Europäische Kommission
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: Digitalkommissar-Kandidat Oettinger will eine Aufholjagd. Und sich dafür Zeit lassen.
via ephearings2014.eu : Digitalkommissar-Kandidat Oettinger will eine Aufholjagd. Und sich dafür Zeit lassen. Wir haben gestern live aus dem Europaparlament vom Hearing des designierten Internetkommissars Günther Oettinger berichtet. Nach dem dreistündigen Hearing, das um 21:30 vorbei war, und einer Nacht Schlaf, hier eine Auswertung nach Themen.
Breitbandausbau und Infrastruktur
Oettinger will sich als Ziel setzen, alle Regionen im ländlichen Raum zu erschließen, er setzt dabei auf 5G:
5G ist die Technologie für das nächste Jahrzehnt.
Das war bereits zuvor in der Digitalen Agenda der EU festgelegt und auch Kanzlerin Merkel und der britische Premier Cameron präsentierten auf der letzten Cebit 5G als Wundermittel des mobilen Breitbandzugangs. 5G hat den Vorteil, dass die Errichtung der Infrastruktur ungleich günstiger ist als bei der Installation von Glasfaserkabeln, aber auch hier werden es Investitionen unerlässlich. Die sollen, so Oettinger, primär aus der Privatwirtschaft kommen. Er nennt Stadtwerke und Sparkassen als Beispiele. Nur wenn es nicht anders geht, soll es Unterstützung aus Europa geben.
Wirtschaftsfreundlich gibt er sich auch, wenn es um Startups geht. Die findet er gut und er hofft, dass aus manchen große Unternehmen erwachsen, so wie das auch bei SAP passiert ist. Und nicht nur die und die großen Firmen findet er gut, auch die Kleinen und Mittelständler sollen gefördert werden. Oettinger will alles, mit Förderung und dem Aufbau von Infrastruktur. Wie genau das aussehen soll, verrät er nicht.
Die Netzneutralität
Wie zu erwarten findet Oettinger auch Netzneutralität gut. Was aber viel wichtiger ist: Wie definiert der designierte Internetkommissar eigentlich Netzneutralität? Und da beginnt er, sich schwammig zu äußern. Er beteuert, Netzneutralität dürfe nur „im öffentlichen Interesse“ beschnitten werden, in „Notfällen“. Was öffentliches Interesse ist, bleibt dabei unklar. In einer späteren Antwort definiert er auch Kultur als öffentliches Interesse und bekennt sich zu dem Kommissionsentwurf zur Netzneutralität, in dem Spezialdienste vorgesehen sind. Félix Tréguer von der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net kommentiert:
Oettingers Statement zur Netzneutralität zeigt nicht nur dass er nicht weiß, was auf dem Spiel steht, sondern dass er auch bereit ist, den Telekommunikationslobbyisten nach dem Mund zu reden. […] Indem er den Weg zu Verletzungen von Netzneutralität frei macht, erklärt er sich dazu bereit, Onlineinnvoation und Kommunikationsfreiheit der Agenda marktbeherrschender Telekommunikationsunternehmen zu opfern.
Das Urheberrecht
„Balance“, das ist wohl das Wort, das am häufigsten fiel, als Oettinger über Urheberrecht sprach. Er wolle eine Urheberrechtsreform schaffen, die den „Diebstahl geistigen Eigentums“ verhindert.
Man muss Urheber schützen, damit es morgen und übermorgen noch Urheber gibt
Im gleichen Atemzug sagte er jedoch auch:
Umgekehrt haben Nutzer der digitalen Welt ein Interesse, dass alle Kulturprodukte verfügbar sind.
Wie das konkret aussehen könnte, sagt er nicht, stattdessen verweist er darauf, dass er sich in den nächsten zwei Jahren an das Thema „herantasten“ wolle – „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“. Mit diesem Satz mag er Recht haben, doch eigentlich wurde bereits eine große Menge Vorarbeit geleistet, etwa eine ausführliche Konsultation zur Notwendigkeit von Urheberrechtsreformen, deren Auswertung im Juli veröffentlicht wurde. Es entsteht die Befürchtung, dass der Prozess wieder von vorn losgeht. Eine weitere Konsultation, weitere Evaluationen, wenig Handlung.
Google und Co.
In vielen Fragen war es Thema, wie man die Marktmacht von Google, Amazon und Co. regulieren und eine Monopolisierung vermeiden könne. Beispiel dafür war mehrmals das Verfahren der EU-Kommission gegen den Suchmaschinenbetreiber Google, der aufgefordert wird, seinen Suchalgorithmus transparent zu machen. Oettinger machte keine konkreten Aussagen und verwies stattdessen darauf, dass noch kein Ende des Verfahrens in Sicht sei. Seine Ausweichenden Antworten kritisiert Michael Theurer von der FDP:
Auf meine Frage, ob die Marktmacht von Google durch die Schaffung eines EU-Anbieters gebrochen werden kann, bekam ich von Oettinger eine enttäuschende Antwort. Schade, dass es auf Google keine Antwort gibt wie es seinerzeit Airbus auf Boeing war. Oettingers Position, die Marktmacht von Google dürfe nicht zementiert werden, ist richtig. Die Antwort, wie das erreicht werden kann, blieb der designierte Digitalkommissar schuldig.
Der Datenschutz
Es dauert lange, bis das Wort überhaupt auf den Datenschutz fällt. Und es zeigt sich, wie schwierig es ist, kompetente Aussagen darüber zu treffen, was für den Schutz persönlicher Daten im Internet wichtig ist, wenn man nicht versteht, wie die Speicherung von Daten und deren Auswertung und Weiterverbreitung funktioniert und was sie von der analogen Welt unterscheidet. Oettinger sprach selbstironisch von „Neuland“, dass in der Reform des europäischen Datenschutzes in Form der geplanten Datenschutzgrundverordnung betreten werde. Dass mangelnde Ortskenntnis in diesem Neuland gefährlich ist, zeigte sich traurigerweise sehr deutlich, als Oettinger begann, von den Anfang September öffentlich gewordenen Promi-Nacktbildern zu reden. Er lehnte sich weit aus dem Fenster und generalisierte:
Wenn jemand so blöd ist und als Promi ein Nacktfoto von sich selbst macht und ins Netz stellt, kann er doch nicht von uns erwarten, dass wir ihn schützen. Vor Dummheit kann man die Menschen nur eingeschränkt bewahren.
„Das Netz“, da sollte sich der Digitalkommissar in spe noch einmal belesen, ist eben nicht nur der öffentlich zugängliche Teil. Und er sollte sich vielleicht auch klar machen, dass viele seiner persönlichsten Informationen sich in „diesem Netz“ befinden. Es ist kaum anzunehmen, dass er beim unberechtigten Abfangen von Kreditkartendaten sagt: „Wer so blöd ist und über das Internet einkauft, …“ oder beim Schreiben von Mails: „Wer so blöd ist und wichtige Informationen per Mail schickt, …“ Aber da braucht es noch Nachholbedarf bei der Medienkompetenz, ein Thema, dass der designierte Kommissar am besten ganz oben auf seine Agenda setzen sollte, in seinem eigenen Interesse.
Er scheint auch keine Ahnung gehabt zu haben, dass im Nacktfoto-Fall Sicherheitslücken in einem Clouddienst gab. Das sollte er sich vielleicht noch einmal bewusst machen, wenn er das System für derartig inhärent unsicher findet, in einer anderen Frage jedoch verkündet, er wolle innerhalb der nächsten fünf Jahre auch in der Kommission die Nutzung von Cloud-Infrastruktur voranbringen, Stichwort „Generaldirektion Informatik“. Es ist fraglich, wie jemand, der das Internet offensichtlich selbst kaum nutzt, eine digitale Gesellschaft voranbringen soll.
Grünenabgeordnete und Rapporteur der EU-Datenschutzgrundverordnung im Parlament, Jan-Philipp Albrecht, sagte:
Oettingers Antwort zeigt, dass er überhaupt nicht verstanden hat, dass es in diesem Fall um das Knacken von Cloud-Schutz ging. Wer so daherredet, beweist nur, wie wenig die angestrebte digitale Revolution in Europa mit ihm zu machen ist.
Julia Reda von den Piraten findet sein als „halbernst“ angekündigtes Beispiel, untragbar und zweifelt Oettingers Eignung an:
Vielleicht ist es nicht die eigene Dummheit, vor der die Menschen gerettet werden müssen, sondern vor einem Internetkommissar aus einem anderen Zeitalter.
