Europäische Kommission

  • : Lob an die Bundesregierung: Entwurf zur freien Endgerätewahl an EU übergeben
    Endlich meins - Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden - Bild via maxguru.blogspot.de
    Lob an die Bundesregierung: Entwurf zur freien Endgerätewahl an EU übergeben

    Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ an die EU zur Bestätigung übergeben. Der Gesetzesentwurf soll die freie Endgerätewahl bei Kommunikationsanschlüssen regeln und den Routerzwang beenden.

    Wir haben den Gesetzgebungsprozess von Beginn an begleitet und während wir den intransparenten Entwurfsweg kritisierten und zwischendurch noch fürchteten, es würde einen Routerzwang durch die Hintertür geben, sind wir positiv überrascht worden. Denn das Wirtschaftsministerium legt in seinem Entwurf den Netzabschlusspunkt fest und verpflichtet Kommunikationsanbieter, dem Kunden unaufgefordert all die Daten zukommen zu lassen, die er für die Inbetriebnahme eigener Geräte benötigt. Bisher war der Netzabschlusspunkt nur vage definiert und wurde von den Anbietern gern in den Router hineininterpretiert, womit der Router noch in den Hoheitsbereich der Anbieter fiel und Routerzwang erst möglich wurde.

    Was noch mehr positiv überrascht: Einige Faktoren wurden im Vergleich zu der letzten uns bekannten Fassung aus dem Februar in der anhängigen Begründung noch klarer definiert. Es wird präzisiert, dass der Netzabschlusspunkt …

    […] hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist. Eine weitere Wegeauswahl wird vom Netzbetreiber nicht mehr durchgeführt und somit ist der passive Netzabschlusspunkt auch einem bestimmten Teilnehmer zuordenbar. Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist.

    Warum weggestrichen wurde, dass Betreiber nur für die Funktionalität der von ihnen bereitgestellten Geräte verantwortlich sind (ursprünglich Artikel I, 2b), ist allerdings unklar.

    Der Entwurf muss nun durch die EU-Kommission anerkannt werden, die theoretisch Einspruch erheben könnte. Wir hoffen ganz stark, dass das nicht passiert.

    22. April 2015 7
  • : Europol will Löschungen von Internetinhalten erleichtern und gründet „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“
    Europol will Löschungen von Internetinhalten erleichtern und gründet „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“

    europol_eis_leaflet_20132007 initiierte das Bundeskriminalamt (BKA) bei Europol das Projekt „Check the Web“, in dem Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“ gesammelt werden. „Check the Web“ ist mittlerweile eine Datenbank mit grafischem Frontend geworden. Außer den Kriminalpolizeien der Mitgliedstaaten sind die Schweiz und Australien als „assoziierte Drittstaaten“ angeschlossen. Die Bundesregierung hat hierzu nun eine Kleine Anfrage beantwortet. Darin heißt es::

    Die Datei CtW enthält strukturiert abgelegte Informationen zu im Internet veröffentlichten Videos, Audiodateien, Textveröffentlichungen und Erklärungen. Die den Veröffentlichungen zugeordneten Organisationen und Personen sind mit den gespeicherten Veröffentlichungen verknüpft und enthalten weitere Hintergrundinformationen. Die in den Mitgliedstaaten vorliegenden Auswertungen zu einzelnen Veröffentlichungen können ebenfalls an CtW angeliefert werden.
    Weiterhin enthält die Datenbank Informationen zu relevanten Personen, Organisationen, Medienstellen und Internetseiten aus dem Bereich des religiös motivierten Terrorismus.[…]
    Nach Angaben von Europol vom 16. März 2015 enthält das CtW-Portal mehr als 10 000 elektronische Dokumente und Individuen.

    Aufgabenstellung der in zwei Monaten startenden „Hinweisstelle“ bislang unklar

    Ab Juli soll bei Europol zusätzlich eine „Hinweisstelle“ („EU Internet Referral Unit“) eingerichtet werden, bei der „illegale extremistisch-terroristische Internetinhalte“ gemeldet werden können. Nach gegenwärtigem Stand bleibt die „Hinweisstelle“ zunächst ebenfalls auf „islamistischen Terrorismus“ beschränkt. Bis Ende Mai 2015 sollen alle Mitgliedstaaten die polizeilichen Stellen benennen, die an der neuen Europol-Einheit mitarbeiten wollen. Für Deutschland ist das wohl eine Abteilung des BKA-Staatsschutzes.

    Obwohl der Start also in zwei Monaten ansteht, ist die Aufgabenstellung der „Hinweisstelle“ laut der Bundesregierung vollkommen unklar:

    Die Ausgestaltung und Arbeitsweise der „EU Internet Referral Unit“ wird in den EU-Gremien noch erörtert. Worin genau der Unterschied zu CtW bestehen wird, steht derzeit daher noch nicht fest.

    Allerdings geht es nicht nur um die Zulieferung von verdächtigen Inhalten, sondern um die Entfernung derselben. Europol kooperiert hierzu mit Internetanbietern und weitet diesen „Austausch“ auf Wunsch des Rates aus. Die Polizeiagentur soll die gemeldeten Inhalte mit strategischen Analysen unterfüttern und Empfehlungen für operative Maßnahmen aussprechen. Außer der Einleitung von Ermittlungen geht es darum, Provider zu Löschungen zu bewegen. Hintergrund ist, dass Google & Co. mit einer Aufforderung durch Polizeibehörden stärker unter Druck gesetzt werden sollen.

    Worin besteht eigentlich die hiesige „Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“?

    Aus einer informellen Zusammenkunft von Europol mit den Providern vom Oktober 2014 ist laut einem Ratsdokument nun ein „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ geworden. Es soll die Arbeit von Europol ausdrücklich unterstützen. Die Bundesregierung hat angeblich keine Ahnung wie „das in Rede stehende Forum“ entstand oder wer ihm angehört. Jedoch handele es sich „um ein Forum der Europäischen Kommission“. Weiter heißt es:

    Nach Angaben von Europol vom 16. März 2015 soll im Rahmen des Forums der Kommission mit der Gemeinschaft der Internetdienstleister ein gemeinsamer Ansatz erörtert werden, wie die Meldung von Webseiten, die gegen die Nutzungsbedingungen einzelnen Anbieter verstoßen, verbessert werden kann.

    In Bezug auf Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sind die Interdienstleister jedoch von sich aus bemüht, Filme möglichst schnell zu erkennen und den Zugang zu sperren. Die Bundesregierung sieht das eigentlich auch so. Trotzdem bestehe Handlungsbedarf, denn: Google & Co. könnten jedoch bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, „als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre“.

    20. April 2015 1
  • : EU-Kommission setzt kartellrechtliche Untersuchung gegen Google fort
    Die EU-Kommission (nicht im Bild) wirft Google vor, Wettbewerber systematisch benachteiligt zu haben. CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/simon__syon/10203975746/in/photolist-gxG3uj-5uDyp6-eCQ8H-eeEgT3-5fQmkr-5EyBTi-f4AToE-5mPY4G-dBmaU6-quXJG7-2va7CZ-7TcHmQ-7r3yvM-7AuvuJ-nkQT5P-dD5QrL-48erPr-ijiZ2v-6KignX-dZ4cnL-6ZJmjk-3dTPh4-7y69P-pMCJZz-apzuHV-qz2Hrk-ph51HC-73Emf6-q1CyHu-oBXzi8-e9p4tD-4KYL5T-7S8wmx-q27BDw-n6WAD6-698D4Z-ijiE6f-88qxyX-aYxrCk-5dMyhv-oXaxCN-5VUJCV-o22zKK-qmREhn-pAVrcF-mkvU3t-qEUBTw-dMQ8JS-k7LP8-aZzQzD">Simon & His Camera</a>
    EU-Kommission setzt kartellrechtliche Untersuchung gegen Google fort

    Die Europäische Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und systematisch Wettbewerber benachteiligt zu haben. Die EU-Behörde hat dem Suchmaschinenbetreiber eine Liste an Beschwerdepunkten übermittelt und verschärft damit die Gangart in dem seit 2010 laufenden Verfahren, das letzten Endes eine Milliardenstrafe sowie Auflagen für das Geschäftsmodell des US-Unternehmens im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Folge haben könnte.

    Laut Kommission bevorzugt Google auf seinen Suchergebnisseiten den eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“, indem es dessen Ergebnisse in der Trefferliste besonders prominent und unabhängig von der Relevanz präsentiert. Diese systematische Begünstigung hätte dem Dienst auf Kosten der Konkurrenz höhere Zuwachszahlen beschert, dadurch Mitbewerber benachteiligt, Innovation verhindert und schließlich Verbrauchern geschadet. Google hat nun zehn Wochen Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen und gegebenenfalls eine mündliche Anhörung beantragen.

    Zugleich hat die Kommission ein weiteres förmliches Verfahren gegen Google eingeleitet, das sich dem mobilen Betriebssystem Android widmet. Zwar handelt es sich um ein quelloffenes System, Endgerätehersteller müssen jedoch Vereinbarungen mit Google eingehen, um googleeigene Anwendungen und Dienste darauf installieren zu dürfen. Die Kommission will nun untersuchen, ob diese Verknüpfung „illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat“. Das betrifft auch veränderte Android-Versionen, sogenannte Forks.

    Beide Verfahren werden sich noch jahrelang hinziehen, eine zwingende Frist bei kartellrechtlichen Untersuchungen ist nicht vorgesehen. Derzeit liegt der Marktanteil Googles im Suchmaschinengeschäft im EWR bei etwa 90 %, während Android den Mobilfunkmarkt mit knapp 70 % dominiert.

    Google hat mittlerweile einen Blog-Eintrag veröffentlicht, der eine Behinderung der Konkurrenz abstreitet. Das Unternehmen verweist darin unter anderem auf Amazon oder eBay und ist der Ansicht, weit hinter den Marktführern zu liegen und somit niemanden behindert zu haben.

    Der europäischer Verbraucherverband BEUC hingegen begrüßt die Entscheidung der Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager, die Untersuchung fortzusetzen. Unter ihrem Vorgänger Joaquín Almunia kam es beinahe zur Einstellung des Verfahrens, weil dem damaligen Kommissar von Google angebotene Zugeständnisse akzeptabel schienen. Almunia konnte sich jedoch gegen den Widerstand nicht durchsetzen, der ihm aus den Reihen der Kommission, des EU-Parlaments und von Verbraucherschützern entgegenschlug. BEUC betont, die Kommission müsse sicherstellen, dass europäische Konsumenten „faire und neutrale“ Suchergebnisse zu Gesicht bekommen. Das betreffe nicht nur den Preisvergleich, sondern sämtliche andere Dienste Googles, die alle den gleichen Standards folgen müssten.

