Diese Woche ging es vor allem um Datenbanken und Überwachung. Auf EU-Ebene war das gemeinsame Strafregister und eine Polizeidatenbank zur geheimen Ausschreibung Thema, in Hamburg kam heraus, dass die dortige Polizei eine Liste mit auffälligen Fußballfans führt. Wir haben uns die Woche aber nicht vermiesen lassen und uns stattdessen über die Leserbefragung und eine Nominierung für einen weiteren Preis gefreut.
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Überwachung ohne Ende
Eine positive Meldung gab es diese Woche von den Vereinten Nationen: Fünf Sonderberichterstatter haben gemeinsam die Überwachung und das Gesetz zum Ausnahmezustand in Frankreich kritisiert. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und stünden im Widerspruch zu internationalen Abkommen. Dass sich die UN-Experten gemeinsam gegen die Gesetzgebung eines Staates positionieren, hat Seltenheitswert und zeigt, wie besorgniserregend das Gesetz zum Ausnahmezustand in Frankreich ist. Die Kritik daran ist somit um so wichtiger.
In Deutschland wurde die Überwachung auch nicht weniger. Im zweiten Halbjahr 2015 hat sich die Anzahl der versendeten „Stillen SMS“ gegnüber dem ersten Halbjahr auf über 116.000 SMS verfünffacht. Bei „Stillen SMS“ werden SMS versendet, über die der Empfänger nicht benachrichtigt wird, wodurch anhand der Verbindungsdaten der ungefähre Standort aller Empfänger ermittelt werden kann.
Auch auf Länderebene soll mehr Telekommunikation Überwacht werden. Die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin planen dafür ein „Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ). Worum es dabei genau geht, ist leider geheim und war auch über Informationsfreiheitsanfragen bisher nicht herauszufinden.
Das Kanzleramt hat derweil den ersten Entwurf einer BND-Reform vorgestellt, wirkliche Verbesserungen sind allerdings noch nicht zu erkennen. Zukünftig soll, wie bisher auch, ein Gremium des Bundestages den Geheimdienst kontrollieren. Wie gut das mit dem aktuellen Gremium klappt, haben wir bereits lernen müssen.
Urteil über die Festnahme von David Miranda
Der Partner von Glenn Greenwald wurde im August 2013 neun Stunden am Flughafen in London festgehalten. Ein Gericht in England urteilte nun, dass das zwar rechtmäßig, aber unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gewesen sei. Der Grund dafür ist, dass der Terrorism Act, demzufolge das Festhalten in Großbritannien über mehrere Stunden erlaubt ist, keinen Schutz von journalistischem Material vorsieht.
Verfassungsbeschwerde gegen Vectoring und Vorratsdatenspeicherung
Die Wettbewerber der Telekom überlegen, gegen das geplante Vectoring eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das Problem des Vectoring ist, dass es nach aktuellem Plan die Telekom in eine Monopolstellung rücken würde. Aktuell steht eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Vectoringprogramm der Telekom noch aus.
Statt über eine Verfassungsbeschwerde nur nachzudenken, hat der SPD-Verein D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.) eine solche gegen die Vorratsdatenspeicherung bereits eingereicht. Damit bekommen Heiko Maas und Sigmar Gabriel deutlichen Gegenwind aus der eigenen Partei.
Hasskommentare im Internet
Ingrid Brodnig hat bei uns einen Gastbeitrag über Hass im Netz geschrieben. Wer nach Sascha Lobos Kolumne auf Spiegel Online über Hassposts im Internet noch nicht genug hat oder einfach umfassendere Informationen darüber möchte, sollte sich den Artikel durchlesen.
Die drei Datenbanken
Die EU-Kommission plant den Ausbau der Datenbank ECRIS (European Criminal Records Information System), in der Strafregister-Einträge aus 25 EU-Mitgliedsstaaten gespeichert sind. Die Datenbank beinhaltet bisher nur Einträge über EU-Bürger, gespeichert sind die Einträge in dem Herkunftsland des jeweiligen Betroffenen.
Das war es aber noch nicht zum Thema Datenbanken: Im Schengener Informationssystem SIS II gibt es eine EU-Polizeidatenbank, mit der Personen geheim ausgeschrieben und damit verdeckt beobachtet oder kontrolliert werden können. Diese Ausschreibungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen und kommen mit großer Mehrheit aus den G6-Staaten Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Deutschland. Bis Ende November 2015 waren knapp 60.000 Personen betroffen.
In Hamburg ging es ebenfalls um eine Datenbank: Zu Beginn der Woche ist herausgekommen, dass Hamburg, entgegen voriger Behauptungen, doch eine Datei über Sportgewalt führt. Darin geht es vor allem um die Fans des Hamburger SV und St. Pauli. Gesammelt werden Informationen über mehr als 2.000 Fans, die als gewalttätig aufgefallen sind. Gepflegt wird die Datei seit über neun Jahren. Herausgekommen ist das Ganze erst durch eine Kleine Anfrage, eine vorige Auskunft per Informationsfreiheitsgesetz verneinte die Existenz der Datei.
