Es sind fast philosophische Fragen, die die geplante Novelle des Bundeswaldgesetzes aufwirft. Was ist ein Wanderweg? Wer darf neue Wege mit dem Smartphone anlegen? Und bilden Karten-Anwendungen einfach nur die Realität ab oder schaffen sie eine neue?
Seit über einer Woche sorgt ein durchgesickerter Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Aufregung. Zuerst darüber berichtet hatte das Branchenmagazin forstpraxis.de, seitdem zieht der scheinbar obskure Gesetzentwurf jedoch weite Kreise.
Stehen wir vor dem „Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?“, fragt etwa das Fachmedium mtb-news. Anderswo drohen Waldbauern mit Protesten, auch wenn ihnen anderes an dem Entwurf missfällt als den radbegeisterten Sportler:innen. Und im Forum des freien Geodaten-Projekts OpenStreetMap (OSM) zerbrechen sich die Nutzer:innen die Köpfe, ob und in welcher Form ihnen das gesetzliche Vorhaben Steine in den Weg legen wird – und sie bestimmte Routen künftig nicht mehr kartographieren und der Allgemeinheit frei zur Verfügung stellen können.
Gesetzentwurf verunsichert Community
„Wenn es nach dem Wortlaut des Entwurfs geht, dann sind wir definitiv betroffen“, sagt Roland Ramthun von OSM. Konkret geht es um Paragraf 33. Demnach soll das „Anlegen oder Eröffnen von neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren im Wald durch Dritte“ nur mit Zustimmung der Waldbesitzer:innen zulässig sein. Zudem sollen Behörden die „erstmalige Ausweisung und Markierung“ bestimmter Pfade „auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesener Wanderwege“ genehmigen müssen. Und schließlich folgt Absatz drei:
Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Was diese Passage genau bedeutet, bleibt vorerst Auslegungssache. Im schlimmsten Fall könnte sie aber drastische Auswirkungen haben: „Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden“, sagte etwa Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike zu Heise Online.
Etwas vorsichtiger gibt sich Jochen Topf vom Verein FOSSGIS, dem deutschen Ableger des OSM-Projekts („Local Chapter“). Gleichwohl weist er darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen „doch sehr weit zu gehen“ scheinen. „Sie sind unseres Erachtens unklar formuliert, für eine Einschätzung, wie sich das auf OSM auswirkt, ist es daher noch zu früh“, sagt Topf.
Der Verein werde sich nun weiter intern und mit anderen Organisationen abstimmen und dann das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, so Topf. Laut dem Landwirtschaftsministerium befindet sich der Gesetzentwurf ohnehin noch in einem frühen Stadium, Gespräche auch mit Plattformanbietern soll es im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung geben.
Wandern mit Internet-Empfehlungen
Wer sich in den anstehenden Verhandlungen durchsetzen wird, bleibt derweil offen. Immerhin geht es in der umfassenden Novelle des fast 50 Jahre alten Bundeswaldgesetzes zu einem guten Teil um Naturschutz – und auch um die Interessen von Waldbesitzer:innen, denen informelle Trampelpfade auf ihren Grundstücken mitunter ein Dorn im Auge sind.
Denn das Problem, das das Gesetz offenbar adressieren soll, ist real: Immer wieder schicken Kartenanwendungen ihre Nutzer:innen auf illegale Wanderwege, etwa durch Naturschutzgebiete, oder gar auf gefährliche Routen.
Wohl nicht umsonst hat forstpraxis.de den betreffenden Abschnitt im Entwurf „Komoot-Paragrafen“ getauft. Die gleichnamige Navigations-App ist ein beliebtes Hilfsmittel für Wanderungen, Radtouren und sonstige Outdoor-Aktivitäten. Weite Teile des Datenmaterials stammen aus dem OSM-Projekt, die Routen erstellen der Anbieter und die Nutzer:innen allerdings selbst.
„Uns als OSM ist bewusst, dass immer wieder Konflikte zwischen Waldbesitzern und Naturparks auf der einen Seite und Waldbesuchern auf der anderen Seite gab und gibt und dass OSM-basierte Karten und Apps dabei eine Rolle spielen“, sagt Jochen Topf. Dazu soll es schon auf diversen Ebenen Gespräche gegeben haben, die „aus unserer Sicht sehr einvernehmlich und lösungsorientiert geführt wurden“, so der OSM-Verantwortliche.
Metadaten sollen Abbildung verbessern
Grundsätzlich würden OSM-Nutzer:innen die Realität erfassen, wie sie sie „draußen“ wahrnehmen, erklärt Topf. Ein Weg sei erstmal ein Weg, ob es ihn nun offiziell gibt oder ob es nur ein Trampelpfad ist, der vielleicht nicht auf den ersten Blick als solcher erkennbar ist. Das spiele aber keine Rolle, so Topf, denn bereits existierende Wege sollte man auch in Karten eintragen dürfen. Ein solches Verbot würde es in Deutschland nicht einmal für sicherheitsrelevante Einrichtungen geben, sagt Topf.
Zudem ist es mit dem Eintragen einer neuen Route meist nicht getan. Oft fügen OSM-Nutzer:innen weitere Attribute hinzu, etwa die Bodenbeschaffenheit oder einen Hinweis, dass ein Weg gesperrt wäre. „Bei vielen Konfliktfällen, die wir in den letzten Jahren gesehen haben, ging es darum, dass solche Zusatzattribute entweder noch nicht erfasst wurden oder zwar erfasst waren, aber beim Anbieter einer Karte oder einer Navi-App dieses Attribut nicht ausgewertet wurde“, sagt Topf.
Es gebe immer wieder Abstimmungsbedarf zwischen der OSM-Community und den Datennutzern, so Topf, ohne konkrete Anwendungen zu nennen. Schon allein, weil sich OSM immer weiterentwickle und neue Anforderungen aufgenommen werden müssten. Zum Beispiel sei derzeit noch nicht so klar, wie mit vorübergehenden Sperrungen umzugehen ist.
Komoot will raus aus der Schusslinie
Komoot wiederum verweist darauf, die auf OSM verzeichneten Wege wöchentlich über die OSM-API zu importieren beziehungsweise zu aktualisieren. „Dabei greifen wir in großem Umfang auf OSM-Attribute zu und interpretieren diese“, sagt eine Sprecherin des Unternehmens. Neben Informationen zu Wegtypen oder Wegbeschaffenheiten würden dabei auch Informationen zu Schutzzonen, Verboten oder Sperrungen aus OSM übernommen.
Die sportspezifischen Routen erstellt Komoot hingegen selbst. Laut Sprecherin zieht das Unternehmen dazu die aus OpenStreetMap ausgelesenen Informationen heran, hinzu kommen von Nutzer:innen erstellte Highlights. „Dabei werden Routen prinzipiell nur auf dem existierenden Wegenetz geplant, wobei wir neben Wegtypen, Untergründen oder Beschaffenheiten auch Naturschutzgebiete, Wegsperrungen, Privatwege sowie die technische Schwierigkeit von Wegen nach SAC Wanderskala und weitere Beschränkungen berücksichtigen“, beteuert die Sprecherin.
Zu dem geleakten Entwurf will sich Komoot jedenfalls nicht äußern. Die Hoffnung liegt nun auf dem weiteren Gesetzgebungsprozess und den angekündigten Gesprächen. „Dass die Umsetzung von einem Entwurf zu einem Gesetz geschieht, ohne dass wichtige Stakeholder in diesen Prozess und Dialog involviert sind, wäre sehr unüblich“, sagt die Komoot-Sprecherin.
