Europäische Kommission
-
: Deutsche Flugsicherung fordert, dass BesitzerInnen privat genutzter Drohnen auf Vorrat gespeichert werden
Der Aufsichtsrat der Deutschen Flugsicherung. : Deutsche Flugsicherung fordert, dass BesitzerInnen privat genutzter Drohnen auf Vorrat gespeichert werden Der Aufsichtsratschef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle, fordert eine Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters nach einem Interview mit dem früher als Staatssekretär im Verkehrsministerium tätigen DFS-Manager. Dabei geht es um kleine Quadrokopter, die mittlerweile in vielen Ausführungen und Preisklassen in Elektronikmärkten erhältlich sind. Der Kauf erfolgt in der Regel anonym, Gerätenummern und Personen werden allenfalls für Rechnungszwecke gespeichert.
Mit einer Kennzeichnungspflicht würden die kleinen Quadrokopter ihren BesitzerInnen zugeordnet und damit ähnlich behandelt wie größere Drohnen. Laut Scheurle könnten die Behörden „jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen“.
Es soll sich dabei offenbar nicht um technische Mittel wie einen RFID-Chip handeln, der erst im Falle einer Gesetzesüberschreitung ausgelesen würde. Vielmehr bemüht Scheurle den Vergleich mit der bemannten Luftfahrt, wo über Transponder neben Informationen über das Flugzeug permanent Daten über Richtung und Geschwindigkeit ausgesendet werden.
Flugverbotszonen nach US-Vorbild
Der deutsche Vorschlag zielt auf eine Art Vorratsdatenspeicherung für fliegende Elektrogeräte und setzt damit eine EU-Initiative um. Im März hatten die EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission das „Statement von Riga“ verabschiedet. Auch dort wird gefordert, DrohnenpilotInnen für Gesetzesverstöße haftbar machen zu können. Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Drohnen und ihre BesitzerInnen müssten demnach jederzeit identifizierbar sein. Angeraten wird, den „am wenigsten bürokratischen Weg“ zu wählen. Der Vorschlag hebt hervor, dass einige Staaten bereits entsprechende „Chips“ in Drohnen vorschreiben wollen.
Vorstellbar sei laut Scheurle auch, „in der Landkarten-Software der Drohnen Verbotszonen zu verankern“. Dann könnten bestimmte Gebiete nicht mehr durchflogen werden. Die Drohnen würden auf diese Weise wie an einer unsichtbaren Mauer stehenbleiben. Ein solches Verfahren hatte der populäre Hersteller DJI nach einem Vorfall am Weißen Haus versprochen, dies aber aus technischen Gründen kurz darauf widerrufen. Denn auf den Platinen der Quadrokopter könnten zwar Flugverbotszonen programmiert werden. Diese würden aber nur dann aktualisiert, wenn die BesitzerInnen ein Firmware-Update durchführen.
Hintergrund der Initiative sind mehrere Vorfälle, in denen die Drohnen der zivilen Luftfahrt in Europa gefährlich wurden. Zuletzt war ein Lufthansa-Jet in Warschau beinahe mit einem Quadrokopter kollidiert. Auch Rettungsmannschaften berichten, dass ihre Hubschrauber immer öfter durch Kameradrohnen behindert würden. Justizbehörden klagen ebenfalls über die Nutzung der Drohnen, um in Gefängnissen verbotene Güter zu schmuggeln. Wie in der Nähe von Flughäfen darf über Justizvollzugsanstalten allerdings nicht geflogen werden.
Drohnen „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“
In Deutschland wurde das Phänomen unerwünschter Drohnenflüge erstmals 2013 breiter bekannt, als AktivistInnen in Dresden eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. In Frankreich kurvten kleine Drohnen im Oktober und November 2014 in mindestens 15 Fällen über Atomkraftwerken, ohne dass die PilotInnen festgestellt wurden. Atomanlagen dürfen jedoch nur in einer Höhe von mindestens 1.000 Metern überflogen werden.
Sicherheitsbehörden befürchten, dass die Geräte explosive oder gefährliche Stoffe transportieren könnten, um Anschläge oder andere Straftaten zu begehen. Das Bundeskriminalamt erforscht deshalb mit mehreren Landeskriminalämtern Möglichkeiten zur Abwehr der kleinen Drohnen. Im Rahmen einer „Marktbeobachtung“ haben die Behörden unter anderem Jamming-Verfahren, Gewehre, die Netze verschießen, oder Laserwaffen begutachtet und diskutiert.
Die weniger eingriffsintensiven Vorschläge der Deutschen Flugsicherung gehen in eine deutlich andere Richtung als die Suchbewegungen der Kriminalbehörden. Trotzdem sind sie datenschutzrechtlich bedenklich, denn es entstünde ein Register, in denen Personen und Fahrzeuge gespeichert würden. Scheurle erläutert nicht, welche Behörden auf diese Daten zugreifen dürften.
Förderung der europäischen Industrie
Auch die EU-Kommission warnt vor „illegalen Tätigkeiten“ mit Drohnen. Sie könnten demnach „als Waffen benutzt werden, die Signale der Navigations- oder Kommunikationssysteme fremder Drohnen könnten gestört oder Bodenkontrollstationen überfallen werden“. Zur „Behebung von Sicherheitsschwachstellen im Bereich Information und Kommunikation“ müsse deshalb ein „Generalplan für das europäische Flugverkehrsmanagement“ erstellt werden. Aus den dort festgestellten „Sicherheitserfordernissen“ müssten dann „rechtliche Verpflichtungen für alle relevanten Akteure“ abgeleitet werden, darunter „Navigationsdienstleister, Drohnen-Betreiber oder Telekommunikationsdienstleister“.
Laut dem DFS-Chef müssten Drohnen die Regeln für den Betrieb des bemannten Flugverkehrs beachten. Damit liegt Scheurle auf einer Linie mit der EU-Kommission, die seit einigen Jahren die Gleichstellung der unbemannten und bemannten Luftfahrt betreibt. In einer Roadmap heißt es, dass größere Drohnen und Flugzeuge in einigen Jahren in gemeinsamen Lufträumen fliegen sollen. Später könnte sogar der vollautonome Flug erlaubt werden.
Die besagte EU-Initiative zielt vor allem auf die Förderung der europäischen Industrie. Die EU-Kommission veröffentlichte im Jahr 2014 Zahlen, wonach die globalen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Beschaffung (einschließlich militärischer Aufträge) von 5,2 Milliarden US-Dollar jährlich auf rund 11,6 Milliarden im Jahr 2023 steigen. Weltweit seien 1.708 unterschiedliche Drohnen-Typen belegt, davon 566 in Europa. Der Europäische Lobby-Verband der Luftfahrt‑, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie orakelt von 150.000 Arbeitsplätzen bis 2050.
Mehr große Drohnen auch für deutsche Polizeibehörden?
Geld und Arbeitsplätze in der Industrie mag auch Klaus-Dieter Scheurle mit seinen Regularien für kleine Drohnen im Sinn gehabt haben. Die Deutsche Flugsicherung gehört zwar zur Bundesregierung, ist aber ein Unternehmen. Scheurle hat seit zweieinhalb den Vorsitz inne, schon vorher saß er im Aufsichtsrat der DFS. In der Vergangenheit probierte er sich als CSU-Politiker, Banker und Chef der Telekom- und Post-Regulierungsbehörde. Sein Wechsel zur DFS löste im Jahr 2012 Irritationen aus.
Der ehemalige deutsche Staatssekretär geht davon aus, dass sich die Zahl der Drohnen in den nächsten fünf Jahren hierzulande mindestens verzehnfacht. Es ist unklar, ob dabei auch Geräte von Sicherheitsbehörden erfasst sind. Einige Landeskriminalämter nutzen Quadrokopter zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Tatortsicherung.
Während seiner Tätigkeit als Staatssekretär hatte Scheurle gefordert, die deutschen Polizeibehörden nunmehr auch mit größeren Drohnen auszurüsten, um damit höherwertige Überwachungssensorik zu transportieren. Die Fluggeräte müssten demnach rund um die Uhr in ganz Deutschland einsatzbereit sein.
-
: „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“
http://www.stop-djihadisme.gouv.fr/decrypter.html : „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“ Die Organe der Europäischen Union wollen dem „gewaltbereiten Extremismus“ und „Terrorismus“ zukünftig mit „strategischer Kommunikation“ begegnen. Vor allem im Internet, aber auch im Fernsehen sollen „Gegenerzählungen“ („counter narratives“) präsentiert werden. Ein ähnliches Projekt „Think Again. Turn Away“ war vor zwei Jahren in den USA gestartet worden, mittlerweile gelten dessen Erfolge aber als dürftig. Unter dem Namen „Handeln gegen die terroristische Bedrohung“ hat auch die französische Regierung eine entsprechende Präsenz im Internet gestartet.
Nach äußerst kurzer Vorbereitungszeit haben einige Mitgliedstaaten Anfang des Jahres ein „Beratungsteam für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ (SSCAT) ins Leben gerufen. Die Gruppe wird von der belgischen Polizei, der EU-Kommission und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung geleitet. Mit der „Research, Information and Communications Unit“ (RICU) ist auch die britische Polizei beteiligt. Perspektivisch soll aus dem Projekt ein Netzwerk von Behörden und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert werden. Rund zwanzig Regierungen haben VertreterInnen ins SSCAT entsandt. Die Gruppe hat sich bereits mehrmals getroffen. Auch mit der NATO hat es direkte Gespräche gegeben, ein weiteres Treffen ist für den Herbst anvisiert.
„Youtuber gegen den Islamischen Staat“?
Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten sowie europäische Institutionen bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur „strategischen Kommunikation“ zu unterstützen. Polizeien der EU-Mitgliedstaaten können vom SSCAT auch Beratung anfordern, um der verstärkten Anwerbung für den islamistischen Terrorismus zu begegnen. Das SSCAT wird von der EU-Kommission für 18 Monate mit zunächst einer Million Euro unterstützt. Außer den EU-Mitgliedstaaten können auch Drittstaaten teilnehmen. Anvisiert sind beispielsweise Tunesien, Marokko, Jordanien und die Türkei.
Die Arbeit des SSCAT ist in drei Abschnitte gegliedert. Zur Vernetzung werden zunächst Behörden in einzelnen Mitgliedsstaaten besucht. Anschließend sollen „Gegenerzählungen“ entwickelt werden, die schließlich in einem dritten Abschnitt gemeinsam umgesetzt werden sollen. Dabei soll vor allem auf die Schwächen des „Islamischen Staates“ abgehoben werden, etwa die Unfähigkeit, ein eigenes Staatswesen aufzubauen oder die hohe Zahl bei Luftangriffen getöteter Kämpfer.
