EU

  • : Rechtsprofessor kritisiert EU-Urheberrechtspolitik
    Rechtsprofessor kritisiert EU-Urheberrechtspolitik

    Professor Bernt Hugenholtz vom Institute for Information Law an der Universität Amsterdam hat einen offenen Brief an unseren EU-Präsidenten Barroso geschrieben, indem er sich über die aktuellen EU-Pläne rund um Urheberrechte & Co. verwundert zeigt. Zur Vorgeschichte muss man wissen, dasss Hugenholtz und andere in den letzten beiden Jahren zwei grosse Studien zur Urheberrechts-Politik im Auftrag der Policy-Unit der EU-Kommission erstellt hat.

    Diese sind:

    * The Recasting of Copyright & Related Rights for the Knowledge Economy
    * Study on the Implementation and Effect in Member States’ Laws of Directive 2001/29/EC on the Harmonisation of Certain Aspects of Copyright and Related Rights in the Information Society

    Die EU-Kommission hat im Juli ein vorausschauendes „Intellectual Property Package“ veröffentlicht. Konkret geht es um die geplante Verlängerung von Urheberrechts-Schutzfristen auf 95 Jahre und das Grünbuch “Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft”. Und die Forschungsergebnisse aus den von der EU-finanzierten Studien seien dabei überhaupt nicht eingeflossen. In dem offenen Brief bringt Hugenholtz zum Ausdruck, dass man selbstverständlich annehme, dass nicht alle Handlungsempfehlungen übernommen werden würden. Aber man sei doch sehr verwundert, dass die Studien anscheinend keinerlei Rolle spielen würden:

    What we would expect however is that our work, which was expressly commissioned by the policy unit in charge of these proposals, be given the appropriate consideration by the Commission and be duly referenced in its policy documents, in particular wherever the Commission’s policy choices depart from our studies’ main recommendations.

    Hugenholtz nimmt Bezug auf den Anspruch einer „Better Regulation“-Policy durch die EU-Kommission, was Teil der Lissabon-Agenda ist und wo die Rede davon ist, dass man den EU-Gesetzgebungsprozess transparenter machen wolle. Aber verwunderlich sei es dann, wenn eigene finanzierte Forschungsergebnisse komplett ignoriert werden würden. Diesen Anspruch von Transparenz würde das aktuell diskutierte IP-Package (Nicht zu verwechseln mit dem Telekom-Paket!) nicht erfüllen:

    As you are certainly aware, one of the aims of the ‚Better Regulation’ policy that is part of the Lisbon agenda is to increase the transparency of the EU legislative process. By wilfully ignoring scientific analysis and evidence that was made available to the Commission upon its own initiative, the Commission’s recent Intellectual Property package does not live up to this ambition. Indeed, the Commission’s obscuration of the IViR studies and its failure to confront the critical arguments made therein seem to reveal an intention to mislead the Council and the Parliament, as well as the citizens of the European Union.

    Vielmehr würde die EU-Kommission wieder den Eindruck erwecken, dass die eigene Politikgestaltung kein Produkt eines rationalen Entscheidungsprozesses sei, sondern von bestimmten Lobby-Interessen geschrieben werde:

    In doing so the Commission reinforces the suspicion, already widely held by the public at large, that its policies are less the product of a rational decision-making process than of lobbying by stakeholders. This is troublesome not only in the light of the current crisis of faith as regards the European lawmaking institutions, but also – and particularly so – in view of European citizens’ increasingly critical attitudes towards intellectual property law.

    20. August 2008 2
  • : EU veröffentlicht Grünbuch zur “Knowledge Economy”
    EU veröffentlicht Grünbuch zur “Knowledge Economy”

    Das iRights-Blog berichtet über das neue von der EU veröffentlichte Grünbuch zur “Knowledge Economy”:

    “Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft” ist ein neues Grünbuch (pdf, ca. 100 kB) der EU (Drucksache KOM(2008) 466/3) überschrieben. Das Papier widmet sich den Auswirkungen des Urheberrechts auf die “wissensbestimmte Gesellschaft” wie “knowledge economy” an einer Stelle des Grünbuchs auf deutsch übersetzt wird bzw. die “wissensbestimmte Wirtschaft” (!) wie es an anderer Stelle der Übersetzung heißt. Die Veröffentlichung des Grünbuchs soll den Auftakt einer öffentlichen Konsultation über urheberrechtliche Ausnahmen für Bibliotheken und Archive, behinderte Menschen, Unterrichts- und Forschungszwecke und nutzergenerierte Inhalte bilden. Auf diesem Wege soll eruiert werden, ob und inwieweit der in der InfoSoc-Richtlinie (2001/29/RG) abschließend formulierte Katalog von urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen den Anforderungen der Wissensgesellschaft gerecht wird.

    18. August 2008 2
  • : Throttle the Package
    Throttle the Package

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    11. August 2008 1
  • : Freedom not fear – Banner
    Freedom not fear – Banner

    Für den internationalen Aktionstag gegen Überwachung, der am 11. Oktober, u.a. mit einer Gross-Demonstration in Berlin stattfindet, gibt es jetzt neue Banner-Motive. Weitere Motive werden gerne gesehen.

    8. August 2008 4
  • : Die Wunschliste der EU-Innenminister
    Die Wunschliste der EU-Innenminister

    Die „Informal High Level Advisory Group on the Future of European Home Affairs Policy“ („The Future Group“) hat einen vertraulichen Bericht vorgelegt, wie die Sicherheits- und Rechtspolitik in der Europäischen Union zwischen 2010 und 2014 gestaltet werden könnte. Die von Wolfgang Schäuble während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gegründete Gruppe fordert darin mehr Überwachung und mehr noch mehr Datenaustausch mit den USA. Der Bericht ist zu Statwatch durchgesickert und Telepolis bietet eine Zusammenfassung: Die Wünsche der EU-Innenminister.

