NSA
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: Jung und Naiv LIVE zum NSA-Überwachungsskandal
: Jung und Naiv LIVE zum NSA-Überwachungsskandal Andre Meister war gestern beim Jugendsender Joiz, um moderiert von Tilo Jung, mit den beiden Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz und Martina Renner über den NSA-Überwachungsskandal zu diskutieren. Die Stunde Diskussion gibt es als Video bei joiz.de.
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: Logbuch Netzpolitik: Außerhalb des offiziellen Luftraums
: Logbuch Netzpolitik: Außerhalb des offiziellen Luftraums Andre Meister war beim Logbuch Netzpolitik zu Gast und hat mit Tim Pritlove u.a. über den NSA-Untersuchungsausschuss und Demo-Rituale gesprochen: Außerhalb des offiziellen Luftraums.
Außerdem sprechen wir viel über weitere NSA-Erkenntnisse und zukünftige, vergangene und nicht mehr stattfindende Demonstrationen und die Zukunft des netzpolitischen Aktivismus.
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: Adler, Falke, Habicht, Rabe, Eule – Wachvögel der NSA fangen möglicherweise auch in Deutschland Post ab
: Adler, Falke, Habicht, Rabe, Eule – Wachvögel der NSA fangen möglicherweise auch in Deutschland Post ab Parallel zur Premiere von Citizenfour, der Snowden-Dokumentation von Laura Portrais, hat The Intercept neue Enthüllungen aus dem Snowdenfundus publiziert.
Im Programm „Sentry Eagle“ – Wachadler – wird die Geheimhaltungshierarchie der US-Geheimdienstbehörde dargelegt. Man erfährt, dass „Top Secret“ nicht immer das gleiche sein muss. Es besteht eine weitere Stufe, die Informationsweitergabe noch weiter auf die Kreise von NSA und Central Security Service (CSS) und beschränkt und in Teilprojekten von Sentry Eagle beschrieben. Am Beispiel von „Sentry Raven“, einem Teilprogramm zum Knacken von Verschlüsselung, ist etwa eine offizielle Information, dass die NSA fremde Verschlüsselungen knackt. Nur noch für den Dienstgebrauch ist die Tatsache, dass sie dabei mit den Five Eyes zusammen arbeitet. Streng geheim wären in nächster Instanz die Informationen, die aus dem Brechen der Verschlüsselung hervorgegangen sind. Noch geheimer ist nur, wo die kryptographischen Schwächen lagen, die das Brechen ermöglicht haben und welche Bemühungen die NSA konkret in das Knacken von Code und Supercomputer steckt.
Andere Teilprogramme von Sentry Eagle sind „Sentry Hawk“ zum Ausspähen von Computernetzwerken und „Sentry Falcon“ zur Verteidigung ebenjeber, „Sentry Condor“ beschreibt Angriffe auf solche. „Sentry Osprey“ dreht sich um Kooperationen der NSA, etwa mit CIA und FBI und „Sentry Owl“ mit privaten Unternehmen.
Konkreter wird es in einem „Classification Guide“ für das TAREX-Programm. Er geht auf konkrete Operationen und ihre Geheimhaltungsbedürftigkeit ein. Und so enthüllt er auch, dass die NSA nicht nur wie seit Mai bekannt in den USA Spezialeinheiten damit beschäftigt, Postpakete zu öffnen und Netzwerktechnik mit Spähtechnik zu präparieren. Zu den Gebieten, in denen TAREX – kurz für TARget EXploitation – durchgeführt wird, werden außerdem konkret Südkorea, Deutschland und Peking genannt – allesamt Standorte, die stark an der Produktion von Netzwerk- und Kommunikationstechnik beteiligt sind. Wie genau TAREX funktioniert, wie viele Leute an den Operationen beteiligt sind und ob diese mit dem Wissen von Postunternehmen und ähnlichen Beteiligten ablaufen, geht aus den Dokumenten nicht hervor.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Der BND speichert Verbindungsdaten über fünf Ebenen
: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Der BND speichert Verbindungsdaten über fünf Ebenen Jetzt beginnt die 16. Sitzung des Untersuchungsausschusses zur weltweiten Totalüberwachung („NSA-Untersuchungsausschuss“) im Deutschen Bundestag. Zum sechsten Mal gibt es eine öffentliche Anhörung. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.
Die Zeugen diesmal sind „Frau RDn Dr. F.“ sowie „A. F.“, beide vom Bundesnachrichtendienst. Wie beim letzten Mal werden die Zeugen nur mit Initialen genannt und nur ein Teil der Anhörung ist öffentlich. Wie wir hören, ähnelt auch die Aussagegenehmigung der von letztem Mal, die mehr Verbote als Genehmigungen enthält und eher die Beschreibung „Nichtaussagegenehmigung“ verdient. Zudem ist wieder der bekannte Anwalt Johannes „Jonny“ Eisenberg als Rechtbeistand für die BND-Mitarbeiter dabei.
Gliederung
- Gliederung
- Disclaimer
- Verschiebung und Pressestatements
- Zeugin 1: Regierungsdirektorin Dr. H. F., Bundesnachrichtendienst
- Fragerunde: Sensburg, Vorsitzender
- Fragerunde 1: Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
- Fragerunde 2: CDU , Die Linke, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD
- Fragerunde 3: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU
- Fragerunde 4: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD
- Fragerunde 5: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD
- Fragerunde 6: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen,
- Fragerunde 7: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen
- Ende
Disclaimer
Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Update: Auf WikiLeaks gibt’s auch das offizielle stenografische Protokoll als HTML und PDF.
Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Verschiebung und Pressestatements
13:30: Statt 12 Uhr, wie angesetzt, soll es nun erst 14:30 losgehen. Vorher war die nicht-öffentliche, interne Sitzung des Ausschusses. Jetzt geben die Obleute Medien-Statements ab, danach namentliche Abstimmung im Plenum.
Kiesewetter (CDU): Einen Livestream braucht es nicht, es wird ja live getwittert und gebloggt.
Sensburg (Vorsitzender): Sachverständige dürfen entscheiden, ob sie gestreamt werden wollen. Zeugen werden standardmäßig nicht gestreamt, kann im Einzelfall anders entschieden werden, auf Antrag.
Die journalistische Leistung ihrer Berichterstattung ist exzellent. Sie unterstützen uns umfangreich, dafür danke ich ihnen herzlich.
13:45: Pause.
15:00: Es geht weiter. Ich habe einen eigenen Polizisten hinter mir sitzen, dessen Aufgabe es ist, mich zu beobachten. Laut Eigenauskunft ist sein Name Herr Meyer und seine Dienstnummer 122. Was soll das? Vor der Pause hatte Herr Sensburg noch unsere Leistung gelobt.
Einleitung: Patrick Sensburg, Vorsitzender
$Begrüßung
Zeugin 1: Regierungsdirektorin Dr. H. F., Bundesnachrichtendienst
$Begrüßung
Mein Name ist H. F. Ich bin Volljuristin und seit neun Jahren beim BND. Seit zweieinhalb Jahren bin ich behördliche Datenschutzbeauftragte. Bin dem Präsidenten direkt unterstellt und weisungsfrei.
§ 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz. Meine Aufgabe ist Mitarbeiterschulung und Überwachung der Einhaltung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben. Rechtliche Prüfung und Bewertung von G‑10-Angelegenheiten ist nicht meine Aufgabe. Das macht ein anderes Referat.
Habe ein umfangreiches Schulungsprogramm entwickelt. Schulung für Mitarbeiter wurde dieses Jahr erstmals mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemeinsam entwickelt/gemacht.
Ich mache regelmäßige Datenschutzkontrollen in unterschiedlichen Bereichen, Themen und Datenbanken. In den nächsten Monaten gibt es einen zweiten Datenschutz-Juristen.
Ein Schwerpunkt meiner Beratung ist aktuell bei der Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA). Thema Datenschutz ist hier nicht in allen Bereichen in erforderlichem Maße präsent. Daher neues Projekt: „Datenlandschaft Abteilung Technische Aufklärung“.
Nicht für alle Datenbanken in Abteilung TA wurde förmliches Dateianordnungsverfahren durchgeführt, was BDSG aber erfordert. Dateizweck, Art der Daten, Personenkreis und Zugangsberechtigung sind zu testen. Prüfung muss durchgeführt werden. Bedarf dann Zustimmung des Bundeskanzleramts.
In zwei Fällen wurde das nicht durchgeführt. Das habe ich unmittelbar eingeleitet. In einem Fall sind wir in Debatte mit Bundeskanzleramt und BfDI. Im anderen Fall gibt es derzeit erst die interne BND-Abstimmung, danach weiteres Verfahren mit Kanzleramt und BfDI.
Wenn ich weitere Datenbanken entdecke, die das nicht gemacht haben, werde ich das Verfahren auch einleiten.
[…]
BND-Präsident hat entschieden, dass es sich bei Datenerhebung in Bad Aibling nicht um Erhebung im Rahmen des BND-Gesetzes handelt. Ausschließlich ausländisch, keine Datenerhebung im Inland. Daher kein BND-Gesetz in Deutschland. In Bad Aibling werden ausländische Satelliten(Afghanistan, Pakistan) abgehört, also Ausland. BND-Gesetz findet da keine Anwendung.
Ich habe eine andere Rechtsauffassung. Ich habe nur eine Beratungsfunktion. Die Leitung muss mir nicht folgen.
Auch wenn das BND-Gesetz in Bad Aibling nicht gilt, agiert der BND aber nicht im rechtsfreien Raum. Schutz der Menschenwürde und Willkürverbot und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotzdem. Alle in Datenbanken gespeicherten Informationen werden gleich behandelt.
Leitung sagt: „Erhebung in Bad Aibling und Nutzung der Daten sind außerhalb des BND-Gesetzes.“ Das wurde auch BfDI-Mitarbeitern beim Kontrollbesuch so gesagt. BfDI hat auch Aufklärer in Abteilung TA besucht. Auch XKeyscore wurde vorgeführt. Auch Filter (G‑10-Information-Ausfilterung) wurde gezeigt. Auskunftsersuchen des BfDI wurde in vollem Umfang entsprochen. Danach schriftliche Antwort auf Nachfragen. Keine Fragen der BfDI unbeantwortet.
BND hat zu keinen Zeitpunkt gegen Willen der BfDI Unterlagen zum Kontrollbesuch zurückgehalten (wie Zeit Online berichtet hat).
[Anmerkung: Jetzt kam Harald Georgii, Leiter des Ausschuss-Sekretariats zu mir. Ich werde nicht überwacht. Die Polizei achtet nur darauf, dass niemand filmt und streamt. Ich: „Aber er ist ja bei mir.“ Antwort: „Ihr Name ist halt bekannt.“]
[…]
Ich bitte um Verständnis, das ich nicht alle Fragen öffentlich beantworten darf.
Fragerunde: Sensburg, Vorsitzender
Sensburg: Frau Doktor F. Sie haben in Jura promoviert?
F.: Ja.
Sensburg: Thema Datenschutz?
F.: Nein, leider nicht.
Sensburg: Seit zweieinhalb Jahren in Pullach?
F.: Nein, Berlin
Sensburg: Was sind ihre technische Fähigkeiten? Haben sie Schulungen bekommen?
F.: Bin Juristin, damit technisch nicht vorgebildet. Lasse mir Datenbanken vorführen und Berichte anfertigen. Bin kein Informatikerin. Habe eine Technikerin im Team. Technische Aussagen muss ich glauben, kann ich nicht überprüfen.
Sensburg: Technikerin?
F.: Sachbearbeiterin.
Sensburg: Welche Datenbanken haben sie sich zeigen lassen?
F.: Hier nur Abteilung TA. Sehe ständig Datenbanken neu. Immer, wenn neue konzipiert werden. Wenn ich ordnungsgemäß eingebunden werden, dann schon in Konzeptions-Stadium.
Sensburg: Wenn?
F.: In mindestens zwei Fällen fand diese Einbindung nicht ordnungsgemäß statt. Könnte lange Liste an Datenbanken aufzählen. Kenne INBE (Inhaltliche Bearbeitung) und VERAS (Verkehrsananlysesystem), PBDB (Personenbezogene Datenbestände), mehrere kleine Anwendungen, hier nicht interessant.
Sensburg: Doch.
F.: E‑Mail-Zugangsdatenbank. Alle Datenbanken.
Sensburg: Wie funktioniert die Überprüfung?
F.: Ich bekomme eine „Anmeldung“ als Auftrag, Formular von meinem Bereich. Name der Datei, Zweck, welche Personen sollen gespeichert werden, wer soll Zugriff haben, Löschungsüberprüfungsmeschanismen implementiert, Schnittstellen zu anderen, Übermittlungen, Protokollierung. Wie fügt sich die DB in das Arbeitsprozedere der Abteilung ein. Das schriftlich, werte ich aus. Rückfragen. Ein, zweimal hin und her. Dann Inaugenscheinnahme. Lasse mir die Datenbank vorführen mit Dummy-Testdatensatz. Technischer Terminus ist „Datenschutzvorabkontrolle“.
Sensburg: Gibt es Fälle ohne Überprüfung?
F.: Ja, Datenbanken INBE und VERAS. Im Moment werden zwei weitere, kleine Datenbanken in Abteilung TA überprüft. Wahrscheinlich habe ich die auch noch nicht gesehen.
Sensburg: Warum?
F.: Keine Ahnung, war vor meiner Zeit. Ich vermute Unkenntnis.
Sensburg: Seit wann gibt es ihr Formular?
F.: Schon lange, ist nicht von mir.
Sensburg: Schulungen. Was noch, Rundmails?
F.: Gibt Mitteilungen, aber Schulungen besser geeignet. Will doppeltes Netz schaffen. Nicht nur Bedarfsträger, sondern auch technische Abteilung, die für Konzeption zuständig ist. Schulungen. Checkliste.
Sensburg: Was ist, wenn Software geupdated wird, wie XKeyscore?
F.: Ich kontrolliere das.
Sensburg: Wie viele Datenbanken hat der BND im Einsatz? 10? 100? 10.000?
F.: Um Gottes willen. Wir haben 25 Auftragsdatenbanken. Bei zwei gibt es Verfahren, zwei kommen eventuell noch dazu. Eventuell noch eine andere in anderer Abteilung (außerhalb TA.)
Sensburg: 25?
F.: Auftragsdatenbanken.
Sensburg: Was ist mit Zusammenführung/Verknüpfung existierender Datenbanken? Welche Probleme entstehen?
F.: Nur in wenigen Fällen gab es bei Zusammenführung Neues. Z.B.: Eine Datenbank zu Migration/Schleusung wurde zusammengeführt mit Proliferation.
Sensburg: Ich will nicht zu viel zu taktischem Fragen. Bremsen sie mich. Lagern die alle in Pullach? Welche Standorte haben die? Gibt es zentrale Server oder gespiegelte an Standorten.
F.: Da muss ich rückfragen.
Wolff, Bundeskanzleramt: Ich sehe zwei Probleme mit dieser Frage: Zusammenhang Untersuchungsgegenstand. Und Taktik.
Sensburg: Was wird in Bad Aibling erfasst?
F.: In Bad Aibling werden Daten von Satellitenerfassungsstellen erfasst. Nach G‑10-Filter in Systeme eingespeist. In welche Datenbanken die einlaufen,richtet sich nach Art der Informationen. Hier weiß ich die Methodik nicht. Metadaten aus Leitungen: VERAS. Inhaltsdaten: INBE.
Sensburg: Auch Daten deutscher Staatsbürger?
F.: INBE auch Deutsche Staatsbürger, ja.
Sensburg: Sie sind dafür aber nicht der richtige Ansprechpartner?
F.: Ja.
Sensburg: Wo findet nach ihrer Meinung die Datenerhebung bei Satelliten statt?
F.: Meine Rechtsauffassung: das ist in Bad Aibling, daher im Geltungsbereich des BND-Gesetzes. Sieht die Leitung aber nicht so.
Sensburg: Wo ist der juristische Dissens?
F.: Frage ist: ist Datenerhebung in Bad Aibling im Geltungsbereich des BND-Gesetzes?
Sensburg: Wie ist da die herrschende Meinung bei Fachpersonen?
F.: Das ist wohl in erster Linie im BND. Da bin ich überstimmt wurden.
[…]
Sensburg: In Bad Aibling werden auch Daten Deutscher erhoben. Also auch ggf. deutsche Kommunikation. Der letzte Zeuge sagte: nur ausländische Kommunikation wird erfasst. Funktionsweise G‑10-Filter?
F.: Bin ich kein Experte. Mehrstufiger Filterprozess. Es gibt nicht den Filter, Filter ist bei E‑Mail anders als bei Telefonie. Richtet sich auch nach Erfassungsstrang, also Satellit ist anders als Kabel.
Sensburg: Wenn ich in Afghanistan von einer Mail mit .de sende, wird die herausgefiltert?
F.: Meines Erachtens ja.
Wolff, Bundeskanzleramt: Das ist zu konkret für die Öffentlichkeit.
Sensburg: Wie war Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten?
F.: War kein Thema bei dir. Ich war zuständig für Erhebung.
Sensburg: Weitergabe wäre ein Thema?
F.: Ja.
Sensburg: Bisher gab es keine Weitergabe?
F.: Wurde nicht an meinen Themenbereich herangetragen. Ist ja ein neues Thema, Novum.
Sensburg: Wenn das BND-Gesetz in Bad Aibling nicht gilt, gilt dann das BDSG?
F.: Ja.
Sensburg: Der Präsident sagt nicht, dass das ganze BND-Gesetz nicht gilt, sondern nur § 2 ff. BND-Gesetz (Befugnisse) gelten nicht. Spezialgesetzliche Regelungen gehen vor BDSG und verdrängen es.
Sensburg: Strategische Fernmeldeaufklärung. Rohdatengewinnung. DE-CIX. Wurden solche Daten gewonnen?
F.: Habe ich nichts zu sagen. Bin ich nicht eingebunden worden, war deutlich vor meiner Zeit.
Sensburg: Was sagt ihnen „Operation Eikonal“?
F.: Das von der Presse. War ich nicht eingebunden. Mir wurde gesagt, das Pressedarstellung falsch ist, weil keine G‑10-Daten weitergegeben wurden.
Sensburg: Wenn der BND Daten speichert ist Thema, Weitergabe ist Thema, wie gewährleisten sie ordnungsgemäße Weitergabe?
F.: Unterschiedliche Arten der Weitergabe: Inland, Ausland, Privatwirtschaft. Klare gesetzliche Regelungen. Gibt es umfangreiche Schulungen durch das Justiziariat.
Fragerunde 1: Die Linke
Martina Renner: Waren sie auch mal bei technischer Aufklärung?
F.: Nein, zu keinem Zeitpunkt.
Renner: Welche Rechtsfolge hat fehlende Anordnung für diese Dateien?
F.: Formaler Verstoß gegen § 6 BDSG (Rechte des Betroffenen).
Renner: Müssen dann erhobene Daten gelöscht werden?
F.: Nein, war nur formelle Nichteinhaltung. Habe mir die Dateien nach Bekanntwerden vorführen lassen. Sehen ganz gut aus.
Renner: VERAS?
F.: INBE.
Renner: In sehr hohem Fall entsprochen. Wo nicht?
F.: Protokollierung. Dauer von Protokolldaten. Keine klare Regelung. Gewartet bis Speicher voll lief. So nach 12–15 Monaten. Klingt schlimm, ist aber in anderen 12–24 Monate. Jetzt 24 Monate.
Renner: Umfang INBE pro Zeiteinheit?
F.: Kann ich nicht sagen.
Renner: Prüfen sie das nicht?
F.: Ich prüfe ab einem personenbezogenen Datum. Ob 10 oder 30.000 ist egal.
Renner: Bei Zweck spielt das aber eine Rolle.
F.: Zweck regelt Ziel der Datenbank.
Renner: Aber Verhältnismäßigkeit spielt doch Rolle. Also wie viel?
F.: Verhältnismäßigkeit war in anderem Zusammenhang. Nicht Zweck. Das muss insgesamt sein.
Renner: Für uns ist das aber relevant. Das ist mir überlassen.- Welche Datenmengen?
F.: Mehrere hunderttausend Daten insgesamt aktueller Bestand.
Renner: Ist INBE Nachfolger von MIRA4?
F.: Ja.
Renner: Und VERAS?
F.: Weiß ich nicht genau, wahrscheinlich mehr als INBE.
Renner: Eine Million, 10 Million?
F.: Weiß ich nicht.
Renner: VERAS fügt Kontakte zu erhobenen Daten hinzu?
F.: Datenbank, in der hauptsächlich Metadaten gespeichert aus leitungsgebundener Kommunikation gespeichert werden. Ziel ist Kommunikationsnetzwerk.
Renner: Millionen Daten. Aber nicht Millionen Terroristen. Ist das datenschutzrechtlich problematisch? (VERAS) Zweit- und Drittkontakte.
F.: Ich hoffe, dass es keine Millionen Terroristen in Deutschland gibt. Große Anzahl ist aber, weil es Daten aus der ganzen Welt sind. Daten-XX-Verfahren ist in frühem Bereich, das ist einer der Knackpunkte. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung (unzulässig) oder mit konkretem Anlass (zulässig). Das ist die Frage.
Sensburg: Neue Fragerunde.
Konstantin von Notz: Definitionen klären.
Sensburg: Was ist ein „Datum“? Handynummern? Kommunikationsvorgänge.
F.: § 3 Abs. 1 BDSG: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“
Fragerunde 1: SPD
Christian Flisek: Sind Metadaten personenbezogenen Daten?
F.: Das ist noch nicht geklärt. Diskutieren wir noch. Telefonnummern Deutscher sind personenbezogen. Bei Ausland ist das noch unklar. In Deutschland kann ich mit Bestandsdatenabfrage Telefonnummer zuordnen. Im Ausland (Afghanistan, Pakistan) geht das nicht automatisch. Manche Telefonnummern sind auch nicht nr von Einzelperson, sondern Clan. Daher diskutieren wir das gerade. Spielt aber für Metadaten in VERAS keine Rolle. Sobald ein personenbezogenes Datum in der Datenbank ist, muss die ganze Datenbank unter dieses rechtliche Modell. Die Daten werden gleich behandelt. Also keine Auswirkungen für VERAS.