Auf welche Weise die Inhalte veröffentlicht werden, bleibt unklar. Ebenfalls offen ist, ob die besagten „Gegenerzählungen“ von muslimischen Gruppen oder Personen erstellt werden. Vermutlich kommt aber den behördlichen Bildungseinrichtungen eine besondere Rolle zu. In Deutschland arbeitet das SSCAT beispielsweise mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. Eine dort vorbereitete Kampagne könnte sich an Erfahrungen von „Youtuber gegen Nazis“ orientieren.
Durch eine „authentische Ansprache“ könnten „junge, politikferne Zielgruppen“ erreicht werden. Dabei sollten „anerkannte Youtuber“ helfen, indem sie „Orientierungswissen vermitteln“ und „aufklärend und deradikalisierend“ wirken. Laut einem Bericht der FAZ von heute habe der unter dem Pseudonym „LeFloid“ auftretende Florian Mundt seine Beteiligung zugesagt. Die „Beauty-Bloggerin“ Hatice Schmidt und „MrWissen2go“ alias Mirko Drotschman hätten ebenfalls Beiträge zugesagt.
Im österreichischen Innenministerium ist man ein Schritt weiter und will selbst „zielgruppengerechte Präventionsvideos“ erstellen. Auch Deutschland wolle sich laut einer Aussendung Österreichs daran beteiligen.
Entwicklung von „Strategien gegenüber der Wirtschaft“
Ein weiteres, sehr ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) wird unter Federführung der Niederlande betrieben. An mehreren Arbeitstreffen haben die Innenministerien aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilgenommen. Zu den Aufgaben gehört die Bekämpfung der Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen“.
Die Gruppe soll laut dem Bundesinnenministerium „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“ ausarbeiten. Ziel ist, inkriminierte Inhalte „unter Einsatz einer Palette von Instrumenten, darunter auch Maßnahmen der Strafverfolgung, zu verringern“. Hierzu hatte die Polizeiagentur Europol kürzlich eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eingerichtet. Die Kommission betreibt derzeit die Gründung eines „Forums der Internetdienstleister“. Firmen wie Google, Microsoft und Facebook sollen für die verstärkte Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden gewonnen werden. Wie das SSCAT könnte das EJI-ICT auf bestehenden Maßnahmen aufbauen. Hierzu gehört das vom Bundeskrimnalamt gestartete EU-Projekt „Check the web“, das seit 2007 eine Datenbank zu „islamistisch-extremistischen“ Webseiten bei Europol angelegt hat.
Die beiden neuen Maßnahmen waren nach den Anschlägen von Paris im Januar in Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen anvisiert worden:
Verbesserung der strategischen Kommunikation, Entwicklung einer Strategie zur Einbindung der arabischen Welt, einschließlich der Entwicklung eines Gegendiskurses zur terroristischen Propaganda, der Förderung der Grundrechte, der Berücksichtigung des immer häufiger auftretenden Missbrauchs des Internets für die Radikalisierung, der Herstellung von Kontakten über die sozialen Medien und der Verbesserung der Kommunikation in arabischer Sprache.
Neuer „Aktionsplan über Strategische Kommunikation“
Das SSCAT und das EJI-CT findet die ausdrückliche Zustimmung des deutschen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), der seit einigen Monaten für Maßnahmen der „Gegenerzählung zur islamistischen Propaganda im Internet“ wirbt. Bereits im November hatte de Maizière den Start einer entsprechenden europäischen Kooperation bekanntgegeben. Die „Werbeplattform Internet“ dürfe nicht dem IS überlassen werden. Die „Gegenerzählungen“ der EU-Regierungen sollen in allen europäischen Sprachen, aber auch auf Arabisch und Türkisch online gehen.
Mittlerweile hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in die Erstellung von „Gegenerzählungen“ zu den „von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften“ eingeschaltet. Zusammen mit der EU-Kommission hat der EAD eine entsprechende Task Force gestartet. Ziel ist die Einbettung entsprechender Maßnahmen in die EU-Außenpolitik. Auf diese Weise könnten etwa arabische Regierungen überredet werden, Ausstrahlungen von Satelliten-Fernsehsendungen auf dem Gebiet der EU zu verhindern oder wenigstens zu beeinflussen, wie es der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung gefordert hatte. Die EU hat bereits mehrere Projekte für Regierungen im Nahen Osten und Nordafrika (der sogenannten MENA-Region) gefördert, die darin beraten werden, wie sie der Argumentation islamistischer Gruppen „durch einen wirksamen Gegendiskurs entgegentreten können“. Zuletzt wurden hierfür im Februar 3,3 Millionen Euro ausgegeben, nun laufen Verhandlungen mit „Umsetzungspartnern“.
Die Maßnahmen firmieren als neue „Public-Diplomacy-Strategie“. Mit von der Partie ist auch der „Club of Venice“, der sich aus Kommunikationsexperten der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Die langjährigen BehördenmitarbeiterInnen beraten regelmäßig zu Kommunikationsstrategien hinsichtlich bestimmter Phänomene, darunter auch zur Terrorismusbekämpfung oder zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP. Vor kurzem hat die EU auch einen „Aktionsplan über Strategische Kommunikation (Ost)“ erarbeitet. Ziel ist, „Russlands laufenden Desinformationskampagnen entgegenzuwirken“. Zielgruppe entsprechender „Gegenerzählungen“ der EU-Mitgliedstaaten sind insbesondere die westlichen Balkan-Länder.
-
: „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“
Die Europol-Einheit zur Entfernung von Internetinhalten untersteht dem spanischen Oberst der Guardia Civil Manuel Navarrete. : „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“ Die Neue Zürcher Zeitung hat der Polizeiagentur Europol ein paar Details zur neuen „Internet-Meldestelle“ entlockt. Diese „EU Internet Referral Unit“ (EU-IRU) ist im Eiltempo bei der EU-Polizeiagentur errichtet worden und seit fünf Wochen in Betrieb. Ziel ist die Entfernung „illegaler extremistisch-terroristischer Internetinhalte“. Europol nimmt entsprechende Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und überprüft, ob hierzu bereits Erkenntnisse oder Einträge vorhanden sind.
Sofern es sich um ein bislang unbekanntes Posting handelt, speichert Europol dies in ihren Datenbanken. Anbieter wie Facebook, Google oder Microsoft werden zur Löschung der Inhalte aufgefordert. Allerdings nur dann, wenn der jeweils anliefernde Mitgliedstaat dies beantragt. Denn mitunter werden die Webseiten oder Sozialen Netzwerke von den Polizeien und Geheimdiensten auch genutzt, um unbeobachtet Informationen zu sammeln. Eine Abschaltung könnte diese „Open Source Intelligence“ gefährden.
Bis Ende Mai 2015 sollten alle EU-Mitgliedstaaten jene polizeilichen Stellen benennen, die an die neue Europol-Einheit angeschlossen werden. Für Deutschland ist dies die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA).
Europol will Werkzeuge zum Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“
Die Schweizer Tageszeitung zitiert einen „Europol-Experten“, der davon ausgeht, dass 95 Prozent der beanstandeten Inhalte „rasch entfernt werden“. Zukünftig soll Europol selbst nach anstößigen Inhalten suchen. Zum Ende der einjährigen Pilotphase soll die Zahl der MitarbeiterInnen von 15 bislang auf 25 erhöht werden. Bis dahin untersucht Europol, welche Werkzeuge zum automatisierten Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“ beschafft oder entwickelt werden sollen. Möglich wäre beispielsweise der vermehrte Einsatz von Gesichtserkennung, um Fotos oder Videos von Verdächtigen und Beschuldigten im Netz aufzuspüren. Europol hat sich hierzu bereits beim BKA nach dort genutzten Anwendungen erkundigt.
Das BKA nimmt als Beobachter an dem EU-Forschungsprojekt zur „Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien teil. Auch die spanische Guardia Civil, die italienische und die israelische Polizei sind mit dabei. Ziel ist, Informationen von Diensten wie Twitter mit sogenannter „Close Source Intelligence“ zu verbinden.
Auch die neue „Meldestelle für Internetinhalte“ untersteht mit dem Spanier Manuel Navarrete einem früheren hohen Beamten der Guardia Civil. Der Oberst blickt auf eine über 40-jährige Karriere zurück, zu seinen Aufgabenbereichen gehörten vor allem Ermittlungen und Repressalien gegenüber der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.
Nach der Neustrukturierung von Europol in die drei Bereiche „Terrorismus“, „Organisierte Kriminalität“ und „Cyberkriminalität“ ist Navarrete Chef der Anti-Terror-Abteilung der Polizeiagentur geworden. Sein Stab ist damit auch für Finanzermittlungen zuständig und arbeitet hierfür eng mit US-Behörden zusammen. Im Februar hatte Navarrete ein Abkommen unter Dach und Fach gebracht, wonach die Polizei, der Zoll und die Einwanderungsbehörden aus den USA auf Teile von Europols Informationssystemen zugreifen können.
Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“
Gemeint sind Datenbanken zu „ausländischen Kämpfern“ und zur kommerziellen Fluchthilfe über das Mittelmeer. Damit betrifft die EU-US-Zusammenarbeit exakt jene Bereiche, für die auch die „Meldestelle für Internetinhalte“ zuständig sein soll. Denn wie die EU-Kommission und das Bundesinnenministerium bestätigen, sollen zukünftig auch Internetauftritte zur Fluchthilfe offline genommen werden. So war es im April auf einem Sondergipfel des Europäischen Rates beschlossen, aber noch nicht umgesetzt worden.
Laut dem Bundesinnenministerium sei die Ausweitung auf „Schleusungskriminalität“ noch nicht Gegenstand von Arbeitstreffen bei Europol gewesen (Stand: Ende Juli). Allerdings erhält die Polizeiagentur weitere Haushaltsmittel in Höhe von 99.000 Euro zur Einrichtung von drei zusätzlichen Planstellen. Diese sollten Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ und „Anträge“ zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz stellen. Ziel sei die „Zerschlagung von Schleppernetzen“.
-
: „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“
Der EU-Kommissar Avramopoulous reist zu Internetanbietern "nach Kalifornien". Erklärt er Google & Co. die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“? : „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“ Kürzlich hatten wir hier über ein „Forum der Internetdienstleister“ berichtet, an dessen Einrichtung die EU-Kommission derzeit arbeitet. Damit will Dimitris Avramopoulos, der EU-Kommissar für Inneres und Migration, an frühere erfolglose Versuche anknüpfen, Internetdienstleister zur leichteren Kooperation mit Polizeibehörden zu bewegen. In der Sache hatte es bereits mehrere Kontakte mit großen US-Anbietern gegeben, darunter ein informelles Abendessen mit den EU-Innenministern in Brüssel.
Firmen wie Facebook, Twitter, Youtube oder Google sollen überredet werden, „terroristische Internetinhalte“ noch schneller zu löschen. Hierzu baut die EU-Polizeiagentur Europol seit 1. Juli eine „Meldestelle“ auf. Polizeibehörden aus den EU-Mitgliedstaaten können dort Webseiten oder Postings in Sozialen Medien aus dem „Phänomenbereich Islamismus“ zur Löschung melden. Europol reicht diese Aufforderungen dann an die Provider durch.