    Der Kampf gegen den Terrorismus erfordere allgemein ein intensivere Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten, einen erweiterten Datenfluss zwischen den Staaten sowie zwischen Polizei und Geheimdiensten mitsamt einem Netzwerk an Antiterrorzentren und die Konzentration auf Präventivmaßnahmen, um „Rekrutierung und Radikalisierung“ zu verhindern. Dabei geht es offenbar vor allem um das Internet, das besser überwacht werden müsste. Man sollte auch Maßnahmen entwickeln, schlägt der Bericht nebulös vor, um „die terroristische Nutzung des Internet“ zu unterbinden. Irgendwie müsse man dazu aber auch besonders die Internetkultur und die Eigenschaften der „Cyber-Sprache“ einsetzen. Mit einer „kulturellen Intelligenz“ müsse man über das Internet und die anderen Medien die Radikalisierung bekämpfen.
    […]
    In allen Sicherheitsfragen sei die Bedeutung der Information und des Informationsflusses primär. Technisch müsse man zwar auch den Datenschutz fördern, wichtiger aber ist den Autoren, dass die EU-Mitgliedsstaaten Gelder in die Forschung und Entwicklung von Daten-Analyse-Systemen und in den Echtzeit-Austausch von Daten investieren, wobei eine gemeinsame technische Plattform und gemeinsame Netzwerke im Blick stehen sollen.

    8. August 2008 4
  • : EU Global Online Freedom Act
    EU Global Online Freedom Act

    Eine Gruppe aus acht EU-Parlamentariern hat einen Vorschlag für eine „EU Global Online Freedom Act“-Direktive eingebracht. Aus Österreich und Deutschland sind die beiden grünen Politiker Eva Lichtenberger und Frithjof Schmidt dabei.

    Ziel der Richtlinie soll es sein, eine EU-Gesetzgebung zu schaffen, die Freiheit im Internet global garantiert und promotet. „Menschenrechte brauchen auch online Schutz“ heisst es in der Präambel. Mit rechtlichen Rahmenbedingungen soll u.a. verhindert werden, dass europäische Firmen weiterhin autoritäre Staaten bei der Unterdrückung der Meinungsfreiheit und anderer Menschenrechte unterstützen. Die FAZ zitiert den liberalen Abgeordneten Jules Maaten (Niederlande): „Wir brauchen mehr Transparenz über die Verwicklung europäischer Firmen in die Internet-Zensur. Und wir brauchen Gesetze, die Sanktionen vorsehen.“

    In 19 Paragraphen wird ein Paket an Massnahmen vorgeschlagen, darunter folgende:

  • Ähnlich wie die Todesstrade soll auch die Freiheit im Netz in den jährlichen Länderberichten der EU zur Menschenrechtssituation thematisiert und bewertet werden. Dazu soll eine schwarze Liste von Staaten von der EU aufgestellt werden, die das Internet zensieren. Für diese soll es dann ggf Exportbeschränkungen geben, an die sich europäische Unternehmen halten sollen.
  • Mit 20 Millionen Euro sollen Anti-Zensur Technologien und Trainings finanziert werden.
  • Europäische Anbieter von Suchmaschinen sollen keine eigene IT-Infrastrukturen in autoritären Staaten betreiben dürfen, so dass ie auch nicht durch lokale Gesetze gezwungen werden können, Nutzerdaten herauszurücken.
  • Persönliche Nutzer-Daten sollen nicht an autoritäre Staaten geliefert werden dürfen. Wenn dies doch passiert, sollen Betroffene das Recht erhalten, vor europäischen Gerichten die so handelnden Firmen zu verklagen.
  • Ein schöner Richtlinienvorschlag, der seinen Ursprung in den USA hat. Auch dort versuchen Abgeordnete seit 2006 einen „Global Online Freedom Act“ durchzusetzen. Bisher leider erfolglos.

  • : Neue Analyse zum Telekompaket
    Neue Analyse zum Telekompaket

    Es gibt ein erstes Analyse-Papier zum aktuellen Stand des Telekom-Paketes. Die britische Politologin Monica Horten hat die beschlossenen Änderungsanträge des IMCO-Ausschusses (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) analysiert. Die weiteren Ausschüsse kommen noch, sobald wir alle relevanten Informationen haben. Das EU-Parlament arbeitet nicht so schnell, wie man das denkt, ausserdem sind da jetzt die meisten im Urlaub. Das erschwert leider etwas unsere Analyse-Arbeit, aber wir sind zuversichtlich.

    Kurz zusammengefasst: Das meiste ist schon bekannt. Auch die Kompromisslinie der EU-Abgeordneten ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, weil sie Verbraucher- und Bürgerrechte abbaut.

    Die Futurezone berichtet auch über die erste Analyse: Neue Analyse zum Telekompaket.

    Aufgrund der Wortwahl des im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz [IMCO] verabschiedeten Kompromisses sind fast alle Elemente von „Eins, zwei, drei – Internet abgedreht“ zwar etwas abgeschwächt, aber immer noch enthalten. Das betrifft vor allem Änderungsantrag neun, der die „Kooperation“ von Internet-Providern bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen vorsieht.

  • : Freiheit statt Angst: Großdemo in Berlin am 11. Oktober
    Freiheit statt Angst: Großdemo in Berlin am 11. Oktober

    Ungefähr ein Jahr nach der letzten bundesweiten Großdemonstration rufen Bürgerrechtler und Datenschützer wieder auf, in Berlin Gesicht zu zeigen gegen den Überwachungswahn. Der offizielle Aufruf ist heute veröffentlicht worden, jetzt werden weitere Unterstützer und Helfer gesucht, darüber hinaus viele Spenden, um das alles zu finanzieren. Dieses Mal wird der FoeBuD Busse aus ganz Deutschland nach Berlin organisieren, die Karten dafür gibt es demnächst in deren Shop.

    Das beste: Gleichzeitig mit uns werden in vielen anderen Hauptstädten Menschen mit dem gleichen Aufruf (englisch) gegen den Überwachungswahn demonstrieren und andere Aktionen machen. Bisher haben wir insgesamt 16 Länder gewinnen können, aber es trudeln täglich neue ein. Innerhalb weniger Tage hat sich die Idee bis nach Sri Lanka und anderswo herumgesprochen und Interesse geweckt. Da scheint der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die ganze Sache wieder iniitiert hat, mal wieder die richtige Idee zur richtigen Zeit gehabt zu haben. Wer Datenschutz-Kontakte im Ausland hat: Schaut mal im Planungswiki, ob ihr noch helfen und die Leute darauf ansprechen könnt.

