NSA
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesnachrichtendienst will weiterhin gar keine Informationen herausgeben
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesnachrichtendienst will weiterhin gar keine Informationen herausgeben Der Bundesnachrichtendienst will weiterhin sowohl das Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA als auch das Auftragsprofil geheim halten. Ganz grundsätzlich bestehe „gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang“. Dabei hatte BND-Präsident Schindler mehr Transparenz versprochen, „als Voraussetzung für eine breitere Vertrauensbasis in der Gesellschaft“.
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: Rundnote des Auswärtigen Amts: Diplomatische Vertretungen sollen Personal von Nachrichtendiensten melden
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Rundnote des Auswärtigen Amts: Diplomatische Vertretungen sollen Personal von Nachrichtendiensten melden Ausländische Vertretungen sollen ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung melden. Das geht aus einer Rundnote des Auswärtige Amts in bester Diplomaten-Sprache hervor. Die Liste des Personals inklusive Dienstzugehörigkeit und Funktion soll in Zukunft jährlich übermittelt werden.
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: Geht ja wohl: Auch der BND späht befreundete Staaten aus
Bild: Marc Nozell Lizenz: CC BY 2.0 : Geht ja wohl: Auch der BND späht befreundete Staaten aus Einer der meistzitierten Sätze der Bundeskanzlerin zum NSA-Skandal wird zum Bumerang: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“. Jetzt stellt sich heraus: Auch der deutsche Bundesnachrichtendienst hört bei „befreundeten“ Staaten mit. Der prominenteste Fall ist Hillary Clinton, ehemalige US-Außenministerin, aber auch ihr Nachfolger John Kerry und der NATO-Partner Türkei soll überwacht worden sein. Das geht aus den Dokumenten des Doppelagenten Markus R. hervor, der zwei Jahre lang für die CIA beim deutschen BND spioniert haben soll. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft noch.
Bisher hatte die Bundesregierung betont, die Informationen die über den Spion Markus R. an die USA flossen wären eher unbedeutend. Das kann man aber über die jetzt bekannt gewordenen Dokumente absolut nicht behaupten. Und die Erklärung, dass das Abhören von Telefonaten unabsichtlich passiert sein soll, nur als „Beifang“ anderer Spionagemaßnahmen, wirkt wie eine Farce. Heute ging man nun in die Offensive: Die Überwachung der Türkei wurde aus „Regierungskreisen“ gerechtfertigt, denn was dort geschehe sei unmittelbar für die Sicherheit in Deutschland relevant. Die türkische Regierung hat unterdessen den Deutschen Botschafter zu der Spionageaffäre befragt, schreibt der Spiegel.
Auch ein BND-Skandal
Spätestens jetzt kann die Bundesregierung sich nicht mehr auf ihre angebliche Opferrolle zurückziehen und mit gespielter Empörung auf die USA zeigen. Die Aufklärung wird auf beiden Seiten des Atlantiks verschleppt, man hat eben scheinbar kein Interesse daran, weil beide Seiten an der Massenüberwachung beteiligt sind. Wir wissen aber bisher, dank Edward Snowden, mehr über die Machenschaften der US-Geheimdienste als über unsere eigenen Dienste. Es ist kein reiner NSA‑, sondern ein globaler Geheimdienstskandal. So einfach darf man es den deutschen Diensten wirklich nicht machen. Der Tagesspiegel kommentiert dazu:
Im deutschen Narrativ sind die Amerikaner dickfellig und leugnen die Gefahren, die von ihren Geheimdiensten für die Demokratie ausgehen. Im amerikanischen Narrativ sind die Deutschen scheinheilig, wollen sich nicht dazu bekennen, dass jeder Staat Geheimdienste brauche und alle Dienste im Großen und Ganzen dasselbe machen, auch der BND.
Die heuchlerische Rhetorik der Bundesregierung ist jetzt eine Steilvorlage für die amerikanischen Dienste. Wer sich erst empört und dann selbst entlarvt wird das Gleiche zu tun, ist gleich zweimal blamiert. Diese Doppelmoral bei allen Beteiligten verhindert seit 14 Monaten eine ehrliche Diskussion und Aufklärung. Insbesondere der NSA-Untersuchungsausschnuss des Bundestags darf die Aktivitäten deutscher Dienste nicht länger ignorieren. Dass Glenn Greenwald die Arbeit des Ausschusses als „Illusion von Aufklärung“ bezeichnet, vor allem weil Edward Snowden nicht als Zeuge geladen wird, sollte zu denken geben.
Parlamentarische Kontrolle?
Doch auch die parlamentarischen Kontrolleure scheinen nicht im Bilde zu sein, was passiert. Die Welt zitiert André Hahn (Die Linke), den stellvertretenden Vorsitzenden des parlamentarischen Kontrollgremiums, mit den Worten:
„Uns wurde immer wieder versichert, es gab nie Abhörmaßnahmen gegen die USA.“
Und das, obwohl die Bundesregierung dem geheim tagenden Gremium zur Auskunft verpflichtet ist. In Paragraf 4 des Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (kurz: Kontrollgremiumgesetz, PKGrG) heißt es:
Die Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der [Geheimdienste] und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Auf Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat die Bundesregierung auch über sonstige Vorgänge zu berichten.
Dem zuständigen Kanzleramtsminister sollte also mal gründlich auf den Zahn gefühlt werden, warum er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. Denn das Abhören ausländischer Außenminister und ganzer Länder sollte nun eindeutig „von besonderer Bedeutung“ sein, wie es in dem Gesetz heißt. Sich einfach doof zu stellen darf nicht ausreichen.
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: Interview mit Bill Binney: „Die Geheimdienste haben sich selbst operativ ausgeschaltet“
<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/William_Binney">William Binney</a>. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Rama">Rama</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/fr/deed.de">BY-SA 2.0</a>. : Interview mit Bill Binney: „Die Geheimdienste haben sich selbst operativ ausgeschaltet“ Der Journalist Erich Möchel hat ein Interview mit dem ehemaligen technischen Direktor der NSA und Whistleblower Bill Binney geführt. Binney erklärt, warum die NSA seiner Meinung nach bei der Geheimdienstarbeit auf der Krim und im Irak versagt haben und ihrem Auftrag nicht mehr nachkommen können – es würden einfach zu viele Daten gesammelt, die nicht mehr auszuwerten seien:
Durch den wahllosen Abgriff aller Daten, deren man habhaft werden kann, werden die Analysten unter Datenbergen förmlich begraben. Einen großen Teil der Ressourcen verschlingen schon einmal Akquise, das Management und Speicherung der Daten, weil ja alles so lange wie möglich aufgehoben wird
Deshalb könne man nur noch nachträglich rekonstruieren und analysieren, zu Prognosen sei man nicht mehr in der Lage. Seinerzeit habe noch die Datenminimierung im Vordergrund gestanden, das habe sich zu einem „All you can eat“-Konzept verändert, Externe wurden eingebunden, um Kapazitäten zu vergrößern:
1999 hatte der damalige NSA-Direktor Michael Hayden mit dem Outsourcing begonnen. Von Hard- und Software angefangen wurde die IT und schließlich die gesamte Infrastruktur an Vertragsfirmen ausgelagert. Man gab also die Kronjuwelen her, um mit den Contractors rundherum eine Art Imperium zu errichten. Diese inzestuöse Beziehung zwischen dem Geheimdienstsektor und den Vertragsfirmen hat die späteren Enthüllungen Edward Snowdens erst ermöglicht.
Binney kritisierte das scharf, das war innerhalb der NSA nicht erwünscht und Binney wurde schickaniert. Er kehrte der NSA 2001 nach 37-jähriger Arbeit den Rücken und ging mit den Missständen an die Öffentlichkeit.
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: Internet-Blackout in Syrien: Nicht das Regime, sondern Hacker der NSA waren verantwortlich
: Internet-Blackout in Syrien: Nicht das Regime, sondern Hacker der NSA waren verantwortlich Am 29. November 2012 berichteten wir, dass das Internet in Syrien ausgefallen war. Wie viele Kommentatoren, haben auch wir die Schuld bei Präsient Baschar al-Assad gesehen. Zu voreilig, wie sich herausstellt. In der gestern verlinkten Wired-Titestory von James Bamford über Edward Snowden berichtet dieser:
One day an intelligence officer told him that TAO—a division of NSA hackers—had attempted in 2012 to remotely install an exploit in one of the core routers at a major Internet service provider in Syria, which was in the midst of a prolonged civil war. This would have given the NSA access to email and other Internet traffic from much of the country. But something went wrong, and the router was bricked instead—rendered totally inoperable. The failure of this router caused Syria to suddenly lose all connection to the Internet—although the public didn’t know that the US government was responsible. (This is the first time the claim has been revealed.)
Inside the TAO operations center, the panicked government hackers had what Snowden calls an “oh shit” moment. They raced to remotely repair the router, desperate to cover their tracks and prevent the Syrians from discovering the sophisticated infiltration software used to access the network. But because the router was bricked, they were powerless to fix the problem.
Fortunately for the NSA, the Syrians were apparently more focused on restoring the nation’s Internet than on tracking down the cause of the outage. Back at TAO’s operations center, the tension was broken with a joke that contained more than a little truth: “If we get caught, we can always point the finger at Israel.”
Dank an erlehmann für den Hinweis.
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: Sascha Lobo über seine Spon-Kolumne: Ist der „Tyrannosaurus Rex auf Speed“ normal geworden?
: Sascha Lobo über seine Spon-Kolumne: Ist der „Tyrannosaurus Rex auf Speed“ normal geworden? Sascha Lobo, Internet-Spezialexperte und Freund des Hauses, hat in seiner Kolumne drüben bei Spiegel Online seit dem ersten Snowden-Leak jede Woche die digitale Totalüberwachung thematisiert. Jetzt fragt er, ob er damit weiter machen, oder zur „Normalität“ zurückkehren soll: Wie es bei Sascha Lobo weitergehen soll
Mein (selbstgegebener) Auftrag hat sich allerdings seit über einem Jahr stark verengt. Von den 61 Kolumnen seit Snowdens erstem Leak handeln rund 61 von der Totalüberwachung. Über den Grund dafür habe ich im Oktober 2013 metaphert: „Mit einem tollwütigen Tiger im Raum verwandelt sich jedes andere Gespräch in einen schlechten Scherz zur Ablenkung.“ Tatsächlich halte ich die Enthüllungen von Edward Snowden für einen digitalen Meteoriteneinschlag, was natürlich noch eine der erwähnten absurden und gleichzeitig verbogenen Metaphern ist. Das zeigt aber trotzdem ganz gut an, dass mir durch die Wucht des Ereignisses mein Relevanzkompass kaputt gegangen ist. Oder besser: Sich von dem des Publikums entfernt hat.
