EU

  • : Wie die EU Innovation und Kreativität erheblich schädigen will
    Wie die EU Innovation und Kreativität erheblich schädigen will

    Der Wissenschaftler Martin Kretschmer hat eine Stellungnahme zu den Plänen der EU-Kommission, die Schutzdauer für Musikaufnahmen von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern, verfasst. Im Detail wird in der Stellungnahme auf die Argumentation der EU-Kommission und der Musik-Lobby geantwortet. Im iRights-Blog findet sich dazu ein offener Brief an die EU-Abgeordneten: Es wird spannnend / dringend: Neues zur Schutzdauerverlängerung für Musikaufnahmen. Dieser wurde von einigen der prominentesten Urheberrechtlern Europas unterzeichnet, darunter sind u.a. Professor Lionel Bently and Dr Rufus Pollock, Centre for Intellectual Property & information Law (CIPIL), University of Cambridge; Professor Reto Hilty, Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München und Professor Bernt Hugenholtz, Institute for information Law, Universität Amsterdam.

    In dem offenen Brief an die Abgeordneten wird erläutert, warum die Unterzeichner die Richtlinie zur Schutzdauerverlängerung als “eins der schlimmsten Beispiele für ein Plädoyer im Eigeninteresse” ansehen: “Die Vorgeschlagene Richtlinie wird europäische Innovation und Kreativität erheblich schädigen.”

    Instead of doing their economic homework, the Commission offers a misleading story about performers facing “an income gap at the end of their Iifetimes” [Explanatory Memorandum to Proposed Directive, p. 4; Press releases 14 February 2008 and 16 July 2008]. The language of “artists who lose their pension when they need it most” is copied directly from lobby documents supplied to the Commission by the record industry. Extension is then dressedup as a “sociaI measure”.

    Der ganze Brief und die Stellungnahme sind lesenswert.

    29. Oktober 2008 5
  • : Hu Jia erhält Sacharow-Preis
    Hu Jia erhält Sacharow-Preis

    Der chinesische Bürgerrechtler Hu Jia (胡佳), der für dreieinhalb Jahre im Gefängnis sitzt, erhält dieses Jahr den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Eurpoäischen Parlaments. Bereits letztes Jahr war er nominiert, auch weil er einen mutigen Brief über die Zustände Chinas geschrieben hatte. Darin hieß es:

    „Wenn Sie die glitzernden Fassaden und die großen Sportpaläste sehen, dann ist das ein Teil der Wahrheit, aber es ist eben nicht die ganze Wahrheit. Es gibt nach wie vor Unterdrückung von ethnischen Minderheiten, Todesstrafe und Folter.“

    In China, wo gerade der Asien-Gipfel ASEM beginnt, sorgt die Verleihung für Verstimmung. Man rücke damit einen Kriminellen in das Licht der Öffentlichkeit, sagt ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums:

    Das Vorgehen verstoße gegen internationale Normen und gegen den Respekt, den Länder sich gegenseitig entgegenbringen sollten. Er glaube aber nicht, dass die Angelegenheit den bevorstehenden Asien-Europa-Gipfel (ASEM) in Peking beeinträchtigen werde. Verglichen mit den wichtigen Entwicklungen in der Welt sei die Vergabe des Menschenrechtspreises „nicht der Rede wert“.

    Frau Merkel könnte das ändern. Sie könnte um einen Besuch im chinesischen Gefängnis bitten. Wird sie aber nicht. Zu abhängig sind alle wirtschaftsgetriebenen Interessen vom großen Markt, und China mit Respekt zu behandeln könnte kulturell der aussichtsreichere Weg sein, China zu ändern. Ich bin da durchaus gespalten und lasse mich gerne belehren.

    Hu Jia (Wikipedia) ist der zweite Chinese, der den Preis erhält. 1996 ging die Auszeichnung an Wei Jingsheng (魏京生; Wikipedia), der seit 1976 für eine Demokratisierung Chinas eintritt und heute in den USA lebt. Erinnert sich noch jemand? Auch damals hieß es von deutschen Politiker immer, man müsse „Menschenrechte thematisieren“. Hier hat sich Europa eher wenig geändert, China dagegen schon.

    Mehr gibts auch bei der Peking Duck und bald EastSouthWestNorth.

    Update: Inside-Out-China hat einen kritischen Beitrag dazu: Who is Hu Jia?

    24. Oktober 2008
  • : Abstimmung: Worst EU Lobbying Awards 2008
    Abstimmung: Worst EU Lobbying Awards 2008

    Bis zum 30. November kann man bei den „Worst EU Lobbying Awards 2008″ abstimmen. Gefragt ist, wer in diesem Jahr den Negativpreis für das schlimmste irreführende und manipulative Lobbying in Brüssel verdient hat? Die Worst EU Lobbying Awards sollen solche umstrittenen Lobby-Strategien öffentlich anprangern und so ihren weiteren Gebrauch eindämmen. Sie werden organisiert von den Nichtregierungsorganisationen Corporate Europe Observatory, Friends of the Earth Europe, LobbyControl und Spinwatch. Die Gewinner werden bei einer feierlichen Preisverleihung am 9. Dezember in Brüssel bekannt gegeben.

    Für den Worst EU Lobbying Award stehen folgende Kandidaten zur Wahl:

    * Die Agrosprit-Lobby – nominiert für ihre irreführenden Kampagnen, Agrotreibstoffe „grün“ zu färben
    * Die European Alliance for Access to Safe Medicine (EAASM) – nominiert, weil sie die Beteiligung großer Pharmakonzerne in ihren Kampagnen verschweigt
    * Das European Business and Parliament Scheme – nominiert dafür, dass sie Lobbyarbeit aus ihren Büros im Parlamentsgebäude betreiben
    * Die Brüsseler Lobby- und PR-Agenturen Gplus und Aspect Consulting – nomiert für ihre Rolle als Verbreiter von Kriegspropaganda im jüngsten Konflikt zwischen Russland und Georgien.
    * Die International Air Transport Association (IATA) – nominiert für ihre irreführende Lobby-Kampagne mit dem Ziel, Vorschriften zur CO2-Reduzierung im Luftfahrtsektor zu vermeiden

    Die Kandidaten für den Worst Conflict of Interest Award sind:

    * Caroline Jackson (MEP) – nominiert für ihre Doppelrolle als gewählte Volksvertreterin, die sich mit Umweltfragen befasst, und als Umweltberaterin bei der privatwirtschaftlichen Abfallentsorgungsfirma Shanks.
    * Piia-Noora Kauppi (MEP) – weil sie ihre Funktion als Abgeordnete des Europäischen Parlaments missbraucht hat, um für die Interessen ihres zukünftigen Arbeitgebers – einer Banken-Lobbygruppe – zu werben.
    * Klaus- Heiner Lehne (MEP) – nominiert aufgrund seiner Doppelrolle als Europaabgeordneter und Anwalt für EU Wettbewerbs- und Regulierungsfragen und das Ausnutzen seiner Stellung als Abgeordneter, um Anwälten die Lobbyarbeit im Dunkeln zu ermöglichen.
    * Die ehemaligen EU-Kommissionsbeamten Petite, Klotz und Kjølbye – nominiert für ihren fliegenden Wechsel zu Anwaltskanzleien, die für ihre Klienten aus der Industrie Lobbyarbeit machen
    * Fritz-Harald Wenig, Generaldirektion Handel der EU-Kommission – nominiert, da er Insider-Informationen über Zölle an „Lobbyisten“ weitergab – die in Wirklichkeit investigative Journalisten waren.

    Ausführlichere Beschreibungen, warum diese nominiert worden sind und nicht andere, bietet ein PDF von LobbyControl.

