EU
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: EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal
: EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal Der Europäische Gerichtshof hat heute das Urteil über die Rechtsmässigkeit der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf EU-Ebene verkündet. Die Kurzversion aus der Pressemitteilung ist:
„Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten ist auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt. Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft.“
Wichtiger Punkt in der Pressemitteilung:
„Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.“
Damit ist jetzt der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei, über eine „eventuelle Verletzung“ der Grundrechte zu verhandeln.
Am vergangenen Samstag hat Ralf das heutige Urteil im Deutschlandfunk schon mal bewertet: Mehr oder weniger Vorrat. (MP3)
Über die Verhandlung hatten wir am 1. Juli berichtet: EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung.
Pressespiegel:
Futurezone: EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung.
Spiegel: EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab.
Beck-Blog: EuGH hält Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie als geeignete Rechtsgrundlage.
AFP: EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung.
Heise: Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung.
Zeit: EuGH hält Vorratsdatenspeicherung für rechtens.
Reuters: EuGH: EU-Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung rechtens.
Zeit: Kommentar: Bürokraten im Talar.Und hier ist die Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich.
„Die Entscheidung betrifft nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und hat die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand“, sagt Werner Hülsmann FIfF-Vorstandsmitglied und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer/innen haben bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt.“
Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: „Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich zeigen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.“
Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten: EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus.
„Die heutige Entscheidung des EuGH betrifft lediglich die formelle Frage, ob die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Vorratsdatenspeicherung mittels Richtlinie geregelt werden durfte. Über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Regelungen hat der EuGH keine Aussage getroffen. Ich halte insofern eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weiterhin für erforderlich, denn die anlass- und verdachtslose millionenfache Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten stellt einen schwerwiegenden, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.“ Entgegen der Ansicht der Kläger kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Richtlinie im überwiegendem Maß dem Funktionieren des Binnenmarktes diene und somit der Rechtsetzungsbefugnis der EG im Rahmen der so genannten „ersten Säule“ unterfalle.
Pressemitteilung von Jan Korte, Linksfraktion: Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht weiter.
„Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht und der EuGH, wie in den jüngsten Entscheidungen Karlsruhes zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich feststellen werden, dass die Vorratsdatenspeicherung eine eklatante Verletzung der Grund- und Bürgerrechte darstellt.“
Jerzy Montag, Grüne-Fraktion: Letztes Wort zur Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht gesprochen.
„Allerdings hat der Europäische Gerichtshof nur zu der Frage Stellung genommen, ob die Vorratsdatenspeicherung als eine europäische Wettbewerbsvorschrift angesehen werden kann. Eine bürgerrechtliche und rechtsstaatliche Bewertung der Vorratsdatenspeicherung ist damit nicht verbunden. Wir bleiben deshalb dabei: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtsstaatlich fragwürdig und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weder besonders geeignet noch effektiv.“
Gisela Piltz, FDP-Bundestagsfraktion: EuGH räumt verfassungsrechtliche Vorbehalte gegenüber Vorratsdatenspeicherung nicht aus.
„Die Vorratsdatenspeicherung bleibt auch nach der heutigen Entscheidung des EuGH auf dem Prüfstand. Der EuGH hat sich ausdrücklich nicht zur Frage der Grundrechtseingriffe durch die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Damit ist die Entscheidung gerade kein Präjudiz für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die erheblichen und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe zum Gegenstand hat.“
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: Große Koalition im EU-Parlament für Internet-Filterungen
: Große Koalition im EU-Parlament für Internet-Filterungen Vergangene Woche fand in Berlin ein nicht-öffentliches Treffen des Bundesjustizministeriums bezüglich möglicher Urheberrechtsverletzungen mit Vertretern der Rechte-Industrie und der Provider statt. Noch am vergangenen Montag hatte Spreeblick ein Zitat unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries veröffentlicht, wo diese ihre Ablehnung bezüglich Internetsperrungen wegen Urheberrechtsverletzungen artikulierte. Soweit so gut. Meine Skepsis blieb, ob das auch die Linie der deutschen Sozialdemokraten ist.
Und nun kommt raus, dass das EU-Parlament mit den Stimmen der beiden großen Fraktionen Anfang März den „Bericht zur „Harmonisierung des Urheberrechts“ („Medina-Report“) ohne Möglichkeit zur Abänderung oder Diskussion abstimmen will. Tolle demokratische Prozesse. Und der Bericht mit Empfehlungen an den EU-Ministerrat hat es in sich: Dort finden sich Passagen, die die Filterung des Internet-Verkehrs voraussetzen und auch das Thema Internetsperrungen ist dabei. Das bedeutet einen unverhältnismässigen Eingriff in unsere Privatsphäre und die Überwachung des Internet-Verkehres.
Vielleicht kann mir ja mal einer der deutschen Sozialdemokraten erklären, wie das zusammen passt. Schließlich ist ja jetzt Europa-Wahlkampf und da will man doch auch gewählt werden. Klingt nach der bewährten Taktik, alle strittigen Punkte einfach über die EU-Ebene nach Deutschland zu bringen, was man auch schon von der Vorratsdatenspeicherung kennt.