Beschwerdemanagement in Linz
Für Probleme im öffentlichen Raum gibt es mittlerweile Internetplattformen, auf denen Beschwerden eingereicht werden können. Dabei kann es zum Beispiel um kaputte Straßenlaternen oder Schlaglöcher gehen. Stefan Etzelstorfer hat in seiner Diplomarbeit die Plattform „Schau auf Linz“ untersucht und herausgefunden, dass durch die Plattform, entegegen den Befürchtungen, im Verhältnis mehr Beschwerden von Menschen mit geringerem Bildungsgrad eingereicht werden. In unserem Interview erklärt er, wie das genau funktioniert.
Unsere Nominierung und die Leserbefragung
Wir sind für den Medienpreis Politik des Bundestages nominiert. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und damit der erste, bei dem wir Geld bekommen würden, wenn wir gewinnen. Entscheiden wird das ein Jury aus Medienvertretern der Hauptstadt, nominiert wurden wir von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Bei unserer Leserbefragung haben über 2.400 Menschen teilgenommen, die Ergebnisse haben wir bereits ausgewertet. Für die Beteiligung möchten wir uns auch hier noch einmal bedanken!
„wodurch anhand der Verbindungsdaten der ungefähre Standort aller Empfänger ermittelt werden kann.“ Ab wann ist denn ein Standort nicht mehr ungefähr? Ab 50 m, 20, 5, 100? Halber Meter, 5 Millimeter? Wenn man mitten in der Nacht die SMS schickt, und in der Funkzelle mit Hauptstrahlrichtung liegt die Wohnung des Abgefragten, dann ist der höchstwahrscheinliche Aufenthaltsort mehr als genau.
Schrecklich aber wahr, OLG Klrh schreibt in dem Urteil/Beschluss „8 W 63/15“ vom 23.12.15 ich hätte keinen Ablehnungsgrund § 43 ZPO mitgeteilt. 5 Einschreiben/Rückschein würden auch keine Gründe enthalten. Es ist eine Verbrecherbande diese Justiz. Dr. Schilling Vorsitzender Richter am OLG hat diese Entscheidung getroffen. Die Bloßlegung meiner Geheimakte durch LGP Lotz darf nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Geheimnisverrat und Abführung wie am 1.10.13 folgt still und leise. So wie es bei den furchtbaren Richtern von 1933bis 1945 üblich war. Anklage unerwünscht und nicht durchsetzbar.
Die Deutschen gehen mit Hass einfach falsch um, weil die grundlegende Haltung so arrogant und zurückhaltent ist, so feige wie nur denkbar.
Da fällt mir gleich wieder ein, daß ich meine Studie über Kongruenzen von großen Muskeln und kleinem Hirn lange vernachlässigt habe.
Vgl. hierzu N.N. Empirische Feldforschung zur quantitativen Analyse dynamischer Schwellkörper, 2015.
An dieser Stelle scheinen sich auf den ersten Blick kompensative Möglichkeiten aus Zuffenhausen zu zeigen, die sich aber flächendeckend weder aus öffentlichen Geldern, noch aus medizinisch indizierter Sicht darstellen lassen oder auf chauffeurbasierte Konzepte übertragen werden könnte.
Auch sei an dieser Stelle auf aus vermeintlicher oder tatsächlicher Schwäche resultierende und nicht zu vernachlässigende Gewaltausübungen verwiesen, welche auch durch flächendeckende Gabe von Binöden in den Geschmacksrichtungen Mate-Ingwer-Insantcaffee, Fenchel-Curry-Kokos oder Sauerkraut-Pfefferminz-Baldrian unverändert auftreten. Die Variante Muttermilch-Schweißfuß-Erdbeere ist leider noch weit vor der klinischen Erprobung, weshalb derzeit nichts als die flächendeckende Erprobung verschiedenster Schreibungen bleibt, die aufgrund ihrer homäopatischen Dosierung zumindest als höchstwahrscheinlich unschädlich einschätzbar sein sollten. Eine Wirkung konnte allerdings, selbst bei deutlicher Überdosierung, nicht nachgewiesen werden.
@Schandelle
> kompensative Möglichkeiten aus Zuffenhausen
In Weissach wird an therapeutischen Möglichkeiten gearbeitet. Erste erfolgreiche Ansätze konnten an U. Hück auf der Teststrecke nachgewiesen werden. Im selbstfahrenden Elektroporsche konnte er sich mit beiden freien Händen höchste Gefühle beibringen.
Chauffeurbasierte Konzepte haben keine Zukunft mehr.
Heiliksplechleabrra!
Wobei so mancher Technikgläubige schon im falschen Weissach aufgeschlagen sein soll, obwohl er doch eigentlich nach Bietigheim wollte. Das egalitäre Sein des verbrauchenden Ichs ist nur so manchem Ingenieur zugänglich.
„Da fällt mir gleich wieder ein, daß ich meine Studie über Kongruenzen von großen Muskeln und kleinem Hirn lange vernachlässigt habe.“ Hm, diesen Vergleich hat man eigentlich irgendwie anders in Erinnerung …
„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Leider verliert sowas nicht an Aktualität.
Eine Aktualisierung wäre aber mal dran, da Spezialdemokraten heute eher große Nummern im Waffenhandel sind und daher höchstens noch zu wilden Partys abgeholt werden, wo sie dann leichtbekleidet Gewerkschaftsführer treffen können.