Europäische Kommission

  • : Beschwerde gegen Bundesregierung bei der EU-Kommission – Ist der Bundesdatenschutzbeauftragte wirklich unabhängig?
    Beschwerde gegen Bundesregierung bei der EU-Kommission – Ist der Bundesdatenschutzbeauftragte wirklich unabhängig?

    Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piratenpartei Niedersachsen, hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundesregierung eingelegt. Sie wirft ihr und vor allem dem Innenministerium vor, „erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten“ zu haben, „wodurch eine wirksame Kontrolle staatlicher Stellen unmöglich wird.“ Am 16. Oktober 2012 hatte der Europäische Gerichtshof bezüglich der österreichischen Datenschutzkommission festgestellt, dass die funktionale Unabhängigkeit einer Datenschutzbehörde nicht ausreichend sei, sondern, wie Thomas Stadler formulierte,

    die Leitung der Behörde keiner Dienstaufsicht unterliegen darf, die Datenschutzkommission nicht dem Kanzleramt angegliedert sein darf und auch keine Informationsrechte des Bundeskanzlers bzw. der Regierung bestehen dürfen.

    Der derzeitige deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, untersteht hingegen der Rechtsaufsicht der Bundesregierung, ist dem Bundesministerium des Innern angegliedert und untersteht dessen Dienstaufsicht.

    Das bedeutet: Die Bundesregierung kann Im Streitfall ihre Rechtsvortstellungen durchsetzen, eine wirksame Aufsicht über denkbare Datenschutzverstöße, Mängel bei der Durchsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes und problematische Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und des Innenministeriums ist daher unmöglich. Der Innenminister kann Disziplinarmaßnahmen gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängen und ihm im Fall einer Verhinderung einen beliebigen Vertreter zur Wahrnehmung der Geschäfte zur Seite stellen. Die Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten sind dem Innenministerium unterstellt und setzen dort nicht selten ihre Berufslaufbahn fort. Dies kann zu massiven Defiziten bezüglich der Konfliktbereitschaft führen und birgt die Gefahr vorauseilenden Gehorsam zu begünstigen, wodurch eine effektive Aufsicht bereits strukturell gefährdet ist.

    8. Januar 2013 5
  • : EU-Kommission: Keine neuen Strafverfolgungs-Datenbanken auf EU-Ebene erforderlich
    EU-Kommission: Keine neuen Strafverfolgungs-Datenbanken auf EU-Ebene erforderlich

    Der Informationsaustausch zwischen Behörden innerhalb der EU funktioniert „grundsätzlich gut“, daher sind keine neuen Strafverfolgungsdatenbanken auf EU-Ebene erforderlich. Das ist das Ergebnis einer Beurteilung, die von der EU-Kommission angenommen wurde. Dabei befinden sich neue Datenbanken in der Pipeline: Flugpassagierdaten, Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Einreiseinformationen aller EU-Reisenden.

    Zum ersten Mal sagte mit Innenkommissarin Cecilia Malmström eine ranghohe Kommissarin, dass es keine weiteren Datenbanken zur Strafverfolgung braucht. Aus der Pressemitteilung der Kommission:

    Die bestehenden Maßnahmen funktionieren in der Regel gut, so dass kein Bedarf an neuen Datenbanken für Strafverfolgungszwecke besteht.

    Diese Schlussfolgerung basiert auf einem Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, den die Kommission schon 2010 veröffentlicht hatte und der eine Reihe von Kriterien für die weitere politische Entwicklung in diesem Feld einführte:

    12. Dezember 2012 3
  • : Netzneutralität: Digitale Gesellschaft fordert EU-Kommission auf, Worten endlich Taten folgen zu lassen
    <a href="http://netneutralitymap.org/">Netzneutralität in Europa</a>
    Netzneutralität: Digitale Gesellschaft fordert EU-Kommission auf, Worten endlich Taten folgen zu lassen

    Die Netzneutralität wird in Europa am laufenden Band verletzt, das haben mehrere Erhebungen ergeben. Auch von der EU-Kommission beauftragte Studien kommen zu diesem Ergebnis, trotzdem veranstaltet diese lieber eine weitere Diskussionsrunde, statt die Netzneutralität endlich zu sichern. Der Digitale Gesellschaft e. V. fordert die Kommission auf, endlich zu handeln.

    Letzte Woche berichtete netzpolitik.org über die neuerliche Bürger-Konsultation der EU-Kommission ein zum Thema Netzneutralität. Auch der Digitale Gesellschaft e. V. hat eine Antwort verfasst.

