Wie morgens berichtet, fanden heute die Abschlussverhandlungen im Ministerrat der EU zur geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung statt, nach denen der Trilog zwischen Rat, EU-Kommission und EU-Parlament losgeht, in dem der finale Verordnungstext verhandelt wird. Es war bereits abzusehen, dass der Vorschlag des Rates weniger datenschutzfreundlich ausfallen wird als die Positionen von Kommission und Parlament. Und er fällt tatsächlich in wichtigen Punkten deutlich hinter einem wünschenswerten Datenschutzniveau und sogar hinter dem Ist-Zustand zurück.
Beispielsweise ist das Sammelklagerecht gegen Datenschutzverstöße weggefallen, außerdem ist die explizite Zustimmungspflicht in die Datenverarbeitung im Ratsvorschlag nicht mehr enthalten. Daten könnten so auch zu einem anderen Zweck als dem ursprünglich vom Nutzer zugestimmten genutzt werden. Außerdem werden Fälle geschaffen, in denen der Nutzer gar keine Zustimmung mehr geben muss, sollte der Datenverarbeiter ein schwerwiegenderes „berechtigtes Interesse“ an der Nutzung haben. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist ebenso nicht mehr zu finden. Außerdem würden Datenübermittlungen in Drittstaaten möglich, ohne effektive Kontrolle darüber, ob EU-Datenschutzstandards eingehalten würden. Die NGO Access fasst zusammen: „Einfach ausgedrückt würde es nach dem Ratstext für jemanden unmöglich, nachzuvollziehen, was mit seinen persönlichen Daten passiert oder wer Zugriff darauf hat.“
Joe McNamee, Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation EDRi in Brüssel, formuliert seine Kritik drastisch:
This agreement is quite simply a brazen effort to destroy Europe’s world leading approach to data protection and privacy […] The Council position is a mixture of reckless disregard for citizens’ fundamental rights and pandering to special interests that led to draft legislation where the number of exceptions is higher than the total number of articles in the previous Directive.
Umso wichtiger werden nun die Trilogverhandlungen, in denen darum gekämpft werden muss, dass die Schlupflöcher, die der Rat geöffnet hat, nicht in die finale Version der Verordnung eingehen werden.