    Im Vorfeld kann man am 20. September in München als „Aufwärmtraining“ unter dem Motto „Freiheit Weiß-Blau“ gegen das verschärfte bayerische Versammlungsgesetz und andere Überwachungsmaßnahmen auf die Straße gehen. International wird am 22. September an vielen Orten im Rahmen des OneWebDay für den Aktionstag „Freedom not Fear 2008“ mobilisiert werden.

  • : Urheberrechts-Debatte: 95 Jahre, Warnbriefe und die Kulturflatrate
    Urheberrechts-Debatte: 95 Jahre, Warnbriefe und die Kulturflatrate

    In der Debatte rund um die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist in der vergangenen Woche wieder soviel passiert, das sich die offenen Tabs in meinem Browser ganz schön vermehrt haben. Daher gibt es hier einen Überblick rund um das Geschehen.

    Die EU-Kommission will die Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre erhöhen und hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Das ist eine alte Forderung der Musikindustrie und hat mit dem ursprünglichen Zweck des Urheberrechts, durch ein Schutzrecht mehr Kreativität zu entfalten überhaupt nichts zu tun. Damit wird mal wieder klar, dass das Urheberrecht zu einem Recht der Verwerter wird, denn die Allgemeinheit wird ihrem kulturellen Erbe beraubt und Kreative wird es auch nicht motivieren, neue Werke zu schaffen. Eine vernünftige Forderung wäre, die Schutz-Dauer zu senken, anstatt sie zu erhöhen.

    ORF.at hat ein Interview mit den beiden Wissenschaftlern Martin Kretschmer und Paul Stepan, die ökonomische Hintergründe des Leistungsschutzrechtes und die mögliche Auswirkungen längerer Schutzfristen auf Konsumenten und Kreative erläutern: „EU-Subventionen an Musikkonzerne“. Basis der EU-Entscheidung ist übrigens eine (sicher ganz unabhängige) Studie der britischen Musikindustrie, die niemals veröffentlicht wurde. Kretschmar und Stepan argumentieren, dass von der Erhöhung der Schutzdauer nur einige Superstars profitieren und der „gemeine“ Künstler davon wenig hat.

    Bei genauerer Betrachtung muss man sehen, dass die meisten Aufnahmen zwischen 1913 und 1958 [d.h. die, die heute unter die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre fallen würden] von Labels aufgenommen wurden, die von den vier Major Unternehmen [Universal, Warner, Sony BMG und EMI] im Laufe der Zeit aufgekauft wurden. Folglich würden die Einnahmen fast ausnahmslos an diese vier Giganten gehen, die wiederum zu einem Großteil in Ländern außerhalb der EU bilanzieren. Mit einer derartigen Verlängerung fließt auch Geld aus der EU ab.

    Die britische Times hat ein einen offenen Brief von einigen Urheberrechts-Gelehrten zu diesem Thema veröffentlicht:

    Many of us sympathise with the financial difficulties that aspiring performers face. However, measures to benefit performers would look rather different. They would target unreasonably exploitative contracts during the existing term, and evaluate remuneration during the performer’s lifetime, not 95 years. We call on politicians of all parties to examine the case presented to them by right holders in the light of independent evidence.

    Kommentar von iRights.info: EU-Kommission beschließt Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen.

    Unterm Strich wird der Zugang zum musikalischen Erbe erschwert und verteuert. Genau davor hatten Juristen, Musiker und Ökonomen aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten am 21. Juni in einem Brief an José Manuel Barroso gewarnt: „Die vorgeschlagene Richtlinie zur Verlängerung der Schutzfrist wird Kreativität und Innovation in Europa irreparablen Schaden zufügen.“ Niemand hat in Brüssel auf sie gehört. Dem europäischen Einigungsprozess hat McCreevy ganz sicher einen Bärendienst erwiesen. Die Europaskepsis unter denen, die die Entwicklung des Urheberrechts kritisch verfolgen, wird zunehmen. Dem verbreiteten Eindruck, dass die EU sich immer mehr zu einem „Europa der Lobbyisten“ entwickelt, hat Charlie McCreevy wenig entgegen zu setzen, im Gegenteil.

    Mehr zu dem Thema auch bei Heise, Futurezone und Golem.

    Wenigstens in einer anderen Sache sieht es mal etwas besser aus: Die EU-Kommission hat europäischen Verwertungsgesellschaften verboten, ihr Angebot im Ausland einzuschränken und will damit den Erwerb EU-weiter Lizenzen ermöglichen. Das ermöglicht Künstlern zukünftig, ihre Verwertungsgesellschaft frei wählen zu können. Das könnte für Künstler interessant sein, die von der GEMA daran gehindert werden, eigene Werke unter Cretaive Commons Lizenzen zu veröffentlichen. Dann geht man einfach nach Österreich oder Dänemark. Vielleicht erhöht es auch nur einfach den Druck, endlich mehr Wahlfreiheit ihrer eigenen Mitglieder zu ermöglichen.

    Die GEMA ist übrigens not amused. Mehr dazu bei Heise und Golem.

    Bei einem informellen Treffen haben sich die EU-Kulturminister für eine aktivere Rolle der Provider im Kampf gegen Piraterie geeinigt. Demnach sollen Internetanbieter künftig eine aktivere Rolle bei der Information ihrer Kunden über Urheberrecht und Urheberrechtsverstöße übernehmen. So wird es derzeit beim Telekom-Paket diskutiert. Bezeichnend ist auch das Zitat unseres Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Eine Verpflichtung der Serviceprovider, Nutzer auf urheberrechtliche Verpflichtungen und Verstöße hinzuweisen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“. Und der nächste Schritt sind dann die Internetsperrungen. Ich hab ja imme rnoch nichts von der Bundesregierung gehört, die ich mal vor zwei Monaten zu der Position erund um Internetsperungen angefragt habe.