Die Futurezone berichtet darüber: EU: Die Medienindustrie schlägt zurück.
Die Formel der verpflichtenden „Kooperation“ von Internet-Providern mit den Rechteinhabern – also der Medienindustrie – findet sich da ebenso wieder wie eine Passage, die eine Filterung der Netzinhalte durch den Zugangsanbieter vorraussetzt. Die Aufforderung an die EU, das Instrumentarium bereitzustellen, mit dem sich Originale von Raubkopien unterscheiden ließen, impliziert eine Filterung des Verkehrs.[…] Zwar ist der Medina-Bericht nicht bindend, sondern stellt eine Empfehlung dar, doch würde das Parlament bei Verabschiedung in unveränderter Form dem Ministerrat Vorgangsweisen empfehlen, die jenen im Telekompaket derzeit enthaltenen widersprechen.
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: Netzpolitik-Podcast 074: Netzneutralität
: Netzpolitik-Podcast 074: Netzneutralität Der Netzpolitik-Podcast Folge 074 ist ein Interview mit dem Forscher Simon Schlauri aus Zürich. Er habilitiert dort über Netzneutralität. Das ist eines der wichtigsten und gleichzeitig am wenigsten diskutierten netzpolitischen Themen der kommenden Jahre.
Wenn man von Netzneutralität spricht, meint man in der Regel einen von den drei folgenden Fällen:
- 1. Diskriminierungsfreier Zugang. Internet-Service-Betreiber sollen verpflichtet werden, Inhaltebetreiber nicht diskriminierend zu behandeln. Haben wirklich alle dieselben Zugangsrechte? Brauchen wir eine Informationspflicht? Darf man bestimmte Protokolle sperren oder drosseln?
- 2. Doppelter Markt. Internet-Service-Betreiber wollen von Inhalteanbietern für den Zugang zum Kunden Geld haben. Gleichzeitig erhalten sie Geld von den Kunden für den Internetzugang.
- 3. Netzwerkmanagement (Quality of Service). Hier geht es Gleichbehandlung von Datenströmen. Simon meint, diese Frage wäre eher ungefährlich für Innovation. Ich halte vor allem den Einsatz von Deep Packet Inspection als Technologie dafür sehr riskant. Insgesamt hab ich mir bei diesem Punkt noch keine abschließende Meinung gebildet. Das kann gerne in den Kommentaren diskutiert werden.
Wir vergleichen die Diskussion in den USA mit dem politischen Geschehen in Europa. Und diskutieren die einzelnen drei Punkte ausführlich aus. Dabei werden viele Beispiele genannt, damit man das komplexe Thema besser verstehen kann. Was bedeutet Netzneutralität für Innovation und die Offenheit des Internets? Ost sie in Gefahr? Wie kann man regulativ die Netzneutralität sichern? Und will man das?
Das Interview ist ca. 30 Minuten lang und liegt als MP3 und OGG auf dem Server.
Auf europpäischer Ebene wird im Moment die Netzneutralität im Rahmen des EU-Telekom-Pakets diskutiert. Hier machen US-Telekommunikationsunternehmen wie AT&T massiv Lobbying in ihrem Sinne. Das ist nicht unbedingt das, was unsere Interessen als Bürger und Unternehmen in Europa unterstützt. Über die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Telekom-Paketes halten wir Euch hier im Blog auf dem Laufenden
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: Etappensieg und weitere Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung
: Etappensieg und weitere Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung Das Verwaltungsgericht Berlin einen weiteren Internet-Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit, wie das Beck-Blog meldet:
Das Unternehmen dürfe nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn es die Infrastruktur zum Datensammeln nicht bereithalte, entschied das VG Berlin bereits am 16.1.2009 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und weitete damit seine Rechtsprechung aus dem BT-Verfahren von Oktober 2008 aus, Az.: VG 27 A 321.08. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sei verfassungswidrig, solange den Unternehmen keine angemessene Entschädigung für die Investitionskosten der notwendigen Infrastruktur gewährt werde (…) Anders als in dem BT-Verfahren von Oktober 2008 bietet die QSC AG nicht nur Geschäftskunden‑, sondern auch Endkundenanschlüsse an, so dass der Beschluss eine größere Auswirkung auf die Praxis der Vorratsdatenspeicherung haben dürfte.
Während heute in einer Woche der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die formale Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird, gilt es in Deutschland jetzt die freiwillige Vorratsdatenspeicherung von Web-Anbietern zu verhindern. Die im neuen BSI-Gesetz versteckte Klausel (Seite 10, Artikel 2, TKG-Änderung) würde es allen Web-Anbietern ermöglichen, das Verhalten ihrer Nutzer anlasslos aufzuzeichnen, auszuwerten und weiterzugeben, wenn die Daten irgendwann und irgendwie zur Sicherheit des Betriebes nützlich sein könnten – also immer. Es gibt hierbei auch keinen Richtervorbehalt zur Weitergabe der Daten an die Sicherheitsbehörden.