Und mit einer weiteren Aussage zum Datenschutz disqualifiziert er sich. Als er gefragt wird, ob er eine sinnvolle Regelung zum Datenaustausch zwischen Strafverfolgern und Unternehmen befürworten würde, wenn die Behörden etwa Zugang zu unrechtmäßig erlangten Kreditkarten-Daten bekämen, antwortete er:
[Ich denke] hier würde das Vermögensinteresse vor das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz gehen.
Zensur und Überwachung
Nach einer solchen Aussage, lässt sich für den Schutz der Grundrechte im Internet nicht viel erwarten. Oettinger hatte noch mehr zu bieten und lehnte sich, gefragt nach dem neuen Anti-Terror-Gesetz in Frankreich, weit aus dem Fenster. Er vertraue auf die Achtung der Freiheitsrechte in Frankreich. Das sagte er, obwohl er ebenso zugab, das Gesetz überhaupt nicht zu kennen. Ein Gesetz, dass ermöglicht Webseiten ohne richterliche Anordnung zu sperren und die Überwachungsmöglichkeiten im Internet massiv ausweitet. Aber – wie immer – es geht um den Schutz vor Terrorismus und Anarchismus [sic!] und Verbrechen, die eine Gefahr für das Internet darstellen.
Bei Maßnahmen gegen Überwachung europäischer Bürger, etwa durch die Geheimdienste anderer, bleibt es dünn. „Wirksamer Datenschutz geht nur europäisch“, statuiert er als Verweis auf die kommende Datenschutzreform, die es richten soll. Und mit IT-Sicherheit und Datenschutz in Europa ist er scheinbar schon zufrieden:
Im Sicherheitsbereich hat Europa nötige Expertise. Europa kann Pionier bleiben oder werden. […] Europäische Standards für Datensicherheit und Verschlüsselung sind sehr hochwertig. Das muss „unser Angebot an die Welt“ sein.
Gefragt danach, was er gegen Softwarebackdoors tun will und wie er Freie Software fördern will, sagt er einfach nichts und redet über etwas anderes.
Das Recht auf Vergessen
Hier musste sich Oettinger dem beißenden Spott des ehemaligen TITANIC-Chefredakteurs und jetzigen Europaabgeordneten Martin Sonneborn aussetzen. Die Frage begann harmlos: „Werden Sie sich in ihrer Funktion als Digitalkommissar für das Recht auf Vergessen im Internet einsetzen?“, doch Sonneborn setzte hinterher und fragte, wie er dann verhindern wolle, dass aus Versehen gelöscht werde, was er beispielsweise über Hans Filbinger gesagt hat oder dass er seinen Führerschein mit 1,4 Promille verloren habe. Er endete damit, Oettinger um die Beantwortung der Frage auf Englisch zu bitten.
Was man Oettinger lassen muss: Er reagierte souverän und lies sich nicht aus der Ruhe bringen.
Ich habe die Absicht, den Fragen zu folgen, aber ihre Befehle nur eingeschränkt zu akzeptieren
Aber gleichzeitig zeigte sich, wie stark er analoge und digitale Welt separiert. Zeitungen würden nicht vergessen, genausowenig wie „Menschen wie sie“, entgegnete er Sonneborn. Und verkannte damit sogleich, dass es nicht lediglich darum geht, ob etwas in einer Zeitung abgedruckt ist oder nicht, sondern, dass es im Internet auf ganz anderen Wegen und bisweilen unintendiert gefunden werden kann, auch wenn sich bereits niemand mehr daran erinnern noch sich dafür interessieren würde.
Fazit
In weiten Teilen schlägt sich Oettinger besser und blamiert sich weniger, als viele erwartet haben. Das liegt leider nicht an einer bisher verborgen gebliebenen Kompetenz, sondern primär daran, dass er um vage um Angelegenheiten herumredet. Wenn er das nicht tut, spontan wird und Beispiele nennt, wird es kritisch – etwa bei den französischen Anti-Terror-Gesetzen oder seinen Ausführungen zu den Promi-Nacktbildern. Das findet auch Julia Reda, die für die Piraten im EU-Parlament sitzt:
Wenn Günther Oettinger bei seiner Anhörung im Europaparlament konkreten Fragen nicht gänzlich auswich, demonstrierte er ein mangelhaftes und industriezentriertes Verständnis von Netzpolitik.
Auch Oettingers Aufschiebungstaktik ist symptomatisch und zieht sich durch viele Bereiche seiner Befragung, nicht nur einmal gab er an, die Antwort „später“ oder „statt in einem Jahr“ zu geben, einmal wollte er sich auch „zwei Jahre Zeit lassen“. Und auch wenn „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, wie er an anderer Stelle erwähnte, ein löbliches Motto ist, ist zweifelhaft, ob er für die Rolle eines Digitalkommissars geeignet ist, denn an kaum einer anderen Stelle als in der digitalen Welt entwickeln sich Dinge schneller.
Auch Martina Werner von der SPD kritisiert das:
Gerade bei einem der entscheidenden Zukunftsthemen, der digitalen Infrastruktur, muss er schnell konkret werden und aufs Tempo drücken.
Zusammen mit Oettingers offensichtlichen Nachholbedarf ist seine Besetzung gefährlich. Jan-Philipp Albrecht, grüner Europa-Abgeordneter, fürchtet, dass Oettinger Nachhilfe von den Falschen bekommen könnte:
[Als er noch Energiekommissar war] ließ er seine Agenda von großen Energiekonzernen bestimmen, weil er genauso unvorbereitet auf so eine große Verantwortet war. In solchen Fällen ist es leicht, von den großen Playern eingenommen zu werden.
Eine „Aufholjagd“ Europas und eine „Revolution“ in der digitalen Welt, die er selbst angekündigt hat, lässt sich mit ihm als Kommissar jedenfalls nicht bestreiten. Ob das Parlament das genauso sieht und Oettinger als Digitalkommissar ablehnt oder annimmt, entscheidet sich voraussichtlich am 22. Oktober.
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: Mündliche Prüfung für Internetkommissar Oettinger – Liveblog aus dem EU-Parlament
: Mündliche Prüfung für Internetkommissar Oettinger – Liveblog aus dem EU-Parlament Anfang September wurde bekannt, dass Günther Oettinger EU-Kommissar für Digitales werden soll. Das hat überrascht, denn bisher war Oettinger in Punkto Internetthemen eher unbefleckt und seine Eignung wurde daher von vielen Seiten in Frage gestellt, die SZ titelte, er schule um „auf Nerd“.
Heute starten im Europäischen Parlament in Brüssel die Hearings zur Neubesetzung der EU-Kommission, eine Art „Prüfung“ bei der die Kandidaten sich vorstellen und Fragen der Abgeordneten stellen müssen. Dann entscheiden diese, ob der Kandidat geeignet ist oder nicht. Es steht also noch aus, ob sich Oettinger wirklich als Cyberkommissar ins Neuland begeben wird. Denn tatsächlich ist es keine reine Formsache, die zukünftigen Kommissare eingehend zu prüfen und Ablehnungen kommen durchaus vor – zuletzt im Fall von Rocco Buttiligione, der 2009 durch einen sexistischen Kommentar disqualifiziert hat.
Wir berichten hier live aus dem Parlament, um 18:30 Uhr wird das Hearing losgehen.
Wer selbst zuschauen will, aber nicht im überfüllten Saal in Brüssel sitzt, kann den Livestream des Parlaments verfolgen.
Liveblog
$Begrüßung
Es sind 4 Ausschüsse vertreten, federführend: ITRE (Industrie) und CULT (Kultur & Bildung)
Stichwort: QuerschnittsthemaAblauf: 15 Minuten Eingangsstatement, dann 45 Fragen von Parlamentariern, 5 Minuten Abschlussstatement
CULT-Ausschuss ist daran interessiert, wie er mit den digitalen Medien und bildungpolitischen Aspekten umgehen will. Will, dass in Kultur und audio-visuelle Medien investiert werden wird.
Anfangsstatement von Oettinger
Dankt für Möglichkeit, erste Überlegungen für Weiterführungen der digitalen Agenda vorzustellen. Im Wissen, dass digitale Politik zum Schwerpunkt geworden ist.
Letzte fünf Jahre mit einer Europäisierung der Energiepolitik verbracht. Jetzt will er das Digitale europäisieren.
Die schriftlichen Fragen haben wir schriftlich beantwortet
Europa fällt im Digitalen hinter anderen zurück. Indirekt entscheidet ICT-Sektor ist der „zentrale Nerv“ für die Wettbewerbsfähigkeit. Lasst uns die Aufholjagd beginnen!
Digitalisierung bedroht SMART in Baden-Württemberg. „Smartphone schlägt SMART“
Datensicherheit und Datenschutz, Regulierung und Deregulierung. Nationale Grenzen sind nicht Grenzen für eine fragmentierte, digitale Politik.