Deutsche „Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“
Hintergrund ist die Annahme, dass Anforderungen zur Löschung mehr Gewicht haben, wenn Europol diese verwaltet. Außerdem würden in Europa und Amerika andere Maßstäbe herrschen. Amerikanische Unternehmen könnten laut dem Bundesinnenministerium bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, „als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre“.
Allerdings ist bekannt, dass die Internetdienstleister gewaltvolle Inhalte (z. B. Enthauptungsvideos) von sich aus schnellstmöglich entfernen. Dies hatte sogar das Bundesinnenministerium zugeben müssen. Wozu also ein „Forum der Internetdienstleister“?
Nun hat die Kommission auf Nachfrage der EU-Abgeordneten Cornelia Ernst ein paar mehr Details herausgerückt. Das besagte Abendessen wird verschwiegen, jedoch habe es in diesem Jahr bereits „erste Gespräche mit Ministern der Mitgliedstaaten und einigen großen Internetdienstleistern“ gegeben. Angeblich sollen auch „Vertreter der Zivilgesellschaft“ an dem Forum teilnehmen, um welche es sich handeln soll, ist aber unklar.
Entfernung von Inhalten, die Flüchtlinge „anziehen“
Das Forum soll nicht nur erörtern, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Wenn eine Zusammenarbeit schon einmal eingefädelt ist, könnte sie aus Sicht der Kommission auch mit „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf neue Verschlüsselungstechniken“ thematisieren. Ziel sei, „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ mit den Internetdienstleistern zu finden.
Die „Arbeitsmodalitäten“ für das „Forum der Internetdienstleister“ seien noch nicht festgelegt, allerdings werden wohl regelmäßige Treffen stattfinden. Der EU-Kommissar Avramopoulos hat kürzlich eine Reise „nach Kalifornien“ angekündigt, um das Forum anzuschieben. Eine erste gemeinsame Zusammenkunft könnte dann im Dezember stattfinden.
Laut dem Bundesinnenministerium soll zunächst „im Gespräch mit den Unternehmen“ geklärt werden, „welche Inhalte diese aus dem Netz zu entfernen bereit sind“. Später könnte der Zweck des Forums dann schrittweise erweitert werden. Europol soll zukünftig auch die Entfernung solcher Postings besorgen, die Migranten und Flüchtlinge „anziehen“ könnten („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Zusätzlich zum Budget der „Meldestelle“ erhält die Polizeiagentur hierfür in einem Sofortprogramm weitere 99.000 Euro.
-
: EU-Kommission verspricht, dass Datenschutzreform nicht hinter alte Direktive zurückfällt
: EU-Kommission verspricht, dass Datenschutzreform nicht hinter alte Direktive zurückfällt 66 NGOs aus aller Welt wie EDRi, der AKVorrat und die Digitale Gesellschaft haben im April den EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker in einem Brief aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die kommende EU-Datenschutzgrundverordnung nicht hinter die Direktive von 1995 zurückfällt, was Datenschutzstandards betrifft. Nun haben sie Antwort von der Kommission bekommen, in der diese verspricht, diese rote Linie zu halten:
The Commission has been and will continue to be true to this commitment.
Das Zugeständnis ist bedeutsam, da in der EU im Moment die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission stattfinden, in denen es um die letzten Unstimmigkeiten im Entwurf geht. Kräfte im Rat versuchen mit aller Kraft, Datenschutzstandards aufzuweichen, der Lobbydruck auf alle Institutionen ist enorm. Auch die Kommission hat sich an vielen Stellen nicht gerade als Datenschutzvorreiter hervorgetan, es bleibt also abzuwarten, wie ernst sie diese Zusicherung nimmt. Aber dann kann im Zweifel an ihr Versprechen erinnert werden.
-
: Digitale Gesellschaft und weitere Organisationen rufen EU-Kommission zum Stop der Störerhaftung auf
Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum : Digitale Gesellschaft und weitere Organisationen rufen EU-Kommission zum Stop der Störerhaftung auf Zurzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes in einer sogenannten Stillhaltefrist, während der die EU-Kommission die Gelegenheit hat, diesen zu Prüfen und gegebenenfalls Widersprüche anzumelden. Die Digitale Gesellschaft fordert zusammen mit dem Förderverein Freie Netze und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen die EU-Kommission in einem Brief auf, den Gesetzesentwurf zu stoppen, da er gegen EU-Recht verstoße (Zum Blogeintrag der Digitalen Gesellschaft).
Im Wesentlichen sehen die Nichtregierungsorganisationen drei Verstöße gegen geltendes und geplantes Unionsrecht:
- Einen Verstoß gegen die E‑Commerce-Richtlinie. In Artikel 12 definiert diese klar, wann Access-Provider nicht verantwortlich sind, während der Gesetzesentwurf von „zumutbaren Maßnahmen“ spricht, die getroffen werden müssen
- Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, die die unternehmerische Freheit schützt
- Widerspruch zu geplanten Telecom Single Market-Verordnung, die Drahtlosnetzwerkanbeiter, die nicht oder nur untergeordnet gewerblich freies WLAN anbieten, nicht als Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikation sieht
Sollte die Kommission die Kritik der Verfasser teilen, kann sie das verlautbaren und Änderungen an dem Entwurf verlangen. Dadurch wird die Stillhaltefrist weiter verlängert und die Bundesregierung muss erklären, was sie beabsichtigt zu tun, um ihre Maßnahmen hinsichtlich der Stellungnahme der Kommission zu erläutern.
Auch anderer Institutionen und Personen positionieren sich gegen den Regierungsentwurf zur Störerhaftung. So kritisierte Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen den Entwurf als zu kompliziert und Versperrung des freien Zugangs zum Netz. Deutliche Kritik Prof. Dr. Thomas Hoeren, Jura-Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster.
-
: Leak aus Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform: Sägen an den Pfeilern des Datenschutzes
: Leak aus Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform: Sägen an den Pfeilern des Datenschutzes Vor Kurzem begann der Trilog zur EU-Datenschutzgrundverordnung, das heißt die letzte Verhandlungsphase, in der EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der EU die letzten strittigen Punkte zur EU-Datenschutzreform ausverhandeln.
Statewatch.org hat eine, der Vorbereitung auf den Trilog dienende, Synopse des Rates der EU veröffentlicht, in der die unterschiedlichen Positionen der drei Institutionen zu den noch strittigen Punkten sichtbar sind.
Erich Moechel hat das Dokument analysiert und musste feststellen, dass der Datenschutzreform ein ähnliches Desaster droht wie den Verhandlungen zur Netzneutralität. Bei diesen ging am Ende ein schwammiges Regelwerk aus dem Trilog hervor, das eher mehr Rechtsunsicherheit bringt als weniger.
Im Fall der Netzneutralität wie auch der Datenschutzgrundverordnung ist der Rat der EU das zentrale Behinderungsorgan, die Kommission verhält aber ähnlich wenig hilfreich. Möchel schreibt:
Unmissverständliche und präzise Formulierungen im Parlamentstext werden in der Ratsversion durch neue vage, nicht näher definierte Formulierungen ersetzt. Aus Muss-Bestimmungen wurden Soll-Bestimmungen, wenn sie nicht überhaupt gestrichen werden.
Außerdem soll die Kommission, ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch Parlament oder ein unabhängiges Gremium, allein darüber entscheiden, ob in einem Drittland über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt wird, um Daten dorthin übermitteln zu dürfen. Und wenn sich die Datenschutzbestimmungen in einem Drittland ändern, aber vorher ein „adäquates Schutzniveau“ geherrscht hat, könnten nach dem aktuellen Ratsvorschlag bestehende Datenübertragungsabkommen weiterhin aufrecht erhalten werden.
Das nächste Treffen in den Trilogverhandlungen soll am 14. Juli stattfinden. Dort werden unter anderem Datentransfers in Drittstaaten sowie das das Marktortprinzip besprochen. Wie auch andere EU-Gesetzgebungsprozesse steht die Datenschutzreform unter massivem Lobbydruck, der zum Ende hin eher anwächst als nachlässt.
-
: European Digital Rights ruft EU-Kommission auf, illegale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in der EU zu prüfen
EU-Kommisar Frans Timmermans Quelle: Timmermans. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0. : European Digital Rights ruft EU-Kommission auf, illegale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in der EU zu prüfen European Digital Rights (EDRi) hat gestern einen Brief an den Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission geschickt. In dem Schreiben wird die EU-Kommission dazu aufgerufen, die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten der EU zu untersuchen, da diese vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April letzen Jahres illegal erscheinen.
EDRi hat nach einer kursorischen Betrachtung der Regulierungen zur Vorratsdatenspeicherung von 14 EU-Mitlgiedstaaten festgestellt, dass grosse Ähnlichkeiten zwischen den momentan geltenden Bestimmungen und jenen, die der Gerichtshof als illegal befunden hat, bestehen. Daher haben wir Fallstudien über sechs Länder (Kroation, Dänemark, Finnland, Italien, Polen und Grossbritannien) angefertigt und diese der Kommission übermittelt, um klar aufzuzeigen, dass entsprechende Massnahmen ergriffen werden müssen.
„Über ein Jahr nach dem Gerichtsbeschluss ist es endgültig an der Zeit, dass die Kommission handelt,“ sagt Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights. „Es darf EU-Mitgliedstaaten nicht erlaubt sein, ungestraft EU Recht zu brechen.“
Die Schwerpunkte der Analyse sind:
- Ob die Bestimmungen der Mitgliedstaaten die auf Vorrat gespeicherten Daten mit einem spezifischen Zeitpunkt, Ort, Gruppe oder einem schweren Verbrechen in Verbindung setzen;
- Die Verfahren zum Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Daten sowie wer auf diese Daten Zugriff hat;
- Die Bedingungen zur Speicherung der Daten sowie die Dauer der Speicherfrist.
Obwohl es Unterschiede zwischen den untersuchten Mitgliedstaaten gibt, ist EDRi auf Grundlage des EuGH-Urteils zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Gesetze, die in diesen sechs Ländern existieren, gegen die Charta der Grundrechte verstossen.
EDRi ruft die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge dazu auf, zu untersuchen, ob diese und andere nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoßen.
Ein Crosspost von EDRi
-
: Die EU-Kommissare erweisen sich als Alptraum für eine bürgerorientierte Netzpolitik
: Die EU-Kommissare erweisen sich als Alptraum für eine bürgerorientierte Netzpolitik Christiane Schulzki-Haddouti kommentiert bei Heise-Online die Netzpolitik der aktuellen EU-kommission an den Beispielen Datenschutzgrundverordnung und Netzneutralität: EU-Kommission gegen bürgerorientierte Netzpolitik.
Die EU-Kommissare unter der Führung von Claude Juncker erweisen sich nach und nach als Alptraum für eine bürgerorientierte Netzpolitik. Deutlich wird dies, wenn man die aktuellen Kommissare mit ihren Vorgängern vergleicht: Während Günter Oettinger Kritiker teils ignoriert, teils beschimpft, findet Vera Jourova überhaupt keine Position in Sachen EU-Datenschutzreform.