Das Bundesinnenministerium hatte auf die ersten Proteste des AK Vorratsdatenspeicherung geantwortet und dementiert, dass eine „unbegrenzte oder anlasslose Speicherung (…) durch die vorgeschlagene Regelung (…) gestattet“ werden soll. Patrick Breyer vom AK Vorrat hat nun eine ausführliche Erwiderung geschrieben, die die Bedenken nochmals unterstützt und auf die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens hinweist. Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes teilen diese Auffassung nach den ersten Reaktionen und werden sich wohl noch auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. Bereits im November 2008 hatten sie einstimmig gegen eine ähnliche Klausel im Telekom-Paket der EU protestiert.
Innenminister Wolfgang Schäuble hat trotz (oder gerade wegen?) dieser Widerstände nun den Gesetzesentwurf im Eilverfahren in den Bundesrat eingebracht. Damit wird verhindert, dass die Stellungnahmen der Länder abgewartet werden müssen. Bereits am 12. Februar soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.
Wenn es keinen massiven Protest aus der Bevölkerung und eine öffentliche Debatte darüber gibt, könnte es also in wenigen Wochen wieder ein neues Überwachungsgesetz geben. Protestieren kann man, indem man seinen Bundestags-Abgeordneten anruft oder anschreibt und die Mitglieder von Wirtschaftsausschuss, Rechtsausschuss, Kulturausschuss und Innenausschuss des Bundesrats kontaktiert. Der AK Vorrat hat dazu heute eine Pressemitteilung herausgegeben und eine eigene Kampagnenseite erstellt, die das alles vereinfacht. Dort werden auch Musterbriefe und Antworten gesammelt.
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: Internationaler Protest gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung in der EU
: Internationaler Protest gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung in der EU Die Verhandlungen über das Telekom-Paket in der EU brummen bereits wieder, am Donnerstag gibt es ein Treffen zwischen Kommission, Rat und Parlament, unter anderem dazu (S. 20, Paragraf 6a). Hier in Deutschland plant ja Wolfgang Schäuble gerade etwas ähnliches. Wir haben uns daher mal wieder international zusammengetan und eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben. Bitte helft dabei, diese Information zu verbreiten, ruft eure EU-Abgeordneten an und schaut euch weitere Möglichkeiten zur Mithilfe im Wiki von La Quadrature du Net an.
Update: Die deutsche und französische Version sind jetzt auch verfügbar.
Press release by La Quadrature du Net, European Digital Rights (EDRi), Working Group on Data Retention (AK Vorrat), and Netzpolitik.org, 2009-01-28:
EU proposal puts confidential communications data at risk
Civil liberties groups La Quadrature du Net, European Digital Rights (EDRi), AK Vorrat and Netzpolitik.org are urging the European Parliament to heed advice given by the European Data Protection Supervisor Peter Hustinx and scrap plans dubbed „voluntary data retention“.
„A proposal currently discussed in the European Parliament as part of the ‚telecom package’ would allow providers to collect a potentially unlimited amount of sensitive, confidential communications data including our telephone and e‑mail contacts, the geographic position of our mobile phones and the websites we visit on the Internet“, warns Patrick Breyer of German privacy watchdog AK Vorrat. „Apart from the creation of vast data pools that could go far beyond what is being collected under the directive on data retention, the proposal would also permit the passing on of traffic data to other companies for ’security purposes’. We must not let a potentially unlimited amount of confidential data be exposed to risks of disclosure or abuse in this way.“
„This proposal is lobbied for under the guise of ’security’, but what it really means is that users and citizens would have no expectation of privacy on the Internet anymore,“ adds Ralf Bendrath from EDRi. „This is a clear breach of the European tradition of considering privacy a fundamental human right.“
In a paper published earlier this month, European Data Protection Supervisor Peter Hustinx joined the critics, warning the proposal would constitute a „risk of abuse“ and „may be interpreted as enabling the collection and processing of traffic data for security purposes for an unspecified period of time.“ Hustinx reached „the conclusion that the best outcome would be for the proposed Article 6.6(a) to be deleted altogether“ – a view firmly shared by La Quadrature du Net, EDRi, netzpolitik.org and AK Vorrat.
„A few months before the elections, citizens will have the opportunity to see if the Members of European Parliament are willing to protect their privacy“, declares Jérémie Zimmermann, co-founder of the citizen’s initiative La Quadrature du Net. „Every citizen should inform their MEPs and ask them to massively reject this article 6 (6a) of the ePrivacy directive. Other crucial issues about content and network neutrality are at stake as well. We must remind MEPs that they were elected to protect Europeans’ fundamental rights and freedom rather than abolishing them in favour of particular interests.“
In a letter of September last year, 11 German civil liberties, journalists, lawyers and consumer protection organisations „urgently“ asked the Commission, the Council and Parliament to scrap the proposed article 6 (6a) and „maintain the successful regulation of traffic data“ which they say has „proven to constitute the best guarantee for our safety in information society.“
Background paper by Working Group on Data Retention (AK Vorrat).
