Die Polizei hat mehrere Gastronomen im französischen Grenoble festgenommen, weil sie nicht die Daten der Gäste speicherten, die ihr WLAN nutzten. Ein Anti-Terror-Gesetz von 2006 schreibt das vor – das dürfte nach einem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung allerdings überholt sein.