Europäische Kommission
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: EU-Leistungsschutzrecht und Panoramafreiheit: Kommission startet Online-Befragung
(<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/lwr/268013962/"> Leo Reynolds </a>) : EU-Leistungsschutzrecht und Panoramafreiheit: Kommission startet Online-Befragung Ein neuer Gang im EU-Urheberrechtsmenü: Die EU-Kommission fragt freundlich an, wie ein Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene schmecken würde. Auch eine EU-weite Panoramafreiheit kommt auf den Tisch. Im Dezember hatte die Kommission ihre „Vision“ vorgestellt, mit der das Urheberrecht modernisiert werden soll. In einer gestern gestarteten Online-Konsultation können sich „Endnutzer/Endverbraucher/EU-Bürger“ zu den beiden Mahlzeiten äußern. Noch bis zum 15. Juni ist das die Möglichkeit, zu diesem Thema zu sprechen, bevor Günther Oettinger es womöglich auf Englisch tut.
Leistungsschutzrecht: Worum geht es?
Was die Kommission für ganz Europa erwägt, gibt es in Deutschland auf dem Papier seit 2013: Ein „Leistungsschutzrecht“ als Teil des Urheberrechts. Damit wird Presseverlegern das alleinige Verwertungsrecht an ihren Inhalten zugestanden – außer es handelt sich um „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ (Snippets). Die Verlage hatten sich für ein solches Recht eingesetzt, aus Angst vor Suchmaschinen und News-Aggregatoren wie „Google News“, die Artikel von vielen Seiten zusammentragen. Dabei zeigen die Aggregatoren neben dem Titel auch Snippets an – und Werbung. Daher entwickelte sich ein handfester Streit um Werbeeinnahmen. Das Landgericht Berlin sieht in der bestehenden Praxis jedoch eine „Win-Win-Situation“ und hat damit eine Klage der VG Media, dem Treuhänder der Verleger, abgewiesen. Der Grund: Sowohl Suchmaschinenbetreiber als auch die Verlage profitieren von der Praxis durch Werbeeinnahmen.
Bei der Einführung des deutschen Leistungsschutzrechts ist einiges schiefgegangen, wohl auch wegen des Einflusses bestimmter Interessensgruppen. Obwohl alle Sachverständigen das Gesetz im Ausschuss „Digitale Agenda“ kritisiert und vereinzelt sogar als „Katastrophe“ gebrandmarkt hatten, wurde es bisher nicht abgeschafft – geschweige denn evaluiert, wie im Koalitionsvertrag versprochen.
Ein EU-Leistungsschutzrecht geisterte schon einige Zeit durch den Oettinger-Äther, nun soll es konkret werden. In der nun gestarteten Online-Konsultation fragt die EU-Kommission nach Problemen mit der bestehenden Rechtslage sowie möglichen Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts auf Verbraucher, Autoren und Verleger. Sie will außerdem herausfinden, ob ein Handlungsbedarf beim Thema „Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen“ besteht.
Panoramafreiheit: Worum geht es?
Zudem ist in der EU im vergangenen Jahr eine Debatte über die Panoramafreiheit entbrannt. Panoramafreiheit bezeichnet das Recht, Bilder von urheberrechtlich geschützten Gebäuden oder Kunst des öffentlichen Raumes zu verbreiten. Nachdem der EU-Rechtsausschuss dieses Recht beschneiden wollte, stimmte das EU-Parlament letztlich gegen eine Einschränkung und für den Status Quo. (Die ganze Geschichte steht in unserem #netzrückblick zum Thema.)
Noch gelten damit unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedsstaaten. Einigen haben die Panoramafreiheit festgeschrieben, andere eine „Panoramaausnahme“ (siehe Grafik). Nun erwägt die Kommission, EU-weit „die Nutzung von dauerhaft im öffentlichen Raum befindlichen Werken“ zu erlauben, „um neue Verbreitungskanäle zu berücksichtigen“. In der Konsultation fragt sie nach konkreten Problemen mit der bestehenden Rechtslage und möglichen Verbesserungen, wenn eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung EU-weit möglich wäre.
Eine Teilnahme an der Online-Konsultation ist bis zum 15. Juni 2016 hier möglich.
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: EU-Kommission bittet um Meinung zu geistigem Eigentum
: EU-Kommission bittet um Meinung zu geistigem Eigentum Die EU-Kommission bereitet mit einer Online-Konsultation zum Thema „Geistiges Eigentum“ eine Gesetzesänderung im Bereich Urheberrecht vor. Hierzu sollen Bürger, Rechteinhaber und Anwälte die entsprechende EU-Richtlinie aus 2004 (Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED) auf ihre Effektivität und Angemessenheit beurteilen. Auf dieser Basis will die EU-Kommission bis Herbst 2016 Änderungsvorschläge vorlegen. Wir hatten bereits bei der Einführung von IPRED vor der Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung gewarnt. Bei der Umsetzung in deutsches Recht wurde das Problem offenbar: Rechteinhaber hatten fortan die Möglichkeit, ohne Probleme Nutzerdaten von Providern zu erhalten, um zivilrechtliche Ansprüche direkt bei den Nutzern geltend machen zu können – die Abmahnindustrie war geboren.
Für die Konsultation hat European Digital Rights (EDRi) ein Online-Formular erstellt, das dank Digitaler Gesellschaft auch auf Deutsch vorliegt. Mit den zusätzlich enthaltenen Hintergrundinformationen können Bürgerinnen und Bürger die Fragen der Kommission besser verstehen.
In der Mitteilung der Digitalen Gesellschaft heißt es, dass „die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen durchaus ein wirkungsvolles Mittel zur Stärkung der Verbraucher-Perspektive darstellen kann“. Die EU-Kommission sei sich durchaus darüber im Klaren, dass ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung die Legitimität der aktuellen Rechtsnormen im Bereich des Urheberrechts infrage stellt. Aus diesem Grund sei die Teilnahme an der Konsultation ein wichtiger Schritt, um politischen Druck auf die Kommission auszuüben.
Die Konsultation über das Tool ist bis zum 7. April möglich – ohne weitere Unterstützung auch noch bis zum 15. April auf den Seiten der EU-Kommission.
Update:
Die Konsultation über das Tool wurde bis zum 10. April verlängert. -
: Neues EU-Förderprogramm für E‑Government vorgestellt
Sitz der EU-Kommission in Brüssel - CC BY-SA 2.0 via flickr/Amio Cajander : Neues EU-Förderprogramm für E‑Government vorgestellt Auf einer Konferenz am Donnerstag in Brüssel präsentierten EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip und EU-Digitalkommissar Oettinger das neue Programm „Interoperability Solutions for European Public Administrations 2“ (ISA²). Es soll demnach von 2016 bis 2020 laufen und an den Vorgänger anknüpfen.
Von 2010 bis 2015 entwickelte „Interoperability Solutions for European Public Administrations“ (ISA) über 20 E‑Government Lösungen, die unter anderem Tools für Online-Ausschreibungen oder ‑Erhebungen beinhalten. Ziel der ISA-Lösungen ist die Vereinfachung bürokratischer Verfahren. Die digitalen Dienstleistungen sollen Bürgern und Unternehmen gleichermaßen und grenzüberschreitend zur Verfügung stehen. Mittlerweile kommen sie EU-weit zum Einsatz.
131 Millionen Euro sollen nun in den Nachfolger investiert werden. Das Ziel ist unter anderm die Anzahl der Bürger, die elektronische Behördengänge nutzen, erhöhen zu können. Gerade in Deutschland ist der Anteil mit 19 Prozent vergleichsweise gering (EU-weit sind es 32 Prozent).
Das neue Förderprogramm baut stark auf seinem Vorgänger auf, enthält aber auch neue Elemente:
- Fokus auf Unternehmen und Bürger
- maßgebliche Beteiligung an der Strategie eines digitalen Binnenmarkts
- Ziel einer verstärkten Zusammenarbeit mit relevanten Kommissions-Initiativen
- Förderung des Anwendung und Erhaltung der European Interoperability Strategy (EIS), European Interoperability Framework (EIF), European Interoperability Reference Architecture (EIRA) und European Interoperability Cartography (EICart).
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: Dokumente zu Privacy Shield veröffentlicht: Safe Harbor in neuem Anstrich
"They put ten layers of lipstick on a pig" - Max Schrems <a href="https://twitter.com/maxschrems/status/704278172708302848">via Twitter</a> : Dokumente zu Privacy Shield veröffentlicht: Safe Harbor in neuem Anstrich Die EU-Kommission hat gestern Dokumente zum EU-US-Privacy-Shield veröffentlicht. Privacy Shield soll den Datenaustausch von Firmen zwischen den USA und der EU regeln, nachdem der Vorgänger Safe Harbor vom Europäischen Gerichtshof im letzten Oktober für ungültig erklärt wurde. Als Privacy Shield Anfang Februar vorgestellt wurde, waren viele Datenschützer skeptisch, eine handfeste Beurteilung war aber aufgrund mangelnder schriftlicher Unterlagen noch nicht möglich.
Einer der Hauptaspekte, der Safe Harbor zu Fall brachte, war das Thema Massenüberwachung und Weiterleitung von Daten an US-Geheimdienste. Um europäischem Recht zu entsprechen, müsste diese Standardweiterleitung gestrichen werden, doch Privacy Shield bietet hier keine ernstzunehmende Abhilfe:
[T]he U.S. government has given the EU written assurance from the Office of the Director of National Intelligence that any access of public authorities for national security purposes will be subject to clear limitations, safeguards and oversight mechanisms, preventing generalised access to personal data.
Die „klare Begrenzung“ eines Datenzugriffs stellt sich so dar, dass Massenüberwachungsdaten nur noch in sechs Fällen genutzt werden dürfen. Dazu gehören dehnbare Begriffe wie „Cybersecurity“ und „länderübergreifende kriminelle Bedrohungen“.
Zur besseren Durchsetzung von Rechten gegenüber den US-Geheimdiensten soll im US-Außenministerium eine Ombudsperson eingerichtet werden. Sie soll Beschwerden und Anfragen bearbeiten. Bereits an diesem Punkt gerät man ins Stocken. Eine Ombudsperson muss unabhängig sein, sonst wäre sie keine Ombudsperson. Doch ist eine solche im Außenministerium der USA angesiedelt, lässt sich diese Voraussetzung nicht erfüllen. Diesen Widerspruch stellte auch die aktuelle Ombudsfrau der EU, Emily O’Reilly, fest und richtete ein Schreiben an die mit Privacy Shield befasste EU-Kommissarin Věra Jourová:
According to the International Ombudsman Institute, an Ombudsman „offers independent and objective consideration of complaints“; it „should not receive any direction from any public authority which would compromise its independence“. The Ombudsman Association further specifies that, as regards independence, an „Ombudsman must be visibly and demonstrably independent from those whom the Ombudsman has the power to investigate“.
Für US-Außenminister John Kerry, der die Rolle mit Unterstaatssekretärin Catherine A. Novelli besetzen will, ist das kein Problem. Novelli sei unabhängig von den US-Geheimdiensten und berichte ihm direkt.
Privacy Shield beinhaltet noch weitere Maßnahmen, etwa das Recht, innerhalb von 45 Tagen Antwort auf Beschwerden an Unternehmen zu bekommen. All das kratzt nur an der Oberfläche. Dass US-Geheimdienstpraktiken nicht mit EU-Datenschutzrecht vereinbar sind und es keine wirksamen Datenschutzregelungen in den USA gibt, lässt sich nicht wegdiskutieren. Jan-Philipp Albrecht von den Grünen im EU-Parlament spricht von einer „neu vermarkteten“ Variante von Safe Harbour. Max Schrems, von dem die Klage ausging, die zum Fall von Safe Harbor geführt hatte, bezweifelt, dass sich Datenschutzbehörden und der Europäische Gerichtshof zufriedengeben werden, nur weil man das Schwein mit zehn Lagen Lippenstift angemalt hat.
Joe McNamee von European Digital Rights kommentiert:
The European Commission has given Europe a lesson on how not to negotiate. This isn’t a good deal, it hardly deserves to be called a ‚deal’ of any kind.
Zusammengefasst: Die Skepsis bei der ersten Vorstellung von Privacy Shield hat sich bestätigt. Noch ist aber nichts entgültig entschieden. Es folgt eine Konsultation der Artikel-29-Datenschutzgruppe.
Zum Abschluss muss Privacy Shield auch von EU-Parlament und Rat abgesegnet werden.Laut Hinweis aus den Kommentaren (Danke!) muss das gar nicht passieren, da nach Artikel 25(6) der EU-Datenschutzrichtlinie die Kommission Entscheidungen über Drittstaaten mit angemessenem Schutzniveau trifft. -
: EU-Pilotprojekt „Intelligente Grenzen“ wird nach dessen Ende von der Bundespolizei weitergeführt
"Szenario eines Grenzübertritts" aus einer Broschüre von secunet. : EU-Pilotprojekt „Intelligente Grenzen“ wird nach dessen Ende von der Bundespolizei weitergeführt Das Pilotprojekt des Systems „Intelligente Grenzen“ soll bis Ende des Jahres 2016 verlängert werden. Dies teilte die beteiligte Firma secunet in einer Pressemitteilung mit. Betroffen sind die „Pilotinstallationen“ an den EU-Außengrenzkontrollstellen am Flughafen Frankfurt und dem Kreuzfahrt-Terminal in Rostock-Warnemünde.
Ursprünglich wurde das Pilotprojekt an mehreren europäischen Flug- und Fährhäfen im Auftrag der EU-Kommission von der Europäischen Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) durchgeführt, die für die Einrichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ zuständig ist. Erprobt wurden verschiedene technische Konzepte zur Zahl der abgenommenen Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem Gesichtsbild. In Deutschland hatten sich daran die Bundespolizei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesverwaltungsamt beteiligt. Die EU-Grenzagentur FRONTEX hat der Bundesregierung zufolge eine „beratende Rolle“ wahrgenommen.
