Das meldet ORF futurezone:
Knapp zwei Jahre nachdem die Republik Irland beim EU-Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht hat, wird nun die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des höchsten Gerichts der Union stattfinden. Der Gerichtshof hat den Termin für Dienstag, den 1. Juli 2008 festgesetzt. „Das Gericht kann schon zu diesem Termin die Entscheidung fällen“, sagte der Salzburger Richter und Experte für Internet-Recht, Franz Schmidbauer, auf Anfrage von ORF.at.
Und das Virtuelle Datenschutzbüro ergänzt:
Sollte die Richtlinie fallen, wovon viele Beobachter ausgehen, wäre der Weg frei für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Das BVerfG übt gemäß seinem „Solange-II“-Beschluss seine Normemkontrollkompetenz gegenüber Umsetzungen von EU-Recht zur Zeit nicht aus; es geht davon aus, dass europäische Rechtsakte im Allgemeinen einen mit den hiesigen Standards vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleisten und verzichtet daher auf die Kontrolle, die der Europäische Gerichtshof übernehmen kann. Wenn die Richtlinie gekippt wird, verlieren die sie umsetzenden Regelungen in der Strafprozessordnung und dem Telekommunikationsgesetz ihren Status als Umsetzung von EU-Recht und könnten ganz normal verhandelt werden.
Mitte März hatte das BVerfG bereits in einer Eilentscheidung die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt; hierbei wurden die über die Richtlinie hinausgehenden Befugnisse, zum Beispiel zum Zugang zu den Daten für die Geheimdienste, gekippt. Im Hauptsacheverfahren könnte sie insgesamt für verfassungswidrig erklärt werden.
Ich liebe die EU. Wo ist nur Art. 146 GG geblieben? Es macht bitter zu sehen, wie das politische System der EU mehr und mehr in Richtung des chinesischen geht, und eine Witzdemokratie zum verwelkten Feigenblatt einer politischen Elite wird, die für die lächerlichsten Vorteile für sich und ihresgleichen die elementarsten Grundrechte vieler vergewaltigt, und sich zwischen Akten widerlichster Korruption in hirnloser Hysterie ergeht.
So wird nun auch die Vorratsdatenspeicherung wieder ausgehebelt werden, nicht wegen ihrer absoluten Unmoral, sondern lediglich auf Grund von Formfehlern.
1. ist es die erste Anhörung, weitere könnten folgen.
2. klagt Irland eben nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung sondern gegen die Verabschiedung der VDS auf Grundlage von Artikel 95 / EG-Vertrag, also die Verabschiedung über den Binnenmarktartikel, ein formales Argument. Inhaltlich sind die Iren inzwischen viel schärfer als die EU-Richtlinie.