-
: Lobbyisten in Brüssel: Leichtes Spiel mit Günther Oettinger
Digitalkommissar Günther Oettinger trifft sich besonders gerne mit Vertretern aus der Wirtschaft – und vertritt anschließend deren Positionen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/itupictures/18124096201/">ITU Pictures</a> : Lobbyisten in Brüssel: Leichtes Spiel mit Günther Oettinger Seit Dezember 2014 haben über 4.000 gemeldete Treffen zwischen Mitgliedern der EU-Kommission und Lobby-Vertretern stattgefunden – und mehr als 75 % davon waren mit Vertretern von Unternehmen. Für Nichtregierungsorganisationen (18 %) oder Think Tanks (4 %) hatte die Kommission deutlich weniger Zeit, wie aus einer aktuellen Untersuchung von Transparency International hervorgeht.
Besonders umtriebig waren demnach Google, General Electric und Airbus, während Exxon Mobil, Shell und Microsoft am meisten Geld (jeweils etwa 4,5 Millionen Euro) ausgegeben haben. Die meisten Treffen fanden in den Bereichen Klima und Energie, Arbeitsmarktpolitik sowie Digitale Ökonomie statt.
Die Wirtschaftslobby und Günther Oettinger
Ein noch deutlich unausgewogeneres Bild zeigt sich, sobald man gezielt nach den Terminen des Digitalkommissars Günther Oettinger sucht. Dieser hat sich in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit Vertretern der Industrie und Handelsorganisationen besprochen, wobei mit der Deutschen Telekom, Vodafone oder Orange große Telekommunikationsunternehmen seinen Terminkalender dominiert haben.
Im gesamten Bereich „Digitale Ökonomie“ kam es zu insgesamt 366 Treffen, davon entfielen ganze 89 % auf Meetings mit Industrievertretern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen rund um Netzneutralität sollte es also niemanden überraschen, wenn Oettinger praktisch ausnahmslos Positionen der Industrie vertritt und Befürwortern der Netzneutralität „Taliban-artige“ Tendenzen unterstellt.
Dabei handelt es sich keineswegs um einen vollständigen Datensatz, wie Transparency International einräumt. Die Untersuchung umfasse lediglich die Top-1-% der EU-Beamten und nur 20 % der registrierten Lobby-Organisationen, was die Unzulänglichkeiten der derzeit freiwilligen Lobbyisten-Registrierung zeige. „Viele der Informationen, die Lobbyisten freiwillig in die Registrations-Datenbank eintragen, sind ungenau, unvollständig oder geradezu bedeutungslos“, sagte Daniel Freund, der Verfasser der Studie. Zusätzlich erschwert der Umstand, dass die Termine auf insgesamt 89 verschiedenen Webseiten veröffentlicht werden, das Nachvollziehen der Lobby-Treffen. Dieses Problem soll die interaktive Webseite EU Integrity Watch lindern, die die Treffen an einer zentralen Stelle auflistet und sinnvoll filterbar macht.
Mehr Transparenz gewünscht
Beginnend mit Dezember 2014 bemüht sich die Juncker-Kommission, selbst auferlegte Transparenzregeln einzuhalten. In einem Dokument über die „Arbeitsmethoden der EU-Kommission“ heißt es, Treffen mit Interessensgruppen müssten nicht nur transparent ablaufen, sondern auch eine „angemessene Balance“ sicherstellen. Mitglieder der Kommission dürften sich nur dann mit Lobby-Vertretern treffen, wenn sich diese im Transparenz-Register eingetragen hätten. Ferner werde von allen Kommissionsmitgliedern erwartet, sämtliche Besprechungen mit berufsmäßigen Lobbyisten spätestens zwei Wochen danach öffentlich zu machen, solange keine speziellen Geheimhaltungsgründe dagegen sprechen würden.
Doch nicht einmal das ist Günther Oettinger gelungen. Vor einigen Tagen haben wir über das Transparenzproblem des Kommissars berichtet, der seine öffentliche Termindatenbank offensichtlich nicht ausreichend pflegt. Zwar wurden mittlerweile einige Termine nachgetragen, aber noch lange nicht alle. Das sei aber kein Problem, wie er dem Spiegel erklärte, denn nicht alle Treffen müssten verzeichnet werden, „etwa, wenn ich mich in einer öffentlichen Veranstaltung an Bürger wende, auf einer Konferenz spreche oder Abgeordnete treffe, die sich für die Rechte der Internet-Nutzer einsetzen“.
Daran kann sich der österreichische Grünen-Abgeordnete Michel Reimon nicht erinnern. Seiner Darstellung nach sei Oettinger bei den Netzneutralitätsverhandlungen kein einziges Mal anwesend gewesen und würde sich stets für möglichst konzernfreundliche Lösungen einsetzen, beschwerte er sich dem Spiegel gegenüber. „Man weiß seit einem Jahr nicht, was er arbeitet. Und ob er überhaupt arbeitet.“
-
: Trilog zur EU-Datenschutzreform startet heute, Kommission veröffentlicht passende Bürgerumfrage
Erstes Treffen zu den Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform - via Twitter/<a href="https://twitter.com/JanAlbrecht/status/613722400660832256/photo/1">JanAlbrecht</a> : Trilog zur EU-Datenschutzreform startet heute, Kommission veröffentlicht passende Bürgerumfrage Heute sind die Trilog-Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform gestartet. Dabei verhandeln EU-Kommission, Parlament und Rat die finale Fassung der Datenschutzgrundverordnung.
Alle Vertreter aus Parlament, Kommission und Rat versprechen, dass die Datenschutzreform eine bessere Rechtslage für die Bürger schaffen wird, dabei ist in der Vergangenheit bekannt geworden, dass in allen Institutionen durch Lobbydruck versucht wurde, den Datenschutz eher zu schwächen. Jan Philipp Albrecht von den Grünen im Europaparlament ist jedoch optimistisch:
The devil is in the detail, but I don’t see any real danger in not achieving our aim.
Passend zum Start der Trilog-Verhandlungen wurde heute eine Eurobarometer-Umfrage zu Datenschutzbewusstsein und ‑bedenken in der EU-Bevölkerung veröffentlicht.
Etwa 28.000 Menschen aus allen EU-Mitgliedsstaaten nahmen an der Umfrage teil. Es stellte sich heraus, dass etwa 30 Prozent der Meinung sind, absolut keine Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu haben, in Deutschland sogar 45 Prozent. Gleichzeitig gaben über 70 Prozent an, dass sie den Eindruck haben, die Preisgabe von persönlichen Daten sei ein wachsender Teil des Alltagslebens, etwa ein Drittel scheint sich darum aber keine großen Sorgen zu machen.
Laut der Umfrage sollen 18 Prozent der EU-Bürger jedes Mal die Datenschutzbestimmungen von Diensten und Produkten lesen, die sie nutzen. Diese Zahl scheint uns unrealistisch und dürfte sich eher als persönliche Wunschvorstellung einordnen lassen.
Was uns erschreckt: Nur 50 Prozent der Befragten gaben an, „jemals“ von aktuellen Enthüllungen über die Geheimdienstüberwachung der Bevölkerung gehört zu haben. Und 25 Prozent geben an, sozialen Netzwerken zu vertrauen, schon von Anfang an die richtigen Privatsphäre-Einstellungen zu setzen. Es wirkt, als gäbe es massiven Nachholbedarf in der Aufklärung.
-
: „Schengen-Handbuch“: EU-Mitgliedstaaten beschließen mehr Kontrollen an den Außengrenzen
Neue Passkontrollstelle am Frankfurter Flughafen (Bild: Wikipedia) : „Schengen-Handbuch“: EU-Mitgliedstaaten beschließen mehr Kontrollen an den Außengrenzen Die Europäische Kommission hat vergangene Woche Kriterien herausgegeben, nach denen die Mitgliedstaaten zukünftig Kontrollen an den Außengrenzen vornehmen sollen. Das Dokument ergänzt den gemeinsamen „Leitfaden für Grenzschutzbeamte“, der gern als „Schengen-Handbuch“ bezeichnet wird. Dort wird beschrieben, wie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Grenzkontrollen vornehmen. Das Handbuch soll die europaweiten Kontrollen vereinheitlichen und richtet sich an alle Staaten des Schengen-Raums. Auch wenn Rumänien, Kroatien, Bulgarien und Zypern den Beitritt zu dieser Grenz-Gemeinschaft noch nicht endgültig vollzogen haben, sollen die Regelungen auch für sie gelten. Der Leitfaden ist allerdings nicht bindend und kann durch nationale Regelungen übergangen werden.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören Maßnahmen zum Aufspüren „ausländischer Kämpfer“. Gemeint sind EU-Staatsangehörige, die in Konfliktgebiete ausreisen, um sich dort bewaffneten islamistischen Gruppen anzuschließen. Befürchtet wird auch, dass sie nach Kampfhandlungen wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren und dort Anschläge begehen. Dem soll nun mit mehr Kontrollen der EU-Außengrenzen abgeholfen werden. Diese können an Land- und Seegrenzen, aber auch an Flughäfen erfolgen.
Der Schengener Grenzkodex regelt, dass Angehörige der EU-Mitgliedstaaten („Unionsbürger“) über das Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union verfügen. Sie dürfen an Außengrenzen lediglich einer Mindestkontrolle unterzogen werden. Deshalb wird gewöhnlich rasch und einfach das mitgeführte Reisedokument angesehen. So wird geprüft, ob das Dokument gültig ist und sich womöglich Fälschungsmerkmale darauf befinden. Ein Abgleich mit Polizeidatenbanken findet normalerweise nicht statt.
BKA liefert Kriterien für die „Risikobewertung“
Das soll sich nun ändern. Möglich ist jetzt, die Interpol-Datenbank über verlorene und gestohlene Dokumente abzufragen. So hatte es Interpol bereits seit Jahren gefordert und schließlich anlässlich des Absturzes des malaysischen Flugzeuges MH 370 durchgesetzt. Dadurch soll die Identität und Staatsangehörigkeit der Kontrollierten zweifelsfrei bestätigt werden. Auch das Schengener Informationssystem (SIS) soll stärker genutzt werden. Mehrere EU-Mitgliedstaaten können „ausländischen Kämpfern“ den Pass entziehen und stattdessen ein limitiertes Reisedokument ausstellen. Dies würde dann im SIS vermerkt.
Allerdings werden die Kontrollen wegen „ausländischen Kämpfern“ nicht an allen Grenzübergängen durchgeführt, sondern sie basieren auf einer „Risikobewertung“. Diese Sammlung von Kriterien wurde unter Mitarbeit des Bundeskriminalamtes ebenfalls von der Kommission erstellt und ist geheim. Soweit bekannt werden beispielsweise Flüge aus der Türkei, dem Libanon, Tunesien und Ägypten als besonders risikohaft betrachtet. Das Gleiche gilt für Länder wie Tschetschenien und einige Balkan-Staaten. Besonderes Augenmerk legen die Kontrolleure dabei auf Männer im kampffähigen Alter, Art und Zustand mitgeführter Kleidung oder ein fehlendes Rückflugticket.