    16. April 2015 12
  • : Cyberpolitik-Treffen in Brüssel: Unzufriedenheit über Befugnisse und Unsicherheit bei Internet Governance
    Cyberpolitik-Treffen in Brüssel: Unzufriedenheit über Befugnisse und Unsicherheit bei Internet Governance

    cyber-one-more-time

    Am 24. März traf sich in Brüssel der Beauftragte für Cyber-Außenpolitik (CA‑B) mit Vertretern der EU-Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), um über Fragen der „Cyberpolitik“ zu diskutieren.

    Die Buzzword-Themen laut einem vertraulichen Protokoll des Treffens, das uns vorliegt: Arbeit der „Friends of the Presidency on Cyber Issues“, Internet Governance, Cyber Crime, NIS-Richtlinien-Entwurf, Cyberdefense, Cyber-Capacity-Building und Cyber-Crisis-Reaction.

    Mehr Befugnisse für Sicherung der Cyber-Sicherheit

    Viele der Punkte scheinen darauf hinauszulaufen, dass man mit der akutellen Situation unzufrieden ist. Zu wenig Ressourcen, zu wenig Einfluss, zu wenig Befugnisse, heißt es an vielen Stellen. So ist Pedro Serano, Leiter der Abteilung „Crisis Response and Operational Coordination“ damit unzufrieden, dass ihm nur „sehr limitierte Ressourcen“ zur Verfügung“ stehen.

    Zwar leiste man EAD-intern einen Beitrag zum Schutz von EU-Delegationen und GSVP-Missionen [Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik]; bei einem Cyber-Angriff auf einen EU-MS [EU-Mitgliedsstaat] aber würde man realistischerweise kaum relevante Unterstützung erbringen können.

    Auch Paul Timmers, Direktor im Bereich „Sustainable & Secure Society“ in der EU-Kommission“, wünscht sich mehr Unterstützung. Man sei sich im Rat unsicher, wo man das Thema „Cyber Security“ unterbringen solle. Im Themenbereich Oettingers, dem „Digitalen Binnenmarkt“, finde es nur wenig Beachtung. Auch wie man einheitliche Standards zur Cyber-Sicherheit schaffen kann, sei noch unklar. An der geplanten NIS-Richtlinie, in etwa das EU-Äquivalent zum IT-Sicherheitsgesetz, müssten noch Veränderungen erfolgen, für das „Capacity Building“ brauche man mehr Geld.

    Für mehr Datenaustausch und Befugnisse für die „Verbrechensbekämpfung“ warb Anabela Gago, Leiterin der „Organised Crime Unit“ der Kommission. Sie habe Deutschland explizit gebeten, sich um eine Aufweichung der Beschränkungen des Datenaustauschs in der NIS-Richtlinie zu bemühen, da das EU-Parlament „in den vorgesehenen Berichtspflichten der zuständigen Stellen einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre“ sehe. Alle Mitgliedsstaaten sollten „für mehr Verständnis für sicherheitspolitische Belange“ werben. Sprich: für mehr Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse.

    Rudolf Roy, Leiter der „Security Policy Unit“ des EAD sprach von den „Schwierigkeiten, Cyberthemen in die (EU-)Außenpolitik zu integrieren.“ Der Rat für Außenbeziehungen sei derzeit ein „Krisenrat“ mit wenig freier Kapazität und er fürchte, dass für Cyberpolitik kein Platz sei. Deshalb wünscht er sich eine hochrangigere Besetzung für die „Friends of the Presidency on Cyber Issues“.

    Beim Thema Internet Governance keinen Boden verlieren

    Ein Thema, dass die Teilnehmer des Treffens darüber hinaus zu beschäftigen schien, ist Internet Governance. Denn in diesem Jahr soll die Transition der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) erfolgen. IANA ist eine Unterabteilung der ICANN. Doch ihre Zeiten sind fast vorbei, denn ihre Aufgaben sollen in eine Multi-Stakeholder-Struktur überführt werden. Wie genau das aussehen soll, ist nicht entschieden. Der sogenannte IANA-Vertrag läuft im September diesen Jahres aus.

    Offensichtlich hat man Angst, Einfluss zu verlieren:

    Eine rasche klare Positionierung der EU-MS [Mitgliedsstaaten] zum Thema Internet Governance ist nötig, um Einfluss bei den internationalen Verhandlungen 2015 zu wahren und konkurrierenden Akteuren (insbesondere USA, CHN) nicht das Feld zu überlassen.

    In welche Richtung genau es gehen soll, ist noch unklar. Interessant ist aber die Aussage…

    […] der EAD bleibe vorerst dabei, (zumindest nach außen) so lange wie möglich das Ziel einer Transition zum Vertragsablauf 30.09.2015 zu vertreten.

    Nach innen arbeite die Kommission an einer „Interimslösung“, wie die aussehen soll, wird aber nicht verraten (Hinweise nehmen wir natürlich gern entgegen).

    Klarere Ziele und weniger Konzentration auf die USA wünschte sich Megan Richards. Sie leitet die „Task Force on Internet Governance“ der Kommission. Stattdessen fordert sie mehr Fokus auf einen im Internet-Governance-Bereich so beliebten „Multi-Stakeholder-Ansatz“ und beklagt, dass manche Mitgliedsstaaten da nicht mitspielen wollen.

    14. April 2015
  • : Logikfehler: EU-Kommission plant keine Vorratsdatenspeicherung, aber eine Konsultation dazu?
    Arbeitet an neuer Vorratsdatensoeicherung: EU-Innenkommissar Avramopoulos.
    Logikfehler: EU-Kommission plant keine Vorratsdatenspeicherung, aber eine Konsultation dazu?

    Die EU-Kommission startet konkrete Planungen für einen neuen Anlauf zu einer Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. Einen Monat, nachdem in einer Pressemitteilung genau das Gegenteil behauptet wurde. Das zeigt eine Antwort vom 10. April auf eine Anfrage von freiheitsfoo an EU-Kommissar Avramopoulos und den Generaldirektor für Migration und Inneres Ruete. In der heißt es:

    Commissioner Avramopoulos indeed informed the Ministers of Interior of the Member States during the Justice and Home Affairs Council of 12 March 2015 that the Commission does not plan to present a new legislative initiative on data retention.

    Instead, the Commissioner has tasked his services to start preparing the launch of a public consultation on the matter to seek the views from stakeholders.

    Das heißt, man kündigt an, nichts zu planen. Plant aber gleichzeitig eine Konsultation. Plausibel ist das nicht, das dürfte klar sein. Voraussichtlich ist es also nur eine Frage der Zeit, bis aus der Konsultation von Interessensvertretern eine Gesetzesinitiative wird.

    Schon bei der ursprünglichen Pressemitteilung waren wir skeptisch und haben bei Nachfragen viele schwammige Antworten erhalten, die in der Quintessenz ein „Noch keine Planung, aber man weiß ja nicht, was die Zukunft bringt“ enthielten. Dass diese Zukunft so schnell da sein würde, kommt dennoch überraschend.

    Was viele der EU-Mitgliedsstaaten nicht davon abhält, in der Zwischenzeit ihre eigenen Umsetzungen zu planen. Das alles findet nur ein Jahr nach der Verkündung des Europäischen Gerichtshofes statt, die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie sei unrechtmäßig.

    13. April 2015 6
  • : Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität
    Save the Internet – Wieder einmal Zeit für die Rettung der Netzneutralität

    savetheinternet

    Es wieder einmal soweit: Der Kampf um die Sicherung der Netzneutralität auf EU-Ebene geht in die heiße Phase. Daher haben zehn NGOs aus verschiedenen EU-Staaten die „Save the Internet“-Kampagne wiedererweckt, um EU-Abgeordnete über Faxe, Twitter und E‑Mails daran zu erinnern, sich für eine starke Netzneutralität einzusetzen.

    In der EU läuft gerade die letzte Phase eines Gesetzgebungsverfahren, die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Während im April 2014 das EU-Parlament einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, der optimistisch stimmte und erfreulich starke Regeln zur Netzneutralität enthielt, arbeiten die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten gegen die Gleichbehandlung von Datenpaketen und argumentieren mit hanebüchenen Auto-Beispielen für Überholspuren im Netz.

    Das würde es Internetanbietern erlauben, Geld für die Privilegierung von Online-Diensten zu verlangen. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, der zur Kasse gebeten wird, damit sein Stream nicht ruckelt, sondern auch dem freien Wettbewerb. Denn kleineren Firmen ist es, im Gegensatz zu den Riesen wie Spotify, kaum möglich, Verträge mit der Telekom zur Bevorzugung ihrer Inhalte abzuschließen.

    Europa darf kein diskriminierendes Internet ermöglichen, sonst fiele man hinter anderen Ländern zurück. Auch die USA haben kürzlich die Netzneutralität festgeschrieben.

    Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit sagt:

    Es gibt eindeutig einen globalen Trend zur Netzneutralität. Immer mehr Länder erlassen Gesetze zum Schutz des Internets. Europa darf hier nicht zurückfallen. Das Verbot von Netzwerk Diskriminierung durch Internetanbieter garantiert gleichberechtigte gesellschaftliche und demokratische Teilhabe und gleichzeitig schützt es den Wettbewerb und die Innovationskraft in dem zukünftsträchtigsten Wirtschaftszweig Internet.

    Helft auch ihr mit und unterstützt das freie Internet. Erinnert die EU-Parlamentarier an ihre Positionen von 2014 und fordert sie auf, diese in den Trilog-Verhandlungen zu verteidigen.

    13. April 2015 12
  • Kabinettchef: EU-Kommission plant „keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung“ – derzeit
    Vertretung der EU-Kommission in Berlin.
    Kabinettchef EU-Kommission plant „keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung“ – derzeit

    Angeblich plant die EU-Kommission keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Das behauptet zumindest die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. Stattdessen sollen Mitgliedsstaaten ihre eigenen Gesetze machen dürfen – was aber ebenfalls gegen EU-Recht verstößt.

    9. März 2015 4
  • : Kann Massenüberwachung durch Menschenrechtsgesetze eingeschränkt werden?
    Menschenrechte 1789, vor dem digitalen Zeitalter
    Kann Massenüberwachung durch Menschenrechtsgesetze eingeschränkt werden?

    Es entsteht eine immer größer werdende Lücke zwischen dem Recht auf Privatsphäre und aktuellen Überwachungsschemata. Als konkretes Beispiel kann die US-Überwachungsoperation PRISM und ihre Auswirkungen auf das Recht europäischer Bürger auf ihre Privatsphäre dienen, die Rikke Frank Jørgensen in ihrem Gastbeitrag reflektiert. Er zeigt nach wie vor, wie groß das Problem zwischen Realität und Regulierung ist.

    Dieser Beitrag von Rikke Frank Jørgensen erschien zuerst im Februar 2014 im englischen Original auf policyreview.info, Justin Hanney hat die Übersetzung für netzpolitik.org beigesteuert.