    Wir dokumentieren die dazugehörige Pressemitteilung:

    16. Oktober 2012 8
  • : Was kommt nach INDECT? Ein Plädoyer für eine fundiertere Überwachungskritik
    Beschreibung von Clean IT aus einem Projektbericht
    Was kommt nach INDECT? Ein Plädoyer für eine fundiertere Überwachungskritik

    Die kürzlich auf netzpolitik.org veröffentlichten Beiträge von Ben Hayes und Alexander Sander diskutieren, wie dem von der Europäischen Union angeheizten Überwachungswahn Einhalt geboten werden kann. Alexander Sander kritisiert, dass Kampagnen gegen das EU-Sicherheitsforschungsprojekt INDECT andere Vorhaben ungeschoren davonkommen lassen: Für durchaus problematischere Projekte stünden sogar weit mehr Gelder zur Verfügung. Er schlägt vor, statt der reflexhaften Kritik an einzelnen Programmen lieber das neue Sicherheitsforschungsprogramm der EU aufs Korn zu nehmen, das derzeit unter dem Namen „Horizon 2020“ rund 3,8 Milliarden Euro für neue Forschungen locker machen soll.

    12. Oktober 2012 10
  • : Geleakter Bericht der EU-Kommission: Die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke ist nicht gewährleistet
    Geleakter Bericht der EU-Kommission: Die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke ist nicht gewährleistet

    Praktisch alle 134 Atomkraftwerke der EU sind unsicher und brauchen „hunderte von technischen Verbesserungsmaßnahmen“. Das ist das Ergebnis einer „oberflächlichen und wenig kritischen Analyse“ der EU-Kommission. Taz.de hat den kompletten Entwurf des Berichts veröffentlicht, worauf wir angesichts unserer Freundschaft für Originaldokumente gerne hinweisen.

    2. Oktober 2012 4
  • Clean IT: Die EU-Kommission will das Internet überwachen und filtern, ganz ohne Gesetze
    Clean IT Die EU-Kommission will das Internet überwachen und filtern, ganz ohne Gesetze

    Europäische Internet-Anbieter sollen alle Internet-Verbindungen überwachen und bestimmte Inhalte herausfiltern. Das schlägt das Clean IT Projekt in einem internen Entwurf vor, den European Digital Rights heute veröffentlicht hat. Im Kampf gegen den Terrorismus sollen Firmen freiwillig ihre Geschäftsbedingungen verschärfen, am Gesetzgeber vorbei.

    21. September 2012 74
  • : CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt
    CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt

    Nachdem auf Basis geleakter Verhandlungsdokumente öffentlich wurde, dass sich im Entwurf für das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada teils wörtliche Übernahmen aus ACTA fanden („ACTA-Comeback durch die kanadische Hintertür CETA?“), beeilte sich die EU-Kommission über den Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht diesen Umstand zu dementieren („EU-Kommission: CETA ist nicht ACTA“):

    Copyright-Forscher Michael Geist, der die geleakten Dokumente einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte, berichtet nun auf seinem Blog von einem ausführlicheren Schreiben der Kommission zum Thema, das an ausgewählte Parlamentarier ging und für weitere Beruhigung sorgen soll. Geist listet daraus unter anderem die folgenden Punkte (alle Übersetzungen von mir):

    • Alle von der EU verhandelten Freihandelsabkommen enthalten Kapitel zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten, CETA sei hier keine Ausnahme.
    • Die Kommission respektiere die Ablehnung von ACTA durch das EU-Parlmanet und werde die entsprechenden Stellen in CETA entfernen oder adaptieren.
    • Der geleakte Text ist vom Februar 2012 und deshalb veraltet, weil aus der Zeit der ACTA-Abstimmung. Er stelle nicht mehr den aktuellen Verhandlungsstand dar. Beispielsweise seien die Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im Internet bereits weiterentwickelt.
    • Die endgültige Form des Kapitels zu geistigen Eigentumsrechten in CETA werde wahrscheinlich sehr ähnlich dem entsprechenden Kapitel im Freihandelsabkommen mit Südkorea sein, das mit einer breiten Mehrheit im Parlament angenommen wurde und seit einem Jahr in Kraft ist.

    Michael Geist zu Folge bleiben aber trotz dieser Mitteilung der Kommission weiterhin eine Reihe von problematischen Punkten und er nennt seinerseits weiterhin bestehender Bedenken im Zusammenhang mit CETA – klarerweise vor allem aus kanadischer Perspektive:

    19. Juli 2012 6
  • : EU-Kommission: Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird noch weiter verschoben
    EU-Kommission: Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird noch weiter verschoben

    Letzte Woche kündigte EU-Kommissarin Malmström an, dass die Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie dieses Jahr nicht mehr abgeschlossen wird. Wie wir jetzt erfahren haben, wird es wohl in der laufenden Legislaturperiode nichts mehr. Damit bleibt die alte Richtlinie noch mindestens zwei Jahre gültig – bis zur Europawahl.