Flisek: Wie ist da ihre Einschätzung und die des Hauses?
F.: Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, wird intensiv geführt.
Flisek: Und ihre Meinung?
F.: Kommt auf den Einzelfall an. Kann so oder so sein. Kann das nur mit Einzelfallprüfung feststellen.
Flisek: Das Argument mit afghanischem Clan halte ich juristisch nicht für konsistent. Wenn das mit verhältnismäßigen Aufwand personenbeziehbar ist, dann wird man das auch machen, wenn man das will. Also kann man die Personenbeziehbarkeit herstellen.
[…]
Flisek: Wie bewerten sie, möglichst viele Daten von Wert zu erheben? Sind sie Einzelkämpferin? Oder ist das kooperativ? Tauschen sie sich aus?
F.: Wir hatten jährlichen Erfahrungsaustausch zwischen Datenschutzbeauftragten von Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD) und BND. War eingeschlafen, hatte ich im November gemacht. Hatte gehofft, dieses Jahr laden die anderen mal ein, steht aber noch aus.
Flisek: Denken sie, dass ihre Antwort ernst genommen wird?
F.: Schon. War nicht immer so ist ein Prozess.
Flisek: Sind Mitarbeiter an sie herangetreten mit Bedenken?
F.: Gibt es immer mal wieder. Ist aber kein Massenphänomen. Meistens ist das, wenn mit Mitarbeiter-Daten nicht richtig umgegangen wird.
Flisek: Hat sich ihre Arbeit seit Snowden geändert? Höhere Sensibilisierung? Grundsätzliche Aufarbeitung?
F.: Habe ja das Projekt „Datenlandschaft Abteilung TA“ eingeleitet. Erst auf zwei Jahre angelegt, ein Jahr hinter uns. Gehe davon aus, das es verlängert wird. Hat einen anderen Wert als vor 10 Jahren.
Flisek: Äußert sich das auch mit personellen Ressourcen?
F.: Wollte Anfang des Jahres mehr Personal. „Geht nicht mehr, dringend.“ Ist bewilligt worden, aber noch nicht besetzt.
Flisek: Rechtsgrundlage für Bad Aibling diskutiert? Wie finden Diskussionen mit Präsident statt?
F.: Erster Teil: Spätsommer letzten Jahres. Nach unterschiedlichen Auffassungen, Gespräch mit Präsident. Jeder ist bei seiner Auffassung geblieben. Habe immer wieder Kontakt mit Präsident, in erster Linie schriftlich. Art des Kontakts hängt von Wichtigkeit des Themas ab. Wenn ich ihn direkt sprechen will, bekomme ich unmittelbar einen Termin.
Flisek: Frage ist aber nicht nur Bad Aibling, sondern auch andere?
F.: Ja.
Flisek: Ist ja kein sportlicher juristischer Diskurs, weil wir gerne streiten. Warum ist das relevant?
F.: Relevanz ist im Hinblick auf Übermittlungen gegeben. § 9 BND-Gesetz (Übermittlung von Informationen durch den BND) und § 19 Abs. 3 BVerfSchG (Übermittlung personenbezogener Daten durch das BfV) relevant für Datenübermittlungen an ausländischen Nachrichtendienste. Wenn denn das BND-Gesetz gilt, nach § 2 ff. Ansonsten nicht.
Flisek: Es existiert ja Rechtsgrundlage. Warum bleibt die Gegenseite stur?
F.: Müssen sie den BND-Präsident fragen.
Flisek: Ist ja nicht „Ober schlägt Unter“. Sie sind die Datenschutzbeauftragte. Wenn er sie nicht überzeugen kann: warum bleibt er auf seiner Auffassung?
F.: Ist eine Grundsatzentscheidung. Sonst würden ja strengere Regeln gelten.
Sensburg: Müssen wir die Amtsleitung fragen.
F.: Fragen sie Herrn Schindler.
Fragerunde 1: Bündnis 90/Die Grünen
Konstantin von Notz: gab es einen Vorgänger?
F.: Selbstverständlich, war aber schon lange weg,als ich anfing.
Notz: Gab es eine Übergabe?
F.: Ja, aber von einer Referentin.
Notz: Was waren Knackpunkte?
F.: Baustelle in Abteilung TA wurde nicht genannt.
Notz: Zwei fehlende Errichtungsanordnungen. Keine Rechtsfolge, dass die fehlen?
F.: Errichtungsanordnungen schnellstmöglich nachholen.
Notz: Wie lange ist schnellstmöglich?
F.: Intensive Abstimmung mit Bedarfsträger.
Notz: Aber auch ohne Anordnung dürfen die Datenbanken weitergeführt werden?
F.: Ja.
Notz: Wie lange gibt es diesen Zustand schon?
F.: INBE ist Nachfolger von MIRA4, kam 2010. VERAS kam 2002.
Notz: Stimmen sie zu, dass das unverhältnismäßig lange ist, wo diese Anordnungen fehlen?
F.: Ja.
Notz: Ist das unverhältnismäßig, also rechtswidrig?
F.: Das wäre zu einfach. Entspricht ja Datenschutzanfordrungen in weitem Umfang, hätte man das Verfahren durchgeführt. Diese wichtige Datenbankwegen wegen Formalien nicht zu nutzen, wäre falsch.
Notz: Also auch drei bzw. zehn Jahre ohne Anforderung ist nicht rechtswidrig?
F.: Ja.
Notz: Ab wann wäre das denn rechtswidrig?
F.: Kann ich so nicht sagen, ist ja nur formal, nicht inhaltlich.
Notz: BND setzt Instrumente der NSA ein?
F.: Ja.
Notz: Können sie die aufzählen?
F.: Nein, kann ja keine Dokumente mitnehmen. In etwa 20 verschiedene Tools. Rein technische Tools ohne Umfang mit personenbezogenen Daten, beispielsweise Sprachübersetzung.
Notz: Welche kennen sie?
F.: XKeyscore. Andere Namen habe ich nicht. Werden in Schreiben an BfDI nicht namentlich bekannt, sondern umschrieben.
Notz: Dann beschreiben sie diese.
Wolff, Bundeskanzleramt: Intervention! Erhebliches Wohl des Bundes betroffen, wenn es um Tools geht! Kann für Vorteil sein für Leute, die uns nicht gewogen sind.
Notz: Sind ja nicht nur Terroristen betroffen. Sondern ganz normale Bürger. Es gibt ein öffentliches Interesse.
F.: Ich würde mich gerne nicht-öffentlich äußern.
Wolff: Kann noch was sagen.
Sensburg: Nein, müssen sie nicht begründen. Sie sind früh genug noch an der Stelle, wo die Zeugin ist.
Renner: Es wurden jetzt zwei Auffassungen vorgetragen. Es obliegt Herrn Sensburg, das zu entscheiden.
Sensburg: Nein, das obliegt der Bundesregierung. Wenn die das anders sehen, schreiben sie einen Aufsatz.
Notz: Wie tief geht die Analyse in INBE? Zweite, dritte, vierte ebene? Wie tief wird erfasst?
F.: Kann es sei, das die VERAS meinen?
Notz: Ja.
F.: Das geht bis in die vierte und fünfte Ebene der Kontakte.
Notz: Glasfaser-Erfassung. Sind sie damit vertraut?
F.: Bin ich nicht eingebunden.
Notz: Findet aber statt?
F.: Davon gehe ich aus.
Notz: Sie sind aber nicht eingebunden?
F.: Keine Ahnung, warum. War aber wohl schon vor meiner Zeit.
Fragerunde 2: CDU/CSU
Roderich Kiesewetter: Vermitteln den Eindruck der Zivilcourage. Aber permanentes Dilemma im Haus. Wir wirkt sich das auf alltägliche Arbeit aus?
F.: Es wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen, die nicht meiner Rechtsauffassung folgt. Konnte mich nicht durchsetzen.
Kiesewetter: Sehen sie Möglichkeiten, Datenschutz im Hause aufrecht zu erhalten, damit sie zufrieden mit ihrer Arbeit sind?
F.: Ist ja ein extrem weites Thema. Bin ja nicht nur für Abteilung TA zuständig, sondern auch andere Bereiche. Betrifft nur einen Teil. Mache auch Personaldatenschutz, Sicherheitsakten für 6.000 Mann. Habe den Eindruck, dass ich gehört werden. Schulungsoffensive wird gut angenommen.
Kiesewetter: gab es schon vor ihrer Zeit unterschiedliche Rechtsauffassungen?
F.: Keine Ahnung.
Kiesewetter: Was ist Unterschied Datenspeicherung und ‑weitergabe nach BDSG oder BVerfSchG? Welche Konsequenzen hätte ihre Rechtsauffassung?
F.: Übermittlung sämtlicher Daten von BND ins Ausland wäre § 19 BDSG (Auskunft an den Betroffenen), Aktenkundigmachung,usw.
Kiesewetter: Würden dann weniger oder andere Daten übermittelt?
F.: Mag sein, kann ich nicht abschließend beurteilen.
Kiesewetter: Wann ist aufgefallen, dass Verfahren fehlen.
F.: INBE: Sommer 2013. VERAS: November 2013.
Kiesewetter: Ihnen aufgefallen oder Hinweise?
F.: Uns aufgefallen im neuen Projekt Datenlandschaft.
Kiesewetter: Was für ein Schaden wäre entstanden, wenn Verfahren nicht eingeleitet wäre?
F.: Müssen jetzt im Nachhinein Änderungen machen.
Kiesewetter: [Liest langen Text vor.] Ist das bekannt?
F.: Nein. Haben zu schnell vorgelesen.
Kiesewetter: [Liest nochmal vor. Irgendwas mit G‑10-Kommission und Einblick.]
F.: Hab’s immer noch nicht verstanden.
Andrea Lindholz: Wie war das bei Vorgängerdatei MIRA4?
F.: AFAIK genauso. Hat auch gefehlt.
Lindholz: Und Vorgänger davon?
F.: Mir nicht bekannt.
Lindholz: BfDI hat andere Rechtsauffassung. [Liest auch langen Satz vor. Auch irgendwas mit G‑10-Kommission und prüfungsberechtigt.]
F.: § 24 BDSG (Kontrolle durch den BfDI). [Liest Paragraphen vor.] Ein solcher Fall in meiner Zeit nicht bekannt.
Lindholz: BfDI hat BND angeschrieben. Da werden grundlegende Fragen gestellt. Gibt mindestens seit 2001 ein Referat im BfDI für Kontrolle der Dienste. Arbeiten sie zusammen?
F.: Selbstverständlich, Referat 5. Für BND, BfV und BKA zuständig. mit denen machen wir Schulungen gemeinsam.
Lindholz: Gibt es feste Ansprechpartner? Wie ist Kontakt?
F.: Selbstverständlich Ansprechpartner. Kontakt regelmäßig, auch per Telefon. Zusammenarbeit ausgesprochen gut und konstruktiv. Sind nicht immer einer Meinung, aber das ist ihr Job.
Lindholz: BfDI hat BND besucht. Können kein Protokoll finden. gibt es eins?
F.: Protokoll weiß ich nicht, weiß nur BfDI. Abschlussbericht geht an Bundeskanzleramt, dann uns. Haben wir noch nicht.
Lindholz: Bis wann?
F.: KA. BfDI hat ja gerade erst Unterlagen von mir aus dem Panzerschrank bekommen. Vor wenigen Wochen, wenigen Tagen.
Lindholz: Unterschiedliche Rechtsauffassung Inland/BND-Gesetz oder nicht. Sie vertreten unterschiedliche Rechtsauffassung? Warum denken sie, dass die Daten in Deutschland erhoben werden? Werden doch im Himmel erhoben?
F.: Inlandsbezug, weil deutsche Dienststelle, deutscher Boden und deutsche Mitarbeiter. Kann man anders sehen, aber nach meiner Auffassung starker Inlandsbezug.
Nina Warken: Sie haben Bad Aibling besucht. Was war Anlass? Erster Besuch? Was haben sie geprüft?
F.: Wollen einen Überblick erhalten, nachdem das Thema in Medien war. Hatte den Eindruck, mir wurde umfänglich geschildert. Danach bei Telefonat wurde bemerkt, das ein Aspekt nicht angesprochen wurde. Übermittlung von Metadaten an NSA wurde nicht angesprochen. Das wurde dann bestätigt. Begründung war: das hatten die nicht so im Fokus.
Sensburg: BfDI-Besuch 2./3. Dezember 2013 in Bad Aibling. Waren sie dabei? Auch bei Begehung bei Antennenfeld?
F.: Ja, war bei allem dabei.
Sensburg: Waren sie auch bei NSA-Gebäude?
F.: Drin waren wir natürlich nicht. Aber direkt gegenüber, läuft man ständig daran vorbei.
Sensburg: Wurde gesagt, was da drin passiert?
F.: BfDI fragte danach. Dienststellenleiter sagte: weiß er nicht. Aber er kann ausschließen, dass da Datenerhebung stattfindet.
Sensburg: […]
F.: Wurde gefragt nach Kooperation BND und NSA. Memorandum of Agreement von 2002 war nicht mehr in Kraft. Jetzt nur noch Liaison-Bereich.
Sensburg: Und jetzt?
F.: Nicht mehr gemeinsame Datenerhebung wie vorher.
Sensburg: Gemeinsame Datenerhebung?
F.: Gemeinsame Datenbearbeitung. Kurzform, irgendwas mit J.
Sensburg: JSA. Joint SIGINT Activity.
F.: Gemeinsame Datenbearbeitung, jetzt nicht mehr.
Sensburg: Was heißt das?
F.: Ich war nicht dabei.
Sensburg: Wurde das angesprochen?
F.: War ja beendet.
Sensburg: War nicht interessant?
F.: Kontrollbesuch war auf Ist-Zustand ausgerichtet.
17:05: Zehn Minuten Pause, für Händewaschen?
Fragerunde 2: Die Linke
André Hahn: Dateianordnungen fehlen. Kanzleramt muss zustimmen?
F.: Ja.
Hahn: Wie kann das sein, dass das dann trotzdem in Betrieb ist?
F.: Formelle Rechtswidrigkeit ist nicht materielle Rechtswidrigkeit. INBE wäre materiell rechtmäßig, wenn formelles Verfahren fertig durchgeführt wird.
Hahn: Sind sie involviert in Datenweitergabe von BND an andere?
F.: Weitergabe läuft nicht über mich. ist auch nicht nur Abteilung TA, sondern auch Auswertung. Wäre auch gar nicht möglich. Aber jede Abteilung hat ein eigenes Justiziariat. Die prüfen das.
Hahn: Unterliegen weitergegebene Daten einer Zweckbindung? Wer kontrolliert das?
F.: Ja. Wird routinemäßig überprüft. Empfänger wird darauf hingewiesen.
Hahn: Welche BND-Stelle überprüft das?
F.: Die übermittelnde Stelle, das Referat.
Hahn: BND-Daten werden in Deutschland verarbeitet. Also gilt BDSG?
F.: Ja, Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. Datenbanken unterscheiden nicht nach Erhebungsort.
Hahn: Werden Grundrechtsträger über Eingriffe informiert?
F.: Das betrifft G‑10, dafür bin ich nicht zuständig.
Hahn: Ist es ihre Aufgabe, Deutsche vor Überwachung durch ausländische Dienste zu schützen
F.: Nein, hat mit meiner Aufgabe nichts zu tun.
Hahn: BND hat Welthungerhilfe informiert, dass über 2.000 TK-Verkehre, Telefonate und E‑Mails überwacht wurde. Wissen sie was davon?
F.: Ist G‑10, nicht meine Zuständigkeit. Kenne den Fall nicht.
Hahn: Muss sie doch interessieren.
F.: Nein.
Hahn: R.U. war kein Fall bekannt, wo in Bad Aibling Daten deutsche betroffen waren. Sind ihnen Fälle bekannt?
F.: Nein, nicht meine Zuständigkeit. Meine Aufgabe ist BND-Gesetz, BDSG, informationelle Selbstbestimmung. Das ist etwas völlig anderes als G‑10.
Fragerunde 2: CDU/CSU
Keine weiteren Fragen.
Sensburg: Ihre Aufgabe ist Grundrechte für Deutsche?
F.: Nein, unterschiedliche Grundrechte. Hahn fragte nach E‑Mails und Telefonaten, das ist G‑10. Ich bin zuständig für Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. G‑10 verdrängt das.
Fragerunde 2: Bündnis 90/Die Grünen
Hans-Christian Ströbele: Gespräch mit BND-Präsident zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen. War das Herr Schindler?
F.: Ja.
Ströbele: Sagte der sinngemäß: „Wo kommen wir da hin?“ Ihre Rechtsauffassung wäre ja erhebliche Erschwerung.
F.: Nein, das nicht. Er sagte in etwa: „Ihre Rechtsauffassung ist gut, ich halte meine für besser.“
Ströbele: Daten aus Glasfaserknoten. Sie verfolgen Pressebericht mit Interesse. Haben sie den Süddeutsche-Artikel über Eikonal gelesen?
F.: Habe zwei Artikel gelesen, weiß aber nicht, ob der es war. Vorgang habe ich aber mitbekommen.
Ströbele: Da steht ja, das ging nicht direkt nach Bad Aibling, sondern über Pullach an die NSA. Kennen sie einen Vorgang, wo Massendaten erhoben werden und über Pullach weitergeleitet werden?
F.: Den konkreten Vorfall kenne ich nicht. Es werden immer mal wieder Informationen ausgetauscht. Ich habe aber keine Kenntnis über Operationen.
Ströbele: Sollen ja viele Daten und langer Zeitraum gewesen sein. Dann Einstellung wegen datenschutzrechtlicher Fragen. Gibt es jetzt ein ähnliches Programm? Daten massenhaft aus Glasfaserknoten abgegriffen, gespeichert, weitergeleitet werden?
F.: Keine Ahnung. Wenn es das gibt, bin ich nicht eingebunden.
Ströbele: Wer ist denn zuständig.
F.: Was TA macht, wird von TA geprüft. Vermutlich dort Überprüfung.
Ströbele: Was ist Unterschied, ob Satellit oder Glasfaser ausgewertet wird? Warum geht das eine durch die Datenschutzbeauftragte, das andere nicht?
F.: Nein, bin nicht involviert in Daten, die in Bad Aibling von Satelliten abgerufen werden. Bin zuständig für Datenbanken mit personenbezogenen Daten. Egal, woher. Erst, wenn sie da sind.
Ströbele: Greift der BND in Bad Aibling Daten auch aus Afghanistan ab und leitet das dort hin?
F.: Ja, ist mir bekannt. War auch Thema des BfDI-Kontrollbesuch.
Ströbele: Da stimmt ja da ihre Rechtsauffassung nicht.
F.: Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche betroffen sind, geringer. Aber wenn das in Deutschland gespeichert wird, ist das BND-Gesetz dann wieder anwendbar.
Fragerunde 2: SPD
Christian Flisek: Was ist der Unterschied zwischen ihnen, der allgemeinen Datenschutzbeauftragten des BND und den G‑10-Juristen in den Abteilungen?
F.: Ist nicht meine Rechtsauffassung, Sind völlig unterschiedliche Grundrechte. Artikel 10 GG verdrängt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Flisek: Woraus ergibt sich der Unterschied?
F.: Aus dem G‑10-Gesetz. Das sagt, es sind G‑10-Gremien einzurichten.
Flisek: Das ist eine organisatorische Aufteilung, der sie sich fügen? Sie könnten auch G‑10 machen?
F.: Nein.
Flisek: Memorandum of Agreement. US-Stellen müssen sich an deutsches Recht halten. Gibt es Kooperation mit US-Stellen?
F.: Ob ich Kontakt mit NSA-Datenschutzbeauftragten habe? Nein.
Flisek: Gibt ja Safe Harbor. Gibt es so was bei ihnen auch?
F.: Nein.
Flisek: § 19 Abs. 3 BVerfSchG. Wenn man ihrer Auffassung folgt, wäre die bisherige Praxis rechtswidrig gewesen?
F.: Kann ich nicht abschließend sagen. Leitung hat eine Grundsatzentscheidung getroffen. Ich habe eine andere Meinung. Müsste man überprüfen.
Flisek: Subsidiarität, § 1 Abs. 3 BDSG (Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes): „Soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes auf personenbezogene Daten einschließlich deren Veröffentlichung anzuwenden sind, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor.“ Vergessen sie das Wörtchen „soweit“?
F.: Nein. BND-Präsident sagt nicht nur, wir befinden uns außerhalb des BND-Gesetzes, sondern außerhalb des deutschen Gesetzes. [Anm: KA, ob ich das korrekt verstanden habe.]
[…]
Flisek: Haben sie Kenntnisse über Weitergabe von Metadaten an andere Dienste?
F.: Nein.
Flisek: Haben sie Kenntnisse über Ringtausch?
F.: Nein.
Flisek: [Liest einen Formulierungsvorschlag mit Rechtsvorschriften und G‑10-Gesetz vor.] Hat der BND bei NSA nach Daten gefragt, die er nach G‑10 erheben dürfte?
F.: Ist mir nicht bekannt. Aber wie gesagt: vom ganzen G‑10-Bereich bekomme ich nichts mit.
Flisek: Papier hatte deutliche Zweifel an Rechtsgrundlage für Auslandsaufklärung geäußert. Haben sie das mitbekommen?
F.: Ja, in der Presse. Die Abteilung TA hat dazu Stellung genommen.
Flisek: Gab es eine Diskussion dazu im Haus?
F.: Offensichtlich zwischen Justiziariat TA und Justiziariat Zentralabteilung.
Flisek: Sehen sie Handlungsbedarf?
F.: Unterschiedliche Rechtsauffassungen. Gesetzgeberische Klarstellung macht durchaus Sinn.
Akmann, BMI: Zeugin tritt hier nicht als Sachverständige auf. Ist nach dem Untersuchungszeitraum.
Susanne Mittag: Wenn sie und Schindler andere Auffassungen vertreten, wer hat denn dann Recht?
Eisenberg: Das hat doch mit den Beweisgegenständen nichts zu tun. Das müsste der Gesetzgeber klären.
Mittag: Wie wird mit unterschiedlichen Auffassungen umgegangen? Anordnung, Verwaltungsvorschrift?