    Wir haben gesehen, wie neue Technologien die Verletzung von Menschenrechten mit der erschreckenden Effizienz des 21. Jahrhunderts erleichtern. Elektronische Überwachung und Datensammlung brechen mit internationalen Gesetzen und bedrohen sowohl individuelle Rechte als auch das freie Wirken einer lebendigen Zivilgesellschaft. (Pillay, 10. Dezember 2013)

    Der Begriff der Internetfreiheit wird immer wieder von politischen Entscheidungsträgern benutzt, vor allem in Verbindung mit der Betonung des Potentials, das Internet für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. In der Deauville-Erklärung, dem Abschlussdokument des G8-Gipfels 2011, bezog man sich auf das Internet mit der Betonung, dass die führenden G8-Politiker „den Einsatz des Internets als Instrument zur Stärkung der Menschenrechte und der demokratischen Teilhabe weltweit fördern [möchten]“.

    Im Jahr 2012 folgte die erste Resolution des UN-Menschenrechtsrats über die Förderung, den Schutz und die Inanspruchnahme von Menschenrechten im Internet. Darin wird bekräftigt, dass „die selben Rechte, die für Menschen offline gelten, auch online geschützt werden müssen“.

    Im Jahr 2013 – also zu der Zeit als die Leaks von Edward Snowden veröffentlicht wurden – veröffentlichten die USA gemeinsam mit anderen OECD-Ländern ein neues OECD Privacy Framework, in dem der Bedarf an besserem Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum betont wurde.

    Unter Berücksichtigung dieser jüngsten politischen Verpflichtungen geht es in dieser Abhandlung um die sich vergrößernde Kluft zwischen dem Recht auf Privatsphäre und den gegenwärtigen Überwachungspraktiken. Als konkretes Beispiel dafür wird im Folgenden das US-amerikanische Überwachungsprogramm PRISM und sein Einfluss auf das Recht europäischer Bürger auf Privatsphäre diskutiert. Zunächst gibt es eine kurze Einführung zum Thema PRISM. Anschließend wird das Recht auf Privatsphäre umrissen, so wie es im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz IPbpR oder UN-Zivilpakt) der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Direktive zum Datenschutz steht. Daraufhin wird diskutiert, inwiefern das internationale Menschenrecht eingesetzt werden kann, um der gegenwärtigen Massenüberwachung etwas entgegenzusetzen.

    PRISM kurzgefasst

    Am 5. Juni 2013 veröffentlichte der Whistleblower und frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden erste Enthüllungen über die digitalen Überwachungsprogramme, die von Regierungsablegern der USA betrieben wurden. Die Enthüllungen bezogen sich insbesondere auf einen Codenamen: PRISM. PRISM (2007) ist eine „special source operation“ der NSA, mit der das Ziel verfolgt wird, eine vollständige Sammlung und Kategorisierung einer breiten Palette von Internetkommunikationsdaten und Metadaten anzulegen. PRISM beinhaltet eine Reihe von Überwachungsprogrammen mit den Namen Upstream, XKeyscore und BULLRUN.

    Beim Upstream werden Daten aus öffentlichen wie privaten Netzwerken kopiert und an die NSA über internationale Glasfaserkabel oder zentrale Internetknotenpunkte weitergeleitet. Das System von XKeyscore ermöglicht die Durchsuchung sämtlicher Daten in einer Speicherung der vorangehenden drei Tage, die über 150 Internetseiten und 700 Datenbank-Server weltweit laufen. Das System verbindet die Daten, die auf Gebieten von US-Botschaften gewonnen werden, mit ausländischen Satellitenübertragungen und Kurzwellen-Übertragungen (aus dem Abhörverfahren, das früher als ECHELON bekannt war) sowie den Quelldaten aus dem Upstream-Programm.

    BULLRUN ist der Codename für das „mehrgleisige Bemühen, die verbreiteten Verschlüsselungen zu knacken“. Dem US Foreign Intelligence Act (FISA, Sektion 702) zufolge muss die NSA auf Dienstleister zurückgreifen, „um die Regierung umgehend mit allen Informationen, Möglichkeiten oder der Unterstützung zu versorgen, die notwendig ist, um die Daten, die aus der auslandsgeheimdienstlichen Arbeit gewonnen wurden, zu nutzen“.

    Das schließt grundsätzlich die Offenlegung von Zugängen zu sämtlichen Daten der großen Online-Firmen ein. Persönliche Daten, die durch PRISM und andere Programme gesammelt wurden, werden in ihrer Gesamtmasse zwischen den Geheimdiensten der USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland unter dem „Five Eyes“-Abkommen ausgetauscht. Andere geheimdienstliche Austauschabkommen gibt es in variierenden Ausprägungen zwischen diesen Ländern und EU-Ländern.

    Das Recht auf Privatsphäre

    Das Recht auf Privatsphäre wird im Artikel 12 der Universellen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 festgelegt und in Artikel 17 des IPbpR, die in 167 Staaten der Welt gültig sind. Weiterhin ist die Privatsphäre Teil zahlreicher internationaler und regionaler Menschenrechtserklärungen und ‑konventionen. Artikel 17 des IPbpR verbietet alle willkürlichen und rechtswidrigen Eingriffe in die Privatsphäre oder Korrespondenz eines jeden und stellt für alle Länder eine positive Verpflichtung dar, einen rechtlichen Rahmen für den wirksamen Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen Eingriffe oder Beeinträchtigungen zu erstellen, unabhängig davon, ob diese vom Staat selbst, fremden Staaten oder privaten Akteuren kommen.

    Das Recht auf Privatsphäre schützt bestimmte private Bereiche wie den Körper einer Person, ihre Familie, ihr Zuhause und ihre Korrespondenz. Gleichzeitig schränkt es die Sammlung, den Gebrauch und den Austausch persönlicher Daten über die Person ein, was auch als Recht auf informationelle Privatsphäre bezeichnet wird.

    Im europäischen Raum ist das Recht auf Privatsphäre (Privatleben) in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bindend für die Staaten des Europarats festgelegt. Der erste Paragraph regelt die Rechte, die dem Einzelnen durch den Staat gewährt werden müssen, während der zweite Teil die Bedingungen regelt, unter denen diese Rechte beschnitten werden dürfen.

    Die Informationssammlung über ein Individuum ohne dessen Zustimmung fällt stets in den Rahmen von Artikel 8. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erklärt, dass der Schutz personenbezogener Daten von grundlegender Bedeutung für die Erfüllung des persönlichen Rechts auf Privatsphäre ist. Das Abhören von Korrespondenz und Telekommunikation fällt unter Artikel 8 und muss den Bedingungen des zweiten Paragraphen im Sinne des EGMR entsprechen.
    Der EGMR hat akzeptiert, dass eine Person unter bestimmten Bedingungen davon ausgehen kann, durch deren bloße Existenz Gegenstand von geheimen Maßnahmen geworden zu sein, ohne beweisen zu müssen, dass die Maßnahmen tatsächlich auf ihn oder sie angewendet wurden.

    Es wurde auch bestätigt, dass Staaten im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus und Spionage nicht jede ihnen angemessen erscheinende Maßnahme ergreifen dürfen. Darüber hinaus hat das Gericht einige grundsätzliche Prinzipien formuliert, denen Gesetze, die verdeckte Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung durch staatliche Behörden regeln, zu folgen haben. Erstens muss das Gesetz der Öffentlichkeit zugänglich sein. Der davon betroffenen Person muss es möglich sein, die für sie daraus resultierenden Konsequenzen abzusehen. Das heißt, das Gesetz muss in ausreichender Klarheit und Präzision verfasst sein, um Bürgern eine angemessene Angabe zu den Umständen und Bedingungen zu geben, unter denen es Behörden erlaubt ist, einen potentiell gefährlichen Eingriff in ihre Privatsphäre vorzunehmen.

    Zweitens muss es Mindestgarantien für die Diskretion staatlicher Behörden geben, was bedeutet, dass das Gesetz detaillierte Bestimmungen zur Art der Straftaten, die zu einer Überwachungsanordnung führen können, bieten muss. Drittens müssen diese Maßnahmen wiederum durch qualifizierte Behörden beaufsichtigt und überprüft werden, um eine effektive und angemessene Absicherung gegen Missbrauch zu bieten.

    Datenschutz ist ein verbindliches Grundrecht aus dem Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der genau den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspiegelt und eine spezifische rechtliche Grundlage in Artikel 16 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hat. Darüber hinaus legt die EU-Datenschutzrichtlinie (Europäische Kommission, 1995) die Regeln für Datenschutz im privaten und öffentlichen Sektor basierend auf den Prinzipien der Datensparsamkeit, Zweckbindung und der Rechte des Individuums fest.

    Sowohl der EU-Vertrag als auch die Datenschutzrichtlinie bieten Ausnahmen für die Wahrung der nationalen Sicherheit, dennoch müssen nationale Nachrichtendienste in voller Übereinstimmung mit der EMRK und der Rechtsstaatlichkeit stehen. Für die Übertragung von Daten an die USA wird dies in der Safe-Harbor-Entscheidung von 2000 geregelt, so zum Beispiel die Notwendigkeit der Datenübertragung unter den Gesichtspunkten der nationalen Sicherheit, dem öffentlichen Interesse und der Erfordernisse der Strafverfolgung. Die Datenschutzrichtlinie und die Safe-Harbor-Entscheidung werden derzeit überprüft. Insbesondere werden dabei die Aspekte der Ausnahmen für die nationale Sicherheit und das aktuelle Vorgehen zum Datenschutz begutachtet.

    Wie beschrieben, werden die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz in Europa umfangreich geregelt, trotzdem gibt es verschiedene Instrumente, mit denen diese Gesetze auf europäischer wie nationaler Ebene umgangen werden können. Die EMRK ist für europäische Staaten bindend. Es kann über die nationalen Gerichte geltend gemacht werden oder in letzter Instanz über den Europäischen Gerichtshof. Die EU-Datenschutzrichtlinie ist ebenfalls verbindlich für EU-Mitgliedstaaten und wird in ihnen jeweils als nationales Datenschutzgesetz umgesetzt. Allerdings decken weder die EMRK noch die EU-Datenschutzrichtlinie Rechtsverletzungen ab, die außerhalb Europas stattfinden. EU-Staaten können versuchen, strengere Vereinbarungen zum Datenaustausch mit Drittländern auszuhandeln und/oder die EU Rechtsvorschriften erlassen, die Datenschutzstandards auf EU-Niveau für Internetunternehmen erzwingen, wie sie derzeit in der Revision der EU-Datenschutzgrundverordnung vorgeschlagen wird. Trotzdem haben EU-Staaten in der Praxis eingeschränkte Möglichkeiten bei der Durchsetzung von EU-Privatsphärestandards in den USA.