Noch vor Straßenbau und Schienenwegebau ist nichts so sinnvoll wie die Modernisierung der Energie- und ICT-Infrastruktur.
Kultur und Wirtschaft sind kein Gegensatz. Außerdem mögen Ingenieure Kultur.
Eine Gesellschaft die immer älter wird, hat auch mehr Freizeit.
Wie schützt man den Urheber? Oettinger will die „Balance wahren“.
[Oettingers Zeit ist um. Er muss abbrechen.]
Fragen der Abgeordneten
Frage: Roaminggebühren sinken, Kommission hat Verhandlungsmandat. Will er das gegenüber dem Rat verteidigen?
Oettinger: Der Rat ist am Zug. Im nächsten Frühjahr soll eine Entscheidung für TSM-Regulation fertig sein. Lackmustest für die Europäisierung.
Frage: Wie kann Roll-Out von Breitband in ländlichen Regionen beschleunigt werden. Wie sollen die Investitionen aussehen?
Oettinger: 5G ist die Zukunft. „5G ist die Technologie für das nächste Jahrzehnt.“ Man muss die Infrastruktur ausbauen.
Frage: Tut EU nicht in der „digital economy“ in manchen Bereichen zu viel und in anderen zu wenig? Will er die Ziele den Ländern selbst überlassen? Was tut er, damit es einen echten europäischen Binnenmarkt gibt.
Oettinger: Liest zum Teil mit „Respekt und Staunen“, wie man Visionen mit Zahlen konkretisiert. Will ein halbes Jahr Zeit, um zu zeigen, wo man #Neuland betreten muss.
Frage: Hat er Pläne zur Förderung von Startups?
Oettinger: Stellt sich die Frage der Scheinselbstständigkeit. Startups sind aber keine generelle Umgehung der Marktwirtschaft. In BW ist bei SAP immer noch ein Gründer Aufsichtsrat. Deshalb: Fördern mit Netzwerk, Risikokapital und an Unis. ICT ist geeignet für „wirkliche chaotische Kreativwirtschaft“.
Frage: Was will er tun, um mehr Freie Software verwendbar zu machen und IT-Industrie und Unabhängigkeit in Europa zu fördern?
Oettinger: ICT-Köpfe, die Informatiker von morgen, müssen in entsprechende Studiengänge.
Frage: Netzneutralität ist wie Schwangerschaft: Ein bisschen Netzneutraltität ist nicht möglich. Wie definiert er Netzneutralität?
Oettinger: Hält Vorschlag der Kommission für richtig. Niemand soll in Netznutzung benachteiligt werden und Mehrzahler bevorzugt. Ausnahme bei Stichwort „Emergency“ – im öffentlichen Interesse sollen Dienste bevorzugt werden können.
Frage: Bei Deregulierung entstehen nur Monopole. Wie kann man die Digitale Kluft überwinden?
Oettinger bringt ein Beispiel aus seiner Energie-Vergangenheit:
Eine Stromleitung zwischen Turin und Mailand braucht keine Förderung. Aber eine Gaspipeline von Finnland nach Polen hat wenig Volumen und wenig Verbrauchern unzumutbar teuer. Sie braucht öffentliche Kofinanzierung.
Frage: Was sind die größten Hemmnisse für die Digitale wirtschaft und den Binnenmarkt?
Oettinger: Die Vollendung des Digitalen Binnenmarktes ist die knappe Antwort. Oettinger will defragmentieren. Ausbau von digitaler Infrastruktur fördern. Mehr Mittel in Forschung investieren, zum Beispiel bei Horizon 2020.
Frage: Wie will er kulturelle, sprachliche Vielfalt fördern und Netzneutralität sichern? Was heißt öffentliches Interesse bei Netzneutralität?
Oettinger: Abweichung von Netzneutralität nur bei öffentlichem, nicht kommerziellen Interesse. Kultur ist ein öffentliches Interesse, will das „in weiteren Beratungen“ erklären. Redet um das Thema herum. Öffentliches Interesse ist Öffentliches Interesse …
Frage: Cloudcomputing, will er spezialisierte, europäische Gesetzgebung
Oettinger: Oettinger will sich Zeit nehmen. Will in den nächsten 5 Jahren Clouddienste in der Kommission benutzen, Stichwort „DG Digit“.
Frage: Wie will er das europäische Kinoforum gestalten? Wird er mit dem Parlament zusammenarbeiten
Oettinger: „Ich bin Teil der Kino-Generation“, „Erlebnis Film mit Freunden“ ist unersetzbar. Deshalb will er fördern.
Frage: Frage zur gesellschaftlichen Bedeutung des Digitalen, wie will er Konzerne und Regierungen kontrollieren?
Oettinger:
1. Der Bürger, der Medien kauft und nutzt, ist ein wichtiger Partner. Schulung ist notwendig.
2. Kartellrecht
3. Strukturwandel darf nicht zur Monopolisierung führen.
4. Nationale Politik darf Vielfalt der Medien nicht gefährden. „Vielfalt vor Ort“ erhalten.Frage von Sonneborn: Wird er sich für Recht auf Vergessen im Internet einsetzen. Wie will er verhindern, dass Aussprüche von ihm vergessen werden, zum Beispiel, dass er seinen Führerschein mit 1,4 Promille verloren hat.
Kann er die Frage bitte auf Englisch beantworten? [Applaus]Oettinger: Will Befehle von Sonneborn nicht befolgen. „Das Recht auf Löschen und Vergessen ist ein Kommissionsvorschlag und deswegen stehe ich dazu“
Ich habe meinen Führerschein vor einem Vierteljahrhundert verloren. Denn Menschen wie sie werden sich daran erinnern. Aber dazu muss man stehen. [auch Applaus]
Frage: Wie will er Urheberrecht gestalten?
Oettinger: Stabiler Schutz des Urheberrechts. Man muss Urheber schützen, damit es morgen und übermorgen noch Urheber gibt. Aber es sollen auch alle zugreifen können. Oettinger spricht von Balance. Und meint: Er weiß auch nicht, was er machen will.
Frage Was will er bei Vorschlägen zu Roaminggebühren tun? Wie sieht er Arbeitsteilung zwischen ihm und Vizepräsident für Binnenmarkt [Andrus Ansip]?
Oettinger: Hat keinen Zweifel an guter Kollegialität, haben sich schon mehrfach ausgetauscht. Ö. vertraut auf Synergieeffekte!
Bürger sollen Vorzüge von Roaming erkennen. Es soll keine hohen Gebühren geben. Für Bürger, die sich in der Region grenzüberschreitend engagieren.
Frage: War Business-freundlich. Wie will er ein Kommissar für den Bürger sein, damit digitale Rechte auch Menschenrechte sind? Wie will er sich mit Sozialen Netzen anfreunden?
Oettinger: „Ich habe keinen Nachholbedarf in Bürgernähe“ Man braucht aber auch die Wirtschaft, das ist kein Gegensatz.
Frage: Was wird er tun, um Rechtssicherheit für Recht auf Remix zu sichern. Urheberrechtsschranke, einheitliches europäisches Urheberrecht?
Wird er eine Onlineanhörung zu Fragen aus der Internet-Community machen?
Oettinger: Vorschlag der Kommission zum Urheberrecht ist einer der schwierigsten. Urheberrecht wird nur klappen, wenn alle mit einbezogen werden. Ist bereit, Anhörungen mit allen vorzunehmen: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“
Frage: Will er Bürgerinnen und Bürgerinnen an Gesetzesentwürfen zu audio-visuellen Medien beteiligen, mit welchen Werkzeugen? Wie soll „stabiler Schutz“ des Urheberrechts aussehen?
Oettinger: Will in Fraktionen gehen und mit den Kollegen reden und den Entwurf kohärent mit ihnen entwerfen. Erwartet konstruktive Vorschläge.
Frage: Oettinger hat noch nicht von Datenschutz gesprochen. Was will er gegen unkontrollierten Zugriff auf Bürgerdaten tun?
Oettinger: Fragmentierte, nationale Datenschutzverordnungen sind nicht mehr angemessen. Es gibt den Entwurf für die Datenschutzgrundverordnung, die soll so schnell wie möglich verabschiedet werden. „Wirksamer Datenschutz geht nur europäisch“
Man braucht eine europäische Linie, wenn es um Geheimdienstpraktiken geht, vor allem mit US-nahen EU-Ländern.
Frage: Ist ihm bewusst, dass Entwicklung der IT-Industrie auch Anforderungen an Datenschutz enthalten muss. Was will er tun?
Kommt er der Parlamentsforderung nach, dass man Backdoors nicht mehr akzeptieren kann?
Oettinger: Im Sicherheitsbereich hat Europa nötige Expertise. Europa kann Pionier bleiben oder werden.