    20. Oktober 2008 2
  • : Blogs sind tot in der e‑Demokratie
    Blogs sind tot in der e‑Demokratie

    Die Sendung „Breitband“ auf Deutschlandradio Kultur brachte am Samstag zwei interessante Beiträge.In „Blogs Are Dead“ ist Christoph Dowe, stellvertretender Chefredakteur bei Zeit-Online zu Besuch und redet über Politik und Blogs. Eine seiner These ist, dass es uns zu gut geht und die deutschen Politiker sich das Luxusproblem leisten können, nicht direkt mit den Bürgern über digitale Medien kommunizieren zu müssen.

    Elvis is dead. Punk is dead. The Revolution is dead. Blogs are dead. Über das Verschwinden der kleinen und großen Utopien. Gestern hieß es noch, Blogs würden zum Leitmedium im 21. Jahrhundert. Zeitungen sollten im Handumdrehen verschwinden. Schließlich sind Blogger ja unabhängiger, direkter, schneller, war an jeder Ecke zu hören. Heute kennt kaum ein Passant auf der Straße den Namen auch nur eines einzigen deutschen Bloggers. Woran liegt’s? Darüber werden wir in der nächsten Sendung mit Christoph Dove sprechen. Er ist aktuell Vizekapitän bei Zeit-Online und war lange 1. Offizier bei www.politik-digital.de. Vor allem wollen wir über die Abwesenheit politisch relevanter Blogs in Deutschland sprechen. Letzte Woche war die Bedeutung der Blogs im US-Wahlkampf Thema. Diese Woche wollen wir den Blick Richtung Deutschland wenden. Warum Blogs hier keine Rollen spielen, sollen uns Christoph Dove in aller gebotenen Ausführlichkeit erklären. Wenn er uns vom Gegenteil überzeugt, um so besser.

    Hier ist die MP3.

    In dem Beitrag „Die elektrische Demokratie“ geht es um eben diese:

    Die Wahlbeteiligung sinkt. Die Zahl der Bürger, die auch User sind, steigt. Die logische Konsequenz: E‑Democracy. Viele Hoffnungen auf eine aktivere Zivilgesellschaft richten sich auf die digitalen Neuerungen der Bürgerbeteiligung. Ein dreitägiger Kongress namens „Forum für die Zukunft der Demokratie“ in Madrid diskutierte neue Wege der Beteiligung. Unsere Kollegen der Ortszeit sprachen mit Michael Remmert, dem Beauftragten des Europarats für E‑Democracy.

    Hier ist die MP3.

    20. Oktober 2008 2
  • : EU-Kommission begrüsst RFID-Warnhinweis vom Foebud
    EU-Kommission begrüsst RFID-Warnhinweis vom Foebud

    Der Foebud hat die Ergebnisse des eigenen Design-Wettbewerbes für einen RFID-Warnhinweis an die EU-Kommission geschickt. Diese begrüsst nun in einer Mail an den Foebud das Engagement und die Ergebnisse. Das Schreiben darf ich hier mit freundlicher Genehmigung der EU-Kommission und des Foebud e.V. veröffentlichen:

    Thank you very much for your e‑mail and for sending us the RFID logo and drawing designed in Germany. Such an initiative is welcomed by the European Commission as it supports one important element of the draft Recommendation on the implementation of privacy, data protection and information security principles in RFID-enabled applications. This Recommendation is now scheduled for adoption in early 2009. It should include, among other things, a recommendation to RFID application operators to inform individuals on the presence of RFID readers and, in addition, a recommendation to retailers to adopt a sign indicating that tags are placed on or embedded in products.

    Therefore, FoeBud e.V.’s initiative shows that European stakeholders have started to tackle the essential issue of defining ways to improve information and transparency on the use of RFID in various applications. No doubt FoeBud e.V. will be invited in due course to participate in the discussions towards the implementation of such provisions of the Recommendation. I will forward the logo and drawing to colleagues from other relevant Commission departments, in particular DG Enterprise and Industry and DG Justice, Liberty and Security, and I will let you know of any comments or suggestions regarding the initiative.

    Gérald Santucci, Head of Unit
    Networked Enterprise & Radio Frequency Identification (RFID)

    Herzlichen Glückwunsch. Da hat das doch was gebracht.

    16. Oktober 2008 7
  • : Internetsperrungen, Telekom-Paket und das Urheberrecht
    Internetsperrungen, Telekom-Paket und das Urheberrecht

    Heute fand in der französischen Botschaft in Berlin die Veranstaltung „Kann die Olivennes-Vereinbarung die Weichen für die digitale Zukunft stellen?“ statt. Konkret ging es um Internetsperrungen, die Urheberrechsdebatte und das Telekom-Paket, denn Frankreich ist gerade EU-Ratspräsident.

    Ich war dabei und hab mitgebloggt, mich an der Diskussion beteiligt und die ganze Geschichte als MP3 aufgezeichnet. Da die Kritik gerne kommt: Falls es in diesem Artikel Rechtschreibfehler gibt, dann ist das so und ich werde es wohl nicht mehr ändern. Ich werde wie immer, nicht für diese Fleissarbeit bezahlt und ich muss auch noch anderes tun.

    Die Veranstaltung:

    Ein Vertreter der Frankreichs Botschaft erzählte zu Beginn, dass der Schutz des „Geistigen Eigentums“ eine der grössten Herausforderungen der Volkswirtschaftschaften sei. Es gäbe eine Mrd illegale Downloads in Frankreich, daher sei für Frankreich der Kampf notwendig. Man habe herausgefunden, „80% der Benutzer würden nach einfacher Verwarnung den illegalen Download einstellen“. (Da hat sicherlich wieder die Musikindustrie die passende Studie gesponsert, wie gerade in England wieder.) Die Olivennes – Vereinbarung wurde zwischen Musik, Film, audiovisuelle Medien Lobby mit ISPs.ausgehandelt und besteht aus zwei Teilen:

    1.Förderung Legaler Inhalte
    2.Bekämpfung illegaler Downloads (Repression)

    Das Kompromiss zwischen „alles ist kostenlos“ und „alles kostenpflichtig“. (Aha) Es gebe eine pädagogische Rolle der neu geschaffenen Behörde, die befugt ist, zu bestrafen. Sie arbeitet (übrigens) ausschliesslich auf Anfrage der Rechteinhaber.

    Dann gabs den nächsten Vortrag von Ruth Hieronymi, CDU-Abgeordnete im EP. Diese hat in unserer Bewertung des Abstimmungsverhaltens der EU-Abgeordneten zum Telekom-Paket einen phänomenalen 631. Platz erreicht (1 war am Besten, 694 am schlechtesten) Nur ganz wenige deutsche (konservative) Abgeordnete haben schlechter abgeschnitten.

    Frankreich hätte das EP und den Kulturausschuss immer gut unterstützt, die Balance zwischen den Interessne der Sicherung der kulturellen Vielfalt und der Interessen der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen in der Infogesellschaft zu finden. (Fernsehrichtlinie, Unesco-Initiative und zur Mitteilung der Kommission zur Entwicklung kreativer Online-Inhalte) Für angemessene Balance sei es wichtig, Frankreich an der Seite zu haben. Sie begrüßt die zunehmende deutsch-französische Kooperation, um schnell zu Lösungen zu kommen.

    15. Oktober 2008 12
  • : Der Gewinner des Wettbewerbs für ein RFID-Warnlogo
    Der Gewinner des Wettbewerbs für ein RFID-Warnlogo

    Der Foebud hatte einen Design-Wettbewerb für ein RFID-Warnlogo ausgerufen, da die EU eine offizielle Kennzeichnung für Produkte, die RFID-Funkchips enthalten, erwägt. Die Gewinner stehen jetzt fest:

    Die Preisträger des bundesweiten Designwettbewerb zur Entwicklung eines RFID-Warnlogos stehen fest: Gewinner in der Kategorie 1 „Offizielles RFID-Warn- und Gefahrenzeichen“ ist der Hamburger Gestalter Johannes Steil. In der Kategorie 2 „Freestyle“ hatte Roman Lindemann von der Potsdamer Agentur für Corporate Design „HELLOGRAPH“ die Nase vorne.