System aus zwei Komponenten
Ziel des Systems „Intelligente Grenzen“ ist die Einführung neuer Technologien zum Grenzkontrollmanagement an den Schengen-Außengrenzen. Mithilfe biometrischer Verfahren und einer Berechnung der zulässigen (Rest-)Aufenthaltsdauer sollen sogenannte Overstayer identifiziert werden.
Gemeint sind Drittstaatenangehörige, die zwar mit einem Visum einreisen, den Schengen-Raum aber nicht innerhalb der in den Dokumenten vermerkten Frist verlassen. Die Kontrollen erfolgen mit einem in einem „Ein- und Ausreisesystem“ (Entry/Exit System, EES). Zum Gesamtsystem gehört auch ein Programm für „vertrauenswürdige Vielreisende“ („Registered Traveller Program“, RTP). Zudem ist geplant, dass die biometrische Datensammlung auch von Polizeien und Geheimdienste genutzt werden kann.
Die neunmonatige Erprobung des Systems „Intelligente Grenzen“ im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojektes wurden nach Aussage des Bundesinnenministeriums Ende September 2015 abgeschlossen. In der Pressemitteilung von secunet heißt es hingegen, das Pilotprojekt sei erst im November beendet worden. Am 11. Dezember hatte die Agentur eu-LISA einen Abschlussbericht „Smart Borders Pilot Project Report on the technical conclusions of the Pilot“ veröffentlicht.
Deutsche Behörden erweiterten Umfang des EU-Projekts
Laut secunet hatten die deutschen Behörden im Vergleich zu den anderen am Pilotprojekt beteiligten Staaten den Umfang des Projekts auf eigene Initiative erweitert. Deutschland sei demnach „der einzige Mitgliedstaat, welcher die EES-spezifischen Kontrollprozesse vollständig Ende-zu-Ende erprobte“.
secunet habe dabei Prozsesse konzeptioniert und betreut sowie „moderne Grenzkontrolltechnik“ geliefert. Hierzu gehörten das automatisierte Grenzkontrollsystem „easygate“, die Integration von Fingerabdruckscannern und Gesichtsbildkamera, weitere Installationen zum Dokumentenmanagement und entsprechende Server zur Verarbeitung biometrischer Daten sowie die Anbindung an die reguläre Grenzkontrolle.
Im Frühjahr sollen die Ergebnisse in einen neuen Vorschlag der Kommission zur Errichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ münden. Mittlerweile haben sich die EU-Innen- und Justizministerinnen und ‑Minister auf Initiative Frankreichs dafür ausgesprochen, das System „Intelligente Grenzen“ auch auf Staats-angehörige von EU-Mitgliedstaaten auszuweiten. Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen Passagieraufkommen, „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“.
Unklar ist, ob die EU-Staatsangehörigen bei Annahme des Vorschlags im zentralen EES-System bei der Agentur eu-LISA in Estland oder aber im Schengener Informationssystem (SIS II) gespeichert würden. Die Kommission soll einen Vorschlag vorlegen, wie eine Überprüfung biometrischer Daten von EU-Staatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums rechtlich umgesetzt werden kann.
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: EU-Parlament fordert mehr Transparenz bei TiSA-Verhandlungen
Plenarsaal des EU-Parlaments in Straßburg <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/legalcode">CC BY-NC-ND 2.0</a> via Flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/14158726474/">European Parliament</a> : EU-Parlament fordert mehr Transparenz bei TiSA-Verhandlungen Das EU-Parlament fordert von der EU-Kommission mehr Transparenz bei den Verhandlungen des Trade in Services Agreements (TiSA). In der vergangene Woche verabschiedeten Resolution pochen die Abgeordneten zudem auf besseren Daten- und Verbraucherschutz. Bereits 2013 hatte das Parlament einen Entschluss zu den Verhandlungen verabschiedet, welcher nun deutlich erweitert wurde.
Das Abkommen wird seit April 2013 zwischen der EU-Kommission und vielen weiteren Staaten verhandelt und soll größtmögliche Freiheit im Handel von Dienstleistungen bringen. Rund 70% der weltweit gehandelten Dienstleistungen kommen aus den etwa 50 beteiligten Staaten. Der Resolution nach soll nun auch China an den Verhandlungen beteiligt werden.
Nach Abschluss der Verhandlungen muss das Parlament noch über das Abkommen abstimmen. Die EU-Kommission sollte sich also weitestgehend an die Vorgaben halten, damit das Abkommen nicht am Ende vom Parlament abgelehnt wird. Die Vorgaben der Resolution sind jedoch nicht bindend, was Grüne und Linke im EU-Parlament kritisierten. Ihnen gehen die Vorgaben nicht weit genug. Die Grünen hatten gefordert, dass die Kommission ihr Verhandlungsmandat an die Kritik des EU-Parlaments anpasst und, dass die Zustimmung des Parlaments über das Abkommen an die Forderungen gebunden wird. Die Abgeordnete der Grünen/EFA, Ska Keller, bezeichnete die Resolution als verpasste Chance, auf die Kommission Druck auszuüben und dafür zu sorgen, dass die Forderungen umgesetzt werden:
Das Europäischen Parlament hat eine große Chance verpasst, der EU-Kommission die gelbe Karte für die TiSA-Verhandlungen zu zeigen. Zwar enthält die Resolution gute Punkte wie zum Beispiel eine Forderung nach dem Ausschluss der Daseinsfürsorge, wie Gesundheits- und Wasserversorgung, von den Verhandlungen. Aber das hilft nicht viel, wenn die EU-Kommission das Parlament ignoriert.
Die Grünen/EFA-Fraktion hat sich deshalb dafür eingesetzt, die EU-Kommission explizit dazu aufzufordern, das Verhandlungsmandat entsprechend der Parlamentskritik zu ändern und die endgültige Zustimmung des Europäischen Parlaments an die Erfüllung der Kriterien zu binden. Die Mehrheit im EU-Parlament hat dem nicht zugestimmt. Damit fehlen den Forderungen der Abgeordneten die Zähne. Sie bleiben ohne Konsequenzen.
Die Forderungen – mehr Transparenz, besserer Datenschutz
Bisher fanden die Verhandlungen über das Abkommen geheim statt, ähnlich wie bei den Verhandlungen des viel kritisierten TTIP-Abkommens. Zur Herstellung der Transparenz soll die EU-Kommission nun Informationsblätter veröffentlichen und über die laufenden Verhandlungen berichten:
The EU Commission should provide fact sheets for the public, explaining each part of the agreement, and also publish factual round-by-round feedback reports on the Europa website.
Bezüglich des Datenschutzes fordern die EU-Parlamentarier, dass für Daten von EU-Bürgern aktuelle und zukünftige Datenschutzbestimmungen der EU gelten sollen, unabhängig davon, wer die Daten wo speichert. Dem Entschluss nach sind die EU-Datenschutzbestimmungen und das Recht auf Privatsphäre keine Handelsbarrieren, sondern Grundrechte, weshalb sie nicht Teil der Verhandlungen sein könnten.
Die „Blue Lines“ und „Red Lines“ der Resolution
Die Forderungen in der Resolution sind in „Blue-“ und „Red Lines“ eingeteilt. Die „Blue Lines“ sind Vorgaben des Parlaments zur Angleichung des Wettbewerbs, zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes und zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen. Generell sei der Wettbewerb in der EU offener als im EU-Ausland, weshalb das Parlament fordert, dass Benachteiligungen von EU-Firmen im EU-Ausland angeglichen werden sollen. Zudem sollen die bürokratischen Hürden verringert werden, vor allem um kleine und mittlere Unternehmen nicht zu benachteiligen.
Mit den „Red Lines“ legt das EU-Parlament fest, welche Bereiche von dem Abkommen unangetastet bleiben sollen, also die „no-go areas“, die das Abkommen nicht anrühren darf. Dazu zählen beispielsweise die Bildungs‑, Gesundheits- und Sozialsysteme sowie die nationalen Regelungen der Rundfunkmärkte. Zudem sollen die lokalen und nationalen Gesetzgeber berechtigt bleiben, Änderungen an Gesetzen vorzunehmen, die die Regelungen des Abkommens betreffen würden. Aber auch der Ausstieg aus dem Abkommen soll möglich sein, genauso wie die Verstaatlichung von Wirtschaftsbereichen, die von dem Abkommen geregelt wären.
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: „Vom Tatort bis zum Gerichtssaal“: EU will mehr Qualität in der digitalen Kriminaltechnik
: „Vom Tatort bis zum Gerichtssaal“: EU will mehr Qualität in der digitalen Kriminaltechnik
In zahlreichen Initiativen arbeiten die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten an der Ausweitung des polizeilichen Informationsaustauschs. Die gegenseitige Anforderung, Überlassung und Anerkennung von Beweismitteln wird EU-weit ebenfalls neu geregelt. Dies betrifft auch den Bereich der Forensik, also die Sicherstellung und Auswertung von Beweisen vor Gericht. Ziel ist die Festlegung kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen für alle Schritte kriminaltechnischer Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“.Immer mehr machen die zuständigen kriminaltechnischen Institute von digitalen Spuren Gebrauch, Häufig kommen dabei Data Mining-Verfahren zur Suche nach Kreuztreffern in verschiedenen Datenbanken zur Anwendung. Allerdings sind die Formate der Datensätze in den Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich, auch die von der Kriminaltechnik eingesetzte Software variiert.
Qualitätssicherung und Standardisierung
2011 hatten die Innen- und JustizministerInnen deshalb mit der Initiative „Europäischer Kriminaltechnischer Raum“ („European Forensic Science Area, EFSA) die Qualitätssicherung und Standardisierung der Auswerteverfahren beschlossen. In den unter polnischer Präsidentschaft verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen stand der damals bereits praktizierte polizeiliche Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profile im Rahmen des Prüm-Verfahrens im Mittelpunkt.
Mit dem weiteren Aufwuchs von EU-Datenbanken und Einreisesystemen gewinnt die Forensik-Initiative an Geschwindigkeit. Die EU-Kommission finanziert Forschungen zur Analyse von DNA-Profilen, Fingerabdrücken oder Finanzströmen. Weitere Projekte befassen sich mit der Auswertung von Spuren von Ballistik, Sprengstoffen, Suchtstoffen, Handschriften, gestohlenen Fahrzeugen oder Banknoten. „Innovative kriminaltechnische Untersuchungen“ werden besonders gefördert.
Im Mittelpunkt der Forschungen stehen Verfahren zur „digitalen/ rechnergestützten Kriminaltechnik“. Digitale Spuren können etwa auf beschlagnahmten Telefonen und Rechnern, aber auch in Video- und Audiodateien vorliegen. Strafverfolger machen überdies von automatisierten Überwachungsmethoden Gebrauch, etwa zur Nummernschilderkennung oder zur musterbasierten Analyse der Videoüberwachung.
Forschungsgelder aus dem Programm „Horizont 2020“
Nun sollen über das letztes Jahr gestarteten EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ weitere Gelder in die Kriminaltechnik fließen. Begünstigt werden die Forensik-Abteilungen der Mitgliedstaaten, die sich im „Europäischen Netz der kriminaltechnischen Institute“ (ENFSI) zusammengeschlossen haben. Beteiligt sind außer dem Bundeskriminalamt mehrere Landeskriminalämter, darunter Düsseldorf, Hamburg und Berlin.
Auch die Strafverfolger forschen an neuen Methoden zur Verfolgung und Auswertung digitaler Spuren, zuständig ist dafür das „Europäische Netz technischer Dienste für die Strafverfolgung (ENLETS). Dabei geht es unter anderem um Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Trackings mit Peilsendern oder den Einsatz von Drohnen.
Vor der Festlegung und Bewilligung neuer Forschungsprojekte hatte die Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“, zu der die beiden Polizeinetzwerke ENFSI und ENLETS gehören, einen Fragebogen in den Mitgliedstaaten zirkuliert. Abgefragt wurden die dort vorhandenen Methoden und Strukturen, aber auch ob die europäische Standardisierung freiwillig sein soll oder vorgeschrieben werden sollte.
Die Teilnehmenden der Umfrage befürworteten eine Roadmap zur Schaffung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums 2020“. Nach dem Ende des gestrigen Ratstreffens der Innen- und JustizministerInnen ist im Mai eine weitere Konferenz in Amsterdam geplant. Die EU-Kommission kündigt die Bewilligung weiterer Fördergelder an.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 3: Datenbanken und Überwachung
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/legalcode">CC BY-NC-ND 2.0</a> via Flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/rofanator/5751217677/">Jon Pinder</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 3: Datenbanken und Überwachung Diese Woche ging es vor allem um Datenbanken und Überwachung. Auf EU-Ebene war das gemeinsame Strafregister und eine Polizeidatenbank zur geheimen Ausschreibung Thema, in Hamburg kam heraus, dass die dortige Polizei eine Liste mit auffälligen Fußballfans führt. Wir haben uns die Woche aber nicht vermiesen lassen und uns stattdessen über die Leserbefragung und eine Nominierung für einen weiteren Preis gefreut.
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Überwachung ohne Ende
Eine positive Meldung gab es diese Woche von den Vereinten Nationen: Fünf Sonderberichterstatter haben gemeinsam die Überwachung und das Gesetz zum Ausnahmezustand in Frankreich kritisiert. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und stünden im Widerspruch zu internationalen Abkommen. Dass sich die UN-Experten gemeinsam gegen die Gesetzgebung eines Staates positionieren, hat Seltenheitswert und zeigt, wie besorgniserregend das Gesetz zum Ausnahmezustand in Frankreich ist. Die Kritik daran ist somit um so wichtiger.