    Keine Richtlinie in den nächsten Jahren

    In der F.A.Z. kündigte die EU-Kommissarin für Innenpolitik Cecilia Malmström an, dass die Richtlinie über die Vorratsspeicherung jetzt zusammen mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation überarbeitet werden soll. Die schon lange angekündigte Neuauflage verzögert sich damit weiter nach hinten. Wörtlich wurde sie zitiert, das „dauert … bis zum nächsten Jahr.“

    Anscheinend war das nicht die ganze Wahrheit. Klar ist, dass das dieses Jahr nichts mehr wird. Aber Malmström meinte wohl auch nicht, dass es nächstes Jahr soweit sein wird, sondern in den nächsten Jahren. Nachdem wir diese Information aus verschiedenen Quellen in Brüssel gehört haben, haben wir jetzt die Bestätigung der Kommission. Derzeit ist nicht geplant, die neue Richtlinie im nächsten Jahr vorzulegen. Das genannte Datum 2013 „ist nicht wahr“, so der für die Überarbeitung der Richtlinie zuständige Mitarbeiter der Kommission gegenüber netzpolitik.org. Derzeit existiere noch nicht einmal ein Zeitplan. Theoretisch könne da zwar 2013 rauskommen, aber leicht auch 2014 oder 2015.

    13. Juli 2012 19
  • : EU-Datenschutzbeauftragter warnt vor intelligenten Stromzählern
    EU-Datenschutzbeauftragter warnt vor intelligenten Stromzählern

    In einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), zu Plänen der Europäischen Kommission intelligente Stromzähler in Europa einzuführen, warnt dieser vor den daraus resultierenden Datenschutzproblemen.

    Intelligente Stromzähler könnten zwar durchaus nützlich sein um den Energieverbauch auf mögliche Energiesparpotentiale hin zu analysieren, es dürfte dabei allerdings nicht die Möglichkeiten zum massiven Sammeln von personenbezogenen Daten außer acht gelassen werden.

    Diese Daten ermöglichen es das Verhalten der Mitglieder eines Haushalts auszuwerten: So kann beispielsweise festgestellt werden wann diese im Urlaub oder auf Arbeit sind und wie sie ihre Freizeit verbringen. Dabei kann aus den Daten auch herausgelesen werden zu welchen Zeiten sie welche Geräte nutzen: beispielsweise ein Babyphone oder spezielle medizinische Geräte. Diese Daten bieten ein riesiges Potential für Data-Mining, also der Auswertung der Daten und die anschließende Typisierung und Profilierung. Die Möglichkeiten reichen von Marketing bis Preisdirkriminierung durch Dritte.

    Der EU-Datenschutzbeuftragte begrüßt angesichts dieser Gefahren, dass die EU-Kommission Hilfestellungen, insbesondere ein Muster für Datenschutzfolgeabschätzungen, für die Mitgliedsstaaten entwickeln möchte. Es sollten zusätzliche aber auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Im Speziellen sei es notwendig Unternehmen zu verpflichten datenschutzfreundliche Technologien zu verwenden (Privacy by Design). Den Kunden sollten zusätzlich auch die Energieverbrauchsdaten und ‑statistiken und ihre individuellen Profile zugänglich gemacht werden. Außerdem sollen die Unternehmen die verwendeten Algorithmen zum Data-Mining offen legen. Ferner sei eine Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und den Wahlmöglichkeiten betroffener Personen, einschließlich der Regelmäßigkeit von Zählerständen und eine Hilfestellung zum Thema Speicherfristen wichtig.

    11. Juni 2012 20
  • : EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung schafft Mindeststandards für Datenschutz und Privatsphäre
    EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung schafft Mindeststandards für Datenschutz und Privatsphäre

    Die Kommission will die Vorratsdatenspeicherung für EU-Staaten nicht optional machen. Das geht aus einer Antwort von Innen-Kommissarin Cecilia Malmström hervor. Sie befürchtet sonst „Konsequenzen für das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre“.

    Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung wird derzeit von der EU-Kommission überarbeitet. Sechs Abgeordnete der grünen Fraktion im Europäischen Parlament, darunter auch die beiden Piraten, haben jetzt Fragen zum Prozess gestellt.

    Die Antworten lassen nicht gerade hoffen, dass die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft wird. Noch nicht einmal optional will man sie machen, denn:

    Da diese Richtlinie in der gesamten EU umzusetzen ist, würde es bei einer optionalen Vorratsspeicherung zu einer Wiedereinführung von Hemmnissen für den Binnenmarkt kommen.

    (Erinnerung: Die Richtlinie regelt offiziell den Binnenmarkt, weil innerhalb der EU nicht die notwendige Einigkeit für eine Anti-Terror-Maßnahme zusammen kam.)

    Besonderes Highlight:

    Optionale Maßnahmen mit offenkundigen Konsequenzen für das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre würden im Gegenteil dem Bürger gemeinsame Mindeststandards für diese Grundrechte in der EU vorenthalten.

    Dankenswerterweise hat Patrick Breyer das schon treffend kommentiert.