Eisenberg: Das hat mit dem Beweisgegenstand nichts zu tun. Ich rate der Zeugin, die Frage nicht zu beantworten.
Notz: Das sehe ich anders.
Mittag: War das mal Thema? Wie geht man damit um? Ist ja unbefriedigend.
(Eisenberg flüstert F. ein.)
F.: Die Rechtsauffassung des BND ist die Rechtsauffassung der Leitung des BND. Dass wir unterschiedliche Meinungen haben, ist nichts ungewöhnliches. Normalerweise hat er Weisungsbefugnis, bei mir halt nicht. Daher stehen die Meinungen eben gegeneinander.
Sensburg: Ich finde das Zusammenspiel der unabhängigen Datenschutzbeauftragten gut. Die Diskrepanz ist etwas Positives. Gute Konstruktion vom Gesetz her.
Fragerunde 3: Die Linke
Renner: Frau Doktor F. Ich muss bei ihrer Zuständigkeit bleiben. Sie sind behördliche Datenschutzbeauftragte, weil es das Gesetz vorsieht. Sind zuständig für BDSG, damit auch für § 12 BDSG (Anwendungsbereich). „Dort wo Daten verarbeitet werden, greift das Gesetz.“ Gleichzeitig auch BND-Gesetz. Wenn in Frankfurt ein Telefonat von mir erfasst wird, warum müssen sie dann nicht zustimmen?
F.: Weil das G‑10 ist.
Renner: BDSG gilt nicht für Grundrechtsträger?
F.: Doch, natürlich.
Renner: Aber sie sind nicht zuständig.
F.: Das G‑10-Gesetz ist vorrangig.
Renner: Wo steht das?
F.: § 1 Abs. 3 BDSG (Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes). Das sagt, es ist nur zuständig, wenn es kein anderes Gesetz gibt. Hier gibt es ein anderes Gesetz.
Renner: Das sehe ich anders. Ihre Kompetenzen leiten sich aus dem BDSG ab. Ihre Reduktion der Zuständigkeit auf Datenbanken ist nicht herleitbar.
F.: Ich bin für Recht auf informationelle Selbstbestimmung zuständig. Routinemäßig bin ich informiert. Aber nicht umfänglich. Wäre mit 6 Personen auch nicht machbar,. Aber ich kann auch Kontrollen bei Übermittlungen machen,
Renner: Für mich können Abteilungs-Justiziare nicht zuständig dafür sein. Es gibt die Datenschutzbeauftragte. Die muss umfassend und frei kontrollieren können. Das passiert nicht. Das ist eine Einschränkung ihrer Zuständigkeit. Es gibt keine rechtliche Herleitung für die Zuständigkeit dieser Beamten, das steht nirgendwo. Sie müssen zuständig sein. Punkt. Dann kann man sicher Kontrolle von G‑10 nochmal speziell betrachten. Aber das darf nicht heißen, dass G‑10 BDSG schlägt.
F.: G‑10 hat seine Berechtigung.
Renner: Wir reden doch hier über die anlasslose Massenüberwachung in Frankfurt, das ist doch nicht G‑10.
F.: G‑10 ist zuständig für [zitiert § 15 Abs. 5] Erhebung Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von Daten, einschließlich Benachrichtigung von Betroffenen.
Renner: Aber die G‑10 hat doch Frankfurt nicht beschlossen.
F.: KA, ich bin nicht in der G‑10-Kommission.
Renner: Das ist ein riesiger Graubereich. Weder sie noch G‑10-Kommission sind für Massenüberwachung in Frankfurt zuständig.
Eisenberg: Was war denn die Frage?
Renner: Gibt es einen Graubereich, wo weder sie noch G‑10-Kommission zuständig sind?
F.: Weiß ich nicht, bin nicht in G‑10-Kommission.
Fragerunde 3: CDU/CSU
Kiesewetter: Wird der Datenschutz für deutsche Bürger in Dienststellen vom BND eingehalten wird?
F.: Wird Datenschutz für Mitarbeiter eingehalten: ja. Personaldatenschutz. Einhaltung von Datenschutz im Auftragsbereich: habe ihnen ja gerade gesagt, dass Abteilung TA in einigen Bereichen Defizite hat.
Kiesewetter: Wann werden sich ihre Maßnahmen in der Praxis Auswirkungen?
F.: Schwierige Frage. Habe das Projekt erst mal auf zwei Jahre angesetzt, erst ein Jahr hinter uns. Kann keine Prognosen machen, kann erst am Ende Fazit ziehen.
Kiesewetter: Wir wollen ja auch Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Bitte teilen sie uns ihre Ergebnisse mit. Wird immer wieder auf G‑10 verwiesen. Wäre es sinnvoll, eine zusammengefasste Datenschutzabteilung für G‑10 und BDSG zu errichten?
F.: Schwierig. Hab mich damit noch nie auseinandergesetzt. Andere Behörden haben diese Aufteilung ja gleichermaßen.
Kiesewetter: Vielen Dank. Die Arbeitsgruppe der Union hat keine weiteren Fragen.
Sensburg: Warum ist die Trennung G‑10/BDSG sinnvoll?
F.: Sind unterschiedliche Grundrechte mit unterschiedlichem Schwerpunkt. Unterschiedliche Gesetze, unterschiedliche Kontrollzuständigkeit. So kann sich jeder auf seinen Bereich spezialisieren.
Sensburg: Ist ihre Freiheit weitreichender als Sekretariat?
F.: Ja, bin weisungsunabhängig. Kann jederzeit unangemeldete Kontrollen durchführen, habe Sonderzutrittsrechte, etc.
Sensburg: […]
F.: Grundrechte kann und sollte man nicht bewerten. Das eine ist nicht mehr oder weniger wichtig als das andere.
Sensburg: Bei Daten, die Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RAISB) betreffen, sind sie im Boot. Wenn sie weitergegeben weden auch?
F.: Ich bin nicht unzuständig für Übermittlungen, aber die kann ich nicht alle einzeln über meinen Tisch laufen lassen, es gibt so viele.
Sensburg: Wie viele?
F.: Wir haben 6.000 Mitarbeiter. Wenn ein Datum an das BKA geht oder routinemäßig Daten mit dem BfV ausgetauscht werden, kann ich das nicht alles einzeln prüfen.
Sensburg: Es werden sicher nicht alle 6.000 Mitarbeiter Daten übermitteln.
F.: Natürlich nicht.
Sensburg: Ich hatte nach ausländischen Diensten gefragt. Sie können rein schauen, wenn Daten übermittelt werden. Wie erfüllen sie ihre Aufgabe, wenn die Daten nicht automatisch über ihren Tisch gehen?
F.: Ich schule Mitarbeiter. Das ist in einer Dienstvorschrift geregelt. Es gibt klare, sehr detaillierte Regelungen.
Sensburg: Die Dienstvorschrift ist von uns beigezogen. Wie verschaffen sie sich Kenntnis? Wenn sie schulen, müssen sie wissen, was sie schulen.
F.: Ich führe regelmäßig Beratungsgespräche mit verschiedenen Stellen. Auch die Bereiche, die routinemäßig Informationen an andere übermitteln. Thema Übermittlungen wird auch durch Justiziariat der Zentralabteilung begleitet.
Sensburg: Mit welchen ausländischen Stellen werden Daten ausgetauscht?
F.: Mit verschiedenen, ich habe keine Liste
Sensburg: Vielleicht mal zwei, drei?
F.: Na, dass das mit USA und UK stattfinden, ist allgemein bekannt.
Sensburg: Mit wem?
F.: NSA, GCHQ.
Sensburg: Haben wir schon von gehört.
F.: In erster Linie Auslandsnachrichtendienste, aber auch Inlandsdienste.
Sensburg: Spielt es rechtlich eine Rolle, welche Stelle das ist?
F.: Kann eine Rolle spielen.
Sensburg: Wurden Daten aufgrund ihrer Bewertung schon mal nicht ausgetauscht?
F.: In den letzten beiden Jahren kann ich mich nicht erinnern.
Fragerunde 3: Bündnis 90/Die Grünen
Notz: Ich finde Widerstand in der Behörde auch gut. Aber wenn das folgenlos bleibt, ist niemand geholfen. Ich teile ihre Bewertung nicht und halte das für eine konstruierte Lücke. Wenn G‑10-Gesetz nicht greift, und Daten aus Afghanistan werden an ausländische Dienste übermittelt: wer ist zuständig?
F.: Ich.
Notz: Massenhafte Übermittlung geht dann über ihren Schreibtisch?
F.: Nein. Massenhafte Übermittlung geht nicht über meinen Schreibtisch, das wäre überhaupt nicht möglich.
Notz: Kommt ihnen das nicht vor, wie eine konstruierte Lücke?
F.: Nein.
Notz: Mir schon.
Eisenberg: Sie müssen schon Fragen stellen und Antworten zulassen.
Notz: Mir kommt das vor wie eine konstruierte Lücke. Ihnen nicht?
F.: Nein. Im Gesetz steht nicht, dass jedes personenbezogene Datum über meinen Tisch laufen muss. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Notz: Nicht jedes personenbezogene Datum. Es geht um die Massendaten. Wie wird G‑10-gesetz in ihrem Haus interpretiert?
F.: G‑10 verdrängt BND-Gesetz und ist vorrangig. Übermittlungen erfolgen nach G‑10, und damit nicht BDSG.
Notz: Ist das auch die Auffassung der BfDI?
F.: Da sie nicht zuständig ist, wäre es eher eine Frage an die G‑10-Kommission.
Notz: Wenn G‑10 nicht greift, bleibt da eine Lücke.
F.: Wenn wir nicht bei G‑10 sind, greift BDSG.
Notz: Dann sind sie zuständig?
F.: Ja.
Notz: Dann geht das über ihre Schreibtisch?
F.: Nein. Ich bin für die Kontrolle zuständig, nicht für jede einzelne Übermittlung.
Notz: In VERAS werden Daten bis in die 4. oder 5. Ebene gesammelt. Was bedeutet das? Wer wird dann erfasst?
F.: Da sind wir noch relativ weit vorne im Dateiabstimmungsverfahren.
Eisenberg: Das geht nicht öffentlich.
Notz: Das kann man bei Wikipedia nachlesen. Das wird mir doch wohl die Zeugin öffentlich sagen dürfen. Das ist Allgemeinwissen. Es geht darum, das transparent zu machen. Das ist Teil ihrer Verhältnismäßigkeits-Auffassung.
Diskussion zwischen Sensburg, Notz und Eisenberg.
Eisenberg: Sie darf zu Einzelheiten des Inhalts der Datensammlung nichts sagen, aufgrund der Aussagegenehmigung. Verhältnismäßigkeit darf sie selbstverständlich antworten.
Notz: Stimmen sie mir zu, dass davon Bekannter eines Bekannten eines Bekannten eines Mandaten eines Rechtsanwalts erfasst wird?
F.: Ja.
Notz: Wer kann dann bei einem Land mit 82 Millionen Einwohnern nicht erfasst sein?
F.: Es ist nur möglich. Das heißt nicht, dass es immer gemacht wird. Erste Ebene: Terrorverdächtiger. Dann: Kontakte zu anderen Terrorverdächtigen oder noch nicht bekannten Terrorverdächtigen. Je weiter ich in die Ebenen gehe, desto schwieriger wird es,die Verbindungen herauszubekommen. Deswegen wird das wohl seltener gemacht. Wird mir gesagt. Es wir nicht immer bis in die 5. Ebene gespeichert. Außerdem sind wir ein Auslandsnachrichtendienst, Ziel ist nicht das Inland.
Notz: Nehmen wir die Türkei mit 60 Millionen Einwohner. Wie viele sind bei 5 Ebenen nicht erfassbar? Werden sehr, sehr wenige sein. Dass sie das in Zukunft besser machen wollen, ist schön, aber uns interessirt das heute. Nach welchen Normen werden Daten ins Ausland weitergegeben?
F.: § 9 Abs. 2 BND-Gesetz und § 19 BVerfSchG.
Notz: Metadaten und Rohdaten?
F.: Ja, Metadaten und Rohdaten.
Fragerunde 3: SPD
Mittag: Gibt es Hinweise bei jährlichen Belehrungen, die Beamte ja ertragen müssen?
F.: Es gibt eine routinemäßige Abfrage meines Bereichs. Wir führen ein Verfahrensverzeichnis, wo alle Verfahren mit personenbezogenen Daten aufgeführt sind.
Mittag: Können sie punktuell überprüfen, ob das eingehalten wird? Haben sie Zugriffsmöglichkeiten auf neue Datenbanken?
(Einflüsterung von Eisenberg)
F.: Wo ist der Bezug zum Untersuchungsgegenstand?
Mittag: Konnten sie im Untersuchungszeitraum überprüfen, ob es neue Datenbanken gibt, die sie noch nicht kennen, die ihnen nicht gemeldet wurden?
F.: Ich kann ja zugriff nur haben, wenn ich die Datenbank kenne. Das muss ich ja beantragen. Es gibt für jede DB ein Konzept mit Zugangsregelung. Wenn ich von etwas nicht weiß, kann ich keinen Zugang haben.
Mittag: Es könnte also sein, dass es Datenbanken gibt, die sie nicht kennen.
F.: ja, theoretisch.
Mittag: Wie viele Mitarbeiter haben sie?
F.: Sechs Dienstposten. Ich, zwei Juristen (davon einer nicht besetzt, weil neu), zwei Sachbearbeiter, eine Kollegin im mittleren Dienst (letztere nicht Vollzeit).
Eisenberg: Zeugin braucht Pause.
18:55: Pause für 15 Minuten.
In der Pause ein kleiner Hinweis. Dass der BND Verbindungsdaten über fünf Ebenen speichert, ist eine kleine Sensation. Laut Kleine-Welt-Phänomen lässt sich zwischen jeden zwei beliebigen Menschen auf der Erde eine Verbindung über nur sechs Ebenen herstellen. Die NSA wertet hingegen „nur“ drei Hops aus:
19:16: Es geht weiter.
Formal-Foo
Sensburg: Es geht ja nur bis Mitternacht, danach gibt es keine Stenografen mehr. Wollen wir den zweiten zeugen auf einen anderen Tag verschieben?
Notz: Ja.
Kiesewetter: Ich sehe das natürlich nicht völlig anders. Wir sollten uns nächstes Mal besser vorbereiten. Dafür ist mehr Zeit gut.
Sensburg: Der ausstehende Zeuge A. F. wird also am 13. November vernommen. Als zweiten Zeugen.
Abstimmung: Alle dafür.
Fragerunde 4: Die Linke
Renner: Frau Doktor F., als sie kamen, war ihre Stelle vakant. Wie lange war sie nicht besetzt?
F.: Der Referatsleiter war durchgängig besetzt, der Sachbereichsleiter 10 bis 11 Monate vakant.
Renner: VERAS sind Metadaten. Aus Telefonie?
F.: Insgesamt aus leitungsgebundenen Verkehren.
Renner: Telefonie, E‑Mail, Internet, soziale Netzwerke?
(Einflüsterung von Regierung.)
F.: Nicht öffentlich bitte.
Renner: Sind VERAS und INBE hauseigene Programme? Oder extern?
F.: Meines Wissens hauseigene, aber ob Teilaspekte extern waren, weiß ich nicht.
Renner: Liegt ihnen Quellcode vor?
F.: Nein, damit könnte ich auch nichts anfangen.
Renner: Gibt es bei ihnen irgendjemand, der Quellcode beurteilen könnte?
F.: Nein.
Renner: Wurden die Programme weitergegeben?
F.: Ist mir nicht bekannt.
Renner: Bei zwei weiteren Datenbanken gab es Probleme. Aber sie haben nicht von allen die Namen?
F.: Doch, ich habe von allen die Namen.
Renner: Was machen die beiden anderen?
F.: Habe sie noch nicht gesehen. Ist noch nicht geklärt, ob es ein Verfahren gibt. Es sind aber kleinere Anwendungen, die jeweils personenbezogenen Daten zu einem konkreten Land speichern.
Renner: Neben Datenbanken sind sie ja auch für Dienstvorschriften zuständig.
F.: Kann ich nicht sagen, bin nicht für G‑10 zuständig.
Eisenberg: Stellt sich die Frage nach Beweisgegenstand. Es geht doch nicht generell um Rechtmäßigkeit von Datenbanken.
Renner: Doch.
Sensburg: Ja, tut es. Das ist der Untersuchungsgegenstand.
Renner: Was war an Eikonal-Berichterstattung falsch=
F.: […] Eikonal habe ich nur aus der Presse gehört.
Renner: Haben sie Arbeitsbesprechungen mit G‑10-Stellen zu Zuständigkeiten? Ich spreche hier statt Graubereich eher von einer Black Box, wo es null Zuständigkeit gibt. Wer macht da was?
F.: Es gibt keine institutionalisierten Zuständigkeiten. Wir sind aber in Kontakt. Den Graubereich sehe ich nicht. Aber das werden wir heute wohl nicht mehr klären.
Fragerunde 4: CDU/CSU
Keine Fragen.
Fragerunde 4: Bündnis 90/Die Grünen
Notz: Sie sind zuständig für BND-Gesetz und BVerfSchG. Ist das ihre Rechtsauffassung oder Rechtspraxis des BND?
F.: […]
Notz: Jetzt kommt’s. Ich habe gefragt, ob die Sachen über ihren Tisch gehen. Natürlich nicht jedes einzelne Datum. Aber prüfen sie die Verfahren?
F.: Ich mache Vorabkontrollen. Die sind aber vorgesehen für Datenbanken und nicht für Daten, die aus Datenbanken ausgeleitet werden.
Notz: Sie führen keine Überprüfung bei einer Weiterleitung aus Bad Aibling nicht durch?
F.: In diesen Fällen nicht.
Ströbele: Sie haben ja mit allen G‑10-Daten nichts zu tun.
F.: Stimmt.
Ströbele: Und BfDI?
F.: Ist auch nicht zuständig. Das wissen sie auch.
Ströbele: Haben die Daten gesichtet?
F.: Selbstverständlich, aber nichts mit G‑10.
Ströbele: Mit allem, was aus Glasfasern kommt, haben sie nichts zu tun?
F.: Ich bin da nicht involviert.
Ströbele: In keinem Fall?
F.: Ich sehe nur die Datenbanken. Ich weiß nicht, wo die Daten herkommen.
Ströbele: Auch nicht bei Satelliten?
F.: Dann auch nicht.
Ströbele: Warum haben sie sich dann mit Herrn Schindler über die Rechtmäßigkeit der Satelliten-Daten unterhalten?
F.: Ich kann mich zu Fragen nur äußern, wenn mir bekannt ist,dass es die Fragen gibt.
Ströbele: Sind sie bei den Glasfasern herausgehalten worden?
F.: Habe ich erst in der Zeitung gelesen.
Ströbele: Sagt ihnen die Datei AIDA was?
F.: Projekt AIDA. Ist keine Datenbank, sondern die konzeptuelle Idee, durch neue Analyseverfahren Daten besser zusammenführen zu können. In vorhandenen Datenbanken zielgerichteter Suchen zu können. Mit besseren Algorithmen.
Ströbele: Ist das Teil der „Strategischen Initiative Technik“?
F.: Ja.
(Bundesregierung wollte intervenieren, war aber zu spät.)
Fragerunde 4: SPD
Keine weiteren Fragen.
Fragerunde 5: Die Linke
Renner: Wie sind Vorschriften zur Löschung? (Speicher, Puffer, Dateien, würde das weit fassen.)
F.: § 5 BND-Gesetz (Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten). Löschungsüberprüfung. Verweist auf § 12 Abs. 3 BVerfSchG (Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien). Nach 10 Jahren Überprüfung. Kann um 10 Jahre verlängert werden. Bei minderjährigen nach zwei Jahren.
Renner: Sie überprüfen die Einhaltung der Löschvorschriften.
F.: Ja.
Renner: Haben sie Verstöße festgestellt.
F.: Ja, in Ausnahmefällen. Ist in der Datenbank implementiert, drei Monate vor Ende wird benachrichtigt, dann Entscheidung. In Einzelfällen wurde das nicht ordnungsgemäß abgearbeitet.
Sensburg: Das wird auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) machen, wir müssen uns an unseren Auftrag halten.
Renner: Welche Dateien waren das?
F.: Punktuelle Ausnahmefälle. In Datenbank ZIP, steht für „Zentrales Informationssystem für die…“ (Unterbrechung durch Regierung)
Renner: Die PKGr bearbeitet das nicht exklusiv. Bei unserem Auftrag stellen wir die Frage auch hier. Rechtswidrige Datenverarbeitung ist unser Auftrag. Speicherung und Löschung gehört dazu.
[Es sind nur noch acht Gäste auf der Besuchertribüne, plus ein Polizist.]
[…]
F.: Einmal wurden Dokumente wegen einer falschen Faxnummer an die falsche Stelle geschickt.
Renner: Sind sie an Auskunftsersuchen beteiligt?
Wolff, Bundeskanzleramt: Das hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun.
Renner: Wir untersuchen rechtswidrige Datenerhebung und Datenverarbeitung. Frankfurt, gibt sogar Strafanzeigen. Wenn es den Verdacht rechtswidriger Erhebung gibt, müssen die ja gelöscht werden. Deswegen will ich wissen, ob die DSB bei Löschung beteiligt ist. Und wie weit deutsche Bürger betroffen sind und ob sie ihre Rechte wahrnehmen können.
Wolff: Es geht doch um Five Eyes.
Renner: Nein, es geht nicht nur um Datenerhebung der Five Eyes, sondern auch der deutschen Dienste.
Eisenberg: Ist nicht Untersuchungsgegenstand, Zeugin muss also nicht antworten.
Renner: Strategische Auslandsaufklärung und Überwachung von Bürgern. Wie wollen wir denn über Schlussfolgerungen reden, wenn wir über Benachrichtigung und Löschung nichts wissen?
Eisenberg: Löschung hat Zeugin doch beantwortet.
Sensburg: Was ist die Frage?
Renner: Wird sie bei Auskunftsersuchen von Bürger/innen beteiligt?
Eisenberg: Ist nicht Gegenstand.
Renner: Doch.
Notz: Wir befassen uns auch mit Ringtausch. Ich finde es abwegig, dass sie versuchen, den Untersuchungsgegenstand einzuschränken.
