
Die EU-Kommission bereitet mit einer Online-Konsultation zum Thema „Geistiges Eigentum“ eine Gesetzesänderung im Bereich Urheberrecht vor. Hierzu sollen Bürger, Rechteinhaber und Anwälte die entsprechende EU-Richtlinie aus 2004 (Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED) auf ihre Effektivität und Angemessenheit beurteilen. Auf dieser Basis will die EU-Kommission bis Herbst 2016 Änderungsvorschläge vorlegen. Wir hatten bereits bei der Einführung von IPRED vor der Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung gewarnt. Bei der Umsetzung in deutsches Recht wurde das Problem offenbar: Rechteinhaber hatten fortan die Möglichkeit, ohne Probleme Nutzerdaten von Providern zu erhalten, um zivilrechtliche Ansprüche direkt bei den Nutzern geltend machen zu können – die Abmahnindustrie war geboren.
Für die Konsultation hat European Digital Rights (EDRi) ein Online-Formular erstellt, das dank Digitaler Gesellschaft auch auf Deutsch vorliegt. Mit den zusätzlich enthaltenen Hintergrundinformationen können Bürgerinnen und Bürger die Fragen der Kommission besser verstehen.
In der Mitteilung der Digitalen Gesellschaft heißt es, dass „die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen durchaus ein wirkungsvolles Mittel zur Stärkung der Verbraucher-Perspektive darstellen kann“. Die EU-Kommission sei sich durchaus darüber im Klaren, dass ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung die Legitimität der aktuellen Rechtsnormen im Bereich des Urheberrechts infrage stellt. Aus diesem Grund sei die Teilnahme an der Konsultation ein wichtiger Schritt, um politischen Druck auf die Kommission auszuüben.
Die Konsultation über das Tool ist bis zum 7. April möglich – ohne weitere Unterstützung auch noch bis zum 15. April auf den Seiten der EU-Kommission.
Update:
Die Konsultation über das Tool wurde bis zum 10. April verlängert.