    In Grossbritanien haben die sechs grossen Provider British Telecom, Virgin, Orange, Tiscali, BSkyB und Carphone Warehouse ein Abkommen mit der Musik- und Filmindustrie, sowie dem britischen Wirtschaftsministerium unterzeichnet. Das zunächst für drei Monate geltende Abkommen soll die Provider verpflichten, Warnbriefe an ihre eigenen Kunden zu schicken, sobald sich die Musik- und Filmindustrie über Urheberrechtsverletzungen beschwert. Ein solches Vorgehen steht uns übrigens auch bevor, wenn das Telekom-Paket auf EU-Ebene mit der derzeitigen Kompromisslinie im EU-Parlament durchkommt. Es gibt natürlich keine Überprüfung, ob eine IP jetzt tatsächlich einem Kunden richtig zugeordnet wird und die Provider werden zu Handlangern der Unterhaltungslobby – gegen die eigenen Kunden. Dafür werden die Pläne zu Internetsperrungen zunächst ausgesetzt. Aber wie man das ja aus der Urheberrechts-Diskussion kennt, dürfte dies mal wieder nur ein Zwischenschritt sein, und sobald sich die Unterhaltungslobby wieder beschwert, kommt dann die nächste Eskalationsstufe. Der drittgrösste britische Provider verweigert sich dem Abkommen aber. Zitiert wird der CEO: „Es ist nicht meine Aufgabe, Polizist im Internet zu sein.“

    Die britische OpenRightsGroup kommentiert die Pläne: Government to consult on legislation to curb illicit filesharing as industry agrees voluntary scheme.

    Mehr dazu in Heise, Golem, Futurzone, The Register und BBC.

    Interessant ist, dass das britische Kulturministerium über eine Kulturflatrate nachdenkt, um eine massive Kriminalisierung der Internetnutzer zu verhindern: Music industry to tax downloaders.

    Währenddessen halten die Internet-Provider in Österreich die britische Vorgehensweise für problematisch: Absage an Tauschbörsen-Warnschreiben. Kurt Einzinger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter ISPA, wird von der Futurezone zitiert: „Die Provider könnten nicht wissen, ob die Vorwürfe der Rechteinhaber auch stimmen würden, sagte Einzinger zu ORF.at. Wenn etwas vorliege, könne die Musikindustrie ohnehin rechtliche Mittel ergreifen. Liege nichts vor, sei auch eine Warnung nicht angebracht.“

    Das grosse DRM-Sterben geht weiter: Im September schliesst der Yahoo! Music Unlimited Store und dann kann man seine gekauften Dateien nicht mehr abspielen. Kunden, die sich die Schrott-Dateien gekauft haben, werden beruhigt: Man könne sich die Dateien auch brennen, anschließend rippen und dann wieder als MP3 konvertieren. Da kann man sich die Lieder auch gleich bei Tauschbörsen holen und verbrennt kein Geld. Die Electronic Frontier Foundation kommentiert das: Here We Go Again: Yahoo! Music Throws Away the DRM Keys. „We’ve warned music fans for years that they could lose their DRM-wrapped music if vendors decided to withdraw support for it. Nonetheless, we hoped that the experience of MSN Music would encourage other vendors to think twice before making their customers pay the price for the vendors’ own faulty business decisions.“

    Das Netzwertig-Blog verlinkt auf ein Discussion Paper des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung: “Das Internet und die Transformation der Musikindustrie” (PDF).

    Die Rekonstruktion des technikgetriebenen Wandels der Musikindustrie zeigt, dass die wesentlichen Impulse der Restrukturierung von den Rändern des Sektors beziehungsweise von sektorexternen Akteuren ausgingen – und nicht von den etablierten Musikkonzernen. Diese haben die neuen technologischen Herausforderungen sehr zögerlich aufgenommen, darauf zunächst vor allem mit Blockadehaltungen und Eindämmungsstrategien reagiert und erst vor dem Hintergrund eines massiven und unabweisbaren Veränderungsdrucks damit begonnen, sich strategisch neu zu positionieren.

    Telemedicus verweist auf eine Deklaration des Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht: Drei-Stufen-Test in der Kritik. In der Erklärung wird für mehr Schranken zum Schutz öffentlicher Interessen plädiert:

    The Three-Step Test should not be interpreted in a manner that jeopardizes an adequate solution for this multi-level conflict of interests. (…) The public interest is not well served if copyright law neglects the more general interests of individuals and groups in society when establishing incentives for rightholders.

    Man kann die „„Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht“ auch online unterzeichnen.

    iRights.info hat eine Zusammenfassung zu der Deklaration: Urheberrechtsexperten kritisieren dogmatische Anwendung von Dreistufentest aus TRIPS.

    Die Urheberrechtsexperten fordern mit ihrer Deklaration dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen – wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend ins Kalkül gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen („Schranken“) zur Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Insbesondere wollen sie Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und „andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise den wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, die soziale oder ökonomische Entwicklung“ einen höheren Stellenwert eingeräumt sehen als bisher.

  • : Telekom-Paket: Der Zeitplan
    Telekom-Paket: Der Zeitplan

    Trotz Sommerpause hält die Diskussion um das Telekom-Paket an. Mittlerweile ist der weitere Zeitplan absehbar. Am 2. September wird es vermutlich nochmal eine Anhörung in den relevanten Ausschüssen geben. Die erste Lesung und damit Abstimmung wird in der Sitzungswoche vom 22.–25. September stattfinden. Vermutlich wird gleich am 22. September abgestimmt.

    Dann geht es weiter zur nächsten Ebene. Im November will Frankreich als EU-Ratspräsident einen „gemeinsamen Standpunkt“ festlegen. Das bedeutet ein Kompromisspapier zwischen den Positionen des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rates. Und spätestens hier kommen die nächsten Probleme, weil Frankreich als Hardliner in Fragen der EU-Urheberrechtsbekämpfung und bei der Einführung von Internetsperrungen gilt. Sollte das EU-Parlament am 22. September eine verbraucher- und bürgerrechtsfreundliche Position beschliessen, so stände diese zwei Monate später wieder auf dem Prüfstand. Danach muss sowohl EU-Parlament als auch der EU-Rat dem gemeinsamen Standpunkt zustimmen. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Gesetzgebungsverfahren zu beenden: Wenn das Parlament und der Rat dem „gemeinsamen Standpunkt“ zustimmen, ist das Verfahren beendet. Das Telekom-Paket ist dann beendet und die EU-Staaten müssen es (theoretisch innerhalb von zwei Jahren) umsetzen. Wenn das Parlament den „gemeinsamen Standpunkt“ ablehnt, z.B. weil die Netzneutralität gefährdet ist und es eine unnötige Überwachung des Internets geben wird, wie derzeit möglich, geht es weiter mit einer Art Schlichtungsverfahren. Das bedeutet eine zweite Lesung im Parlament, aber das EU-Parlament hat bei diesem Schritt weniger Gestaltungsmöglichkeiten als vorher im Prozess.