In Deutschland wurde die Überwachung auch nicht weniger. Im zweiten Halbjahr 2015 hat sich die Anzahl der versendeten „Stillen SMS“ gegnüber dem ersten Halbjahr auf über 116.000 SMS verfünffacht. Bei „Stillen SMS“ werden SMS versendet, über die der Empfänger nicht benachrichtigt wird, wodurch anhand der Verbindungsdaten der ungefähre Standort aller Empfänger ermittelt werden kann.
Auch auf Länderebene soll mehr Telekommunikation Überwacht werden. Die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin planen dafür ein „Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ). Worum es dabei genau geht, ist leider geheim und war auch über Informationsfreiheitsanfragen bisher nicht herauszufinden.
Das Kanzleramt hat derweil den ersten Entwurf einer BND-Reform vorgestellt, wirkliche Verbesserungen sind allerdings noch nicht zu erkennen. Zukünftig soll, wie bisher auch, ein Gremium des Bundestages den Geheimdienst kontrollieren. Wie gut das mit dem aktuellen Gremium klappt, haben wir bereits lernen müssen.
Urteil über die Festnahme von David Miranda
Der Partner von Glenn Greenwald wurde im August 2013 neun Stunden am Flughafen in London festgehalten. Ein Gericht in England urteilte nun, dass das zwar rechtmäßig, aber unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gewesen sei. Der Grund dafür ist, dass der Terrorism Act, demzufolge das Festhalten in Großbritannien über mehrere Stunden erlaubt ist, keinen Schutz von journalistischem Material vorsieht.
Verfassungsbeschwerde gegen Vectoring und Vorratsdatenspeicherung
Die Wettbewerber der Telekom überlegen, gegen das geplante Vectoring eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das Problem des Vectoring ist, dass es nach aktuellem Plan die Telekom in eine Monopolstellung rücken würde. Aktuell steht eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Vectoringprogramm der Telekom noch aus.
Statt über eine Verfassungsbeschwerde nur nachzudenken, hat der SPD-Verein D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.) eine solche gegen die Vorratsdatenspeicherung bereits eingereicht. Damit bekommen Heiko Maas und Sigmar Gabriel deutlichen Gegenwind aus der eigenen Partei.
Hasskommentare im Internet
Ingrid Brodnig hat bei uns einen Gastbeitrag über Hass im Netz geschrieben. Wer nach Sascha Lobos Kolumne auf Spiegel Online über Hassposts im Internet noch nicht genug hat oder einfach umfassendere Informationen darüber möchte, sollte sich den Artikel durchlesen.
Die drei Datenbanken
Die EU-Kommission plant den Ausbau der Datenbank ECRIS (European Criminal Records Information System), in der Strafregister-Einträge aus 25 EU-Mitgliedsstaaten gespeichert sind. Die Datenbank beinhaltet bisher nur Einträge über EU-Bürger, gespeichert sind die Einträge in dem Herkunftsland des jeweiligen Betroffenen.
Das war es aber noch nicht zum Thema Datenbanken: Im Schengener Informationssystem SIS II gibt es eine EU-Polizeidatenbank, mit der Personen geheim ausgeschrieben und damit verdeckt beobachtet oder kontrolliert werden können. Diese Ausschreibungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen und kommen mit großer Mehrheit aus den G6-Staaten Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Deutschland. Bis Ende November 2015 waren knapp 60.000 Personen betroffen.
In Hamburg ging es ebenfalls um eine Datenbank: Zu Beginn der Woche ist herausgekommen, dass Hamburg, entgegen voriger Behauptungen, doch eine Datei über Sportgewalt führt. Darin geht es vor allem um die Fans des Hamburger SV und St. Pauli. Gesammelt werden Informationen über mehr als 2.000 Fans, die als gewalttätig aufgefallen sind. Gepflegt wird die Datei seit über neun Jahren. Herausgekommen ist das Ganze erst durch eine Kleine Anfrage, eine vorige Auskunft per Informationsfreiheitsgesetz verneinte die Existenz der Datei.
Beschwerdemanagement in Linz
Für Probleme im öffentlichen Raum gibt es mittlerweile Internetplattformen, auf denen Beschwerden eingereicht werden können. Dabei kann es zum Beispiel um kaputte Straßenlaternen oder Schlaglöcher gehen. Stefan Etzelstorfer hat in seiner Diplomarbeit die Plattform „Schau auf Linz“ untersucht und herausgefunden, dass durch die Plattform, entegegen den Befürchtungen, im Verhältnis mehr Beschwerden von Menschen mit geringerem Bildungsgrad eingereicht werden. In unserem Interview erklärt er, wie das genau funktioniert.
Unsere Nominierung und die Leserbefragung
Wir sind für den Medienpreis Politik des Bundestages nominiert. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und damit der erste, bei dem wir Geld bekommen würden, wenn wir gewinnen. Entscheiden wird das ein Jury aus Medienvertretern der Hauptstadt, nominiert wurden wir von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Bei unserer Leserbefragung haben über 2.400 Menschen teilgenommen, die Ergebnisse haben wir bereits ausgewertet. Für die Beteiligung möchten wir uns auch hier noch einmal bedanken!
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: EU plant Ausbau vernetzter Datenbanken von Justiz und Polizei
(Quelle: EU-Kommission). : EU plant Ausbau vernetzter Datenbanken von Justiz und Polizei Die EU-Kommission will den Austausch von Einträgen in Strafregistern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitern. Einen entsprechenden Vorschlag für den Ausbau des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System ECRIS) sowie mehrere begleitende Dokumente hat die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, am Dienstag in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Zur „Verbesserung der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten und Terrorismus“ sollen auch Daten über Nicht-EU-Staatsangehörige gespeichert und übermittelt werden dürfen.
Das 2012 eingeführte ECRIS beruht auf einem Rahmenbeschluss des Rates von 2009. Das dezentrale System vernetzt derzeit 25 nationale Justizbehörden (Malta, Portugal und Slowenien nehmen bislang nicht teil). Aus Deutschland ist das Bundeszentralregister (BZR) angeschlossen, das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt wird. Die Daten werden über das „europäische Verwaltungsnetzwerk“ sTESTA übertragen.
Über das ECRIS können für Strafverfahren oder andere behördliche Auskunftszwecke in anderen Mitgliedstaaten vorhandene Informationen über Vorstrafen der Betroffenen abgefragt werden. Bislang dürfen nur Daten über EU-Staatsangehörige angefordert werden. Wird beispielsweise eine Französin in Spanien für eine Straftat verurteilt, erhält die französische Justiz hierüber eine Benachrichtigung. Sofern die Person erneut im Ausland vor Gericht steht, kann das Urteil aus Spanien in das Strafmaß einfließen.
Sämtliche Vorstrafen auch in anderen Ländern werden im „Heimatmitgliedstaat“ gespeichert und bei Bedarf an anfragende Behörden weitergegeben. Auf diese Weise können EU-Angehörige aber auch ein EU-weites polizeiliches Führungszeugnis beantragen und nachweisen, dass sie in keinem anderen Mitgliedstaat verurteilt wurden.
Die neue Funktion soll zu einer „besseren und effizienteren Prävention von Kriminalität und terroristischen Handlungen“ beitragen. Auch der grenzüberschreitende Datentausch würde angekurbelt: Werde die Suche nach etwaigen Strafregistereinträgen von Nicht-EU-BürgerInnen vereinfacht, ermutige dies die nationalen Behörden zu noch mehr Anfragen im ECRIS.
Kleine Mitgliedsstaaten derzeit benachteiligt
Laut der Kommission wurden über das ECRIS im vergangenen Jahr 288.000 Anfragen gestellt. Sowohl die Abfragen als auch Benachrichtigungen nahmen in den letzten Jahren stetig zu:
Werden nun auch Nicht-EU-BürgerInnen erfasst, dürfte die Zahl erneut deutlich steigen.
Bisher müssen Abfragen der Daten von EU-AusländerInnen in allen 27 übrigen EU-Mitgliedsstaaten einzeln gestellt werden. 2014 habe die Zahl der Anfragen nach Vorstrafen von Drittstaatenangehörigen der Kommission zufolge bei 23.000 gelegen. Dies sei mit bürokratischem Aufwand und geschätzten Kosten von insgesamt 78 Millionen Euro verbunden gewesen. Das meiste Geld werde für die Beantwortung aufgewendet. Kleinere Mitgliedstaaten seien benachteiligt, da diese oft über wenig Angestellte zur Bearbeitung der Anfragen verfügten. Bei vielen Ersuchen handele es sich zudem um unnütze Anfragen.
Allerdings soll das ECRIS auch technisch erweitert werden. Als „Suboption“ wird vorgeschlagen, dass auch Fingerabdrücke abgefragt werden können. Die Kommission verspricht sich dadurch eine bessere Identifizierung von Beschuldigten aus Drittstaaten und die Erkennung gefälschter Ausweisdokumente. Die Verarbeitung der biometrischen könne aber auch helfen, fehlende Übereinstimmungen durch die unterschiedliche Schreibweise von Namen zu verhindern. Zudem seien manche Vor- und Nachnamen derart verbreitet, dass ein weiteres Identifikationsmerkmal notwendig sei.
Fingerabdrucksystem als Zusatzfunktion
Die für das aufgebohrte System veranschlagten Kosten liegen EU-weit bei 1,1 Millionen Euro. In den Mitgliedstaaten kämen weitere 768.000 Euro hinzu. Das Geld wird unter anderem für die Beschaffung einer Software verwendet, mit der die unterschiedlichen IT-Systeme der teilnehmenden Staaten synchronisiert werden. Nach einem Vorschlag der Kommission könnte hierfür die gerade bei der Polizeiagentur Europol eingeführte Anwendung „Ma3tch“ genutzt werden, die bislang für Finanzermittlungen eingesetzt wird. Deutlich kostspieliger sind jedoch die späteren Betriebskosten, die von der Kommission auf bis zu 13,5 Millionen geschätzt werden.
Jedoch könnten die tatsächlichen Kosten etwa das Vierfache betragen, wenn sich die EU-InnenministerInnen wie von der Kommission vorgeschlagen auf die „Suboption“ zur Verarbeitung von Fingerabdrücken einigen. Allein in den Mitgliedstaaten wären dann 37,5 Millionen für die Einrichtung des Fingerabdrucksystems fällig.
Vermutlich käme das Geld für dieses Automatic Fingerprint Identification System (AFIS) jedoch aus einem anderen Finanztopf. Denn die Verarbeitung von Fingerabdrücken wird derzeit in mehreren EU-Datenbanken implementiert, darunter im Schengener Informationssystem SIS II.
Die Pläne zum Ausbau des ECRIS werden mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ begründet, kursieren aber bereits seit einigen Jahren. Nach den Anschlägen von Paris wurde die Erweiterung im gemeinsamen Riga-Statement und schließlich in der EU-Sicherheitsagenda festgelegt. Allerdings soll das ECRIS auch zur Kontrolle unerwünschter Migration genutzt werden. Entgegen einer Bewertung der Grundrechteagentur sollen auch jene Vorstrafen von Nicht-EU-Angehörigen weitergegeben werden, die im Zusammenhang mit der illegalen Einreise verhängt wurden. Nicht in allen Mitgliedstaaten wird dies jedoch gleichermaßen verfolgt.
„Funktionale Lücke“ in polizeilichen Informationssystemen?
Es ist unklar, auf welche Option zum Austausch von Verurteilungen sich die EU-InnenministerInnen einigen werden. Möglich wäre auch die zentrale Erfassung Drittstaatsangehöriger. Der Vorschlag der Kommission wird am Dienstag auf der informellen Tagung des Rates für Justiz und Inneres diskutiert. Anschließend sollen sich der Ministerrat und das Europäische Parlament damit befassen. Ist das Legislativverfahren abgeschlossen, könnte die Richtlinie ein Jahr später in Kraft treten.
Außer dem ECRIS zum Austausch von Vorstrafen verfolgt die EU-Kommission auch eine Vernetzung der bei Polizeibehörden geführten Kriminalakten in den Mitgliedstaaten. Zur möglichen Einrichtung dieses Europäischen Kriminalaktennachweises (European Police Record Index System EPRIS) hatte die Kommission 2012 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Anvisiert war, die Einrichtung eines solchen Systems mit der Verfolgung von „Reisenden Gewalttätern“ zu verbinden.
Gemeint sind vorwiegend linke AktivistInnen, die zu grenzüberschreitenden Protesten ins europäische Ausland reisen. Deutsche Bundes- und Landesbehörden unterhalten hierzu teilweise willkürliche Datensammlungen. Für eine Speicherung in der Datei „Politisch motivierte Kriminalität links“ muss beispielsweise keine Verurteilung vorliegen. Auch Kontaktpersonen der Betroffenen werden erfasst.
Im Ergebnis der Studie wurde der „grundsätzliche polizeifachliche Bedarf für einen EU-weiten Fundstellennachweis bestimmter polizeilicher Daten“ festgestellt. Dieser besteht laut der Bundesregierung darin, „eine Erstauskunft darüber zu erbringen, ob und wenn ja in welchem EU-Mitgliedstaat bzw. welchen Mitgliedstaaten zu bestimmten abgefragten Personendaten polizeiliche Informationen vorliegen“.
Die damals vorhandenen Systeme des polizeilichen Informationsaustauschs waren aber laut der Studie nicht geeignet für den Austausch von Daten, die beispielsweise in den Staatsschutz-Abteilungen gespeichert sind. Die Bundesregierung spricht sogar von einer „funktionalen Lücke in den bestehenden polizeilichen Systemen“.