Eisenberg: Die Frage ist doch gar nicht gestellt worden.
[Bundesregierung hakt ein.]
Eisenberg: Frage wird beantwortet.
Fragerunde 5: CDU/CSU
Keine Fragen mehr.
Fragerunde 5: Bündnis 90/Die Grünen
Notz: Bei Erfassung von Glasfasern sind sie nicht beteiligt,korrekt?
F.: Ja.
Notz: Und bei massenhafter Weitergabe an NSA sind sie auch nicht beteiligt?
F.: Ja.
Notz: Wer sorgt dann für Einhaltung der Schindler-Doktrin (Verhältnismäßigkeit, …)?
F.: Die Mitarbeiter der Abteilungen.
Notz: Trauen sie denen das zu?
F.: Kann ich schwer einschätzen. Die erden ja ausgebildet.
Notz: Am 26.07.2013 haben wir eine kleine Anfrage gestellt. BND hat 3,4 Millionen und 3,2 Millionen Inhaltsdaten pro Jahr weitergeleitet. Haben sie das überprüft?
F.: Nein.
Notz: Wer kontrolliert dann die Einhaltung des Rechts?
F.: Es sind Beamte. Die sind verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Notz: Haben sie vor dem SZ-Artikel vom Instrument und Verfahren „Eikonal“ gehört? Vielleicht auch nicht unter dem Stichwort?
F.: Nein, und ich habe auch keine Aktenlage.
Notz: Keine Aktenlage im BND zu Eikonal?
F.: In meinem Bereich.
Ströbele: Ich hab mal wieder was aus der SZ, nicht dem PKGr. „ZIT“ ist geradezu eine Schlussfolgerung aus bisheriger Massendatenausspähung. Neue Philosophie: In Zukunft Ersetzung von Metadaten-Ausspähung durch Inhaltsdaten. Ist ihnen das bekannt?
Eisenberg: Aussagegenehmigung geht nur für nicht-laufende Sachen. Öffentlich geht das schon gar nicht.
Fragerunde 5: SPD
Keine Fragen.
Fragerunde 6: Die Linke
Keine Fragen.
Fragerunde 6: CDU/CSU
Sensburg: Eikonal ist keine Datenbank.
F.: Ja, laut Presse.
Sensburg: Ist ihnen bekannt, dass der BND massenhaft Daten erhebt und weiterleitet?
F.: In Bad Aibling werden Daten in größerem Umfang erhoben und weitergeleitet. Laut BfDI-Besuch.
Sensburg: Wie viele?
F.: Mir wurde mitgeteilt, Zahlen in Presse-Berichterstattung kommen ungefähr hin.
[…]
Fragerunde 6: Bündnis 90/Die Grünen
Notz: Sind sie mit Einstellung und Handhabung von Selektoren beschäftigt?
F.: Nein, macht andere Abteilung.
Notz: Wer ist zuständig?
F.: Mitarbeiter der Abteilung Technischer Aufklärung, Leiter.
Notz: Den haben wir schon gehört.
Alle: Nein.
Fragerunde 7: Die Linke
Renner: Haben sie sich vor der heutigen Sitzung durch Aktenstudium vorbereitet? Gab es vorbereitende Gespräche mit der Hausleitung?
F.: Keine Gespräche, habe mir die Unterlagen nochmal angeschaut.
Renner: Waren sie bei Aktenerstellung für den NSAUA beteiligt?
F.: Nein.
Fragerunde 7: CDU/CSU
Keine Fragen
Fragerunde 7: Grüne
Notz: Sie sind für IT-Sicherheit zuständig?
F.: Haben eine andere Abteilung. Aber datenschutzrechtliche Komponente § 9 Abs. 1 BDSG (Technische und organisatorische Maßnahmen) und Anlage ist mein Zuständigkeitsbereich.
Notz: Wem gehören die Netze, über die der BND kommuniziert?
F.: Im Zweifel dem BND. Davon gehe ich aus.
Notz: Könnte das auch ein Provider sein?
F.: Weiß ich nicht genau.
Notz: Wen müssten wir dafür Fragen?
F.: Den Leiter der IT-Sicherheit.
Notz: Gibt es auf Servern US-Infrastruktur?
F.: Weiß ich nicht.
Sensburg: Sie ist Juristin.
Notz: § 9 BDSG. Stehen auf Servern US-Produkte?
F.: Meiner Kenntnis nach nicht. Aber: Fragen sie die Abteilung Technische Sicherheit.
Notz: Erwirbt der BND Zero-Day-Exploits?
F.: Höre das Wort zum ersten Mal.
Notz: Auf dem Schwarzmarkt gehandelte Hintertür-Programme, mit denen man sich verdeckt Zugriff verschaffen kann.
F.: Habe keine Kenntnis über Zero-Day-Exploits.
Keine weiteren Fragen.
Ende
20:10: Ende der öffentlichen Sitzung. In 20 Minuten nicht-öffentliche Sitzung im Raum des Auswärtigen Ausschusses.
Sensburg: Danke den verbliebenen vier Vertretern von Journalisten und Öffentlichkeit.
[Das war’s für uns. Danke für’s Durchhalten.]
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: Regierungssprecher Seibert: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ gilt nur für die NSA
Regierungssprecher Seibert. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/36976328@N04/7165223928">Gregor Fischer</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. : Regierungssprecher Seibert: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ gilt nur für die NSA Auf der gestrigen Regierungspressekonferenz wurde Staatssekretär Steffen Seibert auch zum Überwachungsprogramm „Eikonal“ befragt. Die Antworten sind traurig: alles geheim, kein Kommentar, dazu sagen wir nichts. Ein Detail ist aber erhellend: Der Satz „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ bezog sich nur auf „Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen“:
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun.
Das ursprüngliche Statement:
Der Auszug aus der Mitschrift der Pressekonferenz:
Frage: Herr Seibert, „Auf deutschem Boden muss deutsches Recht gelten“, so die Aussage der Kanzlerin. Jetzt haben wir in den vergangenen Tagen von „Eikonal“ und den Ausleitungen vom Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt erfahren dürfen. Gilt das uneingeschränkt? Wie ist das zu bewerten? Wie ist die Sicht der Kanzlerin und der Bundesregierung auf „Eikonal“ und das damit zusammenhängende Kooperieren mit der Preisgabe von Daten deutscher Bürger an die NSA?
StS Seibert: Ihre Frage bezieht sich auf Dokumente, die die Bundesregierung dem ersten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt hat und die als Verschlusssache beziehungsweise teils als „streng geheim“ gelten. Deswegen wird die Bundesregierung zu diesem angefragten Sachverhalt nun auch nicht Stellung nehmen. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ist es ja so, dass der BND über die operativen Aspekte seiner Arbeit ausschließlich der Bundesregierung und dem dafür vorgesehenen und zuständigen Gremium des Deutschen Bundestags berichtet, insbesondere auch diesem Untersuchungsausschuss, dem ersten dieser Wahlperiode. Dem liegen die teils streng geheimen Unterlagen vor. Ich kann dazu hier nicht Stellung nehmen.
Frage: Herr Seibert, es ist ja durchaus so, dass Sie und die Kanzlerin Stellung nehmen, wenn Sie es gerne tun möchten, wie man sieht, wenn man nur einmal den Satz „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ zitiert. Würde die Kanzlerin oder würden Sie sich auch zu dem Satz „Das Schicken von Daten deutscher Bürger in enger Kooperation des BND mit der NSA in Richtung USA geht gar nicht“ hinreißen lassen?
StS Seibert: Ich glaube, Sie werden kein Beispiel dafür finden, dass ich mich hier für die Bundesregierung oder die Bundeskanzlerin schon zu streng geheimen Sachverhalten, die in Dokumenten enthalten sind, die dem Deutschen Bundestag oder seinem Untersuchungsausschuss zugeleitet worden sind, geäußert hätte. Deswegen tue ich es auch diesmal nicht.
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun. Ich werde mich aus diesem Grunde und aufgrund grundsätzlicher Erwägungen hierzu nicht äußern.
Frage: Es gab ja auch andere Äußerungen der Bundesregierung, zum Beispiel von Herrn Pofalla, der mehrfach gesagt hat, dass die Daten deutscher Bürger, bevor Daten weitergegeben wurden, ausgefiltert worden seien. Einmal ganz unabhängig vom aktuellen Fall gefragt: Würden Sie das heute noch einmal bekräftigen?
StS Seibert: Ich habe jetzt nicht zu interpretieren, was damals gesagt wurde. Ich kann zu dem aktuellen Fall aus diesen Gründen nicht sagen. Grundsätzlich ist es so, dass die operativen Angelegenheiten des Bundesnachrichtendienstes dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium mitgeteilt werden. Das ist immer so gewesen und hat, glaube ich, auch sehr viel Sinn, wenn man den Sinn einer geheimdienstlichen Tätigkeit überhaupt bedenkt.
Zusatz: Aber die Äußerung steht ja so im Raum.
StS Seibert: Ich habe auch dazu nichts zu sagen.
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: Alexander Lehmann – one reason
: Alexander Lehmann – one reason Der Animationskünstler Alexander Lehmann (Du bist Terrorist & Co) hat ein kurzes neues Video zum Data-Center der NSA in Utah gemacht: one reason. Ist als Video für eine Demoparty in Berlin entstanden.
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: Eikonal: Der kalkulierte Grundrechtsbruch der Bundesregierung – Wie der BND der NSA Zugang zum Internetknoten DE-CIX schenkte
Mehr Fotos bei <a href="http://www.ekvidi.net/geh-heim-dienst/">Ekvidi</a>. : Eikonal: Der kalkulierte Grundrechtsbruch der Bundesregierung – Wie der BND der NSA Zugang zum Internetknoten DE-CIX schenkte Der Bundesnachrichtendienst überwacht den zentralen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt und kooperierte mehrere Jahre lang eng mit der NSA und verschaffte dieser auch einen teilweise ungefilterten Zugang zu dem überwachten Material. Politisch verantwortlich war zu der Zeit der damalige Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier.
Das gemeinsame Rechercheteam von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichtet heute über „Codewort Eikonal – der Albtraum der Bundesregierung“. Nachdem bereits im Sommer Details über die DeCIX-Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst offengelegt wurde, zeigen jetzt neue Akten des Kanzleramts und des BND, wie genau die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA zwischen 2004 und 2008 funktionierte. In Frankfurt wurden die Daten von Filtern erfasst und über eine Leitung der Deutschen Telekom (für 6000 Euro im Monat) zum BND-Hauptquartier nach Pullach geschickt und von dort weiter nach Bad Aibling, wo NSA und BND zusammen sitzen (aber offen darüber nicht gesprochen werden darf).
Dass Eikonal überhaupt zustande kam, ist erstaunlich, denn im BND selbst gab es Warnungen und juristische Bedenken. Da war das Versprechen der Amerikaner, sich auf deutschem Boden an deutsches Recht zu halten, aber in einem Vermerk des BND stand, dass man dieses Versprechen aufgrund der „technischen Unterlegenheit“ des BND gar nicht überprüfen könne. Mindestens bei verschlüsselten Verkehren könne der BND doch gar nicht beurteilen, was sich in den abgefangenen Daten befinde. Die „volle Kontrolle durch den BND ist real nicht möglich“, stand in einem Vermerk für Hanning.
Ein Filter namens „Dafis“ sollte die Daten von Deutschen Staatsbürgern rausfiltern, aber dieser funktionierte niemals richtig und man ging davon aus, dass nur 95% rausgefiltert werden, was immer noch 5% Grundgesetzbruch bedeutet. Möglicherweise ist das der Filter, der einfach nur deutsche Vorwahlnummern und .de-Mailadressen rausfilterte. Aber wurde das nicht diskutiert?
Um an die Transitverkehre zu kommen, sollte eine ziemlich kreative und selbst nach Auffassung mancher BND-Experten unzulässige Auslegung des G‑10-Gesetzes helfen: „G‑10 ist Türöffner für die Erfassung internationaler Verkehre“, notierte ein BND-Beamter, und genau gegen diesen Vorgehen protestierte prompt ein Unterabteilungsleiter. Das sei rechtswidrig, auch Transitverkehre dürften – jedenfalls wenn sie mithilfe einer G‑10-Genehmigung abgefangen würden – nur unter den engen Voraussetzungen dieses Gesetzes etwa nach Terroristen oder Waffenhändlern durchsucht werden. Alles andere müsse „spurenlos“ gelöscht werden. Aber wie kann man spurenlos löschen, wenn die Daten weitergereicht werden? Sein Abteilungsleiter wiegelte ab: Alles in Ordnung, alles durch das BND-Gesetz gedeckt.
Funktionierte dabei die Parlamentarische Kontrolle? Das kann man Frank-Walter Steinmeier fragen, der laut den Recherchen damals die politische Verantwortung trug, dass man die G‑10-Kommission nicht mit solchen Fragen behelligen sollte:
Im BND wurde diskutiert, ob man zumindest das G‑10-Gremium über den wahren Charakter der Operation informieren müsse. Die Frage landete im Kanzleramt, wurde wieder diskutiert und, so scheint es, mit Nein beantwortet. Am 27. April 2004 soll in der sogenannten Präsidenten-Runde, an der in der Regel auch Steinmeier teilnahm, diese Entscheidung getroffen worden sein.
2005 fiel dann beim Bundesnahrichtendienst auf, dass die freundlichen Geheimdienstler von der NSA nebenan in den Daten auch nach französischen Behörden und dem europäischen Rüstungskonzern EADS suchten, was zwar auffällig war, aber nicht zu einem Ende der gemeinsamen Überwachung führte. 2008 gab es dann ein Ende:
Wahrscheinlich endete Eikonal, weil trotz aller Bemühung die Daten von Deutschen immer wieder an die NSA gingen, der Filter taugte einfach nicht. Als der Abteilungsleiter der Technischen Aufklärung beim BND im Juli 2008 ein Resümee der Operation zog, räumte er ein, dass der Filter, der die Rechte der Deutschen sichern sollte, nie richtig funktionierte. „Das Vorhaben scheiterte daran, dass es technisch nicht möglich ist, eine absolute und fehlerfreie Trennung von geschützter und ungeschützter Kommunikation zu erreichen.“
Fragen, die bleiben:
Was wusste Frank Walter Steinmeier und welche politische Verantwortung trägt er? Im Juli vergangenen Jahres erklärte er auf seiner Facebook-Seite zum Thema:
Im Interview mit dem WDR.de wurde ich gefragt, was ich in meiner Zeit als Geheimdienstkoordinator über die Abhöraktionen der USA gewusst habe. Ich habe geantwortet: Ich kenne keinen, den dieses Maß von lückenloser und flächendeckender Aufklärung nicht überrascht hat. Meine Zuständigkeit liegt jetzt acht Jahre zurück. Was in diesen letzten acht Jahren passiert ist, müssen die beantworten, die in diesen letzten acht Jahren Verantwortung getragen haben. Fest steht, dass die technischen Möglichkeiten heute ganz andere sind als zu meiner Zeit. Die Möglichkeiten, auf Server in den USA zuzugreifen und damit weltweite Kommunikationsverkehre abzuhören, sind offensichtlich sehr viel größer geworden.
Und im Deutschlandfunk sagte er:
Ich kann Ihnen nur sagen, es hat zu meiner Zeit keine Kenntnisse gegeben über erstens eine derart umfangreiche Abhörpraxis, geschweige denn über die Tatsache, dass vielleicht systematisch, wenn das stimmt, was wir hören von Herrn Snowden, Botschaften der europäischen Mitgliedsstaaten und öffentliche Einrichtungen der Europäischen Union abgehört worden sind. Das geht nicht und das muss man auch mit großer Klarheit unseren amerikanischen Freunden und unter Freunden, die wir bleiben wollen, sagen.
Und was wusste sein Nachfolger im Kanzleramt, der jetzige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, der drei Jahre lang für die Operation politische Verantwortung trug?
Wir sind gespannt.
Etwas weniger ausführlich als bei der SZ liest man zum Thema bei tagesschau.de: Zusammenarbeit zweier Geheimdienste: Codename „Eikonal“.
Die geheimen Unterlagen legen auch den Verdacht nahe, dass die entsprechenden Kontrollausschüsse des Bundestags nicht richtig informiert wurden. Zwar war der für Zugriffe auf Kommunikation in Deutschland zuständigen G‑10-Kommission des Bundestags bekannt, dass der Kommunikations-Knotenpunkt angezapft worden war. Doch dass die Daten auch an die NSA gingen, scheint man dort nicht gewusst zu haben. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags war offenbar ahnungslos.
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: Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update)
Zeigte sich nichtmal für Bilder: Zeuge R. U. vor dem Untersuchungsausschuss. : Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update) BND-Mitarbeiter müssen dem Untersuchungsausschuss eine lange Liste an Informationen verschweigen, zum Beispiel Angaben über laufende Vorgänge. Das geht aus der Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendiensts hervor, die wir veröffentlichen. Die Opposition kritisiert, dass der Öffentlichkeit so praktisch alle relevanten Informationen vorenthalten werden, die Regierungsparteien kündigen an, das Protokoll der geheimen Sitzung herabstufen zu wollen.
Letzte Woche haben zwei BND-Mitarbeiter vor dem „NSA“-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Die Zeugen waren nur mit Initialen benannt und hatten den bekannten Anwalt Johannes Eisenberg als Rechtsbeistand dabei. „R. U.“, Leiter des BND-Standorts Bad Aibling, sprach zwar im öffentlichen Teil der Anhörung, verweigerte aber dort über 50 Mal die Aussage unter dem Hinweis, dass eine Beantwortung nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Sein Mitarbeiter „J. Z.“ aus dem Sachbereich, in dem X‑Keyscore genutzt wird, ist hingegen gar nicht öffentlich aufgetreten und sagte nur in nicht-öffentlicher Sitzung aus.
Jetzt haben wir die „nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendienstes erhalten und veröffentlichen sie am Ende dieses Postings im Volltext. Darin verbietet der BND den Zeugen jegliche Aussagen zu folgenden Themen:
- „die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten“
- „Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses“ noch nicht „abgeschlossen waren“
- „Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind“
- „Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen“ (sic!)
- Informationen, die der „Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl)“ entgegenstehen
- „Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind“
- „Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des [BND] schließen lassen“
- „Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten“
Nur unter Ausschuss der Öffentlichkeit dürfen Angaben und Erklärungen gemacht werden,
- „die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind“
- „die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen“
- „die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen“.
Wenn die Zeugen begründen, warum sie Informationen nicht erteilen, müssen sie die schutzbedürftigen Inhalte auch in der Antwort schützen. Falls Zweifel bestehen, ob eine Aussage gemacht werden darf oder nicht, „sind diese Angaben zu unterlassen“.
Alles in allem also eher eine Nichtaussage-Genehmigung, bei der die Nichtantworten nicht mehr überraschen. Wir haben den Vorsitzenden und die Obleute der Fraktionen des Ausschusses gefragt, ob sie diese Aussagegenehmigung im Ganzen und die Einschränkungen im Einzelnen für gerechtfertigt halten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen. Hier die Antworten:
Der Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU/CSU) sagte uns:
Die Einschränkung der Aussagegenehmigung ist nachvollziehbar, da die Zeugen weitgehend geheime Sachverhalte berichten sollen. Hierzu haben wir die Möglichkeit unsere Sitzungen als „geheim“ einzustufen. Die Zeugen können dann umfassend aussagen.
Die Bundesregierung muss dem Untersuchungsausschuss Zeugen zur Verfügung stellen, die auch aussagen. Wenn Sie bestimmte Sachverhalte nur in nicht-öffentlicher Sitzung mitteilen lassen will, erfährt die Öffentlichkeit leider nicht unmittelbar von der Aussage. Entscheidend ist aber, dass der Ausschuss alle Fragen beantwortet bekommt.
Wir werden in den nächsten Wochen vermutlich viele Zeugen des BND und anderer Dienste hören. Der BND und auch andere Behörden werden erkennen, dass wir unsere Fragen so oft stellen werden, bis wir sie beantwortet bekommen. Gerade der zweite Zeuge am vergangenen Donnerstag hat aber umfassend ausgesagt und viele neue Erkenntnisse gebracht. Ich werde nun versuchen, das Protokoll der geheimen Sitzung herabzustufen, so dass die Aussage in den wesentlichen Teilen auch öffentlich wird.
Roderich Kiesewetter, Obmann der CDU/CSU, sagte uns:
Ihre Anfrage schildert die Aussagegenehmigungen und die davon aufgeworfenen Fragen nicht vollständig. Auch unsere Fraktion hat mit den ersten dem Ausschuss übermittelten Aussagegenehmigungen Probleme gesehen – alle Fraktionen gemeinsam haben diese Probleme angesprochen, in diesen Punkten wurde die Aussagegenehmigung geändert.
Die von Ihnen zitierten Stellen betreffen das in allen bisherigen Untersuchungsausschüssen Übliche und für den BND als Dienstherrn rechtlich grundsätzlich auch Gebotene. Wenn öffentlich Bedienstete als Zeugen – welche Überlegung Ihre Fragen nahelegen – gar keine Aussagegenehmigung hätten, könnten Sie gar nicht aussagen.
Aus meiner Sicht haben die Befragungen der beiden Zeugen in der letzten Sitzung wichtige Aufschlüsse und Erkenntnisse und auch Ansatzpunkte für weitere Befragungen erbracht. Meine Konsequenz ist: wir werden daran weiterarbeiten. Vier Stunden Befragung eines Mitarbeiters des BND ohne herausgehobene Leitungsfunktion in öffentlicher Sitzung sind ein Erfolg für den Ausschuss, der nicht klein geredet werden sollte.
Wir haben im Untersuchungsausschuss sicher Probleme festgestellt mit ungerechtfertigten Unkenntlichmachungen in Akten. Die Aussagegenehmigungen dagegen stellen – mit der oben genannten, aber korrigierten Ausnahme – aus meiner Sicht kein Problem dar.
Christian Flisek, Obmann der SPD, sagte uns:
In der Praxis werden die Bedingungen der Aussagegenehmigungen im Zweifel eher großzügig zugunsten des Aufklärungsinteresses handhabt. Bspw. hätten die Zeugen aus dem BND eigentlich nicht zu der aktuell praktizierten Zusammenarbeit mit der NSA aussagen müssen, da dies bei strenger Lesart ein laufender Vorgang ist. Die wesentlichen Fragen der Ausschussmitglieder hierzu wurden dennoch, wenn auch größtenteils in geheimer Sitzung, beantwortet.