    Eine weitere theoretische Variante ist, dass die EU-Kommission in der Sommerpause auf Basis der Parlaments-Kompromisslinie einen neuen geänderten Vorschlag macht. Das wäre interessant, weil dieser nochmal durch die Parlamentsausschüsse müsste. Dies würde eine zeitliche Verschiebung in die nächste EU-Ratspräsidentschaft bedeuten und Frankreich wäre nicht mehr federführend beim „gemeinsamen Standpunkt“.

    Wir planen gerade weitere Schritte. Für die Zeit Ende August / erste Lesung wird es wieder eine verstärkte europaweite Mobilisierung geben. Bis dahin haben wir eigene Wahlempfehlungen und wohl auch eigene Änderungsanträge für den Erhalt eines offenen Internets, für die wir eine Mehrheit im EU-Parlament begeistern müssen.

  • : Datenschutz-Gütesiegel für IP-Logging
    Datenschutz-Gütesiegel für IP-Logging

    Heise meldet:

    Die Internetsuchmaschine ixquick.com ist heute in Kiel mit dem ersten Europäischen Datenschutzgütesiegel ausgezeichnet worden. Der Europäische Datenschützer Peter Hustinx und Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, übergaben heute den Preis im Rahmen der Feier zum 30-jährigen Bestehen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein. (…) Ixquick sei eine internationale Suchmaschine mit einer branchenweit führenden Datenschutzstrategie, hieß es. Es sei die erste Suchmaschine, die personenbezogene Daten der Nutzer – einschließlich der IP-Adressen – nach 48 Stunden löscht. Ixquick wird von dem niederländischen Unternehmen Surfboard Holding B.V. betrieben.

    Warum eine Suchmaschine überhaupt standardmäßig alle IP-Nummern loggen muss, ist mir nicht klar und wird offensichtlich auch nicht erläutert – zumindest scheinen die Gutachten zur Siegelvergabe nicht öffentlich zu sein.

    Die Lobhudelei „Es sei die erste Suchmaschine…“ ist darüber hinaus falsch. Die deutsche Meta-Suchmaschine Metager z.B. speichert gar keine IP-Nummern, und Scroogle sagt den Nutzern schon seit einer Weile direkt auf der Startseite, dass alle Logs nach 48 Stunden gelöscht werden.

    Bemerkenswert ist hier, wie unterschiedlich die Standards von den offiziellen Stellen gehandhabt werden. Eine 2‑Tage-Speicherfrist für einen niederländischen Web-Anbieter bekommt ein EU-Gütesiegel, während dies in Deutschland noch zu lang und damit verboten ist. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, speichert für seine eigene Behörden-Webseite gar keine IP-Nummern mehr. Für den Internet-Zugang hat er aber ganze 7 Tage pauschale Speicherfrist akzeptiert.

  • : Angriff auf das Internet – mit Methoden aus dem Netz
    Angriff auf das Internet – mit Methoden aus dem Netz

    Nette Glosse über das Telekom-Paket in der Futurezone: Die Cracker-Taktik der Lobbyisten.

    Die Taktik, mit der die Medienindustrielobby dabei vorgegangen ist, scheint eine Analyse wert zu sein, da sie den Angriff auf das Internet mit Methoden geführt hat, die aus dem Netz selbst stammen.

    1. Trojaner: Die Änderungsanträge im Sinne der Medienindustrie sind trojanischen Pferden nicht unähnlich.
    2. Hypertext: Die Verteilung auf verschiedene Änderungsanträge ähneln einem hypertextualen Aufbau, man muss sich das gemeinsame Framework anschauen, inklusive aller Querverweise auf andere Richtlinien und Direktiven.
    3. DDOS: 1000 Änderungsanträge halfen, dass kaum noch jemand den Überblick hatte, worum es eigentlich geht.
    4. Virenscanner: Das ist die „vernetzte europäische Bürgergesellschaft“.

    Anstatt reflexhaft gegen die EU zu wettern, gehen Citoyens – bezeichnenderweise gibt es in der deutschen Sprache kein Wort für die aktive und kämpferische Ausprägung des Bürgertums – wie Monica Horten direkt ins System, in seinen Quellcode, werten ihn aus und fassen ihn in einer verständlichen Analyse zusammen. Dieses Debugging ist eine harte und monotone Arbeit. Aber eine, die das Netz am Leben erhält.

    Die Sendung „Computer & K0mmunikation“ beim Deutschlandfunk berichtete am Samstag ebenfalls über das europäische Gesetzespaket und liess zwei EU-Abgeordnete zu Wort kommen: Privatsphärenschutz contra Unrechtsbekämpfung.

    Damit ist Angelika Niebler, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Vorsitzende des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments ganz zufrieden:

    „Wir wollten natürlich schon sicherstellen, dass keine ungesetzlichen Inhalte auf den Internet-Seiten zu finden sind und wollten die Provider in die Pflicht nehmen. Auf der anderen Seite wollten wir aber verhindern, dass die Provider jetzt hier die Funktion eines Staatsanwaltes übernehmen und nach Inhalten suchen. Ich denke, da hätten wir die Pflicht der Telekomanbieter auch überspannt. Jetzt haben wir einen Kompromiss gefunden, der beide Seiten zu einer engen Zusammenarbeit auffordert, und ich denke, das ist auch der richtige Ansatz.“

    Rebecca Harms, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen und für diese Fraktion im Industrieausschuss, hätte sich gewünscht, dass der Umgang mit möglicherweise illegalen Inhalten überhaupt nicht im Telekommunikationspaket geregelt wird, sondern dass hier auf bereits bestehende Regelungen verwiesen wird:

    „Ich bin mit meiner Idee, dass wir zum Umgang mit sogenannten illegalen Inhalten nur auf die bestehende Rechtslage verweisen sollten, gescheitert. Meiner Meinung nach sollte dieses ganze Problem jetzt im Rahmen des Telekom-Pakets überhaupt nicht angefasst werden, das ist nicht die richtige Regulierung, die wir da machen, um uns mit dem Thema auseinanderzusetzen.“

    Hier ist die MP3 dazu.