Nach wie vor ist für mich der in diesem Moment unverändert geschehende, millionenfache Grundrechtsbruch, die Totalüberwachung, die antidemokratische Abschaffung der Privatsphäre im Netz durch übergeschnappte Behördenhorden das wichtigste Digitalthema, inklusive der schleppenden bis nicht vorhandenen politischen Aufarbeitung. Aber ich ahne, dass sich in die allwöchentliche Behandlung des Themas eine Ritualisierung eingeschliffen haben könnte. Und die kann sehr schädlich sein, denn erwartbare Gewohnheitsempörung entfaltet kaum mehr eine Wirkung.
Ganz persönlich muss ich ja sagen, dass ich die Kolumne vor Snowden „ganz interessant“ fand, die Rants und Analysen zum „Tyrannosaurus Rex auf Speed“ jedoch immer erstklassig. Zum Geburtstag haben wir noch gesagt:
Wir haben schon über die Totalüberwachung durch Geheimdienste berichtet, als Edward Snowden noch nicht für die NSA gearbeitet hat. Und wir werden weiter darüber berichten, wenn andere Medien das Interesse verloren haben.
Wäre schade, wenn Sascha vor uns aufhört.
Wie sehr ihr das?
- Soll die Mensch-Maschine-Kolumne sich wieder wie vor Snowden mit der ganzen Bandbreite der Digitalen Sphäre beschäftigen?
- Welche Themenfelder der digitalen Welt sollte die Mensch-Maschine in Zukunft intensiver beleuchten?
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Geheimdienste fallen gar nicht unter Informationsfreiheitsgesetz“
Schon vor fünf Jahren waren "100 Millionen Internet-Verbindungen" in einer Glasfaser. Folie: NSA. Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Geheimdienste fallen gar nicht unter Informationsfreiheitsgesetz“ Der Bundesnachrichtendienst will uns nicht sagen, wie er zusammen mit der NSA massenhaft Glasfaser-Kabel abhört. Unsere Informationsfreiheits-Anfrage wurde abgelehnt, weil der Geheimdienst gar nicht darunter falle. Weitere Details zu dem Programm „RAMPART“ liefert das Buch „Der NSA-Komplex“.
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: Wirtschaftsspionage: Phänomenbereich und unfreundlicher Informationsabfluss – Ahnungslose Bundesregierung
Deutsche Industrie am Neckar, Ziel von Spionage? (CC-BY-SA 3.0 via wikimedia.org/Rosenzweig) : Wirtschaftsspionage: Phänomenbereich und unfreundlicher Informationsabfluss – Ahnungslose Bundesregierung Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Thema „Geheimdienstliche Angriffe und Spionage bei deutschen Unternehmen“ gestellt aus deren Antwort wenig Inhalt hervorgeht. Dafür wird umso drastischer klar, wie ahnungslos die Bundesregierung ist, wenn es um Wirtschaftsspionage geht. Schon bei der Begriffsdefinition wird es schwammig:
Der Begriff der „Wirtschaftsspionage“ ist kein Rechtsbegriff; er beschreibt lediglich einen Phänomenbereich.
Im späteren wird auch noch der Begriff „unfreundlicher Informationsabfluss“ oder „illegaler Know-How-Abfluss“ genutzt, um die Ausspähung deutscher Unternehmen zu beschreiben.
Es fällt auf, wie ständig versucht wird, zu relativieren. Man gibt an, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe seit dem Jahr 2005 etwa 200 Spionageangriffe geprüft, aber:
Nur in wenigen Fällen war der nachrichtendienstliche Hintergrund konkret belegbar […]
Primär seien Angriffe auf Einzelpersonen oder Privatunternehmen zurückzuführen. Aber keinesfalls gebe es belastbare Hinweise gegen die Geheimdienste unserer amerikanischen Freunde:
Konkrete Belege zu möglichen Aktivitäten US-amerikanischer Dienste zu Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen liegen aktuell nicht vor. […] Auch aus der deutschen Wirtschaft erfolgten bislang keine Verdachtsmeldungen über eine solche Tätigkeit der US-amerikanischen Dienste.
Auch zu anderen ausländischen Einrichtungen, die in Deutschland spionieren, will man nichts wissen. Und dazu, dass die NSA in anderen Ländern Wirtschaftsspionage betreibt hat man ebenso „keine Erkenntnisse“. Moment, wir haben da mal kurz ins Archiv geschaut. Eine kurze Gedächtnisstütze in Sachen Wirtschaftsspionage in Deutschland und anderswo:
- NSA hörte die Kommunikation der brasilianischen Ölkonzerne Petrobras und Eletrobras ab
- NSA überwachte die Kommunikation des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank ab
- NSA überwachte das indische Raumfahrt-Forschungsprogramm
- Genau wie die Internationale Atomenergiebehörde
- GCHQ späht die deutschen Unternehmen Stellar, Cetel und IABG aus
Jan Korte von der Linken kommentiert treffend:
Auch in der Frage der Wirtschaftsspionage erweisen sich die deutschen Sicherheitsbehörden unter Führung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als grandiose Nichtaufklärer.
Auch an weiteren Stellen wird klar, dass man wie gewohnt am liebsten die Augen zumachen und sich in Untätigkeit wiegen will. Denn als Gegenmaßnahmen erwähnt man, dass man in Unternehmen selbst für den Schutz seiner Daten verantwortlich sei und man daher primär „Hilfe zur Selbsthilfe“ , „gezielte Sensibilisierungsangebote“ und „Prävention durch Information“ anbieten wolle. Dafür gebe es beispielsweise vom BSI die „Allianz für Cyber-Sicherheit“ und den deutschen Cert-Verbund:
Die Allianz fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft und zwischen Wirtschaft und Behörden. Es werden im Bereich der allgemein präventiven Cyber-Sicherheit Informationen, Empfehlungen, Good-Practices und andere Angebote präventiven Charakters bereitgestellt. Diese präventiven Maßnahmen werden durch die Wirtschaft eigenständig umgesetzt und leisten auch einen Beitrag zur Abwehr von Gefahren durch Cyber-Spionage.
Das ist zwar schön und richtig, allein jedoch in etwa genauso abstrus wie die gern genutzte „Datenschutz ist Bürgerpflicht“-Rhetorik, mit der Implikation jeder sei selbst dafür verantwortlich, seine Kommunikation vor der NSA zu schützen und die Bundesregierung habe keinerlei Pflichten diesbezüglich. Man sieht ja wie leicht das ist wenn man betrachtet wie die Bundesregierung daran scheitert, sich selbst vor Spionage zu schützen.
Was auch noch negativ aufstößt: Es gibt keine Standard-Meldewege, wenn Firmen bemerken, dass sie Opfer von Spionage geworden. Man könne sich an „jede Polizeidienststelle oder an ein Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)“ wenden. Angesichts solcher fehlender Prozeduren stellt man sich zwangsläufig die Frage, ob man dann einschätzen kann wie viel Schaden denn durch Wirtschaftsspionage entsteht. Dafür schwebt die Zahl 50 Milliarden im Raum. Der Tagesspiegel berichtete im Januar:
Das deutsche Innenministerium beziffert den Schaden durch Angriffe auf den „Rohstoff Geist“ allein in Deutschland auf jährlich 50 Milliarden Euro. Das „Dunkelfeld“ sei aber weitaus größer, meint Verfassungsschutzpräsident Hans- Georg Maaßen.
In der Antwort der Bundesregierung werden aus den 50 Milliarden Schaden plötzlich aber nur noch 50 Milliarden Gefährdungspotential und die Originalquelle dieses Betrages, die sonst unerwähnt bleibt, wird angeführt: Eine Studie der Universität Lüneburg – aus dem Jahr 2004. In der man sich auf eine „Fall- und Schadensanalyse bezüglich Know—how-/ Informationsverlusten in Baden-Württemberg ab 1995“ bezieht. In Anbetracht der weltweiten Überwachungslage, die in den letzten Jahren ans Licht gekommen ist, erscheint eine solch veraltete Zahl mehr als lächerlich und es wird deutlich, dass der Betrag primär als Totschlagargument genutzt wird, dem Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Geld zu geben. Denn auf einen tatsächlichen Schaden lässt sich aus dem reinen Potential nicht schließen.
Am Ende bleiben Fragezeichen. Die Bundesregierung hat ganz offensichtlich keine Ahnung, wie die aktuelle Situation aussieht und keine Pläne, dem Spionagerisiko wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Stattdessen findet man Vertrauen in die amerikanischen Partner und die alte Leier von der Eigenverantwortung. Entweder ist das ein weiterer Auswuchs von Inkompetenz. Oder der Versuch, Wissen mit Absicht zu verschleiern.