Das gesetzliche Leitbild des grundsätzlich verschwiegenen Beamten- und Behördenapparats steht in einem Spannungsverhältnis zur berechtigten Forderung nach mehr Transparenz des staatlichen Handelns und der öffentlichen Aufklärung mutmaßlicher Missstände durch einen Untersuchungsausschuss. Hier muss in jedem Einzelfall eine Abwägung stattfinden. Sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Aussagegenehmigung bestehen, kann diese notfalls auch gerichtlich überprüft werden.
In der Vernehmung der beiden ersten Zeugen aus dem BND gab es jedoch keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Beschränkung der Aussagegenehmigung. Vielmehr wurden alle Fragen des Untersuchungsausschusses beantwortet. Sensible und sicherheitsrelevante Fragen zur nachrichtendienstlichen Arbeitsweise konnten zwar nur in geheimer Sitzung erörtert werden, ich werde mich aber dafür einsetzen, dass das Protokoll alsbald und soweit wie rechtlich möglich herabgestuft und veröffentlicht wird.
Aus meiner Sicht war es ein Erfolg, dass wir den Dienststellenleiter aus Bad Aibling mehrere Stunden in öffentlicher Sitzung befragt haben. Dies zeigt, dass es sich lohnt hartnäckig zu bleiben und auf öffentliche Aufklärung zu drängen. Für den BND wäre es sicher angenehmer gewesen, wenn diese Befragung hinter verschlossenen Türen stattgefunden hätte.
Konstantin von Notz, Obmann von Bündnis 90/Die Grünen, sagte uns:
Zunächst ist festzuhalten: Die Aussagegenehmigungen der BND-Zeugen sind, wie viele andere Dokumente auch, NfD eingestuft, so dass ich nicht über den konkreten Inhalt informieren darf. Gleiches gilt für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde aber ja bereits deutlich, wie sehr die vorliegende Aussagegenehmigung die Aufklärungsbemühungen des Parlaments erschwert hat. Sowohl der enge Zuschnitt der Aussagegenehmigung als auch ihre sehr kurzfristige Änderung im Vorfeld der Sitzung haben dazu geführt, dass der Öffentlichkeit praktisch alle relevanten Informationen zur Abhörstation in Bad Aibling und der Kooperation von deutschen und amerikanischen Diensten vorenthalten wurden.
Das Vorgehen der Bundesregierung, die Aussagegenehmigung möglichst eng zu fassen und die öffentliche Diskussion über die Vorgänge in Bad Aibling so zu erschweren, reiht sich nahtlos in das bisherige Agieren ein: Man hintertreibt die Aufklärung durch das Parlament, wo es nur geht. Das reicht von der Nicht-Ladung von Edward Snowden vor den Untersuchungsausschuss, über die Nicht- oder verspätete Zusendung von Akten, den weitreichenden Herausnahmen ganzer Akten-Teile, den umfangreichen Schwärzungen, den zahlreichen Einstufungen der übersandten Dokumente, der Versuch einer Beschneidung der Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden bis eben zu den aus unserer Sicht zu eng gefassten Aussagegenehmigungen, die das Bundesverfassungsgericht bereits bei zurückliegenden Untersuchungsausschüssen moniert hatte.
Kurz: Die Bundesregierung wird ihrer aus Artikel 44 GG abzuleitenden Verpflichtung, dem Ausschuss Amtshilfe zu leisten und bei seinen Aufklärungsbemühungen aktiv zu unterstützen, auch weiterhin nicht gerecht. Es scheint fast so, als läge sie es darauf an, dass wir ein weiteres Mal in Karlsruhe für unsere Rechte klagen. Insgesamt verfestigt sich das Bild einer Bundesregierung, die keinerlei Interesse daran hat, die bekannt gewordenen Überwachungspraktiken auf den Prüfstand zu stellen und ihre Verfassungskonformität nachzuweisen.
Martina Renner, Obfrau von Die Linke, konnte leider noch nicht antworten, ihre Aussage werden wir nachtragen, sobald wir sie haben.
Update: Jetzt ist auch die Antwort von Martina Renner da:
Für die inhaltliche Ausgestaltung einer Aussagegenehmigung – wie der von Ihnen bei Ihrer Anfrage übermittelten – gelten allgemein verfassungsrechtliche Grenzen. Anerkannt sind insoweit nach der Rechtsprechung des BVerfG u.a. der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung und innerhalb enger Grenzen auch das Staatswohl. Auch können Persönlichkeitsrechte Dritter und auch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (vgl. § 9 KWG) im EINZELFALL eine verfassungsrechtliche Einschränkung einer Aussagegenehmigung rechtfertigen. Dazu hat das BVerfG in seinem sogenannten BND-Urteil (BVerfGE 124, 78, 124 ff.) entschieden, dass Einschränkungen zu den Themen und Inhalten zulässiger Aussagen nicht pauschal und ohne substantiierte, auf die konkrete Fragestellung bezogene Begründung, weshalb einer der Einschränkungsgründe einschlägig sein soll, erfolgen dürfen. Die aussageerteilende Behörde, die eine solche Einschränkung vor nimmt, trifft vielmehr eine Begründungs- und Darlegungspflicht. Ohne entsprechende Begründungen und Darlegungen sind Einschränkungen einer Aussagegenehmigung unzulässig und die Berufung eines Zeugen hierauf mithin eine Aussageverweigerung.
Da die Aussagegenehmigung für den Einzelfall keine tragfähige Begründung enthielt und im Ergebnis auch für den Zeugen selbst gar nicht erkennbar war, wie weit die ihm erteilte Genehmigung reicht, stellt es sich jedenfalls auf den ersten Blick als eine Nicht-Aussagegenehmigung dar. Bezeichnenderweise versuchte die Bundesregierung anlässlich der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche dann die Angelegenheit in ein diskursives Monitoring zu verlagern, in dem die Zeugen letztlich immer wieder verunsichert schienen, ob sie eine Frage überhaupt und auch inwieweit beantworten dürfen und sich jeweils mit ihrem Rechtsbeistand und Regierungsvertretern beraten mussten. Es ist zu begrüßen, dass der Ausschussvorsitzende und andere Obleute auf diesem Wege mitteilen, sich für die Herabstufung des Sitzungsprotokolls einsetzen zu wollen. Allerdings führte dies schon in früheren Fällen dazu, dass die Öffentlichkeit ein mit Schwärzungen verstümmeltes Protokoll zu sehen bekam. Zumindest könnte die Öffentlichkeit dann einen weiteren Eindruck davon erhalten, mit welchen Schwierigkeiten der Ausschuss angesichts geschwärzter und vorenthaltener Akten und der Verhinderung der Vernehmung von Edward Snowden zu kämpfen hat und welches Maß an öffentlicher Aufklärung seitens der Verantwortlichen überhaupt ermöglicht wird.
Bei fortgesetzter Praxis drängt sich allerdings wie auch im Falle der massenhaften Aktenschwärzungen der Rechtsweg zum BVerfG auf, was allerdings zunächst keine Änderung der Praxis der Bundesregierung und ihrer Behörden bewirken dürfte. Zumal die Praxis der Aussagegenehmigungen und der Aktenschwärzungen bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen in Karlsruhe waren.
Im Ergebnis ist hier auch ein weiterer öffentlicher Druck erforderlich, der den Verantwortlichen auch vor Augen führt, dass die Menschen nicht gewillt sind, sich mit jeder billigen Erklärung zufrieden zu geben. Zumal solche Erklärungen naturgemäß mit größter Skepsis begegnet werden muss.
Hier die Aussagegenehmigung im Wortlaut (Hervorhebungen von uns):
Sehr geehrter Herr Z
der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat Sie mit Beschluss vom 11.09.2014 zu einer Zeugenvernehmung am 25.09.2014 geladen.
Hiermit wird ihnen gemäß § 67 Bundesbeamtengesetz die Genehmigung erteilt, als Zeuge auszusagen. Grundlage Ihrer Vernehmung ist der Untersuchungsauftrag gemäß Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 (Bundestags-Drucksache 18/843, Anl. 2) in Verbindung mit dem Beweisbeschluss Z‑40 vom 11.09.2014 (Anl. 3) sowie dem Beweisantrag (Ausschussdrucksache 190) vom 01.09.2014 (Anl. 4).
Bei Ihrer Vernehmung als Zeuge treten Sie gegenüber dem Untersuchungsausschuss zum Schutz Ihrer nachrichtendienstlichen Einsatzfähigkeit ausschließlich unter einem Arbeitsnamen auf. Um weiterhin operativ tätig sein zu können, treten Sie identitätswahrend ausschließlich in nicht-öffentlicher Sitzung auf. Benannt wurden Sie im Vorfeld lediglich mit den Initialen Ihres Namens. Im Rahmen der Erfüllung des Beweisbeschlusses BND-10 hat der Bundesnachrichtendienst zudem erklärt, dass Sie die von Ihrer Zeugenladung betroffene Funktion wahrnehmen.
Für Ihre Zeugenaussage gelten im Übrigen die nachstehenden Maßgaben:
1. Von der Aussagegenehmigung ist die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten, nicht erfasst.
2. Die Aussagegenehmigung erstreckt sich nur auf Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses bereits abgeschlossen waren. Sie ist beschränkt auf Ihre eigenen Wahrnehmungen, die Sie während Ihrer Tätigkeit als Angehöriger der Dienststelle 3D30 in Bad Aibling gemacht haben.
Zu Themen, die vom durch den Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 konkretisierten Untersuchungsgegenstand nicht umfasst sind, dürfen Sie keine Angaben machen.
3. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben über Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind, wenn nach den konkreten Umständen die Gefahr der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung das parlamentarische Informationsinteresse überwiegt. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung können im Einzelfall insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung, Erörterungen im Kabinett oder ressortübergreifende und ‑interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen gehören.
4. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Greifen Angaben in Persönlichkeitsrechte und damit Grundrechte Dritter ein, sind sie nur zulässig, wenn in einer Abwägung nach den konkreten Umständen das Informationsinteresse des Parlamentes die betroffenen Grundrechte überwiegt.
5. Angaben und Erklärungen,
- die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind oder
- die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen oder
- die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen,
dürfen nur in nicht-öffentlicher Sitzung, erforderlichenfalls in Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages, erfolgen. Sollten sich Ihrerseits Zweifel ergeben, ob die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, sind Sie gehalten, eine gestellte Frage zunächst nicht zu beantworten, sondern sich mit ihrem Rechtsbeistand sowie den bei der Vernehmung anwesenden Vertretern der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzleramtes, abzustimmen.
6. Soweit nach Abwägung im Einzelfall die Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl) aufgrund ganz besonderer Umstände einer Erörterung eines Sachverhalts im Rahmen der Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuss in Gänze oder in Teilen entgegensteht, dürfen zu diesem Sachverhalt keine Angaben und Erklärungen erfolgen. Hiervon umfasst sind im gegebenen Falle
- Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind (Methodenschutz). Würden diese Arbeitsweisen bekannt, wären die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes zur operativen Informationsbeschaffung der Aufklärung durch fremde Mächte preisgegeben; gleichzeitig wäre Leib und Leben der eingesetzten Mitarbeiter gefährdet. Hierdurch wäre die Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes als geheimer Auslandsnachrichtendienst insgesamt beeinträchtigt.
- Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des Bundesnachrichtendienstes schließen lassen (Quellenschutz). Würden diese Informationen bekannt, wären Leib und Leben der nachrichtendienstlichen Verbindungen („Quellen“) konkret gefährdet. Darüber hinaus würde dies eine konkrete und erhebliche Gefährdung der Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes bedeuten.
- Informationen, die einen Bezug zu einem ausländischen Nachrichtendienst enthalten und über die der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann und die als Verschlusssache eingestuft oder erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind (AND-Material), oder sonstiges Material, bezüglich dessen der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann. Ein Bekanntwerden solcher Informationen würde einen Verstoß gegen die bestehenden Geheimschutzabkommen mit den betreffenden Staaten (USA, Vereinigtes Königreich, Australien) oder gegen sonstige Geheimhaltungsverpflichtungen (Kanada, Neuseeland) bedeuten. Die Nichtbeachtung völkervertraglicher Vereinbarungen würde die internationale Kooperationsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland stark beeinträchtigen und gegebenenfalls andere Staaten dazu veranlassen, ihrerseits völkervertragliche Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland in Einzelfällen zu ignorieren und damit deutschen Interessen zu schaden. Im Rahmen der Aktenvorlage an den l. Untersuchungsausschuss ist die Bundesregierung mit den vorgenannten Staaten in ein Konsultationsverfahren eingetreten, um die Zustimmung zur Freigabe von Informationen an den Ausschuss zu erwirken. Diese Freigaben liegen gegenwärtig noch nicht vor.
Das Staatswohl kann auch durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger militärischer, nachrichtendienstlicher oder nachrichtendienstlich gewonnener Informationen gefährdet werden. So sind etwa Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten, die konkret die Durchführung von militärischen Operationen oder den Schutz von eingesetztem Personal gefährden würden, von der Aussagegenehmigung ausgenommen.
7. Die Verweigerung der Aussage nach Maßgabe eines oder mehrerer der vorgenannten Gründe bedarf einer substantiierten Begründung gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch die Begründung nicht schutzbedürftige Inhalte preisgegeben werden.
8. Wenn und soweit bei ihrer Vernehmung Zweifel über die Zulässigkeit bestimmter Angaben nach den vorgenannten Maßgaben bestehen, sind diese Angaben zu unterlassen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass zur Klärung der Reichweite Ihrer Aussagegenehmigung zunächst eine Rücksprache mit Ihrer Dienststelle bzw. den Beauftragten der Bundesregierung sowie Ihrem Rechtsbeistand erforderlich ist.
Im Übrigen weise ich Sie auf die Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) hin, insbesondere §§ 23 ff. PUAG.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Dr. P
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: „Informationserfassung, plus …“ – Neue Erkenntnisse über Grundlagen und Auffassung von Massenüberwachung
Ronald Reagan legte bereits 1981 die gesetzlichen Grundlagen für eine allumfassende Überwachungsmaschine : „Informationserfassung, plus …“ – Neue Erkenntnisse über Grundlagen und Auffassung von Massenüberwachung Die American Civil Liberties Union hat es zusammen mit der Media Freedom and Information Access Clinic geschafft, über eine Informationsfreiheitsanfrage und Klage an Dokumente zu gelangen, die mehr über die wahren „gesetzlichen“ Grundlagen für die NSA-Spionage offenbaren.
Es handelt sich dabei um das Dekret 12333, das Präsident Reagan 1981 erlassen hat. Eine der ACLU übergebene Übersicht in „Lektion I einer Geheimdienstschulung“ über die Autorisierungen und Befugnisse der Geheimdienste aus dem Jahr 2007 enthält folgenden kurzen wie aufschlussreichen Absatz:
Der Großteil der NSA-Überwachungsmaßnahmen basiert ausschließlich auf den Befugnissen des Dekrets 12333.
Das Dekret 12333 eine Rolle spielt ist nicht neu, schon vorher gab es Meldungen zu dem besagten Dekret, das Programme wie MUSCULAR autorisiert. Im Vordergrund der Überwachungslegitimation standen jedoch bisher Abschnitt 215 des Patriot Act und der FISA Amendments Act. Letzterer legt die Grundlagen für umfangreiche Auslandsaufklärung und die Überwachung von Nicht-US-Personen. Abschnitt 215 legt unter anderem die Grundlagen für Anordnungen, die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten dazu verpflichten, Daten an das FBI auszuhändigen.
Dass das Dekret 12333 bisher vernachlässigt wurde, vernachlässigt auch einen entscheidenden Umstand: Dass ein Löwenanteil der Überwachungsaktivitäten von einem Gesetz mit geheim gehaltener Auslegung autorisiert wird. Es legt für die gesamte In- und Auslandsaufklärung fest, dass durch eine Verfügung des Präsidenten andere Genehmigungen überflüssig werden. Richterliche Kontrolle fehlt vollständig.
Ein deutlicher Hinweis, dass die Geheimdienste noch weiter außerhalb jeder Kontrollmöglichkeiten arbeiten, als sowieso schon klar war. Überwachung wird erlaubt, sobald es potentiell ausländische, nachrichtendienstlich relevante Informationen zu holen gibt. In Klartext: Mit der gummiartigen Auslegungsmentalität, die bisher an den Tag gelegt wurde, immer.
Eine Präsentation des Verteidigungsministeriums schlüsselt weiter auf, was auch über US-Personen und US-Unternehmen gesammelt werden darf:
Und eine weitere Folie gibt Tipps, wie man mit diesen Ausnahmen ohne Probleme US-Personen überwachen kann und eine Standardbegründung für jegliche Überwachung findet:
- Du sollst keine Daten über US-Personen sammeln
- Es sei denn, die Sammlung fällt unter eine der 16 Ausnahmen
- Im Regelfall verlässt man sich auf die Ausnahme einer potentiellen Quelle von Informationen oder den hilfreichen Effekt für die US-Geheimdienst-Behörden.
Doch nicht nur die tatsächliche Grundlage für die Überwachungsaktivitäten wird durch die nun veröffentlichten Dokumente deutlich. Es werden auch einige Begriffe erklärt, von denen die NSA ein etwas anderes Verständnis hat als allgemein üblich. Wie etwa der Term „Sammlung“, der in einem „Geheimdienstgesetz-Handbuch“ etwas breiter definiert wird:
Zuerst einmal muss man innehalten und sein Vokabular anpassen. Die Begriffe und Wörter aus DoD 5240.1‑R haben sehr spezielle Bedeutungen und man kann von der landläufigen Interpretation in die Irre geführt werden […] Informationen gelten erst als „gesammelt“, wenn sie von einem Angestellten eines Geheimdienstes im Zuge seiner Aufgaben empfangen wurden … und ein Angestellter bestätigende Maßnahmen ergreift, diese Informationen zu nutzen oder zu speichern […] Wir sehen also, dass „Sammlung von Informationen“ zu Zwecken von DoD 5240.1‑R mehr ist als ihr Erfassen – man könnte es auch „Erfassen, plus … “ nennen.
Kein Wunder, dass sich mit dieser Art Neusprech Geheimdienstfreunde in den USA, wie zuletzt der Kongressabgeordnete Robert Pittenger, ohne mit der Wimper zu zucken verbreiten, man „sammle“ ja nur:
Die NSA betreibt überhaupt keine Massenüberwachung, sie sammelt Daten, etwa Telefonnummern und E‑Mails. […] Das ist ein Riesenunterschied.
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: Technologietransfer: Die NSA lizenziert ihre Software an US-Firmen
: Technologietransfer: Die NSA lizenziert ihre Software an US-Firmen Die NSA hat ein Technology Transfer Program:
The NSA Technology Transfer Program (TTP) transfers NSA-developed technology to industry, academia, and other research organizations, benefitting the economy and the Agency mission. The program has an extensive portfolio of patented technologies across multiple technology areas.
Dafür gibt es in diesem Jahr erstmalig einen 100-seitigen Technologie-Katalog.
Kevin Collier schreibt auf The Daily Dot:
Many of the listed technologies in the NSA’s TTP catalog are methods to either help transcribe recorded communications or sort through massive troves of transcriptions, calling to mind the NSA’s ability to absorb huge quantities of people’s communications without their knowledge. Vines declined to share specifics on why those available technologies were developed, or how they were used within the agency. „Our lawful mission is centered on foreign intelligence and information assurance in defense of the nation,“ she said.
One technology, called ScribeZone, which the NSA suggests „is ideal for teaching foreign language and can also be used for teaching English as a second language,“ improves efficiency of transcription of audio and video content from „any foreign language,“ the catalog claims. Another, called Aladdin, identifies transliterated terms, like names. A third, which the catalogue doesn’t identify with a code name, helps users sort through massive troves of text by identifying nouns in a mass of text, deciding which ones are used most frequently, then automatically creating a list what the topic’s about.
Denn wer würde sich nicht gerne Software aus dem Hause der größten Überwachungsinstitution der Welt installieren?
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: NSA-Ausschuss: Opposition stellt Verfassungsklage zur Vernehmung Edward Snowdens vor
: NSA-Ausschuss: Opposition stellt Verfassungsklage zur Vernehmung Edward Snowdens vor Linke und Grüne haben heute in der Bundespressekonferenz ihre Verfassungsklage zur Vernehmung Edward Snowdens vorgestellt. Phoenix hat 25 Minuten davon gesendet:
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Geheime Informationen: Wie die Überwachung von BND und NSA in Bad Aibling funktioniert
580 oder 1,3 Milliarden? Geheime Informationen: Wie die Überwachung von BND und NSA in Bad Aibling funktioniert Der BND überwacht im bayrischen Bad Aibling neben Satelliten auch millionenfach Mobilfunkdaten, unter anderem aus Afghanistan. Das geht aus Informationen hervor, die der Leiter der Dienststelle dem Untersuchungsausschuss vorenthalten hat. Die abgeschnorchelten Daten werden auch nach Selektoren und einem Interessenprofil der NSA durchsucht – und an diese übermittelt.
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: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Was machen NSA und BND zusammen in Bad Aibling?
Bundestags-Abgeordnete Notz (Grüne), Renner (Linke) und Mittag (SPD) bei einer <a href="http://blog.campact.de/2014/09/protestaktion-vor-dem-nsa-untersuchungsausschuss/">Aktion von Campact</a>. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Was machen NSA und BND zusammen in Bad Aibling? Die Sommerpause ist vorbei und der Bundestag-Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der gobalen Totalüberwachung (vulgo: „NSA-Ausschuss“) geht weiter. Heute findet die 14. Sitzung statt, zum fünften mal auch öffentlich. Zumindest laut Ankündigung. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.
Heutiges Thema ist die Vernehmung der Zeugen „R. U.“, Leiter des Standorts Bad Aibling des BND und „J. Z.“, BND-Sachbereich in Bad Aibling, in dem X‑Keyscore genutzt wird. Die Wikipedia weiss zu dieser „Fernmeldeverkehrstelle des Bundesnachrichtendiensts“, in der NSA und BND gemeinsam arbeiten:
Nach Angaben des US-Informanten Edward Snowden wurden hier alleine im Dezember 2012 500 Millionen Verbindungsdaten gesammelt.