  • : Telekom-Paket bei Nerdalert
    Telekom-Paket bei Nerdalert

    Die monatliche Radio-Sendung Nerdalert hat mich gestern ausführlich zur Diskussion rund um das Telekom-Paket interviewt. Im ersten Teil geht es um die kritischen Punkte, die Geschichte der EU-Diskussion und wie eine EU-Gesetzgebung abläuft. Im zweiten Teil reden wir über die europäische Vernetzung und wie man sich selbst engagieren kann. Das Gespräch ist ca. 20 Minuten lang und liegt hier als Ogg Vorbis zum anhören und downloaden.

  • : Weitere Updates zum Telekom-Paket
    Weitere Updates zum Telekom-Paket

    Zeit-Online liefert einen Überblick-Artikel zur Diskussion rund um das Telekom-Paket und die Forderung nach Internetsperrungen bei Urheberrechtsverstössen: Zensur des Internets vorerst gestoppt.

    Das europäische Parlament hat den Versuch von Medienfirmen, eine EU-weite Netzzensur einzuführen, abgelehnt. Erledigt ist der Wunsch, die Bürgerrechte zu schleifen, aber noch nicht.

    Die Futurezone hat verschiedene österreichische EU-Abgeordnete zur Diskussion befragt: „Telekompaket“ aus österreichischer Sicht.

    Ganz ähnlich sieht das die Grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger, die es als „momentane Hauptarbeit“ bezeichnet, herauszubekommen, was bestimmte Begriffe bezeichnen. „Man muss aufpassen, dass da kein Trojaner über ein Amendment ins Telekompaket hereinreitet.“ Gemeint ist der „Kompromiss Nummer sechs“ der in Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht für Internet Provider unter anderem den Begriff „lawful content“ benützt.Um festzustellen ob da gesetzeskonforme Daten transportiert werden, müsse der Provider ja erst wieder den gesamten Datenstrom kontrollieren, sagte Lichtenberger und warnte vor „einem Generalverdacht bei viel Datenverkehr“. Da könne schließlich jedes Grafikbüro oder Home Office betroffen sein. Ansonsten sei es wie immer. „Die Parlamentarierer haben sich mit der Materie nun vertraut gemacht und werden sich langsam bewusst, was da läuft.“

    Update: Und nochmal die Futurezone: Netzsperren-Bugs im Telekompaket.

    Eine erste Analyse des von der französischen Abgeordneten Catherine Trautmann vorgelegten Kompromisspapiers seitens der britischen Netzpolitik-Expertin Monica Horten und ORF.at hat ergeben, dass beispielsweise der Kompromisszusatz [Compromise Amendment] Nummer 6 [siehe Box] nach wie vor ein Einfallstor für die Änderungsvorschläge des britischen Abgeordneten Malcolm Harbour für die Universaldiensterichtlinie – das Telekommunikationsgesetz der EU – darstellen. „Kompromisszusatz 6 des Trautmann-Vorschlags bezieht sich auf Artikel 33 der Harbour-Vorschläge, in denen er die ‚Kooperation’ zwischen den Providern und den Medienkonzernen vorschlägt“, so Monica Horten zu ORF.at. Diese Kooperation könnte so aussehen wie das in Frankreich auf den Weg gebrachte „Loi HADOPI“ alias „Three Strikes Out“, bei dem die Provider dazu verpflichtet sind, ihren Kunden den Zugang zum Netz zu kappen, wenn die Medienindustrie und eine zentrale Internet-Kontrollbehörde das wollen – ohne Einschaltung eines Gerichts.

    Im Moment läuft der Aufruf an die Abgeordneten, die geplante Abstimmung am 2. September zu verschieben. Hier gibt es die Möglichkeit und den Auruf, Eure Abgeordneten zu kontaktieren und diese um eine Aufschiebung zu bitten. Dadurch könnte mehr Zeit gewonnen werden, damit sich die Abgeordneten intensiver mit dem Telekom-Paket beschäftigen können und einige Sachen noch raus gestrichen werden. Gegen eine Verschiebung wehren sich momentan aber einige Abgeordnete.

    Wer französisch kann: Es gibt eine neue Pressemitteilung von La Quadrature du Net, die noch ins englische (und dann deutsche) übersetzt wird: Paquet Télécom : de l’ombre à la lumière.

    Update 16:20: Die Abstimmung wurde verschoben! In der ersten Septemberwoche findet eine erste Anhörung im Plenum statt. Dies wird vermutlich der 2. September sein. Die Abstimmung selber soll um den 22. September stattfinden. Das sind fast drei weitere Wochen, um die Abgeordneten weiter zu überzeugen, eine Rahmengesetzgebung für ein freies und offenes Internet zu beschliessen.

  • : VZBV gegen Internet-Überwachung und für nettes DRM
    VZBV gegen Internet-Überwachung und für nettes DRM

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagiert jetzt auch auf die Diskussion rund um das Telekom-Paket mit einer Pressemitteilung: Internet-Überwachungspläne gefährden Grundrecht auf Informationsfreiheit.

    „Die Ideen zur zwangsweisen Abschaltung des Internetzugangs sind völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel“, sagt Vorstand Gerd Billen und ergänzt mit Blick auf die jüngste Abhöraffäre der Telekom: „Wenn die EU-Pläne umgesetzt werden, ist morgen Gesetz, was gestern noch ein Skandal war.“ Mit solchen Überwachungsmaßnahmen würde sich die Europäische Union von der Netzneutralität verabschieden und ein Internet-Überwachungsregime etablieren.

    Nach den Abstimmungen von gestern Abend fordert der vzbv nun ein „klares Bekenntnis des Parlaments gegen das französische Modell, das ein Abschalten der Internetverbindung nach wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Urheberrecht vorsieht.“ Das gab es zwar schonmal im Kulturausschuss, kann aber nicht sicherlich nicht nochmal als allgemeines Signal schaden.

    Nur die Schlussfolgerungen kann ich so gar nicht teilen:

    Eine allgemeine Internetüberwachungspflicht bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband als massiven Eingriff in die Informationsfreiheit und unverhältnismäßige Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. „Anstelle immer schärferer Kontroll- und Sanktionsforderungen sollte die Medienindustrie endlich dazu übergehen, nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme zu entwickeln“, sagt Gerd Billen. Denn viele, die in der Vergangenheit digitale Inhalte legal erworben hatten, wurden häufig enttäuscht: Trotz der gesetzlich erlaubten Privatkopie verhindern Kopierschutzmaßnahmen nicht selten die Nutzung ganzer Datenträger (CD, DVD). Der Verbraucherzentrale Bundesverband streitet seit Jahren für ein Recht auf Privatkopie und für eine anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement (DRM).