    Und hier ist der Gewinner der Kategorie „Offizielles RFID-Warn- und Gefahrenzeichen“:

    15. Oktober 2008 7
  • : EU-Generalanwalt: Vorratsdatenspeicherung ist formal korrekt
    EU-Generalanwalt: Vorratsdatenspeicherung ist formal korrekt

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat heute seine Stellungnahme zur Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Hier die zentralen Stellen:

    Die Vorratsspeicherung von Daten durch die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste habe für diese eine finanzielle Belastung zur Folge, die proportional zur Zahl der zu speichernden Daten und zur Dauer der Speicherung sei. Daraus folge, dass sich ein Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste mangels Harmonisierung den mit der Vorratsspeicherung von Daten verbundenen Kosten stellen müsste, die je nachdem, in welchem Mitgliedstaat er seine Dienste anzubieten beabsichtige, verschieden wären. Solche Unterschiede könnten Behinderungen des freien Verkehrs elektronischer Kommunikationsdienste darstellen und Hindernisse für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts für die elektronische Kommunikation schaffen.

    Folglich erscheint dem Generalanwalt die Annahme der Richtlinie auf der Grundlage von Art. 95 EG begründet.

    In Bezug auf das Argument Irlands, dass die Richtlinie als einzigen oder zumindest hauptsächlichen Zweck die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Verbrechen habe, räumt der Generalanwalt ein, dass nicht zu bestreiten sei, dass der Grund für die Pflicht zur Vorratsspeicherung darin liege, dass sie diesen Zweck fördere. Dennoch sei der Umstand allein, dass die Richtlinie dieses Ziel habe, nicht ausreichend, um sie in den Bereich „Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ einzuordnen.

    Die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Daten entspricht seines Erachtens nicht den Arten von Maßnahmen, die in diesem Bereich vorgesehen seien. Dazu hebt er hervor, dass die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen kein unmittelbares Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten umfassten. Die Richtlinie enthalte Maßnahmen, die in einem Stadium vor der eventuellen Durchführung einer Maßnahme der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit anzusiedeln seien. Sie harmonisiere weder die Frage des Zugangs zu Daten durch die zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden noch die Frage der Verwendung und des Austausches von Daten zwischen diesen Behörden, z. B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen. Diese Fragen, die seiner Ansicht nach in den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen fallen, seien zu Recht nicht in der Richtlinie geregelt worden.

    Der AK Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin,

    dass die vom Generalanwalt beurteilte Klage der irischen Regierung nur formale Fragen betrifft und die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand hat. Falls der Gerichtshof tatsächlich dem Generalanwalt folgen und die irische Klage abweisen sollte, wird er in einem zweiten Verfahren auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen müssen.

    Meine Einschätzung: Der Generalanwalt hat hier die Unterscheidung zwischen Speicherung der Daten und Zugriff auf die Daten aufgegriffen, die das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Vorab-Entscheidung im März aufgemacht hatte.

    Hier könnte sich also ein genereller Trend abzeichnen: Nicht die Speicherung an sich ist ein Grundrechtseingriff, sondern nur der Abruf und die Verarbeitung. Es gibt Leute, die sagen, dass dies ohnehin der realistischere Ansatz ist, weil wir in der Informationsgesellschaft immer ohne Ende digitale Spuren hinterlassen. Andererseits zeigen gerade die Datenskandale der letzten Zeit, dass bereits die Speicherung ein Riesenproblem darstellt. In der aktuellen Debatte um die Einführung des Datenschutzes ins Grundgesetz sollte also das Ziel die Klarstellung sein, dass bereits die Speicherung ein Grundrechtseingriff ist. Auf diesem Wege könnte eine GG-Änderung doch noch progressiv wirken und tatsächlich und nicht nur symbolisch die Lage verbessern.

    14. Oktober 2008 2
  • : Urheberrecht-Schutzfristen: Da ist etwas grundfaul
    Urheberrecht-Schutzfristen: Da ist etwas grundfaul

    Matthias Spielkamp hat für die Süddeutsche Zeitung ein Interview mit dem Wissenschaftler Martin Kretschmer über die Verlängerung von Urheberrechts-Schutzfristen geführt. Da die Süddeutsche Zeitung den Artikel nichtonline gebracht hat, wurde er jetzt im Immateriblog veröffentlicht: “Da ist etwas grundfaul”

    Im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung von gestern (11. Oktober) ist ein Interview erschienen, das ich mit Martin Kretschmer geführt habe. Es geht um die Verlängerung der Schutzfrist für Musikaufnahmen, die Musikindustrie und EU-Kommissar McCreevy fordern. Kretschmer, einer der interessantesten Urheberrechtler Europas, ist der Überzeugung, dass die Verlängerung den Künstlern nichts nützen würde, sondern fast ausschließlich den großen Musikfirmen.

    Kretschmer ist Professor am Center for Intellectual Property Policy and Management der Universität Bournemouth. Er hat Philosophie, Musik und Jura in Berlin, Wien und London studiert und bei einigen Rundfunk- und Plattenaufnahmen die Bratsche gespielt. Seinen Aufruf an die EU (PDF, 212 KB) haben 50 Urheberrechtsexperten aus ganz Europa unterzeichnet. Kretschmer stützt seine Argumentation auch auf die bisher größte Studie zum Einkommen von Autoren in Deutschland und Großbritannien (PDF, 3 MB), die er mit seinem Kollegen Philip Hardwick erstellt hat.

    13. Oktober 2008 1
  • : Telekom-Paket: Frankreich macht Druck gegen Parlament
    Telekom-Paket: Frankreich macht Druck gegen Parlament

    Der französische Präsident Sarkozy stört sich an einem vom EU-Parlament beschlossenen Änderungsantrag zum Telekom-Paket (Hier: Trautmann-Report). Das Parlament hatte in einer leicht chaotischen Abstimmung mit mehreren Wahlgängen nur zu diesem Änderungsantrag den folgenden Text beschlossen:

    ga) applying the principle that no restriction may be imposed on the fundamental rights and freedoms of end-users, without a prior ruling by the judicial authorities, notably in accordance with Article 11 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union on freedom of expression and information, save when public security is threatened where the ruling may be subsequent.

    Konkret meint der Text, dass Internetsperrungen nicht ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden dürfen. Die Franzosen wollen allerdings mit einer neuen Behörde und in der Zusammenarbeit mit der Privatpolizei der Unterhaltungsindustrie (vermeintliche) Tauschbörsennutzer aus dem Internet aussperren dürfen (Das System der „Graduate Response“).

    Im Rahmen der französischen Ratspräsidentschaft hat Sarkozy nun einen Brief an den EU-Kommissionschef Jose Manuel Durao Barroso und die Medienkommissarin Viviane Reding geschrieben, indem er diese persönlich bittet, den ihm nicht passenden Teil einfach zu streichen. Tolles Demokratieverständnis. Im Rahmen der ersten Lesung haben sich von den EU-Abgeordneten letztendlich 573 zu 74 für den oben zitierten Text ausgesprochen. Unter den 74 Gegnern finden sich aber überdurchschnittlich viele französische Konservative.

    Die EU-Kommission antwortete jetzt mit einer Pressemeldung auf den französischen Brief:

    The European Commission invites the French government to discuss its views on Amendment 138 with ministers of the other 26 Member States. As the EU Telecoms Package is decided under the co-decision procedure, agreement of Parliament and Council is required before an amendment can become law.

    Zwischen den Zeilen wird der Brief vor allem formell abgelehnt. Frankreich soll sich erstmal mit den anderen Staaten im EU-Rat am 27. November einigen und dort eine Mehrheit für den Änderungswunsch organisieren, bevor man darüber in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament über einen „Gemeinsamen Standpunkt“ sprechen kann. Bleibt zu hoffen, dass dieser Punkt, wie vom EU-Parlament beschlossen, erhalten bleibt.

    7. Oktober 2008 8
  • : Digitale Gesellschaft – Grenzenlose Möglichkeiten für die Europäische Union?
    Digitale Gesellschaft – Grenzenlose Möglichkeiten für die Europäische Union?