„Kryptokommunikationssystem“ gegen linken Aktivismus
Das könnte sich ändern, denn der Austausch geheim eingestufter Informationen unter europäischen Geheimdiensten und Polizeien wird gegenwärtig neu organisiert. Auch Europol soll zukünftig höher eingestufte Information verarbeiten dürfen, allerdings ist das von Europol betriebene Netzwerk SIENA derzeit nur bis zum niedrigsten Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (EU Restricted) zugelassen. Noch in diesem Jahr ist „Höherakkreditierung“ auf „VS – Vertraulich“ (EU Confidential) vorgesehen.
Laut der Bundesregierung würden auch die „rechtlichen und technischen Aspekte“ eines Europäischen Kriminalaktennachweises nach 2015 weiter geprüft. Bis dahin müssen die Staatsschutz-Abteilungen jedoch nicht auf den europäischen Datentausch verzichten. Eingestufte Informationen etwa über linke DemonstrantInnen werden derzeit auf Ebene der nicht zur EU gehörenden „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) ausgetauscht.
Die PWGT war von einigen europäischen Staaten ursprünglich als Antwort auf die militanten Gruppen der 1970er Jahre gegründet worden. Nachdem diese ihre Waffen niederlegten, erweiterte die PWGT ihren Zweck um die Jahrtausendwende von „Terrorismus“ auf „gewaltbereiten Extremismus“. Der Datentausch im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität“ wird über ein „Kryptokommunikationssystem“ abgewickelt, das Staatsschutz-Informationen bis zum Verschlussgrad „Geheim“ erlaubt.
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: Überwachung durch GCHQ: EU-Kommission für Intransparenz gerügt
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href"https://www.flickr.com/photos/european_parliament/9077789460/" > European Parliament</a> : Überwachung durch GCHQ: EU-Kommission für Intransparenz gerügt Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly rügte in einer offiziellen Entscheidung die Europäische Kommission dafür, Dokumente zur Überwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ nicht herausgegeben zu haben. Die Kommission begründe dies zwar mit ihrer Untersuchungstätigkeit, habe jedoch „anscheinend seit 2013 ihre Untersuchung nicht fortgesetzt“. Ihr Verhalten stelle „einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ dar und komme sogar einem schweren Missstand gleich, „da dieses bestimmte Thema für die EU-Bürger von besonderer Wichtigkeit ist“.
Gegenstand ihrer Untersuchung ist eine Beschwerde aus der Redaktion der c’t. Diese hatte bereits kurz nach Bekanntwerden der Bespitzelung durch den GCHQ im Juni 2013 die Kommission auf Grundlage der sogenannten Transparenzverordnung (VO 1049/2001/EG, pdf) um Herausgabe verschiedener Dokumente gebeten, darunter solche, „die Aufschluss darüber geben, welche Informationen der Kommission bezüglich Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten aus dem Internetverkehr durch Behörden des Vereinigten Königreichs vorliegen“. Die Kommission hatte die Herausgabe der Dokumente jedoch verweigert, da die Freigabe „ihren Dialog mit den britischen Behörden beeinträchtigen [würde], für den gegenseitiges Vertrauen bis zum Abschluss der Verhandlungsphase nötig sei“.
In der Entscheidung der Bürgerbeauftragten heißt es, die Kommission habe ihre Haltung weiterhin damit begründet, dass sie immer noch der Frage nachgehe, ob die Massenüberwachungsprogramme des Vereinigten Königreichs gegen EU-Recht verstoßen, insbesondere in Bezug auf das Recht des Einzelnen auf Datenschutz. Generell müsse „Druck von außen vermieden werden“, damit die Kommission ihre Untersuchung „effektiv durchführen und eine angemessene Entscheidung treffen könne“. Grundsätzlich erkennt die Kommission außerdem „kein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Freigabe“ der geforderten Dokumente.
O’Reilly stellt abschließend fest:
Die Kommission hat keine stichhaltigen Gründe gegen die Freigabe der Bürgerbeschwerden und ihrer Briefe an die britischen Behörden angeführt. Dies stellt einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar, der aufgrund der Wichtigkeit des Themas besonders schwerwiegend ist.
Die Kommission hat nun bis Mai Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Redaktion der c’t hat den gesamten Schriftwechsel mit der Kommission und der Bürgerbeauftragen in einem PDF dokumentiert.
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: Einigung über EU-Datenschutz-Grundverordnung: Reaktionen aus Politik, Verbänden und der Presse (Update)
Die Verhandsführer*innen nach dem letzten Trilogtreffen zur EU-Datenschutzreform - via Twitter/<a href="https://twitter.com/JanAlbrecht/status/676883353132511232">JanAlbrecht</a> : Einigung über EU-Datenschutz-Grundverordnung: Reaktionen aus Politik, Verbänden und der Presse (Update) Gestern Abend haben sich die Verhandlungsführer*innen des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Ministerrates über den genauen Wortlaut der EU-Datenschutz-Grundverordnung geeinigt (Finaler Entwurf). Vorraussichtlich Anfang nächsten Jahres wird über den Entwurf im Europäischen Parlament und im Ministerrat abgestimmt; zwei Jahre später soll die Verordnung dann in Kraft treten.
Über vier Jahre sind vergangen, seit die damalige EU-Kommissarin Viviane Reding einen Vorschlag für eine neue Datenschutz-Verordnung der Öffentlichkeit vorstellte und damit jahrelange Diskussionen innerhalb der EU-Institutionen über ein zeitgemäßes und vereinheitlichtes Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten der EU anstieß. Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995. Wir haben die Debatten in den letzten Jahren intensiv verfolgt, eine Zusammenfassung gab es zuletzt im Rahmen unseres #netzrückblicks hier.
Wir werden uns den Entwurf genau anschauen und auch demnächst kommentieren. Zunächst gibt es hier eine Sammlung von Presseartikeln und Reaktionen von beteiligten Politiker*innen und Verbänden. Im Laufe des Tages wird es Aktualisierungen geben, wir freuen uns aber auch über Hinweise in den Kommentaren oder bei Twitter.
Reaktionen aus dem EU-Umfeld
European Digital Rights (EDRi) – Lacking ambition but saving the basics
Faced with possibly the world’s biggest ever lobbying onslaught, this agreement appears to have saved the essential elements of data protection in Europe. Sadly, there is little left of the initial ambition of the proposals
The European Consumer Organisation (BEUC) – EU data protection law gets much needed update
National data protection bodies will have a key role in making this regulation work for consumers. Vague formulations require further clarification. Businesses might try to misuse broad concepts such as “legitimate interest” to process data without consumer consent. The strength of this new law will hinge on how supervisors do their job and force business to abide by the rules
DigitalEurope (Industrieverband) – Agreement falls short of the stated aim (pdf)
While we acknowledge that the instrument may bring greater consistency to the varied interpretations of data protection laws across Europe, the result fails to strike the proper balance between protecting citizens’ fundamental rights to privacy and the ability for businesses in Europe to become more competitive. We fear that the text agreed upon […] will undermine the ability of businesses in Europe to invest, innovate and create jobs.
Reaktionen aus Deutschland
https://twitter.com/HeikoMaas/status/677062579081056256
https://twitter.com/vzbv/status/677082702701555712EAID – Peter Schaar kommentiert: „Nach der Reform beginnt die Arbeit“
Das häufig beschworene „hohe deutsche Datenschutzniveau“ blieb hier also reine Theorie. In Zukunft gilt aber: Jedes Unternehmen, das in Europa Geschäfte macht, muss sich an die einheitlichen europäischen Datenschutzregeln halten. Das ist ein echter Fortschritt, auch wenn die gemeinsamen europäischen Regeln in bestimmten Bereichen hinter dem nationalen Recht zurückbleiben. Zudem gibt es andere Bereiche – etwa das Melderecht – in denen die neue EU-Regelung strenger ist als der deutsche Gesetzgeber.
Bitkom – Begrüßt einheitliche Regelung, kritisiert Praxisferne
Allerdings bleibt die Verordnung weit hinter dem Anspruch zurück, ein modernes Datenschutzrecht für die digitale Welt zu schaffen. Stattdessen werden viele Regelungen für Unternehmen und Internetnutzer zu mehr Rechtsunsicherheit und zu mehr bürokratischem Aufwand führen.
Patrick Breyer (Piratenpartei, MdL Schleswig Holstein) – EU-Datenschutzreform bedeutet weniger Schutz vor Überwachung und Datensammlung
So wird das bisherige deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Netz durch Internet- und Medienkonzerne aufgegeben. Die offene Videoüberwachung von Büros soll weitreichend erlaubt werden – bisher war das in Deutschland nur in engen Grenzen als letztes Mittel zulässig. Außerdem soll gegen die Erstellung von Verbraucherprofilen nur ein Widerspruchsrecht bestehen. Die Piratenpartei fordert stattdessen, dass die Betroffenen in eine derartige Erstellung von Verbraucherprofilen einwilligen müssen.
Prof. Dr. Dieter Kugelmann (Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz) kommentiert: „Stärkere Bürgerrechte in der digitalen Welt!“
lles in allem stellt der nach langen Anstrengungen erzielte Kompromiss einen erfolgreichen Kraftakt der EU dar, die damit Handlungsfähigkeit zu Gunsten von Einzelnem und Wirtschaft beweist. Nun liegt der Ball im Feld der einzelnen Staaten, um die neuen Regelungen mit Leben zu erfüllen.
Deutschsprachige Artikel und Kommentare in der Presse
FAZ – EU verschärft Datenschutzstandards im Internet
Die europäischen Verbraucher bekommen damit – vor allem im Internet – mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Internetkonzerne wie Google, Facebook oder Amazon müssen die Zustimmung der Nutzer ausdrücklich einholen, wenn sie deren Daten nutzen wollen.
Golem – Friedhelm Greis kommentiert „Ein guter Tag für die Nutzer“
Wichtig ist vor allem, dass es nun einheitliche und einigermaßen klare Regeln für die Datenverarbeitung in ganz Europa gibt. Sicherlich wird es noch einige Zeit dauern, bis dieser Gesetzestext von den Gerichten und Aufsichtsbehörden genauer ausgelegt wird. Schon jetzt ist abzusehen, dass es in vielen Fällen im Ermessen der Unternehmen und öffentlichen Stellen liegt, ob und in welchem Umfang Nutzerdaten verarbeitet werden können.
Tagesschau.de – Gleiches Recht für alle
Deutschlandfunk – Einheitlicher Datenschutz aus Brüssel
Heise – EU-Datenschutzreform: Maas lobt großen Fortschritt, IT-Wirtschaft ist skeptisch
Heise II – Nikolaus Forgó kommentiert:„Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“
Legal Tribune Online – Niko Härting kommentiert: „Datenschutzgrundverordnung als Instrument der Bevormundung“
Folgt man dem Text der DSGVO, ist es für den Bürger in vielen Konstellationen nämlich an der Grenze der Unmöglichkeit, seine Daten selbstbestimmt preiszugeben. Ob und wann er wirklich will, was er zu wollen erklärt hat, das weiß er nicht selbst, sondern der Staat im freundlichen Gewand der Datenschutzaufsicht.
Tagesspiegel – Anna Sauerbrey kommentiert: „Schluss mit der Selbstgeißelung“
Doch in den vergangenen Jahren haben Gerichte, Aktivisten und Gesetzgeber Stück für Stück Recht wiederhergestellt oder neu interpretiert, um das Digitale zu fassen. Das Google-Urteil etabliert ein Recht auf Vergessen, der Jurist Max Schrems zog erfolgreich gegen Facebook zu Gericht. Das sah oft kleinlich und nach Ideen-Mörderei aus. Doch es ist nichts weniger als politische Selbstbehauptung. Die Datenschutzreform steht in dieser Reihe, sie verteidigt Standards, indem sie sie reformiert.
Englischsprachige Artikel und Kommentare in der Presse
Politico – EU strikes deal on data protection rules
Marking the biggest changes to privacy laws in the European Union in two decades, negotiators agreed on data protection rules Tuesday night that will give consumers more muscle and threaten companies with hefty fines.
New York Times – Europe Approves Tough New Data Protection Rules
The tough stance on privacy has often put the European Union at odds with large American tech companies like Google and Facebook, which collect and mine data from social media posts and online search results as part of their digital advertising activity.
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: Gescheitertes Leistungsschutzrecht prüfen? Regierung behält sich vor, den „geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“
Protest gegen die Einführung des Leistungsschutzrechts im März 2013. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/digitalegesellschaft/">Digitale Gesellschaft</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a> : Gescheitertes Leistungsschutzrecht prüfen? Regierung behält sich vor, den „geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“ Seit zweieinhalb Jahren gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es soll Presseverlagen die Möglichkeit geben, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen. Genutzt wurde diese fragwürdige Lizenzierungsmöglichkeit bisher kaum, sinnvoll war sie noch nie.
Die Bundesregierung versprach, das Gesetz „ergebnisoffen zu evaluieren“, doch das lässt auf sich warten und dürfte sich auch in naher Zukunft nicht ändern, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Sprecherin für Medien und Digitale Infrastruktur Tabea Rößner (unten im OCR-Volltext).
Denn die Bundesregierung antwortet auf die Frage, wann sie gedenkt, die versprochene Evaluierung vorzulegen:
[Die Bundesregierung] behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen.
Die aktuellen Entwicklungen beobachte sie, hat aber gleichzeitig…
[…] bislang noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers zum Gegenstand haben.
Gerichte müssen die Unsinnigkeit des Leistungsschutzrechts ausbügeln
Die Anstöße, das Leistungsschutzrecht in Frage zu stellen, kommen von anderer Seite. Wie so oft sind es die Gerichte, die sich mit dem missratenen Gesetz auseinandersetzen müssen. Auf der einen Seite befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit, vor dem Yahoo Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte. Das war im Juli 2014, seitdem ist es still geworden.
