jürgen Scheele haben wir die Zahlen extrahiert, aufbereitet (ODS, CSV) und visualisiert.
Dabei beschränken wir uns auf die so genannte „strategische Überwachung“ des BND, also nicht das Abhören konkreter Zielpersonen, sondern das Abschnorcheln ganzer Kommunikationsleitungen wie Glasfaser-Kabeln, um sie mit „Selektoren“ zu rastern.
Erfasst: 1.132 mal Terror, 832 mal Proliferation
Laut Bericht blieben im letzten Jahr 1.964 Kommunikations-Inhalte in der Rasterfahndung des BND hängen, die er abgespeichert und inhaltlich weiterverwendet hat. Davon fallen 1.132 in den Bereich „Internationaler Terrorismus“ – 892 Verkehrsdatensätze, 219 Telefonate, 17 SMS und vier E‑Mails. Im Bereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ waren es 761 E‑Mails, 50 Verkehrsdatensätze, 14 SMS und sieben Telefonate – insgesamt 832.
Eine Visualierung der letzten Jahre zeigt, dass diese knapp 2.000 „Verkehre“ verschwindend wenig sind im Vergleich zu den über 37 Millionen im Jahr 2010:
Damals hatte der BND zwei Ausreden für die hohen Zahlen: Einerseits war der Geheimdienst mit einem „sehr hohen Spam-Anteil“ überfordert. Andererseits war die Suche nach dem Wort „Bombe“ ein „großer Reinfall, weil das auch ‚Sexbombe’ getroffen hatte“.
Auch deshalb werden in einem zweiten Schritt die gespeicherten Mails und Telefonate von BND-Mitarbeitern gelesen und inhaltlich ausgewertet.
Relevant: 41 mal Terror, elf mal Proliferation
Letztes Jahr hat der BND 41 Telekommunikations-Verkehre bei Terror und elf TK-Verkehre bei Proliferation „als nachrichtendienstlich relevant eingestuft“. Das sind nicht mal drei Prozent der ausgewerteten Inhalte. Aus diesen 52 Kommunikations-Inhalten werden dann „Meldungen“ und Berichte erstellt, die Bundesregierung und andere „Abnehmer“ wie Ministerien zu lesen bekommen.
Das ist ein historischer Tiefstand und 30 Mal weniger als im Rekordjahr 2006:
Doch niemand wird ernsthaft annehmen, dass der BND mit seinen 6.500 Mitarbeitern und 833 Millionen Euro Jahresbudget nur eine E‑Mail pro Woche liest. Immerhin haben wir schriftlich, dass der Geheimdienst jeden Tag 220 Millionen Verbindungsdaten speichert und jeden Monat 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA übermittelt.
Der „Trick“ ist, dass sich dieser Bericht und die Zahlen darin nur auf Überwachungsmaßnahmen nach Artikel 10-Gesetz beschränken. Das ist nur ein winziger Bruchteil, nämlich nur die, die in Artikel 10 des Grundgesetzes eingreifen. Da die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis nur für Deutsche gelten, betrifft diese Statistik nur Fälle, in denen der Auslandsgeheimdienst Inländer abhört.
Zumindest theoretisch. In der Praxis hat der BND die von der G‑10-Kommission genehmigten G‑10-Anordnungen auch verwendet, um einen „Generalzugriff“ auf Internet-Knoten in Deutschland zu erschleichen. Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss kam ans Licht, dass der BND solche eng begrenzten Genehmigungen zum Abhören weniger Deutscher als „Türöffner“ missbraucht hat, um stattdessen massenhaft „Routineverkehr“ von Ausländern abzuhören. Die zuständige G‑10-Kommission klagte dagegen, der ehemalige Vorsitzende bezeichnete die Trickserei des BND als „in höchstem Maße unredlich“.
Mit dem neuen BND-Gesetz der Großen Koalition darf der BND ganz legal Internet-Knoten in Deutschland abhören, damit braucht er den Umweg über das Artikel 10-Gesetz nicht mehr. Diese Überwachungsmaßnahmen im Inland tauchen auch nicht mehr in der jährlichen Statistik auf. Genau wie alles andere, was der BND im Ausland oder mit der Kommunikation von Ausländern tut.