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: Update: Medina-Report im Europaparlament
: Update: Medina-Report im Europaparlament Über den Medina-Report hatte ich am Freitag schon geschrieben. Das EU-Parlament diskutiert gerade mal wieder Urheberrechtsgesetzgebung und will viel verschlechtern. Von La Quadrature du Net gibt es jetzt eine Pressemitteilung dazu: Copyright dogmatism ridiculously strikes the European Parliament. Die Pressemitteilung könnte noch eine deutschsprachige Übersetzung gebrauchen. Wer mithelfen möchte, auf europäischer Ebene Bürger- und Verbraucherrechte zu schützen, kann beim Übersetzen der Pressemitteilung im Wiki helfen und/oder den Inhalt weiter verteilen. Ansonsten gilt: Informiert Euch und kontaktiert Eure Abgeordneten. Wir empfehlen die Ablehnung des Medina-Report. Da kann man gerade nicht mehr verbessern.
Hier sind Ausschnitte.
„The Medina report is ridiculous and full of repressive measures. It is in total contradiction with what MEPs voted twice against ‚graduated response’ and with the realities of Internet. It only favours entertainment industries and doesn’t contain anything for culture, the artists, or their public.“ explains Jérémie Zimmermann, co-founder of La Quadrature.
The recommendations of the JURI committee, made without reference to any study, consultation, or sounds analysis, anticipate the result of works led by the Commission3. They look like the complete wish list of the entertainment industry against Internet and its users:
* graduated response: The report recommends „three strikes“ schemes against unauthorised file sharing for all Europe, including cooperation with ISP based on denunciations by the entertainment industries (points 31, 37)
* Internet content filtering: The recommendations ask for the deployment of technologies for filtering content „for identification and recognition, […] with a view to distinguishing more easily between legal and pirated products“ that totally contradicts the very nature of Internet. (point 35)
* Internet access providers liability: the report „Invites reflection on the responsibility of internet access providers in the fight against piracy;“ including the objective of making service providers liable for content published by their users. (points 32, 36, 37)
* Denial of copyright exceptions: its conclusions on copyright exceptions are anticipating the result of the public consultation launched by the European Commission on „Copyright in the knowledge economy“ by stating that any reform of the 2001 copyright Directive is undesirable, that the existing regime for copyright exceptions is undesirable, and that there is no need for new exceptions. This archaic position undermines creativity, interoperability, and innovation. (points 3, 20, 23, 25)La Quadrature invites EU citizens to ask their MEPs to strongly reject the Medina report in plenary. A wiki-based tool, Political Memory is available to help contacting MEPs and keeping track of their votes on these crucial issues.
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: EU-Parlament debattiert den Medina-Report
: EU-Parlament debattiert den Medina-Report Das EU-Parlament diskutiert derzeit den „Manuel Medina Ortega Report on the harmonization of certain aspects of copyright and related rights in the information society“. Das ist ein weiterer Schritt, um auf EU-Ebene das Urheberrecht weiter zu harmonieren, bzw. ein Update der European Copyright Directive (EUCD) vorzubereiten, die Vorbild unseres „ans digitale Zeitalter angepasste Urheberrecht“ ist (Besser bekannt als 1. Korb und 2. Korb).
Wie die regelmässige Leserschaft vielleicht schon ahnen kann: Das sieht nicht gut aus. Verschiedene Ausschüsse im EU-Parlament haben den Medina-Report fast fertig diskutiert und voraussichtlich am 2. Februar soll das Parlament abstimmen. Und z.B. in den aktuellen Positionen des Rechtsausschuss (JURI) kommt alles vor, was die üblichen Lobbys für ein stärkeres Urheberrecht im Moment gerne hätten: Internetsperrungen, Einschränkung der Privatkopie, mehr Überwachung des Netzes, bessere Bekämpfung von p2p-Seiten, etc.
Im Wiki von La quadrature du Net haben wir mal alle uns derzeit zur Verfügung stehenden Informationen gesammelt. Wie das immer so ist, können wir bei einigen Ausschuss-Positionen noch nicht 100% garantieren, dass diese Infos auch so korrekt sind oder mittlerweile wieder auf einem anderen Diskussionsstand sind. Die aktuellen Positionen stehen mal wieder nicht auf der Webseite.
Aber das Thema kann definitiv mehr mediale Aufmerksamkeit gebrauchen, weil es mal wieder fernab von medialem Interesse diskutiert wird und kurz vor der Abstimmung steht. Wir bereiten da noch weitere Netz-Aktionen vor, wenn wir mehr Informationen bekommen haben.
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: Netzpolitik-Podcast 072: La Quadrature du Net
: Netzpolitik-Podcast 072: La Quadrature du Net Der Netzpolitik-Podcast Folge 072 ist ein Interview mit Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net. Die französische Aktivisten-Gruppe ist in Frankreich und auf EU-Ebene sehr aktiv in der Debatte rund um Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen.