    Auf die Frage, ob man die Richtlinie mangels statistisch bewiesener Notwendigkeit nicht einfach aufheben will, antwortet Malmström wieder mit der Nützlichkeit in Einzelfällen:

    Konsultationen mit Beteiligten haben bestätigt, dass Kommunikationsdaten häufig eine entscheidende Rolle im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlung und Verfolgung spielen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass diese Daten verfügbar sind, wo dies notwendig und angemessen ist.

    Und weiter:

    Fun fact am Rande: Der internationale Terrorismus, die ursprüngliche Begründung, taucht schon gar nicht mehr auf.

    Es bleibt dabei: Die Richtlinie muss weg. Wie wär’s mit einer Europäischen Bürgerinitiative?

    26. April 2012 17
  • : Vorratsdatenspeicherung verzögert: Sicherheitspolitiker attackieren Justizministerin
    Vorratsdatenspeicherung verzögert: Sicherheitspolitiker attackieren Justizministerin

    Heute läuft die Frist der EU-Kommission aus, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Scheinbar konnte sich die Justizministerin durchsetzen, denn gestern schickte die Bundesregierung einen „eher kurzen“ Brief an die Kommission, in dem auf die laufenden Verhandlungen hingewiesen wird.

    Die Justizministerin selbst sagt über die Richtlinie:

    Es gibt in der Geschichte der europäischen Integration keine andere Richtlinie, die umstrittener und problematischer ist als die Vorratsdatenspeicherung.

    Rainer Wendt, Internet-Experte der Deutschen Polizeigewerkschaft, holt zum Gegenschlag aus:

    Wir müssen den Kindern sagen: „Ihr werdet auch in Zukunft weiter missbraucht, weil eine kleine Partei einen Parteitagsbeschluss durchsetzt.“

    Der CSU-Hardliner Hans-Peter Uhl will das Justizministerium einfach umgehen:

    „Dass die Vorratsdatenspeicherung kommen wird, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Die Frage ist nur, ob mit oder ohne Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.“ Da sie weiterhin „vertragsbrüchig“ bleiben wolle, werde die EU-Kommission Klage gegen Deutschland einreichen müssen. „Spätestens dann muss Kanzlerin Merkel ein Machtwort sprechen. Zu warten, bis der Europäische Gerichtshof die Verpflichtung ausspricht, ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe zu zahlen, wäre unserer Bevölkerung überhaupt nicht zu vermitteln.“

    Dann eben nächstes Jahr. Mit der SPD wäre das alles viel einfacher, nochmal Rainer Wendt:

    Mit den vernünftigen Sicherheitspolitikern der SPD könnte die Vorratsdatenspeicherung in einer neuen Regierung rasch umgesetzt werden.

    26. April 2012 47
  • : Rechtsgutachten der EU zu VDS-Reform bleibt unter Verschluss
    Rechtsgutachten der EU zu VDS-Reform bleibt unter Verschluss

    Ein Rechtsgutachten zur Reform der Vorratsdatenspeicherungsdirektive (Data Retention Directive), das vom Legal Service im Auftrag der DG Home angefertigt wurde, wird trotz großen öffentlichen Interesses weiterhin nicht veröffentlicht. So lautet die Antwort (pdf) auf „mehr als hundert“ E‑Mails von EU-Bürgern, die die Herausgabe des Dokuments beantragt hatten.

    However,  in  the  light  of  the  reasons  explained  above,  I  consider  that  the  interest  in transparency does not outweigh the general  interest that the Commission and its services receive  frank,  objective  and  comprehensive  legal  advice  and  that  the  institution’s decision-making process  is protected,  including the Commission’s right of initiative.

    Kurz zur Vorgeschichte:

    15. März 2012 11
  • : ACTA: Die 10 Mythen der EU-Kommission
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    ACTA: Die 10 Mythen der EU-Kommission

    Die EU-Kommission versucht gerade mit allen Mitteln, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu verteidigen. Dabei scheut sie sich auch nicht, die EU-Parlamentarier vor der Hysterie der Zivilgesellschaft zu warnen. Das ACTA-Abkommen wird in den kommenden Monaten in Ausschüssen des Europäischen Parlaments diskutiert und soll danach auch von nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

    Bei all den Fragen, die das Abkommen aufwirft – und die die EU-Kommission leider nicht korrekt beantworten kann – ist es unabdingbar, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des Abkommens mit der EU-Grundrechtecharta prüft. Und hier ist das ganze Europäische Parlament gefragt. ACTA ist kein Konflikt zwischen “Links” und “Rechts”. Unsere Grundrechte sind zu wichtig, um sie dem Spiel der Parteien zu überlassen. Ein Entschließungsantrag, ACTA vom EuGH prüfen zu lassen, muss daher von Vertretern aller Fraktionen des Europäischen Parlaments getragen werden.