    Der Fall PRISM beinhaltet zu großen Teilen den direkten amerikanischen Zugriff auf die persönlichen Daten von Europäern und anderen, die aufgrund der technischen Infrastruktur des Internets in den USA verarbeitet oder gespeichert werden, auch weil die größten Internetkonzerne (Google, Facebook, Yahoo etc.) in den USA beheimatet sind. In Bezug auf internationale Menschenrechte bleibt die Frage, inwiefern die PRISM-Programme US-amerikanische Verpflichtungen im IPbpR verletzen.

    PRISM und Menschenrechte

    Am 4. Juli 2013 verabschiedete das Europaparlament eine Resolution zum Überwachungsprogramm der NSA, in der große Sorge über PRISM und ähnliche Programme geäußert wurde, insbesondere darüber, wie diese auf die europäischen Grundrechte und Freiheiten wirkten. In dem Beschluss forderte das Europäische Parlament das Komitee für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) auf, eine Untersuchung der Angelegenheit bis Januar 2014 durchzuführen. Diese resultierte in 15 Anhörungen von Experten und Studien zum Thema.

    Als Teil der Untersuchungen von LIBE verglich Martin Scheinin, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus, die rechtliche Legitimation des NSA-Überwachungsprogrammes mit den Verpflichtungen der USA im IPbpR. Auf der Grundlage des Artikels 17 des IPbpR, einem allgemeinen Kommentar zum Artikel 17 von 1988 und anderen Handlungsvorgaben des Menschenrechtskommitees, präsentierte Scheinin einen analytischen Test für die erlaubten Einschränkungen des Rechts auf Privatsphäre. Der Test beinhaltete die folgenden kumulativen Bedingungen für die Entscheidung, ob eine Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre gerechtfertigt ist:

    (a) Alle Einschränkungen müssen gesetzlich gerechtfertigt werden können.

    (b) Das Wesen eines Menschenrechts darf nicht eingeschränkt werden.

    © Die Einschränkungen müssen in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein.

    (d) Einsichten, die während der Einschränkungen gewonnen werden, dürfen nicht öffentlich gemacht werden.

    (e) Um eine Einschränkung zu erlauben, muss diese zwingend notwendig für das konkrete Ziel sein.

    (f) Restriktive Maßnahme müssen verhältnismäßig sein.

    (g) Alle Restriktionen müssen konsistent mit der Einhaltung der anderen Konventionen sein.

    Mithilfe dieser Regeln argumentiert Scheinin, dass die Überwachungsarchitektur der NSA die Verpflichtungen der USA im IPbpR verletzt.

    1. Die Überwachung entbehrt einer rechtlichen Basis, weil sie sich lediglich auf die vagen und weit gefassten Bestimmungen des Foreign Surveillance Act (FISA) beruft. Die notwendige Rechtsgrundlage lässt sich nicht auf eine Situation ausdehnen, in der weder das öffentlich verfügbare Gesetz – in diesem Falle FISA – vorliegt noch Geheimgesetze dem Einzelnen mitteilen, inwiefern in seine Korrespondenz und Privatsphäre eingegriffen wird. Im Einklang mit den Grundsätzen des oben erwähnten EGMR sind besonders die Zugänglichkeit und Vorhersehbarkeit der Rechtsgrundlage fundamentale Elemente der erforderlichen Rechtsgrundlage, so dass Betroffene ihr Verhalten den rechtlichen Erfordernissen anpassen können.

    2. Das PRISM-Programm dringt allein durch die schiere Masse an gesammelten Metadaten erheblich in die Unverletzbarkeit der Privatsphäre ein. Ebenso wichtig ist, dass die Überwachung nicht nur auf Metadaten beschränkt ist. Die Analyse dieser Daten wurde lediglich dazu genutzt, Personen zu identifizieren, auf deren Inhaltsdaten in Folge zugegriffen werden sollte.

    3. Der Schutz vor Terrorismus rechtfertigt nicht das massenhafte Eindringen in die Privatsphäre in einer demokratischen Gesellschaft. Beim Schutz der Privatsphäre der Nicht-US-Personen wurde schlicht versagt, genauso wie beim Schutz derer, die explizit kein Ziel waren. Das führt zu dem Schluss, dass das Programm das Verhältnismäßigkeitsgebot völlig außer Acht lässt. Darüber hinaus wird das Fehlen eines legitimen Ziels hervorgehoben, da FISA Überwachung nicht nur für den Schutz vor Terrorismus erlaubt, sondern auch der Außenpolitik der USA dient. „Dies ist von legitimem nationalen Interesse, das mit rechtlicher Absicherung verfolgt werden muss, ohne in Menschenrechte einzugreifen, aber kein dringendes gesellschaftliches Interesse, das das Eindringen in die Privatsphäre von gewöhnlichen Menschen rechtfertigen würde.“

    4. Es gibt einen Mangel an gerichtlichen und parlamentarischen Mechanismen, welche die Missbräuche verhindern könnten. Weil die Operation auf weiten und vage formulierten Gesetzen aufbaut, konnte sie problemlos diskriminierend durchgeführt werden, was in einem Eingriff in Menschenrechte wie den Schutz vor Diskriminierung, der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ohne angemessene Begründung resultierte.

    Abschließend wurde die Frage der Exterritorialität angesprochen, da die staatliche Verpflichtung im IPbpR im gegenwärtigen Kontext in entscheidendem Maße vom räumlichen Geltungsbereich abhängig ist.

    In Artikel 2, §2 des IPbpR legt die generelle Verpflichtung eines jeden Vertragsstaates fest, „die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen […] zu gewährleisten“. Entsprechend der Praxis des Menschenrechtsausschusses, enthält diese Formulierung einen extraterritorialen Effekt. Der Staat hat also die Pflicht, nicht nur die Personen auf seinem Hoheitsgebiet zu schützen, sondern alle, die sich in seinem Einflussrahmen befinden, unabhängig vom Hoheitsgebiet. Der Ausschuss hat diese Praxis in einem Allgemeinen Kommentar zu Artikel 2 im Jahr 2004 festgeschrieben.

    10. Vertragsstaaten sind von Artikel 2, §1 verpflichtet, die Rechte des Abkommens allen Menschen auf ihrem Hoheitsgebiet und allen, die Teil ihrer Rechtsprechung sind, zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass ein Vertragsstaat die Rechte des Abkommens auch dann zu respektieren und sicherzustellen hat, wenn sich die tatsächliche Macht und Kontrolle des Vertragsstaates über sein Gebiet hinaus erstrecken.

    In Scheinins Intervention werden diese Beispiele benutzt, um die US-amerikanische Verletzung von Artikel 17 für Amerikaner wie Ausländer darzulegen, da die Regierung in der Tat die Verfügung über das Recht auf Privatsphäre von Menschen außerhalb der USA hatte – und zwar nur durch dessen Verletzung. Wie schon in Burgos betont, ist das Hauptproblem nicht der Ort, an dem die Verletzung stattfindet, sondern eher die Beziehung zwischen der Person und dem Staat im Verhältnis zur Verletzung von allen möglichen Rechten des Abkommens, wo auch immer sie geschähen.

    Die Frage nach dem extraterritorialen Effekt ist dennoch rechtlich komplex. Scheinins Interpretation wird häufig bestritten und das nicht nur in den USA.

    Die Verteidigung der Privatsphäre mit Menschenrechten

    Als Reaktion auf die Anfragen innerhalb des Europäischen Parlaments erarbeitete LIBE-Berichterstatter Claude Moraes einen Berichtsentwurf. Dieser schlägt eine europäische, digitale Habeas Corpus-Akte für den Schutz der Privatsphäre vor. Diese basiert auf sieben Maßnahmen, einschließlich einer der Verabschiedung einer EU-Datenschutzreform im Jahr 2014, die sichere Mechanismen zur Abhilfe bietet, wenn die Daten von EU-Bürgern aus Gründen der Strafverfolgung in die USA übermittelt werden.
    alle vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Stärkung der bestehenden EU-Instrumente und die Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, ohne sich dabei auf das PRISM-Programm in Zusammenhang mit internationalen Menschenrechten zu verweisen. Trotzdem bleiben in dieser Hinsicht noch Optionen offen.

    1. Jeder europäische Staat kann prinzipiell eine zwischenstaatliche Beschwerde gemäß Artikel 41 des Zivilpakts einlegen. Bis jetzt wurde die zwischenstaatliche Beschwerde noch nicht genutzt und aus politischen Gründen erscheint es auch unwahrscheinlich, dass die europäischen Staaten auf diese Option zurückgreifen werden.

    2. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen untersucht Vertragsstaaten des IPbpR und wird sich den USA im März 2014 widmen, dabei wird die Frage der NSA-Überwachung thematisiert. Die Überprüfung und der abschließende Bericht werden höchstwahrscheinlich spezifische Empfehlungen bezüglich des PRISM-Programmes für die US-Regierung bereithalten. Das könnte sich als könnte sich später als nützlich bei der Festlegung für die konkrete Einhaltung von Artikel 17 des IPbpR durch die USA erweisen und auch von europäischer Seite aus ausschlaggebend für die Ergreifung von Folgemaßnahmen sein.

    3. Der UN-Menschenrechtsrat wird der Frage als Teil des neu im Konsens angenommenen Beschlusses über den Datenschutz im digitalen Zeitalter nachgehen. Der Beschluss fordert Mitgliedstaaten dazu auf, ihre eigenen Praktiken und Rechtsvorschriften zur Überwachung und Sammlung persönlicher Daten, einschließlich der Massenüberwachung zu überprüfen, um die vollständige und wirksame Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsnormen zu gewährleisten.

    Er weist auch an, dass die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, einen Bericht über den Schutz und die Förderung des Rechts auf der Privatsphäre im Bezug auf nationale und exterritoriale Überwachung auf der 27. Tagung des in Genf ansässigen Menschenrechtsrat sowie auf dessen 69. Sitzung im September 2014 vorlegt. Schließlich werden weitere Analysen und Klarstellungen notwendig, um zu belegen, wie genau sich der exterritoriale Effekt auf Menschenrechtsprinzipien in den globalen Datenströmen auswirkt.

    Eine solche Analyse und Ausarbeitung könnte eine längst überfällige Überarbeitung der Allgemeinen Bemerkung zu Artikel 17 von 1988 sein. Die technologischen Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen des Rechts auf Privatsphäre müssten darin berücksichtigt werden.

    Fazit

    PRISM steht beispielhaft für die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Die unerwünschten Eingriffe in private Daten sind in ihrem Umfang ungeheuerlich und geschehen digital auf globaler Ebene außerhalb der Reichweite vom regionalen oder nationalen Schutz der Privatsphäre. Es gibt einen dringenden Bedarf an rechtlicher Analyse und Empfehlungen zur Vorgehensweise gegen exterritoriale Verletzungen der Privatsphäre zwischen Staaten, die Vertragspartner im internationalen Menschenrecht sind.

    Wenn die zahlreichen politischen Verpflichtungen für ein freies und offenes Internet ernsthaft umgesetzt werden sollen, wird ein bestimmtes Vorgehen zum Schutz der Privatsphäre im Namen der Menschenrechte dringend gebraucht.

