Viele kommunale Akteure befürchten , dass die Bereitstellung von Daten nicht mehr finanzieren können, wenn sie ihren Datenschatz nicht monetarisieren dürfen. Aber genau das regelt das Datennutzungsgesetz aus dem Jahr 2021. Warum die Debatte um die Veräußerbarkeit von Verwaltungsdaten falsch geführt wird, zeigt Stefan Kaufmann in dieser Kolumne auf.