    Hier kurze Kommentare zu drei der Mythen, die die Kommission uns verkaufen möchte:

    6. Februar 2012 63
  • : Online-Glücksspiele: Bundesrat fordert hartes Vorgehen (inkl. Nachtrag)
    Netzsperreen im Grünbuch der EU-Kommission
    Online-Glücksspiele: Bundesrat fordert hartes Vorgehen (inkl. Nachtrag)

    Stefan Krempel berichtet bei Heise Online von einer Stellungnahme des Bundesrats zur Regulierung von Online-Glücksspielen auf EU-Ebene. Basis der Initiative ist ein so genanntes Grünbuch (PDF), das von der EU-Kommission Ende März veröffentlicht wurde.

    Die Vorschläge, die EU-Kommission macht, sind nicht ohne. Auf dem Programm stehen „schwarze Listen“ für illegale Online-Angebote ebenso wie Netzsperren auf DNS- oder IP-Basis und Maßnahmen, die bereits bei den Zahlungsdienstleistern/Vermittlern ansetzen: 

    8. Juli 2011 38
  • : Bundestags-Studie: „Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Charta der Grundrechte“
    Bundestags-Studie: „Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Charta der Grundrechte“

    Aus einer aktuellen Pressemitteilung des AK Vorrat:

    Ein heute veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom Februar 2011 zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“ Es habe sich gezeigt, dass sich „die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten.“ Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur „marginal“ verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss: „Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.“

    Wer sich jetzt fragt, wieso die zu diesem Ergebnis kommen, das eher an das rumänische Verfassungsgericht erinnert als an das deutsche, das eine eng begrenzte Vorratsdatenspeicherung mit sehr engen Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten als gerade so eben noch machbar erklärt hatte: Der Wissenschaftliche Dienst orientiert sich an der Grundrechte-Charta der EU, die seit dem 1.12.2009 bindend ist und die es bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene 2005/2006 noch nicht gab.

    Neben den bekannten Argumenten zur Unverletzlichkeit der privaten Kommunikation, zur Unverhältnismäßigkeit der flächendeckenden Überwachung etc. wird hier auch ein etwas anderer Akzent gesetzt: In der Charta findet sich auch die unternehmerische Freiheit als Ausprägung der Berufsfreiheit, in die hier bei den Telekommunikationsunternehmen stark eingegriffen wird. Der Europäische Gerichtshof hatte zwar bereits überprüft, ob die VDS-Richtlinie als Maßnahme der Binnenmarkt-Regulierung zulässig ist, aber bei seinem positiven Ergebnis eben noch nicht auf die Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta geschaut, die es damals noch nicht gab. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt daher insgesamt zu einer recht eindeutigen Bewertung.

    Die Studie ist übrigens vor dem letzte Woche erschienenen Evaluierungsbericht der EU-Kommission erschienen. Sie orientiert sich daher noch nicht systematisch an den mittlerweile vorliegenden Zahlen zur Effektivität der ganzen Maßnahme. Da die Erfolge kaum nachweisbar sind, ändert sich zusätzlich auch noch die Bewertung der Verhältnismäßigkeit. Die angekündigte substanzielle Überprüfung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof dürfte jedenfalls nochmal richtig spannend werden.

    26. April 2011 14
  • : Zum Stand der Vorratsdatenspeicherung in Berlin und Brüssel
    Zum Stand der Vorratsdatenspeicherung in Berlin und Brüssel

    Christian Rath hatte gestern in der taz eine gute Zusammenfassung der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Ich nehme das mal als Anlass, noch ein paar Infos mehr in die Runde zu werfen:

    Streit in Brüssel

    In Brüssel läuft derzeit die Evaluierung der EU-Richtlinie, und die zuständige Innenkommissarin Cecilia Malmström hat leider kürzlich auf einer Konferenz der Kommission angekündigt, die umstrittene Massenüberwachung nicht abzuschaffen. Dabei stieß sie auf ziemlich viel Gegenwind, weil bisher so gut wie keine Daten aus den Mitgliedsstaaten vorliegen, die nachweisen würden, dass dies wirklich „strikt notwendig und verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft“ (so der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx) ist. Sogar der Vertreter von Microsoft, der allerdings in persönlicher Eigenschaft sprach, stellte am Ende der Konferenz fest: „Einer muss es mal sagen: Der Kaiser hat keine Kleider.“ Lesenswert ist übrigens auch die Rede von Axel Arnbak vom EDRi-Mitglied Bits of Freedom aus Amsterdam auf der Konferenz, der mit einigen Vertretern der deutschen und österreichischen Arbeitskreise Vorrat und anderen die Fahne der Überwachungsgegner hoch hielt.