Hier der Text der Antwort, gelöst aus dem gescannten, maschinenunlesbaren Bundestags-PDF-Dokument:
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Geheimdienstliche Angriffe und Spionage bei deutschen Unternehmen
Frage 1:
Wie definiert die Bundesregierung „Wirtschaftsspionage“, und ist diese Definition zwischen den Sicherheitsbehörden vereinheitlicht (wenn nein, bitte die Unterschiede beschreiben)?Antwort zu Frage 1:
Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben. Diese Definition ist einheitliches Verständnis in den Sicherheitsbehörden. Eine Ausforschung unter konkurrierenden Unternehmen (sog. Konkurrenzausspähung) ist hiervon
nicht umfasst.Frage 2:
Wie viele Ermittlungsverfahren im Sinne dieser Definitionen wurden in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gegen Vertreter welcher Unternehmen, Dienste’und Staaten durchgeführt (bitte nach Jahren aufführen), und wie viele davon führten zu Verurteilungen in welcher Höhe?Antwort zu Frage 2:
Der Generalbundesanwalt (GBA) ist zuständig für die Verfolgung geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Strafgesetzbuch [StGB]), wobei es auf den jeweiligen Bereich (z. B. Wirtschaft, Gesellschaft, Technik, Rüstung, Politik), gegen den sich Tätigkeit richtet, nicht ankommt. Die vom GBA in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungsverfahren werden insofern nicht nach der in der Antwort auf Frage 1 genannten Definition kategorisiert. Der Begriff der ‚Wirtschaftsspionage“ ist kein Rechtsbegriff; er beschreibt lediglich einen Phänomenbereich. Die in der Antwort zu Frage 1 verwendete Definition der „Wirtschaftsspionage“ ermöglicht keine ausreichende Differenzierung zwischen der „Ausforschung von Unternehmen und Betrieben“ einerseits und Spionage im Rüstungsbereich oder in Proliferationszusammenhängen andererseits. Eine Aufschlüsselung nach Jahren, Anzahl der Verfahren, Tätern und Ausgang der Verfahren ist nicht möglich.Frage 3:
Welche vorgeschriebenen oder durch Absprachen festgelegten Meldewege gibt es für Fälle von Wirtschaftsspionage, und wie entsteht die seit längerem behauptete Schadenssumme von 50 Mrd. Euro durch diese?Antwort zu Frage 3:
a) Für Fälle von Wirtschaftsspionage gibt es für die Wirtschaft keine gesonderten, vorgeschriebenen oder durch Absprachen festgelegte Meldewege. lm Verdachtsfall kann sich das betreffene Unternehmen an jede Polizeidienststelle oder an ein Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wenden. Allerdings sollen die Unternehmen der geheimschutzbetreuten Wirtschaft bei Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen, die den Verdacht einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit, einer Verratstätigkeit anderer Art oder von Sabotage, Terrorismus o. ä. begründen können, nach Ziffer 3.3.5 des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft unverzüglich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das zuständige LfV und gegebenenfalls das BfV sowie bei Gefahr im Verzug die zuständige Polizeidienststelle unterrichten.Sofern in den Ländern ein Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsspionage eingeleitet wird, ist die Straftat durch das zuständige Landeskriminalamt im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Hierbei wird in der Regel nur die betreffende Strafrechtsnorm (§ 99 StGB) – ohne
Präzisierung des Phänomenbereichs „Wirtschaftsspionage“ – angegeben.b) Die vielfach zitierte vermeintliche Schadenssumme in Höhe von 50 Mrd. Euro, die durch Wirtschaftsspionage entstanden sein soll, ist auf eine Studie der Universität Lüneburg aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Fall- und Schadensanalyse bezüglich Know—how-/ Informationsverlusten in Baden-Württemberg ab 1995“ zurück zu führen. In der Studie, die vom
„Sicherheitsforum Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben wurde, wird nicht eine Schadenssumme, sondern ein wirtschaftliches Gefährdungspotential von 50 Mrd. Euro konstatiert. Wörtlich heißt es darin: „Das Gefährdungspotenzial durch unfreundlichen lnformationsabfluss beträgt für Baden-Württemberg 7 Milliarden € und für Deutschland 50 Milliarden €. Es handelt sich dabei um Hochrechnungen auf der Basis unserer Stichprobe, die eine Standardabweichung von rund 0,2 Milliarden aufweist. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Werte um 0,4 bis 0,6 Milliarden € abWelchen können.“Frage 4:
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gegensätzlichen Aussagen von Edward Snowden und Vertretern der US-Geheimdienste hinsichtlich möglicher Spionageangriffe auf deutsche Unternehmen?Antwort zu Frage 4:
Konkrete Belege zu möglichen Aktivitäten US-amerikanischer Dienste zu Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen liegen aktuell nicht vor; allen Verdachtshinweisen wird durch die Spionageabwehr nachgegangen. Zur Bearbeitung der Vorwürfe u. a. gegen US-amerikanische Dienste wurde im BfV eine Sonderauswertung eingesetzt; die Ermittlungen dauern an.Frage 5:
Woher nimmt die Bundesregierung nach Bekanntwerden des NSA-Skandals die Sicherheit, dass kein US-amerikanischer Geheimdienst deutsche Unternehmen und Konzerne ausspäht?Antwort zu Frage 5:
Der Bundesregierung liegen aktuell keine konkreten Hinweise auf Wirtschaftsspionage US-amerikanischer Nachrichtendienste gegen deutsche Unternehmen vor. Die US-Regierung hat der Bundesregierung mehrfach versichert, dass die dortigen Dienste keine Wirtschaftsspionage betreiben.Frage 6:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten privater ausländischer Sicherheits- und Geheimdienste auf deutschem Boden insbesondere im Bereich der Wirtschaftsspionage?Antwort zu Frage 6:
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch private ausländische Einrichtungen auf deutschem Boden.Frage 7:
Welche Ergebnisse hat die „Senderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste“ zur Überprüfung der Enthüllungen durch Edward Snowden in Bezug auf Wirtschaftsspionage bis heute ergeben?Antwort zu Frage 7:
Der Bundesregierung liegen keine bestätigenden Erkenntnisse vor, dass die durch NSA erhobenen Daten auch zu Zwecken der Wirtschaftsspionage verwandt werden. Auch aus der deutschen Wirtschaft erfolgten bislang keine Verdachtsmeldungen über eine solche Tätigkeit der US-amerikanischen Dienste.Frage 8:
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen anderen Staaten die NSA und andere US-Dienste Wirtschaftsspionage betrieben haben bzw. betreiben?Antwort zu Frage 8:
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder andere US-Dienste in anderen Staaten.
Frage 9:
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über private Sicherheitsfimen und Geheimdienste, die als Dienstleister im Auftrag ausländischer Geheimdienste oder Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsspionage betreiben?Antwort zu Frage 9:
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.Frage 10:
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fstgelegten Stichwort „Wirtschaftsschutz“, Welche finanziellen Mittel plant sie dafür einzusetzen, und welche Vorhaben sind derzeit in welchem Stand der Umsetzung?Antwort zu Frage 10:
Die Strategie der Bundesregierung setzt insgesamt auf eine breite Aufklärungskampagne der Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsschutzes. So ist das Thema „Abwehr von Wirtschaftsspionage” regelmäßig wichtiges Thema anlässlich der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes. Ziel ist es, in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein
deutlich höheres Maß an Aufmerksamkeit für die Risiken von Know-how- und Informationsverlusten zu erzeugen. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode enthält konsequenterweise den Auftrag der Erarbeitung einer nationalen Wirtschaftsschutzstrategie. Ziel ist es, eine gemeinsam mit der Wirtschaft abgestimmte Dachstrategie für den nationalen Wirtschaftsschutz zu entwickeln. Die Umsetzung dieses Auftrages erfolgt im Rahmen gemeinsamer von Staat und Wirtschaft eingerichteter Expertengruppen im Rahmen der bestehenden Aufbau- und Ablauforganisatienen bei Ressorts und Sicherheitsbehörden. Ob und inwieweit zusätzliche Mittel für einzelne Teilprojekte notwendig sein werden, richtet sich nach den Handlungsempfehlungen, die die Experten voschlagen werden.Frage 11:
Was rät die Bundesregierung insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, um sich vor Spionageangriffen zu schützen, Welche konkreten Maßnahmen schlägt sie vor, und wie will sie sie dabei unterstützen?Antwort zu Frage 11:
Für die Sicherheit des Unternehmens in seiner Gesamtheit ist grundsätzlich der Unternehmer selbst verantwortlich. Der Staat kann ihn hierbei auf der Grundlage „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen.Unter dem Motto „Prävention durch Information“ informieren und sensibilisieren die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder schon seit Jahren Unternehmen, Verbände und Forschungsinstitute. Im Mittelpunkt des Wirtschaftsschutzkonzeptes des Verfassungsschutzes stehen Verträge sowie Informations- und Sicherheitsgespräche in den Unternehmen. Flankiert wird dieser kostenfreie Service durch umfangreiches Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Newsletter CD), Presseveröffentlichungen sowie Angebote auf der Homepage des BfV.
Die Broschüre „Wirtschaftsspionage — Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung“ des BfV informiert ausführlich über Gefahren der Wirtschaftsspionage und gibt entsprechende Empfehlungen (z. B. „Die zehn goldenen Regeln der Prävention“). Das BfV unterstützt insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen durch gezielte
Sensibilisierungsangebote.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen seiner Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit Unternehmensdaten im Internet veröffentlicht. Das 10-Punkte-Papier soll dazu beitragen, das Vertrauen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen in IKT-Svsteme zu stärken und sie dazu animieren, ihr Sicherheitsniveau zu verbessern.
Frage 12:
Strebt die Bundesregierung dazu eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Sicherheitsbehörden an? Wenn ja, wie soll diese aussehen?Antwort zu Frage 12:
Der Wirtschaftsschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedingt eine Kooperation von Staat und Wirtschaft. BMI steht daher in engem Kontakt mit allen relevonten Wirtschaftverbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie [BDI], Deutsche lndustrie- und Handelskammer [DIHK], Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft [ASW], Bundesverband der Sicherheitswirtschaft [BDSW]). Ziel ist eine breite Sensibilisierung im Mittelstand wie auch bei „Global-Player-Unternehmen“ zu erreichen. Mit diesen Verbänden ist eine enge Kooperation eingeleitet, die den Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Informationschutz legt. Die Verbände sind für BMI und die Sicherheitsbehörden die zentralen Schnittstellen zu den deutschen Unternehmen.Frage 13:
Welche Rolle spieit nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage die „Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW)“, und in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen tagen die in diesem Rahmen eingerichteten Gremien oder Arbeitsgruppen?Antwort zu Frage 13:
Die ASW ist zentraler Ansprechpartner der Sicherheitsbehörden des Bundes auf dem Gebiet des Wirtschaftsschutzes und ein „Scharnier“ zur Wirtschaft. Grundlage dieser seit Jahren bestehenden Zusammenarbeit ist die vom BMI 2008 erlassene „Rahmenregelung für die Zusammenarbeit mit der gewerblichen Wirtschaft auf Bundesebene in Sicherheitsfragen“. Darin ist u. a. das Wirtschaftsschutzkonzept des Verfassungsschutzes verankert, das das Aufgabenspektrum beschreibt und die Zusammenarbeit mit der ASW regelt. Einmal jährlich findet eine gemeinsame Sicherheitstagung des BfV mit der ASW statt, über die ein Tagungsband veröffentlicht wird. Das Bundeskanzleramt übermittelt regelmäßig „Informationen der Sicherheitsbehörden des Bundes“ über aktuelle einschlägige Ereignisse und Entwicklungen an die ASW.Frage 14:
Welche weiteren Public-Private-Partnership-ähnlichen Kooperationen gibt es unter Beteiligung von Bundesbehörden, und welche Aufgaben werden von ihnen jeweils bearbeitet?Antwort zu Frage 14:
Unter Public Private Partnerships (PPP) werden Formen der Zusammenarbeit zwischen Einheiten von öffentlichen Körperschaften. Privatunternehmen und/oder Non-Profit-Organisationen verstanden, wobei zwischen Organisations- und Vertrags—PPP unterschieden wird. Bei ersteren wird die Kooperation im Rahmen einer gemeinsamen Organisation institutionalisiert. Bei der zweiten bildet ein Vertrag die Basis der Kooperation. Im Sinne dieses Verständnisses ist weder die Kooperation mit dem ASW als PPP oder PPP-ähnlich zu verstehen, noch gibt es sonstige PPPs oder PPP-ähnliche Kooperationen mit spezifischen Aufgaben. Die Sicherheitsbehörden führen aber regelmäßig gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden Veranstaltungen mit Informationsangeboten an die Wirtschaft durch und unterhalten Netzwerke zum Informationsaustausch zwischen Wirtschaft und Behörden.Dies sind etwa die „Global-Player-Runde“ und das „Netzwerk-Wirtschaftskriminalität“ des BKA. Die „Global-Player-Runde“ dient dem (freiwilligen) Austausch von sicherheitsrelevanten strategischen (Lage-)Informationen. Dieser Single Point Of Contact (SPDC) wurde Anfang des Jahres 2006 im Zuge einer zwischen dem BKA und verschiedenen international aufgestellten deutschen Großunternehmen (GP) initiierten Kooperation eingerichtet. Gleiches gilt für das vom Kriminalistischen Institut im BKA betreute „Netzwerk Wirtschaftskriminalität“.