In dem rund 40 Minuten langen Gespräch geht es erstmal um die französischen Pläne rund um Internetsperrungen und wie diese konkret aussehen. Ein weiteres großes Thema ist die Debatte rund um das EU-Telekom-Paket und wie dort digitale Bürgerrechte gefährdet sind und verteidigt werden. Wir unterhalten uns konkret auch über die Entwicklungen vor der zweiten Lesung im EU-Parlament, die vermutlich im April kommen wird. Wir geben dabei Tipps und Anleitungen, wie man sich in die europäische Kampagne einbringen kann. Und wie die Kampagne mit Hilfe von Wikis, Blogs und anderen Werkzeugen, wie einem Political Memory, funktioniert. Ein wenig unterhalten wir uns auch noch über die Digital Rights Community in Frankreich. Das hätte ich gerne noch weiter gemacht, aber irgendwann war keine Zeit mehr.
Als Ergänzung des Podcasts dient auch die Aufzeichnung unseres gemeinsamen Talks auf dem 25c3 über „Campaigning on Telecoms Package“.
Der Podcast ist in englisch und liegt als MP3 und OGG Vorbis auf dem Server.
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: Video: Urheberrechte auf 95 Jahre ausweiten?
: Video: Urheberrechte auf 95 Jahre ausweiten? Die britische Open Rights Group erklärt in einem schönen fünf Minuten langen Video, was die Problematik hinter einer Schutzfristverlängerung für Urheberrechte ist. Das Video sollte man sich anschauen:
Am 27. 1. lädt die Open Rights Group zu einer Veranstaltung im Europaparlament ein. Mehr Informationen bietet die Kampagnen-Website „Sound Copyrights“
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: 25c3: Campaigning on Telecoms Package
: 25c3: Campaigning on Telecoms Package Ich hab mal den Vortrag „La Quadrature du Net – Campaigning on Telecoms Package. Pan-european activism for patching a „pirated“ law“, den ich mit Jérémie Zimmermann auf dem 25c3 gehalten habe, auf Vimeo hochgeladen:
25c3: La Quadrature du Net – Campaigning on Telecoms Package from netzpolitik on VimeoHier ist eine ca. 500 MB grosse MP4-Version zum herunterladen.
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: Telekom-Paket: Telkos gegen Netzneutralität
: Telekom-Paket: Telkos gegen Netzneutralität Eine neue Front in der Diskussion rund um das Telekom-Paket machen jetzt einige Telekommunikationsunternehmen auf. Die „NetConfidence Coalition“ hat dabei das Ziel, die Netzneutralität aufzuweichen. Dazu gehören u.a. die Telco-Lobby ETNO (European Telecommunications Network Operators’ Association), Verizon, AT&T, Vodafone, Cisco, Alcatel-Lucent, Ericsson und Nokia-Siemens.
Monica Horten berichtet darüber: European telcos push for unregulated filtering.
The alliance has proposed new amendments to the Universal Services Directive, to “address unjustified degradation of service”, and permitting them to impose “reasonable usage restrictions, and price differentiation”. They argue that they should be allowed to manage their networks to address congestion and capacity constraints and to diversify their offerings.
Heise hat eine Zusammenfassung:
Sie plädieren generell für mehr Möglichkeiten zum „Netzwerkmanagement“. Damit lassen sich aber nicht nur Spam oder Cyberangriffe abwehren und der Internetverkehr in geordnete Bahnen leiten. Vielmehr hätten die Netzbetreiber und Zulieferer damit auch eine einfache Handhabe, gewisse Protokolle, Dienste oder Anwendungen ohne Kontrolle der Regulierungsbehörden zu verlangsamen oder ganz zu blockieren. An dieser Stelle könnten sich etwa die Rechteinhaber einschalten und im Rahmen der vom EU-Rat geforderten verstärkten „Kooperation“ mit Providern Filteransprüche geltend machen.
Scheint so als ob das Frühjahr wieder sehr spannend wird, wenn es Richtung zweite Lesung im EU-Parlament geht.
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: Zeng Jingyan 曾金燕 gewinnt mit 了了园 bei den BOBs
: Zeng Jingyan 曾金燕 gewinnt mit 了了园 bei den BOBs Zeng Jingyan (曾金燕), chinesische Aktivistin und Bloggerin auf 了了园 hat vergangene Woche bei den BOBs der Deutschen Welle gewonnen. Sie schreibt darüber in einem Posting namens „Thanksgiving Day“: 感恩节.
Englische Übersetzungen kann man schon an einigen Stellen finden, etwa hier und bei EastSouthWestNorth.Ich gönne ihr, ihrem Mann Hu Jia (der im Gefängnis sitzt) und der Sache alle Aufmerksamkeit, weiß aber auch, dass eine Würdigung durch eine nationale Regierung statt durch Stellvertreter wie die Deutsche Welle (普通话) oder die EU stärker wirken könnte.
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: Links zum Wochenende
: Links zum Wochenende Zum Wochenende hin gibt es hier wieder einen kurzen Link-Überblick, was hier in den letzten Tagen noch alles an offenen Tabs ungebloggt blieb:
Heise: UN-Forum zur Internet Governance soll offenes Netz verteidigen.
Heise: IGF: Europa plädiert für Sicherheit und Datenschutz.