    20. Februar 2015 3
  • : Eurobarometer zur Cyberkriminalität
    via http://ec.europa.eu/
    Eurobarometer zur Cyberkriminalität

    Die Europäische Kommission hat in diesem Februar die Ergebnisse eines im Oktober 2014 erhobenen Eurobarometers zum Thema „Cyber-Sicherheit“ veröffentlicht.

    Das Ziel dieses Eurobarometers ist es, die Erfahrungen und Wahrnehmungen der EU-Bürger in Bezug auf Cyber-Sicherheit zu verstehen. Die Umfrage untersucht die Art und Häufigkeit der Internetnutzung, das Bewusstsein über Cybercrime und den Grad an Sorge hinsichtlich dieser Art von Kriminalität.

    Das Umfrage enthält auch einen Factsheet mit den Ergebnissen aus Deutschland. Hier nutzen 61 Prozent das Internet täglich – 2 Prozent weniger als im EU-Durchschnitt. Hauptsächlich werden E‑Mails gelesen und versandt sowie Online-Einkäufe getätigt. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten fühlt sich dabei gut über die Risiken informiert.

    Und eine Zahl kommt uns bekannt vor: Etwa die Hälfte der Deutschen, sowie auch der restlichen Europäer, sei bereits mindestens einmal zum Opfer von Cyberkrime geworden. Den gleichen hohen Wert hatte vor etwa einem halben Jahr das aktuelle Lagebild „Cybercrime“ des BKA ergeben. Wie auch im aktuelle Fall hervorgebracht durch so schwere Straftaten wie Viren oder Spam-Mails.

    12. Februar 2015 3
  • : Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“
    Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“

    anzeige_guentherWie die FAZ berichtet, hat sich der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger auf der Münchner Digitalkonferenz DLD unter anderem gegen Google und für eine Netzneutralität ausgesprochen – oder zumindest dafür, was er darunter versteht:

    Dürfen manche Unternehmen ihre Daten schneller durch die Internetleitung schicken, wenn sie dafür extra bezahlen? Oettinger sprach sich dagegen aus. „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich Oettinger aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank

    Der Autovergleich scheint momentan groß im Trend zu legen – vielleicht weil sich in PolitikerInnenkreisen mittlerweile herumgesprochen hat, dass das Wort „Datenautobahn“ nicht gerade mit digitaler Kompetenz verknüpft wird. Auch die Argumentation dass zeitkritische Dienste, wie fahrerInnenlose Autos und telemedizinische Anwendungen, eine schnellere Geschwindigkeit auf Kosten anderer Dienste erhalten sollen, ist in Lobbypapieren und Politikkreisen als ultimatives Argument sehr beliebt. Echte Netzneutralität bedeutet aber, dass es eben keine Überholspuren auf der „Datenautobahn“ gibt – ganz gleich, ob bezahlt oder unbezahlt.

    Vorratsdatenspeicherung und Googles Marktmacht

    Im Interview mit dem bayrischen Rundfunk formulierte Oettinger seine Ziele weiter aus: Die Neutralität und Objektivität von Suchmaschinen soll erwirkt werden – vor allem die Marktmacht von Google ist ihm hier ein Dorn im Auge. Diese Äußerungen reihen sich nahtlos in die lange Liste der Forderungen an den Suchmaschinenanbieter ein.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Auch keine Überraschung: Oettinger befürwortet die Vorratsdatenspeicherung und bestätigte ebenfalls die Ausarbeitung einer neuen EU-Richtlinie, über die wir bereits berichtet haben.

    Zur Vereinheitlichung des europäischen Digitalmarktes wäre auch endlich eine klare Position zu Urheberrechtsfragen notwendig, an guten und konkreten Ideen hierzu mangelt es jedenfalls nicht.

    20. Januar 2015 9
  • : Merkel fordert zügige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
    Merkel fordert zügige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

    Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Rahmen ihrer Regierungserklärung heute morgen unter anderem eine zügige Planung der neuen EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung gefordert:

    Angesichts der parteiübergreifenden Überzeugung aller Innenminister von Bund und Ländern, das wir solche Mindestspeicherfristen brauchen, sollten wir darauf drängen, dass die von der EU-Kommision hierzu angekündigte, überarbeitete EU-Richtlinie zügig vorgelegt wird, um sie anschließend auch in deutsches Recht umzusetzen.

    Die Erklärung ist in der Bundestagsmediathek abrufbar, interessant wird es ab Minute 14.

    Vor einem Monat berichteten wir exklusiv, dass die EU-Kommission an einer neuen Richtlinie arbeite. Die EU-Kommission ruderte danach kommunikativ zurück. Merkel bestätigt jetzt, dass wir mit unserem Artikel Recht hatten.

    15. Januar 2015 16
  • : Verkehrsministerium will „Ausspähen umfriedeten Privatbesitzes“ durch private Kamera-Drohnen verhindern
    Drohnen und Datenschutz - Die EU will regulieren. (Bild: EU-Kommission)
    Drohnen und Datenschutz - Die EU will regulieren. (Bild: EU-Kommission)
    Verkehrsministerium will „Ausspähen umfriedeten Privatbesitzes“ durch private Kamera-Drohnen verhindern

    Das Bundesverkehrsministerium schlägt vor, die zulässige Auflösung von Kameras an privat genutzten Drohnen durch Vorschriften zu regeln. Die Bundesregierung will dadurch „typischerweise mit der Verwendung von zivilen unbemannten Luftfahrtsystemen drohenden Beeinträchtigungen“ zuvorkommen. Der Betrieb von Drohnen dürfe nicht zu einer Verletzung der Grundrechte, der Sphäre des Privat- und Familienlebens oder des Schutzes personenbezogener Daten führen.

    Als Beispiel nennt das Ministerium das „Ausspähen umfriedeten Privatbesitzes“ durch private Drohnen, an denen Kameras montiert sind. Genauere Angaben, etwa zur erlaubten Pixeldichte oder dem vorgeschriebenen Abstand zu Gebäuden, werden nicht gemacht. Mögliche Einschränkungen des Datenschutzes ergäben sich aber auch in den Bereichen Überwachung oder Kartografie.

    Hintergrund der Mitteilung war eine Kleine Anfrage zu einem Papier der EU-Kommission, das ein „neues Zeitalter der Luftfahrt“ betont und hierfür sechs Aktionsfelder definiert. Das Dokument wurde im Oktober von den EU-Verkehrsministern beraten.

    Drohnen könnten ab 2028 von zivilen Flughäfen starten und landen

    Vergangenes Jahr hatte die Kommission bereits eine „Roadmap“ zur Integration zivil genutzter Drohnen in die allgemeine Luftfahrt verabschiedet. Als Meilensteine werden drei Zeitstufen angegeben: 2014–2018 (Betrieb in Sichtweite), 2019–2023 (Betrieb außerhalb von Sichtweite) und 2024–2028 (gleichberechtigte Teilnahme im Luftraum). Das würde bedeuten, dass Drohnen ab 2028 von zivilen Flughäfen starten und landen könnten.

    Die Bundesregierung hält diesen Zeithorizont für nicht abzuschätzen. Der Entwicklungsstand für Anwendungen im zivilen Bereich sei „weiterhin als experimentell zu bewerten“. Ähnliche Skepsis äußert das Verkehrsministerium zum ambitionierten Plan der EU-Kommission, bis 2050 „voll automatische“ Luftfahrtsysteme zu entwickeln und diese ebenfalls in den allgemeinen Luftraum zu integrieren.

    In zwei Jahren will die Kommission auch die „ordnungspolitischen Voraussetzungen“ für die Integration von Drohnen erarbeiten. So müsse der Schutz der Privatsphäre von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten laufend überwacht werden. Dies schließe die nationalen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ein.

    Bodenkontrollstationen könnten angeblich überfallen werden

    Zu den anvisierten EU-Regulierungen gehört unter anderem die Gefahrenabwehr. So könnten Drohnen laut der Kommission als Waffen benutzt werden. Wie dies verhindert werden kann, wird nicht gesagt. In Deutschland berät seit April eine Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ über entsprechende Möglichkeiten. Im Frühjahr 2015 sollen entsprechende Handlungsempfehlungen vorliegen. Auch auf EU-Ebene wurde die polizeiliche Abwehr von kleinen Drohnen bereits diskutiert.

    Andersherum sei es laut der Kommission auch möglich, dass die Signale ihrer Navigations- oder Kommunikationssysteme gestört werden könnten. Auch könnten Bodenkontrollstationen überfallen werden. Zum Aktionsplan der Kommission gehört deshalb die „Behebung von Sicherheitsschwachstellen“ in den Bereichen Information und Kommunikation. Später sollen „rechtliche Verpflichtungen“ für Drohnen-Betreiber, aber auch Navigations- und Telekommunikationsdienstleister folgen.

    Uneinigkeit in Haftungsfragen

    Auch die Haftungs- und Versicherungsvorschriften sollen geprüft werden. Nach einer Folgenabschätzung will die Kommission ebenfalls „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, damit dieser Bereich „angemessen reguliert ist“. Die Bundesregierung ist hier jedoch anderer Ansicht. So solle „das Thema Haftung“ nicht gesondert für Drohnen geregelt werden. Entsprechende Bestimmungen seien bereits von einer EU-Verordnung zur Versicherungspflicht für „Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber“ abgedeckt. Drohnen ließen sich aus Sicht des Verkehrsministeriums hierunter fassen.

    Angehörige deutscher Ministerien sind auf mehreren Ebenen mit der Standardisierung internationaler Empfehlungen und Richtlinien zu Betrieb, Einsatz und Flugführung von Drohnen beteiligt. Damit Drohnen zukünftig auch grenzüberschreitend operieren können, beteiligen sich MitarbeiterInnen des Luftfahrt-Bundesamtes, der Deutschen Flugsicherung und der Bundesnetzagentur an einer Arbeitsgruppe der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Als Ergebnis soll ein „umfassendes Handbuch“ produziert werden.

    Im November hat die ICAO ein neues „Remotely Piloted Aircraft Systems Panel“ eingerichtet, das die Arbeitsergebnisse fortführen soll. Dort sei laut dem Verkehrsministerium „eine deutsche Beteiligung sichergestellt“. Auch EUROCONTROL, die europäische Organisation zur zentralen Koordination der Flugsicherung hatte sich kürzlich mit Drohnen und Datenschutz befasst.

    16. Dezember 2014 5
  • Telecommunications Data Retention: EU Commission is working on new Data Retention Directive
    Arbeitet an neuer Vorratsdatensoeicherung: EU-Innenkommissar Avramopoulos.
    Telecommunications Data Retention EU Commission is working on new Data Retention Directive

    The new EU Commission plans to re-introduce Telecommunications Data Retention, as we learned in Brussels yesterday. A spokesperson of the Commissioner for Home Affairs confirms that it is no longer a question „if“ there will be a directive, only „how“. But the European Court of Justice ruled: suspicionless mass surveillance is disproportionate and violates fundamental rights.