Das BSI unterhält die „Allianz für Cybersicherheit und den „Deutscher Cert-Verbund“. Die Allianz fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft und zwischen Wirtschaft und Behörden. Es werden im Bereich der allgemein präventiven Cyber-Sicherheit Informationen, Empfehlungen, Good-Practices und andere Angebote präventiven Charakters bereitgestellt. Diese präventiven Maßnahmen werden durch die Wirtschaft eigenständig umgesetzt und leisten auch einen Beitrag zur Abwehr von Gefahren durch Cyber—Spionage.
Im deutschen CERT-Verbund arbeitet seit 2002 das Computernotfallteam des BSI CERT-Bund mit ca. 35 CERTs (Computer Emergency Response Teams) aus der deutschen Wirtschaft, KRITIS, Behörden und Forschung gleichberechtigt zusammen.
Der Bundesminister des Innern (BMI) unterzeichnete am 28. August 2013 mit den Präsidenten des BDI und des DIHK in Berlin eine gemeinsame Erktärung unter dem Titel: „Wirtschaftsschutz in Deutschland 2015 – Vertrauen, Information, Prävention“. Auf der Grundlage der darin genannten Handlungsziele erarbeiten das BMI und das BfV gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft eine nationale Wirtschaftsschutzstrategie.
Frage 15:
Inwieweit sind deutsche Behörden in die Abwehr von konkreten Spionageattacken gegen deutsche Unternehmen involviert, und wie viele solcher Fälle hat es seitdem Jahr 2005 gegeben?Antwort zu Frage 15:
Das BfV ist in einer Vielzahl von Sachverhalten mit der Prüfung und Auswertung möglicher oder tatsächlicher Spionageangriffe auf deutsche Unternehmen befasst (ca. 200 seit dem Jahr 2005). Das BSI unterstützt bei mutmaßlichen Angriffen auf Unternehmen das BfV mit seiner technischen Expertise. Die Koordination der Zusammenarbeit in ausgewählten Fällen von Cyberangriffen auf Unternehmen erfolgt seit der Gründung im Jahr 2011 im Rahmen des Nationalen Cyber—Abwehrzentrums (NCAZ).Nur in wenigen Fällen war der nachrichtendienstliche Hintergrund konkret belegbar, so z. B. im Fall des deutschen Ingenieurs, der Unterlagen und Gegenstände aus dem Bereich Hubschrauber- und Flugzeugtechnik an einen russischen Führungsoffizier verkaufte (vgl. Verfassungsschutz-Bericht 2007, Seite 294). Häufig jedoch sind die Auftraggeber private
Unternehmen oder Einzelpersonen. 0b es sich in diesen Fällen um eine staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische konkurrierende Unternehmen oder in deren Auftrag durch Privatpersonen (Konkurrenzausspähung) handelt, ist wegen der engen Verflechtung von Wirtschaft und Staat beispielsweise in der Volksrepublik China im Einzelfall nur schwer zu unterscheiden.Frage 16:
Welche Gefahr sieht die Bundesregierung von Innentäterinnen und Innentätern ausgehend, und welche Maßnahmen schlägt sie Unternehmen diesbezüglich vor?Antwort zu Frage 16:
Der Innentäter stellt eine erhebliche Gefahr für die Unternehmen dar. Das BfV weist daher in seinen Security Awareness Verträgen und Sicherheitsgesprächen und in seinen Informationsmaterialien mit Nachdruck auf die Gefahr des illegalen Know-how—Abflusses durch Mitarbeiter hin.Das BSI stellt Behörden und Unternehmen seit dem Jahr 1994 das Empfehlungswerk „IT-Grundschutz” kostenlos zur Verfügung, der einen Standard für die Etablierung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Schutzes aller lnformationen einer Institution darstellt. Diese Empfehlungen spiegeln den Stand der Technik für den Schutz der Wirtschaft und der Behörden für Informationssicherheit wider und berücksichtigen auch die Innentäter-Problematik.
Die Gefahr, die durch Innentäter ausgeht, wird auch ein Thema der nationalen Strategie für den Wirtschaftsschutz sein.
Frage 17:
Wie will die Bundesregierung Unternehmen vor dem Öffentlich-Werden eines Angriffes und damit einhergehenden Umsatzeinbußen schützen?Antwort zu Frage 17:
Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und den Unternehmen ist Vertraulichkeit, Quellenschutz und Diskretion. Aufgrund der Möglichkeit des Öffentlich-Werdens von Angriffen bei Unternehmen, des damit potentiell verbundenen Imageschadens und einhergebender Umsatzeinbußen gelten für polizeiliche Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftsspionage neben allgemeinen Grundsätzen der Anzeigenaufnahme und der Beweissicherung zusätzliche Hinweise für eine sensible Verhaltensweise. Dies betrifft vor allem die Modalitäten des Erstkontaktes mit dem geschädigten Unternehmen und die Vorgehensweise bei der Beweissicherung und der Zeugenermittlung und Vernehmung. Insbesondere kann es der Kooperation förderlich sein, die geschädigten Unternehmen darauf hinzuweisen, dass während laufender Ermittlungen keine Öffentlichkeitsarbeit durch die Polizei erfolgt. -
: Der „USA FREEDOM Act“ – ein erster Schritt zur Begrenzung der Massenüberwachung?
studio08denver CC BY-NC-SA 2.0 : Der „USA FREEDOM Act“ – ein erster Schritt zur Begrenzung der Massenüberwachung? Der Gesetzentwurf des US-Senats zur Geheimdienstreform, der sogenannte „USA FREEDOM Act“ (PDF), könnte das erste US-amerikanische Gesetz seit 30 Jahren werden, das die Befugnisse der NSA einschränkt. Der US-Senat hat vor wenigen Tagen eine neue Version präsentiert, die im Vergleich zum Vorgängerentwurf des Repräsentantenhauses einige Verbesserungen beinhaltet. Das hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) dazu bewogen, das Gesetzesvorhaben zu unterstützen.
Erste Schritte gegen Totalüberwachung
Der USA FREEDOM Act würde in seiner jetzigen Form einige zentrale Regelungen des „PATRIOT Act“ einschränken: anlasslose Überwachung von Inlands-Telefonverbindungen wäre verboten. Und ein neuer „Privatsphäre-Beirat“ soll geschaffen werden, der vor dem FISA Court (FISC) – dem Geheimgericht, das NSA-Überwachungsmaßnahmen genehmigt – Bürgerrechtsbelange vertritt. „Bedeutende“ Entscheidungen des Geheimgerichts sollen künftig öffentlich gemacht werden können. Außerdem sollen neue Auskunftspflichten die NSA zwingen, offenzulegen wie viele Menschen von ihr überwacht werden. Das schreibt die EFF in ihrer Analyse zu dem Gesetzentwurf.
Nur ein Reförmchen: Was in dem Gesetzentwurf fehlt
Die EFF hatte die erste Fassung des USA FREEDOM Act scharf kritisiert, hat sich aber nun dazu entschlossen die neue Version von Senator Patrick Leahy zu unterstützen, obwohl auch er Schwächen hat. So wird etwa die gesamte Problematik des PRISM-Programms (die Weitergabe von Daten großer Internetfirmen wie Google oder Yahoo an die NSA) ignoriert. Die massenhafte Überwachung von Nicht-US-Bürgerinnen und ‑Bürgern bleibt leider auch ausgeklammert, wie in allen bisherigen Entwürfen. Zentrale Bedeutung für eine wirksame Eingrenzung der NSA-Überwachung auch außerhalb der USA hat „Sektion 702″ des FISA Amendment Acts, der aber von den Reformbemühungen bisher ausgeschlossen bleibt. Sektion 702 wird von der NSA zur Massenüberwachung von Kommunikationsinhalten und Metadaten genutzt und ist auch Grundlage für PRISM. Hier müsste angesetzt werden um der anlasslosen Massenüberwachung die rechtliche Grundlage zu entziehen. Ob Sektion 702 überhaupt mit der US-Verfassung konform ist, wird von der EFF stark angezweifelt.
Trotzdem kann der neue Entwurf des Gesetzes als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, hin zu weniger Überwachung und reduzierten Geheimdienstaktivitäten – auch wenn der Weg bis zu einer umfassenden Reform noch lang ist.
Da es sich bei dem FREEDOM Act um eine US-amerikanische Reform handelt, wird sich in Deutschland und Europa grundsätzlich nichts verändern. Die Auslandsspionage soll nicht eingegrenzt werden, dadurch bleiben wir hierzulande alle überwacht. In Deutschland sind wir von gesetzgeberischen Initiativen zur Geheimdienstreform aber sogar noch weiter entfernt als der US-Kongress, da die Aufklärung im Bundestag bekanntlich so
extrem schleppendgründlich läuft. So gründlich, dass Glenn Greenwald schon von einer „Illusion von Aufklärung“ spricht. -
: Sammelklage von Europe vs. Facebook hat inzwischen über 12.000 Mitzeichner
Max Schrems ist der Gründer der Organisation noyb. : Sammelklage von Europe vs. Facebook hat inzwischen über 12.000 Mitzeichner Max Schrems von Europe vs. Facebook hat am letzten Donnerstag beim Handelsgericht Wien eine Sammelklage gegen Facebook Ireland Ltd aufgrund deren unzureichenden Datenschutzbestimmungen eingereicht. Konkret geht es um die Gültigkeit der Datenverwendungsrichtlinien, da Facebook Nutzerdaten auch für nicht offengelegte, eigene Zwecke verwende. Desweiteren impliziere Facebooks Beitrag zum NSA-Programm PRISM, dass es kein angemessenes Schutzniveau gemäß europäischer Ansprüche geben könne und die Bedingungen von Safe Harbor nicht einzuhalten sind. Datenübermittlungen in die USA werden damit rechtlich ausgeschlossen.