Ö. sagt, er nimmt das Parlament sehr ernst. Kein Wort zu Backdoors.
Frage: Wie will er verhindern, dass Position des Ministerrats von Parlamentsposition zu Datenschutzverordnung abrückt?
Oettinger: Will E‑Privacy-Direktive reformieren. Will engen Kontakt zu Kollegen im Rat aufbauen, um Überzeugungsarbeit zu leisten.
Frage: Anti-Terror-Gesetz in Frankreich: Es gab den Vorschlag, Webseiten zu zensieren. Widerspricht den rechtlichen Vorschriften. Was plant er, um Rechte auf digitale Freiheit zu schützen?
Oettinger: Kennt das Gesetz noch nicht, aber hat hohe Meinung von Freiheit in Frankreich. Will nachlesen und sich eine Meinung bilden und vermutet, es geht um Katastrophen und Terror. Für Terroristen, Anarchisten und Verbrecher ist eine digitale Gesellschaft verletzlich.
Frage: Hat sich zu Cloud-Computing wolkig geäußert. Will er sich für europäische Verschlüsselungstechniken einsetzen?
Oettinger: Europäische Standards für Datensicherheit und Verschlüsselung sind sehr hochwertig. Das muss „unser Angebot an die Welt“ sein.
Frage: Mehr Spuren beim Interneteinkauf, mehr Daten werden gesammelt, das wird im Datenschutz nicht immer ernstgenommen. Wie will er den Verkauf von Daten über Einkaufsverhalten angehen?
Oettinger: Wenn jemand online Nahrungsmittel, Kleidung kauft, wird er transparent. Bürger soll ein Recht haben, dass Daten nicht auf Dauer gespeichert, ausgewertet und verkauft werden sollen. Dafür braucht er Einsichtsmöglichkeiten, Recht auf Information. Recht auf Vergessen und Löschen kann zum wirksamsten Recht werden.
Bürger kann aber auch Interesse haben, dass der Verkäufer etwas über ihn weiß. Muss das recht haben, dass Daten speicherbar bleiben. Also wie schon so oft: Alles soll möglich sein.
Frage: Wie will er sicher stellen, dass Innovationen im Einklang mit Recht auf Datenschutz stehen und bereits beim Entwurf mitgedacht werden? Wie will er garantieren, dass der europäische Datenschutzstandard international anerkannt und respektiert wird.
Oettinger: Indem er mit bestem Wissen und Gewissen und mit Fleiß an die Aufgabe herangeht. Man muss kooperieren.
Frage: Muss an die Bekämpfung der Ursachen von Privatsphäre-Verletzungen herangehen. Bürger über seine Rechte informieren. Wie stellt er sich das vor, dass Bürger ICT nicht nur als Bedrohung begreifen?
Oettinger: Es gibt eine Vielzahl von Lebensbereichen, indem die Digitalisierung von großem Vorteil ist. Man kann aber nicht alle Risiken ausschließen. Er gibt ein „halbernstes Beispiel“:
„Wenn man so blöd ist und als Promi ein Nacktfoto von sich ins Netz stellt, den können wir auch nicht schützen.“
Da hat jemand nicht verstanden, dass da die IT-Sicherheit versagt hat.
Frage: Wenn Strafverfolgungsbehörden Zugang zu Kreditkarten-Daten bekommen, dürfen sie die nicht an die Betroffenen weiterleiten. Würde er eine sinnvolle Regelung zum Datenaustausch befürworten?
Oettinger: Denkt, hier würde das Vermögensinteresse vor das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz gehen.
Das macht Angst.
Abschlussstatement
Oettinger dankt für die Fairness und ist beeindruckt von der Expertise der Abgeordneten. Er will Wege finden, ausschussübergreifend Mitwirkung zu ermöglichen.
Die nächsten fünf Jahre werden entscheiden, ob man die Aufholjagd gewinnen kann.
Schnellfazit
Oettinger hat wenig Konkretes gesagt. Das war vielleicht auch besser für ihn. Denn wenn nicht, gab es einige denkwürdige Patzer. Mehr dazu morgen. Insgesamt 6 Stunden Politikersprech machen müde.
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: EU-Ratspräsidentschaft: Italien schlägt Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverletzungen vor
: EU-Ratspräsidentschaft: Italien schlägt Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverletzungen vor Ein Gastbeitrag von Joe McNamee (European Digital Rights), auch in englischer Sprache im ENDitorial erschienen. Übersetzung von Melanie Twele.
Am 11. September legte die italienische Präsidentschaft der Europäischen Union dem Rat ein Diskussionspapier vor.
Das Papier erklärt, dass nach der „Überprüfung der Richtlinie 2004/48/EG“, der umstrittenenen IPRED-Richtlinie („Intellectual Property Rights Enforcement Directive“), und der öffentlichen Konsultation – „es klar ist, dass der geltende Rechtsrahmen nicht unbedingt zweckmäßig ist“. Das ist keine unangemessene Beurteilung. Auch ist es nicht verwunderlich, dass die italienische Präsidentschaft fälschlicherweise glaubt, dass es eine Überprüfung der Richtlinie gab – in Anbetracht des Umfangs der unproduktiven Tätigkeiten der Europäischen Kommission (zwei Fahrpläne, eine Konferenz, zwei Konsultationen und einen Umsetzungsbericht), die zu diesem Thema stattgefunden haben. Es sei denn die „Überprüfung“, auf die sie sich beziehen, ist der Umsetzungsbericht, der merkwürdigerweise nicht das Wort „Überprüfung“ enthält.
Wie dem auch sei, nachdem nun festgestellt wurde, dass der geltende Rechtsrahmen nicht zweckmäßig ist – ist das Höchste, das die Präsidentschaft sich vorstellen kann die Erweiterung und Vertiefung der gescheiterten, nicht für den Zweck geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen, die derzeit in Kraft sind. Die Italiener hoffen offenbar, dass sie unterschiedliche Ergebnisse erzielen können, wenn sie die gleiche Sache immer und immer wieder tun.
Das Dokument fordert „Klarheit“ über die Speicherung personenbezogener Daten von denjenigen, die ihr Internet zur Verfügung stellen, und der Verwendung solcher Daten zur Identifikation von Rechtsverletzern. Vorgeschlagen wird dies, obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass breit angelegte Speicherungen personenbezogener Daten für Zwecke der Strafverfolgung, auch für schwere Verbrechen, dem Primärrecht der Europäischen Union widersprechen. Um Missbrauch zu vermeiden (was das italienische Dokument hilfreicherweise als eine reale Möglichkeit anerkennt), wird vorgeschlagen, die Durchsetzungsbemühungen auf „gewerbsmäßige Verstöße“ zu konzentrieren.
Dies geschieht in scheinbarer Unkenntnis der Tatsache, dass die Europäische Kommission in einem ihrer Strategiepläne für eine Überarbeitung der Richtlinie angibt, dass eine klarere Definition von „gewerbsmäßig“ benötigt wird, um zu vermeiden, dass einzelne Verbraucher unrechtmäßig zur Zielscheibe werden. Anstatt zu versuchen, den als nicht „unbedingt“ zweckmäßig beschriebenen Rechtsrahmen zu reformieren oder die Definition von „gewerbsmäßig“ zu überarbeiten, schlägt die italienische Ratspräsidentschaft ziellos vor, darüber nachzudenken Polizeiaufgaben auf nicht definierte Internet-Mittelsmänner/Provider aufzuerlegen. Das sieht wiederum Verpflichtungen vor, die diesen abverlangen, ihre Kunden auf irgendeine Art zu „kennen“, um … nun, das sagen sie uns eigentlich nicht.
In diesem Sinne unterstützt die italienische Präsidentschaft außerdem die Erweiterung der Palette von Internet-Mittelsmännern, über die gerichtliche Verfügungen verhängt werden können. Auch unterstützt wird die Erweiterung der Palette von gerichtlichen Verfügungen, die verhängt werden können sowie die Erweiterung des geographischen Gebiets, welches von ihnen abgedeckt wird. Es entsteht die Möglichkeit, Verfügungen grenzüberschreitendend oder europaweit zu verhängen. Es überrascht nicht, dass das Dokument keinerlei Hinweise zu Forschungen gibt, die solche Maßnahmen als notwendig oder verhältnismäßig ausgeben.
Mysteriös ist in Anbetracht dessen, dass die derzeit geltende Fassung der Richtlinie Beschlüsse erlaubt, „um Rechtsinhabern Schadensersatz entsprechend dem tatsächlich eingetretenen Schaden leisten zu können“. Und dass die italienische Präsidentschaft Maßnahmen vorschlägt, um „sicherzustellen, dass Schadenersatzleistungen ausreichend sind und den erlittenen Schaden decken“. Dies legt nahe, dass die europäischen Gerichteunter dem derzeitigen Rechtsrahmen nicht kompetent genug sind, um herauszufinden, was entsprechende Schäden sein mögen – mit wiederum keinem Hinweis auf irgendwelche stützenden Beweise für diese Position.