Die neuen Kontrollen können bei „Erhöhung des Risikos“ verstärkt und so lange durchgeführt werden, wie es den Behörden „erforderlich erscheint“. Der Änderung gingen lange Debatten voraus, ob es sich bei den neuen Maßnahmen eigentlich um „systematische Kontrollen“ handelt. Diese wären laut dem Schengener Grenzkodex untersagt. Die Bundesregierung vertritt den Standpunkt, dass die Kontrollen auf Basis einer Risikobewertung lediglich als „anlassbezogen“ zu interpretieren sind. Das gelte auch dann, wenn etwa alle Flüge aus einem bestimmten Land kontrolliert würden. Frankreich hingegen war bislang der Auffassung, dass es sich durchaus um systematische Kontrollen handele und deshalb der Schengener Grenzkodex geändert werden müsste.
Verarbeitung auch von Fluggastdaten
Außer zu „Unionsbürgern“ enthält das erneuerte Handbuch der Grenzbehörden auch Bestimmungen für „Drittstaatsangehörige“. Anders als die rund 500 Millionen EU-Angehörigen durften diese bereits früher einer „eingehenden Kontrolle“ unterzogen werden. Sofern sie ein Visum mitführen, werden ihre Daten nun verpflichtend mit dem Visa-Informationssystem abgeglichen. Auch die Dokumenten-Datenbank von Interpol wird abgefragt. Währenddessen sollen die Grenzschutzbeamten „das Gespräch mit dem Reisenden fortsetzen“ und dessen Verhalten beobachten. Als verdächtig gelten etwa Nervosität, aggressives Verhalten oder „übertriebene Kooperationsbereitschaft“.
Das neue Schengen-Dokument regelt auch den Umgang mit Fluggastdaten. Demnach könnten diese für die stetig aktualisierte „Risikobewertung“ verwendet werden. Unter Fluggastdaten werden entweder die API- oder die PNR-Daten verstanden. API-Daten enthalten lediglich einen eingeschränkten Datensatz. Sie werden von nationalen Behörden vor jeder Landung von Flugzeugen aus bestimmten Drittstaaten gefordert. Auf Druck einiger Mitgliedstaaten will die EU eine eigene PNR-Datensammlung errichten und diese sogar für innereuropäische Flüge nutzen. Allerdings will das EU-Parlament vor der Einführung eines EU-PNR-Systems die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einer ähnlichen Datensammlung mit Kanada abwarten. Dessen ungeachtet regt das „Schengen-Handbuch“ an, die übermittelten PNR-Fluggastdaten auch bei Grenzkontrollen zu nutzen.
Auch die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen müssen mit mehr Kontrollen rechnen. Legt ein Schiff aus einem Drittstaat in Richtung EU ab, muss der Kapitän spätestens 30 Minuten nach Auslaufen der zuständigen Behörde des Ankunftshafens im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten die Passagierliste übermitteln. Dies war vergangenes Jahr vor allem von Interpol gefordert worden. Die Polizeiorganisation hatte behauptet, „ausländische Kämpfer“ würden vermehrt auf Kreuzfahrtschiffen reisen, hierfür allerdings keine Belege präsentiert. Aber auch wenn ausschließlich Häfen im Gebiet der Schengen-Staaten angesteuert werden, können die Besatzung und die Passagiere der Schiffe Kontrollen unterzogen werden. Maßgeblich wäre auch hier eine „Bewertung des Risikos für die innere Sicherheit und des Risikos der illegalen Einwanderung“. Das Gleiche gilt für den Frachtverkehr.
Zeitverlust mit technischen Maßnahmen abfedern
Die neuen Maßnahmen dürften sich negativ auf die Dauer der Grenzkontrollen auswirken. Deshalb fordert das „Schengen-Handbuch“ auch mehr Automatisierung, um die verlorene Zeit wieder gutzumachen. So sollen „erforderlichenfalls technische Verbesserungen eingeführt werden“, um die Zeit für die Abfrage der einschlägigen Daten zu verkürzen. Dies beträfe etwa die gesicherte Internetverbindung an kleinen Grenzübergängen. Auch soll die „technische Infrastruktur“ der Grenzübergänge verbessert werden. Genannt werden Passlesegeräte und mobile Endgeräte. Die Bundespolizei hat bereits über 100 solche „Easy Pass“-Kontrollspuren eingerichtet. Im neuen System „Intelligente Grenzen“ plant die EU die Abnahme von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von allen „Drittstaatsangehörigen“. Auch die hierfür anvisierten „e‑Gates“ werden in dem „Schengen-Handbuch“ genannt.
Der Zweck des Systems „Intelligente Grenzen“ wird offiziell mit dem Aufspüren von „Overstayern“ angegeben. Gemeint sind Personen, die mit gültigem Visum einreisen, dieses aber überziehen. Mitunter müssen Visumswillige vor einem neuen Antrag die EU auch eine Zeitlang verlassen. Um die teilweise komplizierte Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer zu erleichtern, hat die EU-Kommission den „Schengen-Rechner für kurzfristige Aufenthalte“ eingeführt.
Das neue „Schengen-Handbuch“ schränkt die Freizügigkeit in der EU weiter ein. In den vergangenen Jahren hatten Deutschland und Frankreich bereits dafür gesorgt, dass die Binnengrenzen unter den Mitgliedstaaten stärker kontrolliert werden. Ein neuer „Notfallmechanismus“ erlaubt die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums im Falle von zuviel Flüchtlingen. Seit einigen Jahren führen die Polizeien der EU-Mitgliedstaaten mehrwöchige Kontrollaktionen an Bahnhöfen und Flughäfen durch. Auch bilaterale Abkommen höhlen den Schengener Grenzkodex aus. So suchen etwa Beamte der Bundespolizei gemeinsam mit Polizisten aus Österreich in Eisenbahnzügen auf ungarischem und italienischem Hoheitsgebiet nach unerwünschten Migranten.
-
: Flucht übers Mittelmeer: EU beschließt mehr Satelliten, Drohnen, Finanzermittlungen und Geheimdienstler [Update]
Bild: EU-Satellitenzentrum SatCen : Flucht übers Mittelmeer: EU beschließt mehr Satelliten, Drohnen, Finanzermittlungen und Geheimdienstler [Update] Die 28 Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben heute die „Phase 1“ der neuen zivil-militärischen Mission „EUNAVFOR Med“ beschlossen. Ziel ist das Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern. Insbesondere sollen Boote, die von Flüchtlingen genutzt werden könnten, zerstört werden. Die Mission soll vor libyschen Gewässern abgehalten werden. „Phase 1“ sieht den Einsatz von Seeaufklärern, Flugzeugen, Drohnen und Satellitenüberwachung vor. Die Rede ist sogar von U‑Booten. Erst in „Phase 2“ ist das Kreuzen in Hoheitsgewässern Libyens geplant. „Phase 3“ soll schließlich den Einsatz von Bodentruppen in dem nordafrikanischen Land ermöglichen. Allerdings ist hierfür ein Mandat des UN-Sicherheitsrates erforderlich, dass Russland zustimmt gilt derzeit als unwahrscheinlich.
Die Mission untersteht dem Auswärtigen Dienst (EAD) der Europäischen Union, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist. Das militärische Hauptquartier der Operation „EUNAVFOR Med“ wird in Rom angesiedelt. In einer anderen, ebenfalls in Rom befindlichen Leitstelle wird der Einsatz der Grenzüberwachungsmission „Triton“ koordiniert. „Triton“ steht unter der Leitung der EU-Grenzagentur Frontex. Zu den vorläufigen Kosten heißt es, diese würden auf 11,82 Millionen Euro geschätzt. Nach einer zweimonatigen Startphase soll die Mission zunächst für ein Jahr betrieben werden.
Kriminalpolizeiliche Lagezentren in Den Haag und auf Sizilien
Unklar ist auch, welche Rolle die Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten im Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern spielen. Nach neueren Berichten werden Agenten des GCHQ auf der britischen „HMS Enterprise“ stationiert. Auf welche Weise sie dort bei der Aufklärung helfen, wird aber nicht berichtet. Soweit bekannt ist das auf dem Mittelmeer kreuzende Marineschiff nicht mit Technik zur Signalerfassung ausgelegt.
Für das Aufspüren von Fluchthelfern sind auch die Kriminalpolizeien der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Hierfür hat die EU-Polizeiagentur eine „gemeinsame Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag eingerichtet. Zur Ermittlung und Bekämpfung von „Schleppernetzwerken“ setzen die beteiligten Polizeien (darunter auch das Bundeskriminalamt) Finanzermittlungen ein und werten Telefondaten aus. Die Kriminalpolizeien der EU-Mitgliedstaaten unterhalten zentrale Meldestellen zur Geldwäschebekämpfung, die weltweit vernetzt sind. Sie sollen helfen, unrechtmäßig erlangtes Vermögen sicherzustellen und einzuziehen. Auch beim BKA existiert eine solche Einheit. In jedem EU-Mitgliedstaat sollen nun auch zentrale „Anlaufstellen für Migrantenschleusung“ aufgebaut werden.
Geplant ist auch, dass die EU unter Leitung von Europol ein Lagezentrum in Sizilien einrichtet. Nicht erklärt wird, ob damit ein bereits vergangenen Donnerstag eröffnetes Lagezentrum der Grenzagentur Frontex gemeint ist. Vergangene Woche meldete der britische „Guardian“, dass Großbritannien sechs weitere Agenten der National Crime Agency (NCA) nach Sizilien entsenden würde. Auch in den Niederlanden würden Angehörige der NCA eingesetzt.
Vermutlich wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen Torrejón eine wichtige Rolle bei „EUNAVFOR Med“ übernehmen. Es kauft und verarbeitet Aufklärungsdaten von kommerziellen optischen und Radarsatelliten. Analysierte Bilder übermittelt das Zentrum an den zivil-militärischen Auswärtigen Dienst, das geheimdienstliche EU-Lagezentrum in Brüssel oder die Grenzschutzagentur Frontex.
Frontex verfolgt verdächtige Schiffe per Satellit
Vor zwei Jahren nahm die EU ihr Grenzüberwachungssystem EUROSUR in Betrieb. Das System basiert ebenfalls auf der Satellitenaufklärung. Frontex soll nun eine Liste verdächtiger Schiffe erstellen, die „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt werden könnten. Gemeint sind registrierte Schiffe, die ausgemustert wurden und zur Verschrottung vorgesehen sind. Per Satellit sind sie aufgrund ihrer Größe gut zu verfolgen. Frontex wird nun aufgefordert, „Risikokriterien“ für die Identifizierung derartiger Fluchtbewegungen zu entwickeln. Diese könnten dann genutzt werden, um die infrage kommenden Schiffe aus dem All zu überwachen. In steigendem Maße bestellt Frontex schon jetzt beim EU-Satellitenzentrum Aufklärungsdaten, um verdächtige Schiffe auf dem Mittelmeer zu tracken.