Social Plugins und ohne signifikante Funktionalitätseinbußen nicht zu vermeidende Cookies führten überdies dazu, dass Profile von Nutzern analysiert werden könnten. Dazu gebe es keine wirksame Zustimmung und die Pflicht zur Datenminimierung werde verletzt. Diese Profile würden darüberhinaus mit Dritten geteilt und an Apps weitergegeben, ohne dass die genauen Umstände ersichtlich seien. Diese umfassende Datensammlung, ‑verwendung und ‑analyse sei unverhältnismäßig. Zusätzlich komme Facebook seiner Auskunftspflicht nicht nach, womit es für einen Nutzer ohne unzumutbaren Aufwand nicht möglich sei, seine über ihn gespeicherten Daten vollständig anzufordern. All diese angemahnten Punkte sind nach Schrems Auffassung nicht mit europäischem Datenschutzrecht vereinbar.
Der Klage kann sich jeder Nutzer, der nicht aus Kanada oder den USA kommt, bis zum letzten Tag der Klageausdehnung anschließen, denn außer diesen sind alle Kunden der europäischen Unternehmenstochter in Irland. Geklagt wird auf Unterlassung und Schadensersatz von 500 Euro pro Nutzer. Finanziert wird das Verfahren von der ROLAND ProzessFinanz. Das erfolgt, um den Kläger Max Schrems gegen ein immenses Risiko abzusichern, falls die Klage negativ entschieden wird. Im positiven Fall bekommt der externe Finanzierer 20% der Entschädigungszahlungen, man sollte dementsprechend nicht an der Klage teilnehmen, um sich am Ende 500 Euro zu bereichern. Es geht nicht um finanziellen Vorteil für den Einzelnen, sondern darum, Facebook in die Schranken zu weisen, denn bei genügend Klageteilnehmern lässt sich eine signifikant schmerzhafte Schadensersatzzahlung erwirken. Und im Zentrum steht der folgende Handlungszwang für das Unternehmen, endlich datenschutzkonforme Geschäftspraktiken umzusetzen.
Die Sammelklage hat sich bereits als viral erwiesen. In den fünf Tagen seit der Aufforderung zur Unterstützung der Klage am Freitag sind bis heute bereits über 12.000 Mitkläger dazugekommen. Schrems ist überrascht vom positiven Feedback. Und das zeigt, dass viele die Nase voll vom willkürlichen Umgang mit ihren persönlichen Daten haben.
Schrems vorige Klage gegen die irischen Datenschutzbehörde im Fall Facebook/PRISM wurde übrigens heute an den Europäischen Gerichtshof geschickt. In der Klage geht es darum, dass Schrems im letzten Juni von der Behörde eine Untersuchung dazu verlangt hatte, wie der Datentransfer der europäischen Facebook-Nutzer an die USA ablaufe und ob es überhaupt für eine einzelne Datenschutzbehörde machbar sei, Safe Harbor Richtlinien anzuwenden, wenn die Marktmacht der amerikanischen Unternehmen monopolistischen Charakter hat. Die irische Behörde ging Schrems Beschwerde nicht nach und wurde schließlich von ihm auf Untätigkeit verklagt. Der irische High Court hat die Klage an den EuGH weitergereicht, womit die europäische Dimension der Entscheidung deutlich wird.
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: Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden!
Ströbele beim Empfang des Briefes an die deutsche Regierung (via couragefound.org) : Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden! Als das Asyl von Edward Snowden letzten Freitag auslief, hat die zur Unterstützung von Whistleblowern gegründete Courage Foundation angekündigt, Briefe an Politiker der USA, Großbritannien, Deutschlands und Russlands zu überreichen. Diese Briefe wurden nun veröffentlicht.
Die Botschaft für die amerikanische Regierung ging an Senator Ron Wyden, der sich in der Vergangenheit vergleichsweise kritisch gegenüber der NSA und deren Überwachungspraktiken geäußert hatte. Er wird gebeten, diese weiterzuleiten.
Edward Snowden würde gern nach Hause in die USA zurückkehren, aber der missbräuchliche Espionage Act und amerikanische Politiker, die in Verlegenheit gebracht wurden und nun Ängste schüren, machen es ihm unmöglich, in diesem Falle einen fairen Prozess zu bekommen. Es würde Edward Snowden vor einer Verurteilung schützen und zukünftigen Snowdens zeigen, dass es gewissenhaft und anerkannt ist Missstände aufzuzeigen, wenn die Anklage unter dem Espionage Act gegen ihn fallen gelassen würde und offiziell anerkannt würde, dass er Unschätzbares zum Verständnis der Amerikaner über ihre eigene Regierung beigetragen hat.
Der Brief an Großbritannien plädiert dafür, Snowden Schutz zu gewähren und andere Länder ebenso dazu aufzufordern. Russlands Präsident Putin wird dazu bestärkt, Snowdens Asyl zu verlängern.
In Deutschland ging der Brief mit Bitte um Weiterleitung an die Bundesregierung an Hans-Christian Ströbele, der Snowden als erster Politiker in Russland besucht hatte.
Dadurch, dass ihm die deutsche Regierung Asyl anbietet, zeigt sie, dass sie den Wunsch der deutschen Bevölkerung [Snowden Asyl zu bewähren] respektiert.
Dies würde ein starkes Signal zur Notwendigkeit eines entschlossenen Durchgreifens senden, um den europäischen Datenschutz und die damit verbundenen Rechte zu verteidigen. Es würde außerdem zukünftigen Edward Snowdens zeigen, dass Deutschland hinter den Menschen steht, die in dieser Weise im Interesse der Öffentlichkeit handeln.
Wir bitten die deutsche Regierung alles in ihrer Macht stehende zu tun, um sicherzustellen, dass Edward Snowden vor realen und beträchtlichen Gefahren geschützt ist: Ihm Asyl anzubieten, ein sicheres Geleit, um vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags auszusagen und andere Staaten dazu zu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
Wir fordern von der deutschen Regierung, das Richtige zu tun: Edward Snowden jetzt zu schützen.
Dem können wir uns nur anschließen.
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: Überwachen, überwacht werden, zusammenarbeiten: NSA und israelischer Geheimdienst zeigen Widersprüchlichkeit des Spähapparates
Standort der israelischen Geheimdiensteinheit Unit 8200 (CC BY-SA 2.0 via wikimedia) : Überwachen, überwacht werden, zusammenarbeiten: NSA und israelischer Geheimdienst zeigen Widersprüchlichkeit des Spähapparates The Intercept hat neue Snowden-Dokumente veröffentlicht, die Einblick in das Verhältnis der NSA zum der dem Militärgeheimdienst unterstellten israelischen Fernmeldeaufklärungseinheit „Unit 8200″ geben. Deren Aufgaben sind mit denen der NSA vergleichbar. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der US-Geheimdienst maßgeblich zur Durchführung israelischer Militärschläge beiträgt.
Im letzten September war bereits bekannt geworden, dass es regen Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten Amerikas und Israels gibt. Man unterstützt sich gegenseitig beim Überwachen von den Regionen Nordafrika, dem Mittleren Osten, dem Persischen Golf, Südasien und den islamischen Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Laut den neuen Informationen geht es weiterhin auch um finanzielle Unterstützung und „weitreichende technische und analytische Partnerschaft mit der israelischen Geheimdiensteinheit, die das Teilen von Informationen zu Zugriff, Abhörung, Zielen, Sprache, Analyse und Berichten beinhaltet“. Darüber hinaus profitiert Israel von der technischen Expertise der NSA und bekommt günstige Konditionen beim Erwerb von amerikanischer Technik.
Auch explizit dotierte Geldbeträge von mindestens zwei Mal 500.000 US-Dollar, die im April 2004 von US-amerikanischer Seite nach Israel geflossen sind, werden in von The Intercept veröffentlichten Quittungen belegt. Israel hatte jedoch im Vorfeld noch weit mehr, nämlich „hunderte Millionen Dollar“ als Teil eines Kooperationsprogramms namens Gladiator gefordert.Neben der NSA sind auch der britische Dienst GCHQ sowie der kanadische CSEC in die Zusammenarbeit mit Unit 8200 involviert. Mit der britischen Behörde wurde Zugriff auf das Satellitensystem COMSAT vereinbart und Israel habe GCHQ mehrfach um die Überwachung konkreter Mailadressen und Telefonnummern gebeten und sich dafür „wieder und wieder bedankt“.
Im speziellen Interesse von Israel steht seit jeher Palästina im immerwährenden Nahost-Konflikt. In diesem Jahr ist die Situation im Gazastreifen abermals eskaliert: Am 8. Juli startete eine Militäroperation der israelischen Verteidigungsstreitkräfte, da die Hamas und andere militante palästinensische Gruppen den Raketenbeschuss auf Israel intensivierten. Glenn Greenwald von The Intercept beurteilt die Zusammenarbeit folgendermaßen:
Die neuen Snowden-Dokumente zeigen etwas Entscheidendes: Die israelische Provokation wäre ohne die stetige, großzügige Unterstützung und den Schutz der US-Regierung nicht möglich, die in diesen Angriffen alles andere als eine neutrale, friedensvermittelnde Rolle spielt.
Die Zusammenarbeit mit Israel demonstriert nicht nur, wie die NSA und andere Geheimdienste dazu beitragen, militärische Konflikte und Angriffe zu ermöglichen, die von offiziellen Vertretern der Länder verurteilt werden. Sie zeigt auch, wie wenig sich die Handlungen der NSA daran ausrichten, ob der Partner als Freund oder Feind gesehen wird. Israel wird in Berichten der Geheimdienstbehörde an mehreren Stellen als Gefahr aufgeführt und steht auf deren Überwachungsprioritäten-Liste weit oben. Auch GCHQ nennt das Land eine Gefährdung für eine friedliche Übereinkunft mit dem Iran. Alleinige Zusammenarbeitsgrundlage ist daher der Informationsvorteil, moralische Erwägungen finden augenscheinlich an keiner Stelle statt.
Selbiges gilt aber auch umgekehrt: Der aktuelle SPIEGEL berichtet davon, wie US-Außenminister John Kerry während Vermittlungen zwischen Israel, Palästinensern und weiteren arabischen Staaten von Israel abgehört wurde. Es bleibt ein ständiges Hin und Her zwischen überwachen, überwacht werden und der Maximierung des eigenen Erkenntnisvorteils. Das sollte auch die Bundesregierung einsehen und aufhören, von Partnerschaften und guten Beziehungen zu reden.