Mit allem Respekt der italienischen Präsidentschaft gegenüber spiegelt die Zusammenhangslosigkeit, Inkompetenz und Untauglichkeit des Dokuments die Versäumnisse der von der Kommission kürzlich veröffentlichten Mitteilung zum Copyright auf EU-Ebene wieder. Vielleicht ist die italienische Präsidentschaft lediglich schuldig, ein von der Europäischen Kommission verfasstes Dokument als ihr eigenes vorzulegen – im Namen des „geistigen Eigentums“.
Weitere Hinweise:
Anwendung der Richtlinie 2004/48 / EG über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (22.12.2010)
Anhörung zum Bericht der Kommission über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2011)
Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2011)
Mitteilung der Kommission über die zivilrechtliche Durchsetzung von IP im Binnenmarkt (2013)
Mitteilung der Europäischen Kommission: Auf dem Weg zu einer erneuerten Konsens über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums: Ein EU-Aktionsplan (2014)
Europäische Kommission IP-Enforcement-Seite: Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
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: Freihandelsabkommen contra Datenschutz? – Untersuchung von Thilo Weichert
: Freihandelsabkommen contra Datenschutz? – Untersuchung von Thilo Weichert Thilo Weichert, der noch amtierende Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, hat eine Analyse zu den Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf den Datenschutz veröffentlicht. Dabei kommt er zum wenig überraschenden Ergebnis, dass ein mit Deutschland und Europa vereinbares Datenschutzniveau bei der Datenverarbeitung persönlicher Daten in den USA nicht gesichert werden kann, solange die USA nicht das Grundrecht auf Privatsphäre aller Menschen anerkennen, seien es US-Personen oder nicht:
Entweder die USA erkennen den europäischen digitalen Grundrechtsschutz an, oder es kann insofern keinen transatlantischen Freihandel geben.
Er gibt zu bedenken, dass eine gleichzeitige Verhandlung von TTIP und der EU-Datenschutzgrundverordnung kontraproduktiv sei und die Gefahr bestehe, „dass wegen der Meinungsverschiedenheiten bzgl. des Datenschutzes im Verhältnis zwischen den USA und Europa die Verabschiedung der Grundverordnung verzögert oder gar verhindert wird.“ Statt US-Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Deutschland und Europa leichter zu machen, sollte man laut Weichert die Durchsetzung angemessenen Datenschutzrechts stärken, damit US-Firmen ihre Geschäftspraktiken anpassen müssen, um weiterhin Marktchancen zu haben. Eine Selbstzertifizierung, wie durch Safe Harbor vorgesehen, habe sich in der Vergangenheit als wenig wirksam herausgestellt, da es grundlegend an Datenschutzregelungen in den USA mangele:
Anders als das europäische, kennt das US-amerikanische Recht keinen konsistenten Datenschutz. So ist ein Grundrecht auf Datenschutz von der herrschenden Meinung in Politik, Rechtsprechung und Literatur nicht anerkannt. Unabhängig davon ist auch keine Grundrechtsbindung von Privaten anerkannt. Dies hat zur Folge, dass fundamentale Datenschutz-Grundsätze in den USA nicht oder nur begrenzt durchgesetzt werden können:
- Datenerhebung beim Betroffenen
- Zweckbindung
- Gesetzesvorbehalt im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich
- Auskunftsanspruch sowie weitere Betroffenenrechte inkl. Rechtsschutz
- unabhängige Kontrolle
Generell muss festgestellt werden, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht ansatzweise den deutschen und europäischen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und daher ein berechtigtes Handelshemmnis darstellen kann.
Das Problem an TTIP wie an anderen Abkommen seiner Art ist, dass seitens der Zivilgesellschaft nur wenig Einsicht geschweigedenn Einfluss auf die Verhandlungen genommen werden kann, denn diese laufen in beispielloser Weise intransparent ab. Man erfährt nichts über Verhandlungsstand oder Entwürfe der Papiere. Eines weiß man jedoch: Die Liste derjenigen, mit denen die EU-Kommission Lobby-Gespräche führt, ist lang und enthält eine Aufzählung großer IT- und Telekommunikationskonzerne. Und deren Interesse an datenschutzfreundlicher Ausgestaltung von Wirtschaftsprozessen ist bekanntermaßen nicht besonders ausgeprägt.
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: Bericht: Günther Oettinger soll Internet-Kommissar der Europäischen Kommission werden (Updates: doch nicht?)
: Bericht: Günther Oettinger soll Internet-Kommissar der Europäischen Kommission werden (Updates: doch nicht?) Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Günther Oettinger soll Internet-Kommissar der Europäischen Kommission werden. Das berichtet die BILD unter Berufung auf „hochrangige Kreise der Brüsseler Kommission“. Der endgültige Zuschnitt des Ressorts und der neuen Kommission ist aber noch offen.
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: EU-Gipfel will Einrichtung neuer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten noch in diesem Jahr
Familienfoto des Europäischer Rats. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/people/europeancouncil_meetings/">Europäischer Rat</a>. LIzenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : EU-Gipfel will Einrichtung neuer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten noch in diesem Jahr Die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben den Rat und das Europäische Parlament aufgefordert, nun doch eine europäische Fluggastdatendatensammlung zu PNR-Daten (Passenger Name Records) einzurichten. „Arbeiten“ hierzu sollten noch noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Eine entsprechende Mitteilung findet sich in den Schlussfolgerungen des außerordentlichen Gipfeltreffens vom Samstag. Damit wird eine damals noch vage Ankündigung des Rates vom Juni diesen Jahres bestätigt.
Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit der Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“, die etwa in Syrien oder dem Irak in islamistischen Gruppen an kriegerischen Handlungen beteiligt sind. Befürchtet wird, dass diese gut ausgebildet in ihre Herkunftsländer in der EU zurückkehren und dort Anschläge verüben. Im Dokument ist die Rede von einem „Zustrom“ nach Europa, der „eingedämmt“ werden solle. Die Fluggastdatensammlung soll helfen, verdächtige Reisebewegungen von „ausländischen Kämpfern“ aufzuspüren und sie zu verfolgen. Insbesondere Großbritannien hatte sich für das neue System ins Zeug gelegt.
Der neuerliche Vorstoß für ein EU-PNR-System ist Teil eines „Aktionsplans gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“, der bei einem informellen EU-Ministertreffen in Mailand zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und den Niederlanden vereinbart worden war. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) für klammheimliche Fahndungen sowie „gezielte Grenzkontrollen“.
„Risikobewertung“ von Fluggästen
Abkommen zum Austausch von Passagierdaten existieren bereits mit Australien, Kanada und den USA. Sie sollen einer „Risikobewertung“ von Fluggästen dienen, alle Informationen werden mit heimischen Datensammlungen von Polizeien oder Geheimdiensten abgeglichen. Angeblich werden die aus Europa kommenden PNR-Daten auch vom US-Militärgeheimdienst NSA genutzt. Ihre Weitergabe ist verpflichtend, ansonsten werden Landung oder Überflug betroffener Maschinen verweigert. Auch Russland, Mexiko und Japan haben angedroht, Landegenehmigungen zukünftig nur nach Weitergabe von PNR-Daten zu gestatten. Russland will das System sogar auf Busreisen ausdehnen.
Diese Woche befasst sich das EU-Parlament erstmals mit einer Überprüfung des Abkommens mit Australien. Diskutiert wird auch, inwiefern die Erkenntnisse aus der Analyse PNR-Daten von Australien nach eigenem Ermessen – also anlasslos – an Strafverfolgungsbehörden in der EU oder an Europol übermittelt werden dürfen. Im Anhang des Abkommens findet sich eine Reihe von Beispielen, wie ein PNR-System genutzt werden kann. Demnach habe sich die Vorratsdatenspeicherung vor allem gegen Drogenhandel bewährt.
Die eigene Vorratsdatenspeicherung und Verarbeitung von Passagierdaten steht seit langem auf der Tagesordnung von EU-Ratsarbeitsgruppen. Zuerst hatte die Kommission 2007 einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates zur „Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken“ vorgelegt. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon musste der Vorschlag jedoch zunächst rechtlich neu gefasst werden. Das Europäische Parlament hatte bereits damals den unzureichenden Schutz personenbezogener Daten moniert.