    Den letzten Absatz hätte man sich ruhig sparen können. Mag ja sein, dass sich der vzbv nicht so weit aus dem Fenster lehnen kann und will oder die Technologiefolgenabschätzung im Hause noch nicht so weit ist, aber die Forderung, „nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme“ und ein „anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement“ zu entwickeln, finde ich daneben. Es werden zukunftsfähige Geschäftsmodelle gebraucht, die mit der Offenheit des Internets funktionieren. Und keine Gängelungen und mehr Kontrolle mit Hilfe einer Risikotechnologie.

  • : EU-Ausschuss-Abstimmungen zum Telekom-Paket
    EU-Ausschuss-Abstimmungen zum Telekom-Paket

    Gestern Abend gabe es im EU-Parlament in Strassburg einen Abstimmungs-Marathon über das Telekom-Paket. Der Binnenausschuss [IMCO] musste 300 Änderungsanträge (Amendments) behandeln, der Industrieausschuss [ITRE] gar ca. 800. Aus diesen Gründen gibt es bisher auch kaum verlässliche detaillierte Informationen, welche Kompromisse durchgekommen sind. Die Futurezone berichtet als erstes mit Verweis auf Eva Lichtenberger von den Österreichischen Grünen, dass zumindest die Eu-weiten Internet-Sperrungen nach dem französischen Modell keine Mehrheiten gefunden haben: Entscheidung über „Telekompaket“. Mal schauen, was im Laufe des Tages noch analysiert wird und was konkret in etwa 30 Kompromissen zusammengefasst wurde. Ich hab schon Positionspapiere dazu gesehen, wo ich aber nicht wirklich von der verwendeten Sprache überzeugt war.

    Update: Aus dem IMCO-Auschuss hab ich jetzt gehört, dass der Kompromiss-Vorschlag mit kleinen Änderungen durchgekommen ist. Es gab 38 Stimmen für den Bericht (Das abschliessende Policy-Paper, was an das Plenum überwiesen wird) und zwei Gegenstimmen. Noch gibt es keine Voting-Listen oder dergleichen, daher später mehr. Und aus dem ITRE-Ausschuss hab ich bisher auch nichts gehört. Da wird es sicherlich länger dauern, bis klar ist, was nach den 800 Abstimmungen rausgekommen ist.

    Klar ist, dass es derzeit nicht nach EU-weiten Internetsperrungen aussieht. Aber einzelne Staaten können dies weiterhin tun. Frankreich implementiert diese Idee der Musikindustrie und sieht es als eine der Hauptaufgaben seiner EU-Ratspräsidentschaft an, diese zu exportieren. Der Export nach Grossbritanien hat schon geklappt. Deutschland hat in Form unseres Kulturstaatsministers und der Kanzlerin auch schon Sympathien geäussert. Nach Abschluss der Verhandlungen im EU-Parlament muss noch ein Konsens mit den EU-Staaten gefunden werden. In einer solchen Runde können schlechte Ideen immer noch reinkommen.

    Unklar ist, was jetzt mit den „rechtmässigen Inhalten“ ist („lawful content“). Die Verwendung dieses Begriffes in den Kompromissen muss da noch bis Plenums-Abstimmung im September raus. Weil es unklar ist, wie die Provider denn ermitteln sollen, was „rechtmässige“ und im Umkehrschluss „unrechtmässige“ Inhalte sind. Dies würde einen Eingriff in die Netzinfrastruktur bedeuten und stellt eine ähnliche Herausforderung dar,w ie beispielsweise die chinesische Netzzensur. Wahlweise kann man direkt bestimmte (P2P-)Dienste blocken oder mit Deep-Packet-Inspection einfach mal den kompletten Datenverkehr analysieren, bewerten und sonstwas damit machen. Das ist nicht akzeptabel und verletzt die Netzneutralität.

    Und dann gibt es ja auch noch das ACTA-Abkommen, was parallel auf globaler Ebene von einigen Staaten diskutiert wird und wo dieselben Ideen von Internetsperungen und Netzzensur rumgeistern. Das Abkommen könnte nach Abschluss dann auf die europäische Ebene runter kommen und wieder die Verhältnisse umdrehen.

    Zu ACTA passen auch noch die beiden folgenden Artikel:
    Golem: ACTA: Haftstrafen für Patentverletzung?
    Futurezone: Auf den Spuren des ACTA-Abkommens.

    Update: Heise: EU: Medienlobby scheitert mit ihrem Überwachungsvorstoß.

    Eine lückenlose Internetüberwachung, wie sie Konservative auf Drängen der Unterhaltungs- und Medienindustrie im Telekommunikations-Paket verankern wollten, wird es nicht geben. Abgeordnete des EU-Parlaments haben im Industrie-Ausschuss (ITRE) und Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) am gestrigen Montagabend über rund 1000 Änderungsanträge zum sogenannten Telecom-Paket abgestimmt, die in über 30 Kompromissvorschlägen zusammengefasst wurden. Dabei wurde der von der zuständigen Berichterstatterin Catherine Trautmann (Sozialisten) vorgelegte Kompromissvorschlag angenommen. Inzwischen soll es auch bei den Konservativen mehr Skepsis gegenüber einer „Internetüberwachung“ geben.

    BBC: MEPs back contested telecoms plan.

    European politicians have voted in favour of amendments to telecoms law which campaigners say could be used to curb privacy online and file-sharing.

    Heise: EU-Internetkontrolle: „Ein reiner Schutz großer Unterhaltungskonzerne ist verhindert worden“.