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: Maas ist überrascht von Spitzelfällen und will Rechtsgrundlagen deutscher Geheimdienste prüfen
Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/georgkroemer/">Georg Kroemer</a>. LIzenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Maas ist überrascht von Spitzelfällen und will Rechtsgrundlagen deutscher Geheimdienste prüfen Justizminister Maas will eine Reformierung der rechtlichen Grundlagen deutscher Geheimdienste prüfen. Das statuierte er gegenüber der Nachrichtenagentur dpa:
Wir müssen kritisch überprüfen, was unsere Geheimdienste machen […] Es darf keine rechtsfreien Räume geben – weder für die ausländischen noch für die inländischen Nachrichtendienste
Dabei stellte er auch in Aussicht, die Pläne des BND für den Ausbau der Überwachung sozialer Netzwerke nicht zu akzeptieren. Der deutsche Geheimdienst hatte im Juni mitgeteilt bekommen, statt 300 Millionen Euro für die “Strategische Initiative Technik” vorerst nur sechs Millionen bewilligt zu bekommen. Im Rahmen dieser Initiative sollten neben der Netzwerk-Überwachung auch andere Technologien wie die Erkennung biometrischer Merkmale vorangetrieben werden. Vor der Bewilligung weiterer Gelder forderten Mitglieder des Haushaltsausschusses im Bundestag jedoch, der Dienst solle im Herbst einen Bericht über die bisherigen Vorbereitungen der Initiative sowie eine “ausführliche Darlegung und Begründung” der Maßnahmen vorlegen.
Auch an anderen Stellen wurde der BND wiederholt kritisiert, so bei einer Anhörung von Verfassungsrechtlern im NSA-Untersuchungsausschuss und in einer Studie der stiftung neue verantwortung und des Brandenburgischen Instituts für Gesellschaft und Sicherheit, die mangelnde Kontrollmöglichkeiten und einen rechtsfreien Raum monierten.
Beinahe amüsant ist, dass Maas die Überwachungsvorhaben des BND mit der Vorratsdatenspeicherung vergleicht:
Wir würden dadurch an einen Punkt gelangen wie bei der Vorratsdatenspeicherung – wo nämlich völlig anlasslos Daten und Informationen erfasst werden. Soziale Netzwerke komplett und wahllos in Echtzeit zu überwachen, wäre eine sehr umfassende Totalausspähung. […] Aus einem vermeintlichen Sicherheitsinteresse alles und jeden komplett überwachen zu wollen, ist in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat völlig inakzeptabel.
Denn eine kurze Rückblende zeigt, dass Maas nicht immer so überzeugt von der Unangemessenheit der Vorratsdatenspeicherung war. Im Januar wurde bekannt, dass er während des Wartens auf das Vorratsdatenspeicherungsurteil des Europäischen Gerichtshofes, das letztlich die europäische Richtlinie für unrechtmäßig erklärte, vorsorglich einen Gesetzesentwurf für Deutschland vorbereitete, um diesen im Zweifelsfall schnellstmöglich auf den Weg bringen zu können. Auch wenn er das in einem vor Kurzem geführten Interview bei Jung & Naiv etwas anders darstellt:
Das [Vorratsdatenspeicherung] finde ich nicht so gut. Deshalb habe ich ja auch kein Gesetz dazu gemacht. Der Europäische Gerichtshof hat dazu ein Urteil erlassen. Er hat die Richtlinie kassiert, die es dazu gibt – und das ist die Grundlage für ein Gesetz, das wir hätten machen müssen, und gesagt, das ist alles null und nichtig, weil es gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz in Europa verstößt. Und deswegen gibt es auch kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Im gleichen Interview hatte er auch gelobt, dass es in Deutschland klare Regeln für den Datenschutz – auch bei Geheimdiensten – gebe:
Beim Datenschutz zum Beispiel, was den öffentlichen Datenschutz angeht, was Behörden abgreifen dürfen von Bürgerinnen und Bürgern, dafür gibt es bei uns klare Regeln – bis hin zu den Geheimdiensten. In den USA gibt es nach dem 11. September 2001 Gesetze, die den Geheimdiensten alles ermöglichen: alles abzugreifen vom Briefverkehr bis hin zur Internetkommunikation. Das ist nicht die Linie, die ich für richtig halte, und deswegen will ich das auch nicht in Europa.
Vielleicht ist Maas in der kurzen Zwischenzeit spontan bewusst geworden, dass es doch nicht so klare Regeln gibt. Immerhin gibt er gegenüber der dpa auch seine Überraschung amerikanische Spitzel bei deutschen Behörden zu:
Das hat mein Vorstellungsvermögen überstiegen. Das geht nicht. Das muss beendet werden.
Wir hätten da einen Vorschlag, damit Maas sich endlich auf eine fundiertere Meinung zur Überwachung stützen kann und diese nicht immer wechseln und der Stimmungslage anpassen muss: Zur Aufklärung der Dimension der NSA-Affäre und der Involvierung deutscher Dienste Edward Snowden nach Deutschland holen und ihn vor dem NSA-Untersuchungsausschuss befragen. Und nicht vorschlagen, er solle doch in die USA zurückkehren, wo ihn sicher kein fairer Prozess und ein Leben in Freiheit, sondern eine lebenslange Haftstrafe erwarten würde.
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: Handlungsvorschläge ‚Handy’ zu Merkelphone – Ideen aus dem Innenministerium und ihre missglückte Umsetzung
via merkelphone.tumblr.com : Handlungsvorschläge ‚Handy’ zu Merkelphone – Ideen aus dem Innenministerium und ihre missglückte Umsetzung Die aktuelle Printausgabe des SPIEGEL beschreibt ein internes Papier des Innenministeriums, das mögliche politische Reaktionen gegenüber USA in der Causa Überwachung des Kanzlerinnen-Handys erörtert. Es würden folgende Möglichkeiten genannt:
Botschafter einbestellen, ‚Nichtangriffserklärung’ der USA einfordern, baldiger Abschluss eines No-Spy-Abkommens, Aussetzung von Regierungsgesprächen mit Washington „für einige Wochen“, sichere elektronische Kommunikation zum Thema machen, die „5000 wichtigsten Entscheidungsträger des Bundes“ mit Kryptophonen ausstatten, verstärkte Kontrollen von Providern, Strafanzeige und ein Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft sowie zuletzt eine Vernehmung von Snowden in Russland.
Nun der Realitätscheck, was ist wirklich passiert? Der Botschafter John B. Emerson wurde tatsächlich von Ex-Außenmininster Westerwelle ins Auswärtige Amt einbestellt, zu Ergebnissen führte das Gespräch jedoch nicht. Was mit einer ‚Nichtangriffserklärung’ gemeint ist, ist unklar und Verhandlungen um ein No-Spy-Abkommen – das faktisch wohl die Bemühung war, in den engeren Kreis der Geheimdienstpartner „Five Eyes“ aufgenommen zu werden – können spätestens seit Januar getrost als gescheitert gesehen werden auch wenn es nach der Aufdeckung von amerikanischen Spitzeln bei BND und Co. kurz noch einmal zu einer Neudiskussion der Forderung kam.
Eine Aussetzung von Regierungsgesprächen mit Washington „für einige Wochen“ fand nach der Handyaffäre nicht direkt statt. Stattdessen lehnten Merkel und Gauck den Empfang einer US-Delegation zur Beschwichtigung der Lage ab, der einige Wochen später stattfand. Ernst zu nehmen war diese Geste sowie die bei folgenden Enthüllungen wiederkehrend demonstrierten Empörungen nie, denn bereits vorher hatte man wieder klargestellt, worum es wirklich geht: „Bei allem Ärger, eine gute Partnerschaft mit den USA ist unersetzbar.“
Das Ziel „Elektronische Kommunikation zum Thema machen“ ist maximal vage und kann überhaupt nicht verfehlt werden, denn natürlich ist das Thema in aller Munde, wenn es um die technische Abwehr von Spionage geht. Der deutsche Hersteller Secusmart, der bisher die Kryptophone für die Bundesregierung produziert wurde kürzlich an Blackberry verkauft und dürfte damit einiges an Vertrauen verloren haben, da Blackberry im Verdacht steht, Hintertüren für die NSA in ihre Produkte einzubauen. Dass die Telekom dann eventuell die Versorgung übernehmen soll beruhigt uns zumindest nicht.
Wie verstärkte Kontrollen von Providern aussehen können – der Spiegel titelt sogar mit „Razzien“ – müsste erst noch definiert werden, denn es dürfte schwierig nachzuvollziehen sein, ob diese Daten an die USA ausliefern. Vorstellbar wäre die Pflicht, Daten auf Servern innerhalb Deutschlands zu speichern, was sich in die fragwürdigen Schlandnet- oder Schengennet-Ideen einpasst, Daten nur noch innerhalb Europas zu routen. In den USA interessiert man sich jedoch wenig dafür, wo Daten gespeichert und entlang geleitet werden, wenn es um das Verlangen geht, auf diese zuzugreifen.
Ein Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft gibt es nach viel Hin und Her mittlerweile, die Umstände sind possenhaft, denn Generalbundesanwalt Range verweigerte sich vehement der Aufnahme von Ermittlungen in Bezug auf die massenhafte Abhörung der Bevölkerung und beschränkt sich tatsächlich explizit auf das Merkel-Handy. Und über die beschämende Haltung der Bundesregierung zur Vernehmung Snowdens und der Weigerung, ihm in Deutschland Asyl zu gewähren hatten wir am Freitag zum Auslaufen seines Asyls in Russland ausführlich berichtet.
Eine Stellungnahme des Innenministeriums zum Papier blieb laut Aussagen des SPIEGEL bisher aus.
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: Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“
: Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“ Glenn Greenwald hat dem Untersuchungsausschuss zur Geheimdienst-Überwachung abgesagt, als Zeuge auszusagen. Er begründet diesen Schritt mit der Feigheit der Regierungsparteien, Edward Snowden selbst anzuhören. Damit macht sich der Ausschuss lächerlich, an diesem „Ritual, mit dem die Illusion einer Untersuchung erweckt werden soll“, wird er sich nicht beteiligen.