Gulli: Auch PRINCE-Fans haben an der DRM-Nuss zu knabbern.
p2pnet: Right DRM wrongs, says the EFF.
Netzwertig: Songbird 1.0: Musikplayer, Browser, Wundertüte.
Heise: Koalition kritisiert FDP-Plan zur Reform der Haftungsregeln für Online-Anbieter.
Golem: Hessens Innenministerium will Sperre von Glücksspielseiten .
Heise: EU hegt Pläne zu grenzüberschreitenden „Ferndurchsuchungen“.
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: Telekom-Paket geht in die zweite Runde
: Telekom-Paket geht in die zweite Runde Heute haben sich die EU-Telekommunikationsminister in Brüssel zu einer Sitzung des EU-Rates getroffen, um über das Telekom-Paket zu entscheiden. Dies war vor einigen Wochen vom Europaparlament in erster Lesung beschlossen worden. Damals hatte das EU-Parlament mit großer Mehrheit entschieden, einen sogenannten Richtervorbehalt im Artikel 138 in der Universaldiensterichtlinie unterzubringen. Dieser besagt, dass z.B. Internetsperrungen nicht ohne einen Richter beschlossen werden dürfen, wie Frankreich es derzeit plant.
Frankreich, was derzeit die EU-Ratspräsidentschaft hat, wollte diesen Artikel gestrichen haben. Und blieb bei seiner Linie, so dass es heute zu keiner frühzeitigen Einigung mit der Linie des EU-Parlamentes gekommen ist. Das führt zu einer zweiten Lesung im EU-Parlament, die kurz vor den Europawahlen im April 2009 stattfinden wird. Der Zeitpunkt ist gut für unser Campaigning für Rechtsstaatlichkeit im Telekom-Paket. Die Futurezone berichtet über das Treffen: Netzsperren: Österreich bietet Sarkozy die Stirn. Demnach waren Österreich, Dänemark, Ungarn und Bulgarien gegen die Pläne Frankreichs, den Richtervorbehalt zu kippen. Von Deutschland steht da leider nichts.Unsere Regierung kommt nur bei einem anderen umstrittenen Artikel vor, wo natürlich nichts gemacht wurde:
Die deutsche Delegation, die im Vorfeld versprochen hatte, sich gegen einen Passus in der E‑Privacy-Richtlinie auszusprechen, der Telekoms erlaubt hätte, zu Sicherheitszwecken Verbindungsdaten zu sammeln, brachte das zwar zur Sprache, zeigte aber die Bereitschaft, ihre Bedenken um der schnellen Realisierung eines Kompromisses willen zurückzuziehen.
Mehr dazu gibt es auch bei La Quadrature du Net: Citizen safeguards striked out in EU Council
The EU Council reached a political agreement on the telecommunication reform (“Telecoms Package”) on Thursday, Nov. 27th. On one hand, crucial modifications to the text finally doom Nicolas Sarkozy’s project to impose graduated response to the whole Europe. On the other hand, important safeguards to citizen’s fundamental rights and freedoms were deleted. The agreed text lowers the protection of privacy in the EU, in the name of “security”.
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: EU-Kulturminister: Mehr DRM wagen
: EU-Kulturminister: Mehr DRM wagen Morgen wird der EU-Ministerrat in Brüssel unter Vorsitz der französischen Kulturministerin Christine Albanel zusammentreten. Die Futurezone berichtet kurz vor dem Treffen: EU-Kulturminister: Mit DRM gegen Piraten. Kurz zusammengefasst wollen sie mehr „Raubkopierer sind Verbrecher“ und mehr DRM für alle.
Der morgen zu verabschiedende Ratsbeschluss der Kulturminister hat zwar keinen rechtlich verbindlichen Charakter, wirft aber ein Schlaglicht auf Denkweisen und Strategien der Medienindustrie und der französischen Ratspräsidentschaft. So sollten die Konsumenten durch „objektive Kampagnen“ darüber aufgeklärt werden, welche Konsequenzen die Online-Piraterie für die Kreativindustrien hätten.
Als Beitrag zum Konsumentenschutz sehen die Kulturminister ihre Forderung, die Kopierschutzsysteme der Medienindustrie (DRM) europaweit interoperabel und transparenter zu machen. Weiterhin fordern sie, die Urheberrechte durch internationale Abkommen und Kooperationen mit Drittstaaten zu stärken – gemeint ist damit wohl unter anderem das umstrittene Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), das unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne demokratische Kontrolle derzeit zwischen der EU, den USA und anderen Industriestaaten ausgehandelt wird und auch zur Bekämpfung der Internet-Piraterie beitragen soll.
Die dazu gehörigen informellen Treffen gab es schon vor einiger Zeit.