    Am Samstag, den 25. Oktober 2008, findet in Frankfurt/Main die Konferenz „Digitale Gesellschaft – Grenzenlose Möglichkeiten für die Europäische Union?“ statt. Hier gibts noch ein PDF. Veranstaltet wird sie von der Grünen Jugend in Kooperation mit der EU-Abgeordneten Hiltrud Breyer und der Eintritt ist frei. Ich bin als Moderator gebucht und gebe eine Einführung in den Themenkomplex „Politik in der digitalen Gesellschaft“ und mach noch einen Workshop zu „Politik 2.0“

    E‑mailen, surfen, recherchieren, chatten, online-banking, einkaufen: das Internet ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Seit vor 14 Jahren der erste Webbrowser das Licht des Cyberspace erblickte, wirft dieser neue Kommunikationsraum für uns Grüne, für die Politik in der Europäischen Union, die EU-Mitgliedsstaaten und die lokale Ebene ständig neue Fragestellungen auf: Wie gehen wir mit den internationalen virtuellen Räumen um? Wie verändert die immaterielle Verfügbarkeit von Informationen Kultur und Wirtschaft? Ist die Privatsphäre am Ende oder werden wir ihre Renaissance wiedererleben? […] Diskutieren, streiten und Forderungen erstellen werden wir in den parallel stattfindenden Workshops zu den Themen „Politik im Internet“, „Open Source Software“, „Legal, Illegal, Scheiss Egal? Urheberrechte im Digitalen Zeitalter“, „Bürgerrechte im Internet“ und „Open Source in den Kommunen“.

    Anmeldungen zur Konferenz (mit Name, Post- und e‑mail- Adresse sowie Telefonnummer und Angabe der Workshop-Teilnahme-Präferenz) bitte an: hiltrud.breyer@berlin.de. Anmeldefrist: Mittwoch, 15. Oktober 2008

    1. Oktober 2008 1
  • : Telekom-Paket: Abstimmungsverhalten der EU-Abgeordnten
    Telekom-Paket: Abstimmungsverhalten der EU-Abgeordnten

    In einer aufwändigen, aber zum Glück kollaborativen Arbeit im Wiki, wurden jetzt die Abstimmungsergebnisse der EU-Abgeordneten zum Telekom-Paket im Wiki von La Quadrature du Net zusammengeführt: Telecoms package directives 1st reading by score. Etwas weh tut, dass der französische Rechtsaußen Jean Marie Le Pen die Liste anführt. Aber was soll man machen, wenn man objektiv aus Verbraucherschutzsicht die Abstimmungen der vier Richtlinien und ihren zahlreichen Änderungsanträgen bewertet. (Es geht bei den Franzosen niemand davon aus, dass le Pen Peil von der Materie hat. Der hat dummerweise auch schon bei der Diskussion um die Softwarepatente sich allen Wahlempfehlungen angeschlossen, die wir an alle Abgeordneten verschickt hatten.)

    Die Bewertung funktioniert nach einem (etwas komplizierten) Algorithmus. Für jeden Änderungsantrag wurden im Wiki Punkte vergeben. Diese Punkte wurden dann zusammengeführt.

    Beste deutsche EU-Abgeordnete ist die Grüne Heide Rühle mit einem Score von 18,12, dicht gefolgt von den anderen deutschen in der Grünen-Fraktion. Das freut mich, weil Heide Rühle als Schattenberichterstatterin im Harbour-Report fungierte und wir sie in einem persönlichen Lobby-Gespräch von den vielen Fallen und Problemen in den Änderungsanträgen aufgeklärt haben. Als weitere Fraktion folgt die Linke mit vielen Abgeordneten hinter den Grünen. Aber Teile der liberalen EU-Fraktion steckt noch dazwischen und auch davor. Wenn auch keine deutschen liberalen Abgeordneten in den Spitzenpositionen dabei sind. Erster weitere deutsche EU-Abgeordneter aus einer anderen Fraktion ist Udo Bullmann von den Sozialdemokraten mit einem Score von 12,81. Peter Liese von der CDU/CSU folgt knapp mit 11,44. Es braucht einige Zeit, um den ersten deutschen liberalen EU-Abgeordneten zu finden. Das ist Graf Alexander Lambsdorff mit einem Score von 9.12.

    Abgeordntenwatch.de hat sich auf die Mühe gemacht und das Abstimmungsverhalten der 99 EU-Abgeordneten in der äusserst umstrittene Universaldienste-Richtlinie (Harbour-Report) protokolliert.

    Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament in erster Lesung für die umstrittene Universaldiensterichtlinie als Teil des sog. Telekom-Paketes gestimmt. Die deutschen Abgeordneten von Grünen und Linke votierten mit Nein. Radikalere Pläne, die von Datenschützern als massive Eingriffe in die Privatsphäre von Internetnutzern kritisiert wurden, milderten die Parlamentarier teilweise ab oder verwarfen sie.

    Während in der Rahmenrichtlinie (Trautmann-Report) durch das Parlament einige aus unserer Sicht sehr sinnvolle und vernünftige Änderungsanträge durchgekommen sind, bleiben im Harbour-Report einige Fallen drin. Diese haben wir auch kritisiert. Daher ist es gut, dass Grüne und Linke dagegen gestimmt haben.

    Update: Einen kleinen Haken hat unsere Zählweise mit dem Algorithmus. Wenn ein Abgeordneter einem schlechten Änderungsantrag nicht zustimmt, weil er/sie gar nicht anwesend ist, wird auch gezählt. Dann gibts trotzdem einen Punkt. Ist mir gerade aufgefallen, weil Udo Bollmann und Graf Lambsdorff laut Abgeordntenwatch gar nicht anwesend waren. Müssen wir beim nächsten mal noch optimieren und einberechnen, dass Abgeordnete gar nicht anwesend sind.

    30. September 2008 2
  • : PM zur ersten Lesung zum Telekom-Paket
    PM zur ersten Lesung zum Telekom-Paket

    Auch wenn wir immer noch nicht einen kompletten Überblick über das Abstimmungsverhalten rund um das Telekom-Paket haben, habe ich mal eine erste Pressemitteilung mit einer ersten Bewertung dazu verfasst:

    Die erste Lesung des Telekom-Pakets hinterlässt gemischte Gefühle:

    Es wurden viele Änderungsanträge abgelehnt, die eine deutliche Verschärfung von Urheberrechtsverfolgungen und Internetüberwachung forderten. Eine große Mehrheit der EU-Abgeordneten schloss sich unserer Forderung an, „dass die Rechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen“. Ebenfalls deutlich wurde der Vorschlag abgelehnt, ein System von Internetsperrungen nach dem französischen Modell der „Graduate Response“ einzuführen.

    Aber die Mehrheit der EU-Abgeordneten hat ich aus der Verantwortung gestohlen, indem sie kritische Punkte auf die nationale Ebene abgeschoben hat. Die soll jetzt definieren, was „rechtmäßige Inhalte“ sind und was nicht. Hier bleibt viel Interpretationsspielraum, der Abbau von Netzneutralität und mehr Überwachung der Internetnutzer droht weiterhin. Hier hätten wir uns ein deutliches Signal zur Stärkung von Verbraucherrechten auf EU-Ebene gewünscht. Unklar ist auch, was die gewünschten „freiwilligen Kooperationen“ aus Rechteinhabern und ISPs bringen werden. Hier ist zu befürchten, dass ISPs von der nationalen Regierungen unter Druck gesetzt werden, den Forderungen der Rechteinhaber nach einem mehrstufigen Verwarnsystem bei Urheberrechtsverstößen nachzukommen.

    24. September 2008 8
  • : Europaparlament stimmt über Telekom-Paket ab
    Europaparlament stimmt über Telekom-Paket ab

    Ab 11:30h hat das Europaparlament heute über das Telekom-Paketin der ersten Lesung abgestimmt. Da mehr als 800 Änderungsanträgen zu den vier Richtlinien und einer Empfehlung auf der Tagesordnung standen, dauert es wohl noch etwas, bis wir konkretes wissen. Ich werde hier über die Fortschritte berichten und dann später die Ergebnisse kommentieren.