Speicherung für mindestens fünf Jahre
Nach dem versuchten Anschlag an Bord eines Fluges von Amsterdam nach Detroit im Dezember 2009 hatten sich die Mehrheit der EU-Justiz- und Innenminister für eine Neuauflage des Vorschlags ausgesprochen. Anfang 2011 legte die Kommission schließlich mit einem Richtlinienvorschlag nach. Demnach sollen vor jedem Flug alle (!) in Buchungs- und Abfertigungssystemen anfallende persönlichen Daten der Reisenden an die Grenzbehörden des Ziellandes übermittelt werden.
Verarbeitet würden ausführliche Kontaktangaben, die Reiseroute, ausstellendes Reisebüro, Kreditkartenangaben oder Essenswünsche. Ähnliche Daten werden bereits jetzt in den sogenannten „Advanced Passenger Information“ (API) zwischen Fluggesellschaften und Grenzbehörden getauscht. Diese sind allerdings weniger umfangreich. Sollte eine EU-PNR-Richtlinie verabschiedet werden, würden die API-Systeme integriert.
Die PNR-Informationen sollen nach Willen der Kommission mindestens fünf Jahre gespeichert werden. Im neuen Vorschlag ist allerdings von einer Maskierung die Rede, allerdings wird nirgends ein Verfahren hierzu bestimmt. Nach einer „offenen“ Speicherfrist von 30 Tagen würden die Daten „anonymisiert“, könnten aber jederzeit wieder hergestellt werden. Die Daten sollen an eine Zentralstelle übermittelt werden, wo sie von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abgerufen werden können.
Schelte vom Bundesrat
Viele Mitgliedstaaten hatten den Richtlinienentwurf wegen zu hoher Kosten, aber auch aus Datenschutzgründen kritisiert. Auch der deutsche Bundesrat hatte sich entsprechend geäußert: Der Richtlinienvorschlag setze falsche Akzente, der Mehrwert einer anlassunabhängigen Speicherung von PNR-Daten sei nicht nachgewiesen. Die Speicherfristen seien unverhältnismäßig lang, die Möglichkeiten zur „Re-Identifizierung“ (nach „Anonymisierung“) müsse „auf das unabweisbar erforderliche Maß begrenzt werden“.
Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung verlangt der Bundesrat eine „umfassende verfassungsrechtliche Prüfung des Fluggastdatenkonzepts“. Denn Daten würden „ohne Anlass“ gespeichert, also „ohne Anknüpfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten“. Dies stelle einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Achtung des Privatlebens dar.
Es sei laut dem Bundesrat zudem nicht ersichtlich, wieso die bereits zulässige Verwendung von „API-Daten“ für die dargestellten Zwecke nicht ausreichend sein soll. Auch könne das Schengener Informationssystems (SIS) für die beschriebenen Zwecke genutzt werden.
Auch innereuropäische Flüge würden erfasst
Im Zuge der NSA-Affäre verschwand der Vorschlag in der Schublade – das hat sich geändert. Strittig war bislang, ob die neue Datensammlung auch EU-interne Flüge einbeziehen sollte, Estland, Dänemark, Belgien, Polen, Italien und Bulgarien hatten sich dafür ausgesprochen. Sogar die Zweckbestimmung könnte rigoros erweitert werden: Großbritannien, Österreich und Litauen forderten eine allgemeine Nutzung für „Einwanderungszwecke“. Schließlich wurde vorgeschlagen, es den einzelnen Mitgliedstaaten freizustellen, ob sie die Erfassung von PNR-Daten bei innereuropäischen Flügen anordnen.
Zur Debatte steht auch, den Tausch von PNR-Daten nur auf bestimmte Flüge („targeted flights“) zu beschränken. Mehrere Mitgliedstaaten lehnen dies aber ab, auch die Kommission hatte dagegen protestiert. Auch bei der Speicherdauer wurde kräftig nachverhandelt: Laut einer Pressemitteilung des Rates sei „eine Reihe von Mitgliedstaaten“ der Auffassung, dass die erste, „offene“ Speicherfrist von 30 Tagen „aus operativer Sicht zu kurz ist“. Daher sei diese Frist auf zwei Jahre zu verlängern.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll anlasslose Datensammlungen eigentlich beschränken
Nach derzeitigem Stand könnte die neue PNR-Datensammlung bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen angesiedelt werden. Das PNR-System soll aber dezentral aufgebaut sein. Viele Mitgliedstaaten haben hierfür bereits Systeme errichtet, die dann vernetzt würden. Ohne dass die Einführung eines EU-PNR-Systems überhaupt vom Parlament beraten worden ist, finanziert die EU-Kommission entsprechende Vorbereitungen.
Noch ist allerdings nicht alles verloren: Denn nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten müssen auch ähnlich anlasslose EU-Datensammlungen auf den Prüfstand. Hierzu gehört neben den PNR-Abkommen auch das Abkommen zur Weitergabe von Finanztransaktionsdaten an die USA.
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: Breitband-Interview zur EU-Urheberrechtskonsultation
: Breitband-Interview zur EU-Urheberrechtskonsultation Tim Wiese von Deutschland Radio Kultur hat mit mir für Breitband ein Interview über den Bericht der EU-Kommission zur öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht gemacht, das in kompakten 6:15 Minuten noch einmal die Kernpunkte zusammenfasst (MP3 Download, 6,1 MB):
Die Nutzer sind sehr unzufrieden mit der derzeitigen Situation, haben in allen Bereichen Probleme angemeldet und wünschen sich eine Reform. Auf der anderen Seite die Produzenten, die Verlage und die Kunstschaffenden sind eigentlich ganz zufrieden mit dem Urheberrecht und würden sich eigentlich wünschen, das alles so bleibt, wie es ist.
Grafisch habe ich diese Zufriedenheitskluft hinsichtlich des Urheberrechts für die einzelnen Regelungsbereiche in einem Update zu meinem Netzpolitik-Eintrag aufbereitet, das Ergebnis ist sehr eindeutig (vgl. für Details die Rohdaten):

Interessensausgleich im Urheberrecht kann angesichts dieser Konsultationsergebnisse nur bedeuten, zumindest ein wenig auf Endnutzer und institutionelle Nutzer zuzugehen.
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: EU-Kommission legt Bericht zur Urheberrechtskonsultation vor [Update]
: EU-Kommission legt Bericht zur Urheberrechtskonsultation vor [Update] Seit gestern liegt der offizielle Bericht der EU-Kommission über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht vor (PDF), an der sich Anfang des Jahres die vergleichsweise hohe Zahl von rund 11.000 Menschen mit knapp 10.000 Eingaben beteiligt hat. Mehr als die Hälfte der Eingaben (58,7%) kam dabei von Endnutzern (Dank Ausfüllhilfen wie fixcopyright.eu bzw. copywrongs.eu), gefolgt von Autoren und Kunstschaffenden mit knapp einem Viertel der Eingaben (24,8%, auch hier gab es eine Ausfüllhilfe unter creatorsforeurope.eu).
Der 100 Seiten starke Bericht ist dabei entlang der 80 Fragen der Konsultation gegliedert und soll in die finale Fassung des kürzlich geleakten, enttäuschenden Entwurfs für ein White Paper der Kommission zu Urheberrecht mit einfließen. Das kann man auch nur hoffen, denn wenig überraschend dokumentiert die Auswertung der Konsultation einiges an Frust rund um das herrschende EU-Urheberrecht, wie gleich im ersten Punkt zu grenzüberschreitendem Zugang zu Inhalten deutlich wird:
- Die übergroße Mehrheit („vast majority“) berichtet demnach von Problemen beim grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten (S. 6)
- Bibliotheken berichten von großen Schwierigkeiten Lizenzen für mehrere Mitgliedsstaaten zu klären und beklagen vor allem Probleme rund um Ausnahme- und Schrankenregelungen (S. 7)
- Auch die Kunstschaffenden fordern bessere grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Werken, sehen den Handlungsbedarf jedoch weniger im Urheberrecht und mehr im Bereich Konsumentschutz und Zahlungsverkehr (S. 8)
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: Recherche zeigt: Nur Industrie redet mit EU-Kommission über Netzpolitik bei TTIP
: Recherche zeigt: Nur Industrie redet mit EU-Kommission über Netzpolitik bei TTIP Das Corporate Europe Observatory (CEO) veröffentlichte gestern Daten darüber, woher eigentlich die meisten Lobbyisten in den TTIP-Verhandlungen kommen. Die Lobby-kritische Organisation recherchiert seit einiger Zeit über das geplante Freihandelsabkommen und veröffentlichte Ende vergangenen Jahres bereits die PR-Strategie der EU-Kommission, wie das Abkommen am besten der Öffentlichkeit verkauft werden solle).