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: Telekom-Paket: Schreibt unserem Wirtschaftsminister
: Telekom-Paket: Schreibt unserem Wirtschaftsminister Beim Telekom-Paket steht das Treffen des EU-Rates bevor. Frankreich hält die EU-Ratspräsidentschaft und wirbt dafür, dass der Artikel 138 gestrichen wird. Dieser wurde in der ersten Lesung des EU-Parlaments mit großer Mehrheit beschlossen und installiert einen Richtervorbehalt in der Telekommunikationsgesetzgebung. Damit werden rechtstaatliche Hürden für Internetsperurngen eingebaut. Auch die EU-Kommission unterstützt diese Änderung. Die französische Regierung findet dies gar nicht schön, weil sie ihr System der Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen („Graduate Response“) ohne rechtstaatliche Kontrolle errichtet hat. Und nun soll der EU-Rat die Rücknahme von Artikel 138 beschließen.
La Quadrature du Net hat nun eine kleine Kampagne gestartet, damit EU-Bürger ihrer Regierung schreiben. Ziel ist es einerseits, die eigene Stimme zu erheben und der eigenen Regierung mitzuteilen, dass man sich Rechtstaatlichkeit in der EU-Telekommunikationsgesetzgebung wünscht. Ein wieteres Ziel ist es herauszufinden, ob die eigene Regierung Frankreich im EU-Rat unterstützt. In Deutschland dürfte der passende Minister Michael Glos sein, der für Wirtschat und damit auch Telekommunikation zuständig ist. Also schreibt dem Wirtschaftsminister, werbt für die Beibehaltung des Artikel 138 und fragt nach, wie Deutschland beim Treffen des EU-Rates Ende des Monats in dieser Frage abstimmen wird“
Aus der Pressemeldung von La Quadrature du Net: EU citizens’ graduated response to Sarkozy through the Council.
La Quadrature du Net calls European citizens to contact their ministers and national parliaments to inform them and to require from them a transparent position about fundamental democratic principles recalled by amendment 138. “In the course of ‘Telecoms Package’, European citizens have already achieved some tremendous results: debunking this law project, alerting MEPs so they could understand what was at stake, pointing out where the threats were hidden and what could be the safeguards, etc. People from many European countries have already joined this effort. They showed the face of the actual democratic Europe. And they do it despite the maneuvers from those who are unmountable at EU level: governments and lobbies from entertainment industries. Now, European citizens have to make themselves heard louder!”, concluded Zimmermann.
Hier ist nochmal die englischsprachige Kurzanleitung:
1. Identify the minister in charge of the Telecoms in your Member State. (Also identify whether it acts upon a mandate by the national parliament or not, see below.). The concerned configuration of the Council is probably „Transport, Telecommunications and Energy Council (TTE)“.
2. Write a short open letter to him asking to vote against the deletion of amendment 138 (Framework Directive, Article 8.4.ga), and asking for an official position. Also ask about keeping amendment 166 (Universal Service Directive, Article 32a), and removing amendments 61 (Framework Directive, Article 8.4.g) and 112 (Universal Service Directive, Article 33.2a) that both lay down the tracks for graduated response.
3. Phone to the ministry 3 days after having sent the letter to know how it is being received and processed, and when answer shall be given.
4. Fill-in the wiki to add your actions to the list of actions taken.
5. Do the same with the chiefs of the major political groups in your national parliament. They can easily have direct contact with the concerned minister. -
: Telekom-Paket: EU-Kommission gegen Internetsperrungen
: Telekom-Paket: EU-Kommission gegen Internetsperrungen Es freut mich, dass sich die EU-Kommission gegen das französische Modell im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des Telekom-Paketes ausspricht:
Die EU-Kommission hat am heutigen Freitag überraschend einen Kompromissvorschlag für die umkämpfte Novelle des Telecom-Pakets vorgelegt und damit ihre ursprünglichen Entwürfe für die Neuregulierung des Telekommunikationsbereichs überarbeitet. Das neue Papier übernimmt ausdrücklich einen Korrekturvorschlag des EU-Parlaments aus der 1. Lesung des Vorhabens, der von Beobachtern als klares Signal gegen das geplante französische Modell der „abgestuften Erwiderung“ auf Urheberrechtsverletzungen gewertet wird. Frankreich will Zugangssperren für Wiederholungstäter auch ohne Einbeziehung der Justiz durchsetzen.
Vor allem ist die Intervention der EU-Kommission vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich der EU-Rat wohl auf Druck der französischen EU-Ratspräsidentschaft wohl dafür auf der kommenden Sitzung aussprechen wird, den umstrittenen und von uns unterstützen Artikel 138 ersatzlos zu streichen. Dieser sieht einen Richtervorbehalt vor bei Maßnahmen wie Internetsperrungen. Monica Horten berichtet darüber mit Verweis auf französische Medien: Will Europe give in to French pressure on Telecoms Package?
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: Europa und der deutsche Rundfunk
: Europa und der deutsche Rundfunk Der J!Cast 69 Podcast behandelt diesmal das Thema „Europa und der deutsche Rundfunk“:
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis einer Umsetzung europäischer Vorgaben – doch welche sind das genau? Welche Rolle spielt das Beihilfe-Verfahren vor der Europäischen Kommission und worum ging es darin? Im Nachgang zum letzten Podcast, der die Inhalte des Änderungsstaatsvertrages beleuchtete, geht es diesmal um die Hintergründe und dabei besonders um die Unterschiede zwischen dem europäischen und dem deutschen Rundfunkrecht. Warum hier ein deutliches Spannungsfeld liegt und wie sich dies auch in Zukunft noch auswirken kann, hat Laura Dierking mit Dr. Markus Höppener, dem Justiziar des Deutschlandradios, herausgefunden.
