Europäische Kommission zum Thema Internet-Governance: Tut was wir sagen, nicht was wir tun

Am 12. Februar 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission eine weitestgehend stichhaltige Mitteilung zum Thema globale Internet-Governance. Einige der darin von der Kommission beworbenen Prinzipien sind wirklich toll – zum Beispiel das Verteidigen und Bewerben von Grundrechten und demokratischen Werten, Multi-Stakeholder-Strukturen, klare Regeln, die Rechte und Werte respektieren und ein nicht fragmentiertes Netzwerk.

Die Kommission hat Recht, wenn sie diesen Ansatz vorantreibt, es ist richtig diese Werte zu vertreten. Aber wer wird auf die Kommission hören, wenn sie selbst es nicht schafft, diese Prinzipien einzuhalten?

Die Kommission redet davon, Grundrechte zu verteidigen und zu fördern – allerdings hat ihre eigene interne Analyse der von Kommissarin Kroes vorgeschlagenen Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation gezeigt, dass sie sich nicht an die eigenen Grundrechte-Regeln der EU hält. Kommissarin Kroes hat diesen Hinweis ignoriert und den Vorschlag blindlings vorangetrieben.

Die Kommission spricht davon, einen Multi-Stakeholder-Ansatz zu unterstützen – hat aber selbst die Ansichten der Zivilgesellschaft bezüglich der Netzneutralität ignoriert und sie wiederholt falsch dargestellt, etwa indem sie behauptete, dass wir „specialised services“ verbieten lassen wollen. Was nützt es, Interessenvertreter erst einzubeziehen, wenn man sie anschließend mutwillig ignoriert und falsch wiedergibt?

Die Kommission redet vom Respektieren von Regeln und Werten, hat aber vorgeschlagen, Internetprovidern zu erlauben, private Kommunikation zu blocken und zu filtern, um privatisierte (Artikel 23.5.a und Anmerkung 46 des Vorschlags), gesetzesfreie Zensur zu implementieren, obwohl die EU-Grundrechtscharta sehr deutlich sagt, dass Einschränkungen unserer Rechte zur freien Kommunikation und Privatsphäre gesetzlich vorgesehen sein muss (Artikel 52).So sieht es also aus, wenn man Regeln und Werte respektiert.

Die Kommission spricht vom Wert des „unfragmentierten Netzwerks“, hat aber mit der Vorordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation einen Gesetzestext mit Netzneutralitäts-Bezug vorgeschlagen, der ausdrücklich Regeln einführen würde, die es Internetfirmen erlauben, Dienste unterschiedlich zu behandeln und dadurch Barrieren für die Freiheit der Kommunikation und der Unternehmen zu schaffen.

Die netten Worte der Kommission sind weise, einsichtig und umfassend. Ihre Taten sind es nicht.

Dieser Beitrag stammt im Original von Joe McNamee, Geschäftsführer von EDRi, der ihn für das EDRi-gram verfasst hat, und wurde von der Redaktion ins Deutsche übersetzt. Das Original findet sich hier.

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