Noch offen ist, welche weiteren Einsatzmittel in der Luft und im All genutzt werden sollen. Die EU-Kommission finanziert beispielsweise das Forschungsprojekt CLOSEYE zur Seeüberwachung, das ebenfalls Drohnen und Satelliten einbindet. Es wird von der spanischen Küstenwache koordiniert, beteiligt sind die Küstenwachen Portugals und das italienische Militär. Das Akronym CLOSEYE steht für „Collaborative evaLuation Of border Surveillance technologies in maritime Environment bY pre-operational validation of innovativE solutions“. Bereits vorhandene Kapazitäten, darunter Satellitenaufklärung oder Radaranlagen, werden mit neuen Technologien synchronisiert. Die Guardia Civil betreibt hierfür seit vielen Jahren das Projekt „Seepferdchen Atlantik“, das ebenfalls Drohnen einbindet. Nun errichtet Spanien ein ähnliches Projekt „Seepferdchen Mittelmeer“, das von einem Kontrollzentrum in Italien geleitet wird.
Nachtrag: Die Militärmission wird angeführt von einem Verband des italienischen Flugzeugträgers „Cavour“. FLugzeuge wurden von Bord geschafft, um auf Deck ein „robustes Krankenhaus“ zu errichten. Bekanntlich ist das britische Schiff „HMS Bulwark“ ebenfalls in der Region aktiv, allerdings im Rahmen der Frontex-Operation „Triton“. Dort beteiligt sich auch die deutsche Marine, derzeit mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“. Bislang ist aber nichts darüber verlautbart, ob die britischen und deutschen Schiffe nun auch bei „EUNAVFOR Med“ eingesetzt würden.
Laut dem Fact Sheet des Europäischen Auswärtigen Dienstes würden die 20 Luft- und Marineschiffe, Hubschrauber, Aufklärungsflugzeuge, U‑Boote und Drohnen von den Regierungen in Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien, Spanien, Schweden und Großbritannien beigestellt. Der Blog Bruxelles 2 schlüsselt auf:
Nine countries, according to B2, will contribute directly to the operation: Italy in the first place will provide the flagship (the Cavour), 1 submarine, 3 helicopters and 2 drones; the United Kingdom will provide a ship (HMS Enterprise) and use its Cheltenham listening station, Belgium and Slovenia provide a ship, Greece a submarine, Luxembourg, Spain and France a maritime patrol aircraft, Finland one team visiting and collision. The France will also provide ‚rough’ or ‚finished’ products (with analysis) from his various „sensors“. The Germany still hesitates. One can notice the almost total absence of the countries of Central and Eastern Europe to the operation (except Slovenia). Fifteen nationalities will be also present at the headquarters of operation of Rome.
Eigentlich soll „EUNAVFOR Med“ nicht Flüchtlinge bekämpfen, sondern „Schleppernetzwerke“. Bebildert wird das Fact Sheet des EAD aber nicht mit „Schleppern“ oder „Schleusern“, sondern mit dem ikonenhaften Bild eines großen Flüchtlingsbootes, das sich seit einiger Zeit oft auf Titelseiten findet.
-
: Verhandlungsabschluss zu EU-Datenschutzreform im Rat sieht für Bürger nicht gut aus
: Verhandlungsabschluss zu EU-Datenschutzreform im Rat sieht für Bürger nicht gut aus Wie morgens berichtet, fanden heute die Abschlussverhandlungen im Ministerrat der EU zur geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung statt, nach denen der Trilog zwischen Rat, EU-Kommission und EU-Parlament losgeht, in dem der finale Verordnungstext verhandelt wird. Es war bereits abzusehen, dass der Vorschlag des Rates weniger datenschutzfreundlich ausfallen wird als die Positionen von Kommission und Parlament. Und er fällt tatsächlich in wichtigen Punkten deutlich hinter einem wünschenswerten Datenschutzniveau und sogar hinter dem Ist-Zustand zurück.
Beispielsweise ist das Sammelklagerecht gegen Datenschutzverstöße weggefallen, außerdem ist die explizite Zustimmungspflicht in die Datenverarbeitung im Ratsvorschlag nicht mehr enthalten. Daten könnten so auch zu einem anderen Zweck als dem ursprünglich vom Nutzer zugestimmten genutzt werden. Außerdem werden Fälle geschaffen, in denen der Nutzer gar keine Zustimmung mehr geben muss, sollte der Datenverarbeiter ein schwerwiegenderes „berechtigtes Interesse“ an der Nutzung haben. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist ebenso nicht mehr zu finden. Außerdem würden Datenübermittlungen in Drittstaaten möglich, ohne effektive Kontrolle darüber, ob EU-Datenschutzstandards eingehalten würden. Die NGO Access fasst zusammen: „Einfach ausgedrückt würde es nach dem Ratstext für jemanden unmöglich, nachzuvollziehen, was mit seinen persönlichen Daten passiert oder wer Zugriff darauf hat.“
Joe McNamee, Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation EDRi in Brüssel, formuliert seine Kritik drastisch:
This agreement is quite simply a brazen effort to destroy Europe’s world leading approach to data protection and privacy […] The Council position is a mixture of reckless disregard for citizens’ fundamental rights and pandering to special interests that led to draft legislation where the number of exceptions is higher than the total number of articles in the previous Directive.
Umso wichtiger werden nun die Trilogverhandlungen, in denen darum gekämpft werden muss, dass die Schlupflöcher, die der Rat geöffnet hat, nicht in die finale Version der Verordnung eingehen werden.
-
: Verhandlungen um EU-Datenschutzgrundverordnung gehen in die letzte Runde
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/hyku/368912557">hyku</a> : Verhandlungen um EU-Datenschutzgrundverordnung gehen in die letzte Runde Heute laufen die finalen Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Sachen EU-Datenschutzgrundverordnung. Die 28 EU-Innenminister treffen sich in Brüssel, um eine gemeinsame Position zu finden. Die Datenschutzreform soll den Datenschutz auf europäischer Ebene regeln, sodass in allem EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Bedingungen gelten. Obwohl es noch zahlreiche Abstimmungen zu tätigen gilt, wird davon ausgegangen, dass der heutige Tag der letzte der Ministerratsverhandlungen sein wird. Ulrich Weinbrenner, der zuständige Referatsleiter im Innenministerium, sagte golem.de:
Nach 40-monatigen Beratungen im Rat besteht nunmehr die nötige Einigungsbereitschaft auf allen Seiten. Alle haben verstanden, dass eine Weiterführung der Verhandlungen nicht zwingend die bessere Umsetzung ihrer jeweiligen Forderungen zur Folge hätte.
Doch das stellt noch nicht das Ende des langwierigen Verhandlungsprozesses dar, der bereits 2012 angestoßen wurde. Es folgen die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, in denen letzte Details und Positionen ausverhandelt werden. Und mit den Trilogverhandlungen geht auch der Lobbykrieg in die letzte Runde. Die EU-Datenschutzreform hat eine Menge Aufmerksamkeit von datenverarbeitenden Konzernen und Wirtschaftsverbänden auf sich gezogen, die sich dafür einsetzen, Datenschutzregelungen möglichst stark zu verwässern. Am erfolgreichsten scheinen sie damit im Rat gewesen zu sein, dessen Position im Vergleich zu Parlament und Kommission am nachteiligsten für die Interessen der Bürger ausfallen wird – das ist bereits vor den heutigen Abschlussverhandlungen abzusehen.
Einer der wichtigsten Streitpunkte ist die Zweckbindung von Daten. Denn Datenverarbeiter sind daran interessiert, Daten auch zu anderen als ursprünglich bei der Erhebung angegebenen Zwecken zu nutzen. Der Nutzer bzw. Kunde verliert damit die Selbstbestimmung über die Verwendung seiner Daten. Ebenso gibt es gegensätzliche Meinungen in der Frage, ob Daten aus mehreren Quellen benutzt werden dürfen, um Profile über Personen zu erstellen.
Den mächtigen Wirtschaftslobbyisten stehen einige NGOs gegenüber, die sich bemühen, für einen besseren Schutz persönlicher Daten und Privatsphäre einzutreten. Bis wann sich der Trilog hinziehen wird, ist noch nicht abzusehen. Schätzungen, dass es noch dieses Jahr zu einer Verabschiedung der Verordnung kommen könnte, sind aber als sehr ambitioniert einzuschätzen, denn schon öfter wurden die Verhandlungen zur Datenschutzreform gebremst, auch von Deutschland.
-
: Wir veröffentlichen: Entwurf zum EU-US-Datenschutzabkommen – Gleiche Rechte für alle? Nö.
Das Umbrella Agreement soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen EU und USA regeln. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/howardignatius/13541944255/in/photolist-mCE1ev-56wNbr-6QNXQR-q2QHJk-8YCdAb-9WLeVB-pkATum-daWw7G-8ZrygU-s464PN-coEXwo-o1Uigi-rGhjZW-fCyp2s-cj32yQ-6csXfy-28onv-pCY82q-dKU43v-8GKz4W-daWuE8-9rnrxU-PjH3T-rTjeYX-514GE7-5jub4b-krQB9y-6bi73H-4GWbhK-jHdME-p8UAoA-eYPSs5-ddZ4mn-d7cwSh-aoHQGu-bNw1Kx-nDm4AR-7EBgn1-61EFZ6-rHFHqb-a3zp7E-cVCW6s-7kWndb-5ZS5Nx-gBSYVM-cEwizS-75hiXC-iDxiWK-6LvZF-fyqmEZ">howardignatius</a> : Wir veröffentlichen: Entwurf zum EU-US-Datenschutzabkommen – Gleiche Rechte für alle? Nö. Die Verhandlungen zum EU-US-Datenschutzabkommen für den Austausch persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke (Umbrella Agreement) laufen im Geheimen – und das seit 2010. Wir veröffentlichen hier den letzten uns nun vorliegenden Entwurf vom 16. März 2015. Bereits im April 2014 haben wir ein Arbeitsdokument, ein sogenanntes Non-Paper, zugänglich gemacht. Den echten Entwurf bekamen bisher nicht einmal die EU-Parlamentarier zu Gesicht. Erst die Endfassung, die von der Kommission mit Mandat der Ratsentscheidung verhandelt wird, soll ihnen vorgelegt werden.
Bisher: Fragmentierte Abkommenslandschaft
Bisher sind EU-US-Abkommen zum Thema Strafverfolgung fragmentiert, auf insgesamt sieben Einzelabkommen:
- Datenaustausch mit Europol
- Auslieferungsabkommen
- Rechtshilfe in Strafsachen
- Passagierdaten
- Austausch von Finanzverkehrsdaten aus SWIFT für das Terrorist Finance Tracking Program der USA
- Abkommen zur Containersicherheit
- Eurojust-Vereinbarung
Es scheint sinnvoll, all diese Einzelvereinbarungen unter einem Schirm zu vereinen, was die Betroffenenrechte angeht. Denn das soll das Umbrella Agreement regeln – nicht den Datenaustausch selbst. Die anderen Vereinbarungen werden also nicht ersetzt, sondern ergänzt.