Andere Verfahren befassen sich mit vermeintlich wettbewerbswidrigem Verhalten von Google. Vor dem Bundeskartellamt wurde eine Beschwerde deutscher Verleger bereits abgewiesen. Auch ansonsten haben die Beschwerden wenig Aussicht auf Erfolg – ob Google wirklich irgendwann einmal für Textausschnitte zahlen muss und wenn ja, wie viel, bleibt fraglich.
Fragestellerin Tabea Rößner kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org:
Die Bundesregierung ist strategielos und hat offenbar jede Handlung eingestellt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung ist nicht in Sicht. Auch die bis dato erfolgte sonstige Erkenntnisgewinnung beläuft sich gen Null. Hier beruft man sich unter anderem auf die vor Monaten erfolgte Anhörung von Sachverständigen, welche ganz überwiegend eine Abschaffung des Leistungsschutzrechts forderten. Wieso Justizminister Maas diese Konsequenz allerdings nicht zieht, bleibt schleierhaft. Vielmehr scheint die Strategie zu sein, erst einmal gar nichts zu unternehmen. Damit stellt sie allerdings die Gerichte vor eine nicht ganz unerhebliche Aufgabe. Derzeit sind nach ihren eigenen Angaben bereits sieben Verfahren im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht angestrengt worden. Es wird Jahre der Klärung brauchen.
Mit Leistungsschutzrecht ist niemandem geholfen
Derzeit hilft das Leistungsschutzrecht niemandem. Weder den Verlegern, noch den Urhebern und schon gar nicht jenen, die vor massive Rechtsunsicherheiten gestellt werden, wenn sie neue Internetdienste anbieten wollen. Doch das interessiert die Bundesregierung wenig. Wird sie danach gefragt, wie sie die Konsequenzen des derzeitigen Gesetzes sieht, ob es hilft, „Qualitätsjournalismus zu befördern“ oder eher Innovation beeinträchtigt, verweist sie nur darauf, dass es noch keine Evaluierung gab.
Rößner wirft dem Justizministerium vor, „vor der Rechtsunsicherheit in der Branche und der Verhinderung von Innovation und Neugründungen“ die Augen zu verschließen:
Das kann allerdings nicht die Antwort auf die Probleme der Presseverlage sein. Die unzweifelhaft bestehenden Herausforderungen des digitalisierten medialen Marktes bedürfen anderer, gemeinsamer Lösungen, welche die Interessen der Gesellschaft an einem vielfältigen medialen Angebot im Netz sichert und zugleich die Dienste der Presseverlage und Urheberinnen und Urhebern marktgerecht honoriert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, die gesellschaftliche Diskussion ist in vollem Gange. Die Bundesregierung täte gut daran, sich endlich daran zu beteiligen und aktiv Lösungen anzugehen.
Leistungsschutzrecht überhaupt anwendbar?
Das Leistungsschutzrecht hat nicht nur inhaltliche Fehler, auch der Gesetzgebungsprozess lief 2013 nicht besonders sauber ab. Das Leistungsschutzrecht hätte von der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Die Notifizierungspflicht gilt für alle Gesetze, die potentiell Handelshemmnisse zwischen EU-Staaten begründen könnten. Das wusste die Bundesregierung damals, doch sie ignorierte die Bedenken einiger in den Ministerien wider besseren Wissens, da das Ende der Legislaturperiode bevor stand und man das Gesetz noch vorher durch den Bundestag jagen wollte.
Würde die EU-Kommission diesen Fehler im Gesetzgebungsverfahren offiziell feststellen – was im Moment leider noch nicht passiert – wäre das Leistungsschutzrecht nicht anwendbar. Die Regierung verschließt davor die Augen und beharrt auf ihrem Standpunkt, man sei sicher, dass das Gesetz nicht notifiziert werden müsse.
Renate Künast von den Grünen, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, kommentiert:
Zu den offenen Fragen der Anwendbarkeit und den rechtlichen Folgen der unterbliebenen Notifizierung duckt sich die Bundesregierung mit einem Verweis auf eine fast drei Jahre alte Antwort weg. Jedem ist klar: das Leistungsschutzrecht ist nicht zu halten. Weder politisch, noch rechtlich. Die Bundesregierung wusste, dass sie hätte notifizieren müssen und rannte sehenden Auges in ein unanwendbares Gesetz. Wie so etwas passieren kann, ist mir schleierhaft. Unfassbar, dass sie jetzt so tut, als gebe es kein Problem.
EU sollte aus den Fehlern Deutschlands lernen
Trotz des offensichtlich gescheiterten deutschen Leistungsschutzmodells sind in der EU die Pläne, ein EU-weites Leistungsschutzrecht einzuführen, noch nicht gestorben. Die Kommission gab vor etwa einer Woche bekannt, dass sie nicht vorhabe, Hyperlinks mit einer „Steuer“ zu versehen. Kurz darauf sagte jedoch Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, auf einer Pressekonferenz:
Wir müssen klarer machen, wo wir über Hyperlinking sprechen und wo wir über neue, wertschöpfende Produkte sprechen. Wo wir nicht von neutralen Vermittlern sprechen können, sondern von aktiven Verkäufen, Geldverdienen und so weiter.
Womit man schnell bei schwammigen Definitionen und weiterer Rechtsunsicherheit landet, die von den Gerichten ausgebadet werden dürfen.
Die deutsche Regierung sollte mittlerweile wissen, wie schnell die Idee eines Leistungsschutzrecht scheitern kann und deshalb diese Erkenntnisse einsetzen, um die gleiche Misere in der EU zu verhindern. Doch von Einsatz ist nicht viel zu bemerken. Sie findet lediglich, man solle den unionsrechtlichen Rechtsrahmen prüfen und „gegebenenfalls an die aktuellen Erfordernisse von Digitalisierung und Vernetzung“ anpassen.“
Rößner findet, man müsse endlich aktiver werden:
Die ausweichenden Antworten der Bundesregierung zeigen einmal mehr die fehlenden Ideen für eine digitale Agenda, das Engagement in Brüssel ist zu zaghaft und richtungslos. Einsicht ist besser als Nachsicht: Die Bundesregierung sollte Diskussionen um ein europäisches Leistungsschutzrecht endlich entschieden entgegentreten.
Für eine fundierte Diskussion bräuchte man zunächst einmal eine solide Evaluierung. Dann hätten wir vermutlich auch schwarz auf weiß, dass das Gesetz zum Leistungsschutzrecht gescheitert ist. Davor fürchtet man sich wohl.
Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem PDF befreit
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“
Bundestagsdrucksache 18/6853
[Vorbemerkung der Fragesteller]
Die Rechtslage bezüglich des im März 2013 verabschiedeten und stark umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist weiterhin unklar. Die von dem Gesetz betroffenen Parteien, Presseverleger und entsprechende Diensteanbieter, allen voran Suchmaschinenbetreiber, streiten um die Anwendbarkeit des Gesetzes und die Höhe möglicher Zahlungen (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-schiedstelle-google-vg-media-a-1054641.html). Nach Auffassung der Fragesteller ist aber schon heute klar, dass das umstrittene, aber dennoch umgesetzte Gesetzesvorhaben nicht die erhofften Effekte bringt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger dahingehend ergebnisoffen evaluieren zu wollen, ob es die anvisierten Ziele überhaupt erreicht. Auf eine entsprechende Frage in einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/2058) erklärte die Bundesregierung im Juli 2014 die bisher nicht erfolgte Evaluierung schließlich mit dem Fehlen hinreichender praktischer Erfahrung in Anwendung des Leistungsschutzrechts. Diese Aussage wiederholte sie kürzlich erneut (vgl. Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015).
Die zur Klärung der Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes laufenden Verfahren werden nunmehr aufgrund Widerspruchs weiterer gerichtlicher Klärung zugeführt. Daher ist auch in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass es die nach Ansicht der Bundesregierung für die Evaluierung erforderlichen praktischen Erfahrungen zeitnah geben wird.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 30. März 2015 geht davon aus, dass das Leistungsschutzrecht nicht angewendet werden dürfe, wenn es unter Verstoß gegen die Richtlinie 98/34/EG zustande gekommen wäre. Zu entscheiden sei dies letztlich vom Europäischen Gerichtshof (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-beamte-warnten-bundesregierung-vor-blamage-a-104353.html).
[Vorbemerkung der Bundesregierung]
Die Bundesregierung beantwortet die vorliegende Kleine Anfrage in Ergänzung folgender bereits erteilter Auskünfte:
- Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juli 2014 (in Bundestagsdrucksache 18/2172)
- Mündliche Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 2. Juli 2014
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 20. Juli 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5737)
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE.) vom 16. September 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6137)
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 30. September 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6301)
- Mündliche Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner und Dr. Konstatin v. Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 11. November 2015
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann gedenkt die Bundesregierung, die wiederholt angekündigte (vgl. beispielsweise die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2172 und Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015) aber bislang nicht erfolgte, ergebnisoffene Evaluierung, vor dem Hintergrund eines absehbar noch monatelangen Rechtsstreits, konkret vorzulegen?
2. Wie definiert die Bundesregierung, was „hinreichende Erfahrungen“ sind, die für eine in Aussicht gestellte Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorliegen müssen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird entsprechend der Vorgabe im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluieren. Sie behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen.
3. Welche Beurteilungen, Evaluationen, Analysen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger liegen der Bundesregierung oder einzelnen Ministerien bereits vor oder von welchen hat sie Kenntnis? (Bitte aufschlüsseln nach Verfasser/-in‚ Auftraggeber/-in, Untersuchungsgegenstand, ggf. Untersuchungszeitraum, Veröffentlichungsort und Ergebnis).
Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen mit Bezug zum Leistungsschutzrecht des Presseverlegers. In diesem Zusammenhang nimmt die Bundesregierung auch fortlaufend Kenntnis von Beiträgen aus dem Kreise von Verleger- und Industrieverbänden, von Expertinnen und Experten, die sich mit dem Leistungsschutzrecht auseinander setzen, von der zum Leistungsschutzrecht bisher ergangenen Rechtsprechung, von dazu anhängigen behördlichen Verfahren sowie von Fragen aus der Mitte des Parlaments.
So liegen der Bundesregierung insbesondere die Stellungnahmen der Sachverständigen anlässlich der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages über einen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts Bundestagsdrucksache 18/3269) vor (im Internet abrufbar unter: www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/stellungnahmen/360986).
4. Welche – inklusive geplanter oder noch laufender – Beurteilungen, Evaluationen, Analysen haben Bundesregierung oder einzelnen Ministerien gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Gegenstand haben? (bitte nach Verfasser, Verfasserin, Auftraggeber, Auftraggeberin, Untersuchungsstand, ggf. Untersuchungszeitraum und Ergebnis aufschlüsseln)?
5. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die im Zusammenhang mit einer Evaluierung durchgeführten Untersuchungen entstanden und durch wen wurden diese Kosten jeweils getragen (bitte nach Untersuchungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat bislang noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers zum Gegenstand haben. Dementsprechende Kosten sind nicht entstanden.
6. Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber, welche Internetdienste mit Hinweis auf die durch die Einführung des Leistungsschutzrechts entstehende Rechtsunsicherheit ihre Dienste eingestellt oder eingeschränkt haben, und wenn ja, welche sind dies (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/2172)?
Nach öffentlichen Verlautbarungen haben sich verschiedene Internetdienste zwischenzeitlich dazu entschlossen, Suchergebnisse zu digitalen Angeboten von Verlegern, die die Verwertungsgesellschaft Media mit der Wahrnehmung ihres Presseleistungsschutzrechts beauftragt haben, nicht oder nur so darzustellen, dass sie nach Auffassung der Internetdienste nicht unter das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers fallen.
7. Wie viele Unternehmen der Verlagsindustrie haben mit wie vielen digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 162 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 235 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der Verwertungsgesellschaft Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen.
8. Von welchen – sowohl laufenden wie abgeschlossenen – rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die Bundesregierung Kenntnis?
9. Welchen Gegenstand und aktuellen Stand haben die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach Frage 8. nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Bundesverfassungsgericht:
Verfassungsbeschwerde: Gegenstand ist das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers. Über Kenntnisse zum aktuellen Sachstand verfügt die Bundesregierung nicht.
Landgericht Berlin:
Klage von Verlegern: Gerichtet auf die Unterlassung des aus Sicht der klagenden Verleger wettbewerbswidrigen Verhaltens von Google Inc. im Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts des Presseverlegers. Über Kenntnisse zum aktuellen Sachstand verfügt die Bundesregierung nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Deutsches Patent- und Markenamt:
Aufsichtsverfahren: Gleichbehandlung von Google Inc. und anderen Marktteilnehmern durch die Verwertungsgesellschaft Media. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.Bundeskartellamt:
Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Media gegen Google Inc. bzw. Antrag von Google Inc. nach § 32c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Das Bundeskartellamt hat nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, dass kein Verfahren eingeleitet wird, bzw., dass derzeit kein Anlass zum Tätigwerden besteht.Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle beim Deutschen Patent- und Markenamt:
Drei Verfahren über die Anwendbarkeit und Angemessenheit des Tarifs „Presseverleger“ der Verwertungsgesellschaft Media – die Schiedsstelle hat am 24. September 2015 Einigungsvorschläge vorgelegt. Die Parteien haben nach Kenntnis der Bundesregierung den Einigungsvorschlägen widersprochen. Ein entsprechendes weiteres Verfahren vor der Schiedsstelle ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Antrag der Parteien ausgesetzt.10. Ist die Bundesregierung, auch angesichts dieser Verfahren zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, ein Gesetz zu schaffen, das Fairness im Netz schafft, tatsächlich gerecht wird?