    10. Dezember 2014 5
  • Anlasslose Massenüberwachung: EU-Kommission arbeitet an neuer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
    Arbeitet an neuer Vorratsdatensoeicherung: EU-Innenkommissar Avramopoulos.
    Anlasslose Massenüberwachung EU-Kommission arbeitet an neuer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

    Die EU-Kommission will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Das erfuhr netzpolitik.org in Brüssel. Eine Sprecherin des Innenkommissars bestätigt: es geht nicht mehr um das „ob“, nur noch um das „wie“. Der EuGH urteilte jedoch: die anlasslose Massenüberwachung ist unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.

    9. Dezember 2014 29
  • : Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte
    Jean-Claude Juncker.
    Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015: Große Herausforderungen für digitale Grundrechte

    EDRi hat eine Kopie des Entwurfs zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 erhalten und veröffentlicht: Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2015. Für diejenigen, die die Anhörungen der Kandidaten im EU-Parlament verfolgt haben, enthält dieser Entwurf keine großen Überraschungen. Allerdings zeigt er die große Anzahl an Vorschlägen und Initiativen, die in den kommenden Jahren einen direkten Einfluss auf unsere Grundrechte und ‑freiheiten haben werden. Juncker hat das Ziel, das Arbeitsprogramm am 16. Dezember in Straßburg zu verabschieden.

    Dieser Gastbeitrag von European Digital Rights (EDRi) erschien zunächst auf edri.org. Übersetzung von Justin Hanney und Andre Meister.

    Vorhabendokumentation der EU-Kommission

    In einem Brief an die Kommissare erklärt er, dass der Programmentwurf aus neuen Initiativen, anhängigen Vorschlägen und Aufhebungen existierender Gesetze besteht – alles mit dem Ziel, seinen Zehn-Punkte-Plan für Europa durchzusetzen.

    Neben der Bekanntgabe einer Liste bedeutsamer Initiativen und Vorschläge, lädt er alle Kommissare ein, zusätzliche Elemente vorzuschlagen – oder die Notwendigkeit der derzeit vorliegenden Vorschläge zu überprüfen – vor dem Hintergrund der „Mission Letters“, die zusammen mit den Nominierungen im September geschickt wurden.

    Unter den neuen Initiativen im Entwurf finden sich im Arbeitsfeld „Digitaler Binnenmarkts“ der „Cybersicherheitsplan“ und die bereits angekündigte Reform der E‑Privacy-Richtlinie (sobald es eine Einigung zur Datenschutzreform gibt).

    Netzneutralität, Urheberrecht, Datenschutz

    Zu den wichtigen neuen Initiativen, die zunächst vom Generalsekretariat vorgeschlagen wurden, verkündet die Kommission ein Paket für den digitalen Binnenmarkt (Q2 2015) und einen Vorschlag für eine Urheberrechtsreform (2015). Wie wir immer wieder betont haben, sind die derzeitigen Copyright-Regeln nicht mehr fit für das digitale Zeitalter. Eine Abkehr weg von den gescheiterten repressiven Maßnahmen hin zu einer umfassenden Reform wäre sehr zu begrüßen.

    Darüber hinaus erwähnt das Dokument einen „möglichen geänderten Vorschlag für das Telekom-Paket“ – das könnte ein weiterer Anlauf sein, Regeln zur Netzneutralität zu untergraben. Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedstaaten (im Rat) die „Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation“ und könnten einige Regeln für Netzneutralität streichen, die das Europäischen Parlament aufgestellt hat. Wenn die Verordnung geändert wird, um diese Regeln zu schwächen, werden wir hart arbeiten müssen, um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament hinter seiner Entscheidung steht, das offene Internet zu schützen.

    Internationaler Freihandel und Digitaler Binnenmarkt

    Außerdem kündigt die Kommission an, an einem „vernünftigen und ausgewogenen“ Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zu arbeiten – eine bemerkenswert defensive Wortwahl. Warum sollte man betonen, dass TTIP „vernünftig und ausgewogen“ sein soll? Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass genau das eben nicht der Fall ist. TTIP wird sicherlich eins der wichtigsten Dossiers für digitale Bürgerrechte, mit denen EDRi im kommenden Jahr zu tun haben wird. Das gilt nicht nur für die generellen Bedenken zur Transparenz der Verhandlungen, sondern auch für eine etwaige Aufnahme von Bestimmungen zu Datenschutz, Selbstjustiz von Internet-Unternehmen und Urheberrecht.

    Im Bereich Justiz und Grundrechte, kündigt die Kommission den lang ersehnten Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Abschluss von Verhandlungen über ein umfassendes Datenschutzabkommen mit den USA an. Ein Abschluss dieser beiden Verhandlungs-Stränge würde das Ende eines langen Prozesses bedeuten. Der Beitritt der Europäischen Kommission zur Europäischen Menschenrechtskonvention wäre ein historischer Schritt, und ist eine wichtige, erneute Bestätigung, dass jede Art von Grundrechts-Einschränkung „gesetzlich vorgesehen“ sein muss (Artikel 10 EMRK).

    Menschenrechtskonvention und Transparenzregister

    Schließlich begrüßen wir die Ankündigung der Kommission, die Arbeit ihrer einzelnen Institutionen transparenter zu machen. Der Programmentwurf erwähnt die Einführung einer inter-institutionellen Vereinbarung, ein verpflichtendes Lobbyregister für Parlament, Rat und Kommission einzurichten. Dieser Schritt ist längst überfällig. Die vorherige Kommission hat einige grauenhafte Gewohnheiten über Transparenz entwickelt und den Zugang zu Dokumenten unnötig bürokratisch und schwer gestaltet – wir begrüßen alle Versuche, diesen Ansatz zur Geschichte zu machen.

    Es gibt mehr als genug Arbeit für European Digital Rights (EDRi) in dieser neuen Legislaturperiode. Während die Kommission ihr Arbeitsprogramm fertigstellt, arbeitet EDRi an einer Spendenkampagne, die in den nächsten Wochen gestartet wird. Mehr als je zuvor braucht EDRi eure Unterstützung, um eure Rechte und Freiheiten auf EU-Ebene weiterhin zu verteidigen.

    26. November 2014 2
  • : Designierte EU-Kommissare bestätigt, Oettinger wird das Digitale begleiten
    Kommissions-Präsident Juncker und der designierte Internet-Kommissar Oettinger. Quelle: <a href="https://twitter.com/NatashaBertaud/status/507102603168460801/photo/1">Sprecherin der EU-Kommission</a>.
    Designierte EU-Kommissare bestätigt, Oettinger wird das Digitale begleiten

    Das EU-Parlament hat heute die künftigen EU-Kommissare aus dem Team des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker bestätigt. In den letzten Wochen mussten diese sich Fragen der Parlamentarier stellen, wir haben unter anderem live vom Hearing des designierten Digitalkommissars Günther Oettinger berichtet und es anschließend ausgewertet.

    Ob Oettinger für den Posten geeignet ist, ist aufgrund seiner wenig ausgeprägten Affinität für die digitale Welt umstritten, es kamen bereits Gerüchte auf, ob er nicht letztlich doch für einen anderen Posten bestimmt werden soll. Jetzt ist seine Berufung für das Digitale jedoch final und es bleibt abzuwarten, was die nächsten fünf Jahr uns bringen werden.

    Innenkommissar Avramopoulos bereitete uns konkrete Sorgen, denn er hat verlauten lassen, die Vorratsdatenspeicherung neu beleben zu wollen.

    Neben Oettinger und Avramopoulus sind auch noch andere für netzpolitische Themen relevant, wie etwa der Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip, der die Verantwortlichkeit für den Digitalen Binnenmarkt trägt und mitunter als der wirkliche Digitalkommissar bezeichnet wird.

    Alexander Sander von der Digitalen Gesellschaft kommentiert zum neuen Kommissions-Team:

    Die neue Kommission muss nun die Weichen für eine freie und offene digitale Gesellschaft in Europa stellen. Statt eines neuen Anlaufs bei der Vorratsdatenspeicherung erwarten wir ein entschlossenes gerichtliches Vorgehen gegen Mitgliedsstaaten, die ihre entsprechenden Gesetze noch nicht aufgehoben haben oder gar einen erneuten Erlass planen. Neben anderen Formen anlassloser Datensammlungen wie den Fluggastdatenabkommen (PNR) muss die Kommission als Konsequenz aus der geheimdienstlichen Massenüberwachung durch NSA und Co. auch die Safe Harbor-Vereinbarung zur Datenweiterleitung in die USA unverzüglich aussetzen. Gleiches gilt für die intransparenten TTIP-Verhandlungen, mit denen sie nach bisherigem Stand auch künftige europäische Errungenschaften bei der Netzneutralität zur Verfügungsmasse multinationaler Konzerne macht. Vielmehr muss sie die bisherigen Fortschritte, die das Parlament in Sachen Netzneutralität erreicht hat, nun auch gegenüber dem Ministerrat verteidigen. Außerdem brauchen wir Vorschläge für ein zeitgemäßes, liberalisiertes Urheberrecht und nicht eine Verschärfung, die lediglich den Interessen großer Rechteverwerter dient und an der Lebenswirklichkeit im Netz vorbei geht.

    Man sieht, es gibt viel zu tun in Europa und wir werden die kommenden Prozesse aufmerksam im Blick behalten.

    22. Oktober 2014 2
  • : Neuer EU-Datenschutzbeauftragter in Sicht: Die Kandidaten im Überblick
    Neuer EU-Datenschutzbeauftragter in Sicht: Die Kandidaten im Überblick

    EDPS Logo

    Bei der Neuwahl des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gab es erhebliche Verzögerungen, doch morgen soll endlich im EU-Parlament abgestimmt werden. Schon im Januar haben wir berichtet, dass der bisherige Amtsinhaber Peter Hustinx so schnell keinen Nachfolger bekommen wird, da die Europäische Kommission beim ersten Anlauf alle vorgeschlagenen Kandidaten für die Endrunde abgelehnt hatte.

    Nach einer wiederholten Bewerbungsprozedur konnte man sich endlich auf fünf Bewerber einigen, die sich nun in der nächsten Runde den Fragen des EU-Parlamentes, genauer genommen des LIBE-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, stellen müssen. Heute Abend von 19:00 – 22:30 wird die Anhörung stattfinden, morgen um 17:00 Uhr kommt es zur Abstimmung. Danach folgen Verhandlungen der Konferenz der Präsidenten mit dem Rat, in denen der Europäische Datenschutzbeauftragte und sein Nachfolger final bestimmt werden.

    Hier eine kurze Vorstellung der fünf Kandidaten:

    Noëlle Lenoir

    Lenoir ist eine erfahrene französische Politikerin. Schon 1982 wurde sie Direktorin der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL). Sie hat auch einen starken Hintergrund im Bereich Ethik und Menschenrechte, unter anderem war sie Präsidentin des Internationalen Bioethik-Komitees der UNESCO. Von 1992 bis 2001 war sie als erste Frau Mitglied des französischen Verfassungsgerichtes.