Um an Daten für die statistische Auswertung des Lobbyausmaßes zu gelangen, arbeiteten sie sich durch Einsendungen zu öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission, Teilnehmerlisten von TTIP-Dialog-Events und Informationen über geheime Treffen mit der EU-Kommission, die sie über Informationszugangsanfragen erhielten. Obwohl diese Daten nur den Zeitraum von Anfang 2012 bis April 2013 abdecken, sich ausschließlich auf die federführende Generaldirektion ‚Handel’ beziehen und die Intensität der Treffen nicht mit einbeziehen, zeichnen sie doch ein deutliches Bild der Lobbylandschaft in der EU-Kommission noch vor der stärkeren gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und dem öffentlichen Gegenwind für TTIP.
Vorrangig Industrievertreter, kaum öffentliche Interessen
Auffällig beim Betrachten der Ergebnisse ist die überproportionale Präsenz von privatwirtschaftlichen Lobbyverbänden gegenüber Vertretern öffentlichen Interesses. Von 560 gezählten Begegnungen waren nur 4% Vertreter öffentlicher Interessen wie Verbraucher- oder Umweltschutz. Der Rest entfiel auf Wirtschaftsvertreter.
Die Daten prangern auch das Transparenzproblem der EU bezüglich des Lobbyismus an: Mehr als ein Drittel der aufgezeichneten Verbände ist nicht in dem (freiwilligen) Transparenzregister der EU verzeichnet, und diejenigen, die dort zu finden sind, hüllen sich über ihre Themen in Stillschweigen, die wenigsten bringen sich direkt mit TTIP in Verbindung.
Aus unserer Sicht spannend sind aber vor allem die Branchen, die die größten Lobbyanstrengungen aufbringen: Ungeschlagen ist die Agrarwirtschaft und Ernährungsbranche, mit Unternehmen wie Nestlé und Coca-Cola, auf die 113 der 560 Treffen entfallen. Die IT-Branche und die Urheberrechtsindustrie haben allerdings auch nicht geschlafen:
Als Drittstärkste neben den branchenübergreifenden Wirtschaftsverbänden machten sie sich für ihre jeweiligen Interessen stark. Zusammen mit diversen Vertretern aus der Audiovisuellen bzw. Medienbranche sind sie für uns aus netzpolitischer Sicht interessant. Wir haben uns die Datengrundlage von CEO einmal angesehen und die netzpolitisch-relevanten Firmen und Verbände herausgezogen, um sie hier zu veröffentlichen:
298 Lobbygruppen sind insgesamt aufgelistet, von diesen sind 51 von netzpolitischem Interesse. Nur eine dieser 51 – der Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) – gehört zu den „Guten“, setzt sich also für Verbraucherrechte ein. Die restlichen hier aufgelisteten Unternehmen, etwa ein Sechstel der insgesamt involvierten Gruppen, lobbyieren für deren eigene wirtschaftlichen Interessen. Organisationen wie die US Chamber of Commerce haben wir trotz vordergründig mangelndem IT-Bezug aufgenommen, weil Unternehmen wie Microsoft in der Vergangenheit über diese Bande gespielt haben, um ihre Interessen durchzusetzen.
Liste der Netzpolitik-Lobby
US Chamber of Commerce
Digital Europe
European Telecommunications Network Operators’ Association (ETNO)
BT Group
Nokia
Deutsche Post DHL
International Confederation of Music Publishers
The Association of European Chambers of Commerce and Industry
Ericsson
International Federation of Reproduction Rights
IFPI Representing recording industry worldwide
Ebay Inc.
IBM
Mediaset (Italian Media Company)
News Corp
RTL Group
Walt Disney
European Broadcasting Union
Federation of European Publishers
Motion Picture Association of America
National Music Publishers Association in the US
European Coordination of Independent Producers
Record Industry Association of America (RIAA)
International Trademark Association
Danish Chamber of Commerce
IP Federation
American Chamber of Commerce France
American Chamber of Commerce in Germany
Siemens
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Transatlantic Consumer Dialogue
European Patent Office
Google
Blackberry
Inmarsat Global Ltd
Microsoft
Qualcomm
Samsung
Intel Corporation
Texas Instruments
UVAX Concepts
Skynet
Deutsche Telekom
France Telecom
Huawei
SES – Global Satellite Service Providers
Telefónica
Telenor
Verizon
Vodafone
TechAmerica Europe
Business Software Alliance
Information Technology Industry Council -
: Neelie Kroes’ Feldzug gegen die Netzneutralität
: Neelie Kroes’ Feldzug gegen die Netzneutralität Dies ist die Übersetzung des Beitrags von Estelle Massé, von Access, einer Mitgliedsorganisation des europäischen Dachverbands EDRi (European Digital Rights). Das Original findet sich hier.
Zwei Monate sind vergangen, seit das Europäische Parlament Anfang April 2014 Gesetzesänderungen zur Verankerung der Netzneutralität im EU-Recht beschlossen hat. Der Gesetzesentwurf für den Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation wird nun vom Rat (also den Mitgliedstaaten) der EU weiter bearbeitet.
Anstatt sich zurückzulehnen und zu warten, dass der Rat seine Arbeit macht, hat die Vizepräsidentin der Kommission, Neelie Kroes, eifrig daran gearbeitet, die Ratsmitglieder von der Unterstützung der Netzneutralität abzubringen, was ihr zuvor im Europäischen Parlament trotz ihrer (manchmal höchst fragwürdigen) Taktiken nicht gelungen war.
1. „Ich bin für Netzneutralität, aber …“
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: Entwurf für EU-White-Paper zur Urheberrechtsreform geleakt
: Entwurf für EU-White-Paper zur Urheberrechtsreform geleakt
Das Blog IPKat – IP steht für „intellectual property“ – hat heute einen Entwurf für ein White Paper der EU-Kommission zur anstehenden Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht (PDF). Das White Paper ist die erste Reaktion der EU-Kommission unter Federführung von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier auf die öffentliche Konsultation zum Urheberrecht Anfang des Jahres. Die Beteiligung an der Konsultation war mit über 10.000 Antworten auf einen langen und komplizierten Fragebogen ungewöhnlich hoch, wofür auch Ausfüllhilfen wie youcan.fixcopyright.eu oder copywrongs.eu mitverantwortlich waren.Die Zielsetzung des White Papers ist laut Einleitung zu untersuchen, ob und inwiefern das bestehende Urheberrecht, dessen Ausübung sowie Ausnahmen auf EU-Ebene gerechtfertigt sind. Unter Bezug auf die Ergebnisse der Konsultation wird auf häufig widersprüchliche Eingaben und die daraus folgende Notwendigkeit eines empirisch fundierten („evidence-based“) Ansatzes verwiesen.
Die Gründe für eine Evaluation des bestehenden EU-Urheberrechts sind Legion, im White Paper selbst werden u.a. neue Nutzungsweisen und Märkte (z.B. nutzergenierte Inhalte), veränderte Wertschöpfungsketten (z.B. mit Plattformen als neuen Intermediären) sowie Probleme im Bereich des Binnenmarktes (z.B. unterschiedliche Ausnahmeregelungen in allen EU-Staaten). Dementsprechend werden drei Bereiche für eine eingehendere Evaluation genannt: (a) digitaler Binnenmarkt, (b) Verhältnis von Urheberrecht zu anderen Zielen im öffentlichen Interesse und © Urheberrechtsmärkte. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis reicht bereits um zu sehen, dass der Schwerpunkt des White Papers vor allem auf den letzten beiden Bereichen liegt.
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: Bibliotheken und Archive fordern von EU ausgewogeneres Urheberrecht
Logo der International Federation of Library Associations and Institutions : Bibliotheken und Archive fordern von EU ausgewogeneres Urheberrecht Wie schon 2012 (Tatort-Drehbuchautoren) und 2013 (Fiktion.cc und Kultuschaffende) wird auch im Jahr 2014 die Debatte um eine Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter in Form von offenen Briefen (fort)geführt. Dieses Mal sind es Verbände von Bibliotheken und Archive – darunter der Deutsche Bibliotheksverband -, die sich mit dem Brief „Fulfill the promise of the Innovative Union“ (PDF) direkt an zuständigen EU-Kommisare Barroso, Kroes, Geoghean-Quinn, Barnier und Vassiliou wenden.
Am derzeitigen Urheberrechtsregime kritisieren die über 60 unterzeichnenden Organisationen vor allem drei Punkte:
- Während der Urheberrechtsschutz zwingendes Recht ist, sind die Ausnahmenbestimmungen („Schranken“) bloß optional, was zu einem unübersichtlichen Flickwerk („Patchwork“) an Ausnahmebestimmungen in Europa führt.
- Nationale Schrankenbestimmungen werden in zunehmendem Maße durch Lizenzierungsvorgaben von Rechteinhabern in anderen Ländern zu Lasten von Bibliotheken und Archiven umgangen.