Der Spiegel berichtete:
Als die Abhörstation Bad Aibling 2004 von den USA an Deutschland übergeben wurde, zogen NSA-Mitarbeiter von dort in die Mangfall-Kaserne um, in ein eigens errichtetes Gebäude aus Metall, Spitzname „Die Blechdose“. Im Gegensatz zu den anderen Gebäuden auf dem Gelände hat der NSA-Standort keine Fenster – dafür aber einen Zugang zum internen Netzwerk des Geheimdienstes.
In Dokumenten aus dem Snowden-Archiv tauchen zwei Projekte auf, die Amerikaner und Deutsche zusammenbrachten: Joint SIGINT Activity (JSA) und das Joint Analysis Center (JAC).
Im Rahmen der JSA-Zusammenarbeit wurden laut einem Dokument aus dem Jahr 2005 abgefangene Signale von der Mangfall-Kaserne über das European Technical Center in Wiesbaden Mainz-Kastel in das Netz der NSA eingespeist. Der BND interessierte sich besonders für die Kommunikation in Afghanistan. Die NSA-Kollegen unterstützten die Deutschen, von einer guten Zusammenarbeit und technischem Training ist die Rede.
Wir dürfen gespannt sein, wie ernst die Beteiligten den Auftrag zur Aufklärung nehmen werden. Die Benennung der verantwortlichen Zeugen nur per Initialen sowie die Ankündigung, einen Rechtsbeistand mitzubringen und auf viele Sachen – wenn überhaupt – nur in geheimer Sitzung antworten zu wollen, stimmen nicht gerade optimistisch. Die heutige Sitzung dürfte daher auch ein Präzedenzfall werden, ob und wie sehr sich deutsche Überwacher, die laut Gesetz zur wahrheitsgemäßen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss verpflichtet sind, vor einer öffentlichen Aussage drücken können.
Gliederung
- Fragerunde 1: Vorsitzender, Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU
- Fragerunde 2: Die Linke, CDU/CSU,Formal-Foo, Bündnis 90/Die Grünen, SPD
- Fragerunde 3: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD,
- Fragerunde 4: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD,
- Fragerunde 5: Die Linke, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen
- Nicht-öffentlicher Teil
Update: Auf WikiLeaks gibt’s auch das offizielle stenografische Protokoll als HTML und PDF.
Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Patrick Sensburg, Vorsitzender
$Begrüßung
R.U. wird von Rechtsanwalt Johannes „Jonny“ Eisenberg begleitet.
Name, Alter, Beruf, ladungsfähige Anschrift?
Initialen und Dienststelle reicht.Eingangsstatement R.U.
Mein Name ist R.U. Meine Dienststelle ist in Bad Aibling. Bin seit 1996 in BND. Seit gut viereinhalb Jahren Leiter des Standorts Bad Aibling des BND. Leiter der Satellitenerfassung.
Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind streng an Recht und Gesetz gebunden.
Abkommen: Ab 2004 gemeinsame Auslandsaufklärung BND und NSA. Damals neues Sachgebiet JSA bestand aus BND-Mitarbeitern und Amerikanern. Großteil der Technik kam aus USA. Leitung und Betrieb unterlag BND. Im Gegenzug wurden USA an Satellitenerfassung beteiligt.
Wegen Haushalt haben sich USA 2012 aus dem Projekt verabschiedet. Gefilterte Daten werden weiterhin weitergegeben.
Satellitenerfassung spielt für uns eine große Rolle. Auch Inlandskommunikation geht über Satelliten. Diese Kommunikation – in entfernten Ländern – kann mit großen Antennen teilweise auch in Deutschland erfasst werden. Technische Limitierungen limitieren die Erfassung. Nur ein kleiner Anteil der Satelliten kann erfasst werden, und davon nur ein Teil der Kommunikation. Von Massenüberwachung kann keine Rede sein. Wir erfassen nur Sachen im Promille-Bereich von dem, was ohne Beschränkung möglich wäre.
Wir können eh nicht alles auswerten, weil viel in ausländischen Sprachen passiert.
Force Protection: Schutz der Truppen. Wir konnten Anschläge auf ISAF verhindern. Das wurde uns bestätigt und bedankt.
Satellitenerfassung ist hochkomplex. In der öffentlichen Berichterstattung wird unter Erfassung nur XKeyscore erwähnt. Das wird der Komplexität nicht gerecht. XKeyscore ist aber ein wichtiger Baustein zur Auswertung von Internet-Daten. Ein wichtiges Instrument zur Aufklärung in Krisengebieten. Dienst dem Schutz von Soldaten, schützt vor Terror und rettet Entführte.
NSA hat mit XKeyscore keinen Zugriff auf BND-Netze.
Ich habe auf Einhaltung der Vorschriften zu achten, das ist mir auch ein persönliches Anliegen.
Letztes Jahr kam der BfDI, dieses Jahr kam die G10-Kommission in Bad Aibling vorbei.
Damit beende ich meine Ausführungen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich einige Fragen nicht öffentlich beantworten darf.
Pause!
Namentliche Abstimmung im Plenum. Befragung danach.
Geht weiter.
Fragerunde 1: Vorsitzender
Sensburg: Beruflicher Werdegang. Hochschuldiplom?
R.U.: Zwei Jahre technische Einheit Bundeswehr, dort programmiert.
Bei BND auch Programmierer. Pullach. Dann Bad Aibling.Sensburg: Seit wann BND?
R.U.: War in verschiedenen Verhältnissen, Beamter und Soldat. Bei BND seit 1996.
In technischer Entwicklungsabteilung angefangen. Habe dort programmiert. Habe Produkte für den BND entwickelt. Programmieren, technische Begleitung von technischen Projekten. Jetzt Dienststellen-Leitung.
Sensburg: Können also Antworten auf technische Fragen geben?
R.U.: Da würde ich mich nicht festlegen. Kann ihnen nicht auf die Schnelle ein schönes C++ Programm hinzaubern.
Sensburg: Wie viele Mitarbeiter haben sie in Verantwortung?
R.U.: 120.
Sensburg: Was machen ihre 120 Mitarbeiter?
R.U.: Drei Teile: Verwaltung, Technik (Betrieb der Antennen, Sicherheit der Netzwerke, Script-Programmieren, Computer neu installieren) und Auswertung (erfasste Daten sichten und beurteilen, Fremdsprachenkenntnisse).
Sensburg: Wie viele Techniker?
R.U.: Ist von meiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt.
Sensburg: Presse sagt, Zusammenarbeit BND und NSA ist sehr intensiv.
R.U.: War mit Gründung 2004 deutlich mehr, ist jetzt zurückgegangen. Details nur nicht-öffentlich.
Sensburg: Mit welchen anderen Diensten außer NSA arbeiten sie noch zusammen?
R.U.: Auch dazu: nur nicht-öffentlich.
Sensburg: BND gewinnt und verwertet nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte. Sagt auch Staatssekretär Fritsche. Wird Skype entschlüsselt? Entschlüsseln sie auch?
R.U.: Zu einzelnen Methoden kann ich öffentlich nichts sagen.
Sensburg: Einzelne Länder: BND überwacht Kommunikationsverkehr algerischer Grenzschutzeinheiten. Stimmt das?
R.U.: Kenne das Dokument nicht. Aber ist eh Detailfrage. Wenn ich überhaupt etwas sagen kann, dann nur nicht-öffentlich.
Sensburg: Sie haben vorhin von Satelliten geredet. Überwachen sie auch leitungsbasierte Kommunikation?
R.U.: Tut mir Leid, nur nicht-öffentlich.
Sensburg: Vielleicht gibt es ja Fragen, die in öffentlicher Sitzung geeignet sind.
Fragerunde 1: Die Linke
Martina Renner: Vorbemerkung. Habe erhebliches Verfahrensbedenken, dass der Zeuge entscheidet, was öffentlich und nicht-öffentlich sein soll. Hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung das begründet. So entscheidet hier eine Einzelperson. Wir weichen vom Untersuchungsausschuss-Gesetz ab, wegen einer subjektiven Einzelentscheidung eines Zeugen!
Herr U., Sie sagten, es hätte keine Massenüberwachung stattgefunden. Wie viele Rohdaten pro Sekunde/Stunde/Tag es gibt? Und was verstehen sie unter Rohdaten? Für Zeitraum: Beginn, Mitte, heute.
R.U.: Ich meinte, dass wir keine Massenüberwachung machen, die Mathematik von dem, was wir erfassen können. Wir machen nur Promille-Bereich von theoretisch möglichem. Das ist absolut natürlich immer noch einiges.
Die Größenordnung, die da so vorlagen, kann ich bestätigen. Aber genaue Zahlen kann ich nicht bestätigen.
Renner: 20 Millionen kann hinkommen?
R.U.: Genaue Zahlen liefere ich nicht.
Renner: Was sind denn Rohdaten?
R.U.: Ja, was verstehen sie denn unter Rohdaten?
Sensburg: Wir stellen hier die Fragen.
R.U.: Ich kann es ihnen technisch nicht im Detail erklären. Ich verweise auf meinen Kollegen, der dann noch kommt.
Renner: Sie haben gesagt, es gab Transfer: Technik gegen Daten. Welche Technik (Hardware, Software) wurde geliefert, welche Speicherkapazitäten?
R.U.: Nicht-öffentlich kann ich sagen: Antennen kamen von Amerikanern, einige Rechnersysteme, die es jetzt nicht mehr gibt. Genaueres nur nicht-öffentlich.
Renner: Und Software?
R.U.: Genau das selbe. Hatten damals Software bekommen. Aber Details nur nicht-öffentlich. (Ab jetzt: nicht-öffentlich == „NÖ“).
Renner: Wie ist es mit Thinthread?
R.U.: Kenne ich nicht.
Renner: Kann es sein, dass die Programme bei ihnen anders heißen?
R.U.: Ja.
Renner: Wie heißt das System, mit dem sie Daten erfassen?
R.U.: Das sind viele, unter anderem XKeyscore. Aber auch andere.
Renner: Sie beziehen die Programme von den USA und aus privaten deutschen Firmen?
R.U.: Ja, und machen selbst.
Renner: Welche Firmen?
R.U.: NÖ.
Renner: Sie sagten, das ist alles legal. Daten von Deutschen dürfen sie ja nicht überwachen. Wie funktioniert die Einhaltung der Rechtsvorschriften?
R.U.: Haben verschiedene Filter, die u.a. aus der Zentrale in Pullach zur Verfügung gestellt werden.
Renner: Wie funktioniert das?
R.U.: NÖ.
Renner: Ist die G‑10-Kommission des Bundestages in die Kontrolle eingebunden?
R.U.: Das weiß ich nicht.
Renner: Haben sie die Fachaufsicht?
R.U.: Ja.
Renner: Dann ist meine Frage berechtigt, wie die Rechtsvorschriften eingehalten werden.
R.U.: Die Rechtsvorschriften werden eingehalten.
Renner: Wie?
R.U.: Die G‑10 war bei uns. Kann mich nicht erinnern, ob wir diskutiert haben, an welcher Stelle welcher Filter eingesetzt wird.
Renner: Wie wird Datenschutz eingehalten?
R.U.: Juristische Fragen kann ich nicht beantworten. Das macht ein anderes Referat.
Renner: Welche Löschvorschriften haben sie?
R.U.: Vorschriften zur Löschung von Daten? …?
Ich: lol.
Sensburg: Kein Beifall bitte.
Fragerunde 1: SPD
Christian Flisek: Haben sie erfahren, dass BND Daten an Five-Eyes-Staaten weitergegeben hat?
R.U.: Weiß ich nichts konkretes. Vielleicht im Einzelfall bei Entführungen.
Flisek: In Bad Aibling gibt es keinen Austausch von Daten Deutscher an andere?
R.U.: Wir filtern und nur gefilterte Daten gehen an andere.
Flisek: Wie funktionieren die Filter?
R.U.: NÖ.
Flisek: Haben sie Erkenntnisse, dass ausländische (Five-Eyes-)Dienste auf deutschem Boden Daten Deutscher überwachen?
R.U.: Nein.
Flisek: Wussten sie vor Snowden, dass Five-Eyes weltweit massenhaft Kommunikationsdaten erfassen, auch von Deutschen?
R.U.: Nein. Mir ist klar, dass andere Dienste weltweit Daten erfassen, aber ich wüsste nicht in Deutschland.
Flisek: Dass Daten Deutscher massenhaft erfasst werden wussten sie vor Snowden nicht?
R.U.: Nein.
Flisek: Aha. Sie leiten das seit viereinhalb Jahren. Und wenden XKeyscore an. Sie sind ein Fachmann. Wie können sie das nicht gewusst haben?
R.U.: Ich weiß nicht, was die Amerikaner weltweit machen. Ich weiß, was wir in Bad Aibling machen. Da bekommen sie von uns gefilterte Daten.
Flisek: Wenn ich Herrn Wolf eine E‑Mail schreibe, über einen US-Dienst, sie wandert über den Ozean: Können sie ausschließen, dass sie in Bad Aibling erfasst wird?
R.U.: NÖ: hat was mit Methodenschutz zu tun.
Flisek: XKeyscore sagen sie auch nur NÖ?
R.U.: Ja.
Flisek: Können sie NÖ grob sagen, wie das funktioniert?
(Wird von Eisenberg beraten)
R.U.: Tue mich da schwer. Ich habe eine Aussagegenehmigung. Da steht drin, dass ich keine Details nennen darf. Ist die Frage, wo das beginnt und endet. Ganz grob machen wir mit XKeyscore Internet-Inhalte lesbar.
(Wieder Einflüsterung von Eisenberg.)
R.U.: Darf ein was mehr sagen. Wir unterscheiden in Internet, also paket-vermittelt. Alle Daten, die wir abfangen, untersuchen wir. Mit XKeyscore können wir untersuchen, ob relevante Sachen drin sind. Hier gibt es schon einen G‑10-Filter. Danach geht das in BND-eigene Systeme? XKeyscore ist ein Analysetool.
Flisek: Wie sieht Wartung von XKeyscore aus?
R.U.: Die Rechner mit XKeyscore können wir mit deutschen Mitteln wiederherstellen, Updates bekommen wir von den Amerikanern.
Flisek: Sie haben vorhin Promille-Bereich genannt. Das war auf weltweite Satellitenkommunikation bezogen?
R.U.: Nein, nur auf die, die von Bad Aibling aus erfassbar wäre. Siehe Blickrichtung von Bad Aibling auf Satelliten.
Flisek: Wie viele Prozent der weltweiten Kommunikation ist denn in Bad Aibling erfassbar?
R.U.: KA:
Flisek: Wie viele Prozent der Kommunikation in Afghanistan können sie abfangen?
R.U.: Genau kann ich das nicht sagen. Aber der ist groß.
Flisek: In Relation zur Kommunikation in einem solchen Land ist das groß, mehr als Promille?
R.U.: Weiß ich nicht. Wird größer sein als Promille, aber wie groß genau, müsste ich nachliefern.
Flisek: G‑10-Kommission war bei ihnen. G‑10 darf in Bad Aibling gar nicht erfasst werden.
R.U.: Doch. Nach § 358 wird die G‑10-Erfassung aus Pullach gesteuert. Seelektoren in Bad Aibling werden von Pullach eingesteuert und wir leiten das dann sofort nach Pullach weiter.
Burkhard Lischka: haben viel zu G‑10-Filterung gesagt. Gibt es weitere Filter, wie USA- oder EU-Bürger?
R.U.: Zu Selektoren: NÖ.
Lischka: Auf welcher Rechtsgrundlage gehen Daten an die USA?
R.U.: Memorandum of Understanding zwischen BND und NSA von 2002.
Hans-Ulrich Krüger: Welche Daten bekommen sie von den USA?
R.U.: Wir in Bad Aibling erhalten überhaupt keine Daten, nur Selektoren.
Flisek: Sie kennen Veröffentlichung zu Drohnen-Einsätzen. „We kill people based on metadata.“ Bei 500 Millionen Metadaten, die an die USA übermittelt werden: Können sie ausschließen, das die für Drohnen-Einsätze eingesetzt würde?
R.U.: AFAIK sind Metadaten zu ungenau für Drohnen-Einsätze.
Flisek: Aber Hayden sagt das Gegenteil.
R.U.: Viele Metadaten beschreiben 50–60 Kilometer-Räume. Das ist nicht ausreichend, um ein Haus zu bombardieren.
Lischka: Gab es Diskussionen, dass diese Daten für Drohnen-Einsätze genutzt werden? Haben sie etwas mitbekommen?
R.U.: Nein.
Flisek: Persönliche Bewertung. Es werden Unmengen von Daten gesammelt. massenhaft, Heuhaufen, anlasslos. Wir unterscheidet sich die Tätigkeit des BND von Tätigkeit dieser Dienste?
R.U.: Weiß nicht, wie USA konkret arbeiten. Wir haben Selektoren und gucken nur das an.
Flisek: Wie Selektoren funktionieren, erklären sie uns NÖ.
R.U.: …
Fragerunde 1: Bündnis 90/Die Grünen
Konstantin von Notz: Sie Unterscheiden abgeschnorchelte Satelliten und Richtfunk. Wie prozentual ist das? Haben sie zusätzlich Informationen aus Glasfasern?
R.U.: Richtfunkerfassung wird in Bad Aibling nicht betrieben.
Notz: Das gilt auch für die letzten zehn Jahre, oder nur jetzt?
R.U.: Pause bitte.
(Geht raus mit Eisenberg.)
R.U.: Sie sehen, ich kämpfe mit meiner Aussagegenehmigung. Richtfunk ist eine Erfassungsart, wo sie zwischen zwei Antennen eine eigene Aufstellen. Solche haben wir in Bad Aibling nicht.
Notz: In Bayern ist klar. Und Somalia, Jemen und Afghanistan?
R.U.: NÖ.
Notz: NSA-Contractors und Liaison. Wie viele Mitarbeiter der NSA und privater Firmen sind in Bad Aibling?
R.U.: Wir bezeichnen die als NSA-Mitarbeiter, das sind unter 10.
Notz: Ich weiß nicht, ob wir von den selben Dingen reden. Was sind für sie Metadaten?
R.U.: Ich empfinde Metadaten, als Daten, die keine Inhaltskommunikation haben. Eine Vielzahl. Das könnte sein: Internetaufruf von Computer an amazon.de, dann werden Metadaten erzeugt, über 100. Metadaten ist auch, sich mit Mobilfunkgerät zu bewegen und Zellwechsel zu mache, das wird protokolliert. Auch: Welcher Kommunikationspartner kommuniziert mit wem.
Notz: Verkehrsdaten, also. Was sind Rohdaten?
R.U.: Nach meiner Definition: Daten, die abgefangen, aber noch nicht gesichtet wurden.
Notz: Was ist eine Meldung?
R.U.: Wir sind nur auf wenigen Satelliten und haben dann Selektoren und G‑10-Bereinigung. Irgendwann wird bei einem Kollege an einem anderen Nachrichtenbearbeitungssystem z.B. ein Telefongespräch angezeigt. An dieser Stelle kein zufälliges Gespräch, sondern auf Grund eines Selektors?
Notz: Das ist eine Meldung?
R.U.: Noch keine Meldung. Kollege hört sich das an, (übersetzt), entscheidet, ob das relevant ist. Nein: löschen. Ja: erstellt Meldungsvorprodukt. Das wird an die Zentrale in Pullach geleitet.
Notz: Sie unterscheiden zwischen Selektoren und Filtern?
R.U.: Ja, nicht das selbe.
Notz: Unterschied nur NÖ.
R.U.: Ja.
Notz: Können sie bei Software in Quellcode gucken?
R.U.: Teilweise bei Skripten, aber nicht allgemein.
Notz: Können sie Hintertüren ausschließen?
R.U.: Auf Programmebene ist das schwierig. Aber wir betreiben unsere eigenen Systeme und bewegen uns in einem abgeschotteten Netz. Die Amerikaner greifen nicht auf unsere Rechner zu. Wir gehen von unserer Firewall raus. Wir sind von der Netzwerksicherheit auf einem sehr, sehr hohen Level.
Fragerunde 1: CDU/CSU
Roderich Kiesewetter: Ich werde sie mit einer Reihe Dokumenten konfrontieren. Aber erst zur Geschichte: Eine Strafanzeige sagt, dass Bad Aibling auch von britischen Diensten genutzt wurde.
R.U.: Ist mir nicht bekannt. Kann das aber nicht ausschließen.
Kiesewetter: Teilt die Bundesregierung die Ausführung?
[…]
Kiesewetter: Kooperation mit NSA. JSA wurde 2012 übertragen. Wofür steht der Begriff FORNSAT-Collection?
R.U.: Abschöpfung von Satelliten.
Kiesewetter: Wie wurde die Zusammenarbeit seit 2012 fortgeführt?
R.U.: Offiziell aufgelöst. Aber Updates und technische Verbindungs-Menschen. Bei Updates organisieren Experten aus deren Fundus, das das bei uns neu installiert wird.
Kiesewetter: 2004 schon Personal reduziert. Spiegel sagt: „Blechdose“. Beschreiben sie uns bauliche Gegebenheiten und was ist auf der Mantra-Kaserne?
R.U.: Auf Mantra-Kaserne ist BND der Hausherr. Die NSA hat ein kleines Büro. Die massenhafte Reduzierung war auch nebenan.
Kiesewetter: Gibt es heute noch Räume, wo nur BND oder NSA Zutritt hat?
R.U.: Das Gebäude der Amerikaner ist so gesichert, dass wir an der Tür klingeln und dann Einlass bekommen. Bei uns dürfen fast nur Deutsche rein.
Kiesewetter: Joint SIGINT Activity (JSA) und Joint Analysis Center (JAC). Kennen sie die Bezeichnungen?
R.U.: Ja.
Kiesewetter: Sind da gemischte Arbeitsgruppen?
R.U.: Ja.
Kiesewetter: Bestehen die heute noch?
R.U.: Nein. in beiden Fällen.
Kiesewetter: Wie sieht Zusammenarbeit heute aus?