    Neben ihrer politischen Laufbahn hat Lenoir an Universitäten Rechtswissenschaften gelehrt und für Zeitungen und Rundfunk gearbeitet. In ihrer Bewerbung stellt sie vor allem ihre Befähigung zum internationalen Dialog heraus, denn derzeit arbeitet sie in der Pariser Niederlassung einer amerikanischen Anwaltskanzlei.

    Ich bin eine glühende Europäerin. Mein Glaube in Europa kommt nicht aus der Zeit, in der ich als Ministerin für Europäische Angelegenheiten zur Zeit der Erweiterung und der Entwicklung des Verfassungsvertrags tätig war. Er war schon immer da. Aber heute, in einer sich verändernden Welt […] scheint das europäische Projekt noch wichtiger für die Verteidigung der Werte, die wir teilen. Die Kontrolle der Entwicklung der Informationsgesellschaft, in der wir leben, und die Aufsicht über Überwachungssysteme, die selbige begleiten, sind ganz eindeutig Teil dieses europäischen Projekts. Das bedeutet auch, dass die europäische Politik zum Schutz persönlicher Daten nichtig ist, wenn die EU nicht offen ist für den internationalen Dialog, insbesondere mit Ländern, mit denen Daten am häufigsten ausgetauscht werden.

    Yann Padova

    Padova stammt, wie Lenoir, aus Frankreich und hat ebenso für die französische Datenschutzbehörde CNIL gearbeitet. Von 2006 bis 2012 war er als Generalsekretär der Institution tätig. Während dieser Zeit wurden unter anderem Bußgeldforderungen gegenüber Google durchgesetzt, als „Street View“-Autos unberechtigterweise WLAN-Informationen erhoben haben. Seinerzeit hat er weitgehende Umstrukturierungsmaßnahmen in der Behörde durchgesetzt. Aktuell ist Padova bei Baker & McKenzie in Paris tätig und berät dort Unternehmen. Seine Management-Fähigkeiten sieht er als schlagkräftiges Qualifikationsargument:

    Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird seine Methoden erneuern müssen, indem er seine Ratgeberrolle stärkt. Die Umstrukturierung von Verwaltung war die letzten sechs Jahre meine tägliche Arbeit. Und ich weiß, dass das sowohl Energie als auch Vorstellungskraft erfordert. Ich weiß, dass es die Fähigkeit braucht, mit vielerlei Stakeholdern zu kommunizieren als auch Bestimmtheit, Entscheidungen zu treffen.

    Cinzia Biondi

    Biondi kommt aus Großbritannien und hat umfangreiche Erfahrungen als Anwältin bei großen Banken und Unternehmen, wie der Bank of Scotland oder Morgan Stanley. Sie hat eine Beratungsfirma gegründet, die Firmen bei der Einhaltung der Europäischen Datenschutzbestimmungen unterstützen soll und ist Koautorin des Buches „Handbook on Data Protection“, das 2004 erschien.

    In ihrem Motivationsschreiben für die Stellung als stellvertretende EDSB stellt sie heraus, wie ihre Praxiserfahrungen in der Wirtschaft sie für die Aufgabe qualifizieren:

    Durch meine Arbeit auf den höchsten Ebenen der Industrie habe ich aus erster Hand und „am Boden“ die Unterschiede in Haltungen, Ängsten und Mythen über Datenschutz und Privatsphäre kennengelernt. Ich bin gut dafür geeignet, die möglichen Herausforderungen zu erkennen und effektiv zu adressieren, die der Europäische Datenschutzbeauftragte bewältigen muss um Compliance und gute Verwaltungspraktiken auf diesem Gebiet zu fördern und durchzusetzen.

    Wojciech Rafał Wiewiórowski

    Wiewiórowski ist seit 2010 polnischer Landesdatenschutzbeauftragter und hat sich für den Posten des Stellvertretenden EDSB beworben. Der Jurist mit einer Spezialisierung auf IT-Recht hat vor allem einen juristischen und akademischen Hintergrund. Außerdem ist er stellvertretender Vorsitzender der „Article 29 Working Party“, einem unabhängigen Beratungsgremium der EU-Kommission zu Fragen des Datenschutzes, und konnte dort schon EU-Erfahrungen sammeln.

    Wiewiórowski ist der einzige Kandidat aus den ehemaligen Ostblock-Staaten und betont das auch in seiner Bewerbung:

    Ich bin kein „digital native“. Ich wurde in der „analogen“ Welt geboren. Gleichzeitig war die Welt, in der ich als Kind und Jugendlicher aufgewachsen bin, die Welt hinter dem Eisernen Vorhang. Das Informationszeitalter und das Internet kamen zum gleichen Zeitpunkt in diese Welt wie Freiheit und Demokratie – zu Beginn der 90er. Zu erfahren, wie wir Informationen selbst erschließen können, ohne Zensur und mit Hilfe moderner Geräte, war die Erfahrung von Freiheit und die Lehrstunde sozialer Fertigkeiten für eine ganze Generation junger Erwachsener zur Zeit meines Jurastudiums.

    Giovanni Buttarelli

    Butarelli ist der einzige Kandidat, der sowohl für den Posten des stellvertretenden als auch des Haupt-Datenschutzbeauftragten nominiert ist. Schon in der ersten Runde war er in der engeren Auswahl, wurde dann aber von der Kommission abgelehnt. Dabei hat Butarelli mit Abstand die meiste Erfahrung, denn er ist bereits seit 2009 Stellvertreter des amtierenden EDSB Hustinx und war zuvor zwölf Jahre als Generaldirektor unter dem engagierten, italienischen Datenschutzbeauftragten Stefano Rodota tätig [Hinweis: vorher stand hier, dass Buttarelli selbst Datenschutzbeauftragter gewesen sei. Das haben wir korrigiert]. Und so steht seine Motivation im Zeichen der Fortführung seines bisherigen Amtes als Stellvertreter von Peter Hustinx:

    Es wäre mir eine Ehre, dem EU-Gesetzgeber weiterhin dabei zur Seite stehen zu können, die aktuelle Rahmengesetzgebung zu modernisieren und zu kräftigen und dabei exisitierende und neue enthaltene Prinzipien robust genug zu machen, um mit den wachsenden Herausforderungen grenzüberschreitender Datentransfers umzugehen. Wir müssen uns in die Lage versetzen, die Herausforderungen der Welt vorherzusehen, die unsere Kinder bewohnen werden.

    Wir verfolgen gespannt, welche der Kandidaten das Parlament wählen und in die letzte Runde schicken wird. Leider werden die Anhörungen heute Abend nicht gestreamt, wir berichten, sobald wir die Aufzeichnungen gesichtet haben.

    20. Oktober 2014 1
  • : Zusammenfassung der Hearings der designierten Kommissare aus netzpolitischer Sicht
    Organigramm der designierten Juncker-Kommission
    Zusammenfassung der Hearings der designierten Kommissare aus netzpolitischer Sicht

    Zwischen dem 29. September und dem 7. Oktober fanden die Anhörungen der designierten Kommissare im Europäischen Parlament statt. Dies ist eine kurze Zusammenfassung der sechs Anhörungen, in denen die designierten Kommissare die Fragen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Bezug auf digitale Rechte, Schutz der Privatsphäre und Handelsabkommen beantwortet haben.

    Dieser Artikel wurde zuerst auf edri.org veröffentlicht. Die Übersetzung stammt von Justin, danke dafür!

    Günther Oettinger (Deutschland) ist der Nominierte für digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Cecilia Malmström (Schweden) wurde als designierte Kommissarin für Handel nominiert. Dimitris Avramopoulos (Griechenland) ist der designierte Kommissar für Migration und Inneres. Věra Jourová (Tschechische Republik) ist für die Position der Kommissarin für Justiz, Verbraucher und die Gleichstellung der Geschlechter nominiert. Andrus Ansip (Estland) will das Amt des Vize-Präsidenten für Digitalen Binnemarkt übernehmen. Frans Timmermans (Niederlande) wird voraussichtlich erster Vize-Präsident und Kommissar für Regulierung, inter-institutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte.

    Günther Oettinger wurde zu den notwendigen Schritten für einen erfolgreichen Umgang mit Cloud Computing und dem Big-Data-Bereich befragt. Er antwortete, dass wir eine EU-weite Gesetzgebung für Cloud-Dienste brauchen. Bei den Themen des „Rechts auf Vergessenwerden“, der Vorratsdatenspeicherung und ‑verarbeitung blieb er strikt auf Linie der bereits existierenden Kommissionspolitik. Er sagte, dass Daten nicht dauerhaft gespeichert werden sollten und Bürger Zugang zu den über sie gespeicherten Daten bekommen sollten. Das „Recht auf Vergessenwerden“ bietet seiner Aussage nach zusätzlichen Schutz. Er sieht es als Grundrecht an.
    Schlagzeilen machte Oettinger als er die Prominenten, die ihre sensiblen Daten in den kürzlich gehackten Cloud-Diensten gespeichert hatten, als dumm bezeichnete. Gleichzeitig lobte er Cloud-Dienste für ihre wirtschaftliche Effizienz und Umweltfreundlickeit sowie für ihre Fähigkeit, „den Kunden maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen bieten zu können“.

    Cecilia Malmström bezeichnete das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) in ihrer Eröffnungsrede als die wichtigste Herausforderung der näheren Zukunft. Die durch TTIP ermöglichten Streitbeilegungsverfahren zwischen Investoren und Staaten (ISDS) wurden ausgiebig erörtert. Malmström versprach, dass beide verhandelnden Seiten an einem Einverständnis inklusive ISDS sehr interessiert wären. Ausweichend erklärte Malmström, dass ISDS nicht zwangsweise in TTIP integriert werden müsse, wohingegen das ebenfalls geplante Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) ohne ISDS nicht zustande kommen werde. In diesem Falle würde sie ISDS unterstützen, während sie sich durchaus gewillt zeigte, dies in TTIP nicht zu tun. Sie wurde auch zu ihrer geheimen Diskussion mit der US-Regierung über eine unveröffentlichte Entwurfsfassung der EU-Datenschutzverordnung befragt, die es laut einer von EDRi publizierten E‑Mail gegeben hat. Sie bestritt zunächst die Echtheit der „geleakten“ E‑Mail, die tatsächlich auf eine Anfrage im Namen der Informationsfreiheit herausgegeben worden war. Anschließend wurde sie aufgefordert, die Echtheit dieser Email öffentlich anzuerkennen.