- Die Komplexität der vielen unterschiedlichen Ausnahmebestimmungen erschwert europäische Forschungskooperationen und macht es Bibliotheken und Archive schwer, ihre Rolle auf legale Weise zu erfüllen.
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: Europäische Kommission zum Thema Internet-Governance: Tut was wir sagen, nicht was wir tun
: Europäische Kommission zum Thema Internet-Governance: Tut was wir sagen, nicht was wir tun Am 12. Februar 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission eine weitestgehend stichhaltige Mitteilung zum Thema globale Internet-Governance. Einige der darin von der Kommission beworbenen Prinzipien sind wirklich toll – zum Beispiel das Verteidigen und Bewerben von Grundrechten und demokratischen Werten, Multi-Stakeholder-Strukturen, klare Regeln, die Rechte und Werte respektieren und ein nicht fragmentiertes Netzwerk.
Die Kommission hat Recht, wenn sie diesen Ansatz vorantreibt, es ist richtig diese Werte zu vertreten. Aber wer wird auf die Kommission hören, wenn sie selbst es nicht schafft, diese Prinzipien einzuhalten?
Die Kommission redet davon, Grundrechte zu verteidigen und zu fördern – allerdings hat ihre eigene interne Analyse der von Kommissarin Kroes vorgeschlagenen Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation gezeigt, dass sie sich nicht an die eigenen Grundrechte-Regeln der EU hält. Kommissarin Kroes hat diesen Hinweis ignoriert und den Vorschlag blindlings vorangetrieben.
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: Österreich hat mangelndes Aufklärungsmandat der EU-US-Arbeitsgruppe kritisiert. Aber wer noch?
: Österreich hat mangelndes Aufklärungsmandat der EU-US-Arbeitsgruppe kritisiert. Aber wer noch? Entgegengesetzt zu der Meinung im europäischen Parlament ist die Bereitschaft der EU-Kommission, Restriktionen gegenüber den USA zu verhängen und unangenehme Fragen zur Überwachungsaffäre zu stellen, sehr gering. So gingen aus der EU-US-Arbeitsgruppe, die sich mit der gegenseitigen Beziehung im Datenschutz angesichts des Überwachungsskandals beschäftigen sollte, wenig konkrete Ergebnisse hervor, lediglich 13 Handlungsempfehlungen wurden formuliert, deren Umsetzung man im Sommer noch einmal überprüfen wolle, bevor es zu konkreten Schritten kommt.
Ein uns zugeflogenes Dokument zeigt, dass so etwas schon von Anfang an abzusehen war. In dem Schreiben, das von Österreich an den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten gerichtet wurde, wird kritisiert, dass das Aufklärungsmandat der Gruppe zu eng definiert ist und sich nicht bloß mit den theoretischen Datenschutzbestimmungen auseinander setzen dürfe, sondern mehr mit den vorliegenden Fakten.
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: EDRi: Netzneutralität aus Sicht kleiner Unternehmen
: EDRi: Netzneutralität aus Sicht kleiner Unternehmen Das offene und neutrale Internet
Der Erfolg des Internets liegt hauptsächlich darin begründet, dass Schöpfer, Innovatoren und Aktivisten in einen gleichberechtigten Kontakt mit allen Menschen treten können, die das Internet benutzen. Alle Kommunikationswege erfahren keine Diskriminierung. Dies hat zu einem hohen Maß an sozialem Wert, kulturellen Gelegenheiten und kommerziellen Vorteilen geführt.
Dies wird nun bedroht. Durch sehr unklare Formulierungen, die die Europäische Kommission in der Netzneutralitätsrichtlinie vorschlägt, werden wir nun gebeten, den wichtigsten Faktor für den Erfolg des Internets zu beerdigen – anscheinend nur, um den engstirnigen und fehlgeleiteten finanziellen Interessen einer kleinen Zahl von ehemals monopolitischen Telekommunikations- und quasi-monopolitischen Online-Unternehmen zu dienen.
Das geschlossene InternetBereits jetzt sehen wir, dass Telekommunikationsunternehmen wie AT&T Unternehmen wie Google anbieten, die Kosten für den Zugriff auf ihre Inhalte auf mobilen Endgeräten zu “sponsern”. BürgerInnen haben damit eine Wahl: Entweder greifen sie auf die Angebote von großen Unternehmen wie Google kostenlos zu, oder verwenden einen neuen, innovativen Service eines kleineren Anbieters gegen Bezahlung. Genauso stellt sich für sie die Frage, ob sie lieber über “gesponserte” Facebook-Dienste miteinander kommunizieren sollten, oder ob sie versuchen mit Menschen in Kontakt zu treten, die Geld dafür bezahlen müssen, ihre Nachrichten zu lesen. Dieser Trend hat gerade erst begonnen, aber die Richtung ist klar: Die Dominanz des Oligopols, eine marginalisierte Entscheidungsgewalt der KonsumentInnen und die Zerstörung des Fundaments für Innovation in Europa.
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: Rettung der Netzneutralität geht in die Finalrunde – jetzt auch per Fax
: Rettung der Netzneutralität geht in die Finalrunde – jetzt auch per Fax Die Rettung der Netzneutralität auf EU-Ebene geht in die heiße Phase. Während der Vorschlag der EU-Kommission für einen Entwurf zum „Europäischen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ Schlimmes à la Zwei-Klassen-Internet und Netzsperren vermuten ließ, gab es Ende Januar überraschend positive Änderungsvorschläge im Kulturausschuss und ein paar gute Ansätze im Ausschuss Binnenmarkt & Verbraucherschutz. Morgen wird der Innenausschuss (LIBE) abstimmen, die entscheidende Abstimmung im federführenden Industrieausschuss (ITRE) findet in zwei Wochen statt. Der dort abgestimmte Report wird dann als Abstimmungsvorlage in die Plenarsitzung im Parlament eingebracht. Es gilt also, alle Kräfte zu mobilisieren. European Digital Rights arbeitet dafür auf Hochtouren.
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: Der Europäische Datenschutzbeauftragte: State of Play
: Der Europäische Datenschutzbeauftragte: State of Play
Dass die Wahl eines neuen Datenschutzbeauftragten für die EU gerade in einer Krise steckt, hatten wir hier schon berichtet. Die Amtszeit von Peter Hustinx und Giovanni Buttarelli, seinem Stellvertreter, ist offiziell seit über einer Woche vorbei und am 14. Januar hat die Kommission ganz offiziell verkündet, dass keiner der fünf Kandidaten, die in die Endrunde für die Wahl eines Nachfolgers gekommen sind, geeignet sei.Wie kam es zu der Situation?
Bereits am 31. Juli des letzten Jahres hat die EU-Kommission eine Ausschreibung für die freiwerdenden Stellen veröffentlicht. Als Voraussetzungen wurden in der Ausschreibung unter anderem genannt: „Erfahrung im Bereich des Datenschutzes, als Mitglied einer Datenschutzbehörde oder in einer großen privaten oder öffentlichen Organisation“, „Erfahrung in der Bewertung der Auswirkungen von EU-Datenschutzstrategien auf die Bürger, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen in Europa“ und „Gewährleistung der erforderlichen Unabhängigkeit“. Vor allem aber nichts, was nicht zu erwarten (und zu erfüllen) gewesen wäre.
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: Sag der EU deine Meinung: Urheberrecht
: Sag der EU deine Meinung: Urheberrecht Am gestrigen Donnerstag hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu einer Reform des Urheberrechts gestartet. Das ist die Chance für alle, ihren Standpunkt zu beschreiben und einen Beitrag zur von uns erhofften Modernisierung leisten. Die Frist zur Einreichung ist der 5. Februar 2014.
Alle Interessensvertreter sind eingeladen, zu dieser Konsultation beizutragen. Es werden insbesondere Beiträge von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten gesucht.
Viele der Fragen beziehen sich darauf, ob man durch das momentan geltende Copyright Schwierigkeiten bei der Benutzung, dem Zugriff auf oder dem Verkauf von Materialien, beispielsweise zu Bildungszwecken, persönlich oder in der Forschung oder bei der Archivierung erfahren hat. Und was man aus der persönlichen Sicht tun sollte, um das besser zu gestalten.
Das ist nicht die erste Konsultation der EU zu diesem Thema. Bereits letztes Jahr gab es eine Befragung zu IPRED. Allzu hoch darf man seine Hoffnungen, schon aufgrund der aktuellen TTIP-Verhandlungen, die am 16. Dezember in Washington in die dritte Runde gehen, wohl nicht hängen. Aber gerade deshalb ist jede Stimme wichtig, um den Gegendruck zu stärken und die Nutzung von kreativen Inhalten nicht im Lobbysumpf ertrinken zu lassen.