11. Teilt die Bundesregierung zum heutigen Stand die wiederholt vorgebrachte Befürchtung der Fragesteller, dass durch die im Zuge der Schaffung des Leistungsschutzrechtes entstandene Rechtsunsicherheit Innovationen und Gründungen neuer Dienste im Internet negativ beeinträchtigt werden könnten?
12. Inwieweit ist die Bundesregierung zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, den Qualitätsjournalismus zu befördern, tatsächlich gerecht wird?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
13. Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH C‑466/12 „Svensson“ Urteil vom 13.02.2014) einen gesetzgeberischen Klärungs- oder sonstigen Änderungsbedarf dahingehend, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu urheberrechtlichen Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind?
14. Sieht die Bundesregierung den Bedarf eines weiterrechenden Schutzes der Inhaber eines Urheberrechts vorzusehen, als dies in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/29 vorgesehen ist?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu urheberrechtlichen Sachverhalten mit Bezügen zum Internet hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den unionsrechtlichen Rechtsrahmen zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen Erfordernisse von Digitalisierung und Vernetzung anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Maßgaben der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft 2001/29/EG. Die Europäische Kommission hat hierzu im Rahmen ihrer Strategie zum Digitalen Binnenmarkt am 9. Dezember 2015 eine Mitteilung veröffentlicht.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Verwendung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger als Abwehrstrategie gegen urheberrechtliche Abmahnungen ein, wie sie im Januar 2015 erfolgreich angewandt wurde (Urteil vorn 6. Januar 2015, LG Berlin Az.: 15 O 412/14)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Januar 2015 bislang nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine laufenden Gerichtsverfahren.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, ein mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger vergleichbares Vorhaben auf europäischer Ebene umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, Änderungen auf europäischer Ebene bezüglich der Ausgestaltung des Zitatrechts umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
18. An welchen Treffen waren Vertreter/-innen der Bundesregierung, der Bundesministerien oder der Bundesbehörden beteiligt, in denen es um ein vergleichbares Schutzrecht auf europäischer Ebene ging und wie hat man sich gegenüber derartigen Plänen verhalten? (bitte nach Datum, Art des Treffens und ggf. anwesenden Vertretern von Verlegern oder der Europäischen Kommission aufschlüsseln).
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird nochmals auf die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 9/259 der Abgeordneten Tabea Rößner (Bundestagsdrucksache 18/6301, Seite 24) verwiesen: Der Bundesregierung ist bekannt, dass ein etwaiges Leistungsschutzrecht des Presseverlegers auf europäischer Ebene im politischen Raum kontrovers diskutiert wird. Sie hat keine Kenntnis von Plänen oder von einem Zeitplan für ein solches Vorhaben.
Im Rahmen von politischen Gesprächen wurden Vertreter der Bundesregierung auf diese politische Diskussion angesprochen, auch auf Erfahrungen mit der bisherigen Regelung in Deutschland. Wann und bei welchen Gelegenheiten konkret ein entsprechender Meinungsaustausch erfolgte, dokumentiert die Bundesregierung auch angesichts der vielfältigen Kontakte zu urheberrechtlichen und netzpolitischen Fragen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene nicht.
Von Plänen der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene die Ausgestaltung des Zitatrechts zu ändern, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
19. Welche laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nach dem IFG/VIG/UIG sind an Bundesministerien und ‑behörden im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger gestellt worden? (bitte nach Behörde, Gegenstand des Antrages, Ausgang des Verfahrens und auferlegter Kosten an den Antragsteller aufschlüsseln).
Behörde Gegenstand Ausgang des Verfahrens Kosten BMJV Gesetzgebungsverfahren Antrag teilweise stattgegeben keine BMJV Gesetzgebungsverfahren; Notifizierung Antrag im Wesentlichen stattgegeben 229 € BMJV Gesetzgebungsverfahren; Notifizierung Antrag im Wesentlichen stattgegeben; Kostenvorschuss angefordert 29 € BKM Notifizierung Antrag teilweise stattgegeben 72,90 € BKM Notifizierung Antrag abgelehnt aufgrund allgemein öffentlicher Zugänglichkeit der geforderten Unterlagen keine BMWi Unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben keine BMWi Unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben keine BKartA Beschwerdeverfahren mit Bezug zum Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben Kopierauslagen angefordert BKartA Schreiben an die Verwertungsgesellschaft Media vom August 2014 Antrag abgelehnt keine BKartA Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft Media Antrag stattgegeben keine BKartA Freigabe für Einstieg von Presseverlegern in die Verwertungsgesellschaft Media Antrag stattgegeben keine BKartA Freigabe für Einstieg von Presseverlegern in die Verwertungsgesellschaft Media Antrag zurückgenommen keine DPMA Tarif „Presseverleger“; Beteiligungsverhältnisse in der Verwertungsgesellschaft Media Antrag teilweise stattgegeben 587,10 € Zu weiteren, derzeit nicht abgeschlossenen Verfahren gibt die Bundesregierung keine Auskunft.
20. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den Marktanteil von Google News und seine Entwicklung seit der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der von der VG Media erteilten Gratislizenz an Google News auf andere Suchmaschinen, etwa auf deren Marktanteil oder Marktstellung?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit hierzu keine empirischen Daten oder fundierte Erkenntnisse vor.
22. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamtes aus dem (noch nicht rechtskräftigen) Bescheid vom 4. April 2015 an die VG Media, dass die VG Media mit der unentgeltlichen Lizenzierung lediglich an Google eine Vorrangstellung gegenüber anderen Nutzern im Sinne des Leistungsschutzrechts einräume, denen sie in diesem Fall weiterhin ein Entgelt abverlangt?
Das angesprochene Verfahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch nicht rechtkräftig abgeschlossen. Die Bundesregierung kommentiert noch laufende Verfahren grundsätzlich nicht.
23. Hätte das Leistungsschutzrecht vor seiner Verabschiedung nach Auffassung der Bundesregierung nach der Richtlinie 98/34/EG bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen?
24. Ist das Leistungsschutzrecht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit trotz der nicht erfolgten Notifizierung anwendbar?
25. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen können sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der nicht erfolgten Notifizierung und der damit möglicherweise verbundenen Unanwendbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland ergeben (insbesondere Staatshaftungsansprüche)?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die schriftliche Frage 7/235 der Abgeordneten Tabea Rößner (Bundestagsdrucksache 18/5737, Seite 32 f.).
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: #netzrückblick: Oettinger 2015, das wandelnde PR-Desaster
Günter Oettinger auf der Hannovermesse Quelle: <a href="http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=P-027979/00-14#0">European Commission, Audiovisual Services</a> : #netzrückblick: Oettinger 2015, das wandelnde PR-Desaster Der preisgekrönte MC mit der beleidigenden Rhetorik hat uns in diesem Jahr viel Spaß bereitet.
Als Günther Oettinger in seinen neuen Job (Ressort Digitale Wirtschaft und Gesellschaft) startete, wurden viele gute Dinge von ihm erwartet. Kommissionspräsident Juncker schrieb im Missionsbrief (pdf), Oettinger solle die „Nutzer zum Zentrum seiner Aktivitäten zu machen“, er solle die Justizministerin in der Sache für eine starke Datenschutzreform unterstützen und ambitioniert die Reform der Telekommunikationsregeln vorantreiben. Er solle zudem sicherstellen, dass Nutzer grenzüberschreitend Zugang zu Diensten, Musik, Filmen und Sportevents haben.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Nachdem wir gestern so viele andere Dinge getan haben (#machwasimmerduwolltest) – und auch etwas schockiert über Maaßens Aussage waren, haben wir keinen #netzrückblick veröffentlicht. Zum Ausgleich gibt es heute zwei Artikel aus unserer Reihe.
netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.
Nicht ein Jahr musste vergehen, um in unserer Liste der Schurken des Jahres zu landen. Eigentlich nicht verwunderlich, wenn man sich den Kindergarten in der EU-Kommission anschaut. Denn diese wurde von Juncker komplett umstrukturiert. Seit 2014 gibt es dort sieben Vizepräsidenten, die alle Hauptthemen koordinieren, während die ihnen untergeordneten EU-Kommissare die Details ausarbeiten. Oettinger rutschte also von der ersten in die zweite Reihe. Er arbeitet Vizepräsident Andrus Ansip zu, der für den Digitalen Binnenmarkt zuständig ist.
Vielleicht war Oettinger in seiner Anfangszeit also ein bisschen beleidigt, hörte nicht auf seine Berater, gab diverse Absurditäten von sich und traf sich hauptsächlich mit Industrievertretern.
Eine Rede von ihm hat gar epische Ausmaße. Dann wurde sie von der EU-Kommission frisiert und korrigiert, zum Glück aber gibt es das Internet-Archiv. Schließlich aber tat sich etwas hinter den Kulissen und im Sommer ging Oettingers Team in die Offensive. Von nun an wurde professioneller getwittert und kommuniziert (wem das jetzt zu langweilig geworden ist, kann immer noch dem anderen Account folgen).
Da wir eigentlich schon eine ganze Menge über unseren Cyberkommissar der Herzen in dieses Blog geschrieben haben, wollen wir ihn an dieser Stelle für sich selbst sprechen lassen. Seine besten Zitate aus 2015:VDA-Neujahrsempfang, Januar 2015:
Jetzt geht es um die Wirtschaft insgesamt, um Industrie 4.0, Handwerk 4.0, Bankenwelt 4.0, Versicherungen 4.0. (…) Jetzt können wir alles gewinnen – und noch mehr verlieren. (…) Wer die Daten hat, hat die Macht. Und Autos und Autofahrer liefern besonders attraktive, wertvolle Daten.
DLD15 Konferenz, Januar 2015:
There can’t be any discrimination. We need net neutrality. We need a high level of access for everybody. (…) And the question is what can be on top. (…) If you are driving a car and your daughter, five years old, is sitting in the back downloading music. And your son, nine years old, is playing digial games. And you need navigation and information just in time or any digital help and support – what is more important if there is not enough capacity in the Black Forest
Rede beim Digital4Europe Stakeholder Meeting, Februar 2015:
But when it comes to digital communications and digital services, Napoleon did not have much of an idea of what they were, because for him it was a question of drums and homing pigeons and not much else.
Im Bundesfinanzministerium mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom, März 2015:
Was die Netzneutralität betrifft, da haben wir gerade in Deutschland Talibian-artige Entwicklungen. Da ist die Netzgemeinde, da sind die Piraten unterwegs, da gehts um perfekte Gleichmacherei.
Rede beim Mobile World Congress, März 2015:
To guarantee that connected cars will be able to react in less than 1 millisecond and avoid collisions. Or that tele-medicine will save lives and not be stuck in traffic. This is why we need the right kind of rules for Net Neutrality. To guarantee an open Internet. But also to allow such specialised services to flourish.
Eigenes Blogpost, März 2015:
Innovation is our best exit strategy from this ongoing crisis
Im Interview mit der Futurezone, April 2015:
Das deutsche Leistungsschutzgesetz hat sich in der Praxis nicht als wirkungsvoll erwiesen. Wir prüfen im Zuge der Urheberrechtsreform, ob und wie wir eine vergleichbare Regelung europäisch aufbauen könnten.
Im Interview mit der Futurezone, April 2015:
“Höchstmöglich” hieße Datenschutz ohne jede Einschränkung. Wenn man Daten so weit schützt, sind sie nicht mehr nutzbar.
Treffen des Rats der EU, Mai 2015:
I would dare to suggest that tomorrow our young people will not be reading newspapers on paper. But they will be using their smartphones or their tablets to read the content of the newspapers
Veranstaltung des Bankenverbandes, Juni 2015:
Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.
Oettinger auf Twitter, Oktober 2015:
Den Trend zum Smartphone haben wir verpennt.
Bayernkurier, Oktober 2015:
Die Daten sind der entscheidende Faktor. (…) Während bei uns mitunter hypersensibel der Datenschutz im Vordergrund steht, steht in den USA die Nutzung der Daten an erster Stelle.
Zukunftskongress der Jungen Union Deutschlands, Oktober 2015:
Wichtiger als Datenschutz ist Datensicherheit.
Günther Oettinger auf Twitter, November 2015:
. Of course is Fall of Berlin Wall!
Zeit.de: Oettinger fordert intensivere Überwachung des Internets, November 2015:
Und gerade wir in Deutschland sollten endlich unser Grundmisstrauen gegenüber Geheimdiensten ablegen
Konferenz zur „Zukunft des Urheberrechts“, Dezember 2015:
Wer digitale Inhalte transportiert, verantwortet sie auch.
Drops the mike.
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: „Maximal die Vorspeise“ der EU-Urheberrechtsreform: Oettinger will Netflix-Abo mit in den Urlaub nehmen
Yeah, bald gibt's Urlaub mit Netflix! (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> by European Parliament/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/4274179520">flickr</a>) : „Maximal die Vorspeise“ der EU-Urheberrechtsreform: Oettinger will Netflix-Abo mit in den Urlaub nehmen „Die Hauptgänge folgen im nächsten Jahr“, so Günther Oettinger heute in Brüssel. Als erster Schritt zu einem grenzenlosen – nicht schrankenlosen – digitalen Binnenmarkt sollen EU-Bürger*innen ab 2017 ihre Abos von Videodiensten wie Netflix auch im EU-Ausland nutzen können. Dies ist Bestandteil eines zwölfseitigen Aktionsplans zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, den der EU-Kommissar für digitale Wirtschaft (und Gesellschaft) stolz präsentierte.
Geht es nach der EU-Kommission, könnten EU-Parlament und Rat einer entsprechenden Verordnung bereits im kommenden Jahr zustimmen. Zudem beginnt heute eine Konsultation über die seit 2004 bestehende Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Auch beobachte die Kommission die nationalen Initiativen zum Leistungsschutzrecht.