    Die taz fasst den Stand in der EU zusammen:

    17. Dezember 2010 19
  • : Liebe Frau Katrin Brand vom WDR, …
    Liebe Frau Katrin Brand vom WDR, …

    … eigentlich könnte ich Sie direkt auf den vorhin veröffentlichten Blogeintrag für Ihre Kollegin Wiedemeyer vom ZDF verweisen. Auf der anderen Seite ist Ihr Beitrag für das WDR2-Morgenmagazin aber von derart ausgesuchter Dummheit, dass er eine eigene Würdigung verdient. Sie texten:

    Das ist die Strategie von Kommisarin Malmström und mit ihr kann sie hoffen, dem Ungetüm Internet zumindest eine schmerzhafte Breitseite zu verpassen.

    Wenn alle sie darin unterstützen, auch die zögerliche Bundesregierung. Sie will die Seiten lieber löschen lassen, statt sie zu sperren, weil Sperren sich umgehen lassen.

    Lassen wir das „Ungetüm Internet“ mal aussen vor und überlegen kurz. Was ist besser: Wenn die Inhalte gelöscht werden und aus dem Netz verschwinden? Oder wenn der Blick auf sie lediglich kaschiert wird, die Täter vorgewarnt werden und der Zugriff weiterhin problemlos möglich ist? Na, gar nicht so schwer, oder?

    Viele Nutzer sind aber bloß Freizeit-Surfer. Ein Stoppschild im Netz würde ihnen zumindest zeigen, dass Kinder nicht benutzt werden dürfen.

    Kontrollfrage, Frau Brand: Wie und unter welchen Umständen würden diese „bloßen Freizeit-Surfer“ ein solches Stoppschild zu Gesicht bekommen? Immer, wenn sie rein zufällig nach Kinderpornographie im Netz suchen (Vorsicht, das ist verboten!)? Wie oft sind Sie bisher  – als Freizeit-Surfer oder in Ausübung Ihrer journalistischen Dienstpflicht – zufällig über Kinderpornographie im Netz gestolpert?

    Und bitte, braucht es tatsächlich Hinweisschilder im Netz, um zu zeigen, dass Kinder nicht benutzt werden dürfen? Wir stellen ein paar Schilder im Netz auf und alles ist gut?

    Ich behaupte: Wer im Netz tatsächlich auf der Suche nach kinderpornographischen Inhalten ist, sucht diese in vollem Bewusstsein und in Kenntnis der mehr als eindeutige Rechtslage. Allein die zur Minimierung des Entdeckungsrisikos nötigen Kenntnisse übersteigen dabei bei Weitem das Wissen, das zur Überwindung einer Netzsperre auf DNS-Ebene erforderlich ist. Entsprechend unsinnig ist das Bild vom „bloßen Freizeit-Surfer“, der sich durch ein virtuelles Stoppschild vom Abruf zufällig in den Browser geratener Inhalte abhalten lässt.

    Sperren hat auch nichts mit Zensur oder Eingriff in die Meinungsfreiheit zu tun.

    Herrje, muss man eigentlich jeden Unsinn nachplappern, den man in einer Pressemappe findet? Die Problematik liegt doch nun wirklich auf der Hand.

    Kinderpornographie ist nie, unter keinen Umständen eine Meinung, sondern immer ein Verbrechen.

    Prima. Da sind wir ja endlich mal einer Ansicht. Bleibt die Frage, warum Sie Kinderpornographie lieber unter den Tisch kehren als nachhaltig bekämpfen wollen? Genau dies tun Sie nämlich, wenn Sie Internetsperren auf Zugangsebene das Wort reden.

    (via piercyha)

    30. März 2010 48
  • : „Censilia“ und die EU: Montag geht es los!
    „Censilia“ und die EU: Montag geht es los!

    Kennt hier jemand Cecilia Malmström? Nein? Dachte ich mir fast. Keine Sorge, wir werden den Namen der EU-Kommissarin für Innenpolitik demnächst wohl häufiger hören, als uns lieb sein kann.

    Üblicherweise gut unterrichteten Kreisen nach plant die schwedische Politwissenschaftlerin von der Liberalen Volkspartei nämlich eine PR-Offensive für europaweite Internetsperren. Ab Montag soll es losgehen, als Ansprechpartner stehen offenbar vor allem deutsche Medien auf ihrer Gesprächsliste.

    Paul Meller schreibt bei europeanvoice.com:

    Cecilia Malmström, the European commissioner for home affairs, will next week propose a directive aimed at blocking paedophile websites. But civil liberties campaigners, a German government minister, and a fellow commissioner have already voiced opposition. […] Sabine Schnarrenberger, Germany’s justice minister, advised Malmström earlier this week not to include website blocking in the draft law. Viviane Reding, the European commissioner for justice, fundamental rights and citizenship, has also urged Malmström to drop the idea.

    Malmström defended the blocking plan in a letter to Reding earlier this week. “The draft directive proposes to strengthen different mechanisms in order to block content,” she wrote, adding that the law would block sites that cannot be eliminated, such as websites located outside the EU.

