Mehrmals war hier über die sogenannten Artikel-36-Ausschreibungen im Schengener Informationssystem SIS II zu lesen. Die EU-Polizeidatenbank kann dazu genutzt werden, Personen einer verdeckten Beobachtung oder Kontrolle zu unterziehen. Die ausschreibende Polizeidienststelle erhält dann einen Hinweis, wo die Person angetroffen wurde, etwa bei Grenzübertritten oder Verkehrskontrollen. Ziel ist auch die Ausforschung von Mitreisenden, die Behörden erhoffen sich dadurch Hinweise über persönliche Netzwerke.
Die heimlichen Artikel-36-Ausschreibungen haben in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Begründet wird dies mit dem relativ neuen Phänomen „ausländischer Kämpfer“, jedoch war auch schon vor zwei Jahren ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.
G6-Staaten prominent vertreten
In einer Kleinen Anfrage zur neuen biometrischen EU-Datenbank „Intelligente Grenzen“ hat das Bundesinnenministerium die Zahl nun nach einzelnen EU-Mitgliedstaaten differenziert. Den größten Anteil haben heimliche Ausschreibungen französischer Behörden (44%), es folgen Großbritannien (14,6%), Spanien (12%), Italien (10,1%) und Deutschland (4,6%). Zum Stichtag 30. November 2015 waren insgesamt 59.553 Personen betroffen.
Auffällig ist, dass die meisten Ausschreibungen (Österreich fällt aus der Reihe) von jenen Regierungen vorgenommen werden, die sich in der Gruppe der sogenannten G6 organisieren. Es handelt sich um die sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten, die sich halbjährlich zu informellen Treffen verabreden. Ziel ist die Einflussnahme auf anstehende EU-Maßnahmen.
Zusammen stellen die Länder rund die Hälfte der EU-Bevölkerung, verfügen also über einen hohen Anteil des Stimmrechts im Rat. Mehrmals wurde auf Ebene der G6 erörtert, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Ausweitung der Artikel-36-Fahndungen gedrängt werden könnten. An den Treffen nehmen regelmäßig auch das Heimatschutz- und Justizministerium der USA teil.
Bald Verfolgung mittels Fingerabdrücken möglich
Das erneuerte SIS II beinhaltet die Möglichkeit der Speicherung von Fingerabdrücken, es fehlt jedoch die technische Umsetzung dieses SIS-II-AFIS-Systems. Dann könnten Personen auch über hinterlassene Fingerabdrücke gemäß Artikel 36 heimlich getrackt werden. Die EU-Kommission hatte zur Einführung des AFIS ein Studie beauftragt, die im Oktober vorlag.
Außer den Schengen-Mitgliedstaaten und Softwareanbietern für automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssysteme haben mehrere US-Behörden daran mitgewirkt, darunter das Heimatschutzministerium und das FBI. Vermutlich wurden dabei auch entsprechende US-Forschungsprogramme eingebracht. Die US-Regierung plant die verstärkte Implementierung biometrischer Verfahren in ihre Einreisesysteme.
Die gemeinsame Studie kommt zu dem Schluss, dass es sogar möglich sei, den per Artikel 36 Verfolgten beim Grenzübertritt unbemerkt Fingerabdrücke abzunehmen und damit die heimliche Überwachung zu perfektionieren [mehr dazu in der Kommentarspalte].
War das als Möhre für den Esel gedacht, oder war der Autor nicht in der Lage, dies hier genauer zu beschreiben. Wie geht das denn, Herr Monroy?
Gemeint das im Artikel erwähnte System „Intelligente Grenzen“, für das die Kommission einen Vorschlag vorgelegt hatte. Ziel ist, allen Nicht-EU-Angehörigen bei der Einreise die Fingerabdrücke und evtl. das Gesichtsbild abzunehmen (soll noch entschieden werden). Frankreich schlägt nun vor, das System – wenn schon sowieso eingeführt – auch für EU-Angehörige verpflichtend einzusetzen. Das scheint sich nun so durchzusetzen, so entsteht eine riesige Biometrie-Datenbank. Vergleiche dazu die verlinkte Studie und die Antwort des BMI.
Bleibt die Frage offen, wie es möglich sein kann, unbemerkt Fingerabdrücke zu erkennungsdienstlichen Zwecken zu bekommen.
Üblicherweise werden Finger einzeln oder die ganze Handfläche auf einen Scanner gelegt. Das geht wohl kaum, ohne dass es die Person merkt, die noch an der Hand hängt, oder gibt es neue Methoden?
Unnötig zu erwähnen, dass es dan nicht mehr unbemerkt sein kann, oder?