R.U.: Beschränkt sich auf Liaison. Technische Zusammenarbeit.
Kiesewetter: Wie wird darauf geachtet, dass USA keine Kommunikationsdaten mit Anfangs- und Endpunkt in Deutschland erhebt?
R.U.: Datenweitergabe über streng abgeschirmtes, BND-betriebenes Netz, Firewalls vom BND beherrscht. Datenweitergabe an USA aktiv von BND, nicht andersherum.
Kiesewetter: Presse behauptet, für deutsche Seite gibt es keine Möglichkeit zur Kontrolle, welche Aufklärungsoperationen die USA in Bad Aibling tun.
R.U.: Was USA gemacht haben, weiß ich nicht. Seitdem sie in der Kaserne gibt, ist keine Erfassung möglich, die wir nicht mitbekommen würden.
Kiesewetter: Sie können ausschließen, dass BND eine Aufklärung entgehen würde, wenn die USA das tun würden.
R.U.: In Kaserne: Ja.
Kiesewetter: Zusammenarbeit bezieht sich auf Abkommen von 2002. Bei terroristischen Aktivitäten gibt es Ausnahmen für Kontrolle, Hintertür. Wissen sie etwas von Abkommen?
R.U.: Ja, ich habe das Memorandum of Understanding mal durchgelesen. Da werden verschiedene Dinge geregelt, u.a. Filter-Regeln, wer welche Infrastruktur bezahlt, wer für Technik zuständig ist, wer mit Leitung vertraut ist.
Kiesewetter: Sieht das Abkommen Ausnahmen für Informationsaustausch vor?
R.U.: Das ist geheim oder streng geheim. NÖ.
Kiesewetter: Kann eine oder beide Seiten eine Bevölkerung der anderen abhören? Ist G‑10-Filterung obligatorisch?
R.U.: Filterung obliegt BND und wird eingehalten. Filter greifen weiter vorne als Selektoren. Filter: Kein G‑10 (Deutsche), Selektor: relevantes Telefongespräch.
Kiesewetter: Special Sources Operations (SSO) schrieb von Wharpdrive, das entdeckt wurde und unter Vorwand ausgetauscht wurde. Ist ihnen das bekannt?
R.U.: NÖ.
Kiesewetter: Wharpdrive soll gemeinsames Projekt von drei Partnern sein. Können Sie öffentlich Auskunft geben?
R.U.: Nein.
Kiesewetter: NÖ?
R.U.: …. Da müsste ich spekulieren.
Kiesewetter: Boundless Informant. Macht Statistiken für Datenaufkommen, Dezember 2012. US-987LA und US-987LA haben rund 500 Millionen Verbindungen erfasst. 128 Millionen Aufzeichnungen von XKeyscore. Ist XKeyscore nun Erfassung oder Analyse?
R.U.: Bei uns nur Analyse und Lesbarmachung. Hat darüber hinaus keine Intelligenz.
Kiesewetter: Der Rest NÖ.
Fragerunde 2: Die Linke
André Hahn: Kontrollbesuch des BfDI im Dezember 2013. Wie viele solche hat es gegeben?
R.U.: War in meiner Amtszeit der erste?
Hahn: Wer hat von BND teilgenommen?
R.U.: Unsere Datenschutzbeauftragte (Vertretung) und Bundeskanzleramt.
Hahn: Was stand denn im Mittelpunkt? Welche Programme wurden vorgeführt?
R.U.: Den Bericht habe ich nicht gelesen. Von der Antenne bis zum Meldungsvorprodukt.
Hahn: Welche Programme?
R.U.: Bsp. XKeyscore, Programm zum Anhören von Inhalten (deutsches Programm) und Weiterleitung nach Pullach.
Hahn: Gab es strittige Punkte? Welche?
R.U.: Bei Systemen weitgehend Einigkeit, dass datenschutzrechtliche Anforderungen vorhanden waren oder derzeit in Bearbeitung sind. Ein Punkt war strittig, aber NÖ.
Hahn: Gab es Bedenken, dass Gesetze nicht eingehalten wurden?
R.U.: NÖ.
Hahn: Drohnen. Unscharf, 50–60 Kilometer, nicht für Einsatz geeignet. Sie geben doch auch Telefonnummern an die NSA. Kann man damit Telefone nicht orten und damit gezielt Drohnen einzusetzen?
R.U.: In Bad Aibling geben wir keine Telefonnummern an die USA weiter. Wir bekommen nur Selektoren von NSA und geben die ein. AFAIK sind Zelldaten nicht für Drohnen-Angriffe geeignet, weil Funkzellen zu groß sind.
Hahn: Ich dachte, sie bekommen nichts von den USA.
R.U.: Doch, wir holen Selektoren von einem amerikanischen Server ab. Eine Telefonnummer ist ein Selektor.
Renner: Welche Selektoren gibt es noch?
R.U.: Alle Selektoren nur NÖ. E‑Mail-Adresse ist auch einer.
Renner: Nehmen sie nur US-Selektoren oder eigene?
R.U.: Beides.
Renner: Was ist mehr?
R.U.: Weiß ich nicht.
Renner: Wir dürfen auch Glaubwürdigkeit einer Aussagen bewerten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das nicht wissen.
Renner: Wie viele Selektoren erhalten sie monatlich?
R.U.: Wir holen 2, 3, 4 mal täglich Selektoren von amerikanischem Server, überprüfen die auf G‑10-Schutz und speisen die in Erfassungssysteme ein.
Renner: Wie viele Selektoren?
R.U.: Weiß ich nicht. Auch wenn sie es mir nicht glauben. Liefere ich gerne nach.
Renner: Was sind Codenamen US-987LA US-987LB?
(Beratung von Eisenberg)
R.U.: NÖ.
Renner: Auf welche Grundlage?
EU: Ziffer 6, Punkt 1.
Renner: Was bedeutet 987?
R.U.: Keine Ahnung.
Renner: Was bedeutet LA?
R.U.: NÖ.
Renner: Sie verweigern mit Ziffer 6, Punkt 1, zu sagen, wofür „LA“ steht?
R.U.: Ja.
Renner: Bundesregierung auch?
Sensburg: Später.
Fragerunde 2: CDU/CSU
Kiesewetter: BND hat sich bemüht, Regierung zu beeinflussen, Datenschutzregeln laxer zu interpretieren. Wissen sie davon?
R.U.: Nein.
Kiesewetter: Sind 2012 Änderungen eingetreten, worauf sich das beziehen könnte?
R.U.: Ist mir nicht bekannt.
Kiesewetter: Dokument sagt, JSA darf bundeswehr.org, siemens.com und so weiter nicht überwachen. Ist das Filterung oder Erhebung?
R.U.: Erhebung. Selektoren werden nicht nur nach G‑10 sondern auch nach politischen Interessen gefiltert.
Kiesewetter: Wir können Daten übergeben werden, ohne sie Erfassen und Benennen zu können?
R.U.: Bis Snowden haben wir das nicht erfasst.
Kiesewetter: Seitdem schon?
R.U.: Ja.
Kiesewetter: Fassen sie da Meta- und Inhalts-Daten zusammen oder trennen sie das?
R.U.: Wird getrennt.
Kiesewetter: Wie?
R.U.: Bei Metadaten findet Bereinigung um G‑10-Grundrechtsträger dann.
Kiesewetter: Wie viele Daten fangen sie ab? Und wie lange speichern sie die?
R.U.: Internet-Inhalte werden wenige Tage vorgehalten. Nicht-selektierte andere für einige Tage oder wenige Wochen.
Kiesewetter: Weitergabe von Daten Deutscher an NSA?
R.U.: Nein.
Kiesewetter: Haben sie Cyber-Abwehrmaßnahmen in Quasi-Echtzeit?
R.U.: In Bad Aibling gibt es keine Echtzeit-Erfassung.
Kiesewetter: Was ist quasi-Echtzeit?
R.U.: NÖ.
Fragerunde 3: Bündnis90/Die Grünen
Hans-Christian Ströbele: Ja, Herr U. Leiten sie an USA nur Daten weiter, was sie selbst abgeschöpft haben, oder auch andere?
R.U.: In Bad Aibling nur Daten aus Bad Aibling?
Ströbele: Also nicht aus Afghanistan?
R.U.: NÖ.
Ströbele: Aber Bundesregierung hat sich zu dem 500 Millionen doch schon geäußert.
R.U.: Die liefen über Bad Aibling, ja.
Ströbele: Sie fangen in Bad Aibling Daten aus Afghanistan ab. Das waren im Dezember 2012 500 Millionen.
R.U.: NÖ.
Ströbele: Bekommen sie auch Daten aus Glasfaser-Knotenpunkten in Deutschland, beispielsweise Frankfurt?
(Eisenberg flüstert ein.)
R.U.: NÖ. So etwas darf ich öffentlich nicht sagen.
Ströbele: Warum nicht?
R.U.: Wegen meiner Aussagegenehmigung.
Ströbele: Sind Daten vom DE-CIX an die NSA gegeben wurden.
R.U.: Bin erst seit 2010 da. Nicht nach meiner Wahrnehmung. Ich kenne das nur aus der Zeitung.
Ströbele: Sie haben doch davon gehört?
R.U.: NÖ.
Ströbele: Herr, U., ihr oberster Chef, Herr Klaus-Dieter Fritsche, hat diese Frage aber öffentlich beantwortet. Sie dürfen das nicht beantwortet?
R.U.: Ich weiß nicht, dass er das beantwortet hat.
Ströbele: Das ist ja egal.
R.U.: Das gibt meine Aussagegenehmigung nicht her.
Ströbele: Sie dürfen nicht sagen, was die Bundesregierung schon gesagt hat.
R.U.: Meine Aussagegenehmigung beinhaltet das nicht. Die hab ja nicht ich erstellt.
Ströbele: Dann frage ich die Bundesregierung: Wie kann das sein?
Herr Ackmann, Innenministerium: Der Vorgang ist eingestuft. Er darf das nicht sagen.
Ströbele: Herr Ackmann, ich glaube ihre Antwort ist falsch.
Ströbele: Herr UPunkt, haben sie sich mit den Snowden-Dokumenten mal befasst?
R.U.: Ich habe Presseberichterstattung umfassend verfolgt und habe öffentliche Dokumente auch gelesen, ja.
Ströbele: Haben sie sich darüber mit dem Partner NSA unterhalten? Das kommt in Bad Aibling ja vor.
R.U.: Ich hatte mit den Amerikanern nie inhaltliche Unterhaltungen über Snowden und en Spiegel.
Ströbele: Haben sie irgendwo festgestellt, dass Snowden-Dokumente nicht echt wären?
R.U.: Fällt mir schwer zu beurteilen. Weiß ich nicht.
Ströbele: Interessiert sie auch nicht?
R.U.: Doch.
Ströbele: Haben aber nicht nachgefragt?
R.U.: Nein.
Ströbele: Gab es eine Anweisung, dass sie das nicht dürfen?
R.U.: Nein.
Formal-Foo
Notz: Es wird bei Aussagegenehmigung mit zweierlei Augenmaß gemessen. Ich finde das unerträglich und habe Zweifel, dass das legitim ist. Wenn sie dazu Aussagebedarf haben, würde ich vorschlagen, die Sitzung zu unterbrechen und das zu diskutieren.
[Unterbrechung für drei Minuten.]
[Geht weiter.]Sensburg: Bundesregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss notwendige Aussagen zur Verfügung zu stellen. Und Obleute reden demnächst über Aussagegenehmigungen.
Kiesewetter: Weise Vorwurf zurück, dass unsere Fragen anders behandelt werden als die von den Grünen. Das halte ich für abträglich und ich weiß, dass sie bewusst in öffentlicher Sitzung gemacht werden.
Ich fordere die Bundesregierung auf, ihren Zeugen nicht so einzuschränken, das ein schiefes Licht auf diesen Ausschuss fällt. Das wir hier heute erleben, ist eine zu harsche und unnötige Einschränkung. Sind sie so offen, dass der NSAUA ein UA wird, dem immer nur mit „nicht öffentlich“ (NÖ) beantwortet wird. Wir haben auch als Regierungsfraktion auch ein Interesse, dass auf wichtige Fragen öffentlich geantwortet wird.
R.U.: Habe ich auch gelesen, ja.
Flisek: Sie sagen, Funkzellen sind dafür nicht geeignet. Wie müssten Metadaten denn beschaffen sein, damit sie geeignet sind, so etwas zu machen.
R.U.: Funkzellen sind sehr unterschiedlich. 30 oder 50 km kann alles möglich sein. Wenn sie GPS als weiteres Medadatum haben, ist so etwas möglich. Das haben wir aber nicht.
Flisek: Ihre Metadaten sind dazu nicht geeignet?
R.U.: Alle Ortungsinformationen sind so grob, dass sie nicht dafür geeignet sind.
Flisek: Haben sie Metadaten-Prozesse mal geändert oder angepasst?
R.U.: Nein.
Flisek: Hat sich in der Anwendungsprozess des Memorandum of Understanding mal geändert? Seit Snowden?
R.U.: Nein. Das einzige mal war 2012, als sich die USA verabschiedet haben.
Flisek: Die Debatte seit Snowden hat seitdem zu keinerlei Änderung geführt?
R.U.: Ja.
Flisek: Ich habe den Eindruck, Bad Aibling ist ein Subunternehmen der NSA. Ist das falsch?
R.U.: Wir sind keine Zweigstelle der NSA. Wir können auf keine NSA-Daten zugreifen und die nicht bei uns. Wie bekommen nur Selektoren.
Flisek: Zweigstelle habe ich auch nicht gesagt. Aber Subunternehmer. Sie führen Tätigkeiten aus, die unmittelbar dem US-Geheimdienst zur Verfügung gestellt werden.
R.U.: Wir schützten unsere Truppen und arbeiten nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung.
Flisek: Warum dann US-Software?
R.U.: Weil die besser ist als die am Markt verfügbare.
Flisek: Mein Eindruck ist nicht weg.
R.U.: Die USA haben sich aus Haushaltsgründen zurückgezogen. Keine Ahnung, ob die von uns auch genug bekommen. Aber wir arbeiten zusammen.
Flisek: In der Wirtschaft heißt das Outsourcing. Wie bewerten sie die Kapazitäten der NSA im Vergleich zum BND?
R.U.: Um ein Vielfaches höher, allein aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcen. Faktor 10, 15, 20, weiß ich nicht. Aber ein Vielfaches mehr. Daher können die XKeyscore auch selbst programmieren und herstellen, das können wir nicht.
Flisek: Kennen sie die Selbstbeschreibung des NSA zur „informationellen Weltherrschaft“? Wie bewerten sie das, wenn sie gleichzeitig kooperieren?
R.U.: Was NSA will und was Hayden sagt, kann ich schwer beurteilen. Die haben mehr Geld und mehr Ressourcen, aber die haben mit Sicherheit auch ähnliche Probleme wie der BND. Auch die müssen ausländische Sprachen übersetzen und kommen dort an Engpässe. Informationelle Weltherrschaft glaube ich nicht.
Flisek: Steht auf der Homepage.
Lischka: Nochmal Funkzelle. Wenn sich jemand über einen längeren Zeitraum immer dort aufhält, ist das nicht ein wichtige Information? Erhöht das nicht die Möglichkeit, dass jemand deswegen zum Ziel wird?
R.U.: Wir haben die Daten nicht in Echtzeit. Mit Häufigkeit reduziert sich nicht der Funkzellenradius. Das ist zu ungenau.
Lischka: Aber das ist doch ein wesentlicher Mosaikstein.
R.U.: Solche Ideen oder Diskussionen gab es bei uns noch nie.
Fragerunde 3: Die Linke
Renner: Was sind die Programme Mira4 und Veras?
R.U.: Im Detail sind das Systeme mit Geheimhaltungsgrad. Sind Nachrichtenbearbeitungssysteme. Damit können Kollegen Telefongespräche anhören. Das andere kann Metadaten sichtbar machen und zeigen, wer mit wem telefoniert hat.
Renner: sind das Eigenentwicklungen?
R.U.: Bin ich nicht sicher, ob Firma oder Eigenentwicklung aber nicht von den USA.
Renner: Leistungsfähiger als XKeyscore?
R.U.: Anders.
Renner: Wurden die an die USA gegeben?
R.U.: Keine Ahnung.
Renner: Wenn ja, wer würde das machen?
R.U.: Andere Stellen in Bad Aibling, nicht BND.
Renner: Wer sind Grundrechtsträger?
R.U.: Deutsche Staatsbürger und deutsche Firmen?
Renner: Welche Grundrechts gibt es bei nicht-deutschen Staatsbürgern.
R.U.: Kann ich nicht beantworten.
Renner: Post- und Fernmeldegeheimnnis.
R.U.: Würde das andersherum aufziehen. Wenn ein abgehörtes Telefonat Relevanz für den BND hat, dann ist das kein Grundrechtsträger.
Renner: Datenerhebung in Afghanistan ist wohl eine Art „Full Take“. Dann Transport in Afghanistan und Speicherung an verschiedenen Orten. 14 Tage Kabul, 6 Wochen Masar-i-Scharif. Können si das bestätigen?
R.U.: Das ist nicht unsere Verantwortung. Das weiß ich nicht.
Renner: Kriegen sie die Daten?
R.U.: Nein, ich glaube das sind andere Daten. Ich glaube, sie meinen ISAF-Daten.
Renner: Weiterleitung der Daten leitungsgebunden?
R.U.: Details von Afghanistan: NÖ.
Renner: Wie lange Speicherung?
R.U.: G‑10-bereinigt wenige Tage. Bei Treffer Speicherung für 1–2 Jahre. Aber nicht in Bad Aibling, sondern Zentrale.
Renner: Funktioniert die G‑10-Bereinigung?
R.U.: Ja, sehr gut. Hundertprozentigen Schutz gibt es nicht.
Renner: Begründung für Datenerhebung im Ausland ist Schutz deutscher Truppen. In Afghanistan wurden Truppen reduziert. Reduzieren sich da auch die Daten?
R.U.: Eher nicht, es sind ja noch Truppen da.
Renner: Ist Datenerhebung in Türkei auf selber Grundlage, Truppenschutz?
R.U.: Ist ja nicht nur Truppenschutz, sondern auch Auftragsprofil der Bundesregierung. Das ist der Hauptfokus. Schutz der Truppen, aber beispielsweise auch Terrorismus. Das bleibt.
Renner: Und deutsche Staatsbürger mit türkischer Herkunft, mit türkischer IP und .tr-Domain?
R.U.: Könnte sein, dass das dann nicht passiert.
Fragerunde 3: Bündnis 90/Die Grünen
Notz: Ortungsfrage. Werden andere Daten neben Satellit auch aus Afghanistan geliefert?
R.U.: Alle Daten außer Satellit will ich nur NÖ beantworten.
Notz: Geht mit ihren Daten Triangulation?
R.U.: Kenne ich nicht.
Notz: [Erklärt Triangulation.] Ist das möglich mit ihren Daten?
R.U.: Weiß ich nicht.
Notz: Haben sie die Möglichkeit in Bad Aibling?
R.U.: Nein.
Notz: Zu Glasfasererfassung können sie nichts sagen?
R.U.: Seitdem ich da bin, gibt es keine Glasfasererfassung in Bad Aibling.
Notz: Das ist klar. Aber kommen Daten von Glasfasern?
R.U.: DE-CIX ist seit meiner Amtszeit nicht passiert.
Notz: Und davor?
R.U.: Darf ich nicht beantworten.
Notz: Mit wem müssen wir sprechen, um das zu erfahren?
R.U.: Meinem nächsten Vorgesetzten.
Notz: Wer ist das?
R.U.: …
Notz: Initialen?
RU …
Notz: Na schon mal ein Hinweis.
Notz: XKeyscore muss doch auch zwischenpuffern. Wenn sie XKeyscore einsetzen, müssen sie dann auch auf Datenspeicher in Ausland oder Bad Aibling zugreifen?
R.U.: Bei uns läuft das auf herkömmlichen, kommerziell erhältlichen Servern. Weitere Details bitte NÖ.
Notz: Sie erfassen nur ein Promille der Kommunikation. Aber sie sind ja im Verbund mit anderen. Kann es sein, dass alle zusammen eine Kompletterfassung machen?
R.U.: Keine Ahnung, kenne nur Bad Aibling. Weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Aber in Afghanistan sind ja alle ISAF-Staaten an Erfassung beteiligt.
Notz: Ist ihr Eindruck, dass Bad Aibling der einzige Horchposten da ist? Oder sind sie Teil eines Verbundes?
R.U.: Puh. Weder, noch.
Notz: Kennen sie den Satz, dass auf deutschem Boden deutsches Recht eingehalten wird?
R.U.: Aus der Presse, ja.
Notz: Wie würden sie „deutschen Boden“ definieren, auch im Hinblick auf Glasfasern? Ist das noch aktuell? Oder rechtlich nur schwer zu fassen?
R.U.: Bei unseren Satellitenerfassungsstellen ist das einfach. Bei Kabel ist das schwer, weiß ich nicht.
Fragerunde 3: SPD
Susanne Mittag: Sie sagen, Daten werden nicht länger als zwei Jahre gespeichert. Ist das das absolut längste?
R.U.: In diesem System geht es um selektierte Daten. Da ist das so eingestellt.
Mittag: Das ist die Obergrenze?
R.U.: Bei mir in Bad Aibling sowieso. Das wird in der Zentrale gespeichert.
Mittag: Quasi-Echtzeit. Wie lange vergeht?
R.U.: Viele, viele Minuten. Bis es auf dem Bildschirm erscheint, vergehen Stunden.
Mittag: Was sind „viele, viele Minuten“?
R.U.: Da verweise ich auf meinen Kollegen, der noch kommt.
Mittag: Können sie ausschließen, dass mit einem Update auch weitere Zugriffe implementiert werden?
R.U.: Das stellen wir sicher, indem unsere IT-Sicherheit das mit Firewalls und Zugriffsschutz absichert.
Mittag: Wäre ein Zugriff möglich?
R.U.: Wäre mir nicht bekannt.
Mittag: Das soll auch nicht bekannt werden. Ist das ausgeschlossen? Wird das überprüft?
R.U.: Würden wir an der Netzwerkschnittstelle bemerken.