Und so wundert es, dass seit dem Beginn der Verhandlungen 2010 so wenig passiert ist. Ursprünglich hatte die EU nach dem SWIFT-Abkommen klare Regeln für ihre Bürger gefordert, Amerika hat pro Forma mitgespielt, der Vorgang ist jedoch recht schnell wieder eingeschlafen.
Neue Fahrt aufgenommen hat die Arbeit wohl im Zuge der Snowdenenthüllungen. Die EU-Kommission sprach davon, „das Vertrauen in EU-US-Datenübertragungen wiederherzustellen.“ Die damalige Justizkommissarin Viviane Reding sagte:
There is now a window of opportunity to rebuild trust which we expect our American partners to use, notably by working with determination towards a swift conclusion of the negotiations on an EU‑U.S. data protection ‚umbrella’ agreement.
Aber auch seitdem geht es nur schleppend voran, man kann sich vorstellen, wie die USA den Prozess blockieren und die EU keine rechten Druckmittel hat.
Was will die EU?
Öffentlich wurde immer wieder beteuert, wie wichtig ein Datenschutzabkommen sei, vor allem um die Rechte europäischer Bürger zu schützen. Dementsprechend gab es 2013 – kurz nach den ersten Veröffentlichungen in Punkto PRISM – eine Entschließung des EU-Parlamentes mit folgenden Forderungen:
[Das Europäische Parlament] fordert die Kommission und die US-Behörden auf, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zum Schutz personenbezogener Daten nach der Übertragung und Verarbeitung für Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit unverzüglich wiederaufzunehmen; fordert die Kommission auf, im Rahmen dieser Verhandlungen sicherzustellen, dass das Abkommen mindestens die folgenden Kriterien erfüllt:
a) EU-Bürgern muss ein Auskunftsrecht gewährt werden, wenn ihre Daten in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden;
b) es muss sichergestellt werden, dass der Zugang von EU-Bürgern zum Rechtssystem der Vereinigten Staaten dem Zugang entspricht, den US-Bürger genießen;
c) insbesondere muss ein Recht auf Rechtsschutz eingeräumt werden;
Im Kern lautet die Forderung also, die Diskriminierung von Nicht-US-Personen zu beenden. Denn in den USA wird gern davon ausgegangen, dass Menschenrechte für Bürger anderer Staaten nicht bindend seien, was bereits der UN-Menschenrechtsausschuss angemahnt hat.
Was steht drin?
Auf 16 Seiten in 30 Artikeln wird vereinbart, wie der Austausch auszusehen hat, welche Daten an wen (weiter-)übertragen werden dürfen, wie sie gesichert werden müssen, wie lange gespeichert werden und wer zugreifen darf und welche Rechtsmittel Betroffenen des Datenaustauschs zustehen. Klingt erstmal gut, bis man sich ansieht, wie schwammig die Formulierungen sind und vor allem – was fehlt. Nämlich primär die vom EU-Parlament verlangten Punkte.
Zum Thema Verantwortlichkeit wird gesagt:
The Parties shall have in place measures to promote accountability by their authorities in carrying out this Agreement in accordance with their respective laws.
Zum Thema automatisierte Entscheidungen, die auf Basis der ausgetauschten Daten getroffen werden:
[Automated decisions] may not be based solely on the automated processing of personal information without human involvement, unless authorized under domestic law, […]
Klartext: Automatisierte Entscheidung ohne menschliche Prüfung sind verboten, außer sie sind durch inländisches Recht erlaubt. Also im Zweifel erlaubt.
Wenn es darum geht, dass dem Bürger Auskunftsrecht gewährt werden soll, sieht es ähnlich aus. Es bleibt die
HinterVordertür, dass der Zugang zu den persönlichen Daten nach „den rechtlichen Rahmenbedingungen des Staates geregelt wird, in dem der Zugang gesucht wird.“ Und die Möglichkeiten, den Zugang zu blockieren gehen noch weiter. Sieben verschiedene Gründe gibt es, „angemessene Beschränkungen in inländischem Recht“ umzusetzen, natürlich mit guten Bekannten wie der Gefährdung nationaler Sicherheit und der Behinderung der Arbeit von Strafverfolgern. Es wird also faktisch immer einen Weg geben, einen Auskunftsanspruch zu verweigern. Gleiches gilt für Transparenzpflichten.Will man Rechtsmittel einlegen, gilt wieder die Anwendung nationaler Gesetze. Von einer Abschaffung der Ungleichbehandlung von US-Personen und Nicht-US-Personen ist man dementsprechend noch meilenweit entfernt, solange die USA letztere nicht als Menschen mit vollem Anspruch auf Grundrechte ansehen.
Im letzten bekannten Arbeitsentwurf war das noch unklar, das derzeitige Ergebnis: Enttäuschend.
Nicht-US-Bürger sind immer noch nicht US-Bürger
Wo ist die Aufhebung der Diskriminierung nun? Die Antwort gibt der Entwurf uns selbst. In Artikel 5 zur Nicht-Diskriminierung lesen wir nur:
[This article is still under discussion with the US]
Was das heißt, können wir uns denken. Den Optimismus von Jan-Philipp Albrecht, grüner EU-Parlamentarier, nach einem Besuch in Washington im März 2015 können wir da leider nicht teilen:
Our numerous talks with high-ranking officials of the administration, as well as with members of Congress, showed that there is willingness on all sides to get equal treatment for EU and US persons when exchanging information across the Atlantic.
Denn man war schon einmal weiter. Und in Kommissionskreisen bedauert man, dass die USA wieder zurückgerudert sind, weil sie eine Gleichbehandlung nicht garantieren können.
Wie geht es jetzt weiter?
Laut unseren Informationen soll das Umbrella Agreement auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister von EU und USA in Riga am 2. und 3. Juni initialisiert werden – wie auch Safe Harbor.
Unterzeichnet wird die Vereinbarung noch nicht, dafür fehlt es – neben den noch unklaren Klauseln im Vereinbarungstext – an einer Gesetzesänderung in den USA. Im US Privacy Act ist nämlich festgelegt, dass nur US-Personen Klage aufgrund von Datenschutzverstößen einreichen dürfen – was mit der Gleichstellung anderer Bürger unvereinbar wäre. Der US-Kongressabgeordnete Jim Sensenbrenner hat am 18. März 2015 eine Änderung des Privacy Acts in den Kongress eingebracht. Der Judicial Redress Act 2015:
Extends citizens of major U.S. allies the core benefits that Americans enjoy under the Privacy Act with regard to information shared with the United States for law enforcement purposes.
Wichtige US-Verbündete also sollen gleiche Rechte haben – nicht alle. Von Gleichbehandlung scheint das noch weit entfernt und so auch der Abschluss des Umbrella Agreements. Da sich nach den Ministern das Parlament den Entwurf anschauen wird, kann es auch noch länger als ein Jahr dauern, das wurde uns aus Parlamentskreisen bestätigt. Außerdem müsse man genau auf die Vereinbarung schauen, denn sie könnte schwerwiegende Auswirkungen haben, auch in Bezug auf die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung. Das muss genau geprüft werden.
Doch was das Umbrella Agreement auf keinen Fall werden darf: Ein Beruhigungsdrops der USA an die EU. Ein solcher Versuch, Vertrauen zu generieren, reicht nicht aus. Schon gar nicht, wenn in den Verhandlungen klar wird, wie sehr versucht wird, möglichst viele und große Schlupflöcher offen zu halten.
-
: Auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren wird man wohl noch ein Weilchen warten müssen
: Auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren wird man wohl noch ein Weilchen warten müssen Das Handelsblatt berichtete gestern, dass Roaming EU-weit abgeschafft werden soll, jedoch erst ab 2018. Das ist der Vorschlag der Mitgliedsstaaten, das Parlament sieht die Sache anders und auch im ursprünglichen Kommissionsentwurf war Ende 2016 als Datum zur Umsetzung gesetzt.
Die Mitgliedsstaaten wollen eine Übergangszeit, mit laut Handelsblatt 40 Anrufminuten, 40 SMS und 80 Megabyte(!) Datenvolumen ohne Roaminggebühren – auch hier fällt man hinter den Kommissionsvorschlag zurück.
So erreicht man keine Vereinheitlichung des Digitalen Binnenmarktes, wie man sie anpreist.
-
: Kommission dementiert Oettinger: „Keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.“
: Kommission dementiert Oettinger: „Keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.“ Einer der Punkte, über den wir uns im heutigen Interview mit Digitalkommissar Günther Oettinger aufgeregt haben, war die Ankündigung, der Zeitplan der Kommission zur Vorlage eines neuen Entwurfs für eine Vorratsdatenspeicherung gehe „tendenziell in Richtung zweite Jahreshälfte 2016.“ Denn bisher waren die Pläne zu einer Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung noch nicht allzu konkret. Futurezone.at hatte das Interview geführt und in der Kommission nachgefragt.
Die schien genauso überrascht, vor allem da Planungen zur Vorratsdatenspeicherung gar nicht in Oettingers Zuständigkeit – digitaler Binnenmarkt -, sondern in die von Kommissar Avramopoulos fallen. Es gab also folgendes Dementi:
Die EU-Kommission plant keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.
Das geht auch klar aus der EU-Sicherheitsagenda hervor, die die EU-Kommission am Dienstag für den Zeitraum von 2015 bis 2020 vorgestellt hat.
Das macht es nicht unbedingt besser, denn die referenzierte Sicherheitsagenda enthält unter anderem Befugnisausdehnungen für Europol und plant die Vorratsdatenspeicherung für Passagierdaten. Auch dass keine generelle Vorratsdatenspeicherung geplant ist, glauben wir nicht unbedingt.
Doch wir können uns trotzdem das Grinsen nicht verkneifen. Anscheinend finden nicht nur wir Oettinger ziemlich peinlich.
-
: Digitaler Binnenmarkt: Statt Urheberrechtsreform baut die EU-Kommission auf den Import von SOPA/PIPA
: Digitaler Binnenmarkt: Statt Urheberrechtsreform baut die EU-Kommission auf den Import von SOPA/PIPA Im Moment spricht ganz Brüssel vom digitalen Binnenmarkt. Verantwortlich ist die geleakte Strategie für den digitalen Binnenmarkt der EU-Kommission. Die offizielle Veröffentlichung der 20-seitigen Strategie (pdf) und des (intern kommentierten) Beweispapiers (pdf) ist für den 6. Mai geplant – bis dahin kann es also noch Änderungen geben.