Korrekt, unbemerkt abnehmen geht nicht, aber unbemerkt gemäß Artikel 36 verwenden schon.
Im Artikel ist weiterhin zu llesen:
> dass es sogar möglich sei, den per Artikel 36 Verfolgten beim Grenzübertritt unbemerkt Fingerabdrücke abzunehmen
Auf den Unsinn aufmerksam gemacht räumen sie, das geht nicht. Aber den Satz im Artikel ändert sich nicht von selbst.
Bevor jemanden aus Unwissenheit oder Dummheit als Esel beschimpft sollte man darüber nachdenken
wie die Polizei das bei Emittlungen macht, sie bittet nämlich jeden Straftäter erst Fingerabdrücke abzugeben bevor diese dann Straftaten ausüben dürfen ??? Außerdem ist es möglich je nach Oberfläche und Gegenstand mehr als nur Teilabdrücke zu erhalten vor allem sind Einweg oder Wegwerf Gegenstände sehr beliebt .Damit es keine anderen Abdrücke auf den Gegenständen gibt .
Das unbemerkte speichern (nehmen) und Auswerten von Sichtungen von Fingerabdrücke ist zu vielen Gelegenheiten vorstellbar. Das identifizierende Abnehmen der Fingerabdrücke an Grenzen, dass unter der Maßgabe erfolgt, im Regelfall, nicht speichernd vorgenommen zu werden kann dazu genutzt werden den Regelfall im individuellen Fall zu umgehen. Dies würde einer „unbemerkten“ dauerhaften Speicherung entsprechen. Weiter können routinemäßige Fingerabdrucknahmen bei kriminaltechnischen Untersuchungen in Datenbanken gesichert werden, um für einen späteren breit ausgewertet zu werden.
Herr Monroy ist Aktivist, nicht Journalist. Das bedeutet, sein vornehmliches ziel ist es, zu informieren.Aber nur bis zur der Linie, die seinem Aktivistenpfad nützt. Die Agenda von Aktivisten ist in aller Regel eine moralische Kampfausrichtung zum Zwecke der Weltverbesserung. Das sind hoch gesteckte Ziele, die eine hohe Erwartungshaltung rechtfertigen. Dabei sind ebenso hohe Anstrengungen nötig den Anschein der Glaubwürdigkeit aufrecht zu erhalten.
Herr Monroy schliesst seinen Artikel mit der Bemerkung ab, es sei „sogar möglich, unbemerkt Fingerabdrücke zu nehmen“, und zwar „beim Grenzübertritt“.
Beslay und Galbally, 2015,“ Fingerprint identification technology for its implementation in the Schengen Information System II (SIS-II)“ beschreiben den derzeitigen Stand der Fingerabdruck-Erfassung und geben Empfehlungen unter Einhaltung von Qualitätsstandards. Dabei wird die flat screening method empfohlen. Hinweise auf ein „unbemerktes“ Abnehmen von Fingerabrücken wird dort nicht erwähnt.
Weiter wurden in obigem Artikel verlinkt „US Custom Border Patrol to Begin Biometric Entry/Exit Testing at Otay Mesa Port of Entry“. Auch dort sucht man vergeblich nach Methoden zur strittigen Behauptung.
Festzustellen bleibt, dass Herr Monroy seine Behauptung zur „unbemerkten“ Erfassung von Fingerabdrücken beim Grenzübertritt nicht belegt hat. Wer den letzten Satz seines Artikels gelesen hat, fragt sich zurecht, wie der Autor zu dieser Behauptung kommen konnte.
> Den größten Anteil haben heimliche Ausschreibungen französischer Behörden (44%), es folgen Großbritannien (14,6%), Spanien (12%) und Deutschland (4,6%).
Entweder schauen wir unterschiedliche Tabellen an, oder hier wurde Italien einfach vergessen.
> Auffällig ist, dass die meisten Ausschreibungen (Österreich fällt aus der Reihe) von jenen Regierungen vorgenommen werden, die sich in der Gruppe der sogenannten G6 organisieren. Es handelt sich um die sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten, die sich halbjährlich zu informellen Treffen verabreden
So auffällig finde ich das (aus dem direkt mitgelieferten Grund) irgendwie nicht… Wenn jetzt Luxemburg die Liste angeführt hätte, ok, aber so?
Das stimmt, Italien (auch in den G6) vergaß ich zu erwähnen, thx.
Bevor man über irgendwelche Auffälligkeiten berichtet, sollten die Zahlen mit der jeweiligen Bevölkerungszahl zu gewichtet werden. Dann gilt „G6“ nur noch ohne Deutschland und Polen, die beide im unteren Mittelfeld liegen. Die Verteilung der absoluten Anzahl auf Länder ist sinnfrei.