Grenzenloses Streaming
Der Vorschlag der Kommission zielt auf die Lösung von Problemen, etwa wenn deutsche Nutzer*innen ihre Videostreaming-Abos grenzüberschreitend nutzen wollen:
- Nutzer des Dienstes Maxdome (Online-Fernsehen, ‑Filme und ‑Serien) von ProSiebenSat.1 können ihr Abonnement außerhalb von Deutschland nicht über Computer, Smartphone oder Tablet nutzen.
- Der Online-Dienst Now TV von Sky wird in Italien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich angeboten und umfasst auch entbündelte Angebote für Sportsendungen. Bei Reisen in der EU können die Verbraucher jedoch nicht auf diese Dienste zugreifen (in Deutschland verfügbare Sky-TV-Inhalte sind immerhin auch in Österreich zugänglich).
Die von der Kommission in das EU-Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Verordnung soll bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland die „grenzüberschreitende Portabilität digitaler Inhalte wie Filme, Sportsendungen, Musik, e‑Bücher und Spiele“ ermöglichen.
Sie enthält (noch) keine zeitlichen Beschränkungen für die Mitnahme von Bezahlinhalten, solange der jeweilige Erstwohnsitz unverändert bleibt. Dies komme der Lebenswirklichkeit vieler Europäer entgegen, die reisen oder zeitweise in anderen EU-Städten („Brüssel, Paris“) arbeiten, so Oettinger. Weitere Details gibt es auch im Factsheet sowie einem 86-seitigen „Impact Assessment“.
Etwaige Beschränkungen in der Portabilität seien derzeit beim bezahlten Streaming von Filmen größer als bei Musik oder der relativ einfachen Mitnahme von E‑Books. Die Kommission sieht, dass zur Umgehung der Beschränkungen immer mehr Menschen auf Hilfsmittel wie verschlüsselte virtuelle Netzwerke (VPN) zurückgreifen – problematisch sei eben im Grunde weiterhin, dass 28 Mitgliedsstaaten die EU-Copyright-Richtlinien unterschiedlich umsetzen.
Dieser Verordnungsvorschlag sei nur der „Appetizer, maximal die Vorspeise“, sagte Oettinger. Für die nächste Stufe des Aktionsplans soll die grenzüberschreitende Verbreitung von TV- und Radioinhalten verbessert werden. Hierzu führt die Kommission gerade eine Prüfung durch, ob die Richtlinie über Kabel- und Satellitenprogramme von 1993 auf das Internet ausgeweitet werden kann. Eine entsprechende Konsultation ist bereits abgeschlossen.
Laufende Konsultationen und das Gespenst des EU-Leistungsschutzrechts
Neben der Plattformkonsultation, die noch bis zum 30. Dezember läuft und unseren Input braucht, hat die Kommission heute eine weitere Umfrage gestartet. Bis zum 1. April 2016 sollen sich die „Stakeholder“ über eine Modernisierung der Regelungen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums von 2004 äußern. Hierzu stehen Fragebögen für Rechteinhaber*innen, Jurist*innen, Mittelsleute, Mitgliedsstaaten und die Zivilgesellschaft bereit. Die Konsultation wird in Kürze in sechs Sprachen zur Verfügung stehen, Ende 2016 will die Kommission dann Vorschläge zur Überarbeitung der Regelungen vorliegen.
Im Aktionsplan spricht die Kommission auch über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger – ein relativ junges Gespenst in der EU, über das wir bereits berichteten:
Die Kommission […] hat nicht die Absicht, eine Urheberrechtsabgabe zu erheben, wenn jemand einen Hyperlink zu urheberrechtlich geschützten Inhalten weitergibt. Tagtäglich stellen die Europäer Hyperlinks ins Internet und geben diese an andere weiter, und sie sollen das auch in Zukunft tun können. Die Kommission wird sich vielmehr mit den Tätigkeiten verschiedener Arten von Mittlern in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Inhalten befassen, bei denen es um ganz andere Fragen geht. Nachrichtenaggregatoren verwenden z. B. nicht nur Hyperlinks, sondern auch Auszüge aus Artikeln, und können damit Einkünfte erzielen. Verschiedene rechtliche wie auch vom Markt ausgehende Lösungen in Bezug auf Nachrichtenaggregatoren werden derzeit auf nationaler Ebene erprobt. Die Kommission schaut sich diese Lösungen an und prüft, ob damit die angestrebten Ziele erreicht werden.
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: EU-Ministerrat drängt auf Vorratsdatenspeicherung
: EU-Ministerrat drängt auf Vorratsdatenspeicherung Beim jüngsten EU-Ratstreffen der Justiz- und Innenminister Ende vergangener Woche drängte eine Mehrheit der Delegationen darauf, eine europaweite Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wieder aufleben zu lassen.
Durch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten drohe eine „Fragmentierung des Rechtsrahmens“. Deshalb fordere man die EU-Kommission auf, eine neue Gesetzesinitiative vorzulegen, die die anlasslose und massenhafte Speicherung von Nutzerdaten wieder unter einen gemeinsamen Hut bringt.
Im Vorfeld der Tagung sei eine Analyse der europäischen Justizbehörde Eurojust, flankiert von „Expertendebatten“, zum Schluss gekommen, dass diese Fragmentierung die Effektivität von strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen auf nationaler Ebene behindern würde. Als besonders problematisch erweise sich das bei der Verlässlichkeit und Zulässigkeit von Beweismitteln vor Gericht sowie bei grenzüberschreitender Kooperation der jeweiligen Justizbehörden.
Bejahende Einstimmigkeit herrschte bei der Frage, ob den einzelnen Mitgliedsstaaten das massenhafte Speichern von elektronischen Kommunikationsdaten in einer „allgemeinen Form“ erlaubt sei. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom April 2014, die damals gültige EU-Richtlinie aufgrund von Unverhältnismäßigkeit und Grundrechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, spielte bei der Einschätzung augenscheinlich keine Rolle.
Die Kommission hatte zuletzt im vergangenen März beteuert, „auf absehbare Zeit“ keine Neuauflage der anlasslosen Massenüberwachung zu planen. Freilich könne man aber „nicht in die Zukunft gucken“, teilte uns damals ein Sprecher der Kommission in Berlin mit. An der deutschen Variante der Vorratsdatenspeicherung, die erst vor einem Monat vom Bundesrat durchgewunken wurde, hatte die Kommission vorrangig nur auszusetzen, dass sie die Dienstleistungsfreiheit einschränkt.
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: Wie regulieren wir Online-Plattformen? EU-Kommission braucht Input der Zivilgesellschaft.
: Wie regulieren wir Online-Plattformen? EU-Kommission braucht Input der Zivilgesellschaft. Um die Rolle von Online-Plattformen wie Facebook oder Youtube besser einschätzen zu können, läuft seit September eine Online-Konsultation der EU-Kommission. Da es sich um einen recht umfangreichen Fragebogen handelt, soll nun ein Tool von EDRi.org dabei helfen, schneller ans Ziel zu kommen.
So sind die einzelnen Fragen mit einem Farb-Code markiert, der es einfach macht, beispielsweise nur Fragen zum Thema Datenschutz zu beantworten. Zudem lässt sich der aktuelle Stand abspeichern, so dass man später weitermachen kann. Zeit bleibt bis zum 24. Dezember 2015.
The consultation is of crucial importance because it will help define the rules that govern how you use the Internet. It will be crucial for new rules on important issues such as online law enforcement, online privacy, open data and copyright.
The right to hyperlink, the right to privacy, the right not to have your uploads deleted by YouTube or Facebook. These are just some of the issues at stake.
[…]
- You don’t have to answer every question (apart from the mandatory questions on the first page;
- We have colour-coded the questions (green for general, red for data protection, etc. So, if data protection is the only issue that you’re interested in, just click through the guide and answer the questions tagged as „data protection“.
- The consultation is very long. You have the option to save your answers and continue later.
- Please submit your responses by one minute to midnight on 24 December. If you want to submit after that date, you can submit up till 31 December on the Commission’s website – https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Platforms/
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: #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität 2015 war das Jahr der Entscheidungen rund um Netzneutralität. Doch während die US-Regulierungsbehörde FCC im Februar starke Regeln zum Schutz des offenen Internets beschlossen hat, konnten sich die EU-Institutionen nicht einmal dazu durchringen, das Wort „Netzneutralität“ in der im Oktober verabschiedeten Verordnung zu erwähnen.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der fünfte Beitrag in dieser Reihe.
So ist es kein Wunder, dass der an entscheidenden Stellen schwammig gehaltene Text förmlich dazu einlädt, beliebig interpretiert zu werden. Kaum einen Tag nach der Abstimmung im EU-Parlament meldete sich etwa Telekom-Chef Timotheus Höttges zu Wort und sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“ – Anlass genug, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.
Zwar sei zu bedauern, erklärte Höttges die Sicht der Industrie, dass überhaupt Regeln aufgestellt wurden, die mehr Regulierung bedeuten würden. Gleichzeitig stelle die Verordnung aber sicher, dass weiterhin „innovative Internetdienste“ entwickelt werden könnten und führte als Beispiele unter anderem Videokonferenzen und Online-Gaming an, die man künftig auf bezahlte Überholspuren auslagern könne.
Diese Auslegung erinnert frappant an die des Digitalkommissars Günther Oettinger, der nicht von ungefähr als industriefreundlich gilt. Auch er bezeichnete den Ansatz als „ausgewogen,“ Spezialdienste zuzulassen, um „Innovationsanreize“ für die europäische IT-Industrie zu schaffen.
Solche Vorstöße sind als Kampfansage an die europäischen Regulierer zu verstehen, denen die Aufgabe zufällt, innerhalb der nächsten Monate verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen die nebulösen Passagen des Gesetztextes mit Inhalt füllen und Unklarheiten beseitigen. Beobachter gehen freilich davon aus, dass dies bloß den Ausgangspunkt für lang anhaltende Rechtsstreitigkeiten bilden wird, die auch in den USA auf der Tagesordnung stehen.
Was ist eigentlich Netzneutralität, und warum ist sie so wichtig?
Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig vom Sender, Empfänger, dem Inhalt oder der Anwendung. Diese grundsätzlichen fairen Ausgangsbedingungen haben bislang gewährleistet, dass sich das Internet zur der Plattform entwickeln konnte, wie wir sie heute kennen.
Neue und unbekannte Anbieter müssen nicht befürchten, von Platzhirschen ausgebremst zu werden, die ihre Inhalte gerne schneller und zuverlässiger an die Nutzer ausliefern würden als die meist finanzschwächere Konkurrenz. Netzanbieter können dann auch nicht die Rolle eines Türhüters einnehmen und an beiden Stellen abkassieren: Bei den Nutzern auf der einen, und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite.
Erst diese Gleichberechtigung führt zu Wettbewerb und damit zu Innovation. Ein Zwei-Klassen-Netz hingegen verwandelt das Internet in einen Markplatz, der zwangsläufig große Anbieter bevorzugt und es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich macht, selbst darüber zu bestimmen, wo sie sich im Netz aufhalten oder mit wem sie über welche Anwendung kommunizieren.
Wie ist die europäische Regelung zustande gekommen?
Nach der ersten Lesung im EU-Parlament im April 2014, in der die Abgeordneten überraschend starke Netzneutralitätsregeln verabschiedeten, setzte der EU-Ministerrat alles daran, den Gesetzvorschlag wieder zu verwässern. Entsprechend fiel dann auch die Einigung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vom März 2015 aus, die es Netzanbietern unter anderem erlaubt hätte, den Zugang zu legalen Inhalten zu behindern oder gleich ganz zu sperren.
Die folgenden Trilog-Verhandlungen, in denen sich die Kommission, das Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen mussten, waren von der traditionellen Intransparenz geprägt, die dieses Instrument mit sich bringt. Nur Interviews und gelegentliche Leaks brachten ein wenig Licht in den jeweils aktuellen Verhandlungsstand und zeigten, wie wenig die Kommission und der Ministerrat gewillt waren, sich der Position des Parlaments anzunähern.
Ein erstes Etappenziel wurde schließlich Ende Juni erreicht, unmittelbar vor dem Ende der lettischen Ratspräsidentschaft. Günther Oettinger verkündete auf Twitter die Botschaft mit den unglücklich gewählten Worten, „das Ende von Roaming und Netzneutralität“ stehe unmittelbar bevor. Nach weiteren zähen Verhandlungen nickte der wichtige Industrieausschuss (ITRE) des EU-Parlaments den Verordnungsentwurf im Juli und im Oktober ab, bevor er am 27. Oktober in zweiter Lesung das Parlamentsplenum passierte.
Abgeschlossen ist der Prozess damit jedoch noch nicht: Bis Ende August 2016 hat nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Zeit, um gemeinsam mit der Kommission verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die umstrittenen Spezialdienste festlegen, die Regelungen zum Verkehrsmanagement präzisieren sowie die bislang unklar formulierten Anforderungen an den Internetzugang selbst näher definieren.
Die Schwächen der europäischen Regelung hat die Netzneutralitäts-Expertin Barbara van Schewick in einem Gastbeitrag zusammengefasst (hier im englischen Original). Welche langfristigen Folgen unterschiedliche Regulierungsansätze haben, die bis zur Fragmentierung des Internets reichen könnten, zeigt eine Studie von Ben Scott, Jan-Peter Kleinhans und Stefan Heumann, die zudem den weitgehend unregulierten Peering- und Transit-Markt als großes Problem identifiziert.