    „Ein reiner Schutz großer Unterhaltungskonzerne im Namen des Marktes ist verhindert worden“, zeigte sich Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament und Mitglied im Industrieausschuss, größtenteils erleichtert über das Abstimmungsergebnis in zwei Ausschüssen des EU-Parlaments. [.…] Die Proteste von Bürgerrechtlern seien bei dem nun in den Ausschüssen erreichten Ergebnis hilfreich gewesen, meinte Harms weiter, da viele Parlamentarier ohne diese die Brisanz einzelner Änderungsvorschläge nicht bemerkt hätten. [.…] Harms zufolge haben die Vorstöße für netzseitige Filter oder das Sperren von Internetzugängen im derzeit behandelten Rahmenwerk generell nichts zu suchen. Die EU-Kommission müsste ihrer Ansicht nach dazu eigene Richtlinienvorschläge etwa im Bereich des Urheberrechtsschutzes oder des Datenschutzes anstrengen.

  • : Telekom-Paket: Der Kompromissvorschlag
    Telekom-Paket: Der Kompromissvorschlag

    Christiane Schulzki-Haddouti berichtet auf Heise über den Kompromissvorschlag beim Telekom-Paket, der heute im federführenden Industrie-Ausschuss (ITRE) in Strassburg zur Abstimmung gestellt wird: EU: Kompromissvorschlag soll Internetüberwachung verhindern. Wie schon berichtet, ist der etwas besser und nimmt die schärfsten Forderungen heraus, aber es finden sich noch genug kleine Fallstricke in den Formulierungen. Grosser Kritikpunkt ist imme rnoch die Verwendung des Wortes „lawful“. Wie Monica Hoten schon in ihrem Positionspapier ausführlich erklärte, ist dieses Wort sehr kritisch zu sehen. Wer soll denn wie unterscheiden, ob in den Bits und Bytes der Datenströme gerade „rechtmässige / gesetzesmässige“ Inhalte enthalten sind, bzw. das Gegenteil? Das würde ja bereits einen Eingriff suggerieren.

    Der Kompromissvorschlag sieht gleichwohl vor, dass Nutzer Zugang zu „gesetzeskonformen“ Inhalten haben und diese verbreiten können sollen. Außerdem bezieht er sich auf Artikel 33 der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF-Datei), der eine Konsultation der Endnutzer mit den entsprechenden Interessenvertretern vorsieht. Dabei bezieht sich Artikel 33 auf einen informellen Beratungsprozess, mit dem nationale Regulierungsbehörden „die Ansichten“ der Verbraucher berücksichtigen sollen. Die Regelung ermöglicht, unter der Leitung der Regulierer Mechanismen für Qualitätsverbesserungen, Verhaltensrichtlinien und Betreiberstandards zu entwickeln.

    Mal schauen, was heute Abend wie beschlossen wird. Zumindest ist es ein kleiner Teilerfolg des Netz-Protestes, dass die harten Forderungen von Teilen der Konservativen zumindest in der aktuellen Diskussion keine wichtige Rolle mehr zu spielen scheinen. Aber das kann sich alles noch bis September wieder ändern.

  • : Updates zum Telekom-Paket
    Updates zum Telekom-Paket

    Die Diskussion rund um das Telekom-Paket erreicht nun auch Mainstream-Medien.

    Die BBC berichtet heute: Europe votes on anti-piracy laws.

    Europeans suspected of putting movies and music on file-sharing networks could be thrown off the web under proposals before Brussels.

    Und auch Spiegel-Online ist die Debatte jetzt eine Nachricht wert: EU-Abgeordnete planen Internet-Kontrollpakt. Dort erklärt auch die SPD-Abgeordnete Erika Mann, welche Bedeutung die heutigen Ausschuss-Abstimmungen haben:

    Die heute Abend im Industrie-Ausschuss beschlossenen Änderungen können in dem Verfahren überarbeitet, abgeschwächt oder verschärft werden. Allerdings, so EU-Abgeordnete Mann: „Wenn das EU-Parlament sich einmal für eine generelle Richtung, also zum Beispiel die Verschärfung der Internet-Kontrolle entscheidet, ist ein Richtungswechsel unwahrscheinlich.“

  • : Telekom-Paket: FFII warnt vor sowjetischem Internet
    Telekom-Paket: FFII warnt vor sowjetischem Internet

    Heise berichtet wieder über das Telekom-Paket und eine weitere Pressemitteilung, diesmal vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur: Bürgerrechtler verschärfen Kritik an EU-Plänen zur Internetüberwachung.

    Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt davor, dass das EU-Parlament direkt auf ein „sowjetisches Internet“ zusteuere. Softwareproduzenten und Internetprovider würden darin gemeinsam die Verkehrsströme nach den Vorgaben Hollywoods kontrollieren. Wer das Netz für eigene Dienste nutzen wolle, müsse bei den Regulierern um Erlaubnis fragen. Insgesamt sei der Prozess der Beratung des Richtlinienpakets, über das die federführenden Ausschüsse im EU-Parlament am morgigen Montag abstimmen sollen, von speziellen Interessengruppen gekapert worden.

    „Populäre Softwareanwendungen wie Skype oder sogar Firefox könnten in Europa für illegal erklärt werden, falls sie nicht durch eine Verwaltungsbehörde zertifiziert würden“, befürchtet der Brüsseler FFII-Repräsentant Benjamin Henrion. Die gesamte offene Entwicklungsumgebung des Internet würde damit unterlaufen. „Die Agenda, eine chinesische Internetmauer in Europa zu errichten, geht auf das Konto einiger Ultra-Copyright-Lobbyisten“, ergänzt FFII-Präsident Alberto Barrionuevo. Die gesamte europäische Wirtschaft sei durch den Vorstoß bedroht, da sich die Unternehmen nicht einmal mehr Virtual Private Networks einfach so installieren könnten.

    Die FFII-PM: European Parliament rushes towards Soviet Internet.

    Die Kritikpunkte an den Änderungsvorschlägen werden auch nochmal in dem Heise-Artikel beschrieben.

  • : Cooler Clip zur Kampagne gegen EU-Internetsperrungen
    Link zum Video
    Cooler Clip zur Kampagne gegen EU-Internetsperrungen

    Hugh Hancock von Strange Company, einer Machinima-Firma aus Großbritannien, hat einen kurzen Videoclip produziert, der sehr schön die „Three Strikes – you’re out“-Pläne auf den Punkt bringt, die am Montag im EU-Parlament durch die Ausschüsse gehen sollen.

    Hier klicken, um den Inhalt von blip.tv anzuzeigen.

    Direkter Link: stealth.strangecompany.org.

    Es gibt jetzt auch eine Facebook-Gruppe zur Kampagne.

    Via