Laut Strategiepapier ist das Ziel der Kommission
[E]rstens, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sichergestellt wird und in dem Bürger sowie Unternehmen, unter den Bedingungen des fairen Wettbewerbs, unabhängig von ihrer Nationalität und ihres Standorts, nahtlos Online-Aktivitäten nachgehen können. Zweitens soll der digitale Binnenmarkt die weltweit führende Stellung Europas im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie wiederherstellen, mit allen Mitteln und Fertigkeiten die gebraucht werden, um in der globalen digitalen Wirtschaft erfolgreich zu sein.
So weit, so gut. Wenn man sich die Strategie und das „Beweispapier“ jedoch näher anschaut, wird man enttäuscht. Obwohl die Kommission in ihrem Papier beteuert, dass die derzeitigen Regeln für das digitale Zeitalter fit gemacht werden müssen, sieht es nicht so aus, als würden wir die dringend nötige, umfassende Urheberrechtsreform bekommen. Im Gegenteil, die Kommission plant einen US-amerikanischen Ansatz („follow-the-money“) zur aggressiveren Durchsetzung des Urheberrechts. Beim Lesen des Kapitels zum „Cybercrime“ weiß man dann schon nicht mehr, ob man nun lachen oder weinen soll und die Vorhaben zur Löschung („notice and action“) von illegalen Inhalten im Netz sind mehr als beunruhigend.
Urheberrecht
EU-Vizepräsident Ansip wiederholt seit einigen Monaten in sämtlichen Sitzungen und sozialen Medien, dass Geoblocking endlich abgeschafft werden soll, damit Internetnutzer überall in Europa endlich grenzüberschreitend Zugang zu kulturellen Inhalten bekommen. Grund hierfür sind die von Land zu Land verschiedenen urheberrechtlichen Regelungen, im Moment sind wir von einer EU-weiten Harmonisierung noch sehr weit entfernt.
Die geplanten Aktivitäten im Strategiepapier zur Abschaffung von Ländersperren sind enttäuschend, denn die Kommission rückt von ihren recht starken Äußerungen ab und erklärt, lediglich gegen „ungerechtfertigtes“ Geoblocking etwas unternehmen zu wollen ohne dieses neue Adjektiv näher zu definieren.
Auch bei den Ausnahmen und Schrankenregelungen ist leider keine große Reform in Sicht.
Den EU-Mitgliedstaaten wurden in der Urheberrechtsrichtlinie 21 optionale Ausnahmen und Beschränkungen vorgeschlagen, was zu insgesamt über 2 Millionen Möglichkeiten führte, wie diese „harmonisierende“ Richtlinie implementiert werden kann. Urheberrechtsexperten fordern daher seit längerem, den Katalog der Schrankenregelungen zu öffnen und verbindlich zu machen. Laut Strategie plant die Kommission jedoch nur eine winzige Änderung: Bildungs- und Forschungsinstitutionen sollen eine Ausnahme für Zwecke des Text- und Data-Mining bekommen. Von einer Einführung einer Generalschranke („open norm“), wie MEP Julia Reda sie im Januar vorgeschlagen hat, ist kein Wort zu finden.Die Kommission kündigt folgende Ziele an (S. 6 der Strategie):
- volle Portabilität von erworbenen Inhalten (Zugang zu abonnierten Diensten auch im Ausland)
- Leichteren Zugang zu „legal“ (?) bezahlten grenzüberschreitenden Diensten bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte des audiovisuellen Sektors
- Leichtere grenzüberschreitende Nutzung von Inhalten
Laut Politico soll jedoch es in der Kommission einen Deal mit der Unterhaltungsindustrie geben, um beim Geoblocking die Urheberrechtsregeln aufzulockern und dafür eine aggressivere Durchsetzung einzuführen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass die Kommission im Strategiepapier ebenfalls ankündigt, die „grenzüberschreitende, zivilrechtliche Durchsetzung intellektueller Eigentumsrechte zu modernisieren“, um „Verletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß wirksam begegnen zu können“. Es ist nicht wirklich klar, warum hier die zivilrechtliche Durchsetzung und das „gewerbsmäßige Ausmaß“ („commercial scale“) in einem Satz genannt werden, denn in einigen Mitgliedstaaten ist genau dieses Kriterium für die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschlaggebend. Die Kommission scheint weiterhin ihre bisherige Arbeit vergessen zu haben, denn sie gab in einer Road Map von 2012 (pdf) noch zu, dass der sehr vage und bisher nicht definierte Begriff des „gewerbsmäßigen Ausmaßes“ Probleme bereitet, da derzeit einzelne Nutzer kriminalisiert werden.
Im Hintergrundpapier stellt die Kommission dann noch die Theorie in den Raum, dass Rechteinhaber im Netz Probleme mit der Durchsetzung von Urheberrechten haben, was einen „Einfluß auf das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts hat und den Innovationsbedarf hervorhebt“ (S.41).
Im Herbst 2015 werden konkrete Vorschläge für eine Urheberrechtsreform erwartet.
Cybercrime
Vor allem im „Cybercrime“-Kapitel wird glasklar, dass politische Entscheidungen getroffen wurden, bevor überhaupt Beweise vorlagen. Auf Seite 28 des Hintergrundpapiers werden „jüngste Studien“ erwähnt, die keinerlei Quellenangabe haben. Kriminelle Aktivitäten sollen diesen „Studien“ zufolge jedes Jahr zu Verlusten in Milliardenhöhe führen.
Aber dann kommt es noch dicker. Das Papier nennt im nächsten Abschnitt einen Bericht des Weltwirtschaftsforums, das den Verlust für das Jahr 2020 auf 3.000 Milliarden US-Dollar schätzt. Ich habe mir diesen Bericht (pdf) mal angeschaut und konnte diese Vorhersage nirgends finden. Faktenbasierte Gesetzgebung sieht definitiv anders aus.
In diesem Kapitel werden weiterhin wirtschaftliche Einbußen durch Urheberrechtsverletzungen beschrieben – auch dieses Mal wieder ohne jegliche Definition des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“. Studien die das Gegenteil darstellen, werden nicht aufgeführt – wie diese hier oder die dort, es gibt da ja reichlich Auswahl.
Weiterhin wird erwähnt, dass Rechteinhaber in einer öffentlichen Konsultation gegenüber der Kommission den Wunsch geäußert hätten, grenzüberschreitend gegen Verletzungen vorgehen zu wollen um auch in anderen Mitgliedstaaten Maßnahmen (zum Beispiel gegen Intermediäre) in Anspruch nehmen zu können.
SOPA/PIPA kommt nach Europa: Follow-the-Money
Die EU-Kommission ist seit einiger Zeit von einer neuen Methode überzeugt, um im Netz gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen: Diesen Ansatz nennt sie „Follow-the-Money“ (S. 31, Hintergrundpapier). Die Idee besteht darin, verdächtige Internetseiten finanziell auszutrocknen, indem sie von Zahlungsströmen und Werbeverträgen ausgeschlossen werden. Die Wau Holland Stiftung durfte mit der Sperre ihres PayPal-Kontos für WikiLeaks bereits erfahren, wie so etwas in der Praxis aussieht.
Bereits vor vier Jahren verfolgte man in den USA mit dem gescheiterten Stop Online Priacy Act (SOPA) genau das: Rechteinhaber sollten die Möglichkeit bekommen, in sogenannten „private Aktionen“ die Zahlungs- und Werbedienstleister direkt anzuschreiben, um jegliche Einnahmen für verdächtige Seiten sperren zu lassen. Und auch in Deutschland haben sich Rechteinhaber hiervon inspirieren lassen und fordern dieses Modell neben der Einführung von Three-Strikes seit Jahren.
Die Kommission unternimmt in ihrem „Beweispapier“ leider keinerlei Anstrengung diesen Ansatz näher zu erklären, geschweige denn zu definieren wie solche Maßnahmen, die klar außerhalb des rechtlichen Rahmens von Unternehmen ergriffen werden, mit Artikel 52 der Grundrechtecharta (Einschränkungen von Freiheiten müssen gesetzlich vorgesehen sein) zu vereinbaren wäre.
Stattdessen erklärt sie, dass alle ökonomischen Akteure der „Wertschöpfungskette den Prinzipien der Sorgfaltspflicht“ („due diligence“) nachkommen müssen (S. 32, Hintergrundpapier). Auch hier hält es die Kommission weder für notwendig, diese Pflicht genauer zu beschreiben, noch erläutert sie, um welche Wertschöpfungskette es sich eigentlich handelt.
Neue Regeln für Plattformen und Intermediäre
Für sogenannte „Intermediäre“, also soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Hosting-Provider, sollen zudem neue Regeln entwickelt werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf das Löschen von illegalen Inhalten im Netz.
Im Gegensatz zu den USA gibt es in Europa keine einheitlichen Regeln, wie mit illegalen Inhalten im Netz umgegangen wird. Bisher regelte die E‑Commerce-Richtlinie die Haftung der Intermediäre im Netz. Laut Richtlinie sind sie für fremde Inhalte grundsätzlich nicht selbst verantwortlich und müssen erst tätig werden, sobald sie von rechtswidrigen Inhalten erfahren. Seit mehreren Jahren versucht die EU-Kommission, einen europaweit harmonisierten Ansatz für das Melden von potentiell illegalen Inhalten zu schaffen. Im geleakten Hintergrundpapier erklärt die Kommission nun, dass das Löschen „langsam und kompliziert“ sein kann und es keine ausreichende Transparenz seitens der verschiedenen Prozeduren der Provider gibt – und es dadurch auch zu ungerechtfertigten Löschungen kommt.
Daher kündigt die Kommission in ihrer Strategie an:
The Commission will further prepare proposals to tackle illegal content on the Internet and a common approach to the issue of duty of care. Alternatives include legislative proposals to harmonise the procedures for removing illegal content across the EU or establishing additional responsibilities on online companies and verify the resilience of their systems against illegal content.
Das Strategiepapier der Kommission vermischt hier allerdings illegale Inhalte mit Inhalten, die „gegen das öffentliche Interesse“ verstoßen und nennt Kinderpornographie und Terrorismus als Beispiele (S. 11, Strategie). Die Kommission fügt am Ende noch den kosmetischen Hinweis hinzu, dass darauf „abgezielt“ wird, „das richtige Gleichgewicht zwischen der Bekämpfung illegaler Inhalte und der Wahrung des Rechts auf Meinungsfreiheit herzustellen“.
Laut Strategiepapier soll die Rolle der Intermediäre umfassen analysiert werden und ein Vorschlag für den Kampf gegen illegale Inhalte möglicherweise im kommenden Jahr vorgelegt werden.
tl;dr
Der Entwurf der Strategie ist schwach, der Wille für eine wahre Reform des Urheberrechts nicht vorhanden. Im Gegenteil: Die Forderungen der Rechteinhaber-Lobby für eine privatisierte, repressive Durchsetzung à la SOPA/PIPA sind in der Kommission auf fruchtbaren Boden gefallen. Im inkohärenten „Beweispapier“ fehlen die Fakten, die solche Pläne rechtfertigen würden.