    Nur falls jemand dachte, dass es sich bei dem letzte Woche geleakten Paper des EU-Ministerrats für ein bedauerliches Missverständnis handeln würde. Das war es selbstverständlich nicht. Statt Strategiepapiere zu veröffentlichen, würde „Censilia“ allerdings lieber Nägel mit Köpfen machen und hat bereits eine entsprechende Richtlinie auf EU-Ebene im Sinn.

    Nachtrag: Ah, es geht los. Spricht hier jemand Schwedisch?

    27. März 2010 49
  • : ACTA-Text ist raus
    ACTA-Text ist raus

    Der komplette Text des umstrittenen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA), das bis heute komplett geheim verhandelt wird, ist nun geleakt. Jedenfalls die Version von Januar, was zwei Verhandlungsrunden her ist.

    Michael Geist seziert anhand des Leaks ein kleines Detail des Dezember-Textes, in dem es um die Durchsuchung von Reisenden auf urheberrechtsgeschützte Werke geht (auch bekannt als „three iPods and you’re out“).

    Den Rest der 56 Seiten Verhandlungstext (pdf) müssen wir wieder selber lesen und verdauen.

    Das Europaparlament hatte vor kurzem der EU-Kommission ein Ultimatum bis zum 12. April gesetzt, die aktuellen und relevanten Dokumente herauszurücken – dazu gehört auch das Verhandlungsmandat der Kommission. Mal sehen, ob es nun bald die aktuellen Dokumente gibt. Die Anhörung der Kommission am Montag hat nicht gerade den Eindruck voller Transparenz hinterlassen.

    24. März 2010 15
  • : Wie schaffen wir die Vorratsdatenspeicherung in der EU ab?
    Wie schaffen wir die Vorratsdatenspeicherung in der EU ab?

    Nach dem Urteil am Dienstag, das ja die EU-Richtlinie nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat, haben AK Vorrat und andere schnell die Parole ausgegeben: „Dann gehen wir halt jetzt nach Europa.“

    Das kann zweierlei bedeuten: Straßburg (EuGMR) bzw. Luxemburg (EuGH), also die juristische Schiene. Da ist mir als Nicht-Jurist noch etwas unklar, ob und wie es genau weitergehen kann, wenn das Gesetz erstmal nicht mehr gilt. Das sollen bitte die Juristen schnell klären, ich höre aber bereits unterschiedliche Meinungen. Mögliche Klagen dort sind aber derzeit noch ohnehin mehr Mobilisierungs- („es besteht noch Hoffnung“)- und Droh- („wenn ihr politisch nicht hört, dann…“)-Potenzial.

    Wie ist es dann mit der politischen Schiene – also dem Marsch nach „Brüssel“?

    Ich finde es zunächst richtig und wichtig, dass die Message „wir müssen nach Europa“ so breit angekommen ist. Da kommt die Vorratsdatenspeicherung nämlich her. Und das wäre eh der Schritt gewesen, der in der Bewegung seit ein, zwei Jahren anstand („Freedom not Fear“ war ja schon ein punktueller Versuch), nun haben ihn aber viel mehr Leute verstanden. Lustig fand ich persönlich, dass ich mehrfach damit zitiert wurde, dass die nächste „Freiheit statt Angst“-Demo in Brüssel sein soll, obwohl ich das nur als Idee und eher als Frage in den Raum geworfen hatte. Es scheint also einen Resonanzboden dafür zu geben.

    Der Zeitpunkt für eine stärkere Europäisierung ist darüber hinaus äußerst günstig. Die EU-Kommission sitzt ohnehin gerade an einer Evaluation der Vorratsdatenspeicherung. (Nebenbemerkung: Es gab Ende 2009 eine öffentliche Konsultation dazu, hier die Stellungnahme des AK Vorrat. Wer jetzt hektisch Pressestatements der Justizkommissarin Viviane Reding und der Innenkommissarin Cecilia Malmström zitiert und diese als Reaktion auf das Urteil versteht, der bringt Kausalität und Koinzidenz durcheinander.) Die EU hat sich mit dem Lissabon-Vertrag eine Grundrechtecharta gegeben und sich verpflichtet, bald auch der Menschenrechtskonvention des Europarates beizutreten. Und das mit dem Lissabon-Vertrag gestärkte EU-Parlament hat bei SWIFT bereits beweisen, dass es bereit ist, für Datenschutz auch den offenen Konflikt mit den Regierungen zu suchen.