    Update: Ich bin teilweise positiv überrascht. Einige unserer Positionen und Forderungen wurden heute von einer deutlichen Mehrheit im Europaparlament zugestimmt. Das ist besser gelaufen als erwartet. Aber viele Dinge sind weiter drin, wenngleich auch icht so radikal, wie es Rechteinhaber und Konservative geglaubt hätten. Wir müssen noch genauer analysieren, was genau abgestimmt wurde. Bei den vielen Änderungsanträgen dauert es etwas. Und wir konnten uns leider nicht in sämtlichen Punkten durchsetzen, so dass wir mal schauen müssen, was geschehen ist.

    Eines ist klar: Das von den Rechteinhabern eingebrachte „3 Strikes and you’re out“-Modell hat eine deutliche Ablehnung durch das EU-Parlament bekommen! Allerdings hat man einige Punkte auf nationale Ebene abgeschoben. Diese sollen entscheiden, was „lawful content“ ist und was nicht. Das hätten wir auch noch gerne gekillt, aber da stand uns eine Koalition aus Liberalen, Konservativen und Sozialdemokraten im Weg. Auch wird weiterhin eine „freiwillige Kooperation“ zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern gewünscht. Das steht weiter dem Ziel entgegen, dass das Telekom-Paket Verbraucherrechte stärken soll.

    Aber alle radikalen Positionen zur Durchsetzung von Urheberrechten haben keine Mehrheit gefunden. Das „französische Modell“ der „graduate Response“ ist auf jeden Fall tot und auch einige Zensur-/Filter-Träume. Und das ist ein schöner Erfolg unserer Kampagne! Insgesamt bleiben aber gemischte Gefühle. Der Harbour-Report (Universaldiensterichtlinie) enthält weiter einige kritische Punkte. Grosse Teile der Linken und Grünen haben dagegen gestimmt, Konservative, Liberale und Sozialdemokraten überwiegend dafür. Aber ohne unsere Kampagne und die Aufmerksamkeit auf viele unbeachtete Punkte wäre es wohl schlechter gelaufen.

    Der Spin von Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten läuft jetzt darauf hinaus, dass alles super ist und Verbraucherrechte gestärkt worden sind. Das stimmt aber nur in Teilen. Ich finde es schade, dass man in Teilen die Verantwortung auf die Nationalstaaten abgeschoben hat. Man hätte die Chance gehabt, auf EU-Ebene Verbraucherrechte deutlich zu stärken. Und zum Kompromisspapier hatten wir hier schon Anmerkungen gemacht. Mal schauen, was davon durchgekommen ist.

    Mehr dazu:

    Futurezone: Ohrfeige für „Three Strikes Out“.

    Auch die Netzneutralität wird durch das Großvorhaben – insgesamt werden drei veraltete Richtlinien zum Thema gleichzeitig runderneuert – einigermaßen festgeschrieben, fixe IP-Adressen, die einer Person zugewiesen sind, gelten als persönliche Informationen, die unter Datenschutz stehen.[…] Kernaussage dieses Zusatzes ist, „dass die Rechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen“ [Änderungsantrag 138 zu Absatz 4]. Ausnahmen: „es sei denn aufgrund höherer Gewalt, aufgrund der Erfordernisse zum Schutz der Integrität und Sicherheit von Netzen oder aufgrund nationaler strafrechtlicher Bestimmungen, die aus Gründen öffentlicher Belange, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Moral erlassen wurden“. Unter diese Kriterien fällt wohl die Verfolgung von Urhberrechtsverstößen durch Tauschbörsenbenutzer.

    Laut Informationen aus dem Europaparlament ist der letzte Teil von der Futurezone zitierten Ausnahmen falsch. Die Berichterstatterin Trautmann hat einen mündlichen Änderngsantrag durchgebracht, der ein grosser Sieg für unsere Bestrebungen ist:

    ga) applying the principle that no restriction may be imposed on the fundamental rights and freedoms of end-users, without a prior ruling by the judicial authorities, notably in accordance with Article 11 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union on freedom of expression and information, save when public security is threatened where the ruling may be subsequent.

    Demnach gibt es keine Ausnahmen für „strafrechtliche Bestimmungen, die aus Gründen […] der öffentlichen Moral erlassen wurden“. Und das ist gut so. Auf diesen Punkt haben wir uns in den letzten Tagen konzentriert, weil er viele Filterbestrebungen ausschliesst. Dafür gab es dann auch eine deutliche Mehrheit.

    Heise: EU-Parlament: Provider sollen „rechtmäßige Inhalte“ fördern

    Das EU-Parlament hat in erster Lesung umfangreiche Korrekturen am Entwurf der EU-Kommission zur Reform des Telecom-Pakets vorgeschlagen. Vom Tisch sind nach der Abstimmung über die Neuregulierung des Telekommunikationsmarktes zudem Änderungsanträge konservativer Abgeordneter für die direkte Etablierung eines Systems der „abgestuften Antwort“ auf Urheberrechtsverletzungen, wonach Internetzugänge nach wiederholten Warnungen per E‑Mail gekappt werden sollten. Einer flächendeckenden Internetüberwachung widersetzten sich die Parlamentarier ausdrücklich. Eine große Mehrheit fanden aber Kompromissvorschläge, wonach nicht näher spezifizierte Verfahren zur Kooperation zwischen Internetprovidern und Unterhaltungsindustrie zur Förderung „rechtmäßiger Inhalte“ geschaffen werden sollen. […]Nicht durchsetzen konnte sich der konservative Berichterstatter Malcolm Harbour zudem mit einem Antrag, persönliche Informationen wie etwa Verbindungsdaten für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte freizugeben. „Das verhindert, dass die Provider zu Hilfssheriffs werden“, begrüßte Helga Trüpel, grüne Vizechefin des Kulturausschusses im EU-Parlament, diese Klauseln gegenüber heise online.

    Heute morgen hatte Spiegel-Online vor der Abstimmung berichtet: EU-Parlament stimmt über Web-Kontrolle ab.

    Raubkopiesperren, Datenschutz, mobiles Internet auf Fernsehfrequenzen: EU-Abgeordnete entscheiden am Mittwoch, wie die Europäische Union das Web regulieren könnte. SPIEGEL ONLINE erklärt die wichtigsten Themenblöcke.

    Und hier sind ein Teil der Abstimmungsergebnisse : (Siehe unsere Liste an Wahlempfehlungen)

    Aus unserer Sicht „gute“ angenommen Änderungsanträge:

    - – – trautmann : 120, 138 \o/, 142
    – – – harbour : 157/163, 166 \o/, 186, 187

    Aus unserer Sicht „schlechte“ abgelehnte Änderungsanträge:

    - – – trautmann : 132/137 (withdrawn by Hyeronimi, Pan, le Toubon), 139
    – – – harbour : 9/191, 30, 33, 34, 126, 130, 134, 177, 179

    Aus unserer Sicht „schlechte“ angenommen Änderungsanträge:

    - – – trautmann : 61, 64, 98, 100
    – – – harbour : 11, 14, 62, 67, 75, 76, 101, 112, 117, 122, 182,
    192 (without the word „individual“, splitted out), 194

    Zoomer.de hat ein Interview mit mir gemacht: „Das hat in dem Gesetz nichts verloren“.

    Die Vielzahl der Änderungsanträge macht es für gewöhnliche Bürger sehr schwierig, durchzublicken.