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: Öffentliche Ausschreibungen und Freie Software
: Öffentliche Ausschreibungen und Freie Software Das „Open Source Observatory and Repository project (OSOR)“ der EU-Kommission hat einen Draft für Hinweise bezüglich öffentlichen Ausschreibungen in Bezug auf Freie Software veröffentlicht: Hidden cost of proprietary standards may lead to illegal tenders.
A basic assumption of public procurement is that at the end of the defined period, the public administrator has no contractual obligations towards the software vendor. This assumption breaks down for software based on proprietary standards. „If the software originally purchased makes it difficult to use documents and data with similar software from other produces, there is a high cost of changing software vendor“, says the report. „If you cannot quantify these exit costs, then you should limit them. If you cannot limit them, then you either need other software, or you need better criteria“, Ghosh said on Monday. He called on public administrations to begin to properly evaluate the long term costs of the use of proprietary standards. „Public administrations need to keep their options open. Their documents and date must be available for ever.“
Freie Software wird in der Regel bei öffentlichen Ausschreibungen diskriminiert. Dabei bietet sie für Verwaltungen viele Vorteile, sei es durch die konsequente Verwendung von Offenen Standards, das nachhaltigere Ökosystem und die Herstellerunabhängigkeit. Vergangenes Wochenende Auf der Konferenz „Digitale Gesellschaft – Grenzenlose Möglichkeiten für die Europäische Union?“ erklärte Friedrich Kofler aus Österreich, dass man die Umstellungskosten von proprietärer Software auf Freie Software einfach als Altlasten in der Kalkulation deklarieren sollte. Das trifft es ganz gut.
Hier ist eine 29-seitige Präsentation der Guidelines durch das OSOR.
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: Telekom-Paket: Offener Brief an Michael Glos
: Telekom-Paket: Offener Brief an Michael Glos Die Diskussion rund um das Telekom-Paket läuft ja bekanntlich nach der 1. Lesung im EU-Parlament weiter. Auch wenn es einige erfreuliche Abstimmungsergebnisse im EU-Parlament gab, so sind doch viele kritische Punkte geblieben, die unsere Privatsphäre und andere Grundrechte gefährden. Ein kritischer Punkt ist der Änderungsvorschlag Nr. 181, wo das EU-Parlament mehrheitlich eine Position der Business Software Alliance (BSA) beschlossen hat. Damit soll Telekommunikationsunternehmen erlaubt werden, zukünftig Verbindungs- und Standortdaten unter Berufung auf „Sicherheitszwecke“ zu sammeln. Klingt nach Vorratsdatenspeicherung und ist technisch dasselbe.
Seit dem Interview mit dem Symantec-Chef vor kurzem weiß man auch deutlich, was die wollen: Nicht mehr Datenschutz, sondern mehr Überwachungsmöglichkeiten im Namen der Sicherheit. Ende kommenden Monats wird der EU-Rat, bestehend aus den Vertretern der EU-Staaten zusammenkommen, um eine gemeinsame Position zu finden. Ein Zusammenschluß von elf Organisationen hat jetzt einen Offenen Brief an unseren Wirtschaftsminister Michael Glos geschrieben mit der Bitte, die deutsche Position zu erklären und sich als unsere Regierung dafür einzusetzen, diesen Punkt zu beseitigen. Hier ist der Link zur Pressemeldung dazu: Widerstand gegen Verwässerung des Schutzes von Verbindungsdaten. Und hier ist das Hintergrundpapier des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dazu, was Patrick Breyer verfasst hat. Vor der zweiten Lesung werden wir auch noch mehr Lobbying und Druck bei EU-Parlamentariern machen müssen, damit diese den Punkt auch ablehnen.
Und hier ist jetzt der Brief:
Herrn Bundesminister Michael Glos
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
11019 Berlin28. Oktober 2008
„Telekom-Paket“: Blankettermächtigung zur Erfassung von Verkehrsdaten zu „Sicherheitszwecken“
Sehr geehrter Herr Minister Glos,
in Kürze wird der EU-Ministerrat über eine Änderung der Richtlinie 2002/58/EG im Rahmen des „Telekom-Pakets“ abstimmen. Sie werden dabei Deutschland im Ministerrat vertreten. Größte Sorgen macht uns der Änderungsvorschlag Nr. 181 des Europaparlaments. Danach sollen in einem neuen Absatz 6a des Artikels 6 der Richtlinie Telekommunikationsanbieter ermächtigt werden, sensible Verbindungs- und Standortdaten zu erfassen und zu speichern, „um technische Maßnahmen für Netz- und Informationssicherheit […] durchzuführen […], sofern nicht das Interesse oder die geschützten Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.“ Der Begriff „Netz- und Informationssicherheit“ ist definiert als die Abwehr von Störungen und Angriffen.