    Dennoch ist ein Abschaffen der EU-Richtlinie sehr voraussetzungsvoll. Es geht nämlich hier nicht mehr darum, einzelnen Veto-Playern den Rücken zu stärken, um zukünftigen Schaden abzuwenden. Es geht darum, eine Mehrheit dafür zu organisieren, die etwas aktiv  ändern kann und das Kind wieder aus dem Brunnen holt. Das bedeutet: Kommission, Rat und Europaparlament müssen mehrheitlich dafür sein, die Richtlinie aufzuheben oder massivst einzuschränken. Im Einzelnen:

    Kommission: Viviane Redings Position ist noch etwas unklar. Sie will vermutlich nach überall auf der sicheren Seite sein, scheint aber eher näher an uns als an den Überwachern zu sein. Jedenfalls hat sie bei ihrer Anhörung vor der Wahl der neuen EU-Kommission im Januar durchblicken lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung damals, wenn es nach ihr gegangen wäre (sie war da noch Kommissarin für Informationsgesellschafts-Angelegenheiten), gar nicht beschlossen worden wäre. Dabei arbeitet sie aber z.T. gegen ihren eigenen Apparat. Wir hatten bei einer EDRi-Konferenz vor ein paar Wochen den Herrn eingeladen, der die Evaluierung macht, und der ist ein klarer Hardliner-Apparatschik. Reding braucht also unsere Hilfe. Sie wird sich aber nicht radikal positionieren, solange sie den Eindruck hat, dass sie im Rat eh auf Granit beissen wird. Und bei der neuen Innenkommissarin Cecilia Malmström, immerhin auch eine Liberale, sieht das alles schon nicht mehr so eindeutig aus.

    Rat: Bislang haben wir dort m.E. nur Rumänien (vermutlich aber nur widerwillig wegen des dortigen Verfassungsgerichtsurteils) sowie einen Teil der österreichischen und deutschen Regierungen hinter uns. Die schwedische Regierung hält die Füße still bis zur Wahl im Herbst (die haben Piratenangst). Die großen Parteien dort wollen aber die VDS umsetzen.

    Europäisches Parlament: Das EP könte sich eventuell auf unsere Seite schlagen, weil die Abgeordneten sich derzeit fraktionsübergreifend gerne als Datenschützer sehen. Allerdings haben die europäischen Sozialdemokraten unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Martin Schulz damals auch der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Das wird also auch nicht leicht, ist aber evtentuell  machbar, vor allem im Kontext der anstehenden SWIFT- und PNR-Auseinandersetzungen. Hier ist massive Lobbyarbeit gefragt.

    Das Hauptproblem bleibt also der Rat. Und dort brauchen wir eine Mehrheit. Die Herausforderung besteht im ersten Schritt darin, in ca. zehn anderen EU-Staaten ein öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es hier überhaupt ein Problem gibt. Das wird schon nicht einfach. Wir können dazu die aktuelle Debatte und potenzielle weitere Konflikte in Brüssel nutzen, aber auch bei SWIFT haben wir gemerkt, dass das außerhalb von Deutschland und Österreich kaum ein Medienthema war.

    Das heisst: Wir brauchen jetzt massive Unterstützung und Aufbauarbeit im europäischen Ausland. Dazu brauchen wir vor allem Leute, die Freunde in anderen Staaten haben, viel reisen, übersetzen können, sich mit interkultureller Kommunikation auskennen, Öffentlichkeitsarbeit können, Leute vernetzen können, EU-Prozesse ein wenig kennen, Lust haben auf internationale Freiheits-Sommercamps, etc. (Das alles natürlich nicht pro Person, sondern ergänzend.) Die „No Border“-Bewegung macht das ja schon sehr gut mit ihren Sommercamps (in Lesbos waren 2009 um die 500 Leute).

    Dennoch wird das alles schwer, weil in vielen Staaten die Vorratsdatenspeicherung bereits umgesetzt und damit nicht mehr Medienthema ist. Da muss man nationale thematische Schnittstellen finden zu anderen, ähnlich gelagerten Themen, die dort aktuell sind.

    In dieser Perspektive sind die Überlegungen für den Fortgang der Kampagne in Deutschland (FDP unter Druck setzen, De Maiziere zum Schäuble 2.0 stigmatisieren, …) nur ein kleiner, wen auch notwendiger Baustein im Gesamtkonzept. Der Schwerpunkt muss auf der europäischen Aufbauarbeit liegen. Selbst wenn wir die gesamte Bundesregierung hinter uns kriegen sollten (mal rein theoretisch), hilft uns das EU-weit nicht viel weiter.

    Wir haben also eine riesige Aufgabe vor uns. Das sollte uns aber nicht schrecken. Wir sind bisher mit unseren Aufgaben gewachsen und haben bereits heute mehr Wissen, mehr Erfahrung, mehr Netzwerke, mehr Öffentlichkeit und mehr (Infra)Strukturen als noch vor wenigen Jahren. Wir werden im Ausland oft bewundert für das, was wir aufgebaut haben. Die Leute dort haben große Lust, mit uns zu kooperieren. Darauf können wir aufbauen. Wir müssen es nur hinbekommen, dass die europaweite Bewegung sich nicht nur an (wichtigen, aber) recht selektiven Zusammenhängen wie EDRi entwickelt, sondern genauso eine Grassroots-Bewegung wird wie unsere hier.

    Packen wir es an. Das wird sicher viel Spaß machen.

    4. März 2010 25