    Wir kritisieren auch ganz stark die mangelnde Transparenz des Europa-Parlaments in dieser Sache. Dadurch, dass es so schnell gehen musste, hat man einen Teil der Änderungsanträge erst gestern im Internet gefunden – worüber heute die Abgeordneten abgestimmt haben. Das ist einerseits schon für die Abgeordneten ein Problem, die können sich gar nicht richtig vorbereiten. Die müssen sich auf andere verlassen, die quasi die Vorlagen liefern. Und für die interessierte Öffentlichkeit ist es eigentlich auch so gut wie unmöglich, den demokratischen Prozess zu kontrollieren und zu begleiten. Sie können nicht innerhalb von einem Tag 800 Änderungsanträge durchlesen – selbst, wenn Sie das juristische Fachwissen haben.

    SWR: Mehr Rechte für Internet- und Handynutzer.

    Der Sorge von Datenschützern und Bürgerrechtlern, das Telekom-Paket könnte durch einen Teil seiner vielen Unterpunkte die umfassende Kontrolle der Internetnutzung ermöglichen, trugen die Abgeordneten offenbar Rechnung. So hatte das Weblog “Netzpolitik.org“ vor einer Klausel in der Universaldiensterichtlinie gewarnt, die so ausgelegt werden könne, dass Internet-Zugangsprovider angehalten werden könnten, das Surfverhalten ihrer Kunden auf “rechtmäßige“ und “unrechtmäßige“ Inhalte hin zu überwachen. Die Blogger sahen darin ebenso wie andere Datenschutz- und Internetaktivisten das Einfallstor, um im Auftrag von Musik- und Filmindustrie nach möglichen Raubkopien zu suchen und Bürger auszuspionieren. Ihr Schreckensszenario: Nutzern “unrechtmäßiger“ Inhalte könnte der Internetzugang gesperrt oder gedrosselt werden, wie es in Frankreich auf nationaler Ebene eingeführt werden soll.

    24. September 2008 11
  • : EU-Abgeordneter warnt vor netzpolitik.org
    EU-Abgeordneter warnt vor netzpolitik.org

    In einer offiziellen Pressemitteilung des Europaparlaments wurde netzpolitik.org noch nie namtlich genannt. Auch wurde noch nie in einer offiziellen Pressemitteilung vor uns gewarnt. Bis heute: Berichterstatter: Telekom-Paket führt nicht zu mehr Überwachung im Netz.

    Das Gesetzesvorhaben hat großes Interesse und entsprechende Lobbyarbeit bei Industrievertretern sowie bei Gruppen und Bloggern ausgelöst, die sich für die Privatsphäre im Netz ein möglichst unreguliertes Internet stark machen. Internetgruppen und Blogger wie La Quadratur du Net in Frankreich oder Netzpolitik.org in Deutschland haben insbesondere Befürchtungen geäußert, das Telekompaket könne dazu genutzt werden, auf Druck der Unterhaltungsindustrie den Urheberrechtsschutz im Internet zu verstärken, indem Provider verpflichtet würden, den Datei-Tausch (filesharing) oder illegale Downloads durch ihre Kunden zu unterbinden bzw. Informationen über das Verhalten ihrer Kunden im Internet an Behörden weiterzugeben.[.…] Die Änderungen am Gesetzesvorschlag, die in seinem Bericht vorgesehen sind, hätten „nichts zu tun mit der Durchsetzung von Urheberrechten. Dies ist und war niemals das Ziel dieses Vorschlags“, so Berichterstatter Harbour. Andere Interpretationen bezeichnet er als „alarmistische Angstmacherei“.

    Das sei natürlich alles gar nicht so, sagt Malcolm Harbour, der Berichterstatter im EU-Parlament für die Universaldiensterichtlinie. Wenn das nicht so ist, warum kann man dies nicht klar in den Richtlinien sagen? Und warum lässt man dann durch schwammige Formulierungen und Definitionen den Interpretationsspielraum offen? Morgen entscheidet das EU-Parlament über das Telekom-Paket. Darin sind vier Richtlinien zusammengefasst, die den neuen EU-Gesetzesrahmen für den Telekommunikationssektor schaffen. Wir sind nicht gegen das Telekom-Paket im Ganzen, sondern kritisieren einige Punkte, die unserer Meinung nach schädlich für ein offenes Internet und Bürgerrechte im Allgemeinen sind. Und wir sehen in diesen Punkten und einigen Änderungsanträgen (vor allem von konservativer Seite) einen klaren Verweis auf eine Verschärfung der Bekämpfung von Urheberrechtsvergehen. Da geht es um den Abbau von Netzneutralität, der Einführung von DRM / TCPA Infrastrukturen, der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten, den Einstieg in Internetzensur und den weiteren Abbau der Privatsphäre von Internetnutzern in Europa.

    Das kann man transparent nachlesen und sich eigene Gedanken machen: Einen Überblick über die einzelnen Änderungsanträge, worüber morgen die EU-Abgeordneten abstimmen, findet man hier. Dort finden sich auch Bewertungen aus unserer Sicht, ob Änderungsanträge sinnvoll für ein offenes Internet sind, oder schädlich.

    Auch spricht der konservative Abgeordnete Malcolm Harbour nicht für das gesamte EU-Parlament, wie man an den Einreichungen von Änderungsanträgen durch andere Fraktionen und auch durch konservative Abgeordnete sehen kann.

    Lustige Nebensache: Offizielle Pressemitteilungen und ihre Inhalte müssen nicht unbedingt korrekt sein, wie man an diesem Satz sehen kann:

    Rund 250.000 Europäer haben nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat Zugang zum Breitbandinternet und damit die Möglichkeit, große Dateimengen aus dem Netz zu laden.

    Hätte man 250.000 Berliner geschrieben, wäre dies vermutlich auch falsch.

    Ich bin übrigens etwas verwundert darüber, dass die englischsprachige Pressemitteilung sich signifikant von der deutschsprachigen unterscheidet. Ich ging eigentlich davon aus, dass eine Original-Meldung erstellt wird und diese dannin unterschiedliche Sprachen übersetzt wird. Das scheint aber nicht so zu sein.

    23. September 2008 6
  • : 1st European Privacy Open Space
    1st European Privacy Open Space

    Koodiniert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel (ULD) findet vom 13.–15. Oktober 2008 die erste PrivacyOS Konferenz statt.

    Privacy Open Space ist ein EU-gefördertes Projekt, dessen Intention es ist, Vertreter aus der Industrie, SMEs, der Regierung und Universitäten zusammenzubringen um datenschutzrelevante und ‑brisante Themen in Europa zu diskutieren und damit den einheitlichen Datenschutz in Europa zu fördern. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit sich über research and best practices auszutauschen, neue Strategien zu entwickeln und Aufmerksamkeit für neue Probleme und Themen wecken. Dabei sind die Teilnehmer eingeladen, im Rahmen des Open Space Methode eigene Themen auf die Agenda zu stellen.

    Die Konferenz findet im Europaparlament statt und steht unter der Schirmherrschaft von Alexander Alvaro. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 € und Registrierung ist möglich bei privacyos at datenschutzzentrum.de .

    22. September 2008
  • : Tageschau.de über das Telekom-Paket
    Tageschau.de über das Telekom-Paket

    Tagesschau.de berichtet ausführlich über die bevorstehende Abstimmung im Europaparlament über das Telekom-Paket: Beipackzettel für Internetnutzer – oder Zensur-Klausel?

    Vier große Richtlinien, ungezählte Unterpunkte: Das EU-Telekom-Paket soll umfangreiche Neuregelungen in Sachen Mobilfunk, Telefon und Internet bringen und verspricht Verbrauchern viele Vorteile. Doch Kritiker befürchten, dass über eine Klausel plötzlich auch kontrolliert werden könnte, wozu Verbraucher das Internet nutzen.

    Mittlerweile hat sich der Abstimmungstermin von Dienstag auf Mittwoch um einen Tag verschoben. Noch ist also Zeit, sich an Europaabgeordnete zu wenden und diese über problematische Regelungen in den Telekom-Paket Richtlinien aufzuklären. Wenn es ganz schlecht läuft, ist am Mittwoch jede Chance vorbei und es wird nicht zu einer zweiten Lesung im Parlament kommen. Dann besteht die Möglichkeit, denselben Effekt wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu bekommen: Alle wunderten sich, wo die auf einmal herkam. Also tut was!

