Report: Telekommunikationsüberwachung in der Schweiz rückläufig

Während die technischen Möglichkeiten und die Befugnisse für Überwachung in der Schweiz ständig erweitert werden, geht die Zahl der statistisch erfassten Überwachung zurück. Das geht aus dem jährlichen Bericht der Digitalen Gesellschaft Schweiz hervor.

In der Schweiz ist die Zahl der statistisch erfassten Überwachungsmaßnahmen im dritten Jahr in Folge zurückgegangen. Insgesamt wurden 12.987 Überwachungsmaßnahmen angeordnet, im Jahr 2013 waren es noch mehr als 16.000 gewesen. Auf längere Sicht verbleibt die Überwachung aber auf hohem Niveau: Heute werden etwa drei mal mehr Überwachungen angeordnet als noch im Jahr 1998. Zu den Überwachungsmaßnahmen kommen noch einmal 202.052 so genannte „Einfache Anfragen“ hinzu, bei denen Bestandsdaten (wem gehört die IP-Adresse oder Telefonnummer zu einem gewissen Zeitpunkt) abgefragt wurden.

Am Häufigsten werden Überwachungsmaßnahmen für Betäubungsmitteldelikte (28,5 %) und Vermögensdelikte (22,4 %) angeordnet. Die in der Überwachungsdiskussion immer als Argumente dienenden Themen Terrorismus (2,6 %), Organisierte Kriminalität (1,3 %) und Pädokriminalität (0,5 %) nehmen nur einen kleinen Anteil bei der Schweizer Telekommunikationsüberwachung ein. Am Meisten überwacht wird im Kanton Genf mit 28 Überwachten auf 10.000  Menschen, im Schweizer Durchschnitt sind es lediglich 10. Bei der Überwachung von einer Person werden aber viel mehr Personen mitüberwacht.

Mehr Möglichkeiten für Ermittler trotz Rückgang der Überwachung

Die Zahlen gehen aus dem Swiss Lawful Interception Report hervor, den die Digitale Gesellschaft Schweiz bereits zum vierten Mal heraus gibt. Der Report beleuchtet die Überwachungsmaßnahmen der Kantone und des Bundes im Detail und erweitert die amtlichen Statistiken mit weiteren Daten. Wird eine Überwachung durchgeführt, so ist eine Rechtsgrundlage notwendig, zumeist steht ein Straftatbestand juristisch hinter einer Überwachung. Diese Straftatbestände werden im Report in Gruppen zusammengefasst, um so den Fokus einer Strafverfolgungsbehörde nachzuvollziehen. Das Bundesgesetz, betreffend der Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), wurde 2016 komplett revidiert. Die Möglichkeiten zur Überwachung wurden beispielsweise durch ISMI-Catchern und Staatstrojanern erweitert. Der Report ist allerdings noch auf Grundlage der alten Gesetzgebung erstellt und als PDF und als Visualisierung erhältlich.

Dem Rückgang der Telekommunikationsüberwachung steht mit dem BÜPF ein Ausbau von Überwachungsmaßnahmen und mit dem Nachrichtendienstgesetz ein Ausbau von Geheimdienstbefugnissen in der Schweiz entgegen. Zudem ist eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung im Schweizer Recht verankert, gegen die die Digitale Gesellschaft Schweiz auf dem Gerichtsweg vorgeht.

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