    Dimitris Avramopoulos beantwortete die Fragen des Europäischen Parlaments zur Umsetzung des EuGH Urteils über Vorratsdatenspeicherung wie folgt: „In Ermangelung einer EU-Gesetzgebung ist eine Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene notwendig. Mitgliedstaaten können immer noch eine eigene, nationale Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung einführen, die sowohl der sogenannten E‑Privacy-Richtlinie entspricht als auch den jeweils eigenen konstitutionellen Prinzipien.“ Der Verweis auf die E‑Privacy-Richtlinie ist deshalb bedeutend, weil er zeigt, dass der Kommissionsabgeordnete bereit ist, die Position, dass Vorratsdatenspeicherung unter EU-Recht fällt, zu verteidigen. Avramopoulos musste sich auch den Fragen der Abgeordneten zur Gültigkeit des Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Record – kurz PNR) nach dem Gerichtsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung stellen. Er antwortete, dass Gerichtsbeschlüsse Voraussetzung für jede zukünftige politische Handlung wären. In Europa würden bald neue Entscheidungen gültig und sie sollten horizontal eingeführt werden.

    Věra Jourová zählte die schnelle Einführung einer modernen EU-Datenschutzreform in den ersten sechs Monaten ihrer Amtszeit zu ihren Prioritäten. Auf die Fragen bezüglich eines „Regenschirm-Abkommens“, also einem Datenaustausch mit den USA zur Strafverfolgung und Safe Harbor (einer Entscheidung über die allgemeinen Regeln dieses Datenaustausches) hob sie hervor, beide seien entscheidend um das Vertrauen zwischen der EU und den USA wiederherzustellen. Die Bedingungen von Safe Harbor müssten allerdings wirklich sicher sein. Sie versprach, diese Themen zu analysieren und versicherte, den Schutz von Privatsphäre und Datensicherheit immer ernst zu nehmen.

    Andrus Ansip will sich auf Datenschutz, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen und Cyber-Sicherheit konzentrieren, um so faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu sichern. Außerdem betonte er die Bedeutung von E‑Commerce und E‑Government. Er sagte, dass Europas Binnenmarkt noch nicht für das digitale Zeitalter bereit sei. Dennoch möchte er, dass nicht alles über die EU reguliert wird. Ansip versprach, auf die Urheberrechtsreform zu achten und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel abzubauen. Weiterhin versprach er die Einführung von E‑lnvoices (Elektronische Rechnungen) und E‑Procurement in die EU-Kommission bis 2015, ebenso wie elektronische Unterschriften bis zum Ende seines Mandats. Auch Ansip verlangt Änderungen von Safe Harbor. Desweiteren findet er die Ausnahmen zur „nationalen Sicherheit“ der USA darin beunruhigend und ist bereit, das Abkommen aufzuheben, sollten die zukünftigen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten dahingehend keine zufriedenstellenden Resultate bringen. Ansip sprach sich auch gegen das Geoblocking von Online-Inhalten aus.

    Frans Timmermans versprach ein starkes Engagement für die Achtung der Grundrechte.
    Er möchte als Kommissar für Grundrechte weiter gehen als sein bereits sehr aktiver und ehrgeiziger Vorgänger. Zudem will er ein verpflichtendes Register für Lobbyisten einführen. Ob er in der Lage ist, seine Vorhaben für Transparenz und Demokratie durchzusetzen und so das schreckliche Verhalten beim Zugang zu Dokumenten der scheidenden Kommission umzukehren, bleibt abzuwarten.

    9. Oktober 2014 1
  • : „Andrus Ansip ist der eigentliche Digitalkommissar der neuen Kommission“
    CC-BY <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Andrus_Ansip#mediaviewer/File:Portrait_Andrus_Ansip.jpg">Kaupo Kikkas - Riigikantselei</a>
    „Andrus Ansip ist der eigentliche Digitalkommissar der neuen Kommission“

    Nach unserem designierten EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, war gestern im EU-Parlament der ehemalige estnische Premierminister Andrus Ansip mit einer Frage und Antwort-Runde dran. Der designierte Vizepräsident der EU-Kommission bekommt auch die Zuständigkeit für den Digitalen Binnenmarkt. Etwas unklar ist immer noch, ob er damit quasi der Chef von Günther Oettinger wird oder nur der „Frühstücksdirektor“. Er selbst sieht sich als Koordinator, der die Richtung vorgibt und die großen Linien denkt, während Oettinger sich auf das konkrete Management vor allem bei den Themen der Digitalen Wirtschaft kümmern soll.

    Im Gegensatz zu Günther Oettinger haben wir es gestern leider nicht geschafft, ausführlich der Fragerunde zu lauschen und für Euch darüber zu berichten. Ich konnte zwischendrin ein paar Mal reinschalten und war teilweise positiv überrascht. Der Kontrast zu Oettinger war schon groß und Ansip scheint bereits in vielen Themen tiefer drin zu sein. Das kommentierten auch zwei angefragte EU-Parlamentarier uns gegenüber, die wir für eine kurze EInschätznug angefragt haben:

    Die Piraten-Abgeordnete Julia Reda erklärte gegenüber netzpolitik.org:

    „Ansip und Oettinger haben sich in ihren Hearings unterschieden wie Tag und Nacht. Ich bin positiv überrascht, wie tief Ansip sich in die Themen eingearbeitet hat. Er blieb zwar bei seinen Antworten zu Fragen der Netzneutralität und des Datenschutzes etwas vage, hat aber eine Reihe von konkreten Problemen in der Europäischen Union benannt, an denen man seine Leistung in der Legislaturperiode messen können wird – allen voran das Ende von Geoblocking. Wenn wir mit ihm den Satz „dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar“ zu Grabe tragen, wäre das ein historischer Erfolg.“

    Und der Grüne Europaabgeordnete und Netzpolitiker Jan Philipp Albrecht sagte:

    „Andrus Ansip ist der eigentliche Digitalkommissar der neuen Kommission. Er weiß, worum es bei den Herausforderungen der Digitalisierung wirklich geht und dass Datenschutz und Netzneutralität kein Gegensatz für einen lebhaften digitalen Markt, sondern gerade eine Voraussetzung dafür sind. Nun wird es darauf ankommen, dass er seinen starken Worten Taten folgen lässt und seine Erfahrung als ehemaliger Premier Estlands nutzt, die Regierungen zu den großen Schritten zu bringen, die jetzt nötig sind.“

    Bei Euractiv findet sich eine Zusammenfassung der Anhörung: Super-Kommissar Ansip droht USA mit Stopp von „Safe Harbor“.

    Auch eine Aussetzung des „Safe Harbor“-Abkommens mit den USA schließt Ansip nicht aus. „Safe Harbor ist nicht sicher. Das Abkommen muss seinen Namen erst noch verdienen“, kritisiert Ansip.[…] „Wenn die US-Regierung diesbezüglich keine klare Ansagen macht, dann müssen wir die Aussetzung des Abkommens in Betracht ziehen“, so Ansip.

    Diese Drohung hören wir ja öfters, das müsste man einfach mal machen. Denn von Seiten der USA kommt nur Hinhaltetaktik, aber kein Einlenken. Vor allem, wenn die wissen, dass von EU-Seite nur gedroht, aber nicht gehandelt wird.

    Unklar ist die Position zu Netzneutralität, aus diesen Zitaten kann man nichts Konkretes rauslesen:

    Ansip versichert, dass er an diesem Prinzip festhalten werde: „Der ganze Internetverkehr muss gleich behandelt werden. Niemand hat das Recht seine dominierende Marktposition auszunutzen“, erklärt Ansip.[…] Höhere Geschwindigkeiten für einen höheren Preis seien akzeptabel, so Ansip – aber nicht zu Lasten derjenigen, die bereits eine niedrige Internet-Geschwindigkeit benutzen. Doch was heißt das genau: Höhere Preise für Verbraucher oder für Content-Provider? Diese Frage lässt Ansip vorerst offen.

    Und nein, das ist keine konkrete Aussage in diesem Themenfeld, auch wenn es für ungeübte Blicke konkret aussieht.

    Wir sind gespannt, wie eine konkrete Förderung von Open Source Software aussehen könnte, die Ansip versprochen hat und worauf The Register nochmal eingeht:

    More predictable were his comments that protecting privacy is the “cornerstone” of the digital single market, that EU-funded software should be open-source, and that the European Commission should lead by example and put digital government into practice with e‑invoices, e‑procurement, e‑signatures and so on. The last suggestion was hardly surprising given that the former Estonian PM has put most of those into practice in his home country.

    7. Oktober 2014 2
  • : EU beginnt dreiwöchige Krisenübung mit Ölpest und „Cyberangriff“
    EU beginnt dreiwöchige Krisenübung mit Ölpest und „Cyberangriff“

    eeas_logoDie EU startet heute ihre zweite „Multi-Layer“-Krisenübung, die das Kürzel „ML14“ trägt. Das Manöver dauert bis zum 23. Oktober und steht unter der Ägide der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ist also eine vorwiegend militärische Veranstaltung. Verantwortlich ist der Auswärtige Dienst, der heute eine Presseaussendung einzelne Details mitteilte.

    „Multi Layer“ heißt das Ganze, weil auch die EU-Kommission und Delegationen einzelner EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Geführt wird die Operation von einem militärischen Kommandozentrum in Italien sowie dem Hauptquartier der „EU Battlegroup“ in Belgien.

    ML14 scheint eine Mischung aus Ukraine, Libyen und Algerien zu simulieren: Es werden diverse Szenarien durchlaufen, die sich vorwiegend im fiktiven Staat „Sarunia“ abspielen. „Sarunia“ hat Ärger mit seinen Nachbarstaaten „Ranua“ und „Celego“, das macht die Sache nicht besser. Scharmützel an der Grenze können nur mithilfe einer EU-Militärmission befriedet werden.

    Plötzlich gibt es einen – allerdings nicht erfolgreichen – Angriff auf einen Öltanker, der zuletzt eine Ölpest auslöst. Gleichzeitig sind zahlreiche Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten in einer Ölraffinerie in „Sarunia“ tätig, die womöglich Ziel eines Überfalls werden könnte. Es braucht also eine Evakuierung.

    Zu alledem wird dann noch das Städtchen „Batela“ mit einem „Cyber-Angriff“ behelligt. Dumm nur, dass in „Batela“ die EU-Kommunikationssysteme untergebracht sind. Welche militärischen Abteilungen sich hierum kümmern sollen, ist unklar. Ebenfalls unbekannt ist, welche Mitgliedstaaten sich eigentlich mit welchen Kapazitäten beteiligen.

    Ende des Jahres soll ein weiteres Manöver abgehalten werden, das einen „Cyberangriff“ simuliert. Auch wenn es sich in beiden Szenarien nicht um militärische Angriffe handelt, werden sie vom Militär beantwortet. Möglich ist dies unter anderem durch die neue „Solidaritätsklausel“, wonach Mitgliedstaaten bei Krisen im eigenen Land das Militär anderer Regierungen anfragen dürfen. Diese sind dann zur Hilfestellung verpflichtet.

    30. September 2014 5