Flisek: Wenn das alles nicht so tauglich für die USA ist, warum machen die das? Warum bekommen sie XKeyscore dafür?
R.U.: Die geben uns Selektoren, z.B. Telefonnummern. Die sind für die natürlich interessant. Die Amerikaner haben auch ein Interesse an internationalem Terrorismus. Wenn für sie nichts raus käme, würden sie uns ja nicht unterstützen.
Flisek: Können sie ausschließen, dass die Daten, so wie sie sie weitergeben, für eine Zielerfassung verwendet werden können?
R.U.: Nach meinen Verständnis ja.
Flisek: Woran machen sie das fest?
R.U.: Weil die Funkzellen zu groß sind.
Flisek: Ich war noch nicht in Afghanistan, aber in manchen Funkzellen gibt’s doch nur fünf Hütten. Das kann man nicht dafür verwenden?
R.U.: Nein, selbst da können die Hütten ja zu weit auseinander sein.
Flisek: Aber sie sagen doch, die Daten sind wertvoll für die Amerikaner. Was passiert denn dann mit den Daten?
R.U.: Unser Mehrwert sind Inhaltsdaten. Konkrete Telefonie-Daten und E‑Mails. Das birgt Mehrwert und hat einen Nutzen.
Lischka: Welchen Nutzen hat das für sie als BND, das zu erheben und weiterzugeben? Nur, dass sie dafür Technik erhalten haben?
R.U.: Ja, die amerikanischen Systeme sind technisch höherwertiger als alles, was wir haben. Das ist der Mehrwert. Und die USA bekommen Daten.
Flisek: Wissen sie, was ein IMSI-Catcher ist?
R.U.: Ja. Damit kann man feststellen, welches Handy sich in der Nähe befindet.
Flisek: Sind Drohnen damit ausgestattet?
R.U.: Ich weiß überhaupt nicht, wie Drohnen ausgestattet sind.
Mittag: AFAIK kann man mit IMSI-Catchern den Ort eines Handys punktgenauer feststellen. Stehen die zur Verfügung?
R.U.: In dieser Technik stecke ich nicht im Detail. AFAIK müsste man da vor Ort sein. Wir haben keine in Bad Aibling.
Mittag: Wenn sie die Daten erhalten, müssen sie das ja wissen.
R.U.: Fragen sie den anderen Kollegen, der noch kommt.
Fragerunde 4: Die Linke
Renner: Warum macht der US-Geheimdienst diese ganze Arbeit nicht selbst? Sind das ökonomische Gründe? Ist der BND so billig, das man das für ein paar Antennen und Hardware macht?
R.U.: Das weiß ich nicht. Die Frage habe ich mir noch nicht gestellt. Aber man ist ja auch in der Physik begrenzt.
Renner: Das ist doch schon mal ein Hinweis.
R.U.: Ich weiß nicht, wo die Amerikaner weltweit ihre Standorte haben und an welche Partner sie welche Selektoren geben.
Renner: Hat sich Dienstanweisung nach G‑10-Gesetz § 4 nach Sommer 2013 verändert?
R.U.: Weiß ich nicht.
Renner: Sie bleiben dabei: Sie haben nie mit Angehörigen der US-Dienste vor Ort über die Informationen aus den Snowden-Dokumenten gesprochen.
R.U.: Ich habe nie nachgefragt, ob das was im Spiegel steht, stimmt.
Renner: Wir reden ja nicht vom Spiegel.
R.U.: Das waren für mich die relevanten Dokumente.
Fragerunde 4: CDU/CSU
Keine weiteren Fragen.
Fragerunde 4: Bündnis 90/Die Grünen
Ströbele: Herr U., sie haben doch gesagt, dass sie die Dokumente im Internet auch kennen, nicht nur die vom Spiegel.
R.U.: Das bezieht sich schon auf die Dokumente vom Spiegel.
Ströbele: Wir haben aber weitere. Die haben sie nicht gelesen?
R.U.: Nein.
Ströbele: Hat sie nicht interessiert?
R.U.: Habe ich nicht gelesen.
Ströbele: Wann haben sie von PRISM und TEMPORA gehört?
R.U.: Im Juni 2013, im Spiegel.
Ströbele: Es gab doch auch ein PRISM in Afghanistan, das kannten sie auch nicht?
R.U.: Ich kenne nur das vom Spiegel. Von dem anderen PRISM wusste ich auch nichts, vor dem letzten Jahr.
Ströbele: Wissen sie inzwischen, was das ist?
R.U.: Nein.
Ströbele: Haben sie auch bei ihren amerikanischen Kollegen nicht gefragt?
R.U.: Nein.
Ströbele: Ist ihnen bewusst, dass der Verdacht aufkam, dass ihre Filtersysteme nicht zuverlässig sind und nicht alle Deutschen ausgefiltert werden.
R.U.: Sie sind zuverlässig, bieten aber keinen hundert- oder tausendprozentigen Schutz.
Ströbele: Ist denn mal eine Datenweitergabe gestoppt wurden, weil Daten Deutscher betroffen waren?
R.U.: Ist mir nicht bekannt.
Ströbele: Gibt es auch andere BND-Stellen, die Daten an die NSA geben?
R.U.: Weiß ich nicht.
[…]
R.U.: Vor 2012 haben USA auch deutsche Selektoren genommen und überprüft, jetzt nehmen wir nur noch amerikanische.
Ströbele: In der Presse haben wir von „Beifang“ gelernt. Was ist das?
R.U.: So wie ich das verstehe ist, wenn etwas durch das Filtersystem rutscht.
Fragerunde 4: SPD
Keine Fragen.
Fragerunde 5: Linke
Keine Fragen.
Fragerunde 5: CDU/CSU
Keine Fragen.
Fragerunde 5: Bündnis 90/Die Grünen
Ströbele: Wäre einfacher gewesen, wenn ich gleich hätte fragen können. Also, wir sprechen ja vom „Beifang“ Hillary Clinton und John Kerry. Woher kommen die?
R.U.: Kenne ich auch nur aus der Presse. Die stammen nicht aus Bad Aibling.
Ströbele: Letzte Frage zu Metadaten. Mit Metadaten werden Leute ja nicht lokalisiert, aber mit zusätzlichen Erkenntnissen kann man doch Leute damit lokalisieren, oder?
R.U.: Keine Ahnung. Metadaten sind für BND und Bad Aibling sehr wichtig. Aber das kann ich nur NÖ sagen.
Notz: Wie wird Datenschutz insgesamt in den Prozess eingebracht?
R.U.: Wir werden von unseren Datenschutzbeauftragten beaufsichtigt. Die schauen sich alle Systeme an.
Notz: Das ist die BND-Datenschutzbeauftragte?
R.U.: Ja.
Notz: Was sind die längsten Speicherdaten, die sie haben?
R.U.: Internet-Daten mit XKeyscore: werden nach ca. 30 Tagen gelöscht. Daten von Nicht-Internet werden an die Zentrale in Pullach übermittelt. Wie lange die dort gespeichert werden, weiß ich nicht.
Nicht-öffentlicher Teil
Jetzt müssen wir raus. In 10 Minuten beginnt die nicht-öffentliche Vernehmung des ersten Zeugen R.U. Die Vernehmung des zweiten Zeugen wird vollständig nicht-öffentlich stattfinden.
Danke für’s Durchhalten.
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: Fotoserie zu „Vienna Annex“-NSA-Posten in Österreich
: Fotoserie zu „Vienna Annex“-NSA-Posten in Österreich Der österreichische Radiosender FM4 hat eine Fotoserie veröffentlicht, die einen „Wartungsaufbau“ auf dem Dach der US-Vertretung bei der UNO im IZD-Tower zeigt. Das von der Straße aus uneinsehbare Häuschen gleicht dem auf der Wiener US-Botschaft, ist durch Stahlgitter abgesperrt und wird von 10 Überwachungskameras beobachtet. Schon im letzten Jahr kam die Vermutung auf, dass sich auf dem IZD-Tower ein NSA-Horchposten befindet, nachdem „konspirative Agenten“ beim Betreten und Verlassen des Gebäudes beobachtet wurden.
Es gibt nocht weitere Auffälligkeiten, die diese Vermutung untermauern: Der IZD-Tower ist aufwändig mit Glasfaserverkabelung bis unters Dach ausgestattet und es fehlt ein offiziell verzeichneter Zugangs zu dem betreffenden Teil des Dachs. Das Häuschen ist ungewöhnlich solide gebaut und in Richtung der 50 Meter entfernten UNO-City ausgerichtet, einem Gebäudekomplex, der neben UNO-Büros auch andere internationale Organisationen beherbergt. Außerdem befindet sich auf dem Dach eine für US-Vertretungen typische Rundum-Richtantenne mit guter Funklage zur „NSA-Villa“ und der US-Botschaft in Wien.
Was sich im Innern des vermeintlichen Horch-Häuschens befindet, ist von außen nicht direkt einsehbar. FM4 zitiert Fachleute, die hinter Glasfasermatten liegende Gerätschaften zur passiven Mobilfunkabhörung vermuten. Das erklärte auch die bisweilen auftretenden Netzstörungen im Umfeld des Gebäudes, die weniger ein Effekt der US-Spionage als vielmehr dem Versuch der Verhinderung derselben zuzuschreiben sein dürften.
Mit der Lage des „NSA Annex“ auf dem IZD-Tower wären neben der „NSA-Villa“ und dem gleich aufgebauten Posten auf dem Dach der US-Botschaft 3 von 4 Erwähnungen von österreichischen Einrichtungen in NSA-Dokumenten erklärt. Die vierte, die Österreich wie auch Deutschland als „Tier B“-Partner erwähnt und damit die Zusammenarbeitsstufe direkt hinter den „Five Eyes“-Partnern markiert, ist noch nicht vollständig nachvollziehbar. FM4 erwähnt, dass damit weniger eine örtliche Niederlassung als vielmehr „Computer Network Operations“ gemeint sein könnten. Der Sender bezieht sich damit auf Duncan Campell, einen investigativen Journalisten, der 1976 die Existenz des GCHQ und 1988 die Existenz von Echelon aufdeckte.
Übrigens: Der IZD-Tower sucht neue Mieter.
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: Überwachung durch Geheimdienste: Regierung plant Maulkorb für Bundesdatenschützer im Spähskandal
: Überwachung durch Geheimdienste: Regierung plant Maulkorb für Bundesdatenschützer im Spähskandal Kai Biermann greift auf Zeit Online unseren Gastbeitrag von Peter Schaar zum neuen Bundesdatenschutzgesetz auf und berichtet: Regierung plant Maulkorb für Ermittler im Spähskandal
Dank seines Wissens wird Schaar auch im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Thema NSA und BND aussagen. Zumindest ist er laut Beweisbeschluss Z‑28 als Zeuge geladen.
Eine solche Zeugenaussage des Datenschutzbeauftragten könnte in Zukunft allerdings schwieriger werden. Denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ schränkt die Freiheit des Beauftragten in einem wichtigen Punkt ein. Der entscheidende Passus verbirgt sich in dem Textentwurf, der Paragraf 23 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes ersetzen soll.
Dort steht als Vorschlag für die Neufassung: „Die oder der Bundesbeauftragte darf als Zeugin oder Zeuge aussagen, es sei denn, die Aussage würde dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind, oder könnte Grundrechtsverletzungen zur Folge haben. Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauftragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen.“
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste Die Organisation und Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste in Deutschland darf nicht bekannt werden. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt Einblick in die Antworten ausländischer Botschaften, auf die Bitte, ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung zu melden.
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: Robert Pittenger lädt zum „Gespräch“ zu Geheimdienstarbeit – Europa soll froh sein, beschützt zu werden
Robert Pittenger, zuvor unbeschriebenes Blatt in Sachen Geheimdienst-Politik : Robert Pittenger lädt zum „Gespräch“ zu Geheimdienstarbeit – Europa soll froh sein, beschützt zu werden Der amerikanische, republikanische Kongress-Abgeordnete Robert Pittenger hat in der letzten Woche 60 Parlamentarier aus Europa nach Washington eingeladen, um über Spionage zu reden, darüber berichtet die FAZ in ihrer aktuellen Printausgabe.
Der wahre Grund für Pittengers Einladung zu der Konferenz mit dem Ziel „die Kommunikation zwischen Amerika und unseren Freunden zu verbessern“ kommt in einem aus diesem Anlass geführten Interview mit Pittinger schnell zum Vorschein: Man will der Welt klar machen, dass eine so umfangreiche Geheimdienstmaschinerie wie die US-amerikanische notwendig ist, um böse Terroristen zu fangen. Das sei ganz normal, Deutschland selbst tue das ja auch und man solle dankbar sein, immerhin habe man allein in Europa 24 Anschläge verhindert.
Und auch sonst ist das Interview mit Pittenger eine Aneinanderreihung von Pro-Geheimdienst-Propaganda, bei der es beim Lesen bisweilen schwer fällt, die Fassung zu bewahren. Pittenger sieht sich neuerdings als Vorsitzender der sich angeblich im Aufbau befindenden „Taskforce des Kongresses zu Terrorismus und unkonventioneller Kriegführung“ – dessen einziges Mitglied er ist. Er trat zuvor überraschenderweise kaum mit besonderer Beteiligung an Geheimdienst- und Sicherheitspolitik zum Vorschein. Stattdessen aber mit anderen fragwürdigen Ansichten wie seiner zuletzt kundgetanen Meinung: „Homosexuelle aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu feuern ist Freiheit“.
Zurück zum Interview. Dort postuliert Pittenger, Snowden sei ein Verräter, China und Russland hätten nun Dokumente, die der Sicherheit der USA schadeten. Die NSA werde vorbildlich kontrolliert und schaut Daten nur nach richterlicher Genehmigung an:
Die NSA betreibt überhaupt keine Massenüberwachung, sie sammelt Daten, etwa Telefonnummern und E‑Mails. […] Das ist ein Riesenunterschied.
Dass die Daten nicht primär persönlich von Mitarbeitern der Geheimdienstbehörde durchsucht werden, war uns auch schon klar. Aber die automatische Verarbeitung, Filterung und Kategorisierung als „Sammeln“ zu bezeichnen könnte realitätsferner kaum sein.
Eines kann man Pittengers Äußerungen jedoch entnehmen: Er versucht nicht, die Geheimdienstzusammenarbeit der NSA mit anderen zu leugnen, sondern er lässt eindeutig durchklingen, dass auch Deutschland in intensive Kooperationen eingebunden ist und kritisiert offen Kanzlerin Merkel:
Bundeskanzlerin Merkel sagt: „Abhören unter Freunden – das geht gar nicht.“ Stimmen Sie ihr zu?
Dazu möchte ich lieber nichts sagen.
Warum?
Da scheint mir zu viel Unaufrichtigkeit mitzuschwingen.
Weiter zitiert er den OSZE-Vertreter Deutschlands in Wien, der gesagt habe:
Wir wollen Datenschutz, aber wir wollen auch Eure Geheimdienstinformationen.
Auch wenn man die arrogant-zynische Auffassung Pittengers zur Rechtfertigung der Geheimdienstarbeit missbilligen muss, leider hat man wenig Anlass, ihm diesbezüglich nicht zu glauben. Oder, wie der Vorsitzende des US-Geheimdienstausschusses Mike Rogers bei den Parlamentarier-Gesprächen sagte: „Ihr macht viel. Fragt Eure eigenen Regierungen nach den Details.“
Doch wie realistisch ist es, von eben jenen Informationen zu erhalten, wenn in Deutschland die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses, der offiziell eigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde, massiv behindert wird? Und so bleibt der bittere Nachgeschmack, dass Pittinger nicht der Einzige in den USA sein dürfte, der sich über die Unwissenheit der Uneingeweihten amüsiert, seien es Parlamentarier oder Bevölkerung.
Mahmut Özdemir von der SPD, der an den Politiker-Gesprächen in Washington teilnahm, bestätigt der FAZ gegenüber die Überlegenheitshaltung der amerikanischen Gastgeber:
Die behandeln uns wie kleine Kinder. Wir sollen gefälligst froh darüber sein, dass die uns beschützen.
Dennoch scheint es Vorbehalte der US-Politiker vor einigen zu geben, die es mit dem Aufklärungswillen genauer nehmen. So hatte Hans-Christian Ströbele von den Grünen, der als stellvertretendes Mitglied im NSA-Ausschuss sitzt und der als erster Politiker Edward Snowden einen Besuch abstattete, Probleme bei der Reise in die USA. In der aktuellen Printausgabe des Spiegel heißt es, er habe drei Wochen vor der Konferenz ein Visum beantragt, es jedoch erst viereinhalb Stunden vor Abflug bekommen, nachdem das Auswärtige Amt eingegriffen habe.
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: Sogar Weihnachtsgrüße sind geheim – Geheimdienst-internes Interview mit Michael Hayden
: Sogar Weihnachtsgrüße sind geheim – Geheimdienst-internes Interview mit Michael Hayden In der Reihe der kürzlich öffentlich zugänglich gemachten Artikel aus den Studies in Intelligence befand sich unter anderem auch ein im Jahr 2000 geführtes Interview mit Michael Hayden, dem damaligen NSA-Direktor. Im Gegensatz zu anderen Interviews mit dem Geheimdienstchef bietet sich ein tieferes, vielleicht auch ehrlicheres Bild, denn ursprünglich war es nur für die Augen der Mitarbeiter gedacht.
Einige denkwürdige Zitate:
Ich kann dir nicht sagen, was nächste Woche unser Ziel sein wird. Unsere technologischen Ziele sind nicht Nationalstaaten, es ist die globale Telekommunikationsindustrie.
Alles ist geheim. Ich habe sogar eine Mail mit dem Inhalt „Frohe Weihnachten“ bekommen, die als ‚Top Secret’ markiert war. Es ist einfach, alles geheim zu halten. Diese Behörde war die längste Zeit ihrer Existenz gut damit bedient, kein öffentliches Bild zu haben. […] Heutzutage scheint die Abwesenheit eines öffentlichen Bildes weniger nützlich als noch vor 25 Jahren. Ich glaube nicht, dass wir ohne ein öffentliches Bild weiter überleben können.
Wir haben eine Kundenstudie durchgeführt. Wir bekommen von unseren nichtmilitärischen Kunden bessere Noten als von unseren militärischen. […] Vielleicht sind deine Anforderungen höher, wenn auf dich geschossen wird. Vielleicht kennt das Militär uns besser und erwartet mehr von uns.
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: Die menschliche Seite von Human Intelligence – ein Kryptologe blickt zurück
: Die menschliche Seite von Human Intelligence – ein Kryptologe blickt zurück Aus den „Studies in Intelligence“, einem Journal von und für amerikanische Geheimdienstmitarbeiter, wurde ein zuvor als geheim eingestufter Artikel öffentlich zugänglich gemacht. In ihm erzählt der Kryptologe Thomas R. Johnson von seinen Erfahrungen mit der Geheimdienstwelt.
Johnson beschreibt, wie er von reiner Nachrichtenaufklärung bei der NSA zur Human Intelligence bei der CIA wechselte. Zur Informationsgewinnung aus menschlichen Quellen mit mehr als mathematischen Methoden.
Einen der ersten Unterschiede, die ich bemerkte war das Fehlen der „Reinheit“. DO [Directorate of Operations, heute: National Clandestine Service] Collection war schmutzig.
Er spricht über die moralischen Zweifel, Probleme bei der rechtlichen Legitimation der Arbeit und den großen Unterschied zu seiner NSA-Arbeit, das Losgelöstsein von der Konfrontation mit den Folgen des eigenen Tuns. Und er beschreibt, dass eine Trennung der beiden Geheimdienst-Welten nicht mehr ohne weiteres möglich ist, wenn existenzfähige Geheimdienstarbeit geleistet werden soll:
Moralische Zwiespältigkeit, triff Mr. Clean. Mr. Clean, triff deinen Erlöser.
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: Makellose Überwachung und keine Lügen: Die Parallelrealität von James Clapper
Trotz Lüge im Kongress: US-Geheimdienstdirektor seit 2010 : Makellose Überwachung und keine Lügen: Die Parallelrealität von James Clapper US-Geheimdienst-Direktor James Clapper hat heute auf dem Intelligence and National Security Summit in Washington zum Besten gegeben, die Datensammlung der NSA zur Wahrung der nationalen Sicherheit sei „ohne Makel“. Der Saal brach in Gelächter aus, Clapper entgegnete: „Entschuldigung, ich konnte nicht widerstehen“.
Er wolle weiterhin Direktor der Geheimdienste bleiben und stellte eine neue Geheimdienst-Strategie vor. Diese Strategie enthält zuvorderst sieben „Prinzipien der Berufsethik im Geheimdienstbereich“, die sich teilweise wie eine Verhöhnung der Realität lesen. Etwa wenn davon gesprochen wird, dass man bei der eigenen Mission Privatsphäre, Menschenrechte und Bürgerrechte berücksichtige. Oder immer die Wahrheit sage.
Aber dazu passt, dass Clapper selbst weiterhin verleugnet, zu lügen oder gelogen zu haben, was seine Aussage vor dem Kongress über die Aktivitäten der NSA angeht. Ein Umstand, der eigentlich bereits durch diverse Dokumente belegt wurde. Die Umstände seien schlicht ungünstig gewesen:
[Ich wurde einer Lüge bezichtigt] aufgrund eines Fehlers und da ich versuchte, auf Anhieb eine Frage zu einem geheimen Programm in einer öffentlichen Umgebung zu beantworten.
Und auch im Weiteren gab sich Clapper selbstbewusst, sah er sich doch auf der Versammlung eher Geheimdienstfreunden aus der Industrie als ‑gegnern gegenüber. Er beschwerte sich über das eingeschränkte Budget der Dienste [sic!], gerade in Zeiten, in der es überall Bedrohungen gebe. Er verlangte Geld, um die gesammelten Datenmengen auch nutzen zu können. Denn – wie wir auch aus anderen Berichten wissen – ist die NSA mit den Kapazitäten zur Analyse ihrer Datenberge schneller am Ende als mit ihrer Speicherkapazität.
Womit sie jedoch vermutlich nie am Ende sein wird ist der Eifer, zu beteuern, alles was sie tut, geschehe im Einklang mit dem Gesetz. Denn man ist ja auf Seite der Guten.