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: Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)
Die Bundesregierung verschleppt die Klärung der Frage nach Asyl für Edward Snowden seit mehreren Jahren. : Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)
Seit dem 23. Juni 2013 befindet sich Edward Snowden nach seiner Flucht aus Hong Kong in Russland, er hatte dort ab dem 1. August 2013 Asyl für ein Jahr gewährt bekommen. Dieses Asyl ist mit dem heutigen Tag ausgelaufen. Verlängerung hat Snowden beantragt, eine Entscheidung steht noch aus und wird aber in Kürze erwartet. Russland ist mitnichten das einzige Land, in dem Snowden um Aufnahme gebeten hat. Während seines vorübergehenden Aufenthaltes am Moskauer Flughafen bat er 21 Ländern um Zuflucht. Es hatten sich auch Ecuador, Bolivien, Nicaragua und Venezuela angeboten, Snowden waren jedoch seine Papiere weggenommen worden, was eine Reise unmöglich machte.Auch an Deutschland richtete Snowden einen Asylantrag, der aufgrund nicht vorliegender Gründe abgelehnt worden war. Immer noch sind die Debatten kontrovers und vor allem die Oppositionsparteien fordern eine Anhörung Snowdens vor NSA-Untersuchungsausschuss und zwar mit der Garantie auf eine sichere Aufnahme in Deutschland. Andere verweigern sich, teils um die deutsch-amerikanischen Beziehungen nicht zu belasten, teils mit der Ausrede, Snowden habe nichts Relevantes mehr zu erzählen. Zum heutigen Tag wird es wieder viele Stellungnahmen und Aussagen zu der Asylfrage geben, wir werden versuchen, hier einen Überblick zu erstellen.
Bereits Anfang der Woche hat Justizminister Maas bevormundend erklärt, Snowden solle am besten in die USA zurück gehen, denn:
Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.
Heribert Prantl kommentiert dazu und zum generellen passiven Verhalten innerhalb der EU bei der SZ:
Die EU, die sich „Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit“ nennt, ist auch ein Raum der Feigheit; sie traut sich nicht, Snowden irgendeinen Schutz angedeihen zu lasse […] Minister Maas verlangt von Snowden ein Vielfaches des Mutes, den er, Maas, selbst nicht aufbringt, um sich für Schutz und Sicherheit Snowdens einzusetzen. Es wächst offenbar das politische Phlegma gegenüber dessen Schicksal.
Maas hat bei der Opposition, die in der Vergangenheit immer wieder versuchte, Snowden die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, einen merklichen Aufschrei ausgelöst. Sie drohte damit, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, wenn die Regierung sich weiter einer Aufnahme von Snowden verweigere. Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt dazu:
Das ist ein notwendiger Schritt, um nochmal Druck aufzubauen. [Ich hoffe,] dass hier die Rechtsstaatlichkeit gegenüber den taktischen und meiner Ansicht nach illegitimen Interessen der Bundesregierung obsiegt.
In ihrer gestrigen Pressemitteilung zum Anlass des Asyl-Auslaufens bestätigen von Notz und Katrin Göring-Eckart dieses Vorhaben und berichten, eine Klageschrift liege bereits vor.
Jan Korte von den Linken attestiert der Bundesregierung Zynismus:
Anderen würde für einen solchen Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie das Bundesverdienstkreuz verliehen – für Snowden gibt es seitens der Bundesregierung nur den Rat, sein Glück doch in einem US-amerikanischen Gefängnis zu suchen. Dieser Zynismus ist kaum noch auszuhalten.
Die Aufnahme Snowdens sei eine politische Entscheidung und die Regierung müsse ihren Schutzpflichten nachkommen. Das tue sie derzeit nicht und er fasst das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel knapp zusammen:
Ignorieren, Abwiegeln, Blockieren.
Maas überwiegend negativ rezipierte Aussage hielt SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nicht davon ab, heute ins gleiche Horn zu blasen und ebenso gegen ein Asyl für Snowden in Deutschland zu plädieren, da er sonst Zeit seines Lebens verfolgt bliebe. Man müsse eine humanitäre Lösung in den USA finden. Dabei gibt Oppermann immerhin zu, dass es in Deutschland darum geht, die amerikanischen Freunde nicht zu verärgern und man am liebsten ignorant zur Tagesordnung zurückkehren will, als sei nichts geschehen:
Wir müssen jetzt zunächst damit leben, dass wir in einer wichtigen Bündnisfrage nicht einer Meinung sind. Es geht nun darum, verlorenes Vertrauen wieder herzustellen und das bewährte Bündnis mit den Amerikanern fortzusetzen.
Diese Duckmäuserstellung kritisiert Hans-Christian Ströbele, der Snowden im letzten Jahr in Moskau besucht hat und dementiert auch Behauptungen, Snowden wolle überhaupt nicht nach Deutschland kommen:
Die Bundesregierung behauptet, Herr Snowden wolle nicht nach Deutschland kommen. Das stimmt nachweislich nicht […] Snowden hat ein Dutzend Mal versichert, dass er sehr gerne als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss nach Deutschland kommen würde. [Die Bundesregierung lehnt seine Einreise] in Wahrheit nur deshalb ab, weil sie Angst vor der US-Regierung hat.
[Update]
Auch die Piratenpartei findet den Vorschlag, in die USA zurückzukehren, untragbar:
Natürlich würde Edward Snowden ganz sicher gerne wieder in seine Heimat zurückkehren. Er möchte allerdings auch nicht als Landesverräter verurteilt ins Gefängnis. Das Dilemma ist offensichtlich. Ihn in dieser Situation auch noch dazu zu ermuntern, sich in die Hände der US-amerikanischen Justiz zu begeben, ist einer Regierung in einem demokratischen und den Grund- und Menschenrechten verpflichteten Staat wie Deutschland und auch dessen Justizminister unwürdig.
[/Update]
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg von der CDU-Fraktion, bleibt undeutlich und proklamiert gegenüber dem RBB Inforadio Mitleid:
Ein 31-jähriger Mann, der sich in Russland aufhalten muss , nicht frei reisen kann, natürlich leid tut und dass eine Lösung für die Person Edward Snowden kommen muss. Deshalb sage ich auch: es muss möglich sein, dass Edward Snowden sich in einigen Jahren wieder frei bewegen kann – nicht nur in den USA, nicht nur in Russland, sondern auch da, wo er hinreisen möchte. Dass er für das, was er getan hat möglicherweise die Verantwortung übernimmt, dass die aber gemäßigt ist in einer Höhe, die auch seiner Tat gerecht wird, kein Exempel statuiert wird – das ist ganz wichtig.
Selber dazu bei trägt Sensurg nicht, er verweist auf die Bundesregierung und weist die Verantwortung für sein Nichtstun von sich:
Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie Edward Snowden ein Aufenthaltsrecht gewährt […] Die Bundesregierung hat eine Abwägung vorgenommen – auf der einen Seite das berechtigte Interesse des Untersuchungsausschusses neben vielen Zeugen auch diesen Zeugen zu hören und auf der anderen Seite, dass Edward Snowden in den Vereinigten Staaten strafrechtlich gesucht wird – es besteht ein Haftbefehl – und das wir natürlich ein Auslieferungsübereinkommen mit den Vereinigten Staaten haben. Und bei dieser Abwägung hat die Bundesregierung gesagt: Wir können hier keine Ausnahmen machen, ihm ein Bleiberecht gewähren, und hat dieses bisher abgelehnt.
[Update]
Die Courage Foundation, die Geld für Snowdens Strafverteidigung sammelt, hat Briefe an Staatsvertreter aus den USA, Großbritannien, Russland und Deutschland gesendet, um sie dazu aufzufordern endlich aktiv zu werden. Sarah Harrison, Wikileaks-Journalistin und stellvertretende Geschäftsführerin, kritisierte:
Es tut gut zu sehen, dass so viele Menschen sich für die Unterstützung Snowdens stark machen. Im Gegensatz dazu haben die meisten Regierungen auf der Welt, mit Ausnahme Russlands, wenig getan um diesen Asylsuchenden zu schützen. Ich hoffe dass in dieser Zeit, in der das Asyl erneuert werden muss, mehr den Mut und das Gewissen haben werden, das zu tun, was ihre Bürger richtig finden.
Die Courage Foundation hatte zuvor die „Stand with Snowden“-Kampagne gestartet, bei der man man Fotos seine Unterstützung für Snowden mit einer Botschaft ausdrücken konnte.
Glenn Greenwald zog Konsequenzen aus der fortwährenden Ablehnung der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren und verweigert seine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss, bis sie diese Haltung aufgeben:
Leider haben deutsche Politiker mit ihrer Ablehnung, den Schlüsselzeugen Edward Snowden persönlich anzuhören, gezeigt, dass sie sich viel mehr darum kümmern, die USA nicht zu verärgern als ernsthafte Nachforschungen zu unternehmen.
Deshalb bin ich nicht gewillt, an diesem Ritual teilzunehmen, dass die Illusion einer Untersuchung erzeugen soll, dass aber tatsächlich dafür durchgeführt wird, echte Untersuchungen zu verhindern und die deutsche Bevölkerung mit leeren Symbolen zu beschwichtigen und die Schuldigen – die US-Regierung – bei Laune zu halten.
[/Update]
Und was will Snowden? Er will selbst tatsächlich auch in die USA zurückkehren, er hat während des letzten Jahres mehrmals betont, Russland sei nicht sein Wunschziel gewesen. Dabei ist er sich aber wohl dessen bewusst, dass es unwahrscheinlich ist, einen fairen Prozess zu bekommen. Die Whistleblowerin Chelsea Manning ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Verfahren zwar dazu führen würde, dass Snowden nicht mehr verfolgt würde. Stattdessen könnte er den Rest seines Lebens wegen Geheimnisverrat im Gefängnis verbringen.
Ich bin hier in Russland wesentlich glücklicher als ich es mit einem unfairen Verfahren wäre, in dem ich nicht einmal vor Geschworenen die Verteidigung vorbringen kann, in öffentlichem Interesse gehandelt zu haben. Wir haben die Regierung wieder und wieder gebeten, ein faires Verfahren zu ermöglichen und sie haben abgelehnt.
Er erklärt, er hoffe im Zweifel darauf, dass sein Fall vor einem Geschworenengericht verhandelt werden würde. Denn dann wäre er nicht von der Meinung eines einzelnen Richters abhängig, sondern von der Einigung von zwölf Geschworenen.
Am liebsten, das ist klar, wäre Snowden jedoch wieder ein freier Mensch:
Ich würde liebend gern wieder in der Lage sein, Westeuropa zu besuchen. Aber das ist nicht meine Entscheidung. Darüber müssen die Öffentlichkeit und die Regierungen der jeweiligen Länder entscheiden.
Das wird nicht ohne weiteres möglich sein. Aber wir müssen trotzdem dafür Verantwortung übernehmen, Snowden so gut es geht dabei zu helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Denn ohne ihn hätten wir vermutlich nie von den Ausmaßen der beispiellosen Geheimdienstmaschinerie erfahren. Und lassen wir zu, dass er wie ein Verbrecher behandelt wird, ersticken wir zukünftige Whistleblower und opfern die Möglichkeit, Einblick in freiheitsverhindernde, intransparente Strukturen zu bekommen.
