Das Verwaltungsgericht Berlin einen weiteren Internet-Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit, wie das Beck-Blog meldet: Das Unternehmen dürfe nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn es die Infrastruktur zum Datensammeln nicht bereithalte, entschied das VG Berlin bereits am 16.1.2009 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und weitete damit seine Rechtsprechung aus dem BT-Verfahren von Oktober 2008 aus, Az.: VG […]