    Wir haben eine Liste mit Wahlempfehlungen erstellt, wo wir alle Änderungsanträge bewerten. Hier sind Kontaktdaten der Europaabgeordneten, die man auch bei Abgeordntenwatch finden kann. Und hier gibt es Argumentationshilfen für Gespräche mit Abgeordneten und ihren Mitarbeitern am Telefon (Ein Teil davon kann auch noch eine deutsche Übersetzung gebrauchen).

    Wir empfehlen eine Konzentration der Anrufe und eMails auf konservative und sozialdemokratische EU-Abgeordnete!

    22. September 2008
  • : Telekom-Paket: Unsere Wahlempfehlungen!
    Telekom-Paket: Unsere Wahlempfehlungen!

    Für die Abstimmungen zum Telekom-Paket am kommenden Mittwoch sind jetzt unsere Wahlempfehlungen online zu finden. In einer europäischen Kooperation haben wir im La Quadrature du Net – Wiki alle zur Wahl stehenden Änderungsanträge analysiert und bewertet. Bisher sind die Bewertungen für den Trautmann-Report (Rahmenrichtlinie) und dem Harbour-Report (Universaldiensterichtlinie) online. (Die Analyse und Empfehlungen für die Datenschutzrichtlinie / Alvaro-Report kommen noch, sobald online zu finden)

    In unsere Bewertung der Änderungsanträge (Ammendments) haben wir den Einfluss der einzelnen Passagen auf ein freies und offenes Internet, und damit auf Bürger- Und Verbraucherrechte bewertet. Mit Hilfe dieser Wahlempfehlungen kann man nun optimaler die eigenen Europa-Abgeordneten kontaktieren und sich von ihnen wünschen, im Sinne von Freiheit im digitalen Raum abzustimmen.

    Die Wahlempfehlungsliste im Wiki ist folgendermassen aufgebaut:

    Amendig“ und „Amended“ definiert den jeweiligen Report (Richtlinie) und die Passage.
    Topic“ sagt, worum es dabei geht und welche Themen die Änderung betrifft. (Themenbereiche sind: Netzneutralität / 3‑Strikes / Richtervorbehalt / Internet-Filtering / DRM / Datenschutz)
    Am. #’ “ ist die jeweilige Nummer des Änderungsantrages.
    „Source“ ist der Antragsteller, dies können Fraktionen (z.B. Verts/ALE = Grüne) oder Ausschüsse (z.B. ITRE = Industrieausschuss) oder Abgeordnete (z.B. Bono, Cohn-Bendit, Roithová and al.) sein.
    Advice“ ist unsere Empfehlung. Das reicht von „–“ (für ganz schlechte Idee und schädlich) bis hin zu „+++“ (Unbedingt empfehlenswert).
    Comment“ beschreibt meist kurz, worum es geht.

    Mit Hilfe dieser Wahlempfehlungen kann man nun optimaler bis kommenden Mittwoch EU-Abgeordnete kontaktieren und diese bitten, sich einzelnen Änderungsanträgen anzuschliessen. Und wir können nach Mittwoch überprüfen, welche EU-Abgeordneten Internet-feindlich abstimmen.

    Spread the word und werdet aktiv!

    Im La Quadrature Wiki haben wir auch eine aktuelle Mobilisierungsseite. Die englische ist immer die aktuellste und es wird regelmässige Hiilfe bei der Übersetzung der Änderungen nach deutsch benötigt. Hierbei hilft der RSS-Feed.

    Aktueller Stand von Samstag, 18:30h ist: Telekom-Paket Abstimmung (1. Lesung) am 24. September.

    Wir mobilisieren gegen mehr Überwachung im europäischen Internet

    Executive Summary der aktuellen Situation

    * Das „Telekom-Paket“ wird am 24. September in der Plenarsitzung des Europaparlaments um 11:30 abgestimmt.
    * Einige Änderungsanträge enthalten gefährliche Inhalte für ein offenes Internet.
    o Einige Änderungsanträge können Nationalstaaten erlauben, eine sogenannte „Graduate Response“ Regelung gegen unautorisiertes Filesharing durchzusetzen (Internetsperrungen), was massiv Bürgerrechte beeinträchtigt.
    o Die Verwendung des Wortes „lawful content /rechtmässiger Inhalt“ ist eine Gefahr für Bürgerrechte und einer nachhaltigen sowie offenen Entwicklung des Internets.
    * Fortschritte wurden bei der Neubearbeitung der LIBE-Änderungsanträge (LIBE = Ausschuss für bürgerliche Freiheiten) auf Basis der Analyse des Europäischen Datenschutzbeauftragten gemacht.
    * Einige sehr sinnvolle und gute Ändeurngsanträge wurden eingebracht, z.B. das „Bono amendment“ beim Trautmann-Report, sowie verschiedene andere.
    * Es ist nur noch wenig Zeit, um EU-Abgeordnete über diese Fragen und Konflikte aufzuklären, und ihnen Lesehilfe bei den umfangreichen Änderungsanträgen zu geben. Die wenigsten Abgeordneten hatten bisher mit den Diskussionen zu tun und wissen weitgehend nicht, worüber sie am Mittwoch abstimmen. Hier ist Hilfe notwendig, ihnen die Änderungsanträge zu erklären, und ihre Bedeutung für Bürger- und Verbraucherrechte herauszustellen.

    Detailliertere Argumentation:

    „Graduated Response“

    Einige Änderungsanträge können Nationalstaaten erlauben, eine sogenannte „Graduate Response“ Regelung gegen unautorisiertes Filesharing durchzusetzen (Internetsperrungen), was massiv Bürgerrechte beeinträchtigt.

    * Die Erwähnung von „cooperation“ zwischen Internet-Servcie-Providern und der Kulturindustrie über die „Promotion of lawful content“ ist sehr vage und unzureichend.
    o Generelle Information der ISP-Kunden über bestehende Gesetze (z.B. in Form von Newsletters) ist akzeptabel
    o Zielgerichtete Mitteilungen an einzelne Kunden und auf Basis der Überwachung des Nutzerverhaltens ist inakzeptabel.
    o Es gibt keine klare Definition, dass individuelle Benachrichtigungen ausgeschlossen werden bei dieser „cooperation“

    * LIBE-Änderungsanträge sind neue bearbeitet worden nach der Kritik des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EPDS)
    o Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte vorgeschlagen, problematische Änderungsanträge neu zu schriben. Diesen Hinweisen wurde nachgegangen und die Sprache ist wneiger gefährlich. Aber es ist immer noch eine Gefahr.

    „Lawful content“

    Die Verwendung des Wortes „lawful content /rechtmässiger Inhalt“ ist eine Gefahr für Bürgerrechte und einer nachhaltigen sowie offenen Entwicklung des Internets.

    * Wer soll entscheiden, ob Inhalt rechtmässig ist und ob nicht. Wo ist die richterliche Kontrolle darüber?
    * Dürfen Behörden ohne Gewaltenkontrolle darüber entscheiden, was rechtmässiger Content ist und was nicht?
    * Was ist mit Regelungen wie der Privatkopie oder das Zitatrecht, bzw. freien Inhalten wie die Creative Commons lizenzierten Inhalten, bzw. Bottum-Up Innovationen, die die Basis für die Entwicklung einer digitalen Umwelt darstellen?

    Bono amendment

    * Today, the judicial judge is the guardian of civil liberties and freedom of citizens. This amendment guarantees that this will continue, that no administrative authority can order justice rulings impacting on internet users’ ability to access and distribute content.
    * The exceptions for „force majeure“ and „national provisions of criminal law imposed for reasons of public policy, public security, or public morality“ are already in Member State’s criminal laws. Nothing will be changed here.
    * The exceptions for „preserving network integrity and security“ are legitimate, technically demonstrable, and described in ( some other part of the texts )
    * The reference to the Charter of Fundamental Rights of the European Union … (?)