Von Internet-Taliban, staatlich diktiertem Einheitsnetz und Umweltschutz
Die öffentliche Debatte war von hemmungsloser Polemik geprägt, der man trotz aller Tragik einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen konnte. Besonders in Erinnerung blieben uns die Aussagen von Günther Oettinger, der der Netzgemeinde „Talbian-artige“ Tendenzen unterstellte und davor warnte, dass Netzneutralität Leben kosten könnte. Der deutsche Branchenverband Bitkom befürchtete negative Auswirkungen auf die Umwelt und stellte zudem die gleichermaßen absurde Behauptung in den Raum, strenge Regeln zur Netzneutralität würden IPTV, also Fernsehen übers Internet, verbieten.
„Eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ wünschte sich die Telekom Deutschland von geneigten Inhalteanbietern, um die Qualität des Internets zu sichern. Keinesfalls dürfe es zu einem „staatlich diktierten Einheitsnetz“ kommen, mahnte der Ex-Monopolist – eine Argumentation, die Günther Oettinger dankbar aufgriff und die Debatte aus seiner Sicht zusammenfasste: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Überhaupt ist es auffällig, wie oft sich die Sichtweise des EU-Kommissars mit der der Telekom-Lobby überschneidet. Überraschen sollte das freilich nicht, schließlich trifft sich Oettinger bevorzugt mit Vertretern der Industrie und schummelt bei der Lobby-Transparenz.
Blick nach außen
In den USA drehte sich alles um die Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC, Netzbetreiber unter dem „Title II“ des Telecommunications Act als sogenannte „Common carrier“ neu einzustufen. Erst diese Re-Klassifizierung erlaubte es den Regulierern, Provider wie andere Anbieter grundlegender Infrastruktur wie Wasser oder Gas zu behandeln und gab ihnen die Werkzeuge in die Hand, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. Entsprechend wenden sich die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Neueinstufung und könnten bis vor dem Obersten Gerichtshof landen. Natürlich hält das aber Netzbetreiber nicht von Versuchen ab, die Regeln durch die Hintertür zu umgehen.
In Indien gab es in diesem Jahr zwar keine einschlägigen regulatorischen Entscheidungen, dafür aber eine äußerst erfolgreiche Kampagne, die sich gegen die Facebook-Initiative internet.org richtete. Das Projekt wollte zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkte Internetzugänge bieten, verlor aber in Folge des öffentlichen Drucks zahlreiche Kooperationspartner. Die Kampagne könnte als Blaupause für andere Länder herhalten, über denen das vermeintlich freie Facebook-Angebot schwebt.
Die Debatte darüber, welche Auswirkungen solche Zero-Rating-Modelle haben können, ist jedoch noch lange nicht beendet. Beispielsweise konnten sich die unabhängig von internet.org vertriebenen Twitter- oder Facebook-Packs am indischen Markt nicht durchsetzen, während die US-Tochter von T‑Mobile mit „kostenlosen“ Musik- und Videostreaming-Angeboten experimentiert – und dabei möglicherweise unbeabsichtigt das Konzept von Datentransferlimits in Frage stellt.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 49: Das Klagelied der G‑10-Kommission
Max Schrems, Frontmann und König <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/legalcode">CC BY-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/10527553@N03/7189012345/">captain.orange</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 49: Das Klagelied der G‑10-Kommission Auch diese Woche waren die Selektoren das große Stichwort. So legte die G‑10-Kommission, zuständig für Aufsicht und Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein, um Einsicht in die Selektorenliste zu erhalten.
Im NSA-Untersuchungsausschuss gab es Tags darauf ebenfalls Neuigkeiten zum Thema. Nach den Snowden-Enthüllungen 2013 wurden dem ersten Zeugen des Tages zufolge nicht nur die NSA-Selektoren überprüft, sondern auch die des BND. Diese sind jedoch laut Bundesregierung nicht Untersuchungsgegenstand des Ausschusses. Der zweite Zeuge des Tages brachte dagegen eher wenig Neues ans Licht, und der dritte Zeuge wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung angehört.
In der vorherigen Sitzung des Untersuchungsausschusses ging es bekanntlich um die „Hauptstelle für Befragungswesen“. Die HBW war eine Tarnfirma des BND zur Befragung von Asylbewerbern. Hierzu veröffentlichten wir diese Woche die Kriterien des BND, nach denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Betracht kommende Asylbewerber aussuchen sollte.
Unverschlüsselte Bestandsdatenabfrage
Seit August ist bekannt, dass die Bestandsdatenabfragen des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes häufig unverschlüsselt erfolgen, obwohl der Schutz der Daten gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Antworten auf eine kleine Anfrage des linken Abgeordneten Andrej Hunko bestätigte erneut diese Praxis. Bekannt geworden war diese nachlässige Haltung durch die Veröffentlichung eines Transparenzberichts des E‑Mail-Providers Posteo. Einige Antworten wurden zudem eingestuft und lassen auf einige Peinlichkeiten im Hinblick auf eine nicht ausreichende Verschlüsselungspraxis bei den entsprechenden Ämtern schließen.
EU: Telemediengesetz kritisiert, Netzneutralität und Roaming-Ende offiziell, Hintertüren per Gesetz
Die EU-Kommission kritisierte die geplante Änderung des Telemediengesetzes, mit der die Bundesregierung die WLAN-Störerhaftung neu regeln will. Unter anderem widerspreche §8 des Telemediengesetzes dem Artikel 12 der E‑Commerce-Richtlinie, welche Zugangsanbieter von der Haftung für Dritte frei stellt. Genauer und vollständiger können die Kritikpunkte der Kommission hier nachgelesen werden.
Nicht totzukriegen ist die ständig neu aufflammende Debatte über Umgehungsmöglichkeiten verschlüsselter Kommunikation. Der luxemburgische Ratsvorsitz schickte ein Papier an die Mitgliedsstaaten, in dem es hieß, eine effektive Ermittlung gestalte sich für die Strafverfolgungsbehörden zunehmend schwerer oder gar unmöglich. Grund seien neue „verschlüsselungsbasierte Technologien“. Das erregte den Widerspruch von Europol: Hintertüren seien technisch nur schwer umzusetzen und problematisch im Schutz vor Hackern.
Ebenfalls von der EU ist zu melden, dass der Kompromiss zu Netzneutralität und Roaming nun amtlich besiegelt wurde. In Kraft treten die meisten der Regeln freilich erst im Laufe der kommenden zwei Jahre.
Der Bundesrat entschied derweil gegen den Routerzwang. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz braucht zwar nicht die Zustimmung des Bundesrats, dieser hätte den Prozess jedoch noch aufhalten können. Nun kann das Gesetz im Sommer 2016 endlich in Kraft treten.
Grenzen, Grenzen
Nach den Anschlägen in Paris liebäugelt die französische Regierung damit, die Grenzen dichtzumachen. Auf einer Sondersitzung der EU-Innenminister präsentierte Frankreich einen auf Artikel 26a des Schengener Grenzkodex fußenden Vorschlag, der die Möglichkeit vorsieht, vorübergehende Grenzkontrollen im Schengenraum einzurichten.
Die USA wiederum wollen ihre Grenzkontrollen bereits vor dem Abflug an europäischen Flughäfen vornehmen. Die US-Regierung verhandelt mit mehreren europäischen Ländern, um Fluggäste bereits vor dem Start kontrollieren zu können. Die Reaktionen der angefragten Länder fallen dabei sehr unterschiedlich aus.
Schweiz, Türkei, Bangladesch, Belgien
Auf das Schweizer Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz sollte auch noch einmal hingewiesen werden. Das Nachrichtendienstgesetz räumt den entsprechenden Behörden erheblich mehr Befugnisse ein als zuvor. Zum Erfolg des Referendums werden 50.000 Unterschriften benötigt. Teilnehmen können alle Schweizerischen Wahlberechtigten nach wie vor hier.
Nicht nur in Deutschland und der Schweiz gibt es netzpolitische Probleme. So wurde die Youtube-Sperre in der Türkei vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dankenswerterweise für rechtswidrig erklärt. Weniger Grund zur Freude haben Nutzer in Bangladesch, die seit zwei Wochen nicht mehr auf Facebook und Messenger-Dienste wie WhatsApp zugreifen können.
In Belgien setzt Facebook mittlerweile das Urteil bezüglich des Cookies „datr“ um. Der Cookie speichert auch Daten von Nicht-Mitgliedern der Seite und dient laut Facebook lediglich zum Schutz vor Angriffen und Fake-Profilen. Dies wurde durch das Urteil für unzulässig erklärt. Im Gegenzug sperrt Facebook nun jegliche Seiten für Nicht-Mitglieder.
Unser #netzrückblick
In unserem netzpolitischen Jahresrückblick sind diese Woche die ersten Beiträge erschienen. Den Anfang machte ein Interview mit Max Schrems, dem Frontmann von Europe vs. Facebook. Weiter ging es mit den Schurken des Jahres, einer äußerst gelungenen Zusammenfassung einschlägiger Akteure samt ihrer Aktionen. Zudem haben wir Matthias Kirschner interviewt , seines Zeichens Präsident der Free Software Foundation Europe. Und zum Ausklang der Arbeitswoche bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Leaks des Jahres 2015 auf netzpolitik.org.
In eigener Sache
Abschließend nochmal der Hinweis: Die netzpolitik.org-Redaktion sucht personelle Unterstützung bei organisatorischen und bürokratischen Fragen – kurz: eine Bürokratieschnittstelle zum organisatorischen Redaktionsmanagement.
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: US-Behörden wollen Einreisekontrollen an europäische Flughäfen vorverlagern
: US-Behörden wollen Einreisekontrollen an europäische Flughäfen vorverlagern Die Regierung in Washington plant Medienberichten zufolge eine Verschärfung ihrer Einreisebestimmungen. Hierzu gehört der wieder aufgewärmte Plan, bereits beim Abflug von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sogenannte vorgelagerte Einreisekontrollen vorzunehmen. Die US-Regierung verhandelt demnach mit mindestens sieben Ländern, darunter Belgien und die Niederlande. Ein ähnliches „Pre-Clearance-Programm“ unterhält die USA bereits seit einigen Jahren an den Flughäfen Shannon und Dublin in Irland sowie in Kanada.
Ein ähnlicher Vorstoß erfolgte bereits letztes Jahr, VertreterInnen der Niederlande hatten den US-Vorschlag in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen vorgestellt. Eine entsprechende Anfrage für Kontrollen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol wurde von der Regierung in Den Haag geprüft. Auch die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs, Schwedens sowie das deutsche Bundesinnenministerium waren im vergangenen Jahr angefragt worden, zunächst jedoch inoffiziell auf Ebene der Innenministerien.
Schon jetzt werden Passagiere an deutschen Flughäfen von US-Behörden kontrolliert. Solche „Last-Gate-Checks“ werden durch Bedienstete der US Customs and Border Protection vorgenommen und gelten nicht als Luftsicherheitskontrollen. Die Behörde hat lediglich das Recht, die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen „in grenzpolizeilicher Hinsicht“ zu beraten.
Die Airlines bekommen unter Umständen einen Hinweis, ob sich zu befördernde Personen auf einer Flugverbotsliste der USA befinden. Ihre Mitnahme wäre zwar erlaubt, jedoch erhielte die Fluglinie keine Überflugs- und Landeerlaubnis aus den USA.
Sofern für die Passagiere ein Flugverbot gilt, dürfen die US-Behörden keine weiteren Zwangsmaßnahmen ergreifen. Eingehende Kontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen können bislang lediglich von der gastgebenden Bundespolizei vorgenommen werden. Die Betroffenen dürften dies aber wie eine Amtshandlung der US-Bediensteten empfinden.
Mit den vorgelagerten Einreisekontrollen erhielten die US-Behörden das Recht, Reisende zu befragen und sogar zu durchsuchen. Das Bundesinnenministerium hatte sich letztes Jahr noch „äußerst zurückhaltend“ zu der Übernahme hoheitlicher Befugnisse von US-Behörden in Deutschland gezeigt. Auch „die Luftfahrtbranche“ habe grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrollen durch US-Bedienstete „kritisch hinterfragt“.
Hingegen habe Großbritannien „Vorteile in einer Zulassung des Verfahrens“ gesehen. Die Niederlande prüften demnach die rechtliche und organisatorische Machbarkeit, Frankreich habe eine Beteiligung der USA an der Finanzierung gefordert.
Auch Schweden habe den Vorschlag geprüft, sich aber „in erster Reaktion“ skeptisch gezeigt und um Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schengen-Regelungen und die Menschenrechtskonvention gebeten. Diese Prüfung sollte durch den Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union erfolgen.
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: EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft
: EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft Der im Oktober vom EU-Parlament abgesegnete Kompromiss zur Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren ist heute offiziell in Kraft getreten. Die allermeisten Regeln gelten jedoch erst ab dem 30. April 2016, wobei die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch einige Ausnahmen und Übergangsfristen nennt.
Wie berichtet sollen etwa die Roaming-Gebühren im Mobilfunk erst ein Jahr später, mit dem 15. Juni 2017, gänzlich wegfallen – doch nur dann, wenn die EU-Kommission es bis dahin geschafft hat, nach wie vor offene Fragen im Bereich der Großkundenentgelte zu lösen. Das betrifft die Gebühren, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, sobald Kunden ein fremdes Netz im Ausland nutzen.
Ebenfalls ausstehend sind verbindliche Leitlinien, die Unklarheiten und Schlupflöcher schließen helfen sollen, die noch in den Netzneutralitäts-Regeln klaffen. Diese erarbeitet das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in Zusammenarbeit mit der Kommission bis Ende Juni 2016, bis sie nach einer öffentlichen Konsultationsphase mit dem 31. August 2016 in Kraft treten können.
Vom Ausgang dieses Prozesses wird abhängen, wie offen und diskriminierungsfrei sich das Internet in Europa in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass sogenannte Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, die „allgemeine Qualität“ normaler Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen. Die Feinjustierung des gemeinsamen europäischen Telekommunikationsmarktes könne nun beginnen, wie GEREK in einer Aussendung mitteilte.