[Update]
Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch digitalcourage e.V.:
Wenn wir wollen, dass auch zukünftig Menschen ihr eigenes Leben riskieren, um der Gemeinschaft solchen Nutzen zukommen zu lassen, müssen wir deutlich machen, dass wir sie hinterher nicht im Regen stehen lassen. Wir müssen klare gesetzliche Regeln formulieren, unter denen Whistleblowing angebracht ist und geschützt wird. Nach dem, was Snowden derzeit erleben muss, werden es sich andere gut überlegen, ob sie einen ähnlichen Schritt wagen, bzw. es möglicherweise nur aus den falschen Gründen (Ruhm, Verehrung) tun.
[/Update]
[done
Weitere Stimmen werden wir im Laufe des Tages sammeln und am Abend aktualisieren. Hinweise dürft ihr gern in den Kommentaren hinterlassen!] -
: Studie fasst Auswirkungen der NSA-Überwachung auf amerikanische Wirtschaft zusammen
: Studie fasst Auswirkungen der NSA-Überwachung auf amerikanische Wirtschaft zusammen Das Open Technology Institute (OTI) der New America Foundation hat sich mit den Auswirkungen des NSA-Skandals beschäftigt und neben gesellschaftlichen und außenpolitischen Konsequenzen unter anderem die wirtschaftlichen Nachteile der Überwachungsaffäre beleuchtet. Einschätzungen, welche Effekte sich ergeben, gab es bereits im letzten Jahr, doch erstmals sind aktualisierte Erkenntnisse in einer ausführlichen Studie zusammengetragen.
Beleuchtet werden im Speziellen die Auswirkungen auf Anbieter von Hosting und Cloud Computing sowie Hard- und Software-Produzenten. 25% britischer und kanadischer Kunden würden ihre Daten nun nicht mehr auf US-Servern speichern und es wird ein Verlust von 22 bis 180 Milliarden US-Dollar innerhalb der nächsten drei Jahre erwartet. Auf Seiten von Cisco, Qualcomm, IBM, HP und Microsoft werde von Verkaufseinbrüchen in China berichtet. Besonders werden deutsche Unternehmen erwähnt, die bei der Auftragsvergabe teilweise amerikanische Unternehmen ausschließen. Amerikanische Firmen verlieren große Aufträge, so etwa bei der deutschen Bundesregierung im Fall Verizon und der brasilianischen Vergabe einer Neuausrüstung von Armee-Jets an Saab statt Boeing.
Wie vom Guardian bereits letzten November berichtet, bestätigt der Bericht auch die Balkanisierung des Internets. Staaten bildeten immer mehr nationale Infrastrukturen heraus und bemühten sich darum, Daten und Dienste im eigenen Land zu halten. Die Investitionen dafür gefährdeten die amerikanische Vormachtstellung auf Seiten der Internet-Technologie. Ebenso brächten Diskussionen in EU-Parlament um die Aufhebung von Safe Harbor und strengere Auflagen bei transatlantischen Datenübertragungen Handelsvorteile ins Wanken. All das könne zu einer Wachstumsbremse bei amerikanischen Unternehmen führen. Außerdem wird auf die gleichzeitig erwachsende Gefahr des Aufbaus nationaler Überwachungs- und Zensurinfrastruktur hingewiesen.
Die Erkenntniss des OTI sind nicht überraschend, aber dennoch ist es wichtig, sie an einer Stelle zusammengefasst zu sehen. Denn mit rein politisch-gesellschaftlicher Diskussion ist in einer Umgebung, in der alles mit „Überwachung ist eine Anti-Terror-Maßnahme“ begründet wird – auch wenn eine frühere Studie bereits deren Unwirkamkeit demonstriert hat – und auf offzieller Seite darauf beharrt wird, dass die Geheimdienstüberwachung gesetzeskonform erfolge, traurigerweise kein Eindruck zu machen. Mit genügend wirtschaftlichem Druck könnte eine Handlungsmotivation entstehen.
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: Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Überwachung Misstrauen enthält.
: Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Überwachung Misstrauen enthält. Gute Neuigkeiten: Wir sehen uns ja immer gern als Vertreter der Zivilgesellschaft, die von der Politik Verantwortung und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung fordern. Wir sind uns bewusst, dass wir ein Thema bedienen, was in der Wahrnehmung der Gesellschaft oft noch einen Nischenstatus einnimmt. Aber die Wissenschaft hat festgestellt, dass Überwachung Misstrauen enthält.
Dies hat der Gesellschaftsforscher Horst Opaschowski laut einer dpa-Meldung herausgefunden. Konkret hat wohl der NSA-Skandal, ausgelöst durch Veröffentlichungen des sich im russischen Asyl befindlichen Nicht-Ehrendoktors der Uni Rostock Edward Snowden, die deutsche Bevölkerung in ihrem Vertrauen in das Internet erschüttert.
Eine knappe Mehrheit der Bevölkerung (53 Prozent) und fast zwei Drittel (64 Prozent) der 20- bis 39-Jährigen erwarte jetzt vom Staat Sofortmaßnahmen, sagte der Hamburger Gesellschaftsforscher Horst Opaschowski der dpa.
„Sie wollen, dass der Staat die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Internet stärker vor Zugriffen von außen – wie beispielsweise Geheimdiensten – schützt.“
Diese Erkenntnisse zieht er aus einer repräsentativen Studie der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren von Juni 2014. Hey. Eine Mehrheit will offenbar, was wir schon lange fordern.
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: Human Rights Watch: US-Überwachung gefährdet Journalismus und Pressefreiheit
: Human Rights Watch: US-Überwachung gefährdet Journalismus und Pressefreiheit
In einer Demokratie sind Journalismus und Gerichte nicht wegzudenken. Ohne eine unabhängige Rechtsprechung oder die Kontrolle der Politik und Information der Gesellschaft durch die vierte Macht, die Medienmacht, ist die gesamte Staatsform gefährdet, die auf Legitimierung durch das Volk und Transparenz der Politik aufbaut. Was passiert, wenn diese Kräfte an der Ausübung gehindert werden?Human Rights Watch analysiert in ihrem neuen Bericht von diesem Montag den Schaden, den die umfassende weltweite Überwachung durch die NSA Journalismus und Rechtspraxis zufügt. Beide Berufe beruhen als integraler Bestandteil der Demokratie auf besonderem rechtlichen Schutz ihrer Kommunikation. Für die Studie wurden Journalisten und Anwälte befragt, wie sich ihr berufliches Verhalten im Licht der Überwachungsvorfälle verändert hat.
Wie dieser Bericht dokumentiert, schädigen US-Überwachungsprogramme auch einige der angeblich wichtigsten Werte der Vereinigten Staaten. Diese schließen Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit und das Recht auf Rechtsbeistand ein, die alle sowohl von den internationalen Menschenrechten als auch der amerikanischen Verfassung geschützt werden.
Einfluss auf Journalisten
- Beschränkter Informationsfluss zwischen Regierungsbeamten und Presse bis hin zum Verlust von Quellen: Angst vor Überwachung und fehlender Anonymität lässt Beamte sogar bezüglich nicht klassifiziert Information oder gar Meinungen zurückhaltend werden
- Zunehmende Verschlüsselungs- und Anonymisierungspraxis: Um Quellen zu schützen und ihrer Arbeit nachzugehen verhalten sich Journalisten immer häufiger, als wären sie Spione – und können leichter in den Verdacht geraten, welche zu sein. Ein bekannter Journalist fasst zusammen:
Ich will nicht dass die Regierung mich zwingt, mich wie ein Spion zu verhalten. Ich bin kein Spion, ich bin ein Journalist.
- Aus der angespannten Lage folgt langsamere, erschwerte Akquirierung von Informationen und damit weniger veröffentlichte Geschichten – also insgesamt eine Schwächung der demokratischen Aufgabe der Medien, dem demokratischen Diskurs und öffentlicher Verantwortlichkeitsmechanismen.
Einfluss auf Anwälte
- Anwälte müssen vertrauliche Informationen mit ihren Kunden austauschen können, aber in vielen brisanten Fällen, die beispielsweise die Regierung betreffen, müssen sie sich auf Überwachung einstellen und können keine hundertprozentige Vertraulichkeit garantieren.
- Sie werden ebenfalls durch die Umstände dazu gebracht, sich in ihrer Kommunikation wie Kriminelle zu verhalten
- Recht auf Rechtbeistand wird untergraben
Der Bericht fordert dringende Reformen der Überwachungsprogramme, die sich jenseits vom Notwendigen befinden, ja überproportional und unangemessen sind. Journalisten werden auf Schritt und Tritt überwacht, mutmaßliche Whistleblower gnadenlos verfolgt. Aber wird die amerikanische Regierung sich tatsächlich Grenzen setzen, damit der investigative Journalismus wieder mehr über Fehltritte, politische Interna und Machtmissbrauch berichten kann? Es ist ihre Aufgabe als demokratisch gewählte Vertretung eines Volkes. Das sollte genug Motivation sein.
Passend dazu veröffentlichte Human Rights Watch ein kurzes Video, was knapp die Probleme der Journalisten mit der Überwachung zusammenfasst. Ein befragter Journalist meint gleich zu Beginn:
Eine Quelle zu schützen ist für mich von größter Bedeutung. Wenn ich eine Geschichte nicht berichten kann, ohne die Quelle schützen zu können, dann werde ich die Geschichte nicht veröffentlichen. – Jonathan A. Landay
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: Wie redet man Überwachung schön? NSA sucht „Leiter der strategischen Kommunikation“
: Wie redet man Überwachung schön? NSA sucht „Leiter der strategischen Kommunikation“ Wie der Spiegel berichtet ist bei der NSA die Stelle eines Pressesprechers zu vergeben, oder wie der Geheimdienst es nennt: „Director of Strategic Communications“. Dabei gibt es einiges zu tun, Kernaufgabe wird sein:
The NSA Director of Strategic Communications is accountable to the Director of NSA for developing strategies and products to disseminate key messages to the internal workforce, members of the media, the general public and other interested stakeholders. The incumbent will be the principal architect of external outreach designed to meet the President’s expectations for greater transparency as expressed in his 17 January 2014 speech.
Wer also US-amerikanischer Staatsbürger ist, „nachweisbare, glaubhafte Erfahrungen im Krisenmanagement“, mindestens 10 Jahre Erfahrung in Öffentlichkeitsarbeit für US-Regierung oder bei einschlägigen privaten Stellen hat und sich für die nächste Zeit auf viele Überstunden und Krisensituationen einlassen will, sollte sich bewerben. Teil des Bewerbungsvorganges ist dann natürlich auch ein ausführlicher Hintergrundcheck und ein Lügendetektortest. Näheres zu NSA-Rekrutierungs- und Einstellungsmechanismen hatten wir bereits im letzten Jahr beschrieben.