    Alle sollten ihre EU-Abgeordneten kontaktieren!

    * Bittet sie, für den Bono-Ändeurngsantrag 138 zu stimmen, der Bürgerrechte wie die Meinungsfreiheit schützt, indem ein Richtervorbehalt zwingend notwendig wird.
    o Wenn es Zweifel gibt, ob die „Graduate Response“-Regelungen immer noch im Telekom-Paket zu finden sind oder nicht ist es besser zu garantieren, dass sie nicht drin sind. Das ermöglicht Änderungsantrag 138.
    o Eine richterliche Ontrolle ist absolut notwendig und zwingend. Dieser Änderunganstrag ändert nichts daran, dass Nationalstaaten Gesetze haben.

    * Bittet Eure Abgeordneten, den Änderungsantrag 34 abzulehnen, der den Datenschutz abbaut im Namen der Urheberrechtsbekämpfung.
    * Empfiehlt Euren Abgeordneten, den Wahlempfehlungen von La Quadrature zu folgen.

    20. September 2008 7
  • : Telekom-Paket: Anschlag auf die Gewaltenteilung verhindern
    Telekom-Paket: Anschlag auf die Gewaltenteilung verhindern

    Wir haben einen neuen Mobilisierungsauruf zusammen mit La Quadrature du Net zum Telekom-Paket verfasst. Es wird in den nächsten Tagen noch einige mehr Infos geben, welche Änderungsanträge wir unterstützen. Leider können wir noch keine komplette Wahlempfehlung rausgeben, weil nicht alle Änderungsanträge mit Nummern versehen auf den Sieten des EU-Parlaments eingepflegt wurden. Dafür wissen wir schon mal einen, den wir sehr unterstützen. Eingebracht wurde er von verschiedenen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen, von grün bis konservativ: Änderungsantrag 138 für den Trautmann-Report (Rahmenrichtlinie)! Dieser verhindert, dass Nationalstaaten Internetsperrungen unter Umgehung einer richterlichen Kontrolle einführen können. Kontaktiert Eure EU-Abgeordneten, dass sie diesen unterstützen sollen.

    Amendment 138, by Guy Bono, Daniel Cohn-Bendit, Zuzana Roithova, Michel Rocard, Marielle de Sarnez, Christofer Fjellner, Rebecca Harms, Marco Cappato, Jean-Luc Benahmias and others,

    Proposal for a regulation – amending act

    Article 8.4

    („The national regulatory authorities shall promote the interests of the citizens of the European Union by inter alia: …“)

    Text proposed [ ] Amendments by Parliament

    h) applying the principle that no restriction may be imposed on the rights and freedoms of end users in accordance with Article 11 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union on freedom of expression and information, without a prior ruling by the judicial authorities, except where dictated by force majeure or by the requirements of preserving network integrity and security, and subject to national provisions of criminal law imposed for reasons of public policy, public security or public morality.

    Und das ist unsere Mobiliserungs-Pressemitteilung dazu:

    Telekom-Paket: Anschlag auf die Gewaltenteilung verhindern.

    Brüssel / Berlin am 19. September

    Das Europa-Parlament wird am Mittwoch, den 24. September in der entscheidenden ersten Lesung über das Telekom-Paket abstimmen. Wird der jetzige Gesetzentwurf bestätigt, droht ein massiver Eingriff in die Bürger- und Verbraucherrechte.

    La Quadrature und netzpolitik.org rufen dazu auf, bei EU-Abgeordneten für die Unterstützung des Änderungsantrages 138 zu werben. Dieser Änderungsantrag ist für den sogenannten Trautmann-Report (Rahmenrichtlinie) vorgelegt und garantiert, dass französische Pläne für Internetsperrungen sich nicht in Europa ausbreiten.

    Aufgrund der massiven Kritik von Verbraucherschützern und Internetaktivisten sowie des EU-Datenschutzbeauftragten (EPDS) wurde bereits einige Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf vorgenommen. Obwohl einige Aspekte verbessert, sind im jetzt vorliegenden Entwurf noch einige kritische Punkte enthalten: So soll das Konzepte der sogenannten „rechtmässige Inhalte“ in europäisches Telekommunikationsrecht eingeführt werden. Internetnutzer könnten wegen des Verdachts der Nutzung von „unrechtmässigen Inhalten“ Sanktionen bestraft werden.

    Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist weitgehend unklar. Nationalstaaten können diese Unklarheit dazu nutzen, um Meinungs- und Informationsfreiheit im digitalen Raum abzubauen. Zum Beispiel wird das französische Parlament demnächst über das von ihrer Regierung vorgeschlagene „Graduate Response“-Verfahren entscheiden. Eine neue Behörde soll auf Zuruf der Kulturindustrie Internetnutzer sanktionieren können – ohne richterliche Kontrolle. Die Sanktionen sollen bis hin zu Internetsperrungen führen. Wer „unrechtmäßige Inhalte“ nutzt, wird aus dem Internet ausgesperrt.

    Für La Quadrature und netzpolitik.org ist es essentiell, dass das EU-Parlament dieses Risiko abwehrt. Entscheidend ist, dass das Prinzip der Gewaltenteilung und der demokratischen Kontrolle weiterhin bestehend bleibt. Nationalstaatliche Massnahmen, die eigentlich der Bekämpfung von Terrorismus und Kinderpornographie dienen sollen, dürfen nicht auf das nicht-kommerzielle Kopieren von Kultur ausgedehnt werden.

    Wir rufen alle Unterstützer, Verbraucher und Bürger dazu auf, ihre EU-Abgeordneten zu kontaktieren. Diese sollen darauf hingewiesen werden, dass sie am Mittwoch für den Änderungsantrag 138 stimmen, der fraktionsübergreifend u.a. von den Abgeordneten Guy Bono/ Daniel Cohn-Bendit/Zuzana Roithova eingebracht wurde. Mit diesem Änderungsantrag wird garantiert, dass bürgerliche Freiheiten weiterhin unter dem Richtervorbehalt stehen.

    Wir wollen ein Europa, das Bürger schützt, wie es auch in den Hauptzielen des Telekom-Pakets versprochen wird. Umgekehrt darf das Telekom-Paket keine Bürger- und Verbraucherrechte einschränken.

    19. September 2008 7
  • : NetzpolitikTV: Christofer Fjellner über das Telekom-Paket
    NetzpolitikTV: Christofer Fjellner über das Telekom-Paket

    Auf unserer Brüsseler Lobbyaktion im Rahmen der Diskussion rund um das Telekom-Paket haben wir Christofer Fjellner von der Swedish Conservative Party getroffen und interviewt. Als Mitglied der konservativen Fraktion im Europaparlament vertritt er eine andere Meinung als die Fraktionslinie bei den umstrittenen Punkten im Telekom-Paket. Das kann daran liegen, dass er als zweitjüngster Europaabgeordneter einen anderen Blick auf das Internet hat.

    Wir haben ihn für NetzpolitikTV interviewt, das Interview auf die besten drei Minuten zusammen gekürzt, etwas visuell geremixt und mit deutschen Untertiteln versehen. Heraus kommt ein tolles Plädoyer für digitale Freiheiten im Internet und gegen die geplanten Filter-Massnahmen im Telekom-Paket, was man gesehen haben sollte. Und gerne weiterverbreiten kann, um auf die Abstimmung über das Telekom-Paket aufmerksam zu machen, die leider mit ihren umstrittenen Punkten fernab des allgemeinen Medieninteresses läuft.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Hier gibts das MP4 und die SRT-Datei (Untertitel). Das Video steht unter der CC-BY 3.0 Lizenz.

    „So, dass darüber eine Debatte entsteht und den Leuten klar wird, dass sie darauf wirklich achten müssen. Wir müssen zumindest jeden Kampf angehen. Ich glaube, schlußendlich werden wir gewinnen.“

    Ich hätte auch gerne in Deutschland Abgeordnete, die so argumentieren.

    16. September 2008 8